Geplante Änderungen der Gefahrstoffverordnung – Was Sicherheitsverantwortliche und Unternehmen wissen müssen

Datum: 10.10.2024

Ende August 2024 hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt, der erhebliche Neuerungen im Arbeitsschutz mit sich bringt. Im Fokus steht die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen und der Schutz der Beschäftigten vor gefährlichen Stoffen – insbesondere Asbest und krebserzeugenden Substanzen. Für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs), Sicherheitsbeauftragte (SIBEs) und Geschäftsführer bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen müssen, um ihre Unternehmen rechtlich abzusichern und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Was wird geändert?

Die geplante Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zielt darauf ab, das risikobezogene Maßnahmenkonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B zu stärken. Dieses Konzept, das bereits seit 2008 existiert, koppelt die Anforderungen an Schutzmaßnahmen an das statistische Risiko, das mit der jeweiligen Tätigkeit verbunden ist. Neu ist die verbindliche Einführung von Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen. Diese Grenzwerte helfen dabei, die Exposition der Beschäftigten gegenüber krebserzeugenden Stoffen besser einzuordnen und die richtigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Zusätzlich wird eine Regelung eingeführt, die von Arbeitgebern verlangt, ein Expositionsverzeichnis für reproduktionstoxische Stoffe der Kategorien 1A und 1B zu führen. Dies dient nicht nur der besseren Dokumentation, sondern auch dem Schutz der Mitarbeiter im Fall späterer Erkrankungen.

Fokus auf Asbest: Mehr Schutz bei Arbeiten an älteren Gebäuden

Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der Umgang mit Asbest. Trotz des seit 1993 bestehenden Verbots asbesthaltiger Materialien treten bei Renovierungs- und Abbrucharbeiten in älteren Gebäuden weiterhin asbestbedingte Gesundheitsgefahren auf. Die Unfallversicherungsträger verzeichnen nach wie vor eine hohe Zahl von asbestbedingten Berufskrankheiten und Todesfällen. In den letzten zehn Jahren wurden mehr als 30.000 Fälle von asbestbedingten Berufskrankheiten anerkannt, mit über 16.000 Todesfällen.

Die geplanten Änderungen schreiben vor, dass Bauherren und Auftraggeber künftig genau angeben müssen, wann ihr Gebäude errichtet wurde. Für Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, besteht eine erhöhte Asbestrisiko-Wahrscheinlichkeit. Diese Information muss den ausführenden Firmen vor Beginn der Arbeiten schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden. Liegen diese Daten nicht vor, muss der Bauherr sie mit vertretbarem Aufwand, beispielsweise beim zuständigen Bauamt, beschaffen.

Für Unternehmen bedeutet dies: Wer Bau- oder Sanierungsarbeiten durchführt, muss diese Informationen vor dem Arbeitsbeginn unbedingt einholen. Das Versäumnis könnte nicht nur zu Gefahren für die Mitarbeiter führen, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen.

Risikobasierte Gefährdungsbeurteilung: Was ändert sich?

Ein wichtiger Teil der geplanten Änderungen betrifft die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitgeber müssen künftig neben den klassischen Arbeitsplatzgrenzwerten auch die neuen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen in ihre Beurteilung einfließen lassen. Diese Konzentrationswerte bestimmen, ob eine Exposition als akzeptabel, mittleres Risiko oder hohes Risiko eingestuft wird. Die Toleranzkonzentration markiert die Grenze, ab der das Risiko als nicht mehr tolerierbar gilt.

Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen daher sicherstellen, dass ihre Gefährdungsbeurteilungen stets auf dem neuesten Stand sind und die neuen Anforderungen berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren – insbesondere bei Tätigkeiten im Bereich „mittleres“ oder „hohes“ Risiko.

Praktische Tipps für Sicherheitsverantwortliche und Geschäftsführer

Die Anpassung der Gefahrstoffverordnung bringt neue Verpflichtungen, aber auch klare Leitlinien für den betrieblichen Arbeitsschutz. Hier sind einige Schritte, die du als Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter oder Geschäftsführer in deinem Unternehmen berücksichtigen solltest:

  1. Überprüfung der aktuellen Gefährdungsbeurteilung: Gehe sicher, dass deine Gefährdungsbeurteilungen bereits die risikobasierten Maßnahmen beinhalten und überprüfe, ob Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen korrekt einbezogen wurden.
  2. Schulungen und Weiterbildungen: Es wird notwendig sein, deine Mitarbeiter und Kollegen im Umgang mit der neuen Gefahrstoffverordnung zu schulen. Besonders in der Bau- und Instandhaltungsbranche sollten regelmäßig Schulungen zur sicheren Asbesthandhabung durchgeführt werden.
  3. Dokumentation und Expositionsverzeichnisse führen: Unternehmen müssen ein Expositionsverzeichnis führen, in dem die Tätigkeiten sowie die Höhe und Dauer der Expositionen von Mitarbeitern festgehalten werden. Dieses Verzeichnis ist für mindestens 40 Jahre aufzubewahren.
  4. Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung (PSA): Überprüfe, ob die eingesetzten Schutzausrüstungen den aktuellen europäischen Anforderungen entsprechen. Neue Regelungen zur PSA-Benutzungsverordnung werden diesbezüglich eingeführt.
  5. Kooperation mit Bauherren: Vor jeder Arbeit an einem älteren Gebäude sollte der Bauherr dir die relevanten Informationen über das Baujahr und potenziell vorhandene Gefahrstoffe zur Verfügung stellen. Achte darauf, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind, bevor die Arbeit beginnt.
  6. Vorausschauende Planung: Da viele dieser Änderungen an die EU-Rechtsvorgaben gekoppelt sind, könnte es in den kommenden Jahren zu weiteren Anpassungen kommen. Es ist sinnvoll, vorausschauend zu planen und schon heute Systeme zur Dokumentation und Kontrolle von Gefahrstoffen zu implementieren, um zukünftige Anforderungen problemlos erfüllen zu können.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Nichtbeachtung der neuen Vorschriften kann erhebliche Folgen haben. Unternehmen, die keine angemessenen Schutzmaßnahmen treffen oder die Expositionsverzeichnisse nicht führen, laufen Gefahr, bei Unfällen oder Erkrankungen rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung können mit hohen Bußgeldern geahndet werden, und es besteht das Risiko von Haftungsansprüchen seitens der Mitarbeiter.

Wie geht es weiter?

Der Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat wird sich in den kommenden Monaten mit den Vorschlägen befassen. Es bleibt abzuwarten, wann die neuen Regelungen endgültig verabschiedet werden, doch Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten.

Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Geschäftsführer sind gut beraten, die Entwicklungen genau im Auge zu behalten und frühzeitig Maßnahmen zur Anpassung an die neuen Anforderungen zu ergreifen.

Sicherheit motivieren: Wie Unternehmen Hindernisse überwinden und eine echte Sicherheitskultur etablieren

Einleitung

Bedeutung der Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit spielt eine zentrale Rolle in jedem Unternehmen – sie schützt die Gesundheit und das Leben der Mitarbeitenden, minimiert Ausfallzeiten und vermeidet hohe Kosten durch Unfälle. Sie ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern ein entscheidender Faktor für den Erfolg und die Nachhaltigkeit eines Unternehmens. Sichere Arbeitsbedingungen fördern zudem das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und schaffen eine positive, produktive Arbeitsumgebung. Ein Unternehmen, das sich konsequent für Sicherheit einsetzt, zeigt Verantwortung und Wertschätzung gegenüber seinen Beschäftigten.

Die Herausforderung: “Die wollen einfach nicht!”

Trotz dieser offensichtlichen Vorteile gibt es immer wieder die Situation, in der es so scheint, als hätten Mitarbeitende wenig Interesse daran, sicherheitsgerecht zu handeln. Sicherheitsmaßnahmen werden umgangen, Schutzkleidung bleibt im Schrank, und manche riskieren lieber ihre Gesundheit, als sich an die Vorschriften zu halten. Oft hört man dann von Vorgesetzten oder Sicherheitsbeauftragten die frustrierte Aussage: “Die wollen einfach nicht!”

Doch warum ist das so? Warum fällt es so schwer, sicherheitsgerechtes Verhalten durchzusetzen? Die Antwort auf diese Fragen liegt in der Natur des Menschen und den Hindernissen, die ihm im Alltag begegnen. In diesem Artikel möchten wir diese Hindernisse beleuchten und konkrete Strategien vorstellen, um sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern – damit Arbeitssicherheit nicht nur Theorie bleibt, sondern Teil des täglichen Handelns wird.

Hindernisse für sicheres Verhalten

Um Arbeitssicherheit erfolgreich zu fördern, müssen wir zunächst die Hindernisse verstehen, die Mitarbeitende davon abhalten, sicherheitsgerecht zu handeln. Diese Barrieren sind tief im menschlichen Verhalten verwurzelt und erklären, warum viele Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsalltag oft missachtet werden.

Falsche Sicherheit

Ein häufiger Grund, warum Sicherheitsmaßnahmen nicht beachtet werden, ist das Gefühl falscher Sicherheit. Viele Mitarbeitende unterschätzen die tatsächlichen Risiken und fühlen sich durch ihre Erfahrung oder Routine in einer vermeintlich sicheren Umgebung. Diese Selbstüberschätzung führt dazu, dass sie weniger Vorsicht walten lassen, da sie glauben, dass „schon nichts passieren wird“. Um sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern, ist es entscheidend, dieses Gefühl der falschen Sicherheit zu durchbrechen und das Bewusstsein für die realen Gefahren zu stärken.

Gefühl der Hilflosigkeit

Ein weiteres Hindernis ist das Gefühl der Hilflosigkeit. Wenn Mitarbeitende überzeugt sind, dass sie nichts tun können, um die Gefahr zu vermeiden oder dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zu schwierig umzusetzen sind, führt dies zu Resignation. In solchen Situationen wird das Risiko oft verharmlost, um das eigene Unbehagen zu reduzieren. Es ist daher wichtig, das Bewusstsein zu schaffen, dass jeder etwas tun kann, um Gefährdungen zu minimieren, und dass Sicherheitsmaßnahmen nicht nur sinnvoll, sondern auch praktisch durchführbar sind.

Konflikte mit anderen Bedürfnissen

Sicherheitsgerechtes Verhalten steht oft im Konflikt mit anderen, unmittelbaren Bedürfnissen. Mitarbeitende möchten ihre Arbeit effizient erledigen, die Erwartungen der Vorgesetzten und Kollegen erfüllen oder einfach den Komfort maximieren. In vielen Fällen wird Sicherheit als lästig und hinderlich empfunden – sie erfordert zusätzliche Schritte, Zeit oder Anstrengung. Da Unfälle selten sind, wird das Risiko oft als gering angesehen und den unmittelbaren Bedürfnissen untergeordnet. Dieser Konflikt macht es besonders schwer, sicherheitsgerechtes Verhalten zur Priorität zu machen.

Erfahrung als falscher Wegweiser

Erfahrungen aus der Vergangenheit prägen unser Verhalten maßgeblich. Wenn Mitarbeitende über lange Zeit hinweg ohne Unfall davonkommen, obwohl sie Sicherheitsvorschriften missachten, verstärkt sich dieses Verhalten. Das Gefühl, dass „nichts passiert“, lässt riskantes Verhalten zur Routine werden. Gleichzeitig nehmen die Mitarbeitenden die Vorteile sicherheitsgerechten Verhaltens kaum wahr – schließlich geschieht dabei „nichts“, das sichtbar wäre. Nur in seltenen Fällen wird die Missachtung der Sicherheitsregeln durch negative Konsequenzen bestraft, was die Illusion verstärkt, dass es sicher sei, Risiken einzugehen. Es gilt daher, diesen falschen Lernerfahrungen entgegenzuwirken und die positiven Effekte sicherheitsgerechten Verhaltens sichtbar zu machen.

Strategien zur Förderung sicherheitsgerechten Verhaltens

Damit Arbeitssicherheit nicht nur ein theoretisches Konzept bleibt, sondern in den Arbeitsalltag integriert wird, müssen gezielte Strategien entwickelt werden, um sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern. Im Folgenden werden effektive Maßnahmen vorgestellt, die dazu beitragen, Mitarbeitende zu motivieren und die Hindernisse für sicheres Verhalten zu überwinden.

Gefährdungen und Maßnahmen sichtbar machen

Der erste Schritt, um sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern, besteht darin, das Bewusstsein für Gefährdungen zu schärfen. Mitarbeitende sollten regelmäßig über die Risiken ihrer Tätigkeit informiert werden, um ein realistisches Verständnis der Gefahren zu entwickeln. Unfallbeispiele und praxisnahe Demonstrationen helfen dabei, die abstrakten Gefahren greifbar zu machen.

Darüber hinaus ist es wichtig, nicht nur die Risiken zu benennen, sondern auch die geeigneten Schutzmaßnahmen zu präsentieren. Indem konkrete Anleitungen für sicheres Verhalten gegeben werden und diese Maßnahmen nachvollziehbar sind, steigt die Bereitschaft der Mitarbeitenden, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Je mehr sie die Notwendigkeit verstehen und den Nutzen der Maßnahmen erkennen, desto eher sind sie bereit, diese auch umzusetzen.

Mitarbeitende einbeziehen

Eine der effektivsten Möglichkeiten, sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern, besteht darin, die Mitarbeitenden aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen einzubeziehen. Wenn die Betroffenen selbst an der Auswahl von Schutzmaßnahmen oder neuen Arbeitsgeräten beteiligt werden, steigt die Akzeptanz enorm. Denn wer an der Gestaltung von Sicherheitslösungen beteiligt ist, fühlt sich stärker verantwortlich und ist motivierter, diese Maßnahmen im Alltag umzusetzen.

Fragen wie „Welche Anforderungen sollte eine neue Schutzausrüstung erfüllen?“ oder „Wie könnte eine Sicherheitsmaßnahme praxistauglicher gestaltet werden?“ sollten mit den Mitarbeitenden offen diskutiert werden. Ihre Erfahrungen und Einschätzungen sind wertvolle Beiträge, die dazu beitragen, realistische und wirksame Sicherheitslösungen zu entwickeln.

Eine glaubwürdige Sicherheitskultur etablieren

Die Etablierung einer glaubwürdigen Sicherheitskultur ist eine der wirksamsten Strategien, um langfristig sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern. Diese Kultur beginnt an der Spitze: Vorgesetzte müssen ein Vorbild sein und selbst konsequent sicherheitsgerecht handeln. Wenn Führungskräfte Sicherheitsvorgaben ignorieren, wird dies von den Mitarbeitenden schnell übernommen. Umgekehrt sind Vorgesetzte, die Sicherheit vorleben, ein starkes Signal dafür, dass das Unternehmen es ernst meint.

Darüber hinaus sollte Sicherheit ein fester Bestandteil der betrieblichen Kommunikation sein. Regelmäßige Schulungen, Sicherheitsgespräche und klare Regeln tragen dazu bei, dass Sicherheit nicht als lästige Pflicht, sondern als grundlegender Bestandteil der Arbeit wahrgenommen wird. Die Einführung realistischer Zeitvorgaben, die die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ermöglichen, zeigt zudem, dass das Unternehmen die Arbeitssicherheit wirklich priorisiert.

Motivation durch Anreize und Konsequenzen

Sicherheitsgerechtes Verhalten sollte belohnt werden, um die Motivation zu steigern. Anerkennung ist ein starker Anreiz – ein ehrliches Lob oder die öffentliche Würdigung sicherheitsbewussten Verhaltens können viel bewirken. Auch die Einbindung der Arbeitssicherheit in die Leistungsbeurteilung ist ein wirksames Mittel, um das Thema in den Fokus zu rücken. Mitarbeitende, die sicherheitsgerecht handeln, sollten wissen, dass ihr Engagement gesehen und geschätzt wird.

Auf der anderen Seite ist es ebenso wichtig, dass sicherheitswidriges Verhalten Konsequenzen hat. Wenn Mitarbeitende bewusst Risiken eingehen und Sicherheitsmaßnahmen ignorieren, sollte dies nicht ohne Folgen bleiben. Sicherheitswidriges Verhalten kann beispielsweise in die Leistungsbeurteilung einfließen, und bei wiederholter Uneinsichtigkeit können Verwarnungen ausgesprochen werden. Es geht nicht darum, Mitarbeitende zu bestrafen, sondern darum, die Ernsthaftigkeit des Themas zu vermitteln und die Bedeutung der Arbeitssicherheit für das gesamte Team zu unterstreichen.


Diese Strategien bieten einen umfassenden Ansatz, um sicherheitsgerechtes Verhalten aktiv zu fördern und eine echte Sicherheitskultur im Unternehmen zu etablieren. Durch die Kombination von Information, Einbindung, Vorbildwirkung und klaren Anreizen schaffen wir eine Umgebung, in der Sicherheit Teil des täglichen Handelns wird.

Grenzen der Motivation

Motivation ist ein mächtiges Werkzeug, um sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern – doch sie hat ihre Grenzen. Es gibt Situationen und Umstände, in denen Motivation allein nicht ausreicht, um Sicherheit zu gewährleisten. In solchen Fällen sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu garantieren.

Natürliche Begrenzungen der menschlichen Leistungsfähigkeit

Jeder Mensch hat physische und psychische Grenzen, die sich nicht allein durch Motivation überwinden lassen. Die menschliche Leistungsfähigkeit wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst: Müdigkeit, Monotonie, Stress und Ablenkung sind typische Ursachen, die das Fehlerrisiko erhöhen. Kein Mensch kann sich ständig konzentrieren, und Fehler passieren – auch bei den motiviertesten Mitarbeitenden.

Ermüdung und monotone Tätigkeiten führen häufig zu einem Nachlassen der Aufmerksamkeit, was zu unsicheren Verhaltensweisen führen kann. Auch Stress, sei es durch hohe Arbeitsbelastung oder Zeitdruck, begünstigt das Vergessen von Sicherheitsvorschriften. Diese natürlichen Begrenzungen sind Teil des menschlichen Wesens, und es ist unrealistisch, zu erwarten, dass Motivation allein diese Faktoren vollständig beseitigen kann.

Technische und organisatorische Maßnahmen als Ergänzung

Um die Grenzen der Motivation zu kompensieren, sind technische und organisatorische Maßnahmen notwendig, die die Sicherheit auch dann gewährleisten, wenn die menschliche Aufmerksamkeit nachlässt. Technische Maßnahmen können beispielsweise Schutzvorrichtungen an Maschinen oder automatische Sicherheitssysteme sein, die unabhängig vom Verhalten der Mitarbeitenden funktionieren und so das Risiko minimieren.

Organisatorische Maßnahmen sind ebenfalls von großer Bedeutung. Dazu gehören die Einführung von Arbeitszeitregelungen, die Übermüdung verhindern, regelmäßige Pausen zur Aufrechterhaltung der Konzentration sowie die Gestaltung von Arbeitsprozessen, die Stress reduzieren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die natürlichen menschlichen Grenzen berücksichtigt werden und die Gefährdung minimiert wird.

Ein weiteres wichtiges organisatorisches Instrument sind Sicherheitsprotokolle und Checklisten. Diese standardisieren sicherheitsrelevante Prozesse und stellen sicher, dass wichtige Schritte nicht vergessen werden. Auch eine gut durchdachte Notfallorganisation hilft, in stressigen Situationen strukturiert und sicher zu handeln.

Fazit: Ein umfassender Ansatz für die Arbeitssicherheit

Die Förderung von Motivation ist ein essenzieller Bestandteil, um sicherheitsgerechtes Verhalten zu erreichen – doch sie allein reicht nicht aus. Technische und organisatorische Maßnahmen sind notwendig, um die menschlichen Grenzen zu berücksichtigen und die Sicherheit zu garantieren, auch wenn Mitarbeitende in stressigen oder ermüdenden Situationen an ihre natürlichen Leistungsgrenzen stoßen.

Arbeitssicherheit erfordert daher einen umfassenden Ansatz: Die Kombination aus Motivation, technischen Sicherheitsvorkehrungen und organisatorischen Anpassungen schafft ein Umfeld, in dem Risiken minimiert werden und Sicherheit im Vordergrund steht – selbst dann, wenn die menschliche Aufmerksamkeit einmal nachlässt.

Fazit

Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse

Die Förderung der Arbeitssicherheit ist eine vielschichtige Herausforderung, die sowohl technisches Fachwissen als auch ein tiefes Verständnis menschlicher Verhaltensweisen erfordert. In diesem Artikel haben wir die typischen Hindernisse für sicheres Verhalten betrachtet – von der falschen Sicherheit und dem Gefühl der Hilflosigkeit bis hin zu Konflikten mit anderen Bedürfnissen und trügerischen Erfahrungen. Diese Barrieren zeigen, warum es für viele Mitarbeitende schwer ist, sicherheitsgerecht zu handeln.

Um diese Hindernisse zu überwinden, haben wir verschiedene Strategien beleuchtet: Das Schaffen von Bewusstsein für Gefahren und geeignete Maßnahmen, die aktive Einbindung der Mitarbeitenden, die Etablierung einer glaubwürdigen Sicherheitskultur und die gezielte Motivation durch Anreize und Konsequenzen. Zudem haben wir die Grenzen der Motivation hervorgehoben und gezeigt, dass technische und organisatorische Maßnahmen eine wichtige Ergänzung sind, um Sicherheit zu gewährleisten, selbst wenn die menschliche Leistungsfähigkeit an ihre Grenzen stößt.

Der Weg zur gelebten Sicherheitskultur

Eine gelebte Sicherheitskultur entsteht nicht über Nacht, sondern ist das Ergebnis kontinuierlicher Bemühungen und eines langfristigen Engagements. Sie beginnt bei den Führungskräften, die durch ihr eigenes Verhalten ein Vorbild sein müssen, und setzt sich fort durch die aktive Einbindung und Wertschätzung der Mitarbeitenden. Eine glaubwürdige Sicherheitskultur zeichnet sich dadurch aus, dass Sicherheit als fester Bestandteil aller Prozesse wahrgenommen wird – nicht als zusätzliche Aufgabe, sondern als selbstverständlicher Teil der täglichen Arbeit.

Der Weg zur gelebten Sicherheitskultur erfordert, dass Sicherheit regelmäßig kommuniziert und thematisiert wird. Schulungen, Sicherheitstreffen und offene Gespräche mit den Mitarbeitenden tragen dazu bei, dass Sicherheit nicht nur eine theoretische Pflicht bleibt, sondern in den Köpfen und Herzen aller Beteiligten verankert wird. Lob für sicherheitsgerechtes Verhalten und klare Konsequenzen bei Regelverstößen unterstreichen die Ernsthaftigkeit des Themas und helfen dabei, die gewünschten Verhaltensweisen zu festigen.

Am Ende geht es darum, eine Umgebung zu schaffen, in der sich alle Mitarbeitenden sicher fühlen und wissen, dass ihre Gesundheit höchste Priorität hat. Eine gelebte Sicherheitskultur ist das beste Mittel, um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres, produktives Arbeitsumfeld zu schaffen – und damit die Grundlage für den langfristigen Erfolg eines jeden Unternehmens.

Wir bieten zudem praxisorientierte Seminare und Schulungen an, die dabei helfen, ein starkes Safety-Mindset im Unternehmen zu entwickeln und eine nachhaltige Sicherheitskultur zu fördern.

Hautkrebs und seine Relevanz für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Einführung in das Thema Hautkrebs

Hautkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen weltweit, und seine Inzidenz ist in den letzten 20 Jahren dramatisch gestiegen. Besonders bemerkenswert ist die Zunahme von Fällen, die auf kumulative UV-Strahlenbelastung zurückzuführen sind. Dies stellt eine besondere Herausforderung für die Arbeitssicherheit dar, insbesondere in Berufen mit regelmäßiger UV-Exposition, wie Bauarbeiter, Gärtner oder Dachdecker.

Zunahme von Hautkrebserkrankungen in den letzten 20 Jahren

Statistische Daten zeigen einen deutlichen Anstieg von Hautkrebserkrankungen. Allein zwischen 2001 und 2021 stieg die Zahl der stationären Behandlungen von Hautkrebs um über 75 %. Der Hauptgrund für diese Zunahme liegt in der zunehmenden UV-Belastung, sowohl durch Freizeitaktivitäten als auch durch berufliche Exposition. Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen sich dieser Entwicklung bewusst sein und präventive Maßnahmen zur Minimierung der Risiken in Arbeitsumgebungen ergreifen.

Relevanz für Arbeitsschutz und Prävention in Berufen mit UV-Exposition

Menschen, die im Freien arbeiten, sind besonders gefährdet. UV-Strahlung, insbesondere bei dauerhafter Exposition, ist einer der Hauptverursacher von Hautkrebs. Arbeitsschutzmaßnahmen zur Minimierung dieser Risiken sind daher unerlässlich und müssen aktiv gefördert werden.

Arten von Hautkrebs

Es gibt zwei Hauptarten von Hautkrebs, die für den Arbeitsschutz relevant sind:

1. Weißer Hautkrebs:

  • Arten: Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom
  • Entstehung: Durch langjährige, kumulative UV-Belastung
  • Symptome: Rötliche, raue Stellen oder Wunden, die nicht heilen

2. Schwarzer Hautkrebs (Malignes Melanom):

  • Entstehung: Intensive Sonneneinstrahlung und Sonnenbrände, insbesondere in der Kindheit
  • Symptome: Dunkle, knötchenförmige Hautveränderungen

Früherkennung von Hautkrebs

Die frühzeitige Erkennung von Hautkrebs ist entscheidend für die Heilungschancen. Die ABCDE-Regel hilft bei der Selbstkontrolle von Muttermalen und Hautveränderungen:

  • A: Asymmetrie (ungleichmäßige Form)
  • B: Begrenzung (unscharfe Ränder)
  • C: Colorit (unregelmäßige Farbe)
  • D: Durchmesser (größer als 5 mm)
  • E: Erhabenheit oder Entwicklung (Veränderungen in Form oder Größe)

Für Menschen über 35 Jahre sind regelmäßige Hautscreenings wichtig, besonders wenn sie viele oder unregelmäßig geformte Leberflecken haben.

Berufliche Risikofaktoren

Menschen, die beruflich im Freien arbeiten, wie Bauarbeiter oder Gärtner, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Präventive Maßnahmen umfassen:

  • UV-Schutzkleidung, Hüte und Sonnenbrillen
  • Regelmäßiges Auftragen von Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor
  • Arbeitszeiten in den Schatten verlegen, um die Sonne in den stärksten Stunden zu meiden
  • Vermeidung von Solarien, da diese das Risiko für Hautkrebs weiter erhöhen

Rechtliche Anforderungen und Prävention im Arbeitsschutz

Die UV-Schutzverordnung (UVSV) gibt klare Richtlinien für den Umgang mit UV-Belastung am Arbeitsplatz. Arbeitssicherheitsmaßnahmen zur Reduzierung der UV-Exposition müssen umgesetzt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern Schutzmaßnahmen wie Sonnenschutzmittel, Schutzkleidung und regelmäßige Schulungen zur Verfügung zu stellen.

Behandlung von Hautkrebs

Die Behandlung hängt von der Art des Hautkrebses ab:

  • Weißer Hautkrebs: Wird in der Regel operativ entfernt, ohne dass weitere Behandlungen notwendig sind.
  • Schwarzer Hautkrebs: Hier kann zusätzlich zur Operation eine Immuntherapie oder Chemotherapie erforderlich sein, insbesondere wenn der Krebs bereits gestreut hat. Die Heilungschancen sind bei frühzeitiger Diagnose erheblich höher.

Präventionstipps für den Alltag

Um das Risiko von Hautkrebs zu minimieren, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung zwischen 11 und 15 Uhr.
  • Tragen Sie regelmäßig Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30). Zum Beispiel UV-50-Spray
  • Verwenden Sie UV-Schutzkleidung, insbesondere bei langen Aufenthalten im Freien. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Die Rolle von UV-Schutzkleidung im Arbeitsalltag.
  • Achten Sie besonders auf Kinder: Sie sollten niemals ungeschützt der Sonne ausgesetzt sein.

Schlussfolgerung

Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es von zentraler Bedeutung, das Bewusstsein für Hautkrebs und seine Prävention zu schärfen. Regelmäßige Schulungen und präventive Maßnahmen im Arbeitsumfeld sind essenziell, um das Hautkrebsrisiko zu senken. Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen müssen gefördert und integraler Bestandteil der Arbeitssicherheitsrichtlinien werden.

Durch gezielte Schutzmaßnahmen und das frühzeitige Erkennen von Anzeichen kann das Risiko erheblich reduziert und die Gesundheit der Beschäftigten langfristig geschützt werden.

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der gesetzlichen Regelungen

Arbeitssicherheit ist ein zentraler Aspekt im modernen Arbeitsumfeld, denn die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeiter stehen an oberster Stelle. Ein sicherer Arbeitsplatz verhindert nicht nur Unfälle und gesundheitliche Schäden, sondern trägt auch zur langfristigen Produktivität und Motivation der Belegschaft bei. In Zeiten zunehmender Automatisierung, komplexer Arbeitsabläufe und strenger gesetzlicher Vorgaben ist es für Unternehmen unerlässlich, umfassende Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter zu ergreifen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) nimmt in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle ein. Sie ist verantwortlich dafür, dass Arbeitsschutzmaßnahmen nicht nur gesetzeskonform geplant, sondern auch in die Praxis umgesetzt werden. Ihre Aufgabe besteht darin, Gefährdungen zu identifizieren, Risiken zu bewerten und präventive Maßnahmen vorzuschlagen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten fördern. Zudem schult und berät sie Führungskräfte sowie Mitarbeiter, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

In Deutschland wird die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit durch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen untermauert. Zu den wichtigsten Rechtsvorschriften zählen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), sowie spezifische Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Gesetze legen die Pflichten von Arbeitgebern fest, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifen und die Fachkraft für Arbeitssicherheit in diesen Prozess einzubinden.

1. Gesetzliche Grundlagen für die Arbeitssicherheit

1.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es definiert die Grundpflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erforderlich sind. Dies umfasst sowohl die Gestaltung von Arbeitsplätzen, die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, als auch die Einführung geeigneter Arbeitsabläufe. Der Arbeitgeber muss die getroffenen Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüfen und an veränderte Gegebenheiten anpassen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung dieser Pflichten. Sie unterstützt den Arbeitgeber bei der Planung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Ihre Aufgabe ist es, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, potenzielle Risiken zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen vorzuschlagen. Zudem überwacht sie, ob die getroffenen Maßnahmen effektiv sind und bei Bedarf angepasst werden müssen. Durch Schulungen und Beratungen hilft die Fachkraft den Mitarbeitern, sich sicherheitsbewusst zu verhalten, was wiederum zur Vermeidung von Unfällen und Krankheiten beiträgt.


1.2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) regelt die gesetzliche Unfallversicherung und die damit verbundenen Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Nach § 15 SGB VII sind die Unfallversicherungsträger befugt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zur Förderung des Gesundheitsschutzes vorschreiben. Diese Vorschriften verpflichten Unternehmer, spezifische Vorkehrungen zur Sicherheit der Arbeitnehmer zu treffen, wie etwa die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel, die Durchführung von Unterweisungen und die Organisation von Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist maßgeblich an der Umsetzung dieser Unfallverhütungsvorschriften beteiligt. Sie sorgt dafür, dass die betrieblichen Schutzmaßnahmen im Einklang mit den Vorschriften stehen und wirksam umgesetzt werden. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch regelmäßige Begehungen, Risikoanalysen und die Einführung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus unterstützt die Fachkraft bei der Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf sicheres Verhalten am Arbeitsplatz und gewährleistet so einen kontinuierlichen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.

2. Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Fürsorgepflicht

2.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 617-619

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers zur Fürsorge für seine Arbeitnehmer verankert, die auch die Gesundheitsvorsorge und den Arbeitsschutz umfassen.

  • § 617 BGB – Pflicht zur Krankenfürsorge: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Falle der Krankheit eines Arbeitnehmers, der in seine häusliche Gemeinschaft aufgenommen wurde, für die notwendige Verpflegung und ärztliche Behandlung zu sorgen. Dies gilt bis zu einer Dauer von sechs Wochen, sofern die Krankheit nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers verursacht wurde. Diese Regelung zeigt, dass die Gesundheitsvorsorge über die reine Arbeitszeit hinaus auch im privaten Rahmen von Bedeutung ist.
  • § 618 BGB – Pflicht zu Schutzmaßnahmen: Dieser Paragraph fordert den Arbeitgeber auf, Arbeitsräume, Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmer bestmöglich geschützt sind. Die Sicherheit der Arbeitsumgebung hat hierbei oberste Priorität. Auch in Bezug auf Wohn- und Schlafräume von Arbeitnehmern, die in die häusliche Gemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen wurden, muss der Arbeitgeber für gesunde und sichere Bedingungen sorgen.
  • § 619 BGB – Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten: Die in §§ 617 und 618 BGB festgelegten Pflichten können nicht im Voraus vertraglich aufgehoben oder eingeschränkt werden. Dies bedeutet, dass die Verantwortung des Arbeitgebers für den Schutz der Gesundheit und das Wohl seiner Arbeitnehmer stets besteht und nicht durch individuelle Absprachen gemindert werden kann.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber dabei, diese gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie trägt zur Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen bei, indem sie die Arbeitsstätten überprüft, Gefährdungen identifiziert und Präventivmaßnahmen einführt. Außerdem berät sie den Arbeitgeber, wie Schutzmaßnahmen effizient umgesetzt und kontinuierlich verbessert werden können, um die Fürsorgepflichten in vollem Umfang zu gewährleisten.


2.2 Handelsgesetzbuch (HGB) § 62

Das Handelsgesetzbuch (HGB) erweitert die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers auf den Bereich der Handlungsgehilfen, also Angestellte im Handel und Vertrieb, und legt ähnliche Maßstäbe an wie das BGB.

  • § 62 HGB: Dieser Paragraph verpflichtet den Arbeitgeber dazu, Arbeitsräume und Arbeitsmittel so einzurichten, dass die Gesundheit und das Wohl der Handlungsgehilfen geschützt sind. Insbesondere, wenn Handlungsgehilfen in die häusliche Gemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen werden, müssen auch die Wohn- und Schlafräume sowie die Arbeits- und Erholungszeiten so gestaltet werden, dass die Gesundheit und das sittliche Wohl der Arbeitnehmer gewahrt bleiben.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt hier ebenfalls eine entscheidende Rolle, indem sie den Arbeitgeber bei der Einhaltung der gesundheitlichen und moralischen Standards berät. Sie hilft, Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren zu entwickeln und sicherzustellen, dass diese in den täglichen Arbeitsabläufen integriert werden. Darüber hinaus überwacht sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und unterstützt den Arbeitgeber dabei, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass er den Schutz der Mitarbeiter bestmöglich gewährleistet.


Durch die Einhaltung der in den §§ 617-619 BGB und § 62 HGB festgelegten Pflichten stellt der Arbeitgeber sicher, dass die Gesundheit und das Wohlergehen seiner Mitarbeiter stets geschützt sind. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt hierbei eine unverzichtbare Rolle, um die gesetzlichen Anforderungen effektiv und praxisnah umzusetzen.

3. Aufsichtspflicht des Unternehmers

3.1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 130

Der § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) regelt die Aufsichtspflichten von Unternehmern im Hinblick auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und anderen gesetzlichen Pflichten im Betrieb. Unternehmer sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass im Betrieb keine Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften oder andere relevante Pflichten geschehen. Diese Maßnahmen beinhalten sowohl die Bestellung und sorgfältige Auswahl von Aufsichtspersonen als auch deren kontinuierliche Überwachung.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) spielt in diesem Kontext eine wichtige Rolle. Sie unterstützt den Unternehmer dabei, die erforderlichen Sicherheitsstandards im Betrieb zu implementieren und deren Einhaltung zu überwachen. Die SiFa ist verantwortlich für die regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsinspektionen und die Unterweisung der Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Themen. Sie berät den Unternehmer bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und sorgt dafür, dass diese kontinuierlich überprüft und verbessert werden.

Die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch die SiFa umfasst die Sicherstellung, dass die Arbeitnehmer die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einhalten, wie zum Beispiel das Tragen von Schutzausrüstung, die ordnungsgemäße Bedienung von Maschinen und die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen. Durch regelmäßige Schulungen und Sicherheitsunterweisungen sensibilisiert die SiFa die Belegschaft für Gefahren und zeigt auf, wie Unfälle und Gesundheitsrisiken vermieden werden können.


Konsequenzen bei Verletzung der Aufsichtspflicht

Verstößt ein Unternehmer gegen seine Aufsichtspflichten und unterlässt er es, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Sicherheitsverstößen zu ergreifen, kann dies nach § 130 OWiG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Verletzung dieser Pflichten kann eine Geldbuße von bis zu einer Million Euro zur Folge haben. In Fällen, in denen die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist, können sowohl Strafen als auch Geldbußen verhängt werden.

Eine mangelhafte Überwachung kann schwerwiegende Folgen haben, wenn dadurch Unfälle oder Gesundheitsgefährdungen entstehen, die durch ordnungsgemäße Aufsichtsmaßnahmen hätten verhindert oder erschwert werden können. Daher trägt die SiFa eine besondere Verantwortung, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherzustellen und den Unternehmer in der Erfüllung seiner Aufsichtspflichten umfassend zu unterstützen. Ihre Tätigkeit trägt entscheidend dazu bei, rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

4. Praktische Umsetzung der Arbeitssicherheit

4.1 Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) spielt eine Schlüsselrolle bei der Identifikation und Bewertung von Risiken im Unternehmen. Ihre Aufgaben umfassen die Analyse der Arbeitsbedingungen, die Ermittlung potenzieller Gefahrenquellen und die Beurteilung des Risikos für die Beschäftigten. Dabei müssen alle Aspekte des Arbeitsumfeldes berücksichtigt werden, einschließlich physischer, chemischer, biologischer und psychischer Belastungen.

Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 SGB VII muss die SiFa sicherstellen, dass geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Dies umfasst sowohl technische Schutzvorkehrungen als auch organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, die das Unfallrisiko minimieren und die Gesundheit der Mitarbeiter schützen. Die regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen ist essenziell, um auf veränderte Arbeitsbedingungen oder neue Gefahrenquellen reagieren zu können.


4.2 Schulung und Unterweisung der Beschäftigten

Schulungen und Unterweisungen sind grundlegende Maßnahmen, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten regelmäßig über mögliche Gefährdungen und die richtigen Verhaltensweisen im Arbeitsumfeld zu unterweisen. Dies betrifft insbesondere neue Mitarbeiter oder veränderte Arbeitsabläufe, bei denen neue Gefahren auftreten können.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit trägt eine große Verantwortung in der Planung und Durchführung dieser Schulungen. Sie entwickelt Schulungskonzepte, die spezifisch auf die Gefährdungen im jeweiligen Betrieb abgestimmt sind, und sorgt dafür, dass die Beschäftigten die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen verstehen und anwenden können. Dies umfasst Themen wie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, den Umgang mit Maschinen und Chemikalien sowie das Verhalten in Notfällen.


4.3 Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und anderen Sicherheitsexperten

Eine wirksame Arbeitssicherheit erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und anderen Experten wie Sicherheitsingenieuren. Nach § 14 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit Teil eines umfassenden Sicherheitsmanagementsystems, das alle Aspekte des Gesundheitsschutzes im Unternehmen abdeckt.

Die SiFa koordiniert mit dem Betriebsarzt, um die arbeitsmedizinische Vorsorge der Mitarbeiter zu gewährleisten.

5. Herausforderungen und Best Practices

Häufige Herausforderungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit stellt Unternehmen häufig vor eine Reihe von Herausforderungen:

  • Komplexität der Gesetze: Die Vielzahl an rechtlichen Regelungen, wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch (SGB VII), und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), macht es schwierig, den Überblick zu behalten und alle Anforderungen zu erfüllen.
  • Mangel an Ressourcen: Viele kleine und mittlere Unternehmen haben Schwierigkeiten, die personellen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen, die für eine umfassende Arbeitsschutzstrategie erforderlich sind.
  • Widerstand gegen Veränderungen: Oft stoßen neue Sicherheitsmaßnahmen auf Widerstand seitens der Belegschaft oder der Unternehmensführung, die durch die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen Arbeitsabläufe gestört sehen.
  • Technologische Entwicklungen: Die rasche Entwicklung neuer Technologien, insbesondere im Bereich der Automatisierung und Digitalisierung, bringt neue Risiken mit sich, die rechtzeitig identifiziert und kontrolliert werden müssen.

Beispiele aus der Praxis: Erfolgreiche Beiträge der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Trotz dieser Herausforderungen gibt es viele Beispiele aus der Praxis, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung des Arbeitsumfelds leisten kann:

  • Fallbeispiel 1: In einem Produktionsbetrieb identifizierte die SiFa durch eine Gefährdungsbeurteilung potenzielle Risiken in der Maschinenbedienung. Durch die Implementierung technischer Schutzmaßnahmen und die Schulung der Mitarbeiter konnte die Unfallrate deutlich gesenkt werden.
  • Fallbeispiel 2: In einem Bauunternehmen führte die SiFa regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und „Safety Walks“ durch, um das Bewusstsein der Arbeiter für Gefahren auf der Baustelle zu erhöhen. Dies führte zu einer merklichen Reduktion von Arbeitsunfällen.
  • Fallbeispiel 3: In einem Chemieunternehmen sorgte die enge Zusammenarbeit zwischen der SiFa und dem Betriebsarzt für eine Verbesserung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, was langfristig die Gesundheit der Mitarbeiter stärkte.

Empfehlungen für Unternehmen zur optimalen Integration der Fachkraft für Arbeitssicherheit in betriebliche Prozesse

Um die Fachkraft für Arbeitssicherheit effektiv in die Unternehmensstruktur zu integrieren, sollten folgende Best Practices beachtet werden:

  1. Frühzeitige Einbindung in Entscheidungsprozesse: Die SiFa sollte bereits in der Planungsphase von Projekten und Arbeitsprozessen eingebunden werden, um Risiken frühzeitig zu identifizieren.
  2. Regelmäßige Schulungen und Kommunikation: Ein kontinuierliches Schulungsprogramm und regelmäßige Sicherheitsbesprechungen sorgen dafür, dass alle Mitarbeiter stets über aktuelle Sicherheitsstandards informiert sind.
  3. Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Die enge Kooperation der SiFa mit anderen Experten wie Betriebsärzten und Sicherheitsingenieuren ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
  4. Förderung einer Sicherheitskultur: Unternehmen sollten eine Kultur des sicheren Arbeitens fördern, in der Mitarbeiter ermutigt werden, Sicherheitsrisiken zu melden und aktiv an der Verbesserung des Arbeitsschutzes mitzuwirken.

Schlussfolgerung

Zusammenfassung der Schlüsselrollen der Fachkraft für Arbeitssicherheit im gesetzlichen Rahmen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt eine zentrale Rolle in der Umsetzung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit. Durch die Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen hilft sie Unternehmen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen und das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu minimieren.

Bedeutung einer umfassenden und präventiven Arbeitssicherheitsstrategie

Eine präventive Arbeitssicherheitsstrategie ist entscheidend, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch das Wohlbefinden und die Produktivität der Mitarbeiter zu fördern. Unternehmen, die präventiv handeln, können Unfälle und Gesundheitsrisiken verringern und langfristig die Motivation und Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter steigern.

Zukunftsperspektiven und Entwicklungen im Bereich der Arbeitssicherheit

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und Automatisierung am Arbeitsplatz wird die Arbeitssicherheit weiter an Komplexität gewinnen. Neue Technologien wie künstliche Intelligenz und Automatisierung werden zwar zur Reduzierung manueller Tätigkeiten beitragen, bringen jedoch neue Sicherheitsrisiken mit sich. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird zukünftig verstärkt gefordert sein, innovative Lösungen zu entwickeln und flexibel auf technologische und gesetzliche Entwicklungen zu reagieren. Eine kontinuierliche Weiterbildung und die Zusammenarbeit mit Experten aus verschiedenen Bereichen werden daher an Bedeutung gewinnen.

Sicherer Umgang mit Kritischen Lithium-Ionen-Akkus: Maßnahmen, Empfehlungen und Verantwortung des Brandschutzbeauftragten

Lithium-Ionen-Akkus haben sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens bewährt, doch insbesondere kritische Akkus, die Anzeichen von Defekten oder Überhitzung aufweisen, stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Der Umgang mit diesen Akkus erfordert eine sorgfältige Beurteilung der Lage durch die verantwortlichen Führungskräfte, einschließlich der Brandschutzbeauftragten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Maßnahmen und Empfehlungen zum sicheren Umgang mit kritischen Lithium-Ionen-Akkus zusammengefasst. Zudem wird die Rolle des Brandschutzbeauftragten näher beleuchtet.

Risiken und Gefahren an der Einsatzstelle

Bei einem Einsatz, bei dem Lithium-Ionen-Akkus betroffen sind, muss eine Vielzahl von Risiken berücksichtigt werden:

  • Brandgefahr: Aufgrund der hohen Energiedichte von Lithium-Ionen-Akkus besteht bei mechanischer Beschädigung oder thermischer Überlastung eine erhebliche Brandgefahr. Die schnelle Brandausbreitung kann benachbarte Objekte gefährden und erfordert daher eine rasche Reaktion.
  • Giftige Dämpfe: Bei Überhitzung oder Beschädigung können Akkus giftige und ätzende Gase freisetzen, die Atemwegserkrankungen verursachen können. Dies erfordert eine umfassende Belüftung und den Einsatz von Atemschutzgeräten.
  • Chemische Gefahren: Der Kontakt mit austretenden Elektrolyten oder anderen chemischen Substanzen kann zu schweren Verätzungen und Vergiftungen führen. Einsatzkräfte müssen daher geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
  • Elektrische Gefahren: Die in den Akkus gespeicherte Energie kann bei unsachgemäßem Umgang zu gefährlichen Stromschlägen führen. Der Akku muss daher schnellstmöglich spannungsfrei geschaltet werden.
  • Explosionsrisiko: Unter bestimmten Bedingungen kann es im Inneren der Akkuzellen zu einem Druckanstieg kommen, der Wasserstoff freisetzt und somit die Gefahr einer Explosion erhöht.

Allgemeine Hinweise für den Einsatz

Die Feuerwehr wird im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Gefahrenabwehr tätig. Dazu gehört die Bekämpfung von Bränden sowie das Binden und Entsorgen von gefährlichen Substanzen. Eine fachgerechte Sicherung des Akkus – also die Verwahrung, der Transport und die Quarantäne – ist jedoch in der Regel nicht die Aufgabe der Feuerwehr. Diese Maßnahmen obliegen dem Betreiber, einem Beauftragten oder, im Rahmen der Eilzuständigkeit, der Polizei.

Ein kritischer Lithium-Ionen-Akku kann durch deutliche Warnsignale identifiziert werden, wie etwa eine spürbare Erwärmung, Funkenbildung, Rauchentwicklung oder ungewöhnliche Geräusche. Diese Signale deuten auf eine potenzielle Gefährdung hin und erfordern sofortige Maßnahmen.

Detaillierte Einsatzmaßnahmen

  • Spannungsfreiheit sicherstellen: Um die Gefahr eines elektrischen Schlags zu minimieren, muss der Akku spannungsfrei geschaltet und gegen eine Wiederinbetriebnahme gesichert werden.
  • Kontaktvermeidung: Direkter Kontakt mit austretenden gefährlichen Stoffen ist unbedingt zu vermeiden. Dies betrifft sowohl die Einsatzkräfte als auch unbeteiligte Dritte.
  • Elektrolytbinden: Austretendes Elektrolyt muss sofort gebunden und aufgenommen werden. Bei bestimmten Chemikalien, wie etwa Flusssäure, ist der Einsatz spezieller Bindemittel, wie Kalk, notwendig.
  • Belüftung sicherstellen: Eine ausreichende Belüftung der Einsatzstelle ist erforderlich, um die Konzentration giftiger Gase zu minimieren und das Arbeiten unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen.
  • Brandbekämpfung: Im Falle eines Brandes müssen geeignete Löschmaßnahmen ergriffen werden. Besondere Vorsicht ist bei der Kühlung des Akkus geboten, da Löschwasser kontaminiert sein kann und gesondert entsorgt werden muss.
  • Objektschutz: Um die Ausbreitung des Brandes und die Gefährdung benachbarter Objekte zu verhindern, ist der Schutz umliegender Strukturen sicherzustellen.
  • Hilfsmittel anfordern: Sollte die Lage es erfordern, müssen die notwendigen Einsatz- und Hilfsmittel umgehend angefordert werden.

Schutz der Einsatzkräfte

Der Schutz der Einsatzkräfte hat oberste Priorität. Hierzu sind folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Absperrung und Sicherheitszone: Die Einsatzstelle muss abgesperrt und eine Gefahrenzone eingerichtet werden, um unbeteiligte Personen fernzuhalten und die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten.
  • Elektrische Gefahren berücksichtigen: Hochvoltsysteme und andere elektrische Komponenten stellen eine besondere Gefahr dar. Einsatzkräfte müssen auf diese Gefahren hingewiesen und entsprechend geschult sein.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Der Einsatz von situationsgerechter PSA ist unerlässlich. Dies umfasst unter anderem Atemschutzgeräte und Schutzkleidung gegen chemische Gefahren.
  • Kontaminationsvermeidung: Um eine Verschleppung von Kontaminationen zu verhindern, müssen strikte Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Dies schließt eine gründliche Dekontamination der Einsatzkräfte nach dem Einsatz mit ein.

Verwahrung und Entsorgung

Die Verwahrung kritischer Lithium-Ionen-Akkus fällt in der Regel in den Verantwortungsbereich des Betreibers oder wird durch die Polizei angeordnet. Die Feuerwehr übernimmt diese Aufgabe nur in Ausnahmefällen im Rahmen ihrer Zuständigkeit oder als Ersatzmaßnahme. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Verwahrung auf dem Gelände der Feuerwehr erfolgt. Kontaminiertes Löschwasser muss in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden fachgerecht entsorgt werden.

Zusätzliche Hinweise für Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte spielen eine entscheidende Rolle im präventiven Brandschutz und im Umgang mit kritischen Lithium-Ionen-Akkus. Folgende Punkte sollten sie besonders berücksichtigen:

  • Regelmäßige Schulungen: Die Schulung des Personals im Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus ist von entscheidender Bedeutung. Dies umfasst sowohl die Erkennung von Gefahrensignalen als auch den richtigen Einsatz von Löschmitteln und Schutzmaßnahmen.
  • Gefährdungsbeurteilungen: Brandschutzbeauftragte sollten regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchführen, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Akkus frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu planen.
  • Brandschutzkonzept anpassen: Das betriebliche Brandschutzkonzept sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um den spezifischen Risiken durch Lithium-Ionen-Akkus gerecht zu werden. Dies kann beispielsweise die Bereitstellung spezieller Löschmittel oder die Einführung zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen umfassen.
  • Notfallpläne: Notfallpläne sollten klar definierte Maßnahmen für den Umgang mit kritischen Lithium-Ionen-Akkus enthalten. Dabei ist es wichtig, dass alle Beteiligten über ihre Rollen und Aufgaben informiert sind und regelmäßig Notfallübungen durchgeführt werden.
  • Dokumentation und Kontrolle: Eine lückenlose Dokumentation der Lagerung, Wartung und Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus ist unerlässlich. Zudem sollten regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards sicherzustellen.

Fazit

Der sichere Umgang mit kritischen Lithium-Ionen-Akkus erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr, Betreiber und anderen zuständigen Behörden. Brandschutzbeauftragte spielen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie präventive Maßnahmen ergreifen und sicherstellen, dass im Ernstfall alle erforderlichen Maßnahmen schnell und effizient umgesetzt werden. Durch kontinuierliche Schulungen, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und eine vorausschauende Planung können die Risiken minimiert und die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet werden.

Fachkongress für Absturzsicherheit 2024

Kongress mit Fachvorträgen und begleitender Ausstellung in der DASA Dortmund

Der Bauverlag mit den Redaktionen dach+holzbau und THIS lädt zum 8. Deutschen Fachkongress für Absturzsicherheit ein. Dieses Jahr findet der Kongress vom 10. bis 11. Oktober 2024 in der DASA-Arbeitswelt-Ausstellung in Dortmund statt.

Der diesjährige Fachkongress für Absturzsicherheit wird in der „Stahlhalle“ und der „Energiehalle“ der DASA-Arbeitswelt-Ausstellung in Dortmund stattfinden. Die DASA ist eine moderne und interaktive Erlebnisausstellung, die Lösungen für ein sicheres und gesundheitsverträgliches Arbeiten zeigt. Mit einer Fülle an Ausstellungsstücken, Experimentierstationen und multimedialen Elementen werden Szenarien der Arbeitswelt anschaulich gemacht. Dabei gibt es zahlreiche Stationen, an denen Besucherinnen und Besucher selbst aktiv werden oder Maschinen in Aktion erleben können.

Abwechslungsreiches Vortragsprogramm

Ein kurzer Begrüßungsvortrag von DASA-Leiter Gregor Isenbort und ein geführter Rundgang am ersten Kongresstag bilden den Auftakt zum Fachkongress am 10. Oktober 2024. Außerdem wird es am ersten Kongresstag einen kabarettistischen Impulsvortrag mit dem Titel „Helden der Arbeitssicherheit“ geben. Der Vortrag der Theatergruppe „Interaktiv“ soll auf humorvolle Art die Ursachen für typische Gewohnheiten und Denkmuster vermitteln, die Menschen davon abhalten, sich sicher zu verhalten.

Gefährdungsbeurteilung erstellen und Absturzunfälle vermeiden

Donato Muro, Sicherheitsingenieur und Jurist, wird in seinem Vortrag auf dem Kongress erläutern, wie eine robuste Gefährdungsbeurteilung erstellt wird und wie dadurch Absturzunfälle vermieden werden können. Als Gründer des Ingenieurbüros „Sicherheitsingenieur.NRW“ in Düsseldorf bietet er Dienstleistungen und Schulungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Explosions- und Umweltschutz, Brandschutz sowie den Umgang mit Gefahrstoffen an. Donato Muro und sein Team verfügen über langjährige Erfahrung in der Unterstützung von Bauprojekten in der Chemie- und Petrochemie-Branche.

Absturzsicherung auf Steil- und Flachdächern

Über die Planung und Umsetzung von Absturzsicherungen im Steil- und Flachdachbereich geht es in einem Dialoggespräch am zweiten Kongresstag mit Dirk Sindermann, Geschäftsführer von Bedachungen Sindermann aus Dortmund und Stephan Thomas, Chefredakteur der Zeitschrift dach+holzbau. Der Dachdeckermeister Dirk Sindermann wird dabei unter anderem erklären, welche Systeme zur Absturzsicherung seine Mitarbeiter auf der Baustelle einsetzen und wie er sein Team für das Thema Absturzsicherheit sensibilisiert.

Montage und Prüfung von Anschlagpunkten

Worauf es bei der Prüfung von Anschlagpunkten und Verankerungen im Hinblick auf deren Zustand und Leistungsfähigkeit ankommt, zeigt Metallbaumeister Robert Hämmelmann in seinem Vortrag auf dem Fachkongress am 11. Oktober 2024. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Metallbauerhandwerk erstellt regelmäßig Gutachten für Bauherren, Bauunternehmen, Architektinnen und Architekten sowie Versicherungen. In seinem Vortrag erklärt der Experte, warum in der Praxis bereits montierten Anschlagpunkten häufig wenig Vertrauen geschenkt wird und warum die Zugprüfung ein mögliches, aussagekräftiges Mittel zur Prüfung eines Anschlagpunktes ist.

Außerdem werden die Höhenretter der Feuerwehr Dortmund auf dem Fachkongress in der Stahlhalle der DASA einen Einblick in ihre Arbeit geben und eine praktische Übung zur Höhenrettung zeigen. Die erfahrenen Höhenretter trainieren regelmäßig in der DASA für ihre Einsätze.

Jetzt anmelden und teilnehmen!

Der 8. Fachkongress für Absturzsicherheit wird vom Bauverlag mit den Redaktionen dach+holzbau und THIS in Kooperation mit der BG Bau ausgerichtet. Unterstützt wird der Kongress von den Unternehmen und Industriepartnern ABS Safety, Innotech Arbeitsschutz GmbH, Grün GmbH, der Wilhelm Layher GmbH & Co. KG und der Preising GmbH & Co. KG. Die Unterstützer, Partner und Förderer des Kongresses werden in einer Fachausstellung ihre Systeme und Produkte zur Absturzsicherung vorstellen und stehen für Fragen von Kongressteilnehmern bereit. Für den 8. Deutschen Fachkongress für Absturzsicherheit können Sie sich ab sofort online anmelden unter www.kongress-absturzsicherheit.de.

Autor: Stephan Thomas/Redaktion dach+holzbau

Kontakt: stephan.thomas@bauverlag.de / Tel.: 05241 2151 6767

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