Brandschutzkonzept vs. Brandschutznachweis

Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis

Die drei Begriffe Brandschutznachweis, Brandschutzkonzept und Brandschutzplan sind zwar miteinander verwandt, jedoch sind sie nicht identisch. Obwohl sie oftmals deckungsgleich genutzt werden, umschreiben sie aber unterschiedliche Kriterien, wenn es um genehmigungspflichtige Bauvorhaben geht. Brandschutzkonzepte umfassen eine komplette Brandschutzplanung für ein Gebäude. In den Brandschutznachweisen sind alle Details der benötigen Brandschutzmaßnahmen aufgelistet. Dies erfolgt entweder als Visualisierung (in Form eines Brandschutzplanes) und/oder als Übersicht. Ein Brandschutzplan ist ein Grundrissplan mit allen ausgewiesenen brandschutzrelevanten Parametern wie Fluchtwege, Standorte von Feuerlöschern, Brandschutztüren, Brandwände, Feuerwehrzufahrten etc.

Bedeutung eines Brandschutzkonzeptes

Sobald jemand eine Genehmigung zur Errichtung, Umnutzung und/oder Umbau für ein Bauobjekt beantragt, ist dieser auch dazu verpflichtet, ein detailliertes Brandschutzkonzept vorzulegen. Dieses Konzept beinhaltet alle relevanten Maßnahmen, die im Kontext des Feuerschutzwesens stehen. Das sind u. a.:

– Technische, bauliche und organisatorische Gefahrenabwehr.
– Optionen für eine effektive Bekämpfung eines Brandes durch die Feuerwehr.

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Wann kam das Brandschutzkonzept und weshalb ist es erforderlich?

Ausschlaggebend für die Einführung genehmigungspflichtiger Brandschutzkonzepte war 1996 der Brand am Düsseldorfer Flughafen. Diese Katastrophe zeigte deutlich, dass es nicht nur auf Formulierungen von Vorschriften ankommt, die im vorliegenden Fall zu Genüge vorhanden waren. Die Einhaltung, Dokumentation und die Umsetzung der Vorschriften wurden jedoch weitestgehend dem Zufall überlassen und selten kontrolliert. Dies wurde nicht nur am Flughafen Düsseldorf so gehandhabt. Das erste Bundesland, welches verpflichtend Brandschutzkonzepte für Sonderbauten verlangte, war Nordrhein-Westfalen. Die Brandschutzkonzepte sollten ab diesem Zeitpunkt akribisch erstellt und behördlich geprüft werden.

Aktuell bildet die Musterbauordnung (MBO) den Orientierungsrahmen für die gesetzlich bundesweit geltenden Brandschutzrichtlinien. Die Musterbauordnung wurde 2002 eingeführt und führt u. a. in § 14 MBO wörtlich Folgendes aus:

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ (Quelle: https://www.idf.nrw.de/aktuelles/dokumente/grundsatzpapier_par_14_mbo.pdf)

Für die Formulierung der MBO war die Arbeitsgemeinschaft der 16 Bundesländer IS-ARGEBAU zuständig. Die MBO selbst ist kein Gesetz, sondern ist die Grundlage, für die auf Landesebene vorgeschriebenen Brandschutzkonzepte und sind somit Bestandteil eines Baugenehmigungsverfahrens.

Wann muss ein Brandschutzkonzept vorgelegt werden?

Eine einheitliche Regelung auf Bundesebene existiert nicht. Normalerweise verlangt die Brandschutzbehörde keinen Brandschutzplan für folgende Gebäude:

– Neben- und Anbauten,
– kleine Gebäude,
– Einfamilienhäuser,
– Landwirtschaftliche Gebäude.

Zu den Gebäudeklassen, die ein eigenes Brandschutzkonzept benötigen, zählen gemäß MBO sogenannte Sonderbauten. Wann ein Gebäude ein Sonderbau ist, regeln jedoch die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer. Auch wie detailliert ein Brandschutzplan sein muss, hängt von der Bauart, Nutzung und Anlage des jeweiligen Gebäudes ab. Sonderbauten können insbesondere sein:

– Büro- und Verwaltungsgebäude, die eine Grundfläche von mehr als 400 m² aufweisen.
– Hochhäuser.
– Kindergärten und Schulen.
– Gaststätten.

Wie erstellt man ein Brandschutzkonzept und was sollte es beinhalten?

Die Grundlage für das individuell erstellte Brandschutzkonzept bildet zum einen die Nutzung des Gebäudes, das zu erwartende Ausmaß an Schäden und das Brandrisiko. Neben den Vorstellungen und dem Zweck des Bauherrn bzw. Eigentümer eines Gebäudes, müssen auch die versicherungsrechtlichen und behördlichen Vorgaben mit einkalkuliert werden.

Was gehört zu einem Brandschutzkonzept?

Das Brandschutzkonzept umfasst einfach gesagt alle Einzelmaßnahmen in folgenden Bereichen:

– Abwehr: Handlungen zur Bekämpfung, Eingrenzung und Löschung von Bränden.
– Vorbeugung: anlagentechnische und bauliche Feuerschutzwesen (beispielsweise Brandschutztüren und Fluchtwege).
– Organisation: unternehmerische Brandschutzordnung.

Um ein Brandschutzkonzept genehmigt zu bekommen, muss es eine aussagekräftige Beschreibung der risikorelevanten Aspekte vorweisen. Beispielsweise ein dargelegtes etwaiges Brandszenario und entsprechende Schutzziele. In NRW ist dies auch in der BauPrüfVO geregelt.

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes

Für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist im Regelfall der Bauherr. Für Gebäude, die in öffentlicher Hand liegen, ist ein sogenannter Brandschutzsachverständiger hinzuzuziehen. Dieser erstellt das Brandschutzkonzept und führt ggf. auch die baulichen Maßnahmen. Im privaten Bereich ist man nicht dazu verpflichtet, einen solchen Sachverständigen zu beauftragen. Jedoch können es die Behörden verlangen, dass für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes, eine besonders qualifizierte Person hinzugezogen wird. Dies kann z. B. bei Sonderbauten wie Krankenhäuser, Messebauten, Schulen oder Industrieanlagen der Fall sein. Also überall dort, wo sich größere Mengen von Personen aufhalten.

Kosten eines Brandschutzkonzepts

Der Ausschuss der Kammern und Verbände der Architekten und Ingenieure für die Honorarordnung hat die Gebührenordnung ausgearbeitet (Leistungen für Brandschutz: AHO Heft 17). Die Höhe des jeweils fälligen Honorars richten sich sowohl nach der Grundfläche des Gebäudes als auch der Anordnung der Teilflächen, der Komplexität der Aufgabe, Nutzungszweck sowie weitere Aspekte.

Bedeutung eines Brandschutznachweises

Der Brandschutznachweis ist essentieller Bestandteil des genehmigungspflichtigen Bauantrags. Insbesondere gilt dies bei Bauvorlagen für Sonderbauten, bei denen bekannt ist, dass sich dort eine größere Anzahl Menschen aufhalten wird. Hier prüfen die Behörden akribisch das vorgelegte Brandschutzkonzept. Nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt eine weitere Prüfung durch einen Prüfsachverständigen oder eine für die jeweilige Situation ausgebildete Person.

Weshalb benötigt man Brandschutznachweise?

Die Baubehörde benötigt zur Überprüfung, ob alle vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllt werden, einen Brandschutznachweis. Die Vorlage eines solchen Nachweises ist auch bei Gebäudeklassen von 1 bis 3 Pflicht. Hierbei handelt es sich um konventionelle Wohn- und Bürogebäude. Im Regelfall enthält schon der Bauplan selbst einen solchen Plan über Brandschutzdetails. Ist dies der Fall, ist es nicht zwingend erforderlich, einen separaten Brandschutznachweis erstellen zu lassen.

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Ab wann wird der Brandschutznachweis benötigt?

Der Brandschutznachweis ist immer bei Sonderbauten und den Gebäudeklassen 5 erforderlich. Unter die Gebäudeklasse 5 fallen folgende Objekte:

– Nutzungseinheit hat mehr als 400 Quadratmeter Grundfläche.
– Das Gebäude ist höher als 13 Meter.
– Unterirdische Gebäude.

Wer erstellt den Brandschutznachweis?

Die Verantwortung hierüber obliegt dem Bauherrn. In den meisten Fällen verfügt dieser aber nicht über das Spezialwissen, das es für die Formulierung eines Brandschutznachweises vorzuweisen gilt. Bandschutzingenieure wie Donato Muro erstellen die Brandschutzkonzepte und Bandschutznachweise.

Wer darf den Brandschutznachweis erstellen?

Das kommt ganz darauf an, in welchem Ort sich das betreffende Objekt befindet, denn Gebäudebrandschutz ist Landesrecht. Je nachdem welche Behörde zuständig ist oder welcher Gebäudeklasse das Objekt unterliegt, können besondere Bestimmungen für die Erteilung der Nachweise gelten.

Aus welchen Inhalten besteht ein Brandschutznachweis?

Ein Brandschutznachweis besteht normalerweise aus einem Mantelbogen, der alle relevanten Angaben über das Objekt und auch den Bauherrn beinhaltet (Adresse des Bauherrn, Standort des Objektes usw.). Im Bauplan müssen sämtliche Details über den Brandschutzplan niedergeschrieben sein; soweit dies möglich ist. Durch Checklisten für die einzelnen geplanten Maßnahmen über Fluchtwege, Löschgeräte, Brandschutztüren etc. wird die Überprüfung des Brandschutzplans erleichtert.

Welche Kosten verursacht ein Brandschutznachweis?

Die Höhe der Kosten für einen Brandschutznachweis hängen u. a. von der Größe und den Eigenschaften des Bauobjektes ab. In den Gebäudeklassen 1 – 3 sind die Kosten meistens in dem Bauplan enthalten. Die Berechnung richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Falls spezielle Bescheinigungen notwendig sind oder ein Sachverständiger hinzugezogen wird, können zudem zusätzliche Kosten anfallen.

Wie wird der Brandschutznachweis erstellt?

Sämtliche Gebäude weisen eigene Parameter zur Beschreibung von Brandschutzkonzept, -plan und –nachweis aus. Die landesrechtlichen Behördenvorgaben fließen mit ein. Deshalb gibt es auch keine bundesweit einheitliche Vorlage. Von Vorteil ist es, die Erstellung einer Brandschutzdokumentation mithilfe einer professionellen Software durchzuführen.

In welchem Verhältnis steht die Brandschutzdokumentation mit dem Brandschutznachweis?

Damit im Notfall schnell reagiert werden kann oder um die Maßnahmen zum Feuerschutzwesen kontrollieren zu können, werden alle Dokumente in einer Brandschutzdokumentation zusammengefasst. Hierzu gehören Angaben zu den technischen und baulichen Aspekten des Brandschutzes sowie die Brandschutzordnung selbst. Die Brandschutzordnung enthält Notfallanweisungen für:

– jegliche Mitarbeiter der Institution/des Betriebs,
– alle Menschen allgemein im Gebäude,
– jene Mitarbeiter, die für das Feuerschutzwesen zuständig sind.

Des Weiteren können auch noch folgende Aspekte in der Brandschutzdokumentation enthalten sein:

– Brandschutzunterweisung,
– Prüfungsunterlagen zu Arbeitsmitteln,
– Ausbildung/Benennung des Brandschutzbeauftragten sowie Brandschutzhelfer,
– Gefährdungsbeurteilung und Brandrisikoanalyse,
– Feuerwehrplan, Brandschutzplan, Feuerwehrlaufpläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Alarmpläne.

Die Ausarbeitung einer effizienten Brandschutzdokumentation sollte gewissenhaft erledigt werden. Ein guter Brandschutzplan kann Leben retten. Deshalb sollte bei der Erstellung der Maßnahmen zum Brandschutz und Arbeitsschutz unbedingt ein Sicherheitsingenieur, wie Donato Muro es ist, hinzugezogen werden. Er bietet umfangreiche Qualifikationen und ist ein kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen, die auf der Suche nach einem Rundum-Konzept in Sachen Arbeitsschutz sind.

AwSV – Alles zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Allgemeines zur AwSV

Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) wurde ins Leben gerufen, um einen verbesserten Schutz von Böden und Gewässern zu gewährleisten. Sie gilt seit dem 01.08.2017 und ist juristisch reguliert durch § 62 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes. Bevor die bundesweit geltende AwSV galt, wurden sämtliche ihr innewohnende Sachverhalte durch die VaWS (Verordnung zur Bestimmung von Wassergefährdungsklassen) reguliert. Durch die bundesweite Wirksamkeit der AwSV verfügen die einzelnen Bundesländer über keinen Handlungsspielraum mehr. Die einzigen, auf Landesebene stattfindenden, Regelungen umfassen die Genehmigung von Anlagen oder die Überwachung und Einhaltung der Verordnung.
Die Verbesserung des Schutzes von Böden und Gewässern dient auf direktem Wege auch der Aufrechterhaltung der Gesundheit der Menschen und dem Umweltschutz. Gesundheitsgefährdende Stoffe, die auch wassergefährdend sind, gelangen bei Einhaltung der AwSV nicht in die Umwelt und können somit nicht von Menschen und Tieren aufgenommen werden.

Inhalt und Regulationen der AwSV

Allgemein lässt sich die AwSV in einen stoffbezogenen und einen anlagenbezogenen Teil gliedern. Der stoffbezogene Teil reguliert die Kategorisierung von Stoffen und deren Gemische, wohingegen der anlagenbezogene Teil die Anforderungen an Anlagen darstellt, die mit den im stoffbezogenen Teil regulierten Stoffen in Kontakt treten. Weiterhin lassen sich „wassergefährdende Stoffe“ und „Anlagen“ genauer definieren.
Wassergefährdende Stoffe sind nach § 2 Absatz 2 der AwSV folgende: „Feste, flüssige und gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen, und die … als wassergefährdend eingestuft sind oder als wassergefährdend gelten.“
Anlagen sind nach § 2 Absatz 9 der AwSV folgende: „Selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Einheiten, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder im Bereich öffentlicher Einrichtungen verwendet werden.“ Anlagen können darüber hinaus auch aus mehreren Anlagenteilen bestehen.

Lagerung von wassergefährdenden Stoffen nach AwSV

Anwendungsgebiete der AwSV

Generell gilt die AwSV für alle Anlagen, die in Kontakt mit wassergefährdenden Stoffen stehen. Beispiele hierfür sind Heizöltanks, Tankstellen oder Biogasanlagen. Allerdings gilt die Verordnung nicht für Anlagen, die zur Entsorgung von Abwasser vorgesehen sind. Dennoch existieren hierbei auch Ausnahmen. Eine solche Ausnahme tritt in Kraft, sofern sich Anlagen außerhalb von Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten befinden. Dabei dürfen ein Volumen von 220 Litern flüssiger Stoffe oder eine Masse von 200 kg gasförmiger/ fester Stoffe nicht überschritten werden. Werden diese Anforderungen erfüllt, sind diese Anlagen von der AwSV ausgenommen. Eine weitere Ausnahme stellen Anlagen dar, die beispielsweise zur Kompostierung in Privathaushalten dienen. Diese dürfen ein Volumen von 1250 Litern nicht überschreiten, um von der AwSV ausgenommen zu sein.

Dokumentation von Anlagen

Zur Inbetriebnahme von AwSV-Anlagen ist es nötig, eine Dokumentation der jeweiligen Anlage anzufertigen. Diese Dokumentation muss Auskunft darüber geben, welche Maße die Anlage hat, welche Stoffe in der Anlage verarbeitet werden, welche Werkstoffe zum Bau der Anlage verwendet wurden und welche Schutzvorkehrungen getroffen wurden. Darüber hinaus sollte auch die Standsicherheit dargestellt werden.
Bei Anlagen, die einer weitergehenden Prüfung bedürfen (Biogasanlagen, Tankstellen, Raffinerien etc.) werden zusätzliche Dokumentationsunterlagen gefordert, die die Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Anlage beschreiben. Auf diese Unterlagen sollte stets Zugriff herrschen. Wird eine Anlage einem neuen Betreiber übergeben, so müssen auch diese Unterlagen dem neuen Betreiber zugänglich gemacht werden.
Sollte eine Anlage mit der Gefährdungsstufe B in Betrieb genommen werden, so muss zusätzlich zur normalen Dokumentation auch eine Betriebsanleitung angefertigt werden und allen Personen, die mit der Anlage arbeiten, zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen auch in regelmäßigen Abständen Unterweisungen erfolgen. Dies dient dem Arbeitsschutz.
Generell empfiehlt es sich, alle Informationen aus sämtlichen Dokumentationen zusammenzufassen, da alle notwendigen Informationen auf Anfrage von Behörden oder Sachverständigen unverzüglich vorzuzeigen sind. Ob und inwiefern eine Anlage einer Prüfung bedarf, wird in den §§ 46-48 der AwSV dargestellt.


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Wassergefährdungsklassen

Untergliedert werden wassergefährdende Stoffe innerhalb der AwSV in drei verschiedene Wassergefährdungsklassen.
Hierbei steht die erste Wassergefährdungsklasse für „schwach wassergefährdende“ Stoffe. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Aceton oder Isopropanol.
In der zweiten Wassergefährdungsklasse werden „wassergefährdende“ und „deutlich wassergefährdende“ Stoffe reguliert. Hierunter fallen beispielsweise Dichlormethan und Flusssäure.
Chloroform oder Kupfer-II-Sulfat werden in der Kategorie der „stark wassergefährdenden“ Stoffe reguliert.
Weiterhin existieren zwei Kategorien – die der „nicht wassergefährdenden“ Stoffe und die der „allgemein wassergefährdenen“ Stoffe. In die Kategorie der nicht wassergefährdenden Stoffe fallen z.B. Altpapier oder Verpackungskunststoffe, wohingegen Stoffe, deren Kategorisierung schwierig ist, da sie aus mehreren verschiedenen Stoffen bestehen, unter die Kategorie der allgemein wassergefährdenden Stoffe fallen. Hierzu zählen z.B. Gülle, Gärsubstrate oder andere Stoffgemische, die nicht aufwandslos voneinander trennbar sind. Artikel: Wassergefährdungsklassen und Einstufungen in der AwSV

Löschwasserrückhaltung

Im Brandfall können durch die erhöhten Temperaturen und damit einhergehenden chemischen Reaktionen weitaus giftigere und gefährlichere Stoffe entstehen als die bereits wassergefährdenden Stoffe. Deshalb ist es notwendig (§20 AwSV), dass alle Anlagen so geplant und betrieben werden, dass alle im Brandfall anfallenden Lösch- und Verbrennungsprodukte zurückgehalten werden.
Grundsätzlich wird keine Löschwasserrückhaltung beötigt, wenn die AwSV-Anlagen ausnahmslos mit nicht brennbaren Stoffen umgehen, die in nicht brennbaren Behältern bzw. Verpackungen befindlich sind. Die bauliche Anlage darf nur aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Weiterhin kann auf eine Löschmittelrückhaltung verzichtet werden, wenn Sonderlöschmittel Einsatz finden wie z.B. CO₂- oder Inertgas-Löschanlagen.
Je nach Wassergefährdungsklasse werden verschiedene Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung gestellt. Diese sind unter anderem aus der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie zu entnehmen. Dennoch gibt es für AwSV-Anlagen keine allgemeinen Regelungen zur Berechnung von erforderlichen Mengen der Löschwasserrückhaltung. Diese werden stets in jedem Einzelfall berechnet.

Weitere Informationen

Bei weiteren Fragen in Bezug auf die Planung oder Prüfung ihrer Anlage steht Ihnen das Team von Donato Muro mit Rat und Tat zur Seite. Eine kompetente Beratung inklusive der Prüfung und Abnahme gemäß AwSV wird garantiert.


Weitere Artikel zu dem Thema:
Artikel: Wassergefährdungsklassen und Einstufungen in der AwSV
Artikel: Wissenswertes über die Löschwasserrückhaltung

Online Lehrgang: Sicherheitsbeauftragter nach DGUV Information 211-042

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Die Sicherheit und die Gesundheit sind zwei essentielle Faktoren auf der Arbeit, die alle Mitarbeiter und jeden Ihrer Kollegen betreffen. Doch nicht jeder betritt seinen Betrieb mit dieser Einstellung. Als Sicherheitsbeauftragter nach DGUV übernimmst du eine wichtige Aufgabe. Diese wurde laut Gesetz folgendermaßen definiert:

Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Unternehmensleitung, Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die betriebsärztliche Betreuung sowie die Kollegen beim Vermeiden von Unfällen, berufsbedingten Krankheiten und Gesundheitsgefahren.

Der Sicherheitsbeauftragte in Theorie und Praxis. Taschenbuch von Donato Muro und Osamah Khawaja. 14,90 Euro.

Aber was bedeutet das eigentlich konkret?
Sicherheitsbeauftragte sind von der Unternehmerin/vom Unternehmer bestellte Personen, die sie/ihn bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen.
Als Sicherheitsbeauftragter sind Sie mitten im Team Prävention und bist dafür verantwortlich Arbeits- und Betriebsausfälle zu verhindern. Das ist natürlich eine große Verantwortung, aber bei dieser Arbeit seid ihr nie ganz alleine, sondern arbeitet gemeinsam mit einer oder mehreren Sicherheitsfachkräften. Es handelt sich hierbei um ein gesetzlich vorgeschriebenes Ehrenamt, das für ein Unternehmen mit mehr als 20 Personen unverzichtbar ist. In vielen Unternehmen wird die Position des Sicherheitsbeauftragten zusätzlich ausgeschrieben.

Warum Sie sich für diesen Online Lehrgang entscheiden sollten:

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Zu den zahlreichen Vorteilen dieses Kurses zählt es, dass dieser wesentlich günstiger als die anderen ist, aber dennoch mehr zu bieten hat. Der Inhalt entspricht 3 Vollzeit-Tagen, aber bei diesem Angebot lernt man am intensivsten und am umfangreichsten.

Warum lohnt sich genau diese Ausbildung als wertvolle Investition für den Rest Ihres Lebens?

Da unsere Ausbildung ausschließlich digital abläuft, profitieren Sie von einer freien Zeiteinteilung. Das bedeutet, dass Sie Ihre eigene Lerngeschwindigkeit festlegen können. Legen Sie jederzeit eine Pause ein und lernen Sie, wo Sie möchten, wann Sie möchten und in Ihrem eigenen Tempo.

Nach Bestehen der Abschlussprüfung händigen wir Ihnen ein Zertifikat aus, das von allen Stellen akzeptiert wird.

Beispiele für konkrete Themen aus diesem Kurs sind:

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Welche Voraussetzungen gibt es für diesen Kurs?

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter in einem Betrieb an der Sicherheitsbeauftragter Fortbildung teilnehmen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben. Im Idealfall haben Sie vielleicht schon einen guten „Draht“ zu Ihren Kollegen und es fällt Ihnen leicht, Hinweise und Anmerkungen rund um den Arbeitsschutz auf verständliche Weise zu vermitteln. Gute Deutschkenntnisse und Volljährigkeit werden für die erfolgreiche Teilnahme vorausgesetzt.

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Wir achten darauf, dass die Ausbildungsinhalte stets auf dem neuesten Stand der Wissenschaft sind und kümmern uns regelmäßig um Updates. Die Inhalte werden verständlich und unterhaltsam präsentiert. Die Inhalte der Fortbildung entsprechen den aktuellen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Information 211-042. Für alle fertig ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte empfiehlt es sich übrigens, alle drei bis fünf Jahre eine Fortbildung zu absolvieren. Damit stellen Sie sicher, immer auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu bleiben.

4. Zeitersparnis
Sparen Sie sich den Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung. Die fertigen Online Unterweisungen können flexibel in Ihren Arbeitsalltag eingebunden werden. Außerdem entfallen Kosten und Aufwand für Reisen, sodass Sie keine kostbare Zeit für lange Anfahrtswege oder Übernachtungen verschwenden müssen. Lernen Sie vollkommen stressfrei und entspannt zuhause im Garten oder in der Hängematte und sparen Sie sich die Parkplatzsuche oder anderen Aufwand.

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