Die Zahl der Raucher steigt immer mehr In Deutschland rauchen deutlich mehr Menschen als in anderen Ländern. Das war bereits vor der Corona-Pandemie zu. Während der Pandemie haben aber noch mehr Menschen mit dem Rauchen angefangen. In Deutschland rauchen im Jahr 2021 fast 31 Prozent der Menschen ab 14 Jahren. Das geht aus einer Langzeitstudie hervor, die den Titel „Deutsche Befragung zum Rauchverhalten“ (DEBRA) trägt. Sie wurde im Mai veröffentlicht und gibt Aufschluss über das Rauchverhalten der Deutschen. Die Studie berücksichtigt aber nur Produkt, die in Deutschland versteuert wurde. Der tatsächliche Konsum könnte noch höher liegen.
Kurz vor Beginn der Pandemie, im Dezember 2019, lag der Anteil der deutschen Raucher und Raucherinnen in der Bevölkerung bei rund 27 Prozent. Inzwischen ist die Zahl auf 31 Prozent gestiegen. Spekulativ ist die Frage, ob mehr Menschen rückfällig geworden sind und wieder mit dem Rauchen angefangen haben, oder ob der Corona-Stress dazu geführt hat, dass die Menschen zum ersten Mal zur Zigarette gegriffen haben.
Mit rund 31 Prozent rauchen gut ein Drittel der Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland, hat die Studie der Universität Düsseldorf ergeben. Bereits seit 2016 werden alle zwei Monate rund 2000 Personen ab 14 Jahren zu ihrem Konsum von Nikotinprodukten und Tabak befragt. In die Studie eingerechnet sind auch E-Zigaretten und Sisha-Pfeifen, die vor allem von jüngeren Menschen konsumiert werden. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Raucher um vier Prozent gestiegen ist bis Ende 2021. Bis Mai 2022 hätten weitere zwei Prozent mit dem Rauchen angefangen. Rund 33 Prozent aller Deutschen ab 14 Jahren greifen laut Studie im Mai 2022 regelmäßig zum Glimmstängel beziehungsweise zu einer E-Zigarette oder zu einer Pfeife. Der Epidemiologe Univ.-Prof. Dr. Daniel Kotz, PhD MSc MPH geht davon aus, dass die Zunahme der Raucher eine Auswirkung der Corona-Pandemie sei. Corona habe viel Stress verursacht. Durch den Stress seien viele Menschen nervös gewesen, was sie mit dem Griff zum Nikotin kompensiert hätten. Auch Frust und Einsamkeit haben laut den Experten dazu geführt, dass die Menschen wieder mit dem Rauchen angefangen haben. Auch das Home-Office habe zum Rauchen verleitet, denn während im Büro Vorgesetzte und Kollegen das Rauchverhalten sehen können, müsse man sich zu Hause nicht rechtfertigen und entschuldigen. Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai hatte Daniel Kotz sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zu der Studie geäußert. Die Entwicklung sei erschreckend, so Kotz. 2013 lag die Zahl der Raucher in Deutschland noch bei 23 Prozent. In Deutschland wurden 2021 rund 72 Milliarden Fertigzigaretten geraucht. Hinzu kommen etliche weitere Tabakprodukte wie zum Beispiel Pfeifentabak. Wie Daniel Kotz mitteilte, hat sich die E-Zigarette in Deutschland nicht durchgesetzt. Nur ein Prozent aller Raucher gaben an, E-Zigaretten zu bevorzugen. Einen Zusammenhang zwischen Rauchen und dem Krieg in der Ukraine sehen die Forscher bislang noch nicht. Das immer mehr Menschen rauchen würden, sei eine Corona-Spätfolge.
Der deutsche Staat erzielte über die Tabaksteuer im Jahr 2021 Einnahmen von rund 14,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag blieb im Vergleich zum Vorjahr konstant. Die steigenden Raucherzahlen machen sich auch beim Blick auf die gesundheitlichen Folgen bemerkbar. Laut dem Statistischen Bundesamt sind im Jahr 2020 rund 75500 Menschen an den Folgen des Rauchens in Deutschland verstorben, darunter mehr Frauen als Männer. Vor allem Lungen- und Bronchialkrebs wurden als Folgen des Rauchens genannt. Aber auch andere Krebsarten sind auf den Konsum von Tabakprodukten zurückzuführen, so die Studie. Das Rauchen schädigt den Venen, dem Herz und der Lunge. Bluthochdruck, Arterienverkalkung, Herzinfarkt und chronische Bronchitis können Folgen von starkem Tabakkonsum sein.
Auch für die Umwelt hat das Rauchen gravierende Auswirkungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichte kürzlich einen Bericht, wonach für die Herstellung und den Konsum von Tabak jährlich 600 Millionen Bäume geholzt werden müssen. Für die Herstellung von Tabakwaren werden 22 Milliarden Tonnen Wasser und 200 000 Hektar Land benötigt. Um eine Tonne Tabak pro Hektar zu produzieren, werden deutliche Mengen Stickstoff, Kalium und Phosphor benötigt. Außerdem ist die Tabakpflanze sehr durstig und benötigt viel Wasser. Der gesamte Kohlenstoffdioxid entspricht einem Ausstoß von rund 17 Millionen Autos, die mit Benzin betrieben werden. Ein weiteres gravierendes Problem ist der viele Müll. Rund 4,5 Billionen Zigarettenfilter landen auf Böden, Bürgersteinen und in Meeren und Flüssen. Ein Zigarettenstummel kann bis zu 15 Jahren brauchen, bis er in der Umwelt verrottet ist. Eine Zigarette enthält in Summe rund 7000 Schadstoffe enthalten, darunter auch 50 krebserregende Stoffe. Diese Stoffe schaden nicht nur der Gesundheit des Menschen, sondern auch der Umwelt. Ein einziger Filter kann 1000 Liter Wasser vergiften. Abgesehen von den Schäden sieht es auch nicht schön aus, wenn überall auf den Straßen und an den Stränden Zigarettenfilter liegen. Die Tabakindustrie kommt nicht für die Reinigung der Kippenreste auf, sondern in der Regel der Steuerzahler. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 186 Millionen Euro, wie die WHO in ihrem Bericht zusammengefasst hat. Deshalb fordert die Organisation die Bundesländer und Gemeinden auf, die Tabaksindustrie dafür stärker in die Pflicht zu nehmen.
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Unsere Umwelt zu schützen, ist ein wichtiges Anliegen der breiten Bevölkerung. Kaum jemand denkt dabei direkt an mögliche Schädigungen durch gefährliche Stoffe. Der konkrete Schutz der Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen wird geregelt in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Die Notwendigkeit von umfangreichen Schutzmaßnahmen und die einheitliche Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) vorgegeben. Sie werden geregelt in der TRGS 510, die im Arbeitsschutz eine wichtige Bedeutung hat.
Der Sicherheits- und Brandschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass die TRGS 510 durch die Veröffentlichung der Überarbeitung am 16.02.2021 in Teilen aktualisiert wurde.
Neu sind zum Beispiel die Ergänzung des Bereithaltens von Gefahrstoffen in größeren Mengen und die Anforderungen an die Zugangsbeschränkung in Industrieparks. Insgesamt sind zwar keine alles verändernde Anpassungen vorgenommen worden, viel mehr wurde Wert auf größere Klarheit und leichtere Verständlichkeit gelegt. Aber bei Änderungen an Ihrem Lager wird für die Gefährdungsbeurteilung seitdem die neue Fassung zugrunde gelegt.
Gerne helfen wir unseren Kunden beim Lagern von Gefahrstoffen und bei der Beachtung der TRGS 510.
Die Hauptbegriffe der TRGS 510
Gefährdung bedeutet die Möglichkeit, räumlich oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle aufeinanderzutreffen. Dies gilt zum Beispiel für Menschen, aber auch für die Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Entfaltet die Gefahr ihre Wirkung, so kommt es zu einem Schaden. Im Arbeitsschutz ist das ein arbeitsbedingter Unfall oder eine arbeitsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung, also eine für Arbeitende nachteilige Einwirkung.
Mit Gefahrstoff werden zunächst Stoffe und Gemische bezeichnet, die die Eigenschaft aufweisen, bei der Verwendung oder Herstellung eine schädigende Wirkung auf Menschen oder Natur entfalten zu können. Darüber hinaus werden Gefahrstoffe auf Grundlage ihrer gefährlichen Eigenschaften nach dem weltweit gültigem GHS eingestuft und gekennzeichnet. Dabei steht GHS für „Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“, welches in der EU im Jahr 2008 mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) in Kraft gesetzt wurde.
Gefahrstofflager sind nach der TRGS 510 Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, in denen Gefahrstoffe gelagert werden sollen, also auch Schränke und Container.
Nach TRGS 510 sind Kleinmengen für die Lagerung die Mengen, die sich maximal unter Beachtung lediglich der allgemeinen Maßnahmen lagern lassen.
Als Kontamination wird im Allgemeinen jede Art der Verschmutzung, Verseuchung und Verunreinigung bezeichnet. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen der TRGS 510 ist hier insbesondere eine Verunreinigung durch einen Gefahrstoff gemeint, wie z. B. Rohölaugen auf einer Wasseroberfläche.
Unter gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungen sind angebrachte, vordefinierte einheitliche Hinweise zu verstehen, die gut sichtbar sein müssen und eine schnelle Erkennung der bestehenden Gefahrenlage ermöglichen. Neben den Gefahrstoffen selbst sind auch Gefahrstofflager und gesicherte Bereiche zu kennzeichnen, wie z. B. Bereiche, die ohne Befugnis nicht betreten werden dürfen.
Mit Schutzmaßnahmen im Sinne der TRGS 510 sind die auszuführenden Handlungen gemeint, mit denen die Gesundheitsgefährdungen, die Sicherheitsgefährdungen und die Gefährdungen der Umwelt durch Gefahrstoffe bei der Lagerung beseitigt oder minimiert werden können. Unter anderem sind damit die Lager- und Lagereinrichtungsgestaltung, die Organisation der Arbeitsprozesse, geeignete Arbeitsmittel, aber auch das Bereitstellen von Mitteln zur Gefahrenabwehr, wie beispielsweise Löschdecke oder Feuerlöscher gemeint.
Im STOP-Prinzip wird die Rangfolge von Schutzmaßnahmen nach ihrer Wirksamkeit beschrieben:
Die Substitution, hier beispielsweise der Austausch eines Gefahrstoffs durch einen weniger gefährlichen Stoff, ist die wirksamste Maßnahme. Sinngemäß bedeutet diese im Umgang mit Gefahrstoffen, stets den passenden Stoff mit minimal möglicher Gefährdung auszuwählen.
Abstände im Sinne der Technischen Regel sind dazu gedacht, ein Lager insgesamt vor gefährlicher Außeneinwirkung, wie Stößen oder Erwärmung zu schützen. Abstände schützen aber auch davor, dass Gefahrstoffe untereinander ungewollt zusammenwirken, und vor Personengefährdung bei nicht bestimmungsgemäßem Ablauf. So sollten zum Beispiel ätzende Flüssigkeiten nie zu nah an Arbeitsplätzen gelagert werden, damit bei Undichtigkeiten der Schutz darin besteht, dass die austretende Flüssigkeit aufgrund des Abstands bemerkt werden kann, bevor sie tatsächlich Menschen gefährdet.
Der renommierte Arbeitsschutzexperte Donato Muro erläutert den Begriff des Gefahrstofflagers für den Arbeitsalltag noch einmal praktikabler als den Ort, den Sie für die Lagerung Ihrer Gefahrstoffe nicht nur ausgewählt, sondern auch entsprechend der TRGS 510 vorbereitet haben. In der Praxis wird ein Ort nicht durch das Anbringen eines Türschildes zum Gefahrstofflager, sondern erst dadurch, dass alle Sicherheitsregeln auch tatsächlich eingehalten werden und nur eingewiesene Personen Zugang haben. Wichtig ist, dass das Lager angemessen sein muss für die zu lagernden Stoffe.
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber haben die Pflicht, zu beurteilen, inwieweit aus der Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für Menschen entstehen können. Diese können sich ergeben aus den Stoffeigenschaften, den gelagerten Mengen, den Lagerungsarten, der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen, Tätigkeiten während der Lagerung, aber auch aus Lagerdauer und Beschaffenheit der Gefahrstofflager.
Dabei müssen Arbeitgeber auch alle Tätigkeiten berücksichtigen beim Ein- und Auslagern, beim Transport innerhalb des Lagers und beim Beseitigen unbeabsichtigt freigesetzter Gefahrstoffe. Es stellen sich zum Beispiel Fragen, wie, ob sich eine ätzende Flüssigkeit, die aus einem undichten Gefäß ausläuft, wieder aufnehmen lässt, ohne dass Mitarbeiter dabei giftige oder reizende Gase, Dämpfe oder Ausdünstungen einatmen. Entsprechende Schutzmasken müssen für solche Fälle bereitstehen, wenn sie nicht schon ohnehin beim Abfüllen der Stoffe erforderlich sind.
Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen
Je nach den Beschaffenheiten des Lagergutes regelt die TRGS 510 die notwendigen Schutzmaßnahmen sehr explizit. Das gilt besonders für größere Mengen. Soweit Sie hier noch nicht über ausreichend Erfahrungen verfügen, kann fachkundiger Rat Ihnen hier deutlich weiterhelfen.
Gerne stellen wir unseren Kunden die Expertise des langjährigen Arbeitsschutzfachmanns Donato Muro bereit und unterstützen sie in allen Praxisfragen zur Beachtung der TRGS 510.
Allgemein gilt, dass Gefahrstoffbehälter verschlossen, geeignet und so beschaffen sein müssen, dass ungewollt kein Inhalt entweichen kann. Es sollen stets die Originalbehälter verwendet werden. Bei Verwendung anderer Behältnisse müssen diese dieselben Eigenschaften aufweisen, wie die Originale. Es muss permanent die Identifizierbarkeit gewährleistet werden. Gefahrstoffe und Gemische sind daher mit entsprechenden Kennzeichnungen zu versehen. Lebensmittelverpackungen dürfen wegen möglicher Verwechslungsgefahr nicht für Gefahrstoffe verwendet werden.
Zugangsbeschränkung für besondere Gefahrstoffe
Akut toxische, krebserzeugende, keimzellmutagene und spezifisch zielorgantoxische Gefahrstoffe müssen unter Verschluss gelagert werden oder so, dass ausschließlich befugte und zuverlässige Personen Zugang haben.
Die TRGS 510 regelt auch besondere Maßnahmen für den Brandschutz. Dazu werden insbesondere Lagermengen angeben, bei deren Überschreitung je Brandabschnitt besondere Brandschutzmaßnahmen angewendet werden müssen. Beispielsweise bei entzündbaren Gasen müssen die Maßnahmen ab einer Lagermenge von über 200 kg ergriffen werden. Bei entzündbaren Flüssigkeiten liegt dieser Grenzwert je nach Kategorie bei 200 kg oder bei 1.000 kg.
Die richtige Lagerorganisation
Der Arbeitgeber muss befugte Personen benennen und regelmäßig schulen und darf nur ihnen Zugang zu Gefahrstoffen ermöglichen. Gefahrstoffe müssen im Lager übersichtlich, geordnet und zugänglich sein. Es muss stets eine Notfallausrüstung vorhanden sein, mit der unbeabsichtigt freigesetzte Gefahrstoffe beseitigt werden können. Notwendige Instandsetzungen des Lagers müssen stets unverzüglich erledigt werden. In Gefahrstofflagern herrscht grundsätzlich Rauchverbot, ganz im Sinne des Brandschutzes, und der Konsum von Nahrungs- und Genussmitteln ist in Gefahrstofflagern grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Arbeitsschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass auch das Kauen eines Kaugummis, das Lutschen eines Bonbons und auch Trinken in Gefahrstofflagern und im Umgang mit Gefahrstoffen nicht erlaubt sind. Wer zum Beispiel etwas trinken möchte, ist angewiesen, den Bereich des Lagers zu verlassen.
Regeln für Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung
Auf der einen Seite kann es Sinn ergeben, alle gefährlichen Stoffe zentral in entsprechend ausgewiesenen und geschützten Gefahrstofflagern bereitzuhalten. Auf der anderen Seite gilt es, genau abzuwägen, welcher Stoff wird in welchem Prozess, in welcher Menge und an welchem Ort genau benötigt und welche befugten Personen dürfen mit diesen hantieren. Je nach Betriebsabläufen und Brandschutzkonzepten kann es dann sogar sicherer sein, für bestimmte Stoffe jeweils eigene Lager zu errichten.
Wichtigkeit der TRGS 510
Mit seinen weitreichenden Praxiserfahrungen möchte Donato Muro dringend anraten, die Bestimmungen der TRGS 510 genauestens zu prüfen und einzuhalten. So lassen sich nicht nur Mensch und Natur schützen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verhindern. Das fahrlässige oder absichtliche Verkippen von Lösungsmitteln etwa und eine damit hervorgerufene Gefährdung kann neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen auch eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat zur Folge haben.
Löschwasserrückhaltung beschreibt bauliche Einrichtungen, die dazu dienen, im Brandfall anfallende Löschmittel aufzufangen, um diese nicht in nahegelegene Gewässer oder das Grundwasser gelangen zu lassen. Von 1992 bis zum 01.01.2020 galt in Deutschland die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL). Sie diente als technische Grundlage bei der Berechnung von Löschwasserrückhaltevolumina von Lagerstätten. Der Hintergrund zur Einführung der LöRüRL was das Brandereignis in Schweizerhall im Jahre 1986, bei dem eine Lagerhalle des heute bekannten Chemiekonzerns Novartis abbrannte. Nach diesem Brand geriet mit Pflanzenschutzmitteln verunreinigtes Löschmittel in den nahegelegenen Rhein, was ein extremes Fischsterben zur Folge hatte. Mithilfe der LöRüRL war es nun möglich, eine Löschwasserrückhaltung für sämtliche Lagerstätten, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, zu berechnen. Allerdings ist am 01.08.2017 die AwSV in Kraft getreten, weshalb seit diesem Zeitpunkt über die Abschaffung der LöRüRL diskutiert wurde, da diese nur für Lagerstätten, jedoch nicht für Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen hantieren, gilt. In der AwSV gab es darüber hinaus einen Entwurf eines Anhangs, der zur Berechnung von Löschwasserrückhaltevolumina dienen sollte.
Bedingungen zur Löschwasserrückhaltung
Welche Unternehmen und Anlagenbetreiber von wassergefährdenden Stoffen eine Löschwasserrückhaltung einrichten müssen oder nicht, wird in jedem Einzelfall individuell von den zuständigen Wasserbehörden geprüft und entschieden. Wenn diese jedoch gebaut werden muss, wird von zuständigen Baurechtsbehörden entschieden, wie groß das Volumen der jeweiligen Löschwasserrückhaltung zu sein hat.
Allgemein gültige Richtlinien zur Orientierung gibt es jedoch. Diese richten sich nach der Menge und der Wassergefährdungsklasse des jeweilig gelagerten Stoffes. Werden folgende Mengen überschritten, so wird eine Löschwasserrückhaltung (LöRü) unumgänglich: Eine Tonne eines Stoffes der Wassergefährdungsklasse 3 oder Zehn Tonnen eines Stoffes der Wassergefährdungsklasse 2 oder 100 Tonnen eines Stoffes der Wassergefährdungsklasse 1 Gleichzeitig gilt bei Lagerung verschiedener Stoffe, dass die Summe der gelagerten Mengen nicht die zulässige Gesamtmasse überschreiten darf. Hierbei entspricht 1 Tonne von WGK3-Stoffen genau 10 Tonnen WGK2-Stoffen und 1 Tonne von WGK2-Stoffen genau 10 Tonnen WGK3-Stoffen. Sind die Lagermengen kleiner als die oben beschriebenen, so wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen, von einer Verpflichtung kann nicht ausgegangen werden. 1 Tonne WGK2 entspricht 10 Tonnen WGK1. Werden in einem Unternehmen lediglich nicht brennbare Stoffe gelagert, die sich in nicht brennbaren Behältern befinden, muss keine LöRü gebaut werden. Weiterhin kann darauf auch verzichtet werden, sofern Löschmittel wie CO2- oder Inertgas verwendet werden. Generell muss die bauliche Anlage auch aus nicht brennbaren Werkstoffen bestehen. Dennoch werden keine allgemeingültigen Regelungen zur Berechnung von LöRü-Volumina ausgesprochen. Diese werden wie bereits erwähnt im Einzelfall geprüft und berechnet.
Praktische Hilfe
Grundsätzlich wurde die LöRüRL außer Kraft gesetzt und aus der MTVB (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) entfernt. Dennoch kann sie weiterhin als Berechnungsgrundlage genutzt werden. Hierbei sollte jedoch eine Absprache mit der jeweilig zuständigen Behörde erfolgen. Aus einem Auszug der LöRüRL des Landes Baden-Württemberg folgt, dass bei der Lagerung von Stoffen der Wassergefährdungsklasse 1 das gesamte Löschwasser zurückgehalten werden muss. Bei Stoffen der WGK 2 werden 50% und bei Stoffen der WGK3 sogar 100% als Sicherheitszuschlag gefordert. Neben der LöRüRL kann auch der VCI-Leitfaden herangezogen werden. Dieser wurde von Experten von Feuerwehr und Gewässerschutz der Chemie-Industrie entwickelt. Darin wird eine Kalkulation von Risiken der Maßnahmen zur Rückhaltung von Löschwasser im Vorhinein empfohlen, woran sich letztendlich die Berechnung der nötigen Volumina anschließt. In diesem Leitfaden werden auch sämtliche Forderungen, die in der AwSV verankert sind, eingehalten.
Nähere Informationen zum VCI-Leitfaden
Der VCI-Leitfaden dient der Vereinheitlichung von Regelungen zur Rückhaltung von Löschwasser. Durch die Zusammenarbeit von Werkfeuerwehren, dem Gewässerschutz und der chemischen Industrie wurden sowohl feuerwehrtechnische als auch umwelttechnische Aspekte berücksichtigt. Das Ziel des Leitfadens ist die Minimierung und die Verhinderung der Ausbreitung von kontaminierten Löschmitteln. Somit kann der Gewässerschutz aufrecht erhalten bleiben, indem keine wassergefährdenden Stoffe in die Gewässer bzw. das Grundwasser gelangen. Wie genau die geforderten baulichen Maßnahmen ausgeführt werden müssen, wird aufgrund einer Risikobewertung berechnet. Das Volumen der Löschmittel, das zurückgehalten werden muss, wird mithilfe einfacher Methoden abgeschätzt. Darüber hinaus wird der VCI-Leitfaden ergänzend zum Brandschutzkonzept dargestellt. Anwendung findet der Leitfaden vor allem in Bereichen der chemischen Industrie und in sonstigen Anlagen, die zum Lagern oder Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen dienen. Besonders dort, wo entweder durch einen Brandfall und die damit einhergehende Kontamination von Löschmitteln Gewässer gefährdet sein können oder auch dort, wo den Löschmitteln wassergefährdende Additive zugesetzt werden, gilt dieser Leitfaden. Allgemein gehören zu den Stoffen, die eine Rückhaltung von Löschwasser unumgänglich machen, beispielsweise radioaktive Stoffe, Sprengstoffe, Peroxide, ammoniumnitrathaltige Verbindungen, Medikamente sowie Pflanzenschutzmittel. Eine Rückhaltung ist hingegen nicht notwendig, wenn ausschließlich nicht brennbare Stoffe gelagert werden oder im Brandfall mit CO2-Anlagen oder Inertgas gelöscht wird.
Weitere Informationen
Da dieses Themengebiet sehr schnell sehr unübersichtlich werden kann, können Fragen resultieren. Sollten bei Ihnen etwaige Fragen aufgekommen sein, sei es in Bezug auf die Planung oder die Prüfung ihrer Anlage, oder auch bei rechtlichen Fragen zur Löschwasserrückhaltung, so kann Ihnen das Team von Donato Muro mit behilflich sein. Eine kompetente Beratung und die Prüfung inklusive der Abnahme gemäß AwSV wird garantiert.
Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) wurde ins Leben gerufen, um einen verbesserten Schutz von Böden und Gewässern zu gewährleisten. Sie gilt seit dem 01.08.2017 und ist juristisch reguliert durch § 62 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes. Bevor die bundesweit geltende AwSV galt, wurden sämtliche ihr innewohnende Sachverhalte durch die VaWS (Verordnung zur Bestimmung von Wassergefährdungsklassen) reguliert. Durch die bundesweite Wirksamkeit der AwSV verfügen die einzelnen Bundesländer über keinen Handlungsspielraum mehr. Die einzigen, auf Landesebene stattfindenden, Regelungen umfassen die Genehmigung von Anlagen oder die Überwachung und Einhaltung der Verordnung. Die Verbesserung des Schutzes von Böden und Gewässern dient auf direktem Wege auch der Aufrechterhaltung der Gesundheit der Menschen und dem Umweltschutz. Gesundheitsgefährdende Stoffe, die auch wassergefährdend sind, gelangen bei Einhaltung der AwSV nicht in die Umwelt und können somit nicht von Menschen und Tieren aufgenommen werden.
Inhalt und Regulationen der AwSV
Allgemein lässt sich die AwSV in einen stoffbezogenen und einen anlagenbezogenen Teil gliedern. Der stoffbezogene Teil reguliert die Kategorisierung von Stoffen und deren Gemische, wohingegen der anlagenbezogene Teil die Anforderungen an Anlagen darstellt, die mit den im stoffbezogenen Teil regulierten Stoffen in Kontakt treten. Weiterhin lassen sich „wassergefährdende Stoffe“ und „Anlagen“ genauer definieren. Wassergefährdende Stoffe sind nach § 2 Absatz 2 der AwSV folgende: „Feste, flüssige und gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen, und die … als wassergefährdend eingestuft sind oder als wassergefährdend gelten.“ Anlagen sind nach § 2 Absatz 9 der AwSV folgende: „Selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Einheiten, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder im Bereich öffentlicher Einrichtungen verwendet werden.“ Anlagen können darüber hinaus auch aus mehreren Anlagenteilen bestehen.
Anwendungsgebiete der AwSV
Generell gilt die AwSV für alle Anlagen, die in Kontakt mit wassergefährdenden Stoffen stehen. Beispiele hierfür sind Heizöltanks, Tankstellen oder Biogasanlagen. Allerdings gilt die Verordnung nicht für Anlagen, die zur Entsorgung von Abwasser vorgesehen sind. Dennoch existieren hierbei auch Ausnahmen. Eine solche Ausnahme tritt in Kraft, sofern sich Anlagen außerhalb von Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten befinden. Dabei dürfen ein Volumen von 220 Litern flüssiger Stoffe oder eine Masse von 200 kg gasförmiger/ fester Stoffe nicht überschritten werden. Werden diese Anforderungen erfüllt, sind diese Anlagen von der AwSV ausgenommen. Eine weitere Ausnahme stellen Anlagen dar, die beispielsweise zur Kompostierung in Privathaushalten dienen. Diese dürfen ein Volumen von 1250 Litern nicht überschreiten, um von der AwSV ausgenommen zu sein.
Dokumentation von Anlagen
Zur Inbetriebnahme von AwSV-Anlagen ist es nötig, eine Dokumentation der jeweiligen Anlage anzufertigen. Diese Dokumentation muss Auskunft darüber geben, welche Maße die Anlage hat, welche Stoffe in der Anlage verarbeitet werden, welche Werkstoffe zum Bau der Anlage verwendet wurden und welche Schutzvorkehrungen getroffen wurden. Darüber hinaus sollte auch die Standsicherheit dargestellt werden. Bei Anlagen, die einer weitergehenden Prüfung bedürfen (Biogasanlagen, Tankstellen, Raffinerien etc.) werden zusätzliche Dokumentationsunterlagen gefordert, die die Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Anlage beschreiben. Auf diese Unterlagen sollte stets Zugriff herrschen. Wird eine Anlage einem neuen Betreiber übergeben, so müssen auch diese Unterlagen dem neuen Betreiber zugänglich gemacht werden. Sollte eine Anlage mit der Gefährdungsstufe B in Betrieb genommen werden, so muss zusätzlich zur normalen Dokumentation auch eine Betriebsanleitung angefertigt werden und allen Personen, die mit der Anlage arbeiten, zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen auch in regelmäßigen Abständen Unterweisungen erfolgen. Dies dient dem Arbeitsschutz. Generell empfiehlt es sich, alle Informationen aus sämtlichen Dokumentationen zusammenzufassen, da alle notwendigen Informationen auf Anfrage von Behörden oder Sachverständigen unverzüglich vorzuzeigen sind. Ob und inwiefern eine Anlage einer Prüfung bedarf, wird in den §§ 46-48 der AwSV dargestellt.
Untergliedert werden wassergefährdende Stoffe innerhalb der AwSV in drei verschiedene Wassergefährdungsklassen. Hierbei steht die erste Wassergefährdungsklasse für „schwach wassergefährdende“ Stoffe. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Aceton oder Isopropanol. In der zweiten Wassergefährdungsklasse werden „wassergefährdende“ und „deutlich wassergefährdende“ Stoffe reguliert. Hierunter fallen beispielsweise Dichlormethan und Flusssäure. Chloroform oder Kupfer-II-Sulfat werden in der Kategorie der „stark wassergefährdenden“ Stoffe reguliert. Weiterhin existieren zwei Kategorien – die der „nicht wassergefährdenden“ Stoffe und die der „allgemein wassergefährdenen“ Stoffe. In die Kategorie der nicht wassergefährdenden Stoffe fallen z.B. Altpapier oder Verpackungskunststoffe, wohingegen Stoffe, deren Kategorisierung schwierig ist, da sie aus mehreren verschiedenen Stoffen bestehen, unter die Kategorie der allgemein wassergefährdenden Stoffe fallen. Hierzu zählen z.B. Gülle, Gärsubstrate oder andere Stoffgemische, die nicht aufwandslos voneinander trennbar sind. Artikel: Wassergefährdungsklassen und Einstufungen in der AwSV
Löschwasserrückhaltung
Im Brandfall können durch die erhöhten Temperaturen und damit einhergehenden chemischen Reaktionen weitaus giftigere und gefährlichere Stoffe entstehen als die bereits wassergefährdenden Stoffe. Deshalb ist es notwendig (§20 AwSV), dass alle Anlagen so geplant und betrieben werden, dass alle im Brandfall anfallenden Lösch- und Verbrennungsprodukte zurückgehalten werden. Grundsätzlich wird keine Löschwasserrückhaltung beötigt, wenn die AwSV-Anlagen ausnahmslos mit nicht brennbaren Stoffen umgehen, die in nicht brennbaren Behältern bzw. Verpackungen befindlich sind. Die bauliche Anlage darf nur aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Weiterhin kann auf eine Löschmittelrückhaltung verzichtet werden, wenn Sonderlöschmittel Einsatz finden wie z.B. CO₂- oder Inertgas-Löschanlagen. Je nach Wassergefährdungsklasse werden verschiedene Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung gestellt. Diese sind unter anderem aus der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie zu entnehmen. Dennoch gibt es für AwSV-Anlagen keine allgemeinen Regelungen zur Berechnung von erforderlichen Mengen der Löschwasserrückhaltung. Diese werden stets in jedem Einzelfall berechnet.
Weitere Informationen
Bei weiteren Fragen in Bezug auf die Planung oder Prüfung ihrer Anlage steht Ihnen das Team von Donato Muro mit Rat und Tat zur Seite. Eine kompetente Beratung inklusive der Prüfung und Abnahme gemäß AwSV wird garantiert.
Am 6. August 1945, inmitten des Zweiten Weltkriegs und einer Zeit globaler Spannungen, wurde in Japan über Hiroshima die Atomwaffe Little Boy abgeworfen. Drei Tage später folgte über Nagasaki die Detonation der Atomwaffe Fat Man, was zu verheerenden Folgen führte. Mehrere tausend Menschen verloren durch diese Atombomben sofort ihr Leben, viele weitere starben an den Folgen der Strahlung innerhalb kurzer Zeit. Diese beiden Atombomben sind die einzigen, die jemals im Krieg eingesetzt wurden und markieren einen dunklen Wendepunkt in der Menschheitsgeschichte. Die katastrophalen Auswirkungen zeigten die verheerende Zerstörungskraft, die Atomwaffen innehaben. Trotz dieser tragischen Ereignisse bleibt die Bedrohung durch Atomwaffen in der heutigen Zeit präsent und besorgniserregend.
Die Bedrohung durch Atomwaffen bleibt nicht nur auf Staaten beschränkt. Viele Wissenschaftler und Politiker befürchten, dass sie auch von terroristischen Gruppen eingesetzt werden könnten. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 entwickelte die US-Regierung einen Aktionsplan, um Fachleuten und der Bevölkerung Ratschläge für das Überleben eines Atomangriffs an die Hand zu geben. Die internationale Gemeinschaft hat Bemühungen wie den Vertrag über das Verbot von Atomwaffen (TPNW) vorangetrieben, um die Verbreitung dieser Waffen zu stoppen und ihre Abschaffung zu fördern.
Die nukleare Explosion
Kernwaffen, die die Energie von mehreren zehn Millionen Tonnen TNT freisetzen können, repräsentieren die Spitze menschlicher Ingenieurskunst in Bezug auf Zerstörungskraft. Es existieren zwei Haupttypen von Kernwaffen: Spaltungs- und Fusionswaffen. Spaltungs- oder Atombomben basieren auf dem Prinzip der Kernspaltung, bei dem schwere Atomkerne durch Neutronenbeschuss gespalten werden. Diese sind in ihrer Konstruktion vergleichsweise einfacher und waren die ersten Kernwaffen, die entwickelt wurden. Wasserstoffbomben oder thermonukleare Waffen sind dagegen erheblich komplexer. Sie nutzen die Fusion von Wasserstoffisotopen zu Helium und setzen dabei enorme Energiemengen frei. Moderne Kernwaffen kombinieren oft beide Prinzipien, indem zunächst eine Spaltungsbombe gezündet wird, deren Energie dann eine Fusionsreaktion auslöst.
Initiierung der Explosion
Die Detonation einer Atombombe wird eingeleitet durch die Zündung konventioneller Sprengstoffe, die den Kern der Waffe umgeben. Diese Sprengstoffe komprimieren den Kern bis zu einem Punkt, an dem er überkritisch wird – das heißt, die Masse des spaltbaren Materials ist ausreichend, um eine selbsttragende Kettenreaktion der Kernspaltung zu ermöglichen. Eine eingespritzte Neutronenquelle verstärkt diesen Prozess, indem sie Neutronen in den Kern einbringt, die weitere Spaltungen auslösen.
Die nukleare Kettenreaktion
Sobald der Kern überkritisch wird, startet die nukleare Kettenreaktion. In Bruchteilen einer Sekunde werden enorme Mengen an Energie in Form von Hitze und Strahlung freigesetzt. Die Temperatur im Zentrum der Explosion kann mehrere zehn Millionen Grad Celsius erreichen, weit höher als im Zentrum der Sonne. Der damit verbundene Druck steigt auf das Millionenfache des normalen Atmosphärendrucks, was eine gewaltige Expansionswelle erzeugt.
Die Entstehung des Feuerballs und des Pilzclouds
Die freigesetzte Energie verwandelt die umliegende Materie in einen hochenergetischen Zustand, der als Feuerball sichtbar wird. Dieser strahlt intensiv in verschiedenen Spektren, einschließlich ultravioletter und elektromagnetischer Strahlung. Der rasche Temperaturanstieg verursacht eine Schockwelle, die sich mit Überschallgeschwindigkeit ausbreitet und enorme Zerstörungen verursacht. Gleichzeitig entsteht durch die Aufheizung und anschließende Expansion der Luft ein Vakuum, das Luft, Staub und Trümmer ansaugt und einen Pilzcloud formt – ein ikonisches Symbol nuklearer Explosionen, das nicht nur durch die direkte Zerstörungskraft, sondern auch durch die folgende radioaktive Kontamination langanhaltende Folgen hat.
Deshalb sind Atomwaffen so gefährlich
Die Annahme, man könne in der direkten Explosionszone eines Atomangriffs überleben, ist nicht nur unrealistisch, sondern gefährlich irreführend. Die Zerstörungskraft von Atomwaffen wird durch das Beispiel der Hiroshima-Bombe drastisch illustriert, deren Explosionstemperatur im Zentrum auf etwa 300.000 °C anstieg – weit über das hinaus, was notwendig ist, um menschliches Gewebe augenblicklich zu verbrennen. Die Hitze allein würde jeden in unmittelbarer Nähe zur Explosionsstelle sofort töten. Es ist dabei wichtig zu betonen, dass die in Hiroshima eingesetzte Waffe im Vergleich zu den heutigen nuklearen Arsenalen relativ klein war, was die potenzielle Zerstörung durch moderne Atomwaffen umso beunruhigender macht.
Die unmittelbaren und langfristigen Gefahren der Radioaktivität
Neben der sofortigen Zerstörung durch Hitze und Druckwelle ist die Freisetzung von Radioaktivität eine der gefährlichsten Langzeitfolgen eines Atomwaffeneinsatzes. Radioaktive Niederschläge können große Landstriche kontaminieren, akute Strahlenkrankheit verursachen und das Risiko für Krebserkrankungen sowie genetische Schäden über Generationen hinweg erhöhen. Die Strahlenbelastung wirkt sich nicht nur unmittelbar auf Menschen aus, sondern beeinträchtigt auch die Umwelt, die Landwirtschaft und das Trinkwasser über lange Zeiträume.
Die psychologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen
Die Angst vor einem Atomangriff und die langfristigen Folgen einer solchen Katastrophe haben auch tiefgreifende psychologische und gesellschaftliche Auswirkungen. Die Unsicherheit über die gesundheitlichen Folgen, die Zerstörung von Gemeinschaften und die langfristige Unbewohnbarkeit von Landstrichen führen zu massiven sozialen und wirtschaftlichen Disruptionen.
Die globale Bedrohung
Die Existenz von Atomwaffen stellt eine permanente Bedrohung für die gesamte Menschheit dar. Die Möglichkeit eines Atomkriegs durch Missverständnisse, Unfälle oder bewusste Aggression führt zu einer dauerhaften globalen Unsicherheit. Die internationale Gemeinschaft ist gefordert, durch Diplomatie, Abrüstungsverhandlungen und die Stärkung von Nichtverbreitungsregimen diese Bedrohung zu mindern.
Wie wirkt Radioaktivität?
Ionisierende Strahlung bezieht sich auf jede Form von Energie, die ausreichend ist, um Elektronen aus Atomen oder Molekülen zu entfernen und diese zu ionisieren, was zu chemischen und biologischen Veränderungen führen kann. Diese Art von Strahlung kann natürlichen Ursprungs sein, wie kosmische Strahlen, oder künstlich, wie sie bei nuklearen Explosionen oder Unfällen freigesetzt wird. Die Auswirkungen ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper hängen von der Dosis, der Dosisrate, der Art der Strahlung und der Empfindlichkeit des exponierten Gewebes ab.
Messung der Strahlendosis und ihre biologischen Effekte
Die Einheit Sievert (Sv) misst die biologischen Effekte ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper, wobei 1 Sv 1.000 Millisievert (mSv) entspricht. Die tatsächlichen Auswirkungen einer Strahlenexposition variieren stark, abhängig von der Dosis und der Art der Strahlung. Beispielsweise führten Strahlendosen von etwa 6 Sv bei den Arbeitern des Tschernobyl-Reaktors zu tödlichen Ausgängen innerhalb eines Monats, während in der Nähe der Fukushima-Reaktoren Dosen zwischen 30 und 400 mSv gemessen wurden, die unterschiedliche Gesundheitsrisiken bergen.
Gesundheitsrisiken durch hohe Strahlendosen
Eine Exposition von über 1 Sv kann unmittelbare Symptome wie Übelkeit und Erbrechen verursachen, gefolgt von schwerwiegenderen Effekten wie Durchfall, Blutungen und einem umfassenden Zelltod. Diese Auswirkungen, die durch die Zerstörung kritischer Körpersysteme wie Haut, zentrales Nervensystem, Knochenmark und Verdauungswände entstehen, können zum Zusammenbruch des Immunsystems und schließlich zum Tod führen. Eine Ganzkörperbestrahlung von 6 Sv ist in der Regel tödlich, während eine Dosis zwischen 4 und 4,5 Sv für etwa die Hälfte der Exponierten tödlich ist.
Mittlere Strahlendosen und Langzeitfolgen
Eine mittlere Strahlendosis verursacht DNA-Schäden in Zellen, die überleben. Diese Schäden können Jahre oder Jahrzehnte später zur Entwicklung von Krebs führen. Nach der Katastrophe von Tschernobyl wurde bei Kindern, die der Strahlung ausgesetzt waren, ein Anstieg der Schilddrüsenkrebsfälle beobachtet. Auch das Risiko für Blutkrebs (Leukämie) und andere Krebsarten wie Lungen- und Hautkrebs steigt mit der Zeit nach der Exposition.
Risikomanagement und präventive Maßnahmen
Obwohl das Krebsrisiko mit der Dosis steigt, ist es wichtig zu beachten, dass das Risiko bei Dosen von 0,3 bis 2 Sv nicht deterministisch ist. Der Konsum von Jodtabletten kurz nach der Exposition gegenüber radioaktivem Jod kann das Risiko von Schilddrüsenkrebs signifikant reduzieren, indem die Aufnahme von radioaktivem Jod durch die Schilddrüse blockiert wird. Der regelmäßige Konsum von jodiertem Salz kann ebenfalls vorbeugend wirken.
Wie überlebt man einen Atomangriff?
Die Überlebenschancen bei einem Atomangriff hängen stark von der Nähe zum Explosionszentrum, der Art der Schutzmaßnahmen und der Schnelligkeit der Reaktion ab. Während die Überlebenschancen in unmittelbarer Nähe zum Explosionszentrum nahezu null sind, können Personen in weiter entfernten Gebieten, die „nur“ von der Druckwelle und nicht von der extremen Hitze betroffen sind, Überlebensstrategien anwenden.
Sofortiger Schutz ist entscheidend
Der erste und wichtigste Schritt ist, schnellstmöglich Schutz in einem stabilen Gebäude zu suchen. Die Stärke der Druckwelle und die Intensität der Hitze nehmen mit der Entfernung vom Explosionszentrum ab. Sich in der Mitte eines Gebäudes oder im Keller zu befinden, bietet Schutz vor der Druckwelle und vor Trümmern, die durch die Luft geschleudert werden. Es ist entscheidend, sich von Fenstern und Außenwänden fernzuhalten, um das Verletzungsrisiko zu minimieren.
Schutz vor radioaktivem Fallout
Der radioaktive Niederschlag, bestehend aus staubförmigen radioaktiven Partikeln, die sich nach der Explosion in der Atmosphäre verteilen, stellt eine langfristige Gefahr dar. Diese Partikel können über weite Strecken getragen werden und stellen ein erhebliches Risiko für Gesundheit und Umwelt dar. Der sicherste Schutz vor Fallout ist, sich in Gebäuden aus dichten Materialien wie Beton oder verdichteter Erde zu befinden, idealerweise in einem Keller oder einem speziell dafür vorgesehenen Schutzraum.
Wichtigkeit der Zeit nach der Explosion
Die Radioaktivität des Fallouts nimmt relativ schnell ab; etwa 50% der Strahlung zerfällt innerhalb der ersten Stunde. Dennoch ist es kritisch, innerhalb der ersten Minuten nach der Explosion Schutz zu suchen. Hat man einen sicheren Ort erreicht, ist es ratsam, kontaminierte Kleidung und Schuhe auszuziehen und den Körper gründlich zu reinigen, um radioaktive Partikel zu entfernen.
Kommunikation und Information
Nach einem Atomangriff ist mit dem Ausfall von Strom-, Mobilfunk- und Internetnetzen zu rechnen. Ein batteriebetriebenes oder handkurbelbetriebenes Radio wird unerlässlich, um offizielle Mitteilungen und Anweisungen der Behörden zu empfangen. Informationen über sichere Zonen, Evakuierungspläne und andere lebensrettende Maßnahmen können so weitergegeben werden.
Darüber hinaus gibt es noch die beiden Einstufungen „nicht wassergefährdend“, worunter beispielsweise Altpapier oder Verpackungskunststoffe fallen, und „allgemein wassergefährdend“. Letzteres beinhaltet Stoffe, bei denen die Kategorisierung schwierig ist, wie z.B. Altholz, Gülle, Gärsubstrate etc., da hierbei diverse Stoffgemische vorliegen, die nicht ohne weiteres voneinander trennbar sind und in ihrer Wassergefährdung unterschiedlich sind.
Der Geltungsbereich der AwSV umfasst alle Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Hierunter fallen z.B. Tankstellen, Raffinerien oder auch Biogasanlagen. Eine Ausnahme stellen hierbei Anlagen dar, die sich außerhalb von Überschwemmungs- und Schutzgebieten befinden, da in diesem Falle Anlagen mit einem Volumen von 220 Litern flüssigen Stoffen oder 200 kg gasförmigen oder festen Stoffen von dieser Verordnung ausgenommen sind.
Allgemein gilt für alle AwSV-Anlagen die Forderung einer Anlagendokumentation. Diese muss über den Aufbau und die Abgrenzungen inklusive der verwendeten Werkstoffe der Anlage hinweisen, einen Nachweis über Sicherheitsvorkehrungen beinhalten, Standsicherheit und eingesetzte Stoffe innerhalb der Anlage darlegen.
Sollten Sie mit der Planung, Umsetzung oder Prüfung ihrer Anlage Probleme haben, so kann Ihnen das Team um Donato Muro in jedem Fall behilflich sein. Eine kompetente Beratung inklusive der Prüfung nach der AwSV wird garantiert.
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