Umweltbeauftragter – externer Gewässerschutzbeauftragter
Unsere Gewässerschutzbeauftragten nehmen eine Schlüsselrolle in Ihrem Unternehmen ein.
Überwiegend sind es Überwachungs- und Kontrollaufgaben, mit deren Hilfe wir den betrieblichen Umweltschutz bei Ihnen gezielt unterstützen und so empfindliche Bußgelder vermeiden.
Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten sind im § 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt, u.a.:
- Überwachung und Kontrolle der Anlage
- Mitteilung festgestellter Mängel
- Auswahl der Abwasserbehandlungsverfahren
- Verminderung der Abwasserbelastung und des -anfalls
- Information der Betriebsangehörigen
- Anlagenprüfung nach § 46 in Verbindung mit Anlagen 5 und 6 sowie Anlage 7 AwSV
- Gutachten im Rahmen von Eignungsfeststellungen nach § 41 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 auch in Verbindung mit Absatz 3 AwSV sowie nach § 42 Satz 2 AwSV
- Fachbetriebsqualifikation nach § 62 Absatz 1 AwSV
- Schulungen nach § 62 Absatz 2 Nr. 3 AwSV sowie nach § 61 Absatz 2 AwSV
- Unterstützung bei Anzeigen nach § 40 AwSV
- Anträge auf Genehmigung nach Landeswassergesetz §§ 58 und 59 LWG
- Berichterstattung des Gewässerschutzbeauftragten
Einige der o.g. Angebote führen wir zusammen mit der BEST Beratungsgesellschaft für Sicherheitstechnik mbH durch.
Benötigen Sie einen Umweltbeauftragten? Dieser vereint den Gewässerschutz-, Immissionsschutz– & Abfallbeauftragten.
Informieren Sie sich hier über drohendeBußgelder bei Verstößen gegen das Wasserhaushaltsgesetz