Arbeitsmedizinische Vorsorge: ein muss…???

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?

Jede Arbeit birgt unterschiedliche gesundheitliche Risiken. Mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge lässt sich dieser Problematik begegnen. Wie der Name schon andeutet, geht es dabei um die Früherkennung von typischen berufsbezogenen Krankheiten. Auch eine spezielle Gesundheitsberatung gehört dazu, um das Entstehen spezifischer Gesundheitsbeschwerden zu verhindern.

Nun stellt sich allerdings die Frage, wann Beschäftigte überhaupt zum Betriebsarzt müssen – oder dürfen. Bei der Antwort muss allerdings differenziert werden, denn die unterschiedlichen Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge bedürfen der Einhaltung unterschiedlicher Regeln.

Die 3 Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge

Generell wird in der Arbeitsmedizin zwischen 3 unterschiedlichen Arten der Vorsorge unterschieden:
die Angebots-, Wunsch und Pflichtvorsorge. Wann welche Maßnahmen durchgeführt werden, ist in der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV). Der Leitfaden beschreibt, bei welchen Risiken im Betrieb welcher Vorsorgemaßnahme auslösen. Experten im Arbeitsschutz wie etwa Donato Muro können beratend tätig werden, um die individuelle Lage im eigenen Unternehmen adäquat beurteilen zu können.

Die Pflichtvorsorge müssen Betriebe dann betreiben, wenn der Beruf besonders risikobehaftet ist. Sie ist nicht selten Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Darum muss der Beschäftigte auch unabhängig vom eigenen Gusto den Gang zum Betriebsarzt antreten. Weigert er sich, riskiert er ein Berufsverbot.
Freiwillig ist die Teilnahme an der Angebotsvorsorge. Wer einen Brief erhält, in dem ein entsprechendes Angebot beschrieben wird, kann diesen ignorieren – ohne mit negativen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob dies allerdings zu empfehlen ist, steht freilich auf einem anderen Blatt. So manch einer ist überrascht, dass selbst die Arbeit am PC mit Risiken behaftet ist. Eine freiwillige Vorsorge ist aber auch dann zu empfehlen, wenn man täglich mäßigem Lärm (80-85 dB) ausgesetzt ist oder bis zu vier Stunden täglich Feuchtarbeit betreibt.

Wer seiner Gesundheit liebt, der kann sich aber auch direkt an den Arbeitgeber wenden und eine Wunschvorsorge beantragen. Diese darf einem nicht verwehrt werden!

Ist eine Untersuchung beim Betriebsarzt verpflichtend?

Damit der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erfüllt, muss dieser ein Arztgespräch mit Befundaufnahme veranlassen. Dabei werden gezielt Fragen gestellt, die mit der Tätigkeit verknüpft sind. Man sprich in diesem Zusammenhang auch von der Erstellung einer „Arbeitsanamnese“. Bei Verdachtsfällen wie etwa einer Schädigung des Gehörs können Untersuchungen eingeleitet werden. Als Betroffener kann der Hörtest, so wie jede andere Untersuchung jedoch verweigert werden.

Wann muss der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge anbieten?

So manches Unternehmen sollte den Anhang der ArbMedVV genau studieren. Dort sind jene besonders gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten aufgeführt, die eine Pflichtvorsorge unabdingbar machen. Im Zweifel sollte der Experte für Arbeitsschutz Donato Muro hinzugezogen werden, denn die Pflichtvorsorge wird immer vom Arbeitgeber bezahlt – und auch organisiert.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen ist natürlich nicht nur der betriebliche Brandschutz wichtig. Auch die Gesundheit der Mitarbeiter ist einer besonderen Bedrohung ausgesetzt. Ein weiteres Beispiel wäre die Arbeit in einem sehr lauten Umfeld. Wer jahrelang ohne Hörschutz einem Schalldruck über 85 dB ausgesetzt wird, der wird eine Hörminderung davontragen. Um das Hörgerät zu vermeiden, müssen sich Angestellte beim Betriebsarzt über die Risiken aufklären lassen. Nur so kann oftmals zum disziplinierten Tragen eines angemessenen Hörschutzes motiviert werden.
Bis 2013 orientierten sich Betriebsärzte an den „DGUV Grundsätzen für arbeitsmedizinische Untersuchungen”.

Rechtlich bindend sind diese allerdings nicht. Heutzutage dienen sie nur noch als lose Leitfäden, die von jedem Betriebsarzt anders ausgelegt werden.

Wann ergibt die Angebotsvorsorge Sinn?

Ziel gesetzlicher Vorschriften ist es, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Dabei lässt das Gesetz durchaus Abstufungen zu. Eine Angebotsvorsorge ist immer dann sinnvoll, wenn bei der Ausübung der Tätigkeit geringere Schäden zu befürchten sind. Wer etwa einem Schallpegel von unter 85 dB ausgesetzt ist, der wird womöglich nicht taub. Ein negativer Einfluss auf den Organismus und die Psyche besteht aber trotzdem. Ein weiteres Beispiel: Die Mitarbeiter hantieren mit Chemikalien, welche von der Haut aufgenommen werden können. Wird ein bestimmter Grenzwert am Arbeitsplatz (Exposition) überschritten, wird die Vorsorge verpflichten. Andernfalls muss sie bloß angeboten werden.

Spezialfall Wunschvorsorge

Für die Wunschvorsorge muss kein gesundheitlicher Grund gegeben sein. Auch die Art der Tätigkeit ist im Grunde egal: Sie muss nicht einmal als besonders anstrengend gelten. Jeder Arbeitnehmer darf darauf bestehen, sich vom Betriebsarzt beraten zu lassen. Darüber hinaus muss die Wunschvorsorge vom Arbeitgeber auch angeboten werden. Es handelt sich dabei um eine verpflichtende Aufklärung über bestehende Rechte.

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber steht man seinen Angestellten gegenüber in der Verantwortung. Zur Fürsorgepflicht gehört es auch, sich im Paragrafendschungel zurechtzufinden. Welche Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge greifen in welchem Fall? Die Beratung durch einen Experten wie etwa Donato Muro aus Nordrhein-Westfalen ist sehr zu empfehlen. Weshalb? Weil Fehler im betrieblichen Vorgehen sehr hohe Bußgelder zur Folge haben kann.
Festzustellen ist:

– Wann und an welchem Ort sind Mitarbeiter welchen medizinisch relevanten Gefahren ausgesetzt?
– Ob die Angebotsvorsorge bereits regelmäßig und ordnungsgemäß (schriftlich!) angeboten wird.
– Inwiefern eine etwaige Verpflichtung zur Bereitstellung einer Wunschvorsorge besteht.

In der Arbeitszeit zum Betriebsarzt?

Es ist dem Arbeitgeber strikt untersagt, den Gang zum Arbeitsmediziner von der Entlohnung auszuschließen. Oder anders gesagt: Mitarbeiter müssen in der Arbeitszeit zum Betriebsarzt gehen. Dies schließt Beratung und Untersuchungen mit ein. Auch der Weg zum Arzt und mögliche Nachuntersuchungen (Verweisung zum Facharzt) sind zu bezahlen. Alle relevanten Maßnahmen sind darüber hinaus vom Arbeitgeber zu zahlen. Welche Maßnahmen notwendig sind, entscheidet einzig und allein der Arbeitsmediziner!

Was steht am Ende der Vorsorgeuntersuchung?

Seit 2013 werden Details der Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr bescheinigt, sondern lediglich die Teilnahme. Die Bescheinigung muss darüber hinaus die persönlichen Daten des Patienten sowie den Namen des Unternehmens enthalten. Auch das Datum und Untersuchungsanlass stehen auf dem Schrieb. Letztlich wird mit der Ausstellung der Bescheinigung auch der nächste Termin geplant und schriftlich fixiert.

Sonderfall: Eignungsuntersuchungen

Nicht jeder Mensch ist für jeden Beruf körperlich oder psychisch geeignet. Unternehmen führen daher Eignungstests durch. Diese gelten jedoch nicht als arbeitsmedizinische Vorsorge und sind dementsprechend in den besprochenen Verordnungen nicht aufgeführt. Dies ist vom Gesetzgeber durchaus gewollt. Man hat sich dazu entschlossen, Firmen mehr Spielraum zu geben. Eignungsuntersuchungen sind keine Pflicht, aber können durchgeführt werden. Es mag sinnvoll erscheinen, die Tauglichkeit vor der Aufnahme gefährlicher Tätigkeiten einmalig zu prüfen. Hierzu zählt etwa das Fahren eines Gabelstaplers in einem Gefahrgut-Lager. Die Entscheidung hierzu liegt aber bei der verantwortlichen Geschäftsführung.

Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge können komplex sein …

Es bestehen noch Fragen? Der Betriebsarzt ist zur Beratung verpflichte und dies unabhängig davon, ob Sie Mitarbeiter oder Arbeitgeber sind. Letztere sollten sich jedoch überlegen, ob es sinnvoll sein kann, sich generell von Donato Muro beraten zu lassen.

Gefahrstofflager, die neue TRGS510, 2021

Gefahrstofflager nach TRGS 510

Unsere Umwelt zu schützen, ist ein wichtiges Anliegen der breiten Bevölkerung. Kaum jemand denkt dabei direkt an mögliche Schädigungen durch gefährliche Stoffe. Der konkrete Schutz der Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen wird geregelt in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Die Notwendigkeit von umfangreichen Schutzmaßnahmen und die einheitliche Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) vorgegeben. Sie werden geregelt in der TRGS 510, die im Arbeitsschutz eine wichtige Bedeutung hat.

Der Sicherheits- und Brandschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass die TRGS 510 durch die Veröffentlichung der Überarbeitung am 16.02.2021 in Teilen aktualisiert wurde.

Neu sind zum Beispiel die Ergänzung des Bereithaltens von Gefahrstoffen in größeren Mengen und die Anforderungen an die Zugangsbeschränkung in Industrieparks. Insgesamt sind zwar keine alles verändernde Anpassungen vorgenommen worden, viel mehr wurde Wert auf größere Klarheit und leichtere Verständlichkeit gelegt. Aber bei Änderungen an Ihrem Lager wird für die Gefährdungsbeurteilung seitdem die neue Fassung zugrunde gelegt.

Gerne helfen wir unseren Kunden beim Lagern von Gefahrstoffen und bei der Beachtung der TRGS 510.

Die Hauptbegriffe der TRGS 510

Gefährdung bedeutet die Möglichkeit, räumlich oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle aufeinanderzutreffen. Dies gilt zum Beispiel für Menschen, aber auch für die Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Entfaltet die Gefahr ihre Wirkung, so kommt es zu einem Schaden. Im Arbeitsschutz ist das ein arbeitsbedingter Unfall oder eine arbeitsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung, also eine für Arbeitende nachteilige Einwirkung.

Mit Gefahrstoff werden zunächst Stoffe und Gemische bezeichnet, die die Eigenschaft aufweisen, bei der Verwendung oder Herstellung eine schädigende Wirkung auf Menschen oder Natur entfalten zu können. Darüber hinaus werden Gefahrstoffe auf Grundlage ihrer gefährlichen Eigenschaften nach dem weltweit gültigem GHS eingestuft und gekennzeichnet. Dabei steht GHS für „Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“, welches in der EU im Jahr 2008 mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) in Kraft gesetzt wurde.

Gefahrstofflager sind nach der TRGS 510 Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, in denen Gefahrstoffe gelagert werden sollen, also auch Schränke und Container.

Nach TRGS 510 sind Kleinmengen für die Lagerung die Mengen, die sich maximal unter Beachtung lediglich der allgemeinen Maßnahmen lagern lassen.

Als Kontamination wird im Allgemeinen jede Art der Verschmutzung, Verseuchung und Verunreinigung bezeichnet. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen der TRGS 510 ist hier insbesondere eine Verunreinigung durch einen Gefahrstoff gemeint, wie z. B. Rohölaugen auf einer Wasseroberfläche.

Unter gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungen sind angebrachte, vordefinierte einheitliche Hinweise zu verstehen, die gut sichtbar sein müssen und eine schnelle Erkennung der bestehenden Gefahrenlage ermöglichen. Neben den Gefahrstoffen selbst sind auch Gefahrstofflager und gesicherte Bereiche zu kennzeichnen, wie z. B. Bereiche, die ohne Befugnis nicht betreten werden dürfen.

Mit Schutzmaßnahmen im Sinne der TRGS 510 sind die auszuführenden Handlungen gemeint, mit denen die Gesundheitsgefährdungen, die Sicherheitsgefährdungen und die Gefährdungen der Umwelt durch Gefahrstoffe bei der Lagerung beseitigt oder minimiert werden können. Unter anderem sind damit die Lager- und Lagereinrichtungsgestaltung, die Organisation der Arbeitsprozesse, geeignete Arbeitsmittel, aber auch das Bereitstellen von Mitteln zur Gefahrenabwehr, wie beispielsweise Löschdecke oder Feuerlöscher gemeint.

Im STOP-Prinzip wird die Rangfolge von Schutzmaßnahmen nach ihrer Wirksamkeit beschrieben:

STOP+V steht hier für alle 5 Stufen der Maßnahmenhierarchie (Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, PSA, Verhalten).

Substitution
Technische Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzmaßnahmen

Die Substitution, hier beispielsweise der Austausch eines Gefahrstoffs durch einen weniger gefährlichen Stoff, ist die wirksamste Maßnahme. Sinngemäß bedeutet diese im Umgang mit Gefahrstoffen, stets den passenden Stoff mit minimal möglicher Gefährdung auszuwählen.

Abstände im Sinne der Technischen Regel sind dazu gedacht, ein Lager insgesamt vor gefährlicher Außeneinwirkung, wie Stößen oder Erwärmung zu schützen. Abstände schützen aber auch davor, dass Gefahrstoffe untereinander ungewollt zusammenwirken, und vor Personengefährdung bei nicht bestimmungsgemäßem Ablauf. So sollten zum Beispiel ätzende Flüssigkeiten nie zu nah an Arbeitsplätzen gelagert werden, damit bei Undichtigkeiten der Schutz darin besteht, dass die austretende Flüssigkeit aufgrund des Abstands bemerkt werden kann, bevor sie tatsächlich Menschen gefährdet.

Der renommierte Arbeitsschutzexperte Donato Muro erläutert den Begriff des Gefahrstofflagers für den Arbeitsalltag noch einmal praktikabler als den Ort, den Sie für die Lagerung Ihrer Gefahrstoffe nicht nur ausgewählt, sondern auch entsprechend der TRGS 510 vorbereitet haben. In der Praxis wird ein Ort nicht durch das Anbringen eines Türschildes zum Gefahrstofflager, sondern erst dadurch, dass alle Sicherheitsregeln auch tatsächlich eingehalten werden und nur eingewiesene Personen Zugang haben. Wichtig ist, dass das Lager angemessen sein muss für die zu lagernden Stoffe.

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber haben die Pflicht, zu beurteilen, inwieweit aus der Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für Menschen entstehen können. Diese können sich ergeben aus den Stoffeigenschaften, den gelagerten Mengen, den Lagerungsarten, der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen, Tätigkeiten während der Lagerung, aber auch aus Lagerdauer und Beschaffenheit der Gefahrstofflager.

Dabei müssen Arbeitgeber auch alle Tätigkeiten berücksichtigen beim Ein- und Auslagern, beim Transport innerhalb des Lagers und beim Beseitigen unbeabsichtigt freigesetzter Gefahrstoffe. Es stellen sich zum Beispiel Fragen, wie, ob sich eine ätzende Flüssigkeit, die aus einem undichten Gefäß ausläuft, wieder aufnehmen lässt, ohne dass Mitarbeiter dabei giftige oder reizende Gase, Dämpfe oder Ausdünstungen einatmen. Entsprechende Schutzmasken müssen für solche Fälle bereitstehen, wenn sie nicht schon ohnehin beim Abfüllen der Stoffe erforderlich sind.

Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen

Je nach den Beschaffenheiten des Lagergutes regelt die TRGS 510 die notwendigen Schutzmaßnahmen sehr explizit. Das gilt besonders für größere Mengen. Soweit Sie hier noch nicht über ausreichend Erfahrungen verfügen, kann fachkundiger Rat Ihnen hier deutlich weiterhelfen.

Gerne stellen wir unseren Kunden die Expertise des langjährigen Arbeitsschutzfachmanns Donato Muro bereit und unterstützen sie in allen Praxisfragen zur Beachtung der TRGS 510.

Allgemein gilt, dass Gefahrstoffbehälter verschlossen, geeignet und so beschaffen sein müssen, dass ungewollt kein Inhalt entweichen kann. Es sollen stets die Originalbehälter verwendet werden. Bei Verwendung anderer Behältnisse müssen diese dieselben Eigenschaften aufweisen, wie die Originale. Es muss permanent die Identifizierbarkeit gewährleistet werden. Gefahrstoffe und Gemische sind daher mit entsprechenden Kennzeichnungen zu versehen. Lebensmittelverpackungen dürfen wegen möglicher Verwechslungsgefahr nicht für Gefahrstoffe verwendet werden.

Zugangsbeschränkung für besondere Gefahrstoffe

Akut toxische, krebserzeugende, keimzellmutagene und spezifisch zielorgantoxische Gefahrstoffe müssen unter Verschluss gelagert werden oder so, dass ausschließlich befugte und zuverlässige Personen Zugang haben.

Die TRGS 510 regelt auch besondere Maßnahmen für den Brandschutz. Dazu werden insbesondere Lagermengen angeben, bei deren Überschreitung je Brandabschnitt besondere Brandschutzmaßnahmen angewendet werden müssen. Beispielsweise bei entzündbaren Gasen müssen die Maßnahmen ab einer Lagermenge von über 200 kg ergriffen werden. Bei entzündbaren Flüssigkeiten liegt dieser Grenzwert je nach Kategorie bei 200 kg oder bei 1.000 kg.

Die richtige Lagerorganisation

Der Arbeitgeber muss befugte Personen benennen und regelmäßig schulen und darf nur ihnen Zugang zu Gefahrstoffen ermöglichen. Gefahrstoffe müssen im Lager übersichtlich, geordnet und zugänglich sein. Es muss stets eine Notfallausrüstung vorhanden sein, mit der unbeabsichtigt freigesetzte Gefahrstoffe beseitigt werden können. Notwendige Instandsetzungen des Lagers müssen stets unverzüglich erledigt werden. In Gefahrstofflagern herrscht grundsätzlich Rauchverbot, ganz im Sinne des Brandschutzes, und der Konsum von Nahrungs- und Genussmitteln ist in Gefahrstofflagern grundsätzlich nicht erlaubt.

Der Arbeitsschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass auch das Kauen eines Kaugummis, das Lutschen eines Bonbons und auch Trinken in Gefahrstofflagern und im Umgang mit Gefahrstoffen nicht erlaubt sind. Wer zum Beispiel etwas trinken möchte, ist angewiesen, den Bereich des Lagers zu verlassen.

Regeln für Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung

Auf der einen Seite kann es Sinn ergeben, alle gefährlichen Stoffe zentral in entsprechend ausgewiesenen und geschützten Gefahrstofflagern bereitzuhalten. Auf der anderen Seite gilt es, genau abzuwägen, welcher Stoff wird in welchem Prozess, in welcher Menge und an welchem Ort genau benötigt und welche befugten Personen dürfen mit diesen hantieren. Je nach Betriebsabläufen und Brandschutzkonzepten kann es dann sogar sicherer sein, für bestimmte Stoffe jeweils eigene Lager zu errichten.

Wichtigkeit der TRGS 510

Mit seinen weitreichenden Praxiserfahrungen möchte Donato Muro dringend anraten, die Bestimmungen der TRGS 510 genauestens zu prüfen und einzuhalten. So lassen sich nicht nur Mensch und Natur schützen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verhindern. Das fahrlässige oder absichtliche Verkippen von Lösungsmitteln etwa und eine damit hervorgerufene Gefährdung kann neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen auch eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat zur Folge haben.

Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3 (2022)

Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3 (März 2022)

Im Arbeitsschutz spielen Maßnahmen zur Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit und Rettung von Menschenleben ebenso eine große Rolle, wie überall dort, wo Menschen zusammenkommen. Die Notwendigkeit und die einheitliche Ausgestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen in Betrieben werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) vorgegeben. Sie werden geregelt in der ASR A2.3.

Der Brandschutz- und Sicherheitsexperte Donato Muro weist darauf hin, dass die ASR A2.3 durch die Veröffentlichung der Neufassung am 18.03.2022 in Teilen aktualisiert wurde. Neu sind zum Beispiel für Hauptfluchtwege der Sollwert für lichte Mindesthöhen von mindestens 2,1 m sowie Mindestbreiten von 1,8 m beziehungsweise 2,4 m für bis 300 Personen beziehungsweise 400 Personen im Einzugsgebiet.

Die Hauptbegriffe der ASR A2.3

Fluchtwege dienen der eigenen Flucht heraus aus einem möglichen Gefahrenbereich ohne weitere Hilfe. Sie unterliegen daher besonderen Anforderungen an Mindestmaße für Breite und Höhe, Höchstmaße für die Länge und sonstige Beschaffenheiten. In vielen Fällen werden daher Fluchtwege auch gleichzeitig als Rettungswege genutzt.

Sie beginnen in der Arbeitsstätte dort, wo Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang haben oder sich während der Nutzung von sonstigen definierten Räumen und Unterkünften aufhalten. Auch offene Gänge, Außentreppen und begehbare Dachflächen können als Teil eines Fluchtwegs gelten und genutzt werden. Fluchtwege enden im Freien oder in geschützten Bereichen.

Hauptfluchtwege sind dabei die Verkehrswege, die zur Flucht notwendig sind, die notwendigen Flure nach Bauordnungsrecht, die Treppenräume für notwendige Treppen und die Notausgänge.

Nebenfluchtwege sind dagegen zusätzliche Verkehrswege, die auch aus dem Gefahrenbereich heraus ins Freie oder einen gesicherten Bereich führen.

Rettungswege werden im Bauordnungsrecht definiert und sind dann auch Fluchtwege, wenn sie selbstständig begangen werden können. Sie dienen dem Herausbringen von Personen durch Rettungskräfte.

Notwendige Flure sind im Bauordnungsrecht aufgeführt und sind dort notwendig, wo der Weg aus einem Raum nicht direkt ins Freie, in einen geschützten Bereich oder in einen Treppenraum führt. Nach Bauordnungsrecht sind notwendige Flure von den anderen Räumen feuersicher und geschützt vor Eindringen von Rauch abgetrennt zu halten.

Lichte Mindestbreite/-höhe ist die Breite beziehungsweise Höhe, die frei mindestens zur Verfügung stehen muss, also nicht eingeschränkt, verstellt oder verbaut sein darf.

Ein Notausgang ist ein Ausgang, über den man direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich gelangen kann und der sich auf dem Hauptfluchtweg befindet.

Ein Notausstieg ist ein Ausstieg auf einem Nebenfluchtweg, durch den man selbstständig einen Raum oder ein Gebäude verlassen kann.

Als Evakuierung wird die Räumung von Gebieten, insbesondere auch von Gefahrenbereichen bezeichnet. In der Regel zum Schutz vor Gefahren werden Menschen aufgefordert, Gefahrenbereiche zu verlassen.

Als gesicherter Bereich werden die Bereiche bezeichnet, in denen man mindestens vorübergehend ausreichend vor unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben geschützt ist. In großen Gebäuden sind das oft benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume. Im Außenbereich können das neben Außentreppen auch offene Gänge und begehbare Dachflächen sein, soweit diese ins Freie führen und lange genug sicher benutzt werden können.

Donato Muro merkt mit seiner umfangreichen Expertise auch im Arbeitsschutz an, dass Balkone nicht als gesicherte Bereiche gelten, eine offene Dachterrasse mit einem Ausgang ins Freie beispielsweise über eine Außenleiter dagegen als gesichert gelten kann. Es gilt nach Donato Muro also stets, auch alle Nebenfluchtwege zu kennen, denn eine Gefahrenquelle kann sich auch plötzlich über den noch vor einem liegenden Teil eines Hauptfluchtweges ausbreiten. Mit gezielten Maßnahmen zum Brandschutz lassen mögliche Gefahren deutlich reduzieren, aber nie vollständig eliminieren.

Fluchtwegbeschaffenheiten

Die ASR A2.3 regelt unter anderem, dass ausreichend viele, ausreichend große Hauptfluchtwege in Betriebsstätten eingerichtet werden müssen und dass diese übersichtlich verlaufen sollen. Ihre Länge muss möglichst kurz sein und darf je nach Brandgefährdung und Gefährdung durch explosionsfähige Stoffe nicht länger als 10 m bis zu 35 m sein.

Durch diese Beschränkung kann es bei großen Gebäuden notwendig werden, mehrere Hauptfluchtwege mit jeweils kürzesten Wegen zum nächsten Notausgang einzurichten.

Die vorgegebenen Mindestbreiten von Durchgängen und Türen reichen von 0,80 m bei bis zu fünf Personen im Einzugsgebiet bis 2,25 m bei bis zu 400 Personen im Einzugsgebiet. Bei derselben Staffelung müssen die Fluchtwege mindestens eine Breite von 0,90 m bis 2,40 m aufweisen, ohne dass diese an einer Stelle verbaut oder verstellt sein dürfen.

Ein Notausstieg, also beispielsweise ein Fenster in einer Wandöffnung, eine Klappe in Decken- oder Bodenöffnungen oder eine Luke muss eine schnelle und ungehinderte Nutzung gewährleisten. Für sie gelten eine Mindesthöhe von 1,20 m und eine Mindestbreite von 0,90 m bei Notausstiegen in Wandöffnungen und 0,70 m im Quadrat oder im Durchmesser für Notausstiege in Decken- oder Bodenöffnungen.

Anforderungen an Türen und Tore im Fluchtwegverlauf

Die Kriterien, die Türen und Tore im Fluchtwegverlauf erfüllen müssen, richten sich zum einen nach der jeweiligen Art, wie Türen mit elektrischer oder manueller Bedienung, Flügeltüren, Schiebetüren, Karusselltüren, Drehtüren oder Tore. Zum anderen richten sie sich nach der Gefahreneinschätzung und der Betriebsart, zum Beispiel Krankenhaus, Kindergarten, Justizvollzugsanstalt und ähnliches.

Soweit Personen auf die Nutzung der Türen und Tore angewiesen sind, müssen diese sich leicht öffnen lassen und stets in Fluchtrichtung aufklappen.

Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen
Sehr detailliert beschreibt die technische Regel für Arbeitsstätten, dass eine Pflicht zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen besteht, siehe dazu ASR 1.3.

Die Kennzeichnung kann mit elektrisch beleuchteten Elementen erfolgen oder auch mit lang nachleuchtenden Schildern und Aufklebern. Dabei sind die grafischen Symbole, die Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen fest definiert. In langen Räumen, Fluren und Gängen sind in regelmäßigen Abständen Fluchtwegkennzeichnungen mit Richtungsfeilen anzubringen. Notausgänge werden über der Tür oder dem Tor mit Hinweisschildern gekennzeichnet, damit sie auch gefunden werden können, wenn sie geöffnet sind.
In übersichtlichen Räumen mit nur einer Tür kann auf diese Kennzeichnung verzichtet werden. Notbeleuchtung kann bei Ausfall der regulären Beleuchtung notwendig werden.

Je nach Gebäudegröße und Übersichtlichkeit der örtlichen Gegebenheiten muss ein Rettungsplan nach festen Vorgaben erstellt und ausgehängt werden. Dieser dient neben der eigenen Orientierung dann auch Rettungskräften ohne detaillierte Objektkenntnis.

Er wird erforderlich, wenn Fluchtwege unübersichtlich verlaufen, wenn ein hoher Anteil des Publikumsverkehrs ortsunkundig ist, bei hohen Gefährdungslagen und auf Baustellen, wenn Fluchtwege nicht erkennbar ins Freie oder in gesicherte Bereiche führen oder sich während der Baumaßnahmen ändern.

Unterweisung und Übung zur Evakuierung

Damit alle Beschäftigten den Verlauf ihrer persönlichen Fluchtwege kennen, gibt die ASR A2.3 vor, dass Arbeitgeber mindestens jährlich in entsprechenden Übungen ihre Mitarbeiter auf den Verlauf der Fluchtwege und die Positionen der Notausgänge hinweisen. Hierbei sind auch erforderliche Maßnahmen, das Verhalten im Gefahrenfall und die Kennzeichnungen der Fluchtwege zu besprechen und einzuüben. Donato Muro sieht in der Praxis oftmals, dass diese Übungen nicht stattfinden!

Ist das Dienstrad im Eingang eine Gefahr?

Donato Muro macht im betrieblichen Brandschutz und während Evakuierungsübungen immer wieder die Erfahrung, dass die Grenzen zwischen Schutz und Gefahr oft fließend sein können. Ist es ein E-Bike mit Lithium-Akku?

Dürfen Paketlieferungen im Fluchtweg abgestellt werden? Muss das Dienstfahrrad auch bei Regen draußen bleiben oder kann es so lange reingeholt und im Eingang untergestellt werden? Dürfen Postverteilerschränke zentral im Flur stehen? Darf das Materiallager mit Druckerpapier im Treppenhaus stehen? Ist es erlaubt, den Rollwagen mit Werkzeug im Gang stehenzulassen? Muss der Servierwagen stets weggeschoben werden?

Hier ist wichtig, folgendes zu verstehen, gibt Donato Muro zu bedenken: In einem Notfall ist weniger von Bedeutung, ob etwas nur kurzfristig oder sogar dauerhaft in einem Fluchtweg abgestellt wird. Alles, was im Wege steht, stellt eine mögliche Behinderung der Flucht und damit eine Gefahr für Menschenleben dar. Man muss den gefährlichen Ort zügig, geordnet und ohne zusätzliche Gefahren verlassen können.
Wenn es sich im täglichen Betriebsablauf nicht ganz vermeiden lässt, dass einmal etwas im Fluchtweg abgestellt werden muss, muss es dort umso schneller wieder entfernt werden, je mehr es selbst eine neue Gefahrenquelle werden kann.

Der Servierwagen aus Metall, mit Wasserflaschen und Gläsern darauf, ist weniger entzündlich als eine Palette Druckerpapier. Ein Karton mit Reinigungsbenzin ist je nach Gebinde sogar explosiv. So kann jedes kleine Hindernis selbst zu einem neuen Brandherd werden und Ihnen den Fluchtweg abschneiden. Damit Ihr Fluchtweg nicht verkürzt wird, gilt grundsätzlich, je gefährlicher das Hindernis selbst werden kann, desto weniger oder kürzer sollte es überhaupt im Fluchtweg verweilen.

Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und der Brandschutzbeauftragte beraten hier intern! Sollen Sie Interesse an einer Beratung vom Experten Donato Muro wünschen, schreiben Sie ihn oder rufen Sie ihn an.

Auch ist eine Ausbildung möglich zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Bandschutzbeauftragte bildet Donato Muro auch aus.

Arbeitsunfälle auf Baustellen: Tod als Berufsrisiko?

Arbeitsunfälle auf Baustellen: Tod als Berufsrisiko?

Insbesondere Bauarbeiter leben gefährlich. Offiziellen Zahlen zufolge seien im Jahr 2020 rund 49 Menschen pro 1000 Arbeiter auf dem Bau ums Leben gekommen. Tendenz: steigend. Inoffiziell lägen die Opferzahlen aber noch wesentlich höher. Donato Muro vermutet, dass Unfälle gezielt unter den Teppich gekehrt würden. Auch die Art und Weise, wie Fallzahlen kommuniziert werden, missfällt dem Brancheninsider Muro. Er mahnt: „Wöchentlich kommen Bauarbeiter in Deutschland ums Leben!“

Verwunderlich ist dies nicht. Dass sich brenzlige Situationen entwickeln, gehört zum Alltag auf der Baustelle. Oftmals könne man froh sein, dem Tod noch einmal von der Schippe gesprungen zu sein. Hier ein Beispiel von Muro: „Ein Kollege hat in einem Rohbau ein Kabel ausgerollt und ist rückwärts laufend in ein Loch getreten und abgestürzt.” Die Folge: Schädelhirntrauma und ein Knochenbruch. Glück gehabt.

DOWNLOAD “Unterweisung der Gefahren auf Baustellen” von Thomas Dohmen

Immerhin sei der Unfall ordnungsgemäß gemeldet worden. Aufgrund mangelhafter Sicherung wurde der Bauherr verantwortlich gemacht. In vielen Fällen komme es jedoch zu Vertuschungsversuchen. Im Krankenhaus würden dem Personal Lügenmärchen aufgetischt, doch warum ist dies so? „Es liegt am hohen Druck“, erklärt der Donato Muro. „Eine Meldung an die Berufsgenossenschaft hat ein Versagen von zukünftigen Aufträgen zur Folge.“ Besonders anfällig für solche Formen der Erpressung: Ausländische Bauarbeiter, die sich ihrer rechtlichen Möglichkeiten nicht bewusst sind.

“Vertuschungsversuche können sehr profitabel sein”

Donato Muro

Noch immer arbeiten viele Menschen illegal auf Baustellen in Deutschland. Bei Arbeitsunfällen besteht deshalb kein Interesse, diese ordnungsgemäß zu melden. Sobald Behörden aufgrund eines Unfalls auf den Bau gerufen werden, macht sich die verletzte Person aus dem Staub. Beim Hausarzt würden dann Geschichten erfunden, so bestätigt dies auch die Experten von der Industriegewerkschaft Bau (IG Bau). „Die Dunkelziffer ist hoch“, erklärt der Fachmann für Arbeitsschutz des IG Bau. Auch Donato Muro glaubt dies!

Einen Grund hierfür liege am hohen Improvisationsgrad auf Baustellen. Oft mangele es an Utensilien. In der Folge komme es zu Unfällen – etwa durch Stürze oder herunterfallende Gegenstände. Dass diese Vorkommnisse nicht gemeldet werden, liege an den zu erwartenden Konsequenzen. Zum einen erhöhe die Berufsgenossenschaft die Beiträge, zum anderen kann eine genaue Untersuchung des Unfalls die Baustelle lahmlegen. Jeder Tag, an dem nicht gearbeitet werden kann, kostet den Bauherren Geld. Ein finanzieller Anreiz zur Vertuschung ist durchaus gegeben.

Warum wird noch zu wenig kontrolliert?

Arbeitsunfälle auf der Baustelle geschehen oft aufgrund mangelhafter Absicherung. Dazu zählen zum Beispiel Schutzvorrichtungen auf Gerüsten. Auch der Platz muss gesichert werden, was Zeit und Ressourcen kostet. Viele Unfälle könnten sich vermeiden lassen, wenn der Bauherr nicht versuchen würde, Zeit zu sparen. Donato Muro geht davon aus, dass ca. 90 % der Unfälle nicht hätten auftreten müssen. Die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften muss dabei von der Gewerbeaufsicht/ Amt für Arbeitssicherheit/ Bezirksregierung und der BG Bau besser kontrolliert werden.

Das Problem: zu wenig Personal, um alle Sicherheitsmängel aufspüren zu können! Die IG Bau spricht in diesem Zusammenhang gar von einem Überwachungsdefizit, welches man nur als „eklatant“ bezeichnen könne. Die Konsequenz muss sein, dass die Länder ihre Kapazitäten massiv aufstocken. Dabei könnten auch private Firmen ergänzend tätig werden, wie etwa Donato Muro und das Ingenieurbüro Sicherheitsingenieur.NRW. In Nordrhein-Westfalen hat sich das Unternehmen voll und ganz dem Arbeitsschutz verschrieben. Auch der Explosions- & Brandschutz ist Fachgebiet der Experten aus Düsseldorf.

Die Corona-Pandemie hat die Lage verschärft

“Solange kein Umdenken stattfindet, wird es zwangsläufig zu mehr Verletzten kommen.”

Donato Muro

Ein aktueller Bericht legt schockierende Daten bereit. Pro 25.000 Beschäftige steht nur ein einziger Kontrolleur zur Verfügung. Damit wird die Zielvorgabe der Europäischen Union um das zweieinhalb-Fache verfehlt. „Staatlicher Kontrolle der Betriebssicherung wird so unmöglich gemacht“, warnt Donato Muro. Durch die Covid-Pandemie habe sich die Sachlage weiter verschärft. Denn: 3G und Homeoffice-Pflicht schaffen neue Kontrollaufgaben. Die Situation beschreibt die IG Bau daher mit einem Wort: Alarmierend.

Bestätigt wird dies auch vonseiten der Gewerkschaft. Anstatt auf die Baustellen zu fahren, um vor Ort Probleme zu erkennen, blieben die Kontrolleure im Büro – aus Infektionsschutzgründen. So können notwendige Sicherheitsvorkehrungen überhaupt nicht mehr überwacht werden. Die Arbeit auf der Baustelle wird so immer gefährlicher. Durch den Abbau von Ressourcen einerseits und dem wachsenden Sparzwang in der Baubranche andererseits.

Quo Vadis, Betriebssicherung?

Nun stellt sich die Frage, die die Regierung auf die vorgetragene Kritik reagiert. Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sind durchaus selbstkritische Töne zu vernehmen. So gibt man zu, dass durch die Corona-Pandemie neue Kontrollschwerpunkte gesetzt wurden. Um weitere Ausbrüche in Schlachthallen zu verhindern, habe man dort das Personal binden müssen. In der Folge habe man die Baubranche weniger zur Verantwortung rufen können. Es wird zu verstehen gegeben, dass auf Baustellen die Verbreitung des Sars-CoV-2 Virus durch die erhöhte Frischluft erschwert sei. Natürlich ist eine solche Engführung des Arbeitsschutzgedankens problematisch. Schwerwiegende, auch tödliche Unfälle durch Umgehung von Schutzvorschriften passieren trotzdem. Etwaige Infektionen durch Corona erhöhen das Arbeitsrisiko lediglich.

Was plant die Regierung?

Dabei ist sich das BMAS seiner Weisungsmacht bewusst. Auch wenn Betriebssicherung Ländersache ist, kann die Bundesregierung einen gewissen Druck ausüben. Das Ziel: Bis zum Jahr 2026 mindestens 5 % aller Betriebe zu besichtigen. Dies kann aber auch nur dann gelingen, wenn in der Zwischenzeit ausreichend neue Beamte ausgebildet werden können. Reicht dies aus? Berichten zufolge kann es passieren, dass man im Laufe seiner Bauarbeiterkarriere nur einige wenige Male kontrolliert wird. Ein feinmaschiges Netz kompetenter Inspektoren würde diesen Missstand beheben. Es sei ebenso realistisch, einen tödlichen Unfall mitzuerleben wie eine Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen. So manch einer würde diese Quote als „schockierend“ bezeichnen.

Es herrscht Wohnungsmangel in Deutschland. Immer mehr Singles und Familien kämpfen um bezahlbaren Wohnraum. Wohnungsbauprogramme sorgen für einen Boom – bis zu 400.000 neue Wohnungen sollen gebaut werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Bauarbeiter nicht en masse verunglücken und durch Tod oder Invalidität aus dem Arbeitsleben ausscheiden.

Bauarbeiter verrichten harte Arbeit und sind unverzichtbar. Auch wenn es Fortschritte in der Automatisierung gibt, setzen viele Arbeiter noch immer ihr Leben aufs Spiel, Täglich.

“Es wird an der Zeit, dass der „Knochenjob Bauarbeiter“ endlich mehr gewürdigt wird.”

Donato Muro

Die Arbeitssicherheit zu erhöhen, wäre zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung.

Eine mögliche Lösung

Dort, wo der Staat versagt, sind Bauherren in der moralischen Verantwortung. Private Dienstleister wie etwa die Firma Sicherheitsingenieur.NRW kann dabei einen wertvollen Beitrag leisten. Unter der Führung von Donato Muro hat sich das Unternehmen zu einem zuverlässigen Unternehmen entwickelt, wenn es um das Thema Betriebssicherung geht. Sehr gerne berät das Netzwerk aus Experten verantwortliche Stellen.

Link zur IGBau: https://igbau.de/

Sicherheit am Arbeitsplatz: 5 Tipps, wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Arbeitsschutz ausbilden sollten

Düsseldorf (ots) – Gesetzliche Grundlagen fordern, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz unterweisen. Schließlich hängt der Arbeitsschutz nicht nur von der eingesetzten Technik, sondern auch in hohem Maße vom Verhalten der Mitarbeiter ab. “Mitarbeiter können sich aber nur so korrekt verhalten, wie es ihnen beigebracht wurde!”, erklärt Sicherheitsingenieur Donato Muro.

“Daher sollten Arbeitnehmern die Arbeitsabläufe bei Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen und Verhaltensweisen im Fall von Störungen und Notfällen nähergebracht werden.” In folgendem Beitrag verrät Ihnen Donato Muro fünf Tipps, wie man seine Mitarbeiter im Arbeitsschutz ausbilden sollte, um eine sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsweise zu gewährleisten.

1. Sichere Arbeitsplatzgestaltung

Die Grundlage der Sicherheit am Arbeitsplatz bildet der Arbeitsplatz selbst. Dass hier keine offensichtlichen Gefährdungen gegeben sein dürfen, ist klar. Aber auch Gelegenheiten für Mitarbeiter, sich selbst zu gefährden, sollten ausgeschlossen sein. Wenn Arbeitnehmer ihre Ziele zum Beispiel auf Umwegen sicherer erreichen, doch auf direktem Weg schneller oder einfacher, sind Unfälle in der Regel vorprogrammiert. “Der Arbeitsort ist so zu gestalten, dass Mitarbeiter gar nicht die Wahl zwischen ‘schnell, aber unsicher’ und ‘sicher, aber unbequem’ haben.” rät Donato Muro.

2. Führungskräfte haben Vorbildfunktion

Eine Führungskraft ist immer gleichzeitig ein Vorbild. So ist es unverzichtbar, dass diese Personen sich grundsätzlich an alle Regeln des Arbeitsschutzes halten und die Sicherheit am Arbeitsplatz vorleben. Die Mitarbeiter können noch so gut im Arbeitsschutz ausgebildet sein, doch wenn ihre Führungskraft etwas anderes vorlebt, ist das Gelernte schnell vergessen oder wird gar nicht erst ernst genommen.

3. Mitarbeiter einbeziehen

Um die Mitarbeiter langfristig zu erreichen, ist es wichtig, diese auch als Menschen zu sehen und wie Individuen mit eigenen Bedürfnissen zu behandeln. Werden ihnen Regeln auferlegt, die möglicherweise nicht als sinnvoll erachtet werden, fällt es den Mitarbeitern sehr schwer, diese Regeln umzusetzen. Daher sollten die Mitarbeiter von Anfang an einbezogen werden und ihre eigenen Ideen oder Verbesserungsvorschläge einbringen dürfen. “Gemeinsam festgelegte Regeln, die jeder versteht, werden motivierter und zuverlässiger eingehalten.” weiß der Sicherheitsexperte aus Erfahrung.

4. Offene Fehlerkultur

Eine offen gelebte Fehlerkultur ist auch im Bereich des Arbeitsschutzes wichtig. Natürlich ist es das oberste Ziel, dass Fehler gar nicht erst passieren. Aber sollte dies doch einmal der Fall sein, muss gewährleistet sein, dass das Fehlverhalten dem Vorgesetzten ohne Konsequenzen gemeldet werden kann. Fehler sollten also nie bestraft, sondern als gemeinsames Learning behandelt werden. Denn wenn ein Mitarbeiter einen kleinen Fehltritt vertuscht oder nicht zugibt, kann daraus irgendwann ein größerer Unfall entstehen und das möchte niemand.

5. Auf Augenhöhe kommunizieren

Ein wichtiger Aspekt für den langfristigen Erfolg der Maßnahmen ist ein Miteinander auf Augenhöhe. Hält ein Mitarbeiter sich nicht an die Regeln des Arbeitsschutzes, kann das verschiedene Gründe haben. Entweder hat er die Regeln nicht verstanden oder er sieht den Sinn dahinter nicht. Vielleicht wollte er seine Arbeit auch nur schnell und gut machen und hat den Faktor Arbeitsschutz in diesem Zusammenhang einfach vergessen, weil sein Fokus woanders lag. Es ist die Aufgabe der Führungskraft, zunächst den Grund für das Fehlverhalten zu ermitteln, um anschließend das Gespräch auf Augenhöhe zu suchen. “Der Vorgesetzte sollte in solchen Fällen Beispiele zur Veranschaulichung von Risiken verwenden, statt mit Konsequenzen zu drohen. Letzteres zeigt erfahrungsgemäß nur sehr kurzfristige Erfolge.” rät der Sicherheitsexperte Donato Muro seinen Kunden.

Über Donato Muro:

Donato Muro hat Kompetenzen in den Bereichen Sicherheits- und Brandschutzingenieurwesen und in der Chemie. Zudem ist er studierter Jurist und angehender Arbeitspsychologe. Mit seiner Expertise steht Donato Muro seinen Kunden vollumfänglich zur Seite. Zu den Kunden des Inhabers mehrerer Firmen zählen vor allem Konzerne in der Industrie – also Unternehmen, bei denen Arbeitsschutz über ergonomische Schreibtischstühle hinausgeht. Weitere Informationen finden Sie unter: https://sicherheitsingenieur.nrw/

Kontakt:

SicherheitsIngenieur.NRW
Donato Muro
+49 (0) 176 / 41 88 87 59
info@sicherheitsingenieur.nrw

Pressekontakt: Ruben Schäfer redaktion@dcfverlag.de

Original-Content von: Donato Muro, übermittelt durch news aktuell


Der Artikel Arbeitssicherheit von arbeitsrechte.de beschäftigt sich auch ausführlich mit dem Frage, warum die Sicherheit der Mitabeiter einen solch hohen Stellenwert einnimmt.

Mentale Gesundheit am Arbeitsplatz

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz – die 5 besten Tipps vom Arbeitspsychologen (spe) Donato Muro

Immer mehr Arbeitnehmer leiden unter mentalen Problemen wie Depressionen, Burnout und chronischer Müdigkeit. Die Zahlen sind alarmierend. Dabei nimmt auch die Dauer der Erkrankungen immer mehr zu. Darunter leidet natürlich nicht nur die Karriere des Angestellten, sondern auch das Unternehmen wird mit Milliardenverlusten konfrontiert. Doch wie kann man seine mentale Gesundheit schützen und verhindern, dass die eigene Leistungsfähigkeit auf ihrem Höhepunkt auf einmal ein abruptes Ende nimmt?

Wie kann man seine Resilienz verstärken und nicht nur im Beruf, sondern auch im privaten Alltag stabiler für die zunehmenden Anforderungen werden? Nachfolgend habe ich Ihnen die besten Ratschläge von mir zusammengestellt:

1.) Symptome frühzeitig erkennen

Woran erkennt man eigentlich, dass man gefährdet ist, an einer psychischen Symptomatik zu erkranken? Warnzeichen sind besonders, ein steigender Druck von Zeit und Leistung. Außerdem sollten soziale Konflikte im Team oder mit der Führungskraft idealerweise sofort angesprochen werden, sodass gar nicht erst ein großer Stein ins Rollen gerät. Natürlich empfiehlt es sich auch, immer mal wieder innezuhalten und über seine eigene Motivation und Leistungskraft zu reflektieren. Oft stößt man darauf auf falsche Gedankenmuster wie zum Beispiel, dass die eigene Tätigkeit bedeutungslos ist.
Auch Ängste vor dem eigenen Versagen oder externe Belastungen durch übermäßigen Lärm, zu wenig Licht oder schlechte Luft in den Räumlichkeiten können zu Stresssymptomen führen. Dazu gehören unter anderem ein Nachlassen der Konzentration, Probleme mit der Verdauung, Kopfschmerzen sowie Müdigkeit. Ein Fehler wäre es, sein Leid für sich zu behalten und zu verdrängen. Es kann eine große Erleichterung sein, mit einem neutralen Experten wie einem Psychotherapeuten über seine Sorgen und die Belastung zu sprechen. Im Gespräch können neue Lösungsansätze gefunden werden und gleichzeitig kann man dadurch zum Beispiel auch sein Selbstvertrauen verbessern oder lernen, die eigenen Bedürfnisse wieder ernster zu nehmen. Schon kleine Achtsamkeits- und Entspannungsübungen können eine wahre Bereicherung sein.

2.) Erschaffen Sie sich ein angenehmes Betriebsklima

Eine hohe Arbeitslast und eine unzureichende Work-Life-Balance schaffen die besten Voraussetzungen für psychische Beschwerden. Durch den Stress nehmen Erschöpfungszustände zu und wir fühlen uns unwohl. Um einen Burn-Out vorzubeugen,
sollten Sie typische Belastungsquellen ermitteln. Das ist natürlich auch Teil der Aufgabe des Unternehmens, denn je gesünder und zufriedener die Mitarbeiter sind, desto seltener kommt es zu krankheitsbedingten Ausfällen. Einen wertvollen Beitrag dazu leisten zum Beispiel ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze sowie genügen Freiraum und Privatsphäre im Büro.

3.) Mehr soziale Kontakte statt nur E-Mail und Co.

In der heutigen Zeit laufen die meisten Kommunikationsvorgänge im Gegensatz zu früher digital ab. Dabei gerät oft in Vergessenheit, wie wichtig soziale Kontakt eigentlich für unser Wohlbefinden sind. So kann es zum Beispiel ein enormer Antrieb sein, sich selbst aktiv in das Geschehen einzubringen, indem man etwa die Rolle eines Projektleiters ein nimmt, sein Know-How zum Besten gibt oder einen anderen wertvollen Beitrag zum Erfolg des Teams beisteuert. Auch das Ausdrücken von Lob und Wertschätzung kann eine wahre Bereicherung für beide Seiten sein, denn im Austausch mit unseren Mitmenschen stillen wir ein fundamentales Bedürfnis.
Doch wie setzt man dies im Alltag um? Ein gutes Beispiel hierfür wäre es zum Beispiel, auf unnötigen Schriftverkehr per E-Mail zu verzichten. Falls möglich, können Sie auch einfach kurz aufstehen und den Kollegen Angesicht zu Angesicht ansprechen. Durch den Ton der Stimme lassen sich auch schriftliche Missverständnisse vermeiden und es kann ein tieferes Verständnis der angesprochenen Situation entstehen. Gleichzeitig bewegen Sie sich dadurch, entspannen die Augen und können den Gesichtsausdruck Ihres Gegenübers wahrnehmen.
Zudem kann das Verfassen von E-Mails sehr zeitaufwendig sein und uns gerade bei einem sehr vollen Postfach enorm unter Druck setzen. Nutzen Sie doch mal die nächste Kaffeepause für einen kleinen Plausch und erkundigen Sie sich bei Ihrem Kollegen, wie es ihm geht oder wie das Wochenende verlaufen ist. Hören Sie wirklich zu und schenken Sie einen Teil Ihrer Aufmerksamkeit.

4.) Methoden zum Stressabbau in den Alltag integrieren

Wer grundsätzlich eher ein ängstlicher Typ oder anfällig für Stress ist, da er sich vielleicht selbst unterschätzt oder keine Grenzen setzen kann, findet es oft schwer, diese alten Verhaltensmuster zu erkennen und zu durchbrechen. Wie oben bereits erwähnt wurde, kann es deshalb sinnvoll sein, sich professionelle Hilfe zu suchen. Doch auch kleine Schritte zur Verbesserung kann jeder täglich in sein Arbeitsleben einbauen. Dazu gehört es zum Beispiel, da Auto wenn möglich stehen zu lassen und stattdessen mehr Fußwege oder Fahrradwege zurückzulegen. Durch die körperliche Betätigung kann sehr viel Stress abgebaut werden, sodass man entspannter bei der Arbeit erscheint. Die Fahrt mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln wird hingegen von vielen Arbeitnehmern als sehr viel belastender empfunden.

5.) Umdenken in Sachen psychische Gesundheit

Nicht zuletzt sollte die mentale Gesundheit am Arbeitsplatz grundsätzlich sehr viel mehr Aufmerksamkeit bekommen und entstigmatisiert werden. Dazu gehört es, auch unter den Kollegen die Wahrnehmung für die Bedürfnisse des anderen zu schulen und sich empathischer und wertschätzender zu verhalten. Ein Lob oder ein freundliches Feedback kostet nichts, kann aber eine große Motivierung sein.
Auch positive Gespräche über die seelische Gesundheit können sehr förderlich für das Betriebsklima sein und die allgemeine Produktivität in die Höhe treiben. Immer mehr Unternehmen setzen auf bewährte Trainingsmethoden und fordern ihre Mitarbeiter sogar zu einer kleinen Meditationsrunde auf. Hier gibt es natürlich verschiedene Ansätze, aber es sollte von allen Mitarbeitern verstanden werden, dass mentale Probleme kein Tabu sind und keinesfalls ins Lächerliche gezogen werden. Sie müssen ernstgenommen werden und es kann gut tun, in einem geschützten Rahmen darüber zu sprechen. Niemand sollte sich schlecht fühlen, weil er an einer Depression erkrankt ist oder sich gar aus Scham davor verstecken. Auch ein Flyer, der im Betrieb ausliegt und die Problematik von psychischen Belastungen thematisiert kann sehr hilfreich sein und den Mitarbeitern eine erste Anlaufstelle vermitteln.