Direkte Antwort: Mit diesem Rechner ermitteln Sie die erforderlichen Löschmitteleinheiten (LE) der Grundausstattung nach ASR A2.2 aus der Gesamtgrundfläche und der Zahl der Geschosse. Zusätzlich können Sie die A- und B-Ratings vorhandener oder geplanter Feuerlöscher in LE umrechnen und getrennt prüfen.
Stand: 23. August 2026. Grundlage ist die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert im Mai 2025.
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Feuerlöscher und Löscheinheiten nach ASR A2.2
Der Rechner ermittelt zunächst die flächenabhängige Grundausstattung. Bei erhöhter Brandgefährdung, Sonderbrandklassen oder besonderen Löschanlagen bleibt eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Tabelle der erforderlichen Löscheinheiten
Die Grundausstattung richtet sich nach Tabelle 3 der ASR A2.2. Über 1.000 m² kommen für jede angefangenen weiteren 250 m² jeweils 6 LE hinzu.
| Grundfläche bis | Erforderliche LE |
|---|---|
| 50 m² | 6 |
| 100 m² | 9 |
| 200 m² | 12 |
| 300 m² | 15 |
| 400 m² | 18 |
| 500 m² | 21 |
| 600 m² | 24 |
| 700 m² | 27 |
| 800 m² | 30 |
| 900 m² | 33 |
| 1.000 m² | 36 |
| je angefangene weitere 250 m² | + 6 |
Löschvermögen in LE umrechnen
Auf dem Feuerlöscher steht das Löschvermögen als Rating, zum Beispiel 21A oder 113B. Da die Prüfobjekte selbst nicht rechnerisch addiert werden können, ordnet die ASR A2.2 den Ratings Löschmitteleinheiten zu. Bei gleichzeitig vorhandenen Brandklassen A und B muss das Soll in jeder Brandklasse erreicht werden.
| LE | Brandklasse A | Brandklasse B |
|---|---|---|
| 1 | 5A | 21B |
| 2 | 8A | 34B |
| 3 | – | 55B |
| 4 | 13A | 70B |
| 5 | – | 89B |
| 6 | 21A | 113B |
| 9 | 27A | 144B |
| 10 | 34A | – |
| 12 | 43A | 183B |
| 15 | 55A | 233B |
Was der Rechner zusätzlich berücksichtigt
- mindestens 6 LE in jedem Geschoss,
- höchstens 20 m tatsächliche Laufweglänge bis zum nächsten Feuerlöscher der Grundausstattung,
- getrennte Bewertung der Brandklassen A und B,
- die besonderen Voraussetzungen für die Anrechnung von Geräten mit 2 bis 5 LE,
- Warnungen bei erhöhter Brandgefährdung und den Sonderbrandklassen C, D und F.
Wann ist eine individuelle Beurteilung erforderlich?
Eine reine LE-Berechnung reicht insbesondere bei erhöhter Brandgefährdung, Metall- oder Fettbränden, brennbaren Gasen, CO₂-Löschern in kleinen Räumen, Wandhydranten, ortsfesten Löschanlagen, ungewöhnlichen Brandlasten oder getrennten Teilbereichen nicht aus. Dann müssen Löschmittel, Menge, Standort und weitere Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden.
Brandschutz fachlich absichern
Für die betriebliche Umsetzung und die Auswahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen können Sie eine Brandschutzberatung anfragen.
Passende Weiterbildung: Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfer-Erstschulung.
Offizielle Quelle und erweiterter Vergleich
- BAuA: aktuelle ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- BVFA-Assistent für komplexe Teilbereiche und eine weitergehende Dokumentation



