Messungen & Prüfungen · Nordrhein-Westfalen
Lärmmessung im Betrieb
Lärmbelastungen belastbar erfassen, dokumentieren und für die Gefährdungsbeurteilung nach LärmVibrationsArbSchV bewerten.
- Nachvollziehbare Dokumentation
- Fester fachlicher Ansprechpartner
- Düsseldorf, Neuss, Krefeld & ganz NRW
Preisorientierung 2026 · netto
Leistungsumfang & Preise
Richtwerte zzgl. gesetzlicher MwSt. Nach einer kurzen Prüfung von Umfang, Anzahl der Messstellen, Zugänglichkeit und Dokumentationsbedarf erhalten Sie ein transparentes Angebot.
Lärmmessung in Ihrem Betrieb – präzise, praxisnah, rechtssicher

Arbeitsschutz und Anlagenschutz
Für Ihre Dokumentation nach LärmVibrationsArbSchV
in Düsseldorf und Umgebung
ab 590 Euro netto; Standardmessung 990 Euro netto; umfangreiche Messkampagnen ab 1.490 Euro netto
Lärmmessung nach LärmVibrationsArbSchV
von SicherheitsIngenieur.NRW
Arbeitgeber sind laut LärmVibrationsArbSchV verpflichtet, Belastungen durch Lärm im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten.
Wir unterstützen Sie dabei – fachkundig, zuverlässig und effizient.
Unser Angebot
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Messung des Lärmpegels vor Ort – z. B. in Werkstätten, Produktionshallen, auf Baustellen oder in der Industrie
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Messdauer ca. 1–2 Stunden inkl. kurzer Einweisung und Dokumentation
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Direkt im Anschluss erhalten Sie eine rechtssichere Auswertung
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Preis: Basis 590 Euro netto, Standard 990 Euro netto, Messkampagne ab 1.490 Euro netto
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Wiederholung nur alle paar Jahre erforderlich, z. B. bei wesentlichen Änderungen im Betrieb
Wichtig für Sie
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Für Ihre Dokumentation nach LärmVibrationsArbSchV
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Klare Handlungsempfehlungen inklusive
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Messgeräte nach dem neuesten Stand der Technik
Jetzt für Ihren Betrieb anfragen
Kundenstimmen
Fragen und Antworten
Hier beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn etwas unklar geblieben ist. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unten auf der Seite.
Warum ist eine Lärmmessung im Betrieb notwendig?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu ermitteln (§ 5 ArbSchG, LärmVibrationsArbSchV). Die Messung hilft, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Wann muss eine Lärmmessung durchgeführt werden?
Eine Messung ist erforderlich, wenn der Verdacht besteht, dass Beschäftigte über den Auslösewerten der Lärmverordnung arbeiten. Auch bei Veränderungen von Arbeitsmitteln, Prozessen oder baulichen Gegebenheiten ist eine Wiederholung sinnvoll.
Was genau wird bei der Lärmmessung gemacht?
Wir messen den Schalldruckpegel (in dB[A]) direkt am Arbeitsplatz unter realistischen Bedingungen. Anschließend erhalten Sie eine vollständige Dokumentation inkl. Bewertung und Empfehlungen.
Wie lange dauert die Messung?
Je nach Komplexität und Anzahl der zu messenden Arbeitsbereiche dauert die Messung in der Regel 1 bis 2 Stunden.
Was kostet die Lärmmessung?
Je nach Aufwand, Standort und Anzahl der Messpunkte gilt: Basis ab 590 Euro netto, Standardmessung 990 Euro netto und umfangreiche Messkampagnen ab 1.490 Euro netto.
Wie oft muss eine Lärmmessung wiederholt werden?
In der Regel genügt eine Messung alle paar Jahre – es sei denn, es gibt wesentliche Änderungen im Betrieb (z. B. neue Maschinen oder Umbaumaßnahmen).
Welche Unterlagen erhalte ich nach der Messung?
Sie bekommen eine rechtssichere Dokumentation mit Messwerten, Beurteilung gemäß LärmVibrationsArbSchV und ggf. Handlungsempfehlungen für Lärmminderungsmaßnahmen.
Was passiert, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
Wir geben Ihnen konkrete Hinweise zur Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen. So können Sie Ihrer Unterweisungspflicht und Fürsorgepflicht sicher nachkommen.
Für wen ist das Angebot geeignet?
Für alle Arbeitgeber, insbesondere in Werkstätten, Industrie- und Fertigungsbetrieben, auf Baustellen oder in Handwerksbetrieben – kurz: überall dort, wo Maschinen oder Werkzeuge Lärm erzeugen.
Wie kann ich die Messung buchen?
Ganz einfach per Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch (0211 83836660). Wir melden uns kurzfristig zur Terminabstimmung.
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