Arbeitssicherheit auf Baustellen ➔ Das sollte beachten werden

Die Sicherheit setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen ✓ Arbeitskleidung und Unterweisungen sind sinnvoll ✓ Immer die Übersicht behalten ✓

Sicherheit auf Baustellen – das sollten Sie wissen

Baustellen zählen zu den gefährlichsten Arbeitsorten. Moderne Maschinen, digitale Technik und weitere Maßnahmen zur Unfallprävention haben die Sicherheit zwar verbessert, Unfälle können jedoch nicht komplett verhindert werden. Das liegt daran, dass sich die Arbeitsumgebung ständig verändert, die Witterungseinflüsse unberechenbar sind und die körperliche Beanspruchung enorm hoch ist. Zudem trägt ein großer Termin- und Zeitdruck zur Unfallhäufigkeit im Baubereich bei. Daher ist die Arbeitssicherheit auf einer Baustelle von großer Bedeutung. Wir erklären Ihnen im Folgenden, worauf Sie dabei achten sollten.

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Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?

Baustellen sind häufig unübersichtlich. Viele Gewerke und Mitarbeiter verschiedene Firmen sind gleichzeitig auf der Baustelle zugange. Das macht die Arbeit noch gefährlicher. Wird beispielsweise am Dach gearbeitet, dann sind alle Personen, die sich darunter befinden, Gefahren ausgesetzt. Jedes Unternehmen muss dabei die individuelle Arbeitsschutz- und Verkehrssicherungspflicht erfüllen, die Hauptverantwortung liegt jedoch beim Bauherrn.

Um auf einer Baustelle die Übersicht zu behalten, empfiehlt sich eine Baustellen-Webcam, die den Überblick über das Projekt jederzeit gewährleistet. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.netco.de/baustellen-webcam/ . Die Bauherren sind dazu verpflichtet, gewerkeübergreifende und baustellenspezifische Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Werden die Arbeiten von unterschiedlichen Firmen durchgeführt, dann muss durch den Bauherren ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt werden, der die sichere Ausführung aller Arbeiten bereits ab der vorausgehenden Planung sicherstellt.

Welche Gefahren gibt es?

Auf der Baustelle können verschiedene Gefährdungen auftreten. Vor allem beim Arbeiten in großer Höhe oder in Gruben, im direkten Umfeld von Geräten und Maschinen sowie durch Lärm, Staub und Vibrationen entstehen Gefahren. Ebenso gefährden die in Baustoffen enthaltenen Gefahrstoffe, sowie die Witterungseinflüsse. Auch das Missachten des Arbeitsschutzes ist eine große Gefahrenquelle. Gerade die Vielzahl an Gefährdungen macht die Baustelle so gefährlich. Daher sollten Sie sich frühzeitig um erforderliche Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit kümmern.

Unfallherde gilt es zu identifizieren und anschließend geeignete Maßnahmen einzurichten, um diese Risiken zu minimieren. Wer alle Gefahren kennt und zu verhindern versucht, erhöht damit die Sicherheit auf einer Baustelle. Essentiell ist, dass alle Mitarbeiter die Regeln kennen und wirklich umsetzen. Dazu gilt es, jedes an der Baustelle beteiligte Unternehmen zu unterweisen.

Welche Regeln gelten für den Arbeitsschutz?

Um die Sicherheit auf der Baustelle zu steigern, gibt es Vorschriften, die zu erfüllen sind. Wichtig dafür sind die Arbeitsschutzverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Baustellenverordnung. Zudem hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verschiedene Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen veröffentlicht. Um Verletzungen durch Unwissenheit zu reduzieren und Gefahren zu vermeiden, sollten alle am Bauvorhaben beteiligten Personen im Vorfeld über Risiken und Sicherheitsvorkehrungen aufgeklärt werden.

Ebenso weisen Schilder und Sicherheitshinweise auf vorhandene Gefährdungen hin. Zu den Schutzmaßnahmen zählen zudem die richtige Arbeitskleidung. Sicherheitsschuhe, Schutzhelme, Gehörschutz, Schutzbrillen und vieles mehr sorgen für umfangreiche Sicherheit. Ebenso sind Vorkehrungen zu treffen, damit keine unbefugten Personen Zugang zur Baustelle haben.

Wie lassen sich Unfälle vermeiden?

Die meisten Unfälle im Baubereich entstehen durch Unaufmerksamkeit. Menschen rutschen aus, stürzen oder fallen. Rutschfeste Arbeitsschuhe und Sicherheitshinweise legen eine gute Grundlage. Gerade in Bereichen, in denen Menschen besonderen Gefahren ausgesetzt sind, sollten individuelle Sicherheitsmaßnahmen entwickelt werden. Dazu gehört ebenso die sachgerechte und sichere Lagerung der Baustoffe.

Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70

Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen generell einer regelmäßigen Prüfpflicht. Prüfumfang und sämtliche Prüfpflichten sind Bestandteil der DGUV Vorschrift 70.

Wie definieren sich gewerblich genutzte Fahrzeuge?

Ein gewerblich genutztes Fahrzeug ist ein Arbeitsmittel, das vom Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, siehe §1 Absatz 2, Nr.12, DGUV V 70. Arbeitgeber sind für die Sicherheit dieser Arbeitsmittel verantwortlich und müssen deren Arbeits- und Verkehrssicherheit nachweisen. Dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge sind von dieser Verordnung ausgenommen. In den Bereich der DGUV V70 Vorschrift fallen alle maschinell angetriebenen, nicht an Schienen gebundenen Landfahrzeuge und deren Anhängerfahrzeuge. Das gilt auch für fahrzeugtechnische Teile von Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen, wenn diese selbstfahrend sind.

Was beinhaltet die DGUV V70 und warum ist sie so wichtig?

Die DGUV Vorschrift 70 ist am 1.Oktober 1990 in Kraft getreten. Ab 1.Mai 2014 wurde diese Vorschrift durch einige Änderungen ergänzt. Danach wurde die DGUV V70 in vier neue Kategorien eingeteilt: die DGUV Regeln, die DGUV Vorschriften, die DGUV Grundsätze und schließlich die DGUV Informationen. Die DGUV ist rechtlich bindend. In ihr sind die UVV (Unfallverhütungsvorschriften ) festgehalten. Sie sind Bestandteil des Vorschriften-und Regelwerkes des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit. Bereits 1884 trat das erste Unfallversicherungsgesetz in Kraft. Es ermächtigte die damaligen Berufsgenossenschaften schon, verbindliche Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.

Die Berufsgenossenschaft hat den Inhalt der UVV vorgeschrieben. Sie kann die Zahlung einer Versicherungsleistung verweigern, wenn die Einhaltung der UVV missachtet worden ist. Dieser Fall kann nach einem Unfall mit einem nicht ordnungsgemäß geprüften Dienstwagen eintreten. Da die Berufsgenossenschaften Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind, (§14 SGB VII), haben sie den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitgefahren zu sorgen.

UVV müssen für jeden Betriebsangehörigen immer zugänglich und sichtbar sein, z.B. durch einen Aushang im Betrieb. Kann das nicht gewährleistet werden, droht ein Bußgeld. Arbeitgeber dürfen nur Fahrzeuge zur Verfügung stellen, die sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden; das bedeudet, sie müssen betriebssicher sein. Auch bei den Arbeitsplätzen im Fahrzeug muss die Sicherheit gewährleistet sein.

Einmal jährlich müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge durch einen Sachkundigen, bzw. eine Befähigte Person geprüft werden.

Wer kann die Fahrzeugprüfung nach UVV durchführen?

Dazu ist es notwendig, die Frage zu beantworten: Was ist der Unterschied zwischen einem Sachkundigen und einer Befähigten Person?

Aus der Betriebssicherheitsverordnung geht das nicht klar hervor. Der Sachkundige wird dort nicht definiert. Es werden nur fachkundige und befähigte Personen aufgeführt.

Als Sachkundiger gilt nach Kapitel 2 DGUV-Grundsatz314-003, wer aufgrund seiner Berufserfahrung und fachlichen Ausbildung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik besitzt und mit den vorgegebenen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, ausreichend vertraut ist.

Ein Sachverständiger muss genauestens den betriebssicheren Zustand von Fahrzeugen beurteilen können. Nowendig sind präzise Kenntnisse der VDE-Bestimmungen, der DIN-Normen und der BG-Regeln. Auch die technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum soll ein Sachverständiger kennen.

Als Befähigte Person gilt laut Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, wer aufgrund seiner Berufsausbildung- und erfahrung, sowie zeitnaher beruflicher Tätigkeit, über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um Arbeitmittel fachkundig prüfen und beurteilen zu können. Die Befähigte Person muss durch den Arbeitgeber schriftlich benannt werden.

Vereinfacht gesagt: Ein Sachkundiger ist immer eine Befähigte Person.

Die jährliche UVV-Prüfung für ein Fahrzeug umfasst:

  • lichttechnische Einrichtungen,
  • Scheibenwischer mit Waschanlage,
  • Überprüfung der Verglasung auf Beschädigung und freie Sicht,
  • Spiegel im Innen-und Außenbereich,
  • Hupe/Signalhorn,
  • Lenkung einschließlich Hydraulikanlage,
  • Bremsen/Handbremse, Bremsleitungen,
  • Reifenprüfung auf Luftdruck, Verschleiß, Profiltiefe und Allgemeinzustand,
  • Sitz und Zustand der Radmuttern und Bolzen,
  • Befestigung der Sitze,
  • Fahrzeugheizung/Lüftungseinrichtung/Kühlgeräte,
  • Sicherheitsgurte: Zustand/Funktion,
  • Abgasanlage (Dichtheit) und Fahrwerksdämpfer,
  • Zustand der Warnweste und ihre Zugänglichkeit,
  • Warndreieck,
  • Verbandskasten: Verfalldatum und Vollständigkeit,
  • sichere Befestigung zulässiger Aufbauten,
  • Befestigung sonstiger Einbauten (Navigationsgerät),
  • Sicherung gegen unbefugte Nutzung,
  • Betriebsanleitungen vom Hersteller müssen vorhanden sein.

DGUV 70 Prüfung Kosten

Kosten einer UVV für Fahrzeuge betragen zwischen 15 und 110 Euro. Diese Prüfung ersetzt jedoch nicht die HU.
Jedes Unternehmen kann die UVV-Prüfung selbstständig durchführen, kann aber auch externe Dienstleister damit beauftragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei. KONTAKT

Muss jedes gewerblich genutzte Fahrzeug einer Fahrzeugprüfung nach DGUV V70 unterzogen werden?

Nein, hier gibt es folgende Ausnahmen:

  • maschinell angetriebene Fahrzeuge, die durch ihre Bauart bedingt, lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8km/h erreichen und deren Anhängerfahrzeuge,
  • Planiergeräte, Bagger, Erdbaumaschinen, Lader, Planiergeräte und Schürfgeräte
  • Straßenwalzen und Bodenverdichter,
  • Flurfahrzeuge mit Anhänger,
  • die Bodengeräte der Luftfahrt,
  • land-und fortwirtschaftliche Fahrzeuge,
  • Pistenraupen,
  • Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, dem Publikum zum Selbstfahren zur Verfügung gestellt zu werden (Schaustellergewerbe),
  • Versuchsfahrzeuge und deren Erprobung,
  • Fahrzeuge, die bisher noch nicht in den Verkehr gebracht worden sind,
  • Fahrzeuge, die zur Verwendung außerhalb der BRD bestimmt sind,
  • dienstlich genutzte Privatfahrzeuge und
  • Krankenfahrstühle.

Was passiert, wenn die UVV nicht pünktlich durchgeführt werden?

Wird der Termin für die UVV nicht eingehalten, gilt das als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Das Bußgeld kann zwischen 2500 und 10 000 Euro liegen. Die Zahlungspflicht obliegt dem Unternehmer. Hat er jedoch eine Pflichtendelegation an den Fuhrparkleiter veranlasst, muss dieser mit einem Bußgeld rechnen.

DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge

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SCC: Ein Zertifikat mit unterschiedlichen Varianten

Wer ein Unternehmen leitet, muss zahlreiche gesetzliche Bestimmungen beachten. Diverse Zertifikate erleichtern das Einhalten der unterschiedlichen Regeln. Doch oftmals sind die Vorschriften zur Wahrung der Sicherheit nicht genug, womit diese in einem Betrieb noch optimiert werden sollte. In diesem Artikel erfahren Sie alles wichtige über das SCC-Zertifikat. Mit diesem Dokument weist ein Unternehmen nach, dass im Betrieb alles sicher abläuft – für die Beschäftigten und für Gesundheit und Umwelt.

Was bedeutet SCC-zertifiziert?

Die Bezeichnung SCC ist die Abkürzung für Safety Certificate Contractors. Dabei steht das dritte Wort für technische Dienstleister. Damit sind Subunternehmer gemeint, die für unterschiedliche Auftraggeber bestimmte Tätigkeiten erfüllen.

In der Industrie, nicht nur auf Kraftwerksgeländen und in der (petro-)chemischen Industrie, werden regelmäßig Fremdfirmen, sogenannte Kontraktoren oder Subunternehmen, eingesetzt. Um einen einheitlichen, international anerkannten Sicherheitsstandard zu gewährleisten, fordern die Industriebetriebe von den Kontraktoren Nachweise über die Kenntnisse zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Daher wird im deutschsprachigen Raum auch oft von einer SGU-Prüfung gesprochen.

Mit einer SCC-Zertifizierung weisen Sie nach, dass Sie diesen Sicherheitsstandard gewährleisten.

SCC, SCCP und SCP – Welche Unterschiede gibt es?

SCC richtet sich an technische Betriebe (Baugewerbe, Metallbau, Anlagenbauer, Ingenieurbüros). Für Unternehmen der Petro-Chemie gibt es das spezielle SCCP-Zertifikat. Als dritte Variante gibt es das SCP. Dieses Dokument ist für Subunternehmer gedacht, die einem anderen Betrieb ihre Mittel durch Leasing anvertrauen. Bei allen drei Varianten steht der Arbeitsschutz im Vordergrund. Insgesamt bestehen in der Durchführung der Kontrollen allerdings keine großen Unterschiede. Die Schritte auf dem Weg zur Erhaltung des Zertifikats sind sehr ähnlich.

Die Bedeutung des SCC-Zertifkats

Mit dem Einsatz von Subunternehmern in Betrieben genießen Industriebetriebe zahlreiche Vorteile. Gleichzeitig ist es wichtig, eine Konformitätsbewertung durchzuführen. Diese läuft nach ISO/ETC 17024 und in Verbindung mit weiteren Standards ab.

Ein Sicherheitsnachweis hilft dabei, die Organisierung des Arbeiterschutzes zu meistern. Die Kontrolle besitzt eine internationale Gültigkeit, wurde jedoch erstmals in den Niederlanden entwickelt. Der Beleg dazu erfolgt mithilfe eines Zertifikats. Gesundheit, Umweltschutz und Sicherheit stehen in einem engen Verhältnis zueinander. Werden Schadstoffe freigesetzt, können Mitarbeiter davon krank werden. Noch wichtiger ist das Aufdecken von Sicherheitsmängeln. Deshalb ist ein wichtiger Aspekt im Bezug auf das SCC-Regelwerk die Frage, auf welche Weise Risiken minimiert werden können.

Muss sich jeder technische Betrieb SCC-zertifizieren lassen?

Die Teilnahme ist freiwillig. Kein Unternehmen ist verpflichtet, das Verfahren durchzuführen. Es hilft jedoch dabei, Herausforderungen in der Firma deutlich einfacher zu bewältigen. Daher ist es von Vorteil, wenn Sie für Ihr Unternehmen den Fragebogen ausfüllen. Viele Kunden verlangen von Unternehmen nämlich SCC-Zertifikate. Damit können diese sicher sein, dass Ihr Betrieb seriös und sicher arbeitet. Eine Firma weist mit Sicherheitsnachweisen auf die Bedeutung der Gefahrenvermeidung in ihrem Betrieb hin.

Wichtige Schritte zum Erhalt des SCC-Zertifikats

Die Leiter eines Unternehmens müssen die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleisten. SCC hat zum Ziel, eine allgemeine und einheitliche Einstufung des Betriebs in Sicherheitsfragen zu gewährleisten. Folgende Aspekte müssen bei einer Prüfung untersucht werden, um das Zertifikat zu erhalten:

  • Unfallstatistik: Der Betrieb muss vorlegen, wie viele Unfälle in den letzten Monaten verzeichnet wurden. Dies ist ein wichtiger Bestandteil bei der Aufgabe, Sicherheitslücken zu entdecken und zu schließen.
  • Ausbildung: Die Zertifizierungsgesellschaft überprüft die Qualität der Lehrgänge.
  • Krankheit: Traten bei Mitarbeitern Krankheiten auf, die auf den Beruf zurückzuführen waren? Dies senkt die Chancen auf den Erhalt des Sicherheitszertifikats.
  • Umweltschutz: Dieser beinhaltet auch politische Fragestellungen. So ist es wichtig zu untersuchen, ob in Anlagen bestimmte Filter eingebaut wurden.

Bei der SGU (SGU steht für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz) -Durchführung werden hohe Standards angesetzt. Stellen Sie vor der Untersuchung sicher, dass alle Maschinen und Ausrüstungsgegenstände funktionsfähig und in ausreichender Stückzahl vorhanden sind.

Die Größe des Betriebs spielt bei den Zertifizierungen eine wichtige Rolle

Es gibt sowohl uneingeschränkte als auch eingeschränkte SCC-Zertifikate. Bei beiden Varianten müssen müssen Pflichtfragen beantwortet werden. Zusätzlich existieren eine Reihe optionaler Ergänzungsfragen.

Generell gilt: Beschäftigt das Unternehmen weniger als 35 Mitarbeiter, eignet sich das eingeschränkte Zertifikat. In diesem Dokument wird die Situation in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt am Arbeitsplatz übersichtlich dargestellt.

Ihr Unternehmen ist etwas größer, zählt mehr als 35 Mitarbeiter oder setzt Subunternehmer ein? Lassen Sie sich von uns das uneingeschränkte Safety Certificate ausstellen. Dafür sind die Hürden etwas höher und der Fragenkatalog gestaltet sich umfangreicher. Das eingeschränkte Zerifikat beinhaltet 27 Pflichtfragen, während beim uneingeschränkten Zertifikat die Hälfte der 40 Fragen ein positives Resultat liefern muss. Das Managementsystem wird hierbei ebenfalls unter die Lupe genommen. Beachten Sie, dass auch Lehrlinge, Praktikanten und Leiharbeiter zu den Mitarbeitern in Ihrem Betrieb zählen.

Eine Zertifizierung mit zahlreichen Vorteilen

Wer sich für SCC entscheidet, trifft die richtige Entscheidung. Viele Betriebspartner erwarten eine Zertifizierung der Sicherheit – unabhängig davon, ob eine eingeschränkte oder eine uneingeschränkte Prüfung durchgeführt wurde. Eine mehrfache Auditierung ist zur Einhaltung des Safety Certificates nicht mehr notwendig. Den Mitarbeitern wird bei der Prüfung klarer, weshalb die Sicherheit im Betrieb wichtig ist. Sie begreifen nun, warum der Umweltschutz auch für sie eine herausragende Bedeutung besitzt. Dies führt automatisch zu mehr Sicherheit in der Firma. Damit werden gleichzeitig die Kosten gesenkt – sowohl für Betriebe als auch für Versicherungen.

Mit dem Sicherheitszertifikat wird ein Unternehmen konkurrenzfähiger, da es die Qualität offiziell bestätigen ließ. SCC lässt sich bequem in alle Branchen der Industrie eingliedern. Es ist eine regelmäßige SGU-Überprüfung möglich.

Wie können Sie sich auf die SCC-Prüfung vorbereiten?

Das SCC ist ein lohnendes Zertifikat mit vielen positiven Auswirkungen für Unternehmen. Mit Nachweisen zur Sicherheit des Unternehmens verbessert sich dessen Ansehen.

Sicherheitsingenieur.NRW unterstützt Sie dabei auf mehrer Arten: in der Prüfungsvorbereitung und in Schulungen.

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Ziel ist es, Kenntnisse über sicherheitsgerechtes Verhalten zu vertiefen und den Teilnehmern die Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Arbeitssicherheit zu vermitteln.

Die Mitarbeiterschulung sowie eine Unternehmenszertifizierung nach dem SCC Regelwerk geben Ihnen die Möglichkeit, bei Ausschreibungen die Kriterien als A-Kunde zu erfüllen, um entsprechend an der Auftragsvergabe erfolgreich teilzunehmen. Gleichzeitig hat der Auftraggeber die Garantie, dass Sie auf seinem Betriebsgelände den Standard bezüglich Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz einhalten.

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Regalprüfung nach DIN EN 15635. Was gilt zu beachten und wann ist diese nötig?

Unternehmen sind für die Regalprüfung nach DIN EN 15635 selbst verantwortlich. Warum das so wichtig ist, wie diese durchgeführt werden und wie häufig Regale geprüft werden müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Einleitung zu Regalprüfen

Regale finden Sie in Lagerhallen und anderen Einrichtungen. Regale sind Bestandteil eines Lagersystems und es gibt sie in verschiedenen Formen und Größen. Die Stabilität und die Balance eines Regalsystems muss für die Sicherheit regelmäßig überprüft werden. In den Lagereinrichtungen arbeiten Lager- und Logistikmitarbeiter, die von den einstürzenden Regalen verletzt werden können. Unternehmen, die ein Regalsystem gewerblich nutzen, müssen die Regale prüfen lassen (Prüfpflicht). Dadurch sollen Unfälle vermieden und die Sicherheit im Lager erhöht werden. Eine Regalprüfung wird von einem Fachmann (Regalprüfer) durchgeführt. Bei der Prüfung werden die Statik, die Bauweise und der Einsatzzweck untersucht. Prüfpflichten bestehen in Verkaufsräumen, Lagern, Werkstätten, Bibliotheken oder Archiven, in denen verschiedene Regale zum Einsatz kommen.

In der Industrie gibt es zudem noch Schwerlastregale, die mehrere Tonnen halten. Diese Regalarten werden häufiger getestet, da das Unfallrisiko noch größer ist. Bei den Prüfungen wird zwischen Durchlauf-, Weitspann-, Mehrgeschoss-, Archiv-, Fachboden-, Paletten- und Durchlaufregalen unterschieden. In den folgenden Kapiteln wird die Regalprüfung näher beschrieben und worauf besonders geachtet werden muss.

Warum ist die Überprüfung der Regale notwendig?

Regale werden Sie in verschiedenen Arbeitsbereichen und Orten finden. Große Regale dienen dazu, um kleine, mittlere und große Gegenstände und Materialien sicher lagern zu können. Im Gewerbe müssen die Regele geprüft sein, damit es nicht zu Unfällen kommt. Durch ein umfallendes Regal können Menschen verletzt werden. Es ist wichtig, dass die Lagermitarbeiter die geltenden Richtlinien kennen und das Regal nicht falsch belasten oder überlasten. Für den Schutz vor Unfällen im Lager wurde vom Staat eine Prüfpflicht eingeführt. In diesem Fall wird ein Regalprüfer zu den Unternehmen fahren und die verschiedenen Regale vor Ort prüfen. Bei uns können sich interessierte Bewerber zum Regalprüfer ausbilden lassen. Zudem können Sie Ihre Regale von unseren ausgebildeten Fachkräften prüfen lassen. Bei der Prüfung müssen bestimmte Anforderungen und Richtlinien erfüllt sein. In den Richtlinien können Sie nachlesen, wie hoch die maximale Tragkraft des Regals ist. Bei einer Prüfung werden einzelne Belastungshinweise geprüft. Durch ein Ungleichgewicht kann es zu einer falschen Verteilung des Gewichts kommen. Das zusätzliche Gewicht könnte die Stabilität des Regals beeinträchtigen. Unternehmen sollten sich für das passende Regalsystem entscheiden. Mit der Zeit müssen manche Bauteile durch Abnutzung und Verschleiß ersetzt werden.

Wöchentliche und jährliche Regalprüfungen

In der Industrie wird zwischen wöchentlichen und jährlichen Regalkontrollen unterschieden. Wöchentlich werden sogenannte Sichtkontrollen durchgeführt. Diese Kontrolle müssen von einem internen Mitarbeiter des Unternehmens durchgeführt werden. Bei den Sichtkontrollen achtet der Fachmann auf eine korrekte Verteilung der Last. Alle Besonderheiten oder Beschädigungen am Regal werden detailliert dokumentiert. Fehler müssen nach den Sichtkontrollen sofort behoben und Beschädigungen repariert werden. Bei einer wöchentlichen Sichtkontrolle werden keine Prüfungsabläufe oder Materialien überprüft.
Neben der wöchentlichen Sichtkontrolle gibt es eine Regalinspektion im Jahr. Die Jahreskontrolle ist eine umfassende Prüfung, bei der alle Abläufe, Bereiche und Materialien genau überprüft werden. Es ist wichtig, dass Unternehmen innerhalb eines Jahres die Regalsysteme inspizieren lassen. Hierfür wird ein Regalprüfer beauftragt (nehmen Sie Kontakt zu uns auf). Unsere Experten werden die Statik der Konstruktion, den Aufbau, die Materialien und die gesamte Stabilität genau unter die Lupe nehmen.

Ablauf der Prüfungen

Bei der wöchentlichen Sichtkontrolle werden alle Auffälligkeiten detailliert im Protokoll festgehalten. Der Mitarbeiter erstellt ein sogenanntes Prüfungsprotokoll, das an die Unternehmensleitung und die jeweilige Abteilung weitergeleitet wird. Das Protokoll ist die Grundlage, um Fehler oder kleine Schäden am Regalsystem schnell zu beheben. Sichtkontrollen sind Teil der Prüfpflicht. Falls es häufig zu Fehlern kommt, kann ein Schadenskontrollverfahren eingeleitet werden. Bei diesem Verfahren werden die einzelnen Abläufe noch genauer untersucht, um die Ursache schneller finden zu können.
Vor der Jahreskontrolle erhält der Regalprüfer alle relevanten Daten und Informationen, die für die umfangreiche Prüfung erforderlich sind. Der Prüfer führt verschiedene Tests durch und untersucht jeden einzelnen Bereich des Regalsystems. Alle Prüfungsergebnisse werden in einem Protokoll dokumentiert. In einem Bericht werden einzelne Verbesserungsvorschläge dokumentiert und an einen Sicherheitsbetreuer der Firma übergeben. Wenn das Regalsystem der Norm entspricht, erhält das Regal eine Prüfplakette.

Kosten für die Regalprüfung

Die Kosten für eine Prüfung des Regalsystems hängt immer von der Art der Prüfung ab. Es ist günstiger, wenn ein betriebsinterner Mitarbeiter die Sichtkontrolle durchführt. Die Prüfungen und Kontrollen dürfen allerdings nur von speziell ausgebildeten Mitarbeitern durchgeführt werden. Bei uns erhalten Sie alle relevanten Informationen über die Ausbildung zum Regalprüfer. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter alle neuen Gesetze und Richtlinien genau kennen. Fortbildung zum Regalinspekteur bei Sicherheitsingenieur.NRW

Die Kosten für einen externen Prüfer sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Entscheidende Faktoren sind die Größe der Lagerhalle, die Art des Regalsystems, die Lagerung der Ressourcen und das Material. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Von wem werden Regalprüfungen durchgeführt?

Für die wöchentlichen Sichtkontrollen können Sie einen eigenen Mitarbeiter beauftragen. Der Mitarbeiter sollte in der Durchführung der Sichtkontrollen jedoch speziell geschult sein. Die Fortbildung erfolgt gemäß der DIN 15635. Personen, die die jährliche Inspektion der Regalsysteme durchführen, benötigen ein Zertifikat über die technische Regel der Betriebssicherheit.

Unsere Leistungen

Wie können wir Sie unterstützen?

Wir bilden Ihre Regalinspekteure aus! In unserer Fortbildung zum Regalinspekteur nach DIN EN 15635 erhalten Ihre Mitarbeiter die Qualifizierung zur befähigten Person, die notwendig ist, u Regalprüfungen durchzuführen. Weiter zur Fortbildung Regalinspekteur

Wir führen die Regalprüfung in Ihrem Unternehmen durch! Unsere Fachkräfte prüfen sorgfältigst Ihre Regalsysteme nach DIN EN 15635 und erstellen Inspektionsprotokolle. Weitere Informationen und ein unverbindliches Angebot erhalten Sie bei. Regalprüfung durch Sicherheitsingenieur.NRW

Ist BGM rechtlich verbindlich für den Arbeitgeber wie Arbeitsschutz?

Das Fundament eines funktionierenden Beschäftigungssystems ist die Einhaltung menschengerechter Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes einzuhalten. Arbeitnehmern muss durch einen umfassenden Arbeitsschutz Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit gewährleistet werden. Das BGM, betriebliches Gesundheitsmanagement, verfolgt Strategien, die Gesundheit der Mitarbeiter in einem Unternehmen zu erhalten. Der folgende Beitrag erläutert, inwiefern das BGM für Unternehmen rechtlich verbindlich ist.

Inhalt:
1. BGM Allgemein
2. Prinzipien der Umsetzung des BGM
3. Rechtliche Verpflichtungen durch das BGM

Vortrag Live von der Arbeitsschutz Aktuelle 2022, Stuttgart

BGM Allgemein:
Das BGM bezeichnet die systematische Entwicklung, Planung und Umsetzung gesundheitsfördernder und -erhaltender Maßnahmen und Prozesse in Betrieben. Zu den beiden Gesundheitsmanagementstrategien gehört die Verhältnis- und Verhaltensprävention. Die Verhältnisprävention beinhaltet gesundheitsfördernde Änderungen für die Arbeits- und Organisationsgestaltung. Die Verhaltensprävention ist eine Strategie, Arbeitnehmer zu befähigen, sich gesundheitsförderlich am Arbeitsplatz zu verhalten. Als Grundlage der Maßnahmen des BGM gilt die durch das Arbeitsschutzgesetz und betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 Absatz 2 SGB IX) festgeschriebenen Regelungen. Zusätzlich, als freiwillige Leistungen des BGM, zählen Prozesse zur betrieblichen Förderung der Gesundheit. Eine Auslegung auf Prävention ist erforderlich, um das BGM in betriebliche Abläufe zu integrieren. Dies gilt für die Bereiche Unternehmenskultur und -philosophie, Organisationsentwicklung und Personalmanagement und -entwicklung.

Prinzipien der Umsetzung des BGM:
Für eine erfolgreiche Umsetzung des BGM im Unternehmen sollten folgende Prinzipien integriert werden. Hierzu zählen die Partizipation, Qualifizierung, Information und Kommunikation, Dokumentation, Netzwerke, Diversität und das Marketing. Ein erfolgreiches Vorgehen setzt die Beteiligung von Mitarbeitern, Personalvertretungen und Managern voraus. Beteiligte Akteure, die Prozesse zur Gesundheitsförderung in die Arbeitsabläufe der Firmen integrieren, benötigen eine ausreichende Qualifizierung. Das Verfahren zur Umsetzung des BGM sollte ausreichend kommuniziert und darüber im Unternehmen informiert werden. Eine vollständige Dokumentation und ein überbetrieblicher Austausch ermöglichen, mit kombiniertem Wissen Synergien zu schaffen. Mit Diversität und Gleichstellung der Beteiligten werden Bedürfnisse aller Zielgruppen berücksichtigt. Marketingmaßnahmen fördern ein gutes Image und den Wiedererkennungswert der Mitarbeiter in den Werten der Firma.

Rechtliche Verpflichtungen durch das BGM:
Die Maßnahmen zur Umsetzung des BGM umfassen eine systematische und nachhaltige Prozessgestaltung. Die Aspekte der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter stehen an oberster Stelle. Das BGM koordiniert alle gesundheitlichen Themen und geht über die vorgeschriebenen Regelungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hinaus. Die Sicherheit und Gesundheit auf der Arbeitsstätte, festgelegt durch das Arbeitsschutzgesetz, sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement und die Gesundheitsförderung sind Teil des BGM. Der Arbeitsschutz und Wiedereingliederungsmaßnahmen sind verpflichtend und deren Umsetzung für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Maßgebliche Verpflichtungen des BGM sind Verordnungen des Arbeitsschutzes, der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und Vorgaben aus den Sozialgesetzbüchern. Das Arbeitssicherheitsgesetz legt alle Bestimmungen zur Unterstützung des Unternehmens in Sachen Arbeitssicherheit durch Beratung von Betriebsärzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit fest. Als rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die dafür festgelegte Verordnung. Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat den Zweck, die Wechselwirkung von der Arbeit auf die psychische und körperliche Gesundheit der Arbeitnehmer zu beurteilen (§ 2 Absatz 1 Nummer 2 ArbMedVV). Die Vorsorge besteht unter anderem aus einem ärztlichen Beratungsgespräch mit Arbeitsanamnese (§ 2 Absatz 1 Nummer 3 ArbMedVV), hier fließen alle Arbeitsbedingungen und daraus resultierende Gefährdungen mit ein (§ 6 Absatz 3 Satz 3 ArbMedVV). Anschließend wird in der arbeitsmedizinischen Vorsorge anhand der gewonnenen Erkenntnisse in den Beratungsgesprächen eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arzt erstellt (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 ArbMedVV). Daraufhin kann der Betriebsarzt Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsschutzmaßnahmen vorbringen (§ 6 Absatz 4 ArbMedVV). Das Unternehmen muss die Gefährdungsbeurteilung prüfen und erforderliche Maßnahmen für den Arbeitsschutz beschließen (§ 8 Absatz 1 Satz 1 ArbMedVV). Weiterhin ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dem Betriebsarzt und den unterstützenden Fachkräften alle erforderlichen Auskünfte zum Arbeitsplatzverhältnis der Arbeitnehmer zu geben und eine Begehung des Arbeitsplatzes gewähren (§ 3 Absatz 2 Satz 3 ArbMedVV). Der Arzt muss sich zunächst einen Überblick über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen, um die erforderlichen Kenntnisse für die Vorsorge zu sammeln (§ 6 Absatz 1 Satz 2 ArbMedVV).

Arbeitnehmern steht gesetzlich eine regelmäßige arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung zu, abhängig von den Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (§ 11 ArbSchG, § 5a ArbMedVV). Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hilft als Unterstützung bei Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung des Beschäftigten. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen oder 42 Tagen in einem Jahr ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM anzubieten. Die Teilnahme an einer betrieblichen Eingliederung ist für den Angestellten freiwillig. Die betriebliche Gesundheitsförderung ergänzt die vorgeschriebenen Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes und des BEM auf freiwilliger Basis. Laut § 20b des SGB V können unterstützende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch Krankenkassen ermöglicht werden. Die Krankenkassen gehen Verträge mit Betriebsärzten ein für die Ausführung von Impfungen (§ 132e SGB V). Weiterhin kann ergänzend eine vertragsärztliche Untersuchung zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention von gesundheitlichen Problemen und Vorsorgeleistungen abgeschlossen werden (§ 132f SGB V). Folgende Rechtsvorschriften haben Bezug zum betrieblichen Gesundheitsmanagement: das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsschutzverordnungen, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Sozialgesetzbücher.

Mobbing am Arbeitsplatz: Diese Rechte haben Mobbing-Opfer

In der Arbeitswelt und auch im allgemeinen Alltag ist es nicht immer sofort zu erkennen, ob der Sachverhalt des Mobbings erfüllt ist. Häufig handelt es sich um Verhaltensweisen im sogenannten Graubereich, die eine dritte Person mental schädigen, denen aber dennoch Beachtung zu schenken ist. Themengebiete wie die Gruppenbildung, die den Ausschluss eines einzelnen Mitglieds nach sich zieht, sind bereits lange Zeit in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen bekannt. Der Arbeitsplatz bietet ein enormes Spektrum an Mobbingvoraussetzungen und Situationen. An kaum einem anderen Ort sind so viele Menschen mit unterschiedlichen Ambitionen, Vorlieben und Charaktereigenschaften miteinander in direkter Verbindung.

Worum handelt es sich bei Mobbing am Arbeitsplatz?

Haben Menschen im Alltag zumeist die Möglichkeit, sich Freunde und Bekannte in der Freizeit selbst auszusuchen, funktioniert diese Herangehensweise im Job nicht. Vor allem im Büro ist kaum jemand vor gezielten Herabsetzungen von Kollegen oder gar dem Vorgesetzten gefeit.
Um jedoch genau zu verstehen, worum es sich bei Mobbing handelt, wird im folgenden Abschnitt zunächst geklärt, was Mobbing gemäß allgemeingültigen Definitionen bedeutet, denn Mobbing kann unterschiedlich definiert und verstanden werden. Die Schwierigkeit, die Thematik genau einzugrenzen, erschließt sich hieraus, denn zunächst müssen hierfür relevante Handlungseinflüsse identifiziert werden. Das schikanöse Verhalten einer Person wird jedoch im Regelfall zentral in den Fokus gestellt. Resultierend aus den möglichen Mobbingtendenzen werden arbeitsrechtlich folgende Bereiche als Mobbing beschrieben:

– Diskriminierung, die durch den Chef oder andere Mitarbeiter ausgeht;
– Die gemobbte Person ist auf einer niedrigen Hierarchiestufe;
– Mobbingverhalten, das eine Person verletzt, wird gezielt und langfristig ausgeübt;
– Handlungen, die auf subjektiven Beurteilungen beruhen und nicht gerechtfertigt sind;

Wann ist es kein Mobbing?

Der Vorgesetzte hat ein bindendes Weisungsrecht gegenüber seinen Mitarbeitern. Grundsätzlich ergeben sich aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag, ergänzend um die genaue Stellenbeschreibung, welche Aufgaben zu diesem Bereich gehören. Zudem fallen im Berufsalltag auch alltägliche Arbeiten an, die zu einem Berufsbild gehören. So ist es nicht verwunderlich, dass ein Arbeitgeber von einer Sekretärin verlangen kann, einem Kunden ein Glas Wasser oder einen Kaffee anzubieten. Das Weisungsrecht kennt hierbei jedoch auch Grenzen. Sollte ein Vorgesetzter von einer Sekretärin verlangen, dass sie beispielsweise eine Stunde vor offiziellem Dienstbeginn zu erscheinen hat, um das Büro zu putzen, so fällt eine solche Anweisung nicht in das Direktionsrecht. Hierbei handelt es sich, um eine klare Degradierung, da der Mitarbeiter eine minderwertigere Arbeit absolvieren soll. Die Aussprache einer offiziellen Ermahnung oder Abmahnung fällt nicht in den Tatbestand des Mobbings, da es sich hierbei um ein rechtlich zulässiges Mittel des Arbeitgebers handelt. Abmahnungen oder Ermahnungen sind somit kein Mobbing. Zu beachten ist jedoch, dass Abmahnungen, die aus fadenscheinigen Gründen ausgesprochen werden und rechtlich einer Prüfung nicht standhalten, jedoch als eine Mobbinghandlung gewertet werden könnten. Hier muss eine rechtliche Einzelfallprüfung erfolgen, um abzuwägen, ob tatsächlich der Tatbestand des Mobbings existiert.

Ein vergessenes „Guten Morgen“ des Chefs oder eine beleidigende Aussage eines Kollegen stellt im Regelfall keine Mobbingsituation vor, wenngleich es sich bei letzterem um einen Verstoß gegen das AGG handeln kann.

Erste Schritte bei Mobbing

Fälle von Mobbing unterscheiden sich mitunter sehr stark und können nicht pauschal behandelt werden. Allgemeine Verhaltensempfehlungen der Opfer können jedoch empfohlen werden, sollte der Verdacht einer Mobbingsituation am Arbeitsplatz vorliegen.

– Eine frühzeitige Reaktion;
– Das Setzen klarer Grenzen;
– Es sollte jeglicher Vorfall schriftlich notiert werden, um einen späteren Beleg hierfür vorweisen zu können;
– Betroffene sollten mit einer Vertrauensperson über den Vorfall bzw. die Vorfälle sprechen;
– Das gezielte Ansprechen des Mobbers im Idealfall unter dem Beisein einer dritten Person;
– Die Identifikation der Gründe für das Mobbing;
– Offen über die Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz sprechen und diese nicht einfach so für sich hinnehmen;
– Das Hinzuziehen externen Beratungsstellen;

Die Strafbarkeit von Mobbing-Handlungen

Mobbing und Mobbinghandlungen können strafbar sein. Im Folgenden werden die einzelnen Tatbestände in Kombination mit den greifenden rechtlichen Grundsätzen hierfür aufgeführt.

– Der Tatbestand der üblen Nachrede fällt unter § 186 Strafgesetzbuch;
– Der Tatbestand der Beleidigung fällt unter § 185 Strafgesetzbuch;
– Der Tatbestand der Verleumdung fällt unter den § 187 Strafgesetzbuch;
– Der Tatbestand der Nachstellung fällt unter § 238 Strafgesetzbuch;
– Der Tatbestand der Bedrohung fällt unter § 241 Strafgesetzbuch;
– Der Tatbestand der Nötigung fällt unter § 240 Strafgesetzbuch;
– Der Tatbestand der Körperverletzung fällt unter § 223 Strafgesetzbuch;

Bei dem Vorliegen dieser Tatbestandsmerkmale können Betroffene rechtliche Schritte einleiten, um gegen das Mobbing und dessen Verursacher vorzugehen.

Mobbing-Fälle aus der Rechtsprechung

Um Betroffenen ein Gefühl zu vermitteln, welche Rechte Ihnen zustehen, werden im folgenden Abschnitt konkrete Fälle der deutschen Rechtsprechung genannt, die die Rechte der Opfer untermauern.

– Wenn ein Mitarbeiter andere Kollegen mobbt, so kann je nach vorliegendem Schweregrad der Verletzungshandlung sogar eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, die keiner vorangegangenen Abmahnungen bedarf. Der Mobber belastet und beeinträchtigt den vorliegenden Betriebsablauf nachhaltig und ruft bei den betroffenen Personen Erkrankungen hervor, die einen messbaren finanziellen Schaden verursachen. Das LAG Thüringen traf hierzu ein entsprechendes Urteil, 15.02.02 – 5 Sa 102/00.

– Ein Mobbingopfer hat immer einen Anspruch auf Schmerzensgeld, sollten andere Wiedergutmachungsoptionen nicht möglich sein. Als Bemessung gilt die Schwere und die Art der Mobbinghandlung.
– Es ist zudem ausgurteilt, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters zu schützen. Eine Zuweisung minderer Arbeit kann die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter schwer beeinträchtigen. Ein solches Verhalten kann eine einstweilige Verfügung vonseiten des Arbeitnehmers hervorrufen, damit er sich gegen solche Vorgehensweisen schützen kann.
– Sollte eine Schwangere zum Mobbingopfer werden, so greift auch hier die Möglichkeit eines Beschäftigungsverbots. Die Klägerin muss jedoch einen Nachweis erbringen.

Mobbinghandlungen auf einen Blick

– Ein Angriff auf das Leistungsvermögen oder die Arbeitsleistung;
– Ein Angriff gegen das Beschäftigungsverhältnis;
– Das Bestehen destruktiver Kritik;
– Bestehende Angriffe gegen die soziale Integration des Betroffenen am Arbeitsplatz;
– Angriffe gegen das Selbstwertgefühl des Betroffenen;
– Angriffe, die sich gegen das Ansehen des Betroffenen richten;
– Angriffe, die Angst und Schrecken oder Ekel hervorrufen;
– Angriffe, die sich nachteilig auf das Selbstwertgefühl oder auch die Privatsphäre des Betroffenen auswirken;
– Angriffe, die sich negativ auf die körperliche Unversehrtheit oder auch die Gesundheit des Betroffenen auswirken;
– Das Unterlassen von Hilfe;

Andere Beispiele für Mobbing

Das Gesicht von Mobbinghandlungen kann vollkommen unterschiedliche Ausprägungen aufweisen. Nachfolgend werden noch ein paar weitere Mobbingbeispiele exemplarisch aufgelistet, um den Facettenreichtum von Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz zu schildern.

– Dem Betroffenen die Möglichkeiten nehmen sich zu äußern;
– Kritik, die ständig ungerechtfertigt ist;
– Den Betroffenen wie Luft behandeln oder eine soziale oder räumliche Isolierung hervorrufen;
– Immer wieder äußernde Beleidigungen, üble Nachreden, Verleumdungen etc.;
– Sexuelle Annäherungen sowie sexuelle Angebote;
– Körperliche Gewalt androhen oder ausführen;

Mobbingursachen

Im Regelfall entstehen Mobbingsituationen immer dann, wenn Menschen auf engem Raum zusammenarbeiten, wie in einem Büro. Hier liegt eine Art der Zwangsgemeinschaft vor, die schnell zu rivalisierenden Situationen oder gar offenen Feindschaften führen kann. Eigentlich sollten in diesen Umgebungen Teamarbeit und gemeinsame Erfolge im Mittelpunkt sein. Anstelle von einem Wir-Gefühl entstehen jedoch häufig Anfeindungen, Konkurrenzdenken oder auch die Ausgrenzung bestimmter Kollegen. Ein geringes Selbstwertgefühl ist häufig der Auslöser für Mobbing. Eine Person, von der Mobbing ausgeht, versucht hierdurch nur zu oft das eigene geringe Selbstwertgefühl aufzuwerten, indem eine andere Person abgewertet wird. Es wird versucht, das eigene Ego zu stärken, indem man andere Menschen gezielt schlecht macht.

Ergänzende Gründe, die Mobbing auslösen:

– Nicht klar kommunizierte Zuständigkeiten;
– Widersprüchliche Anweisungen an die Betroffenen;
– Monotonie;
– Defizite in der Informations- und Kommunikationsstruktur;
– Handlungsspielräume, die nicht ausreichend sind;
– Das Vorliegen von Stress;
– Nicht gerechte Arbeitsverteilung;
– Der Zwang, mit anderen kooperieren zu müssen;

Das Management, der gelebte Führungsstil oder auch das innerbetriebliche Klima, sollten eine Mobbingkultur im Unternehmen verhindern und kein Nährboden hierfür sein. Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen ist ein Auftrag des Managements, denn die Führungskultur ist hierfür verantwortlich. Zu bedenken ist auch, dass in Unternehmen, in denen Mobbing vorherrschend ist, häufig eine gelebte Mobbinglandschaft existiert, denn Mobbing ist selten ein Phänomen von Einzeltätern. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Gruppendynamik. Dieses Phänomen besteht aus Wegschauern, Tätern, Mitläufern, Zuschauern und Opfern.
Opfern von Mobbing ist häufig gemein, dass sie sich nicht erklären können, wie sie zu einem Mobbingopfer geworden sind. Die Gründe liegen hierfür auch im Regelfall nicht in der betroffenen Person. Sie haben einfach Pech gehabt und sind in eine solche Situation und Firmenkultur unverschuldet geraten.

Die Phasen von Mobbing

Bei einer vorliegenden Mobbingsituation handelt es sich zumeist um ungeklärte Konflikte, die entweder nicht gelöst oder ausreichend bearbeitet wurden. Hierdurch entsteht eine destruktive Dynamik, die in einem Mobbingablauf in unterschiedliche Phasen untergliedert werden kann. Es werden im Wesentlichen vier Phasen unterschieden, die nachfolgend zur besseren Verständlichkeit erläutert werden.

Die erste Phase: das Bestehen eines ungelösten Konflikts

Zumeist gehören ungelöste oder nur mangelnd bearbeitete Konflikte zu den Mobbingtreibern in Arbeitssituationen. Das Bestehen einer entsprechenden Situation belastet das Betriebs- und Arbeitsklima vor Ort erheblich. In einer solchen Phase existieren häufig nur einzelne Angriffe gegen das Opfer, die jedoch systematisch sind und Gehässigkeiten beinhalten. Arbeitgeber bemerken oft solche Situationen, nehmen jedoch zunächst nur eine abwartende Haltung ein, anstatt präventiv einzugreifen.

Die zweite Phase: eine Kontakt- bzw. Informationsverweigerung

Der Anlass, der eigentlich zu dem bestehenden Konflikt führte, tritt in dieser Phase in den Hintergrund. Zudem werden die eintretenden Mobbinghandlungen intensiver. Es liegt eine systematische Isolation des Opfers vor und es wird eine Fronten- und Parteienbildung vorgenommen.

Die dritte Phase: eine Steigerung des Aggressionspegels ist zu vermerken

Sollte sich das Opfer in einer solchen Phase nicht wehren, muss damit gerechnet werden, dass die Handlungen immer schlimmer werden. Es kommt zu einer Eskalation, in dem es zu offenen Angriffen gegenüber dem Opfer kommt. Das Mobbingopfer kann hierdurch starke Selbstwertproblematiken entwickeln, die die ständigen Schikanen hervorrufen.

Die vierte Phase: das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

Opfer von Mobbing sehen sich spätestens in dieser Phase nicht mehr dazu fähig, die arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen und es kommt entweder arbeitgeberseitig oder arbeitnehmerseitig zu einer Kündigung. Die psychischen Folgen, die das Mobbingopfer aus solchen Situationen jedoch erleidet, können zeitlebens schwere Beeinträchtigungen hinterlassen.

Gesundheitliche sowie soziale Folgen der Opfer

Gründe, weshalb Opfer von Mobbing häufig nicht nur psychisch, sondern auch physisch erkranken, liegen in dem Umstand der gezielten Zerstörung des Selbstwertgefühls, dem Psychoterror, dem vermittelten Gefühl der Wertlosigkeit und auch der ständigen Angst um die wirtschaftliche Existenz. Hieraus entwickeln sich Beeinträchtigungen bei dem Opfer, die sowohl psychisch als auch physisch sind. Die Betroffenen sehen sich 24/7 mit einer solchen Situation konfrontiert und können nicht loslassen. Es ist häufig zu erleben, dass sich auch das private, soziale Umfeld vom Betroffenen zurückzieht, da es zu gravierenden Persönlichkeitsveränderungen beim Opfer kommen kann.

Wer nach typischen Mobbinghandlungen fragt, wird nicht immer klare Antworten erhalten. Der Facettenreichtum dieses Phänomens ist vielschichtig und hat zumeist auch nicht nur ein Gesicht. Neben gruppenspezifischen Vorgängen unter Kollegen kann auch Mobbing direkt vom Vorgesetzten ausgehen. Täter zeigen zumeist auch nicht offenkundig, dass sie mobben, denn es ist ihnen bewusst, dass arbeitsrechtliche Konsequenzen auf sie zukommen könnten. Hier liegt im Übrigen auch einer der Gründe, weshalb Mobbing im Regelfall verdeckt erfolgt und nur durch genaues Hinsehen erkannt werden kann. Täter maskieren sich zudem mit einer Freundlichkeit gegenüber anderen Personen, sodass es für Außenstehende oder Personen, die nicht aktiv in einer solchen Situation beteiligt sind, im Regelfall erst sehr spät von Mobbingvorgängen vor Ort erfahren.
Heutzutage treten Mobbingattacken zumeist im direkten Kontext zur Arbeitsleistung auf. Hier werden Defizite dramatisiert oder andere Missstände zu gravierenden Problemstellungen erklärt, obwohl objektiv betrachtet lediglich Bagatellen vorliegen. Einer der Gründe hierfür ist, dass es den mobbenden Personen durchaus bewusst ist, was sie tun und sie keine Angriffspunkte bieten wollen. Rechtliche Konsequenzen werden zudem gescheut, da die Täter um ihren Ruf besorgt sind.

Fazit: Mobbing am Arbeitsplatz

Das moderne Mobbing ist arbeitsrechtlich schwer greifbar. Zu oft sind die Täter darauf sensibilisiert, ihre verstörenden Taten zu verwischen. Das passiert nur zu häufig mit einem Maskenspiel und einer übertriebenen Freundlichkeit gegenüber anderen Personen. Arbeitsgerichte kennen zudem die genauen fachlichen Abläufe in den betroffenen Unternehmen verschiedener Branchen nicht gut genug, sodass hier Verständnisprobleme bestehen. Mobbingopfer werden aufgrund dessen immer wieder vor Gericht als zu sensibel und empfindlich beschrieben.

Aufgrund dessen ist eine genaue Dokumentation in der Form von Tatbeschreibungen, Mails und Zeugen bei der Nachweisbarkeit von Mobbingvergehen am Arbeitsplatz von immenser Bedeutung, um später Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch Atteste von Ärzten über bestehende Krankheitssymptomen, die mit der Mobbingsituation einhergehen, sind für eine Beweislast ausschlaggebend. Neben dem Erzielen von Schadensersatzansprüchen gilt es auch Unterlassungsansprüche gerichtlich durchzusetzen. Ansprüche auf Verdienstausfall bilden insbesondere bei Mobbingprozessen einen Kern des Schadens, den es zu ersetzen gilt. Wichtig ist es, sich als Betroffener möglichst rechtlichen Beistand zu organisieren, der bei der Problemlösung hilft und die Täter zur Verantwortung zieht.