Was ändert sich mit der Revision der CLP-Verordnung?
Die CLP-Verordnung („Classification, Labelling and Packaging“) ist seit ihrer Einführung 2008 ein zentraler Baustein des europäischen Chemikalienrechts. Durch die jüngste Revision wurden wesentliche Neuerungen eingeführt, um chemische Risiken besser zu bewerten und sicherer zu kommunizieren. Die Änderungsverordnung trat am 10. Dezember 2024 in Kraft. Die einzelnen Regelungspakete werden jedoch gestaffelt ab 1. Juli 2026, 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028 anwendbar. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen.
Neue Gefahrenklassen: Ein Meilenstein in der Risikobewertung
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden bereits im April 2023 vier neue Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung aufgenommen:
- Endokrine Disruption (Wirkung auf die menschliche Gesundheit)
- Endokrine Disruption (Wirkung auf die Umwelt)
- PBT- und vPvB-Stoffe (persistent, bioakkumulierbar, toxisch bzw. sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
- PMT- und vPvM-Stoffe (persistent, mobil und toxisch bzw. sehr persistent und sehr mobil)
Diese Gefahrenklassen unterliegen nun allen bestehenden Regelungen der CLP-Verordnung. Zusätzlich wurden spezifische Vorschriften angepasst, um diese neuen Klassen umfassend zu integrieren. Beispielsweise wurden Regelungen zur Bewertung von Gemischen erweitert, sodass endokrine Disruptoren sowie persistente und mobile Stoffe nun berücksichtigt werden.
Herausforderungen im Online-Handel: Neue Anforderungen an Lieferanten
Ein wichtiger Schwerpunkt der Revision betrifft den Online-Handel. Künftig dürfen chemische Stoffe oder Gemische nur dann in der EU verkauft werden, wenn ein in der Union ansässiger Lieferant sicherstellt, dass die Anforderungen der CLP-Verordnung erfüllt sind. Hierzu wurde Artikel 4 um einen neuen Absatz ergänzt, der diese Verpflichtung regelt.
Zudem müssen bei Fernabsatzangeboten, z. B. auf Online-Marktplätzen, bereits in der Produktdarstellung die Kennzeichnungselemente gemäß Artikel 17 der Verordnung deutlich sichtbar angegeben werden. Anbieter müssen ihre Online-Schnittstellen entsprechend anpassen.
Kennzeichnung: Klarheit durch neue Vorschriften
Die CLP-Verordnung verschärft die Anforderungen an Kennzeichnungsetiketten:
- Größe und Lesbarkeit: Vorgaben zu Schriftgröße, Zeilenabstand und Kontrasten stellen sicher, dass Etiketten besser lesbar sind.
- Faltetiketten: Diese sind nun generell zulässig, um mehr Informationen auf kleiner Verpackung bereitzustellen. Die Vorderseite muss dabei zentrale Angaben wie Gefahrenpiktogramme und Lieferanteninformationen enthalten.
- Digitale Etiketten: Ergänzend können Informationen auch in digitaler Form bereitgestellt werden. Diese müssen kostenlos und ohne Registrierung zugänglich sein.
Neue Regeln für komplexe Stoffe (MOCS)
Mit der Revision werden auch komplexe Stoffe („More than One Constituent Substances“, MOCS) explizit geregelt. Diese Stoffe, die mehrere Bestandteile enthalten, sind nun in der CLP-Verordnung definiert und müssen hinsichtlich ihrer toxikologischen und umweltrelevanten Eigenschaften bewertet werden. Ausnahmen gelten vorerst für pflanzliche MOCS, die bis 2029 von der Verpflichtung ausgenommen sind.
Weitere wichtige Änderungen
- Schätzwert Akuter Toxizität: Neue Vorgaben zur Ermittlung dieser Werte verbessern die Einstufung von Stoffen und Gemischen hinsichtlich akuter Gesundheitsrisiken.
- Nachfüllstationen: Der Verkauf über Nachfüllstationen ist für bestimmte Gefahrenklassen verboten.
- Werbung: Bei Werbung für gefährliche Stoffe und Gemische sind nun detaillierte Informationen wie Gefahrenhinweise anzugeben.
- PCN-Meldungen: Neue Regelungen erweitern die Meldepflicht für Giftinformationszentren auch auf Händler, die Produkte umetikettieren oder umbenennen.
Übergangsfristen und Ausblick
Inkrafttreten, Anwendbarkeit und Übergangsfristen sind zu unterscheiden. Die Regelungspakete werden gestaffelt wirksam:
- Kennzeichnungsetiketten: Ein Teil der Vorgaben ist seit 1. Juli 2026 anwendbar; weitere Kennzeichnungsvorgaben folgen 2027 und 2028.
- Neue Gefahrenklassen: Die maßgebliche Frist hängt von der konkret betroffenen Vorschrift ab; Übergänge für bereits in Verkehr gebrachte Produkte reichen teilweise bis 2028 beziehungsweise 2029.
Die CLP-Revision ist ein entscheidender Schritt im Rahmen der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ der EU. Sie sorgt für mehr Transparenz, verbessert den Schutz von Mensch und Umwelt und passt die Regelungen an die Anforderungen moderner Handels- und Produktionsstrukturen an.
Fazit: Die Revision der CLP-Verordnung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber zugleich die Chance, chemische Risiken besser zu managen und die Kommunikation entlang der Lieferkette zu optimieren. Die Einhaltung der neuen Vorschriften erfordert frühzeitige Anpassungen – handeln Sie jetzt, um rechtzeitig vorbereitet zu sein!
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