Der ADR-1000-Punkte-Rechner mit automatischer UN- und Varianten-Suche bewertet einzelne sowie gemischte Gefahrgutpositionen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR 2025. Wählen Sie den konkreten BAM-Datensatz, prüfen Sie die vorgeschlagene Mengenbasis und berechnen Sie die Punktesumme lokal im Browser.
3.374 BAM-Varianten zu 2.347 UN-Nummern sind lokal eingebettet. Suche, Auswahl und Berechnung erfolgen ohne Registrierung und ohne Übertragung Ihrer Eingaben.
V2 · UN-Nummer oder Stoffbezeichnung suchen
ADR-1000-Punkte-Rechner mit Varianten-Auswahl
Suchen Sie eine UN-Nummer oder Benennung und wählen Sie anschließend den konkreten Datensatz. Der Rechner übernimmt Beförderungskategorie und Multiplikator aus dem BAM-Datensatz. Die Mengenbasis wird nur dann vorbelegt, wenn sie aus Güterart und ADR-Mengendefinition technisch belastbar abgeleitet werden kann.
Gefahrgutvarianten wählen und Berechnung starten
Die Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und weder übertragen noch gespeichert.
Welche Menge ist einzutragen?
- Gegenstände: Gesamtmasse der Gegenstände ohne Verpackung; bei Klasse 1 die Nettoexplosivstoffmasse.
- Feste Stoffe sowie verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte und gelöste Gase: Nettomasse in kg.
- Flüssige Stoffe: enthaltene Menge in Litern.
- Verdichtete und adsorbierte Gase sowie Chemikalien unter Druck: Wasserfassungsraum der Gefäße in Litern.
- Gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen: enthaltene Gefahrgutmenge in kg oder Litern, wenn der ADR-Eintrag dies vorsieht.
So arbeitet die V2 technisch
- Die Suche filtert einen lokal eingebetteten, reduzierten BAM-Datensatz.
- Jede Tabellenvariante bleibt getrennt auswählbar.
- Kategorie und Faktor kommen aus dem gewählten Datensatz.
- Eine konservative Regel schlägt nur bei belastbarer Güterart eine Mengenbasis vor.
- Menge × Faktor ergibt die Einzelpunkte; alle Positionen werden addiert.
Wichtig: Unter 1.000 Punkten ist nicht „alles frei“
Die Freistellung nach 1.1.3.6 reduziert nur bestimmte ADR-Anforderungen und gilt hier nur für Versandstücke. Klassifizierung, zugelassene Verpackungen, Kennzeichnung und Bezettelung, Ladungssicherung, Unterweisung, Beförderungspapier, Sondervorschriften, Zusammenladeverbote, Tunnel- und Sicherungsvorschriften bleiben gesondert zu prüfen.
Gefahrguttransport fachlich absichern
Wir prüfen Einstufung, konkrete Tabellenvariante, Mengenermittlung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und betriebliche Abläufe.
Häufige Fragen zum ADR-1000-Punkte-Rechner
Warum muss eine konkrete Variante ausgewählt werden?
Eine UN-Nummer kann mehrere Einträge in Tabelle A besitzen. Benennung, Spezifikation, Klassifizierungscode oder Verpackungsgruppe können zu unterschiedlichen Beförderungskategorien führen. Der Rechner übernimmt den Faktor deshalb erst nach Auswahl des konkreten BAM-Datensatzes.
Welche UN-Nummern haben in Kategorie 1 den Faktor 20?
Nach Fußnote a zu Absatz 1.1.3.6.3 ADR 2025 sind dies UN 0081, 0082, 0084, 0241, 0331, 0332, 0482, 1005 und 1017. Die höchstzulässige Gesamtmenge beträgt jeweils 50 kg.
Wie wird die Mengenbasis vorgeschlagen?
Die V2 wertet Güterart, Klasse, Klassifizierungscode, Benennung und – soweit aussagekräftig – die Mengenangabe für begrenzte Mengen aus. Ist kg, Liter, Wasserfassungsraum oder Gegenstandsmasse nicht zuverlässig ableitbar, bleibt die Auswahl bewusst offen.
Sind genau 1.000 Punkte noch zulässig?
Ja. Der berechnete Wert darf 1.000 nicht überschreiten. Genau 1.000 liegt rechnerisch noch innerhalb der Mengengrenze, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind und keine Position der Beförderungskategorie 0 enthalten ist.
Was bedeutet die manuelle Eingabe?
Sie ist ein Rückfallweg für Sonderfälle, nicht auffindbare oder extern bereits fachlich geprüfte Datensätze. Kategorie, Faktorvariante und Mengenbasis müssen dann eigenverantwortlich aus dem konkreten ADR-Eintrag übernommen werden.
Ersetzt das Ergebnis eine Gefahrgutprüfung?
Nein. Der Rechner bildet ausschließlich die mathematische Mengenbewertung nach 1.1.3.6 ab. Er prüft weder Klassifizierung noch sämtliche sonstigen ADR- und nationalen Pflichten.
Amtliche Grundlagen und Datenquelle
- UNECE: ADR 2025, anwendbar seit 1. Januar 2025
- Amtliche deutsche ADR-2025-Fassung: 1.1.3.6 und Tabelle A, Spalte 15
- BAM: Gefahrgutdatenservice und ADR-UN-Datensatz
- Bundesministerium für Verkehr: RSEB 2025, Hinweise zu 1.1.3.6
Anwendungsgrenze: Der Rechner bildet ausschließlich die Mengenbewertung nach ADR 1.1.3.6 ab. Er ersetzt keine Prüfung durch einen Gefahrgutbeauftragten oder eine andere fachkundige Person. Redaktioneller Stand: 25. August 2026; Regelwerksbasis: ADR 2025.



