Hatten Sie eigentlich mitbekommen, dass der Rat der Europäischen Union am 7. Oktober 2019 die “Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden” (sog. Whistleblower-Richtlinie) verabschiedet hat? Diese Richtlinie hätte schon bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dieser Verpflichtung wird Deutschland mithilfe des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) nachkommen, das sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, nach Inkrafttreten allerdings diverse Verpflichtungen für Unternehmen mit sich bringen wird.


Nach der Richtlinie sollen Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder im Finanzdienstleistungssektor tätig sind sowie öffentliche Arbeitgeber verpflichtet sein, ein internes Meldesystem einzurichten. Für Unternehmen, die bis zu 249 Mitarbeiter beschäftigen, soll diese Verpflichtung in Deutschland aber erst ab dem 17. Dezember 2023 gelten.

Auf diese und weitere Vorgaben des neuen HinSchG bereiten wir uns vor, um unseren Kunden eine Lösung anzubieten, mit der gerade kleine und mittelständische Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen können, ohne etwa einen Unternehmensjuristen für diese Aufgabe beschäftigen zu müssen. Wir können Ihnen die Meldestelle einrichten und diese mit oder ohne juristische Betreuung anbieten.


Mit unserem System kommen Sie den Verpflichtungen nach, dass sich Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner ect. sich anonym via IT-gestützten-Hinweisgebersystems an uns wenden können. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter https://sicherheitsingenieur.nrw/hinweisgebersystem-whistleblower-hinschg/


Bitte sprechen Sie uns an, wenn auch Sie sich mit unserer Hilfe auf die neuen Vorgaben einstellen und in Bezug auf entsprechende Maßnahmen beraten werden möchten.

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