Meistern Sie die Herausforderungen der Gefahrstofflagerung: Ein umfassender Leitfaden für Sicherheit und Compliance

Einleitung

In einer Welt, in der die Nutzung von Gefahrstoffen in vielen Branchen unvermeidlich ist, ist es von entscheidender Bedeutung, diese Materialien sicher und effektiv zu lagern. Die unsachgemäße Lagerung von Gefahrstoffen wie Farben, Lacken, Chemikalien, Säuren, Laugen, Lösungsmitteln oder Schmierstoffen kann erhebliche Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter und der Umwelt mit sich bringen. Daher ist die sichere Lagerung von Gefahrstoffen nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine Priorität für jedes verantwortungsbewusste Unternehmen.

In diesem Artikel werden wir uns mit den Grundlagen der sicheren Lagerung von Gefahrstoffen befassen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Lagerung und Bereitstellung, der Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung und der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses. Wir werden auch die relevanten Vorschriften und Gesetze zur Gefahrstofflagerung sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz erörtern. Darüber hinaus werden wir auf die speziellen Anforderungen für die Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz und die Regeln für die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen eingehen. Schließlich werden wir die Vorteile einer digitalen Organisation der Gefahrstofflagerung mit iManSys vorstellen.

Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Leitfaden zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen zu bieten, der Ihnen hilft, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

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Frage 1: Was ist der Unterschied zwischen Lagerung und Bereitstellung von Gefahrstoffen?

Antwort: Bereitstellung bezieht sich auf die Aufbewahrung von Gefahrstoffen zur sofortigen Verwendung, während Lagerung die Aufbewahrung zur späteren Verwendung oder zur Abgabe bedeutet. Laut den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) handelt es sich um eine Lagerung, wenn die Bereitstellung länger als 24 Stunden andauert.

Grundlegendes zur Lagerung von Gefahrstoffen

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen beginnt mit dem Verständnis der grundlegenden Konzepte und Definitionen, die in diesem Bereich gelten. Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen der Lagerung und der Bereitstellung von Gefahrstoffen.

Die Bereitstellung von Gefahrstoffen bezieht sich auf die Aufbewahrung dieser Stoffe zur sofortigen Verwendung. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter einen bestimmten Gefahrstoff für eine laufende Aufgabe benötigt und diesen daher griffbereit aufbewahrt.

Die Lagerung von Gefahrstoffen hingegen, wie sie in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS 510) definiert ist, bezieht sich auf die Aufbewahrung von Gefahrstoffen zur späteren Verwendung oder zur Abgabe. Dies bedeutet, dass die Stoffe über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden, oft in speziell dafür vorgesehenen Lagerbereichen oder -einrichtungen. Laut TRGS 510 handelt es sich um eine Lagerung, wenn die Bereitstellung länger als 24 Stunden andauert.

Es ist wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen für kleine Mengen und Stoffe gibt, die regelmäßig zum Einsatz kommen. Beispielsweise können kleine Mengen an Stoffen, die regelmäßig verwendet werden, wie Sprays, unter bestimmten Bedingungen im gesamten Betrieb gelagert werden, solange sie keine Verkehrswege oder Pausenräume blockieren. Sobald jedoch die gelagerte Menge die Kleinmengengrenze übersteigt, sind konkrete Schutzmaßnahmen wie die Lagerung in Sicherheitsschränken oder speziellen Lagerräumen erforderlich.

Durch das Verständnis dieser grundlegenden Konzepte können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Vorschriften zur Lagerung von Gefahrstoffen einhalten und gleichzeitig ein sicheres Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter schaffen.

Frage 2: Welche Vorschriften gelten für die Lagerung von Gefahrstoffen?

Antwort: Die wichtigsten Regelwerke für die Lagerung von Gefahrstoffen sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510 und TRGS 509) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Darüber hinaus können auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) relevant sein.

Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffverzeichnis

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen erfordert eine gründliche Gefährdungsbeurteilung und ein gut gepflegtes Gefahrstoffverzeichnis. Beide Elemente sind entscheidend, um die Risiken zu minimieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge. Sie dient dazu, potenzielle Risiken und Gefahren, die von der Lagerung und Verwendung von Gefahrstoffen ausgehen, zu identifizieren und zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Beurteilung können dann geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die Arbeitsbedingungen oder die verwendeten Materialien ändern.

Das Gefahrstoffverzeichnis ist ein weiteres wichtiges Instrument für die sichere Handhabung von Gefahrstoffen. Es handelt sich dabei um eine systematische Auflistung aller Gefahrstoffe, die in einem Betrieb vorhanden sind. Jeder Eintrag sollte wichtige Informationen über den jeweiligen Stoff enthalten, wie zum Beispiel dessen Eigenschaften, mögliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, Lagerbedingungen und -orte sowie Maßnahmen für den sicheren Umgang und die Entsorgung. Ein gut gepflegtes Gefahrstoffverzeichnis hilft dabei, den Überblick über die im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe zu behalten und trägt dazu bei, das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden zu minimieren.

Sowohl die Gefährdungsbeurteilung als auch das Gefahrstoffverzeichnis sind nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern auch wirksame Werkzeuge, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig die betrieblichen Abläufe effizient zu gestalten.

Frage 3: Welche Schutzmaßnahmen sind für die sichere Lagerung von Gefahrstoffen erforderlich?

Antwort: Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter, die Verwendung geeigneter Behälter, die Einrichtung von klaren Zutrittsregelungen und die Vermeidung der Lagerung von Gefahrstoffen in der Nähe von Lebensmitteln und auf Verkehrswegen.

Vorschriften zur Gefahrstofflagerung

Die Lagerung von Gefahrstoffen ist in Deutschland durch eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften geregelt, die dazu dienen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sowie den Umweltschutz zu gewährleisten. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelwerke und Gesetze in diesem Bereich.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben detaillierte Anleitungen und Empfehlungen zur sicheren Handhabung von Gefahrstoffen. Insbesondere die TRGS 510 und TRGS 509 sind für die Lagerung von Gefahrstoffen relevant:

  • Die TRGS 510 konkretisiert das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gilt gleichermaßen für das Ein- und Auslagern, den Transport innerhalb des Lagers sowie die Beseitigung freigesetzter Gefahrstoffe.
  • Die TRGS 509 macht Vorgaben für das Lagern von flüssigen oder festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen. Geregelt sind hierbei u. a. das Befüllen und Entleeren entsprechender Behälter, die Zusammenlagerung oder Instandhaltungsarbeiten.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist ein weiteres zentrales Regelwerk, das den Umgang mit Gefahrstoffen regelt. Sie legt unter anderem fest, dass Gefahrstoffe so aufzubewahren oder zu lagern sind, dass sie keinen Schaden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen. Der Arbeitgeber muss daher Präventionsmaßnahmen treffen, um einen Miss- oder Fehlgebrauch der gefährlichen Stoffe auszuschließen.

Zusätzlich zu diesen spezifischen Regelwerken gibt es auch andere Gesetze, die für die Lagerung von Gefahrstoffen relevant sein können, wie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). Das WHG enthält Vorschriften zum Schutz der Gewässer, die bei der Lagerung von Gefahrstoffen berücksichtigt werden müssen, während das GGBefG Regeln für den Transport von Gefahrgütern aufstellt.

Die Einhaltung all dieser Vorschriften und Gesetze ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und zum Schutz der Umwelt.

Frage 4: Was sind die Anforderungen an ein Gefahrstofflager?

Antwort: Ein Gefahrstofflager muss eine Reihe von baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Verwendung von feuerfesten Materialien, die Bereitstellung von ausreichender Belüftung, die Einrichtung von Auffangvorrichtungen für auslaufende Stoffe und die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen.

Schutzmaßnahmen zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen erfordert eine Reihe von Schutzmaßnahmen, um die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und die Umwelt zu minimieren. Hier sind einige der wichtigsten Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen sollten:

Mitarbeiterunterweisung: Eine der effektivsten Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz ist die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter. Sie sollten über die Eigenschaften und Risiken der Gefahrstoffe, die sie handhaben, sowie über die korrekten Verfahren zur Lagerung und Verwendung dieser Stoffe informiert werden. Eine gute Unterweisung sollte auch Informationen über die notwendige persönliche Schutzausrüstung und die Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer Notfallsituation enthalten.

Regeln für die Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz: Die Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sollte auf das Nötigste beschränkt und gut organisiert sein. Gefahrstoffe, die nicht unmittelbar benötigt werden, sollten in speziell dafür vorgesehenen Lagerbereichen aufbewahrt werden. Darüber hinaus sollten Gefahrstoffe, die am Arbeitsplatz gelagert werden, in geeigneten Behältern aufbewahrt und ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.

Zutrittsregelungen und Verwendung geeigneter Behälter: Der Zugang zu Bereichen, in denen Gefahrstoffe gelagert werden, sollte streng kontrolliert und auf autorisiertes Personal beschränkt werden. Darüber hinaus sollten Gefahrstoffe immer in geeigneten Behältern gelagert werden, die ein sicheres Handling gewährleisten und das Risiko von Leckagen oder Unfällen minimieren.

Verbot der Lagerung in der Nähe von Lebensmitteln und auf Verkehrswegen: Gefahrstoffe sollten nie in der Nähe von Lebensmitteln oder in Bereichen gelagert werden, die für die Erholung oder den Verkehr genutzt werden, wie Pausenräume, Treppenhäuser, Flure oder Transportwege. Dies dient dazu, das Risiko einer Kontamination oder Exposition zu minimieren und die Sicherheit aller Personen im Betrieb zu gewährleisten.

Durch die Umsetzung dieser und anderer Schutzmaßnahmen können Unternehmen dazu beitragen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Frage 5: Wie kann eine digitale Organisation die Gefahrstofflagerung verbessern?

Antwort: Digitale Tools können dabei helfen, Informationen über Gefahrstoffe zu organisieren und leicht zugänglich zu machen, die Einhaltung von Vorschriften zu überwachen, Sicherheitsüberprüfungen zu planen und durchzuführen und die Schulung der Mitarbeiter zu unterstützen. Sie können auch dazu beitragen, die Effizienz der Lagerprozesse zu verbessern, indem sie beispielsweise die Bestandsverwaltung automatisieren oder die Planung und Koordination der Lageraktivitäten erleichtern.

Anforderungen an Gefahrstofflager

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen erfordert die Einhaltung einer Reihe von Anforderungen, die sowohl bauliche, technische als auch organisatorische Aspekte betreffen.

Bauliche Anforderungen: Gefahrstofflager müssen so konstruiert und gebaut sein, dass sie den spezifischen Anforderungen der zu lagernden Stoffe gerecht werden. Dies kann beispielsweise die Verwendung von feuerfesten Materialien, die Bereitstellung von ausreichender Belüftung oder die Einrichtung von Auffangvorrichtungen für auslaufende Stoffe umfassen.

Technische Anforderungen: Die technischen Einrichtungen in einem Gefahrstofflager, wie z.B. Lüftungssysteme, Beleuchtung oder Alarmsysteme, müssen so ausgelegt sein, dass sie einen sicheren Betrieb gewährleisten. Dies kann auch die Verwendung spezieller Lagerbehälter oder -einrichtungen umfassen, die für die sichere Aufbewahrung bestimmter Gefahrstoffe ausgelegt sind.

Organisatorische Anforderungen: Die Organisation und das Management eines Gefahrstofflagers müssen so gestaltet sein, dass sie die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleisten und gleichzeitig einen effizienten Betrieb ermöglichen. Dies kann die Einrichtung von Sicherheitsverfahren, die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen oder die Schulung der Mitarbeiter in den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen umfassen.

Lagereinrichtungen und ihre Sicherheit: Die Lagereinrichtungen, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, müssen so gestaltet und gewartet werden, dass sie einen sicheren Betrieb gewährleisten. Dies kann die Verwendung spezieller Lagerbehälter oder -einrichtungen umfassen, die für die sichere Aufbewahrung bestimmter Gefahrstoffe ausgelegt sind.

Besondere Anforderungen für bestimmte Lagerorte: Je nach Art und Menge der zu lagernden Gefahrstoffe können für bestimmte Lagerorte besondere Anforderungen gelten. Dies kann beispielsweise die Notwendigkeit einer besonderen Belüftung, spezieller Sicherheitsvorkehrungen oder besonderer Lagerbedingungen umfassen.

Ergänzende Schutzmaßnahmen für Gefahrstofflager: Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen können weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sein, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und die Umwelt zu schützen. Dies kann beispielsweise die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung, die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen oder die Einrichtung von Notfallplänen umfassen.

Frage 6: Was ist bei der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen zu beachten?

Antwort: Bei der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen ist es wichtig, ein effektives Ordnungssystem zu haben und sicherzustellen, dass nur kompatible Stoffe zusammen gelagert werden. Bestimmte Gefahrstoffe dürfen nicht zusammen gelagert werden, da sie miteinander reagieren und gefährliche Situationen verursachen können. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) geben detaillierte Anleitungen zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen und eine Zusammenlagerungstabelle kann helfen, zu bestimmen, welche Stoffe sicher zusammen gelagert werden können und welche getrennt werden müssen.

Zusammenlagerung von Gefahrstoffen

Die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen erfordert besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt, um das Risiko von gefährlichen chemischen Reaktionen und Unfällen zu minimieren. Hier sind einige wichtige Punkte, die Unternehmen beachten sollten:

Wichtigkeit eines Ordnungssystems: Ein gut organisiertes Lager ist entscheidend für die sichere Zusammenlagerung von Gefahrstoffen. Ein effektives Ordnungssystem kann dazu beitragen, das Risiko von Unfällen zu minimieren, indem es sicherstellt, dass nur kompatible Stoffe zusammen gelagert werden und dass alle Gefahrstoffe leicht identifizierbar und zugänglich sind.

Regeln für die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen: Bestimmte Gefahrstoffe dürfen nicht zusammen gelagert werden, da sie miteinander reagieren und gefährliche Situationen verursachen können. Beispiele hierfür sind brennbare oder entzündbare Flüssigkeiten und oxidierende Stoffe. Unternehmen sollten sich an die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) halten, die detaillierte Anleitungen zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen geben. Darüber hinaus kann eine Zusammenlagerungstabelle hilfreich sein, um zu bestimmen, welche Stoffe sicher zusammen gelagert werden können und welche getrennt werden müssen.

Frage 7: Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis und warum ist es wichtig?

Antwort: Ein Gefahrstoffverzeichnis ist ein Dokument, in dem alle im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe erfasst werden. Es enthält Informationen über die Eigenschaften der Stoffe, ihre Verwendung, ihren Lagerort und die getroffenen Schutzmaßnahmen. Ein Gefahrstoffverzeichnis ist wichtig, weil es dabei hilft, die Risiken zu verstehen, die mit der Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen verbunden sind, und weil es eine wichtige Rolle bei der Planung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen spielt. Darüber hinaus ist die Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses gesetzlich vorgeschrieben.

Wissenswertes über die Löschwasserrückhaltung

Wissenswertes über die Löschwasserrückhaltung

Allgemeine Fakten zur Löschwasserrückhaltung

Löschwasserrückhaltung beschreibt bauliche Einrichtungen, die dazu dienen, im Brandfall anfallende Löschmittel aufzufangen, um diese nicht in nahegelegene Gewässer oder das Grundwasser gelangen zu lassen.
Von 1992 bis zum 01.01.2020 galt in Deutschland die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL). Sie diente als technische Grundlage bei der Berechnung von Löschwasserrückhaltevolumina von Lagerstätten. Der Hintergrund zur Einführung der LöRüRL was das Brandereignis in Schweizerhall im Jahre 1986, bei dem eine Lagerhalle des heute bekannten Chemiekonzerns Novartis abbrannte. Nach diesem Brand geriet mit Pflanzenschutzmitteln verunreinigtes Löschmittel in den nahegelegenen Rhein, was ein extremes Fischsterben zur Folge hatte. Mithilfe der LöRüRL war es nun möglich, eine Löschwasserrückhaltung für sämtliche Lagerstätten, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, zu berechnen.
Allerdings ist am 01.08.2017 die AwSV in Kraft getreten, weshalb seit diesem Zeitpunkt über die Abschaffung der LöRüRL diskutiert wurde, da diese nur für Lagerstätten, jedoch nicht für Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen hantieren, gilt. In der AwSV gab es darüber hinaus einen Entwurf eines Anhangs, der zur Berechnung von Löschwasserrückhaltevolumina dienen sollte.

§ 2 Abs. 31 AwSV „Wesentliche Änderungen“

Bedingungen zur Löschwasserrückhaltung

Welche Unternehmen und Anlagenbetreiber von wassergefährdenden Stoffen eine Löschwasserrückhaltung einrichten müssen oder nicht, wird in jedem Einzelfall individuell von den zuständigen Wasserbehörden geprüft und entschieden. Wenn diese jedoch gebaut werden muss, wird von zuständigen Baurechtsbehörden entschieden, wie groß das Volumen der jeweiligen Löschwasserrückhaltung zu sein hat.


Allgemein gültige Richtlinien zur Orientierung gibt es jedoch. Diese richten sich nach der Menge und der Wassergefährdungsklasse des jeweilig gelagerten Stoffes. Werden folgende Mengen überschritten, so wird eine Löschwasserrückhaltung (LöRü) unumgänglich:
Eine Tonne eines Stoffes der Wassergefährdungsklasse 3 oder
Zehn Tonnen eines Stoffes der Wassergefährdungsklasse 2 oder
100 Tonnen eines Stoffes der Wassergefährdungsklasse 1
Gleichzeitig gilt bei Lagerung verschiedener Stoffe, dass die Summe der gelagerten Mengen nicht die zulässige Gesamtmasse überschreiten darf. Hierbei entspricht 1 Tonne von WGK3-Stoffen genau 10 Tonnen WGK2-Stoffen und 1 Tonne von WGK2-Stoffen genau 10 Tonnen WGK3-Stoffen. Sind die Lagermengen kleiner als die oben beschriebenen, so wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen, von einer Verpflichtung kann nicht ausgegangen werden. 1 Tonne WGK2 entspricht 10 Tonnen WGK1.
Werden in einem Unternehmen lediglich nicht brennbare Stoffe gelagert, die sich in nicht brennbaren Behältern befinden, muss keine LöRü gebaut werden. Weiterhin kann darauf auch verzichtet werden, sofern Löschmittel wie CO2- oder Inertgas verwendet werden. Generell muss die bauliche Anlage auch aus nicht brennbaren Werkstoffen bestehen.
Dennoch werden keine allgemeingültigen Regelungen zur Berechnung von LöRü-Volumina ausgesprochen. Diese werden wie bereits erwähnt im Einzelfall geprüft und berechnet.

Praktische Hilfe

Grundsätzlich wurde die LöRüRL außer Kraft gesetzt und aus der MTVB (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) entfernt. Dennoch kann sie weiterhin als Berechnungsgrundlage genutzt werden. Hierbei sollte jedoch eine Absprache mit der jeweilig zuständigen Behörde erfolgen. Aus einem Auszug der LöRüRL des Landes Baden-Württemberg folgt, dass bei der Lagerung von Stoffen der Wassergefährdungsklasse 1 das gesamte Löschwasser zurückgehalten werden muss. Bei Stoffen der WGK 2 werden 50% und bei Stoffen der WGK3 sogar 100% als Sicherheitszuschlag gefordert.
Neben der LöRüRL kann auch der VCI-Leitfaden herangezogen werden. Dieser wurde von Experten von Feuerwehr und Gewässerschutz der Chemie-Industrie entwickelt. Darin wird eine Kalkulation von Risiken der Maßnahmen zur Rückhaltung von Löschwasser im Vorhinein empfohlen, woran sich letztendlich die Berechnung der nötigen Volumina anschließt. In diesem Leitfaden werden auch sämtliche Forderungen, die in der AwSV verankert sind, eingehalten.

Nähere Informationen zum VCI-Leitfaden

Der VCI-Leitfaden dient der Vereinheitlichung von Regelungen zur Rückhaltung von Löschwasser. Durch die Zusammenarbeit von Werkfeuerwehren, dem Gewässerschutz und der chemischen Industrie wurden sowohl feuerwehrtechnische als auch umwelttechnische Aspekte berücksichtigt. Das Ziel des Leitfadens ist die Minimierung und die Verhinderung der Ausbreitung von kontaminierten Löschmitteln. Somit kann der Gewässerschutz aufrecht erhalten bleiben, indem keine wassergefährdenden Stoffe in die Gewässer bzw. das Grundwasser gelangen. Wie genau die geforderten baulichen Maßnahmen ausgeführt werden müssen, wird aufgrund einer Risikobewertung berechnet. Das Volumen der Löschmittel, das zurückgehalten werden muss, wird mithilfe einfacher Methoden abgeschätzt. Darüber hinaus wird der VCI-Leitfaden ergänzend zum Brandschutzkonzept dargestellt.
Anwendung findet der Leitfaden vor allem in Bereichen der chemischen Industrie und in sonstigen Anlagen, die zum Lagern oder Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen dienen. Besonders dort, wo entweder durch einen Brandfall und die damit einhergehende Kontamination von Löschmitteln Gewässer gefährdet sein können oder auch dort, wo den Löschmitteln wassergefährdende Additive zugesetzt werden, gilt dieser Leitfaden. Allgemein gehören zu den Stoffen, die eine Rückhaltung von Löschwasser unumgänglich machen, beispielsweise radioaktive Stoffe, Sprengstoffe, Peroxide, ammoniumnitrathaltige Verbindungen, Medikamente sowie Pflanzenschutzmittel. Eine Rückhaltung ist hingegen nicht notwendig, wenn ausschließlich nicht brennbare Stoffe gelagert werden oder im Brandfall mit CO2-Anlagen oder Inertgas gelöscht wird.

Weitere Informationen

Da dieses Themengebiet sehr schnell sehr unübersichtlich werden kann, können Fragen resultieren. Sollten bei Ihnen etwaige Fragen aufgekommen sein, sei es in Bezug auf die Planung oder die Prüfung ihrer Anlage, oder auch bei rechtlichen Fragen zur Löschwasserrückhaltung, so kann Ihnen das Team von Donato Muro mit behilflich sein. Eine kompetente Beratung und die Prüfung inklusive der Abnahme gemäß AwSV wird garantiert.

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Artikel: AwSV – Alles zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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Wassergefährdungsklassen und Einstufungen in der AwSV

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) untergliedert drei Wassergefährdungsklassen:

  • Die erste Wassergefährdungsklasse steht für: „schwach wassergefährdend“. Hierunter fallen z.B. Stoffe wie Isopropanol oder Aceton.
  • Die zweite Wassergefährdungsklasse beinhaltet wassergefährdende und deutlich wassergefährdende Stoffe wie z.B. Dichlormethan oder Flusssäure.
  • Stark wassergefährdende Stoffe, wie z.B. Chloroform oder Kupfer-II-Sulfat fallen unter die dritte Wassergefährdungsklasse.

Der ganze Artikel zu: AwSV – Alles zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Darüber hinaus gibt es noch die beiden Einstufungen „nicht wassergefährdend“, worunter beispielsweise Altpapier oder Verpackungskunststoffe fallen, und „allgemein wassergefährdend“. Letzteres beinhaltet Stoffe, bei denen die Kategorisierung schwierig ist, wie z.B. Altholz, Gülle, Gärsubstrate etc., da hierbei diverse Stoffgemische vorliegen, die nicht ohne weiteres voneinander trennbar sind und in ihrer Wassergefährdung unterschiedlich sind.

Der Geltungsbereich der AwSV umfasst alle Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Hierunter fallen z.B. Tankstellen, Raffinerien oder auch Biogasanlagen. Eine Ausnahme stellen hierbei Anlagen dar, die sich außerhalb von Überschwemmungs- und Schutzgebieten befinden, da in diesem Falle Anlagen mit einem Volumen von 220 Litern flüssigen Stoffen oder 200 kg gasförmigen oder festen Stoffen von dieser Verordnung ausgenommen sind.

Allgemein gilt für alle AwSV-Anlagen die Forderung einer Anlagendokumentation. Diese muss über den Aufbau und die Abgrenzungen inklusive der verwendeten Werkstoffe der Anlage hinweisen, einen Nachweis über Sicherheitsvorkehrungen beinhalten, Standsicherheit und eingesetzte Stoffe innerhalb der Anlage darlegen.

Sollten Sie mit der Planung, Umsetzung oder Prüfung ihrer Anlage Probleme haben, so kann Ihnen das Team um Donato Muro in jedem Fall behilflich sein. Eine kompetente Beratung inklusive der Prüfung nach der AwSV wird garantiert.

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