UVV-Prüfungen

Was ist eine UVV-Prüfung?

In den Unfallverhütungsvorschriften, die auch als die UVV-Prüfung bezeichnet werden, sind die Verfahren geregelt, die für die Sicherheit bei dem Umgang mit Betriebs- und Arbeitsmitteln notwendig sind. Für jeden Betrieb und jedes Unternehmen sind in diesen Vorschriften die verbindlichen Pflichten definiert, die für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz notwendig sind.

So liegt die eigenständige Verantwortung bei den Betreibern, dass alle Betriebs- und Arbeitsmittel, die eingesetzt werden, in regelmäßigen Abständen von einem Jahr, von einer jeweils dazu befähigten oder sachkundigen Person ausreichend geprüft werden. Oft ist allerdings leider festzustellen, dass die Arbeitsmittelbetreiber oft keine Prüfung vornehmen oder diese nicht fristgemäß realisieren. So ist oftmals eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Anlagen, Maschinen, etc. nicht durchgeführt worden.

Welche Konsequenzen trage ich, wenn ich auf eine UVV-Prüfung verzichte?

Wurde die jährliche UVV-Prüfung nicht durchgeführt und protokolliert, drohen dem Betrieb Konsequenzen. Geschieht ein Unfall, trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten gegebenenfalls nicht. Die Unfallversicherung überträgt diese dann auf das Unternehmen.
Ist der Mitarbeiter verletzt, kann der Schadensersatzanspruch an den Arbeitgeber gestellt werden. Im schlimmsten Fall drohen hohe Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen.

Wie läuft eine UVV-Prüfung ab und wie oft muss diese durchgeführt werden?

Grundsätzlich muss eine UVV-Prüfung vor Erstinbetriebnahme durchgeführt werden, damit eine betriebs- und anwendersichere Verwendung gewährleistet werden kann. Darüber hinaus ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine UVV-Prüfung in einem regelmäßigen Abstand von maximal einem Jahr durchgeführt wird.

Bei der UVV-Prüfung vor Erstinbetriebnahme und der Überprüfung in Regelabständen müssen gleichermaßen bestimmte Kriterien dokumentiert werden. Neben der Prüfung von betrieblichen Verhältnissen und von konkreten Einsatzbedingungen müssen einige weitere Aspekte protokolliert werden. Dazu gehören das Datum und der konkrete Umfang der Prüfung, der Name und die Adresse des Prüfers, das endgültige Ergebnisse der Prüfung (inkl. festgestellter Mängel), die Angabe von Sicherheitsbedenken und die Beurteilung zum weiteren Betrieb.

UVV-Plakette

Sofern nötig müssen auch die Angaben zu Nachprüfungen mit aufgenommen werden. Spricht nach der sorgfältigen Prüfung nichts gegen einen weiteren Betrieb, so wird eine Prüfplakette angebracht, auf welcher sich der spätmöglichste nächste Prüftermin befindet.

 

# UVV-Prüfungen
1 Austauschbare Kipp –& Absetzbehälter / Wechselladebehälter
2 Baumaschinen gemäß DGUV Regel 100 500 Kapitel 2.12
3 Elektrische Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3
4 Fahrzeuge und Lkw gemäß DGUV Vorschrift 70
5 Flurförderzeuge gemäß FEM 4.004, DGUV Vorschrift 68
6 Flüssigkeitsstrahler gemäß DGUV Regel 100 500 Kapitel 2.36
7 Gerüste gemäß TRBS 2121 Teil 1, DGUV Information 201 011
8 Hubarbeitsbühnen & Hebebühnen gemäß DGUV Grundsatz 308 002
9 Hydraulische Pressen gemäß DGUV Information 209 030,DGUV Regel 100 500 Kapitel 2.3
10 Hydraulikschlauchleitungen gemäß DGUV Regel 113 015
11 Krane gemäß DGUV Grundsatz 309 001 & DGUV Vorschrift 52
12 Kraftbetriebene Kleingeräte gemäß BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Regel 100 500
13 Lastaufnahme –, Anschlag –& Hebemittel gemäß DGUV R100 500, DGUV I 556, VDI2700 Blatt 3
14 Leitern & Tritte gemäß DGUV Information 208 016
15 Regale gemäß DGUV G 312 906 & DGUV R 112 198
16 PSA / PSA gegen Absturz gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108 007
17 Steigleitern gemäß DGUV I 208 032
18 Stetigförderer gemäß BetrSichV, DGUV Regel 100 500, DGUV I 208 018
19 Teleskopmaschinen gemäß DGUV Grundsatz 308 009, FEM 4004,
20 Kraftbetätigte Türen, Fenster und Tore / Brandschutztüren und Tore gemäß ASR A1.7
21 Verladerampen gemäß DGUV Grundsatz 308 007, DGUV Regel 108 006
22 Winden, Hub und Zuggeräte gemäß DGUV Vorschrift 54

     

    UVV Bedeutung

    Die alte Bezeichnung „Unfallverhütungsvorschriften“ wurde ersetzt durch DGUV.

    DGUV Abkürzung

    DGUV steht für „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“.

    Der DGUV ist „der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen.“ 

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