Wann beginnt die Mutterschutzfrist, wann endet sie nach der tatsächlichen Geburt und welche Sonderfristen gelten bei Früh- oder Mehrlingsgeburt, einer festgestellten Behinderung, Totgeburt oder Fehlgeburt? Dieser Rechner bildet die Fristen aus § 3 Mutterschutzgesetz nachvollziehbar und ohne Datenübertragung ab.
Berücksichtigt werden die seit 1. Juni 2025 geltenden gestaffelten Schutzfristen nach einer Fehlgeburt sowie die Unterscheidung zwischen Lebendgeburt, Totgeburt und Fehlgeburt.
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Mutterschutzrechner 2026
Berechnen Sie den planmäßigen Beginn und das Ende der Schutzfrist. Bei einer bereits erfolgten Geburt berücksichtigt der Rechner eine vorzeitige oder spätere Entbindung und verlängerte Zwölf-Wochen-Fristen. Für Fehlgeburten werden die gesetzlichen Stufen ab der 13., 17. und 20. Schwangerschaftswoche getrennt ausgewiesen.
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Was der Rechner korrekt unterscheidet
- Planung: sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Termin und ein vorläufiges Ende.
- Lebendgeburt: acht oder zwölf Wochen nach der tatsächlichen Geburt.
- Vorzeitige Entbindung: Anrechnung nicht genutzter vorgeburtlicher Tage, höchstens 42 Tage.
- Totgeburt: grundsätzlich acht Wochen nach der Entbindung; keine Zwölf-Wochen-Verlängerung.
- Fehlgeburt: zwei, sechs oder acht Wochen nach § 3 Abs. 5 MuSchG.
Was zusätzlich organisiert werden muss
- ärztliche beziehungsweise hebammenseitige Bescheinigung des voraussichtlichen Termins
- Neuberechnung nach Mitteilung des tatsächlichen Entbindungstags
- Gefährdungsbeurteilung und erforderliche Schutzmaßnahmen nach §§ 10 und 13 MuSchG
- Abstimmung von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss mit Krankenkasse und Entgeltabrechnung
- vertraulicher Umgang mit Gesundheitsdaten und ärztlichen Nachweisen
| Fall | Gesetzliche Grundfrist | Wichtige Besonderheit |
|---|---|---|
| Reguläre Lebendgeburt | 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung | Vorzeitige Entbindung: nicht genutzte vorgeburtliche Tage werden angehängt. |
| Früh- oder Mehrlingsgeburt | 6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Entbindung | Auch hier werden nicht genutzte vorgeburtliche Tage angehängt. |
| Kind mit Behinderung | 12 Wochen nach der Entbindung | Ärztliche Feststellung innerhalb von 8 Wochen und Antrag der Frau erforderlich. |
| Totgeburt | 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung | Eine frühere Beschäftigung ist frühestens nach 2 Wochen und nur auf ausdrückliches Verlangen mit ärztlichem Zeugnis möglich. |
| Fehlgeburt ab 13./17./20. SSW | 2/6/8 Wochen nach der Fehlgeburt | Relatives Beschäftigungsverbot: Die Frau kann sich ausdrücklich zur Arbeit bereit erklären und dies widerrufen. |
Häufige Fragen zum Mutterschutzrechner
Wann beginnt und endet die reguläre Mutterschutzfrist?
Sie beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Für die endgültige Berechnung muss deshalb nach der Geburt der tatsächliche Entbindungstag eingetragen werden.
Wie wird eine vorzeitige Entbindung berücksichtigt?
Die nachgeburtliche Schutzfrist verlängert sich um die Tage, um die die sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt wurde. Der Rechner begrenzt diese Anrechnung folgerichtig auf höchstens 42 Tage.
Wann gelten zwölf Wochen nach der Geburt?
Zwölf Wochen gelten bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten. Sie gelten außerdem, wenn innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung des Kindes ärztlich festgestellt wird und die Frau die Verlängerung beantragt. Bei einer Totgeburt gilt diese Verlängerung nicht.
Welche Mutterschutzfristen gelten nach einer Fehlgeburt?
Seit dem 1. Juni 2025 gelten bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen Schutzfrist. Die Frau kann sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklären und ihre Erklärung später widerrufen.
Was ist der Unterschied zwischen Fehlgeburt und Totgeburt?
Nach den amtlichen Informationen liegt eine Totgeburt grundsätzlich bei mindestens 500 Gramm Geburtsgewicht oder ab der 24. Schwangerschaftswoche vor, wenn keine Lebensmerkmale bestanden. Bei weniger als 500 Gramm und vor der 24. Schwangerschaftswoche handelt es sich grundsätzlich um eine Fehlgeburt. Maßgeblich bleibt die konkrete medizinische und personenstandsrechtliche Feststellung.
Darf während einer Schutzfrist gearbeitet werden?
Vor der Geburt und nach einer Fehlgeburt kann sich die Frau ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklären und dies jederzeit widerrufen. Nach einer Entbindung besteht grundsätzlich ein absolutes Beschäftigungsverbot. Nach dem Tod des Kindes ist eine frühere Beschäftigung frühestens nach zwei Wochen möglich, wenn die Frau dies ausdrücklich verlangt und ein ärztliches Zeugnis nicht dagegenspricht.
Amtliche Grundlagen
- § 3 Mutterschutzgesetz – Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- § 2 Mutterschutzgesetz – Begriffsbestimmungen
- Familienportal des Bundes – Dauer der Mutterschutzfristen
- Familienportal des Bundes – Fehl- und Totgeburten
- § 187 BGB – Fristbeginn und § 188 BGB – Fristende
- § 10 Mutterschutzgesetz – Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Schutzmaßnahmen
Anwendungsgrenze: Die Seite unterstützt die organisatorische Fristberechnung für den Regelfall. Tarifliche, beamtenrechtliche, versicherungsrechtliche oder medizinische Besonderheiten sowie die Entscheidung über Bescheinigungen und Leistungen sind gesondert zu prüfen. Stand der redaktionellen Prüfung: 24. August 2026.



