Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind unerlässliche Aspekte des modernen Arbeitslebens. Trotz bedeutender Fortschritte, die in den vergangenen Jahrzehnten gemacht wurden, bleibt die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen eine ständige und oft unterschätzte Bedrohung. Die Auswirkungen einer langfristigen Exposition sind oft unsichtbar und werden erst Jahre oder sogar Jahrzehnte nach der Exposition sichtbar. In diesem umfangreichen Artikel werden wir uns intensiv mit den unsichtbaren Gefahren der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes befassen und die wichtigen Schritte beleuchten, die unternommen werden müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Teil 1: Unsichtbare Gefahren und ihre Auswirkungen
Viele Arbeitsplätze beinhalten den Umgang mit Chemikalien und Substanzen, die potenziell schädlich sein können. Solche Gefahrstoffe können eine Vielzahl von Gesundheitsproblemen verursachen, von Hautreizungen und Atemwegserkrankungen bis hin zu ernsthaften chronischen Erkrankungen und Krebs. Die Latenzzeit – das Zeitintervall zwischen Exposition und Auftreten von Krankheitssymptomen – kann in einigen Fällen bis zu mehrere Jahrzehnte betragen. Diese Verzögerung kann dazu führen, dass die Gefahr unsichtbar bleibt, da Mitarbeiter und Arbeitgeber möglicherweise nicht erkennen, dass Gesundheitsprobleme direkt auf die Arbeitsbedingungen zurückzuführen sind.
Teil 2: Risikoerkennung und -bewertung
Bevor wir effektive Präventions- und Schutzmaßnahmen einleiten können, ist es unerlässlich, Risiken zu erkennen und zu bewerten. Dies beinhaltet das Verstehen der Eigenschaften und Auswirkungen verschiedener Gefahrstoffe, sowie der Methoden ihrer Verwendung und Handhabung in der Arbeitsumgebung. Risikobewertungen sollten regelmäßig durchgeführt und aktualisiert werden, um Veränderungen in Arbeitspraktiken und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.
Teil 3: CMR-Stoffe: Krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend
Ein besonderes Augenmerk sollte auf CMR-Stoffe (Carcinogenic, Mutagenic, Reprotoxic) gelegt werden, die in verschiedenen Industrien und Arbeitsumgebungen verwendet werden. Diese Substanzen haben das Potenzial, Krebs zu verursachen, das Erbgut zu verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Ihre Verwendung erfordert strengste Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen zur Arbeitssicherheit.
Teil 4: Prävention und Schutzmaßnahmen
Prävention und Schutzmaßnahmen sind der Schlüssel zum Schutz der Mitarbeiter vor Gefahrstoffen. Sie können auf drei Ebenen angesiedelt werden: technisch, organisatorisch und persönlich.
Technische Maßnahmen beinhalten die Verwendung sicherer Geräte und Maschinen, die Installation von Belüftungs- und Filtersystemen, die Verwendung von geschlossenen Systemen zur Handhabung gefährlicher Stoffe und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Rückständen. Organisatorische Maßnahmen umfassen die Planung und Organisation von Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten, um die Exposition zu minimieren, sowie die Einrichtung von Verfahren zur Ersten Hilfe, Notfallplanung und regelmäßigen Wartung und Prüfung von Arbeitsgeräten. Persönliche Schutzmaßnahmen schließlich beziehen sich auf die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die Bereitstellung von Gesundheitsüberwachung und medizinischen Check-ups für Mitarbeiter und die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen und Notfallsituationen.
Teil 5: Schulung und Aufklärung
Die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf die Gefahren von Gefahrstoffen und die korrekte Handhabung dieser Stoffe ist von entscheidender Bedeutung. Dies sollte sowohl eine formale Ausbildung in Sicherheitsverfahren und -techniken als auch regelmäßige Aufklärung und Aktualisierungen beinhalten. Arbeitgeber sollten auch sicherstellen, dass Informationen über Gefahrstoffe leicht zugänglich und verständlich sind.
Teil 6: Zusammenarbeit und Engagement
Eine effektive Arbeitsschutzstrategie erfordert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und relevanten Behörden. Institutionen wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Sicherheitsbewusstsein und Gesundheitsschutz. Arbeitgeber müssen engagiert und proaktiv sein, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter sicher und gesund bleiben.
Fazit
Die Arbeit mit Gefahrstoffen birgt unsichtbare Gefahren, die ernst genommen werden müssen. Durch eine umfassende und effektive Prävention, Aufklärung und Zusammenarbeit können Arbeitgeber dazu beitragen, diese Risiken zu minimieren und eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
In jüngster Zeit wurde das Gefahrenpotenzial von Isocyanaten vermehrt beachtet, selbst in Branchen, die als sicher galten. Die schädlichen Auswirkungen von Isocyanaten auf die Gesundheit sind möglicherweise bekannt, aber kennen Sie auch die frühen Symptome einer Exposition und wie Sie sich effektiv schützen können? Wir unterstützen Sie dabei, sich vor diesen Risiken zu schützen und informieren über mögliche Gefahren. Isocyanate kommen in verschiedenen Bereichen wie Autolackierung, Dämmschaumherstellung und Polyurethanverarbeitung zum Einsatz und können ernsthafte gesundheitliche Probleme verursachen. Hier bieten wir einen kurzen Überblick über Isocyanate und Schutzmaßnahmen.
Isocyanate sind eine Gruppe von sehr reaktiven chemischen Verbindungen, die mit Alkohol- (Hydroxyl-)haltigen Verbindungen reagieren, um Polyurethan-Polymere zu bilden. Diisocyanate, also Verbindungen mit zwei Isocyanat-Gruppen, werden in verschiedenen Formen für Polyurethan-Lacke und -Schaumstoffe eingesetzt. Sie sind beispielsweise in Klebstoffen, Lacken, Abdichtungsmassen und Gießharzen enthalten und werden häufig in der Bauindustrie, bei der Holz- und Metallbeschichtung sowie bei Wartungsarbeiten verwendet. Polyisocyanate als Monomere können sowohl Atemwegs- als auch Hautsensibilisierungen verursachen, was allergische Reaktionen wie Asthma und Hautausschläge auslösen kann. Die EU-Kommission hat strenge Vorschriften für die Verwendung und den Verkauf dieser Produkte erlassen, um potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren. Aus diesem Grund müssen sowohl Händler als auch Anwender spezielle Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Gesundheitliche Auswirkungen von Isocyanaten
Isocyanate können verschiedene gesundheitliche Auswirkungen haben. Die Hauptprobleme bei Inhalation sind Reizungen der Augen, Nase und Rachen, pfeifendes Atemgeräusch, Engegefühl in der Brust und Husten. Sensibilisierung kann bei jedem auftreten, der mit Isocyanaten in Kontakt kommt, unabhängig von Vorerkrankungen wie Asthma oder Allergien.
Isocyanate reizen zudem die Haut und können Entzündungen sowie Dermatitis verursachen. Die Aufnahme über die Haut kann auch zu einer Sensibilisierung der Atemwege führen. Darüber hinaus reizen Isocyanate die Augen und können bei Spritzern schwere chemische Bindehautentzündungen verursachen. Weitere mögliche gesundheitliche Folgen sind Leber- und Nierenfunktionsstörungen sowie das Potenzial für krebsfördernde Effekte.
Die Hauptgefährdung durch Isocyanate entsteht durch das Einatmen der Substanzen, insbesondere beim Sprühen von Polyurethan-Lacken, -Beschichtungen, -Schäumen und -Klebstoffen. Auch die Wartung und Reinigung von Polyurethan-Spritzgeräten kann zu Expositionen führen. Feine Aerosolnebel und Dämpfe können leicht von der Lunge aufgenommen werden oder auf Haut und Augen gelangen. Das manuelle Spritzlackieren mit 2-Komponenten-Lacken ist eine Hauptursache für berufsbedingtes Asthma, wobei insbesondere Autolackierer gefährdet sind. Mitarbeiter in anderen Branchen, wie Bau oder Metallverarbeitung, können ebenfalls betroffen sein. Ausgehärtete Polyurethan-Produkte sind normalerweise unbedenklich, aber beim Schweißen oder Brennen von polyurethanbeschichteten Oberflächen können Schadstoffe, einschließlich Isocyanaten, freigesetzt werden.
Welche Schutzmaßnahmen sollten Sie ergreifen?
Um sich vor Isocyanaten zu schützen, sollten Sie mehrere Schutzmaßnahmen ergreifen. Verarbeiten Sie Spritzlacke nur in geeigneten Lackierkabinen oder -räumen mit angemessenen Arbeitsverfahren und einer effizienten Lüftung. Da sowohl sichtbare als auch unsichtbare Sprühnebel entstehen, die noch lange in der Luft verweilen können, sollte ein leichter Unterdruck in der Lackierkabine gewährleistet werden. Beachten Sie zudem die Kabinen-Freigabezeit, bevor Sie die Kabine betreten, um sicherzustellen, dass der Sprühnebel ausreichend abgelüftet ist.
In einer Studie gaben 70% der befragten Spritzlackierer an, dass sie während des Lackierens ihr Atemschutzgerät-Visier hochklappen, um ihre Arbeit zu überprüfen oder weil es ihre Sicht einschränkt. Dies kann jedoch die Atemschutzwirkung reduzieren und die Exposition gegenüber feinen Lackschwebstoffen erhöhen. Das Spritzen von 2-Komponenten-Isocyanat-Lacken ist eine Hauptursache für berufsbedingtes Asthma, und Spritzlackierer in Karosseriewerkstätten haben eine 90-mal höhere Wahrscheinlichkeit, an Asthma zu erkranken. In Ländern wie Großbritannien wird bei etwa 50 Spritzlackierern pro Jahr Isocyanat-Asthma als Berufskrankheit diagnostiziert.
Die geeignete Schutzausrüstung für das Spritzlackieren mit Isocyanat-Lacken umfasst Atemwegs-, Augen- und Hautschutz. Länderspezifische Vorschriften sind zu beachten. Filtrierende Atemschutzgeräte mit passenden Filtern sind in vielen Ländern erlaubt, während in einigen Ländern umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte mit Frischluftzufuhr vorgeschrieben sind. Abhängig vom gewählten Atemschutz sind möglicherweise Schutzbrillen und Schutzkleidung erforderlich.
Neue Vorschriften für die Anwendung
Ab wann gelten diese?
Seit dem 24. Februar 2022 dürfen Produkte mit einem Diisocyanat-Monomer-Gehalt von ≥ 0,1 Gewichtsprozenten nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie auf der Verpackung einen entsprechenden Hinweis zur verpflichtenden Schulung enthalten. Die verpflichtenden Schulungen für Anwender:innen müssen spätestens ab dem 24. August 2023 durchgeführt werden.
Worauf beziehen sich die Beschränkungen konkret?
Die Beschränkungen beziehen sich auf Diisocyanate (Monomere) und betreffen die industrielle und gewerbliche Verwendung sowie das Inverkehrbringen für die industrielle und gewerbliche Verwendung als Stoffe oder als Bestandteile in Gemischen ab einer Monomer-Konzentration von ≥ 0,1 Gewichtsprozenten.
Was gilt für Diisocyanatprodukte mit einer Monomer-Konzentration < 0,1 Gewichtsprozent?
Für Diisocyanatprodukte mit einer Monomer-Konzentration von weniger als 0,1 Gewichtsprozent ist das Inverkehrbringen und die weitere Verwendung uneingeschränkt möglich. Es ist jedoch weiterhin erforderlich, die Informations- und Unterweisungsverpflichtung sowie die Verpflichtung zum Ersatz dieser Produkte durch weniger gefährliche und die Pflicht zum Treffen geeigneter Maßnahmen zur Gefahrenverhütung einzuhalten.
Die notwendige Diisocyanate-Anwenderschulung gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Ab dem 24. August 2023 ist eine spezielle Schulung für Personen, die mit Diisocyanaten arbeiten, verpflichtend. Diese Schulungen sind erforderlich, um das Gesundheitsrisiko bei der Verwendung von Diisocyanaten zu reduzieren, die in Polyurethan-Schaum, Beschichtungen und anderen Anwendungen eingesetzt werden. Die Schulung bezieht sich auf den Eintrag Nr. 74 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung und muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass nur noch Arbeitnehmer diese Produkte verwenden dürfen, die eine erfolgreiche Schulung nachweisen können. Die Schulungen sind verpflichtend und müssen spätestens ab dem 24. August 2023 für alle Anwender durchgeführt werden.
Wie wir Sie unterstützen können
2 Möglichkeiten:
Anwenderschulung in Ihrem Unternehmen
Als Anwender oder Lieferant von Diisocyanaten müssen Sie an einer solchen Schulung teilnehmen. Wir bieten Ihnen eine gezielte Anwenderschulung nach der aktuellen REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 an. Unsere zertifizierten Trainer kommen in Ihr Unternehmen und führen die Schulung vor Ort durch. Nach erfolgreicher Teilnahme und Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das von allen deutschen Behörden anerkannt wird. Dadurch können Sie nachweisen, dass Sie über die Beschränkungen und Richtlinien der Verordnung genau informiert sind. Hier mehr Informationen dazu:
Experten-Schulung damit Sie selbst Anwenderschulungen durchführen können
Sichern Sie sich Ihren Platz: Experten-Schulung am 24. Juni 2023 in Düsseldorf oder per MS Teams. Wir vermitteln Personen mit Vorerfahrung im Arbeitsschutz das nötige Wissen im Umgang mit Diisocyanaten, so dass Sie nach erfolgreichem Abschluss der Schulung anderen den sicheren Umgang mit diesen Stoffen unterrichten dürfen.
Welche Produkte sind von den neuen Vorschriften betroffen?
Alle Produkte, die Diisocyanate enthalten, sind von den neuen Vorschriften betroffen. Dies schließt Produkte ein, in denen Diisocyanat-Monomere vorkommen, wie beispielsweise Polyurethanschäume, Klebstoffe, Lacke, Abdicht- und Gussmassen.
Im Zuge der wachsenden Beliebtheit des Homeoffice haben sich auch die Fragen rund um den Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, vermehrt. Seit 2021 gibt es eine Gesetzesänderung, die die Versicherungsbedingungen für das Arbeiten im Homeoffice regelt. In diesem Blogartikel untersuchen wir, wie gut Sie als Arbeitnehmer im Homeoffice geschützt sind und welche rechtlichen Grundlagen dafür relevant sind.
Unfall im häuslichen Bereich während der Arbeitszeit. Die Frage, ob Sie versichert sind, hängt davon ab, ob der Unfall durch private oder berufliche Gründe verursacht wurde. Wenn Sie beispielsweise auf dem Weg von Ihrem Arbeitsplatz in die Küche stolpern, weil Sie sich auf eine anstehende Videokonferenz vorbereiten und deshalb in Eile sind, sind Sie versichert. In diesem Fall wäre der Unfall durch die berufliche Tätigkeit bedingt (§ 8 Abs. 1 SGB VII).
Unfall nach Betreuung von Kindern, Einkäufen und Arztbesuchen. In solchen Fällen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Laut Gesetzgeber sollen Arbeitnehmer im Homeoffice den gleichen Unfallversicherungsschutz wie ihre Kollegen im Betrieb erhalten, allerdings keinen besseren (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). Daher muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Betreuung von Kindern und der Arbeit im Homeoffice bestehen. Liegt die Kinderbetreuung mehr als zwei Stunden vor oder nach der Arbeitszeit, fehlt der betriebliche Zusammenhang und somit der Versicherungsschutz.
Unfall auf dem Weg zum Mittagessen. Für Arbeitnehmer im Homeoffice besteht kein Versicherungsschutz für Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb des häuslichen Bereichs (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). Dasselbe gilt für Wege zum Einkaufen von Lebensmitteln für die Pause. Eine Ausnahme besteht für Wege zur Kinderbetreuung.
Unfall während einer “Workation” (Arbeiten im Urlaub) im Ausland. Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz auch bei beruflichen Tätigkeiten an anderen Orten (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Voraussetzung ist der Nachweis, dass der Unfall überwiegend durch die betriebliche Tätigkeit verursacht wurde. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und eine A1-Bescheinigung, die die Weitergeltung des deutschen Sozialrechts bescheinigt, sollten vorliegen.
Unfall im Ferienhaus im Ausland während der Arbeit. Um in diesem Fall Versicherungsschutz nach deutschem Recht zu haben, sollten zusätzlich zur arbeitsvertraglichen Ergänzungsregelung und der A1-Bescheinigung mindestens 25 Prozent der jährlichen Arbeitszeit in Deutschland stattfinden. Bei regelmäßiger Arbeit in mehreren EU-Ländern ist ebenfalls eine A1-Bescheinigung erforderlich.
Neben dem Versicherungsschutz ist es wichtig, auch den Arbeitsschutz im Homeoffice zu beachten. Eine Gefährahrungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) sollte durchgeführt werden, um mögliche Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken umzusetzen. Dabei kann es beispielsweise um ergonomische Arbeitsplatzgestaltung oder um den Schutz vor psychischen Belastungen gehen.Zusammenfassend ist es wichtig, sich über den Versicherungsschutz im Homeoffice im Klaren zu sein und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, wie das Sozialgesetzbuch (SGB) und das Arbeitsschutzgesetz, zu kennen. Um sicherzustellen, dass Sie im Falle eines Unfalls ausreichend geschützt sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um mögliche Lücken im Versicherungsschutz zu identifizieren und zu schließen.
Wenn Sie Fragen zur Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice oder weiteren Maßnahmen haben, die umgesetzt werden sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Optimierung Ihres Homeoffice-Arbeitsplatzes und der Sicherstellung eines angemessenen Versicherungsschutzes zu helfen.
Hier ist eine Liste von Aspekten, an die Arbeitgeber denken sollten, um ein sicheres und effizientes Homeoffice für ihre Mitarbeiter zu gewährleisten:
Gefährdungsbeurteilung: Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz, um mögliche Risiken im Homeoffice zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Ergonomie: Stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter über ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze verfügen, um körperliche Belastungen zu minimieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
Technische Ausstattung: Bereitstellung der notwendigehnischen Ausstattung, wie Computer, Internetzugang und ergänzende Software, um eine reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Datenschutz und IT-Sicherheit: Implementierung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsrichtlinien, um die Vertraulichkeit und Integrität von Unternehmensinformationen zu gewährleisten.
Arbeitszeitregelungen: Klare Regelungen zur Arbeitszeit und Pausen, um Überarbeitung und Burnout zu vermeiden und die Work-Life-Balance der Mitarbeiter zu fördern.
Kommunikation: Etablierung einer offenen Kommunikationskultur, um den Informationsaustausch zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten zu fördern und Missverständnisse zu vermeiden.
Fortbildung: Bereitstellung von Schulungen und Weiterbildungsangeboten, damit Mitarbeiter ihre Fähigkeiten im Homeoffice weiterentwickeln und an die sich ändernden Arbeitsbedingungen anpassen können.
Unterstützung bei technischen Problemen: Einrichtung eines Helpdesk oder IT-Supports, um Mitarbeiter bei technischen Problemen oder Fragen zu unterstützen.
Versicherungsschutz: Überprüfung des Versicherungsschutzes der Mitarbeiter im Homeoffice, um im Falle eines Unfalls oder einer anderen unvorhergesehenen Situation ausreichend abgesichert zu sein.
Regelmäßige Überprüfung: Periodische Überprüfung der Homeoffice-Situation und Anpassung der Maßnahmen, um auf Veränderungen in der Arbeitsumgebung und den Bedürfnissen der Mitarbeiter zu reagieren.
Hier ist eine Liste von Aspekten, an die Arbeitnehmer im Homeoffice denken sollten, um ein produktives und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen:
Ergonomischer Arbeitsplatz: Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet ist, um körperliche Belastungen zu minimieren und Ihre Gesundheit zu schützen.
Technische Ausstattung: Stellen Sie sicher, dass Sie über die erforderlichen technischen Geräte und Software verfügen, um effektiv arbeiten und mit Kollegen und Vorgesetzten kommunizieren zu können.
Arbeitszeitmanagement: Planen Sie Ihre Arbeitszeit und Pausen sorgfältig, um Überarbeitung und Burnout zu vermeiden und eine ausgewogene Work-Life-Balance zu fördern.
Datenschutz und IT-Sicherheit: Beachten Sie die Datenschutz- und IT-Sicherheitsrichtlinien Ihres Unternehmens, um die Vertraulichkeit und Integrität von Informationen zu gewährleisten.
Kommunikation: Halten Sie regelmäßigen Kontakt zu Ihren Kollegen und Vorgesetzten, um den Informationsaustausch zu fördern und Missverständnisse zu vermeiden.
Selbstmotivation und -organisation: Setzen Sie sich realistische Ziele und erstellen Sie einen Arbeitsplan, um Ihre Produktivität und Effizienz im Homeoffice zu maximieren.
Fortbildung: Nutzen Sie Schulungen und Weiterbildungsangebote, um Ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und an die sich ändernden Arbeitsbedingungen anzupassen.
Pausen und Bewegung: Integrieren Sie regelmäßige Pausen und körperliche Aktivität in Ihren Arbeitsalltag, um Ihre körperliche und geistige Gesundheit zu erhalten.
Arbeitsumgebung: Gestalten Sie Ihren Arbeitsbereich angenehm und ansprechend, um Ihre Motivation und Konzentration zu fördern.
Versicherungsschutz: Informieren Sie sich über Ihren Versicherungsschutz im Homeoffice und klären Sie eventuelle Unklarheiten mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Versicherung.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die neue Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1116 “Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln” nun auf unserer Homepage verfügbar ist. Diese Regel konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und bietet Arbeitgebern eine klare Orientierung zur Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsumfeld.
Die TRBS 1116 legt den Fokus auf die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und betont die Bedeutung der Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten. Arbeitgeber sind angehalten, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei sind schriftliche Betriebsanweisungen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache bereitzustellen.
Die Regel beschreibt die Anforderungen an die Qualifikation von Mitarbeitern, die spezielle Maschinen wie Gabelstapler, Teleskoplader, Arbeitsbühnen, Kräne und Bagger bedienen. Die Dokumentation der Kompetenzen und Schulungen ist dabei von entscheidender Bedeutung. Digitale Formate wie Video-Technologie oder E-Learning können neben Präsenzunterricht eingesetzt werden, um ein ausreichendes Verständnis der Inhalte zu gewährleisten.
Die Einhaltung der TRBS 1116 und anderer Technischer Regeln gewährleistet, dass Arbeitgeber die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen. Alternative Lösungen sind nur dann zulässig, wenn sie mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten bieten.
Die TRBS 1116 gliedert sich in folgende Abschnitte:
Anwendungsbereich: Der Anwendungsbereich der Regel umfasst alle relevanten Aspekte der Betriebssicherheitsverordnung, wie Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, Beauftragung für die Verwendung von Arbeitsmitteln und Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.
Begriffsbestimmungen: In diesem Abschnitt werden die zentralen Begriffe und Definitionen erläutert, die im Zusammenhang mit der sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln stehen.
Allgemeine Anforderungen: Dieser Abschnitt stellt die grundlegenden Anforderungen an Arbeitgeber dar, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten, einschließlich der Beurteilung von Gefährdungen und der Bereitstellung von schriftlichen Betriebsanweisungen.
Anforderungen an die Qualifizierung von beauftragten Beschäftigten: Hier werden die spezifischen Anforderungen an die Qualifizierung von Mitarbeitern beschrieben, die befugt sind, Arbeitsmittel zu verwenden, sowie die Dokumentation, die ihre Kompetenz nachweist.
Beispiele für Anforderungen an die Qualifizierung von beauftragten Beschäftigten: In diesem Abschnitt werden praktische Beispiele für die Anforderungen an die Qualifizierung von Beschäftigten gegeben, die verschiedene Arten von Arbeitsmitteln verwenden, einschließlich Gabelstaplern, Teleskoplader, Arbeitsbühnen, Kränen und Baggern.
Wir laden Sie ein, die neue TRBS 1116 auf unserer Homepage herunterzuladen und sich mit den aktualisierten Anforderungen und Bestimmungen vertraut zu machen. Die Einhaltung dieser Regel stellt sicher, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln erfüllen.
Unsere Homepage bietet Ihnen die Möglichkeit, die vollständige PDF-Datei “TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln” herunterzuladen. Nutzen Sie diese Ressource, um die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung in Ihrem Unternehmen sicherzustellen und Ihre Beschäftigten bestmöglich zu schützen.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung der TRBS 1116 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team aus Experten berät Sie bei der Auswahl geeigneter Schulungen, der Erstellung von Betriebsanweisungen und der Implementierung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Betrieb. Besuchen Sie unsere Homepage oder kontaktieren Sie uns direkt, um mehr über unsere Angebote und Dienstleistungen zu erfahren.
Unsere Sicherheitsingenieure in Nordrhein-Westfalen beraten Sie zu den Forderungen Ihrer Berufsgenossenschaft und finden für Ihr Unternehmen die passende Lösung!
Ein Brief von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) kann zunächst beunruhigend wirken und viele Fragen aufwerfen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit von Sicherheitsingenieur.NRW ist jedoch für Sie da, um gewissenhaft und kompetent Ihre Anliegen zu klären und eine harmonische Lösung zu finden, die die Forderungen der BG mit Ihrem Unternehmen in Einklang bringt. Wir sind spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und stehen Ihnen mit umfangreicher Expertise und unkomplizierter Soforthilfe zur Seite.
Kein Problem für wahre Sicherheitsingenieure!
Unsere Sicherheitsingenieure zeichnen sich durch ihre fachkundige Expertise, langjährige Erfahrung und empathische Herangehensweise aus. Sie ermutigen und unterstützen Ihre Mitarbeitenden, um gemeinsam die Herausforderungen zu meistern, die ein Brief von der BG mit sich bringen kann.
Unsere Leistungen im Überblick:
Unverbindliche Kontaktaufnahme: Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, sobald Sie einen Brief von der BG erhalten haben. Wir bieten eine unverbindliche Erstberatung an, um Ihre Situation zu besprechen und Ihnen aufzuzeigen, wie wir Ihnen bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen helfen können. KONTAKT
Umfangreiche Beratung: Unsere Arbeitsschutzhelden analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen passgenaue Lösungen, um die Forderungen der BG zu erfüllen. Dabei berücksichtigen wir stets die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens, um eine harmonische und erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.
Auskunft durch fachkundige Experten: Unsere Sicherheitsingenieure verfügen über umfassendes Wissen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung. Sie sind bestens mit den gesetzlichen Vorschriften und BG-Regelwerken vertraut und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Unkomplizierte Soforthilfe: Wir wissen, dass ein Brief von der BG schnelles Handeln erfordert. Deshalb bieten wir Ihnen unkomplizierte und effektive Soforthilfe, um Ihr Unternehmen schnell wieder auf den richtigen Kurs zu bringen.
So erreichen Sie uns:
Um die Unterstützung unserer Arbeitsschutzhelden in Anspruch zu nehmen, rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0800 0001838 an oder senden Sie uns eine E-Mail an info@sicherheitsingenieur.nrw. Unsere Experten freuen sich darauf, Ihnen und Ihrem Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu helfen.
Checkliste: Typische Anforderungen bei einer BG-Kontrolle
Dokumentation zur Übertragung von Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Dokumentation der Unterweisungen (Teilnehmerlisten und Inhalte [Präsentationen/ Handouts o.ä.])
Bestellungsurkunde/ Dienstleistungsvertrag über die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe
Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement-System (falls vorhanden)
Arbeitsschutzausschuss-Sitzungsprotokolle
Vorsorgekartei zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Prüfnachweise der wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln
Notfall- und Brandschutzpläne
Nachweise über die regelmäßige Wartung von sicherheitsrelevanten Anlagen (z. B. Brandschutzanlagen, Lüftungsanlagen)
Dokumentation der Arbeitsunfälle und Maßnahmen zur Unfallverhütung
Diese Checkliste gibt einen Überblick über die typischen Anforderungen bei einer BG-Kontrolle. Abhängig von Ihrer Branche und den spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens können weitere Dokumente und Nachweise erforderlich sein. Unsere Experten von Sicherheitsingenieur.NRW helfen Ihnen gerne dabei, sich optimal auf eine BG-Kontrolle vorzubereiten und alle notwendigen Dokumente bereitzuhalten.
Fazit
Ein Brief von der BG muss kein Grund zur Sorge sein, wenn Sie die Sicherheitsingenieure von Sicherheitsingenieur.NRW an Ihrer Seite haben. Unsere erfahrenen Experten beraten Sie umfassend und kompetent, um die Forderungen Ihrer Berufsgenossenschaft zu erfüllen und für Ihr Unternehmen eine passende Lösung zu finden. Mit unserer fachkundigen Beratung und unkomplizierten Soforthilfe meistern Sie die Herausforderungen, die ein Brief von der BG mit sich bringt, und sorgen gleichzeitig für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeitenden. In Nordrhein-Westfalen sind wir Ihr verlässlicher Partner in Sachen Arbeitsschutz und Sicherheit. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren Arbeitsschutzhelden unterstützen!
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat das Lungenkrebsrisiko durch Schweißrauchexpositionen neu bewertet und stuft diese nun als krebserregend ein. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ (ÄSVB) in Deutschland prüft derzeit, ob eine neue Berufskrankheit “Lungenkrebs durch Schweißrauche” in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgenommen werden soll. Die Bewertung gestaltet sich jedoch schwierig, da Schweißrauch oft Stoffgemische sind und das gleichzeitige Wirken der Gefahrstoffe auf die Gesundheit noch nicht ausreichend erforscht ist. In diesem Artikel wird die aktuelle Einstufung von Schweißtätigkeiten im Berufskrankheiten-Recht in Deutschland erläutert und auf den Schwierigkeiten bei der Ableitung einer Dosis-Wirkungs-Beziehung hingewiesen. Eine Herangehensweise zur Beurteilung von Schweißrauchexpositionen wird abschließend diskutiert.
In Schweißbereichen sind Schweißpersonal und andere Arbeitende Schweißrauch- und Schweißgasexpositionen ausgesetzt, die gesundheitsschädigende Wirkungen haben können. Schweißrauchpartikel sind so klein, dass sie bis in die unteren Atemwege und in die Lungenalveolen gelangen können und Atemwegs- und Lungenerkrankungen verursachen können. Metalle und Metallverbindungen in Schweißrauchen haben unterschiedliche Wirkungen auf die Gesundheit, darunter atemwegsbelastende, toxische und krebserzeugende Wirkungen. Das Berufskrankheitenrecht berücksichtigt die gesundheitsschädigende Wirkungen von Schweißrauchen und Gasen, einschließlich Eisen und Mangan, die bei der Schweißung von un- und niedriglegierten Stählen freigesetzt werden. Expositionen gegenüber Chrom(VI)-Verbindungen, Nickel, Thorium und cadmiumhaltigen Schweiß- und Lötrauchen können ebenfalls gesundheitsschädlich sein und unter Berufskrankheiten-Nummern anerkannt werden. Die Expositionshöhe und -dauer sowie das zeitliche Muster spielen bei der Bewertung eine wichtige Rolle. Informationen zu den am häufigsten angewendeten Schweißverfahren und ihren Emissionen werden ebenfalls berücksichtigt.
Schweißen und die damit verbundenen Verfahren wie thermisches Schneiden und Beschichten setzen Gefahrstoffe in Form von Rauchen und Gasen frei. Die Rauche bestehen vorwiegend aus partikelförmigen Metallen oder Metallverbindungen, die aus der Schmelze freigesetzt werden. Die pro Zeiteinheit freigesetzte Rauchmenge (Emissionsrate) ist verfahrensspezifisch und hängt von verschiedenen Prozessparametern ab. Die Art und Zusammensetzung des Schutzgases sowie die Oberflächenbeschaffenheit des zu schweißenden Bauteils beeinflussen ebenfalls die Emissionsrate.
Die Schutzgase, die bei den Metall-Schutzgasschweißverfahren (MSG) verwendet werden, bestehen üblicherweise aus Argon-Kohlenstoffdioxid-Gasgemischen (MAG-Schweißen) oder Argon (Metallinertgasschweißen, MIG). Das Schutzgas hat vorwiegend die Aufgabe, Reaktionen der Schmelze mit der Umgebungsluft zu verhindern und den Prozess zu stabilisieren.
Bei den Verfahren der Autogentechnik (z. B. Gasschweißen) wird die erforderliche Prozesswärme durch Verbrennen eines Brenngases zugeführt. Dabei entstehen Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid.
Die Expositionshöhe hängt von verschiedenen Randbedingungen ab, wie der Schweißdauer, der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen wie Rauchabsaugung, räumlichen Gegebenheiten am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzlüftung, und Arbeitsposition der schweißenden Person (mit dem Kopf in oder außerhalb der Rauchfahne).
In Deutschland gibt es ca. 350.000 bis 500.000 Beschäftigte mit regelmäßiger Exposition gegenüber Schweißrauchen und -gasen. Die genaue Anzahl ist schwierig abzuschätzen, da es auch Beschäftigte aus verwandten Bereichen gibt, die zeitweise mit schweißtechnischen Tätigkeiten betraut sind.
In deutschen Betrieben wurden von 1973 bis 2021 ca. 131.000 Messwerte zur Schweißrauchbelastung ermittelt. Die meisten Daten beziehen sich auf Metall-Aktivgas-Schweißen, Wolfram-Inertgasschweißen, Metall-Inertgas-Schweißen und Lichtbogenhandschweißen. Die Schweißrauchbelastung konnte durch effektivere Schutzmaßnahmen und Prozessoptimierungen reduziert werden, aber einige Schweißverfahren überschreiten immer noch den Allgemeinen Staubgrenzwert. Moderne Absaugtechnik und modifizierte Prozesstechnik können jedoch helfen, den Grenzwert einzuhalten, wie eine Studie von 2019 zeigt.
Es gibt zahlreiche epidemiologische Studien zum Zusammenhang zwischen Exposition gegenüber Schweißrauchen und Lungenkrebs. Die meisten dieser Studien betrachten Metallschutzgasschweißen (GMAW), Lichtbogenhandschweißen (MMA, SMAW) und Wolframinertgasschweißen (TIG, GTAW) mit Stahlwerkstoffen. Es gibt jedoch nur wenige Untersuchungen zu anderen Werkstoffen. Die ausgewerteten Studien zeigen eine hohe Heterogenität und oft nur marginale Risikoerhöhungen (um etwa 10%). Einige Studien zeigen keinerlei Risikoerhöhung. In einigen Studien mit konsistenteren Expositions-Risiko-Beziehungen werden dagegen zum Teil Risikoerhöhungen für Lungenkarzinome von über 50% nachgewiesen, jedoch nur selten oberhalb einer Risikoverdoppelung.
Zwei Kohortenstudien, die über rund 40 Jahre nachverfolgt wurden, zeigen eine hohe Anzahl an personengetragenen, ganzschichtigen Schweißrauchmessungen und bilden das Expositionsgeschehen im direkten Atembereich der Beschäftigten aussagekräftig ab. Fall-Kontroll-Studien zeigen im Durchschnitt etwas höhere Lungenkrebsrisiken als Kohortenstudien. Es wird vereinzelt diskutiert, ob Fehleinstufungen von Schweißenden mit tatsächlich stattgehabter Exposition auch gegenüber Cr(VI)- beziehungsweise Nickeloxid-haltigen Schweißrauchen zu den Erhöhungen des Lungenkrebsrisikos bei “mild steel welders” beitragen. Die IARC stützt ihre Einschätzung jedoch auch auf Ergebnisse mechanistischer, toxikologischer Untersuchungen und von Tierversuchen, die entsprechende Pathomechanismen beziehungsweise Lungenkarzinome auch durch “mild steel”-Schweißrauche aufzeigen. Insgesamt halten die Autoren eine ausschließlich durch Cr(VI)- und Nickeloxid-Expositionen bedingte Verursachung der Erhöhung des Lungenkrebsrisikos bei “mild steel welders” nicht für belegbar.
Die Ermittlung der Schweißrauchexposition bei der Bewertung von Berufskrankheiten erfordert eine detaillierte Arbeitsanamnese, um sowohl die Expositionsdauer als auch die Expositionshöhe zu berücksichtigen. Wenn keine Daten aus dem betreffenden Betrieb vorliegen, können Expositionsabschätzungen auf der Grundlage des 90. Perzentils von Daten vergleichbarer Arbeitsplätze vorgenommen werden. Bei der Ermittlung der Expositionshöhe sind Angaben zu den angewandten Arbeitstechniken und zu den eingesetzten Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Anwendung hochemittierender Schweißverfahren und das Fehlen einer Schweißrauchabsaugung können zu einer höheren kumulativen Schweißrauchdosis führen. Eine differenzierende Ermittlung der Expositionsgegebenheiten ist bei der Bewertung von Schweißrauchexpositionen im Rahmen von Berufskrankheiten erforderlich. Die Ermittlung von Chrom- und Nickeljahren bei BK-Ermittlungen im Zusammenhang mit den BKen 1103 und 4109 wird hier nicht behandelt, da dies den Rahmen dieses Diskussionsbeitrags sprengen würde.
Die Expositionsdaten in den Tabellen 1 und 2 zeigen, dass Arbeitsplatzgrenzwerte beim Schweißen oft überschritten werden. Die Verbesserung von Schutzmaßnahmen hat zu einer Verringerung der Schweißrauchbelastung beigetragen, aber die Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwerts für die A-Fraktion ist selbst unter Anwendung verbesserter Schutzmaßnahmen nicht immer gegeben. Die Schweißrauchexpositionen werden durch bearbeitete Werkstoffe, Schweißverfahren, schweißtechnische Parameter und wirksame Schweißrauchabsaugung beeinflusst. Es gibt keinen gesonderter Beurteilungsmaßstab für Schweißrauche unter Präventionsgesichtspunkten in Deutschland oder der EU. Es ist unerlässlich, bei der Ermittlung der Expositionshöhe eine detaillierte Arbeitsanamnese zu erheben.
Die meisten Studien beschreiben eine zumeist leichte Erhöhung des Lungenkrebsrisikos für Schweißende, aber eine konsistent zu sichernde Expositions-Risiko-Beziehung lässt sich in Synopsis der Datenlage nicht ableiten. Adjustierungen für bekannte potenzielle Confounder verringern das Risiko oft deutlich, und die Risikoerhöhungen in der Mehrzahl der Studien sind mit durchschnittlich etwa 10-30 % eher gering.
Zusammenfassend wird empfohlen, zunächst zu prüfen, ob die Anerkennungskriterien für bereits als kanzerogen eingestufte Schweißrauchkomponenten gegeben sind, bevor weitere Schritte unternommen werden. Falls dies nicht der Fall ist, kann eine Risikoabschätzung durchgeführt werden, wobei die Expositionshöhe und Dauer der Schweißtätigkeiten sowie die Schweißverfahren berücksichtigt werden sollten. Es wird empfohlen, die Eingrenzung auf Schweißverfahren an Stählen vorzunehmen. Die Entscheidung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, hängt von weiteren Faktoren ab, wie der Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats und der Aufnahme in die BK-Liste.
Dieser Text ist eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Arbeit “Schweißrauchexpositionen in Deutschland und Bewertung der gesundheitsschädigenden Wirkungen” von den Autoren Hermann Maximilian Bolt, Katja Radon und Thomas Brüning, veröffentlicht in der Zeitschrift ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed im Jahr 2020. Alle Informationen und das Copyright liegen bei den Autoren und der Zeitschrift ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed. Der Originalartikel ist hier zu finden: https://www.asu-arbeitsmedizin.com/wissenschaft/schweissrauchexpositionen-deutschland-und-bewertung-der-gesundheitsschaedigenden.
Was noch? 🌳💚 Unsere Betriebsräume werden mit Öko-Strom versorgt, unser Bankkonto liegt bei der Umweltbank Triodos und unser Kaffee ist Fairtrade. Seit 2022 verzichten wir auf Papierrechnungen. Wir bemühen uns ständig, nachhaltiger und ressourcenschonender zu arbeiten.
Cookie-Zustimmung verwalten
Bitte akzeptieren sie die verwendeten Cookies, mit denen wir unsere Website für Sie optimieren.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.