Haftung im Brandschutz – wer haftet im Brandfall?

Haftung im Brandschutz wer haftet im Brandfall?

Wenn es zu einem Brand kommt, sind nicht nur Sachwerte, sondern auch Menschenleben in Gefahr. Aus diesem Grund kommt dem Brandschutz eine besonders wichtige Rolle zu. Unter diesem Begriff versteht man alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, Brände zu verhüten. Dabei ist es egal, ob es sich um ein fertiges Gebäude handelt oder es noch im Entstehen begriffen ist. Wenn es darum geht, die Frage nach der Haftung zu klären, wird auch ein Blick auf den Brandschutz geworfen. Wurden Brandschutzregeln nicht eingehalten, entsteht eine Verantwortlichkeit. Eine Teilschuld überträgt sich auch explizit auf das Planungsbüro. Wenn ein Feuer entsteht und sich womöglich unkontrolliert ausbreitet, dann fängt die Suche nach den verantwortlichen Personen an. Der Teufel steckt dabei oft im Detail.

Haftung im Brandfall: Die rechtlichen Grundlagen erklärt

Immer dann, wenn es zu einem Schaden kommt, muss jemand für diesen aufkommen. Juristisch gesehen steht diese Person oder Organisation in der Haftung. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich dabei aus dem BGB. Je nach Situation spielt aber auch das Strafrecht oder öffentliche Recht mit hinein. Doch was sind konkrete Situationen, aus denen sich Haftung ableiten lässt? Prinzipiell immer dann, wenn ein Regelverstoß festgestellt wurde – zum Beispiel ein Vertragsbruch. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Verursacher und der Gefährderhaftung. Wer mit einem Auto einen Unfall verursacht, dann wird der Verursacher dafür haftbar gemacht. Ist er die einzige Person, die zur Rechenschaft gezogen werden kann? Nicht unbedingt. Ist der Unfallfahrer nicht der Halter, weil er den Wagen bloß geliehen hat, ist Letzterer als „Gefährder“ mit haftbar. Darum auch der Begriff der Gefährderhaftung.

Übertragen wir dieses Prinzip auf den Feuerschutz, dann ist nicht bloß die Person, welche den Brand zu verschulden hat, haftbar. Auch jene Personen, welche für die Sicherheit der Betriebsanlagen verantwortlich sind, müssen für das Feuer gerade stehen. So kommt dem Betreiber von Anlagen eine Verkehrssicherungspflicht zu. Dies bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen. Da er sich einer Brandgefahr bewusst sein muss, ergibt sich hieraus eine Verantwortung. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem „Gefahrenbereich“, der gesichert werden muss.

Schutzmaßnahmen nicht befolgt: Welche Folgen hat das?

Brandschutzregeln nicht zu befolgen, ist in höchstem Maße unverantwortlich. Nicht nur, weil man das Leben seiner Angestellten aufs Spiel setzt. Die eigene Zukunftsperspektive kann auch erheblich darunter leiden, wird man für einen Brand im eigenen Unternehmen haftbar gemacht. Im besten Fall drohen Bußgelder. Unangenehm wird es, wenn Menschen zu Schaden kommen und Schadenersatz erstritten wird. Der Worst Case tritt ein, sollte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung anstreben. Man ist dann nicht nur vorbestraft, sondern kann auch mit einem Berufsverbot belegt werden. Stichwort: Unzuverlässigkeit. Deshalb ist es unabdingbar, Vorsorge zu treffen und den Betrieb sicher zu gestalten. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, kann nur ein erfahrener Jurist weiterhelfen. Donato Muro aus Düsseldorf kennt sich aus und kann vor Ort beraten – und als Rechtsexperte knifflige Probleme lösen.


Häufige Fragen und Antworten

Wie können Mitverantwortliche haftbar gemacht werden?

Dem deutschen Recht zufolge kann im Brandfall mehr als nur eine Entität haftbar gemacht werden. Dazu bedarf es jedoch einer Feststellung im Einzelfall durch ein Gericht. Im Prozess wird bestimmt, welchen Anteil beteiligte Parteien tragen. Zu diesen zählen eventuell:

  • Sicherheitsfirmen im Feuerschutz.
  • Planer.
  • Teile der Geschäftsleitung sowie Mitarbeiter.

Jede Situation ist sachlich anders gelagert, weshalb es einer genauen Analyse im Rahmen der gerichtlichen Betrachtung bedarf.

Fehler im Brandschutzkonzept: Wer haftet?

Manche Gebäude schon bei der Planung bedürfen eines Brandschutzkonzepts. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Immobilie besonders schutzbedürftig ist. Beispiele sind Schulen, aber auch Krankenhäuser. Auch wenn von den baurechtlichen Bestimmungen abgewichen wird, muss ein solches Schutzkonzept erstellt werden. Natürlich kann es passieren, dass der Fachplaner oder beteiligte Sachverständige fehlerhaft oder nachlässig arbeiten. Wird das Brandschutzkonzept fehlerhaft erstellt, können diese Personen mit in die Haftung genommen werden.

Wie verhält sich die Situation bei fehlerhafter Brandschutzordnung?

Manche Bundesländer verlange nicht nur ein Brandschutzkonzept, sondern eine noch striktere Brandschutzverordnung, welche sich aus der DGUV ableiten lässt. Verantwortlich ist in der Regel die Geschäftsführung. Allerdings kann die Unternehmensleitung auch an externe Dienstleister übertragen (die Kontrollfunktion kann nicht abgegeben werden als Unternehmensleitung). Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass diese auch Verantwortung übernehmen und im Brandfall zur Mitverantwortung gezogen werden können.

Brandschutz-Mängel dokumentieren und melden

Es ist die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten, etwaige Mängel im Rahmen einer Begehung festzustellen und zu rechtssicher zu dokumentieren. Aber auch als Arbeitnehmer, Mieter, Hausverwalter oder Passant kann man Verstöße melden. Auch wenn lediglich ein Verdacht besteht, muss diesem nachgegangen werden, um Menschenleben zu schützen. Doch an wen sollte man sich wenden? Dies hängt davon ab, zu welcher Personengruppe man zählt und in welchem Kontext der Verstoß vermutet wird. Mögliche Ansprechpartner sind Vermieter, Eigentümer, die Unternehmensleitung, Architekten oder Anlagenbetreiber. Wird der Mangel nicht beseitigt, oder weiß man nicht, wer am besten kontaktiert werden sollte, kann man sich auch direkt an die Polizei oder Bauaufsicht wenden. Selbst Brandschutzbeauftragter werden? Hier Informieren!

Prinzipiell kann man sich aber auch an der folgenden Übersicht orientieren:

Arbeitnehmer wenden sich am besten an die Geschäftsführung oder die mit HSE-Betriebssicherheit Abteilung. Befürchtet man Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitnehmer, kann eine Anzeige auch anonym oder durch den Betriebsrat erfolgen. Die Polizei und Bauaufsicht wird dann eingeschaltet, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vermutet wird.

  • Passanten oder Besucher des Betriebs wenden sich am besten direkt an die Behörden (Bauaufsicht).
  • Zeigen sich Kollegen uneinsichtig ob der Mängel und steht man selber in der Verantwortung, sollte man trotzdem zur Polizei oder Behörde gehen. Damit zeigt man sich zwar im Prinzip selber an, aber kann sich nur so aus der Haftung befreien und Unfälle verhindern helfen.

Muss ein Mangel gemeldet werden?

Es kommt darauf an, ob Fachwissen vorliegt! Passanten oder Arbeitnehmer können Brandschutzmängel meist nicht erkennen. Bei Bauleitern oder andere bezogene Personen sieht die Situation anders aus. Von diesen kann erwartet werden, dass sie entsprechende Fehler erkennen und melden. Häufig wird fälschlicherweise vermutet, dass Führungspersonal mit Fachkenntnis sich aus der Haftung schleichen kann, solange es einem anderen Projekt oder Ressort zugeordnet ist. Nein, jeder Leiter mit Spezialkompetenz kann in die Haftung genommen werden!

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Brandschutz-Haftung: Ein schwieriges Thema

Wenn es in einem Betrieb zu einem Brand gekommen ist, dann ist selten ein einzelner Schuldige zu ermitteln. Ja, es ist richtig, dass Fachplaner und Sachverständige bei groben Verstößen durchaus alleine haftbar gemacht werden können. Die Regel ist dies jedoch bei Weitem nicht. Im Regelfall stehen viele verschiedene Interessen und Akteure nebeneinander. Die Haftungsfrage wird dann vor Gericht beantwortet.

Fest steht, dass Fehler in der Brandschutzplanung einfach nicht passieren dürfen. Auch eine Fahrlässigkeit in der Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Für die Geschäftsleitung besteht immer die Möglichkeit, die Haftung vertraglich auf Dritte zu übertragen. Doch auch hier können viele Fehler passieren. Am besten ist es, wenn man sich im Vorfeld von einer sachkundigen Person beraten lässt. Aber auch wenn es bereits zu Problemen und Konflikten gekommen ist, dann kann Donato Muro aus NRW weiterhelfen, der sich in allen Fragen des Arbeitsschutzes sehr gut auskennt. Eine Vogel-Strauß-Taktik ist keinesfalls zu empfehlen. Schließlich sind auch beteiligte Versicherungen daran interessiert, die Haftungsfrage zu klären. Es kommt also darauf an, sich selber gut zu vertreten, um den eigenen Standpunkt zu stärken.

Gefahrstofflager, die neue TRGS510, 2021

Gefahrstofflager nach TRGS 510

Unsere Umwelt zu schützen, ist ein wichtiges Anliegen der breiten Bevölkerung. Kaum jemand denkt dabei direkt an mögliche Schädigungen durch gefährliche Stoffe. Der konkrete Schutz der Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen wird geregelt in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Die Notwendigkeit von umfangreichen Schutzmaßnahmen und die einheitliche Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) vorgegeben. Sie werden geregelt in der TRGS 510, die im Arbeitsschutz eine wichtige Bedeutung hat.

Der Sicherheits- und Brandschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass die TRGS 510 durch die Veröffentlichung der Überarbeitung am 16.02.2021 in Teilen aktualisiert wurde.

Neu sind zum Beispiel die Ergänzung des Bereithaltens von Gefahrstoffen in größeren Mengen und die Anforderungen an die Zugangsbeschränkung in Industrieparks. Insgesamt sind zwar keine alles verändernde Anpassungen vorgenommen worden, viel mehr wurde Wert auf größere Klarheit und leichtere Verständlichkeit gelegt. Aber bei Änderungen an Ihrem Lager wird für die Gefährdungsbeurteilung seitdem die neue Fassung zugrunde gelegt.

Gerne helfen wir unseren Kunden beim Lagern von Gefahrstoffen und bei der Beachtung der TRGS 510.

Die Hauptbegriffe der TRGS 510

Gefährdung bedeutet die Möglichkeit, räumlich oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle aufeinanderzutreffen. Dies gilt zum Beispiel für Menschen, aber auch für die Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Entfaltet die Gefahr ihre Wirkung, so kommt es zu einem Schaden. Im Arbeitsschutz ist das ein arbeitsbedingter Unfall oder eine arbeitsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung, also eine für Arbeitende nachteilige Einwirkung.

Mit Gefahrstoff werden zunächst Stoffe und Gemische bezeichnet, die die Eigenschaft aufweisen, bei der Verwendung oder Herstellung eine schädigende Wirkung auf Menschen oder Natur entfalten zu können. Darüber hinaus werden Gefahrstoffe auf Grundlage ihrer gefährlichen Eigenschaften nach dem weltweit gültigem GHS eingestuft und gekennzeichnet. Dabei steht GHS für „Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“, welches in der EU im Jahr 2008 mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) in Kraft gesetzt wurde.

Gefahrstofflager sind nach der TRGS 510 Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, in denen Gefahrstoffe gelagert werden sollen, also auch Schränke und Container.

Nach TRGS 510 sind Kleinmengen für die Lagerung die Mengen, die sich maximal unter Beachtung lediglich der allgemeinen Maßnahmen lagern lassen.

Als Kontamination wird im Allgemeinen jede Art der Verschmutzung, Verseuchung und Verunreinigung bezeichnet. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen der TRGS 510 ist hier insbesondere eine Verunreinigung durch einen Gefahrstoff gemeint, wie z. B. Rohölaugen auf einer Wasseroberfläche.

Unter gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungen sind angebrachte, vordefinierte einheitliche Hinweise zu verstehen, die gut sichtbar sein müssen und eine schnelle Erkennung der bestehenden Gefahrenlage ermöglichen. Neben den Gefahrstoffen selbst sind auch Gefahrstofflager und gesicherte Bereiche zu kennzeichnen, wie z. B. Bereiche, die ohne Befugnis nicht betreten werden dürfen.

Mit Schutzmaßnahmen im Sinne der TRGS 510 sind die auszuführenden Handlungen gemeint, mit denen die Gesundheitsgefährdungen, die Sicherheitsgefährdungen und die Gefährdungen der Umwelt durch Gefahrstoffe bei der Lagerung beseitigt oder minimiert werden können. Unter anderem sind damit die Lager- und Lagereinrichtungsgestaltung, die Organisation der Arbeitsprozesse, geeignete Arbeitsmittel, aber auch das Bereitstellen von Mitteln zur Gefahrenabwehr, wie beispielsweise Löschdecke oder Feuerlöscher gemeint.

Im STOP-Prinzip wird die Rangfolge von Schutzmaßnahmen nach ihrer Wirksamkeit beschrieben:

STOP+V steht hier für alle 5 Stufen der Maßnahmenhierarchie (Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, PSA, Verhalten).

Substitution
Technische Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzmaßnahmen

Die Substitution, hier beispielsweise der Austausch eines Gefahrstoffs durch einen weniger gefährlichen Stoff, ist die wirksamste Maßnahme. Sinngemäß bedeutet diese im Umgang mit Gefahrstoffen, stets den passenden Stoff mit minimal möglicher Gefährdung auszuwählen.

Abstände im Sinne der Technischen Regel sind dazu gedacht, ein Lager insgesamt vor gefährlicher Außeneinwirkung, wie Stößen oder Erwärmung zu schützen. Abstände schützen aber auch davor, dass Gefahrstoffe untereinander ungewollt zusammenwirken, und vor Personengefährdung bei nicht bestimmungsgemäßem Ablauf. So sollten zum Beispiel ätzende Flüssigkeiten nie zu nah an Arbeitsplätzen gelagert werden, damit bei Undichtigkeiten der Schutz darin besteht, dass die austretende Flüssigkeit aufgrund des Abstands bemerkt werden kann, bevor sie tatsächlich Menschen gefährdet.

Der renommierte Arbeitsschutzexperte Donato Muro erläutert den Begriff des Gefahrstofflagers für den Arbeitsalltag noch einmal praktikabler als den Ort, den Sie für die Lagerung Ihrer Gefahrstoffe nicht nur ausgewählt, sondern auch entsprechend der TRGS 510 vorbereitet haben. In der Praxis wird ein Ort nicht durch das Anbringen eines Türschildes zum Gefahrstofflager, sondern erst dadurch, dass alle Sicherheitsregeln auch tatsächlich eingehalten werden und nur eingewiesene Personen Zugang haben. Wichtig ist, dass das Lager angemessen sein muss für die zu lagernden Stoffe.

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber haben die Pflicht, zu beurteilen, inwieweit aus der Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für Menschen entstehen können. Diese können sich ergeben aus den Stoffeigenschaften, den gelagerten Mengen, den Lagerungsarten, der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen, Tätigkeiten während der Lagerung, aber auch aus Lagerdauer und Beschaffenheit der Gefahrstofflager.

Dabei müssen Arbeitgeber auch alle Tätigkeiten berücksichtigen beim Ein- und Auslagern, beim Transport innerhalb des Lagers und beim Beseitigen unbeabsichtigt freigesetzter Gefahrstoffe. Es stellen sich zum Beispiel Fragen, wie, ob sich eine ätzende Flüssigkeit, die aus einem undichten Gefäß ausläuft, wieder aufnehmen lässt, ohne dass Mitarbeiter dabei giftige oder reizende Gase, Dämpfe oder Ausdünstungen einatmen. Entsprechende Schutzmasken müssen für solche Fälle bereitstehen, wenn sie nicht schon ohnehin beim Abfüllen der Stoffe erforderlich sind.

Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen

Je nach den Beschaffenheiten des Lagergutes regelt die TRGS 510 die notwendigen Schutzmaßnahmen sehr explizit. Das gilt besonders für größere Mengen. Soweit Sie hier noch nicht über ausreichend Erfahrungen verfügen, kann fachkundiger Rat Ihnen hier deutlich weiterhelfen.

Gerne stellen wir unseren Kunden die Expertise des langjährigen Arbeitsschutzfachmanns Donato Muro bereit und unterstützen sie in allen Praxisfragen zur Beachtung der TRGS 510.

Allgemein gilt, dass Gefahrstoffbehälter verschlossen, geeignet und so beschaffen sein müssen, dass ungewollt kein Inhalt entweichen kann. Es sollen stets die Originalbehälter verwendet werden. Bei Verwendung anderer Behältnisse müssen diese dieselben Eigenschaften aufweisen, wie die Originale. Es muss permanent die Identifizierbarkeit gewährleistet werden. Gefahrstoffe und Gemische sind daher mit entsprechenden Kennzeichnungen zu versehen. Lebensmittelverpackungen dürfen wegen möglicher Verwechslungsgefahr nicht für Gefahrstoffe verwendet werden.

Zugangsbeschränkung für besondere Gefahrstoffe

Akut toxische, krebserzeugende, keimzellmutagene und spezifisch zielorgantoxische Gefahrstoffe müssen unter Verschluss gelagert werden oder so, dass ausschließlich befugte und zuverlässige Personen Zugang haben.

Die TRGS 510 regelt auch besondere Maßnahmen für den Brandschutz. Dazu werden insbesondere Lagermengen angeben, bei deren Überschreitung je Brandabschnitt besondere Brandschutzmaßnahmen angewendet werden müssen. Beispielsweise bei entzündbaren Gasen müssen die Maßnahmen ab einer Lagermenge von über 200 kg ergriffen werden. Bei entzündbaren Flüssigkeiten liegt dieser Grenzwert je nach Kategorie bei 200 kg oder bei 1.000 kg.

Die richtige Lagerorganisation

Der Arbeitgeber muss befugte Personen benennen und regelmäßig schulen und darf nur ihnen Zugang zu Gefahrstoffen ermöglichen. Gefahrstoffe müssen im Lager übersichtlich, geordnet und zugänglich sein. Es muss stets eine Notfallausrüstung vorhanden sein, mit der unbeabsichtigt freigesetzte Gefahrstoffe beseitigt werden können. Notwendige Instandsetzungen des Lagers müssen stets unverzüglich erledigt werden. In Gefahrstofflagern herrscht grundsätzlich Rauchverbot, ganz im Sinne des Brandschutzes, und der Konsum von Nahrungs- und Genussmitteln ist in Gefahrstofflagern grundsätzlich nicht erlaubt.

Der Arbeitsschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass auch das Kauen eines Kaugummis, das Lutschen eines Bonbons und auch Trinken in Gefahrstofflagern und im Umgang mit Gefahrstoffen nicht erlaubt sind. Wer zum Beispiel etwas trinken möchte, ist angewiesen, den Bereich des Lagers zu verlassen.

Regeln für Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung

Auf der einen Seite kann es Sinn ergeben, alle gefährlichen Stoffe zentral in entsprechend ausgewiesenen und geschützten Gefahrstofflagern bereitzuhalten. Auf der anderen Seite gilt es, genau abzuwägen, welcher Stoff wird in welchem Prozess, in welcher Menge und an welchem Ort genau benötigt und welche befugten Personen dürfen mit diesen hantieren. Je nach Betriebsabläufen und Brandschutzkonzepten kann es dann sogar sicherer sein, für bestimmte Stoffe jeweils eigene Lager zu errichten.

Wichtigkeit der TRGS 510

Mit seinen weitreichenden Praxiserfahrungen möchte Donato Muro dringend anraten, die Bestimmungen der TRGS 510 genauestens zu prüfen und einzuhalten. So lassen sich nicht nur Mensch und Natur schützen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verhindern. Das fahrlässige oder absichtliche Verkippen von Lösungsmitteln etwa und eine damit hervorgerufene Gefährdung kann neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen auch eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat zur Folge haben.

Brandschutzkonzept vs. Brandschutznachweis

Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis

Die drei Begriffe Brandschutznachweis, Brandschutzkonzept und Brandschutzplan sind zwar miteinander verwandt, jedoch sind sie nicht identisch. Obwohl sie oftmals deckungsgleich genutzt werden, umschreiben sie aber unterschiedliche Kriterien, wenn es um genehmigungspflichtige Bauvorhaben geht. Brandschutzkonzepte umfassen eine komplette Brandschutzplanung für ein Gebäude. In den Brandschutznachweisen sind alle Details der benötigen Brandschutzmaßnahmen aufgelistet. Dies erfolgt entweder als Visualisierung (in Form eines Brandschutzplanes) und/oder als Übersicht. Ein Brandschutzplan ist ein Grundrissplan mit allen ausgewiesenen brandschutzrelevanten Parametern wie Fluchtwege, Standorte von Feuerlöschern, Brandschutztüren, Brandwände, Feuerwehrzufahrten etc.

Bedeutung eines Brandschutzkonzeptes

Sobald jemand eine Genehmigung zur Errichtung, Umnutzung und/oder Umbau für ein Bauobjekt beantragt, ist dieser auch dazu verpflichtet, ein detailliertes Brandschutzkonzept vorzulegen. Dieses Konzept beinhaltet alle relevanten Maßnahmen, die im Kontext des Feuerschutzwesens stehen. Das sind u. a.:

– Technische, bauliche und organisatorische Gefahrenabwehr.
– Optionen für eine effektive Bekämpfung eines Brandes durch die Feuerwehr.

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Wann kam das Brandschutzkonzept und weshalb ist es erforderlich?

Ausschlaggebend für die Einführung genehmigungspflichtiger Brandschutzkonzepte war 1996 der Brand am Düsseldorfer Flughafen. Diese Katastrophe zeigte deutlich, dass es nicht nur auf Formulierungen von Vorschriften ankommt, die im vorliegenden Fall zu Genüge vorhanden waren. Die Einhaltung, Dokumentation und die Umsetzung der Vorschriften wurden jedoch weitestgehend dem Zufall überlassen und selten kontrolliert. Dies wurde nicht nur am Flughafen Düsseldorf so gehandhabt. Das erste Bundesland, welches verpflichtend Brandschutzkonzepte für Sonderbauten verlangte, war Nordrhein-Westfalen. Die Brandschutzkonzepte sollten ab diesem Zeitpunkt akribisch erstellt und behördlich geprüft werden.

Aktuell bildet die Musterbauordnung (MBO) den Orientierungsrahmen für die gesetzlich bundesweit geltenden Brandschutzrichtlinien. Die Musterbauordnung wurde 2002 eingeführt und führt u. a. in § 14 MBO wörtlich Folgendes aus:

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ (Quelle: https://www.idf.nrw.de/aktuelles/dokumente/grundsatzpapier_par_14_mbo.pdf)

Für die Formulierung der MBO war die Arbeitsgemeinschaft der 16 Bundesländer IS-ARGEBAU zuständig. Die MBO selbst ist kein Gesetz, sondern ist die Grundlage, für die auf Landesebene vorgeschriebenen Brandschutzkonzepte und sind somit Bestandteil eines Baugenehmigungsverfahrens.

Wann muss ein Brandschutzkonzept vorgelegt werden?

Eine einheitliche Regelung auf Bundesebene existiert nicht. Normalerweise verlangt die Brandschutzbehörde keinen Brandschutzplan für folgende Gebäude:

– Neben- und Anbauten,
– kleine Gebäude,
– Einfamilienhäuser,
– Landwirtschaftliche Gebäude.

Zu den Gebäudeklassen, die ein eigenes Brandschutzkonzept benötigen, zählen gemäß MBO sogenannte Sonderbauten. Wann ein Gebäude ein Sonderbau ist, regeln jedoch die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer. Auch wie detailliert ein Brandschutzplan sein muss, hängt von der Bauart, Nutzung und Anlage des jeweiligen Gebäudes ab. Sonderbauten können insbesondere sein:

– Büro- und Verwaltungsgebäude, die eine Grundfläche von mehr als 400 m² aufweisen.
– Hochhäuser.
– Kindergärten und Schulen.
– Gaststätten.

Wie erstellt man ein Brandschutzkonzept und was sollte es beinhalten?

Die Grundlage für das individuell erstellte Brandschutzkonzept bildet zum einen die Nutzung des Gebäudes, das zu erwartende Ausmaß an Schäden und das Brandrisiko. Neben den Vorstellungen und dem Zweck des Bauherrn bzw. Eigentümer eines Gebäudes, müssen auch die versicherungsrechtlichen und behördlichen Vorgaben mit einkalkuliert werden.

Was gehört zu einem Brandschutzkonzept?

Das Brandschutzkonzept umfasst einfach gesagt alle Einzelmaßnahmen in folgenden Bereichen:

– Abwehr: Handlungen zur Bekämpfung, Eingrenzung und Löschung von Bränden.
– Vorbeugung: anlagentechnische und bauliche Feuerschutzwesen (beispielsweise Brandschutztüren und Fluchtwege).
– Organisation: unternehmerische Brandschutzordnung.

Um ein Brandschutzkonzept genehmigt zu bekommen, muss es eine aussagekräftige Beschreibung der risikorelevanten Aspekte vorweisen. Beispielsweise ein dargelegtes etwaiges Brandszenario und entsprechende Schutzziele. In NRW ist dies auch in der BauPrüfVO geregelt.

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes

Für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist im Regelfall der Bauherr. Für Gebäude, die in öffentlicher Hand liegen, ist ein sogenannter Brandschutzsachverständiger hinzuzuziehen. Dieser erstellt das Brandschutzkonzept und führt ggf. auch die baulichen Maßnahmen. Im privaten Bereich ist man nicht dazu verpflichtet, einen solchen Sachverständigen zu beauftragen. Jedoch können es die Behörden verlangen, dass für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes, eine besonders qualifizierte Person hinzugezogen wird. Dies kann z. B. bei Sonderbauten wie Krankenhäuser, Messebauten, Schulen oder Industrieanlagen der Fall sein. Also überall dort, wo sich größere Mengen von Personen aufhalten.

Kosten eines Brandschutzkonzepts

Der Ausschuss der Kammern und Verbände der Architekten und Ingenieure für die Honorarordnung hat die Gebührenordnung ausgearbeitet (Leistungen für Brandschutz: AHO Heft 17). Die Höhe des jeweils fälligen Honorars richten sich sowohl nach der Grundfläche des Gebäudes als auch der Anordnung der Teilflächen, der Komplexität der Aufgabe, Nutzungszweck sowie weitere Aspekte.

Bedeutung eines Brandschutznachweises

Der Brandschutznachweis ist essentieller Bestandteil des genehmigungspflichtigen Bauantrags. Insbesondere gilt dies bei Bauvorlagen für Sonderbauten, bei denen bekannt ist, dass sich dort eine größere Anzahl Menschen aufhalten wird. Hier prüfen die Behörden akribisch das vorgelegte Brandschutzkonzept. Nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt eine weitere Prüfung durch einen Prüfsachverständigen oder eine für die jeweilige Situation ausgebildete Person.

Weshalb benötigt man Brandschutznachweise?

Die Baubehörde benötigt zur Überprüfung, ob alle vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllt werden, einen Brandschutznachweis. Die Vorlage eines solchen Nachweises ist auch bei Gebäudeklassen von 1 bis 3 Pflicht. Hierbei handelt es sich um konventionelle Wohn- und Bürogebäude. Im Regelfall enthält schon der Bauplan selbst einen solchen Plan über Brandschutzdetails. Ist dies der Fall, ist es nicht zwingend erforderlich, einen separaten Brandschutznachweis erstellen zu lassen.

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Ab wann wird der Brandschutznachweis benötigt?

Der Brandschutznachweis ist immer bei Sonderbauten und den Gebäudeklassen 5 erforderlich. Unter die Gebäudeklasse 5 fallen folgende Objekte:

– Nutzungseinheit hat mehr als 400 Quadratmeter Grundfläche.
– Das Gebäude ist höher als 13 Meter.
– Unterirdische Gebäude.

Wer erstellt den Brandschutznachweis?

Die Verantwortung hierüber obliegt dem Bauherrn. In den meisten Fällen verfügt dieser aber nicht über das Spezialwissen, das es für die Formulierung eines Brandschutznachweises vorzuweisen gilt. Bandschutzingenieure wie Donato Muro erstellen die Brandschutzkonzepte und Bandschutznachweise.

Wer darf den Brandschutznachweis erstellen?

Das kommt ganz darauf an, in welchem Ort sich das betreffende Objekt befindet, denn Gebäudebrandschutz ist Landesrecht. Je nachdem welche Behörde zuständig ist oder welcher Gebäudeklasse das Objekt unterliegt, können besondere Bestimmungen für die Erteilung der Nachweise gelten.

Aus welchen Inhalten besteht ein Brandschutznachweis?

Ein Brandschutznachweis besteht normalerweise aus einem Mantelbogen, der alle relevanten Angaben über das Objekt und auch den Bauherrn beinhaltet (Adresse des Bauherrn, Standort des Objektes usw.). Im Bauplan müssen sämtliche Details über den Brandschutzplan niedergeschrieben sein; soweit dies möglich ist. Durch Checklisten für die einzelnen geplanten Maßnahmen über Fluchtwege, Löschgeräte, Brandschutztüren etc. wird die Überprüfung des Brandschutzplans erleichtert.

Welche Kosten verursacht ein Brandschutznachweis?

Die Höhe der Kosten für einen Brandschutznachweis hängen u. a. von der Größe und den Eigenschaften des Bauobjektes ab. In den Gebäudeklassen 1 – 3 sind die Kosten meistens in dem Bauplan enthalten. Die Berechnung richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Falls spezielle Bescheinigungen notwendig sind oder ein Sachverständiger hinzugezogen wird, können zudem zusätzliche Kosten anfallen.

Wie wird der Brandschutznachweis erstellt?

Sämtliche Gebäude weisen eigene Parameter zur Beschreibung von Brandschutzkonzept, -plan und –nachweis aus. Die landesrechtlichen Behördenvorgaben fließen mit ein. Deshalb gibt es auch keine bundesweit einheitliche Vorlage. Von Vorteil ist es, die Erstellung einer Brandschutzdokumentation mithilfe einer professionellen Software durchzuführen.

In welchem Verhältnis steht die Brandschutzdokumentation mit dem Brandschutznachweis?

Damit im Notfall schnell reagiert werden kann oder um die Maßnahmen zum Feuerschutzwesen kontrollieren zu können, werden alle Dokumente in einer Brandschutzdokumentation zusammengefasst. Hierzu gehören Angaben zu den technischen und baulichen Aspekten des Brandschutzes sowie die Brandschutzordnung selbst. Die Brandschutzordnung enthält Notfallanweisungen für:

– jegliche Mitarbeiter der Institution/des Betriebs,
– alle Menschen allgemein im Gebäude,
– jene Mitarbeiter, die für das Feuerschutzwesen zuständig sind.

Des Weiteren können auch noch folgende Aspekte in der Brandschutzdokumentation enthalten sein:

– Brandschutzunterweisung,
– Prüfungsunterlagen zu Arbeitsmitteln,
– Ausbildung/Benennung des Brandschutzbeauftragten sowie Brandschutzhelfer,
– Gefährdungsbeurteilung und Brandrisikoanalyse,
– Feuerwehrplan, Brandschutzplan, Feuerwehrlaufpläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Alarmpläne.

Die Ausarbeitung einer effizienten Brandschutzdokumentation sollte gewissenhaft erledigt werden. Ein guter Brandschutzplan kann Leben retten. Deshalb sollte bei der Erstellung der Maßnahmen zum Brandschutz und Arbeitsschutz unbedingt ein Sicherheitsingenieur, wie Donato Muro es ist, hinzugezogen werden. Er bietet umfangreiche Qualifikationen und ist ein kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen, die auf der Suche nach einem Rundum-Konzept in Sachen Arbeitsschutz sind.

Wie könnte man eine Atombombe überleben?

Einleitung

Gerade erst ist es passiert – der russische Präsident Wladimir Putin hat die russischen Atomstreitkräfte in Alarmbereitschaft versetzt. Zwar ist es aktuell sehr unwahrscheinlich, dass ein Atomkrieg ausbricht, zu wissen, wie man sich im Fall der Fälle zu verhalten hat, kann trotzdem angebracht sein. Denn fest steht, bei einem nuklearen Angriff würden viele Menschen sterben. Aber es gibt Möglichkeiten, einen Atomangriff zu überleben. Man muss nur wissen, wie. 

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Schon seit vielen Jahren rüstet sich die Welt auf und immer mehr Länder, darunter China, und Nordkorea, verfügen über unterschiedliche, hochmoderne Atomwaffen. Deshalb haben verschiedene Regierungen, unter anderem die US-Regierung, Verhaltensweisen und Anweisungen veröffentlicht, wie man sich bei einem Atomangriff verhalten sollte. Wir erklären in diesem Blogartikel, wie Du eine Nuklear-Explosion überstehst.

Wie bereite ich mich auf einen bevorstehenden Atomkrieg vor und was sollte man beachten?

Es gibt unterschiedliche Ansätze, wie man sich effektiv auf einen Atomkrieg vorbereiten kann und Wege, um zu überleben laut einem Sicherheitsexperten. Die gängige Empfehlung von Experten, wie unter anderem der US-Experte Brooke Buddemeyer, ist, ein paar Müsliriegel, ein Radio und vier Liter Wasser vorrätig zu haben. Die Müsliriegel sollen dabei den aufkommenden Hunger stillen, das Radio soll dafür verwendet werden, Informationen der Regierung zu erhalten und die vier Liter Wasser sollen das kurzzeitige Überleben sichern. 

Lesen Sie hier: Diese Dinge sollten Sie für den Notfall stets zuhause haben Artikel: Wie funktioniert eine Atombombe?

Die meisten “Prepper”, also Personen, die sich professionell auf eine Apokalypse vorbereiten, halten diese Vorkehrungen für nicht ausreichend. Allerdings wird auch mit ein bisschen Sachverstand und Logik klar, dass diese Vorbereitungen zu wenig sind und höchstens für das Überleben in den ersten Tagen hilfreich sein kann. Möchte man sich wirklich auf ein solches Szenario vorbereiten, muss man deutlich mehr Vorkehrungen treffen. Um zu überleben, könnt Ihr die folgenden Dinge tun und auf Vorrat haben.

Wasser

Ausreichend Wasser vorrätig zu haben ist existenziell, um eine längere Zeit überleben zu können. Hier gilt: Je mehr Wasser, desto bessere Chancen zu überleben. Im Idealfall sollte man Zugang zu Grundwasser haben und sich damit verpflegen können. Die vier Liter, die von den Experten empfohlen werden, reichen höchstens aus, um eine knappe Woche zu überleben. Bis die Radioaktivität gesunken ist, vergeht allerdings ein deutlich längerer Zeitraum. 

Nahrungsmittel

Neben ausreichenden Vorräten an sauberem Wasser ist natürlich auch Nahrung enorm wichtig, um zu überleben. Die Müsliriegel sind höchstens lecker, allerdings geben sie nur wenig Energie und eignen sich deshalb nicht unbedingt als einzige Nahrungsquelle. Besser geeignet sind gut haltbare, energiereiche Nahrungsmittel, die gut verschlossen sind. Im Handel sind spezielle Notrationen erhältlich, die eigentlich für Soldaten gedacht sind und sich ebenfalls ideal eignen, einen Atomangriff zu überstehen. 

Passende Kleidung

Hat man einen guten Vorrat an Wasser und Lebensmitteln, sollte man ebenfalls darauf achten, über genug Kleidung zu verfügen, denn auch das sicherste Versteck muss irgendwann verlassen werden. Gut geeignet sind Gummistiefel und Regen-Ponchos, da diese den Körper davor schützen können, in Kontakt mit den radioaktiven Partikeln zu kommen. Ebenfalls wichtig für das Überleben sind gut gefütterte und warme Kleidungsstücke, die davor schützen, dass man unterkühlt. 

Radio

Hat man die drei Grundlagen zum Überleben, Wasser, Nahrung und Kleidung auf Vorrat, sollte man sich darum kümmern, Lösungen zur Kommunikation mit der Regierung vorzubereiten. Ein batteriebetriebenes Radio, welches Mittelwelle (MW) und Langwelle (LW) empfangen kann, ist hier die beste Wahl. Dadurch können Durchsagen und Informationen der Regierung empfangen werden, die ebenfalls wichtig für das Überleben sein können. 

Medizin

Außerdem wichtig ist eine medizinische Grundversorgung, wie beispielsweise ein Erste-Hilfe-Set oder ein Wunddesinfektionsmittel. Zusätzlich sollte man, wenn man regelmäßig auf Medikamente angewiesen ist, diese auf Vorrat verfügbar haben. Denn im Falle eines Atomkrieges werden wahrscheinlich keine Apotheken mehr geöffnet sein und auch Krankenhäuser völlig überlastet sein. Wenn eine Atombombe in die Luft fliegt, werden viele Menschen verletzt sein und auf Medikamente angewiesen sein.

Weitere wichtige Dinge, die man auf Vorrat haben sollte, sind zum Beispiel passende Werkzeuge. Ein scharfes Messer, eine Säge, ein Hammer und ein paar Nägel können praktisch sein und sollten in jedem Vorrat für eine Apokalypse vorhanden sein. Außerdem können Streichhölzer und Feuerzeuge, sowie ein Geigerzähler hilfreich sein, um langfristig zu überleben. Letzterer kann dafür genutzt werden, Lebensmittel, den eigenen Körper und die Umwelt auf Strahlenbelastung zu prüfen. 

So überlebst du die erste Stunde nach einem Atomangriff

An dem Einschlagpunkt der Atombombe wird in Millisekunden alles zerstört sein, im Radius von 13 (500 qm2) km wird alles durch die Hitzewelle und die Detonation zerstört werden. Nach außen hin, wir die Druckwelle schwächer. Der Atompilz steigt, mehre Kilometer hoch auf, er besteht aus Staub und Asche und wirft einen dunklen Schatten. Dieser sauft frische Luft an, dieser Sturm bringt Sauerstoff mit und das Feuer wird wieder angefeuert. Aus 21 km entfernen beobachten wir die Bombenexplosion und machten Fotos von der Pilzwolke – die Druckwelle trifft uns hier “weniger” schlimm. Das schlimme, es kommt keine Feuerwehr, keine Hilfe!

Sollte es zu einer Atomexplosion kommen, vor der Du nicht flüchten kannst, solltest Du ein passendes und sicheres Versteck finden. Die größte Bedrohung in den ersten Tagen ist die Radioaktivität, vor der Du dich unbedingt schützen solltest. Dabei kann ein Versteck unter der Erde, zum Beispiel ein Keller, eine Höhle oder auch eine U-Bahn-Röhre Dir Schutz bieten. Auch stabile Gebäude bieten einen gewissen Schutz vor der Radioaktivität. 

Wichtig ist, dass der Luftaustausch nicht zu hoch ist, um möglichst wenig Kontakt mit radioaktiven Partikeln zu haben. Luftdurchlässige Tunnel eignen sich deshalb nicht als Versteck. Auch Autos bieten fast keinerlei Schutz vor der Strahlung und eignen sich deshalb nicht. Am besten sollte man Schutz in einem Gebäude suchen und möglichst unter die Erde gelangen. 

Hat man ein sicheres Versteck gefunden, sollte man sich darauf einstellen, einige Tage in diesem Versteck zu verbringen. Als Erstes sollte man sich seiner äußeren Bekleidungsschicht entledigen, da diese mit Radioaktivität kontaminiert sein können. Vor allem, wenn man in Kontakt mit dem radioaktiven Niederschlag gekommen ist, kann dieser an der Kleidung oder in den Haaren haften bleiben. Deshalb sollte idealerweise auch eine Möglichkeit zum Waschen im Versteck vorhanden sein. FFP3-Masken und Staubanzüge könnten helfen, Staubpartikel welche radioaktiv Teilchen mit sich führen, nicht einzuatmen. Jeder Atemzug an Radioaktivität wird tödlich sein.

Nach einigen Tagen können auch andere Überlebende zur Gefahr werden. Denn Nahrungsmittel und sichere Verstecke sind rar und andere Personen könnten versuchen, an das sichere Versteck und die Vorräte zu gelangen. Deshalb sollte man sich um Möglichkeiten und Geräte zur Selbstverteidigung kümmern und diese zur Not auch einsetzen.

Wie verhält man sich bei einer Atomexplosion?

Angenommen der Ernstfall tritt ein und eine Atombombe sollte wirklich explodieren, verläuft die Explosion in verschiedenen Schritten ab. Zuerst wird wahrscheinlich alles im Umkreis von ungefähr 1,6 Kilometern zerstört. In den ersten 15 Sekunden nach der gewaltigen Explosion, die im näheren Umkreis alles zerstört, steigt ein gewaltiger Feuerball in den Himmel, der Schutt und Dreck mit sich reißt. 

Nach dem Aufstieg des Feuerballs hat man ungefähr eine Viertelstunde, um Schutz zu suchen. Denn wenn der radioaktive Dreck wieder auf die Erde fällt, verstrahlt er alles, mit dem er in Berührung kommt. Deshalb sollte man möglichst in einem sicheren Versteck Schutz finden. Radioaktive Strahlung ist nämlich nicht nur in hohen Dosen tödlich. Denn auch eher geringe Mengen der Strahlung können zu Blasen auf der Haut führen, die das Knochenmark schädigen und innere Organe angreifen. Auch Folgekrankheiten wie Leukämie können durch die radioaktive Strahlung verursacht werden.

Je mehr Schichten von Beton und Mauerwerk jetzt vor der Radioaktivität schützen, umso besser. Mögliche schnell verfügbare Verstecke sind die unteren Stockwerke von Altbauten oder Keller und U-Bahnstationen. Falls man sich mit der gefährlichen Strahlung infiziert hat, muss möglichst schnell medizinische Hilfe gefunden werden, eine Gegenmaßnahme ist zum Beispiel das Pigment Berliner Blau, welches oral verabreicht wird und dabei helfen kann, dass die Strahlung den Körper wieder verlässt. 

Außerdem sollte man sich schnellstmöglich waschen und die radioaktiv verseuchte Kleidung ausziehen. Ein Symptom einer gefährlichen Strahlenvergiftung ist, dass die entsprechende Person sich heftig übergeben muss. Denn der Körper reagiert sehr schnell auf radioaktive Strahlung. 

In der ersten Stunde nach der Explosion sollte man weiterhin Schutz in einem Versteck suchen. Die Strahlung der Atombombe zerfällt relativ schnell und nimmt beständig ab, nach 24 Stunden hat der radioaktive Staub schon 80 Prozent der Energie verloren. Wenn man Glück hat, war man der Strahlung nicht allzu lange ausgesetzt und hat keine Langzeitfolgen zu erwarten. 

Abrüstung ist der beste Schutz vor einer Atombombe

Die wenigsten Menschen würden eine Atombombe überleben und noch weniger würden ohne Langzeitfolgen davon kommen. Selbst mit der besten Vorbereitung ist ein unbeschadetes Überleben sehr unwahrscheinlich. Die Hiroshima-Bombe beispielsweise hat in einem Radius von einem Kilometer alles Leben vernichtet. Heutige, moderne Atombomben sind allerdings noch tausendfach stärker und deren Explosionen viel verheerender, als es bei der Hiroshima-Bombe der Fall war. 

Deshalb ist der beste und einzige Schutz vor einer Tragödie dieses Ausmaßes, dass es niemals zu einem weiteren Abwurf einer Atombombe kommt. 

Was passiert, wenn eine Atombombe deine Stadt trifft?

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Wie gefährlich sind E-Autos und Lithium Akkus wirklich?

Eine Zusammenfassung des aktuellen Standes vom Brandschutzexperten Donato Muro. Im Folgenden hat Donato Muro die drei wichtigsten Quellen zusammengefasst und auf Korrektheit überprüft:
1. Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge (Deutscher Feuerwehr Verband 18.02.2021)
2. Hinweise für die Brandbekämpfung von LithiumIonenAkkus bei Fahrzeugbränden (DGUV Fachbereich Feuerwehren 28.07.2020)
3. Risikoeinschätzung Lithium-Ionen Speichermedien (Deutscher Feuerwehr Verband 01/2018)

Keine erhöhte (Brand)gefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge!
Wirklich? Am 22.02.2021 veröffentlichte der Deutsche Feuerwehrverband einen Artikel mit dem Titel „Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge“.Seinerzeit erschien es dem Feuerwehrverband „aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den verschiedensten Medien […] wichtig zu betonen, dass auch Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können“.
Dabei wurde allerdings eingeräumt, dass „sich dies unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen gestalten könnte. Jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz.
“Festgestellt wurde dabei, dass „bei einer baurechtskonform errichteten Garage das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts“ stehen würde.
Auch der ADAC stellte durch Crashtests in einem seiner Artikel am 22.01.2021 fest, dass das Risiko eines Fahrzeugbrandes bei E-Autos nicht höher ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Allerdings mit der Einschränkung, dass es bei der Brandbekämpfung „Unterschiede“ gibt.

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Brandbekämpfung bei E-Autos mit Lithium-Ionen-Batterien

Von Zeit zu Zeit liest man in der Presse von fehlerhaft konstruierte Handy-Akkus, die in Brand geraten können. Die Technologie ist bei Batterien zwar erheblich fortgeschritten, aber was ist bei E-Autos und ihren Stromspeichern zu beachten? Können die ebenfalls anfangen zu brennen, und was sind die Folgen? Und wie kann sich der Autofahrer davor schützen?

Brandgefahr durch in Tiefgaragen?

Entgegen anderslautender Pressemitteilungen ist die Feuerwehr durchaus in der Lage, den Brand eines E-Autos zu löschen. Unter besonderen Umständen ist die Brandbekämpfung allerdings etwas aufwändiger als bei einem Fahrzeug mit herkömmlichen Antrieb. Der Vorgang ist aber keinesfalls mit einer höheren Gefährdung verbunden als bei einem KFZ mit Gasbetrieb.

Das Abstellen und Aufladen eines Elektrofahrzeugs in einer Tiefgarage widerspricht nicht den Bestimmungen des Bauordnungsrechts, vorausgesetzt die Ladeeinrichtung wurde zertifiziert und die Räumlichkeiten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Aus Sicht des Brandschutzes ist ein Verbot für alternative Antriebe in einer Garage nicht angezeigt. Beim heutigen Stand von Elektroautos ist weder die Wahrscheinlichkeit eines Brandes noch der zu erwartende Schaden erhöht. Der Gesetzgeber definiert im Baurecht Mindestanforderungen für Garagen, die im Brandfall für eine ausreichende Sicherheit sorgen. Die Ziele des Brandschutzes sind unabhängig von den Fahrzeugtypen, und der Erfolg eines Einsatzes wird von den Antriebsarten, die in der Garage abgestellt sind, nicht beeinflusst.

Wenn ein Elektrofahrzeug innerhalb einer Garage in Brand geraten ist und gelöscht wurde, muss es der Halter aus der Garage entfernen. Der Abschleppdienst oder ein Entsorger verfügen über die notwendigen Hebe- oder Bergegeräte. Außerdem muss das Unternehmen beim Transport der Gefahr von Rückzündungen begegnen. Deshalb sollte der Betrieb eine entsprechend ausgebildete Fachkraft beschäftigen, die über ausreichende Kenntnisse im Bereich von Hochvolt-Sytemen verfügt.

Die Brandbekämpfung von LithiumIonen Akkus

Für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Batterien eignen sich grundsätzlich die bei jedem anderen Brandeinsatz ebenfalls üblichen Methoden. Die Mitarbeiter der Feuerwehr führen Löschmaßnahmen mit Wasser durch und verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch in andere Bereiche. Anschließend bedarf es einer kontinuierlichen Einschätzung der Wärmeentwicklung des Stromspeichers mittels einer Wärmebildkamera. Nicht bekannt sind Indikatoren, mit denen man eine Rückzündung ausschließen könnte. Deshalb sind Lithium-Ionen-Speicher sicher unterzubringen oder einem Entsorgungsbetrieb zu überlassen.

Befinden sich die Stromspeicher in einem Gehäuse, unterbleibt ein Freilegen oder der Ausbau der Komponenten. Denn diese Maßnahmen gehören nicht zu den Aufgaben einer Feuerwehr. Besondere Aufmerksamkeit gilt allerdings dem Umfang von Beschädigungen des Akkus, die Einsatzkräfte sind auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Je nach Situation kann ein Absperren der Gefahrenzone sinnvoll sein.

Was tun bei Akkubrand ?

Ob beim Brand eines Speichermediums oder eines Geräts, in dem Lithium-Ionen-Akkus verbaut wurden: Als Löschmittel empfehlen die Experten Wasser, das auch Zusätze enthalten kann. Für den Akku ergibt sich allerdings das erhebliche Risiko einer thermischen Überlastung („Thermal Runaway“). Deshalb kommt es in der Folge auf eine nachhaltige Kühlung an, die frühzeitig einsetzt und ausreichend lange anhält. Auch ist die Wärmeentwicklung des Stromspeichers und eines vorhandenen Gehäuses etwa mit einer Wärmebildkamera regelmäßig zu kontrollieren. Dabei kommt es mitunter zu einem chemischen Prozess, der Tage oder auch Wochen andauern kann. Der Entsorger oder Betreiber der Halle sollte diesen Vorgang betreuen. Mit den bekannten Löschmitteln wie Sand, CO2, Metallbrand- oder ABC-Pulver ergibt sich kein ausreichender Kühleffekt.

Die Besonderheiten bei einem LI-Akku in einem E-Auto bei einem Brand

Meist setzen die Konstrukteure einen Lithium-Ionen-Akku als Hochvolt-Batterie ein. Nur selten verwendet man sie für Niedervolt-Netze (12 bis 48 Volt). Die Speicher befinden sich in vielen Fällen innerhalb eines wasserdichten Gehäuses, das in den Fahrzeugrahmen integriert ist. Entsteht ein Brand in einem Akku, dessen Mechanik nur unwesentlich beschädigt wurde, kann das Löschwasser ihn also nicht erreichen. Deshalb erhöht sich die Dauer des Löschvorgangs und ebenso der Bedarf an Löschmitteln. Außerdem muss erst Wasser in erheblicher Menge in das Innere der Batterie gelangen, damit ein Erfolg einsetzt.

Die bisher beschriebenen Lithium-Ionen-Batterien sind zwar weit verbreitet, allerdings erhalten sie inzwischen Konkurrenz von Technologien, die Nickel-Metallhydrid (MiMH) verwenden. In etlichen Hybridfahrzeugen finden diese Produkte mittlerweile Verwendung. Im Brandfall sind sie leichter zu löschen, denn ihr Brandverhalten ist weniger dynamisch und die Reaktionsfreudigkeit gering.

Vorsicht bei der Brandbekämpfung

Wie bei anderen Bränden auch, entstehen bei einem Lithium-Ionen-Akku Atemgifte und andere Verbrennungsrückstände, die gesundheitsschädigend sind, und zwar in einem erheblichen Ausmaß.

Die Rauchentwicklung bei diesen Akkumulatoren zeigt charakteristische Farbveränderungen von hellgrau bis tiefschwarz. Abgeblasen werden außerdem weißer (brennbarer Elektrolyt) sowie grauer Rauch (Graphit). Es kommt auch zu zyklischen Stichflammen und Kurzschlüssen, die brennbare Batterieteile ausstoßen. Beim Löscheinsatz nähern sich die Ausführenden am besten in diagonaler Richtung, ausgehend von den Fahrzeugecken.

Der Verlauf des Brandes ist kaum vorhersehbar. Denn das Geschehen ist abhängig von diversen Faktoren. Einfluss nehmen die Bauform der Batterie und ihre innere Struktur, die Zellchemie sowie nicht zuletzt und besonders der Ladezustand.

Risikoeinschätzung Lithium-Ionen Speichermedien

In Wohngebäuden installieren Eigentümer immer häufiger Hausspeicheranlagen. Der Hausherr sollte darauf achten, dass die Geräte zertifiziert sind und ihre Produktion ständig überwacht wurde. Dann entsteht kein höheres Risiko als das bei anderen Elektrogeräten oder Solar-Anlagen.

Kommt es zu einem Zimmerbrand, kann sich die Anlage frühzeitig stark erwärmen. Die Experten der Feuerwehr empfehlen deshalb, die Komponenten in einem der VDE AR E 2510-2 entsprechenden Räumlichkeit oder Gehäuse unterzubringen.

Bei einem Brand löschen die Feuerwehrleute eine Hausspeicheranlage wieder mit Wasser, das unter Umständen auch Löschmittelzusätze enthält. Außerdem können auch hier die bereits beschriebenen Rückzündungen auftreten. Deshalb wird nach dem Löschen der Batteriebereich mit Hilfe einer Wärmebildkamera in kurzen Zeitintervallen überprüft, um die Temperaturentwicklung zu kontrollieren. Die Batterie kühlt die Feuerwehr ausreichend lange mit Wasser und überwacht sie, bevor man sie dem Betreiber übergibt.

Vorbeugender Brandschutz und Lithiumionen Akkus

Elektrofahrzeuge wie auch Hybridfahrzeuge unterliegen einer strengen Zertifizierung. Die Produktion wird engmaschig überwacht, der Betrieb setzt eine zertifizierte Ladeeinrichtungen und Zellenüberwachungen voraus. Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen ist das Auftreten von Fehlern nur minimal.

Von einem entsprechend klassifizierten E-Auto gehen ähnliche Verfahren aus wie von einem Benziner oder Dieselfahrzeug. Auch Gas als Antrieb ist mit vergleichbaren Risiken verbunden. Das konnten Brandversuche, die von Experten vorgenommen wurden, eindeutig belegen. Die Antriebsart von Fahrzeugen derselben Generation und vergleichbarer Größe hat keinen Einfluss auf die Brandleistung.

Prüfungen und Zertifikate

Für das Gefährdungspotential sind bei Bränden vor allem die Kunststoffkomponenten entscheidend, die in den heutigen Fahrzeugen zahlreich verbaut werden und für hohe Brandlasten sorgen. Denn bei einem Fahrzeugbrand entsteht durch sie eine erhöhte Wärme- und Rauchentwicklung.

Die für den Brandschutz zuständigen Dienstellen prüfen deshalb nach denselben Kriterien wie bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, wenn sie die Sicherheit von Veranstaltungen bewerten oder eine Brandverhütungsschau durchführen. Auch in einer Tiefgarage bzw. an Einstellplätzen akzeptieren die zuständigen Sachbearbeiter die entsprechenden Ladeeinrichtungen mit Zertifizierung, wenn sie als Bestandteile für den Betrieb und das Abstellen der Fahrzeuge notwendig sind.

Was tun bei E-Auto Brand ?

Auch ein E-Fahrzeug wird bei einem Brand mit Wasser gelöscht, Zusätze zum Löschmittel sind erlaubt. Allerdings sollte man nach erfolgtem Löschvorgang die Temperatur im Bereich des Akkus engmaschig kontrollieren. Eine erhöhte Temperatur kann eine Wiederentzündung ankündigen, die Abnahme der Temperatur schließt diese Gefährdung jedoch keinesfalls aus. Die Feuerwehr vermeidet Rückzündungen durch Kühlung des Batteriebereichs mit Wasser bis zum Eintreffen des Abschleppdienstes. Dieser ist wegen der Gefahr von möglichen Rückzündungen darüber zu informieren, dass ihm ein E-Auto übergeben wird. Aus demselben Grund wird den Beteiligten empfohlen, sich nicht in der Nähe Fahrzeugs aufzuhalten. Befindet es sich in einer Garage oder einem anderen geschlossenen Bereich, sollte es unter den oben beschriebenen Umständen ins Freie gebracht werden.

8 E-Auto in Tiefgarage – ja oder nein ?

Das Parken in einer Tiefgarage gilt als unproblematisch. Das Fahrzeug ist nicht der Witterung ausgesetzt, altert langsamer, und die Kameraüberwachung bietet eine umfassende Sicherheit. Aber was ist mit einem E-Auto? Bei einem Brand bleibt es nicht bei den üblichen Reparaturen, die Batterie-Technik ist kompliziert und bedarf im Katastrophenfall einer besonderen Behandlung.

Der Autofahrer könnte argumentieren: Ein Brand passiert äußerst selten, und das Risiko ist deshalb nur gering. Wenn sich aber tatsächlich ein Feuer ereignet, entstehen unter Umständen hohe Folgekosten für den Besitzer. Denn die Abkühlung der Batterie kann sich über einen langen Zeitraum hinziehen, vielleicht sogar über Wochen. In einer Tiefgarage kommt dann einiges an Standgebühren zusammen, die erheblich ausfallen. Außerdem muss ein Mitarbeiter des Parkhauses den Kühlprozess überwachen, und der arbeitet auch nicht für umsonst. Zudem fliegen unter Umständen Batterie- und Fahrzeugteile umher, die andere Fahrzeuge erheblich beschädigen können. Insgesamt ist man als Fahrzeughalter also mit erheblichen Ausgaben konfrontiert, die das Abstellen in einer Garage als wenig sinnvoll erscheinen lassen. Denn die Risiken sind weit höher zu bewerten als die Vorteile einer geschützten Abstellmöglichkeit für das Fahrzeug.

Die Brandursachen bei einem E-Auto

Dass sich die Batterie selbst entzündet, ist äußerst selten, kommt aber doch bisweilen vor. Denn grundsätzlich kann das Fahrzeug mit bereits fehlerhaften Batteriezellen in den Handel gelangt sein. Experten vermuten außerdem einen fehlerhaften Zusammenbau der Akkupakete als eine weitere Ursache von Bränden. Viele Hersteller verfügen nämlich noch nicht über eine vollautomatische Fertigung für das Kombinieren der Komponenten und setzen nach wie vor auf Handarbeit. Damit erhöht sich aber die Feuerwahrscheinlichkeit deutlich, denn Roboter arbeiten bekanntlich wesentlich präziser, und sie sind zuverlässiger als saumselige Mechaniker.

Vollkasko – alles inklusive?

Besonders in den ersten Betriebsjahren ist für ein elektrifiziertes Auto eine Vollkasko-Versicherung sinnvoll. Kommt es zu einem fatalen Defekt, sollte der Versicherungsvertrag den Ersatz komplett abdecken statt den Zeitwert zu ersetzen. Denn dieser sinkt schon während der ersten zwölf Monate erheblich. Und die Batterie ist bei einem Elektro-Fahrzeug mit ca. 20 000 Euro das teuerste Bauteil, und die Kostenübernahme durch den Versicherer muss für seinen Austausch hinreichen.

Tatsächlich kommt es auch zu Bedienungsfehlern während des Ladens. Diese sind für den Versicherer immer wieder Anlass, die Leistungen wegen einer groben Fahrlässigkeit zu verweigern. Im Vertrag sollte man deshalb diesen Einwand ausschließen.

Aus versicherungstechnischer Sicht besteht m.E. durchaus erhöhte Gefahr durch E-Autos und zwar in erster Linie für den Gebäudeversicherer.

Punkt 1 „Löschwasser“

Für das Löschen eines E-Autos wird Wasser benötigt und zwar in großen Mengen. Am 31.07.2020 veröffentlichte ZEIT ONLINE einen Artikel, laut dem TESLA selbst einen Löschwasserbedarf von rd. 11.000 Liter für einen brennenden TESLA angegeben hat.

Zum Vergleich: Ein herkömmliches Fahrzeug kann mit 200 bis 300 Liter und einem Schaumangriff gelöscht werden. Sollte das Fahrzeug schon im Vollbrand stehen beim Eintreffen der Feuerwehr, könnten es auch 500 Liter werden, aber nicht 11.000!

Nun geht es mir hier nicht um den reinen Wasserverbrauch im Sinne von „Wasser einsparen“, sondern um das angefallene Löschwasser: Die damit verbundene Löschwasserentsorgung bzw. die dadurch womöglich entstehenden Gebäudeschäden.

Selbst wenn man für diesen Vergleich den durchschnittlichen Verbrauch an Löschwasser bei einem herkömmlichen Fahrzeugbrand verdoppelt würde, liegt der Löschwasserverbrauch bei einem E-Auto immer noch rd. 10.000 Liter höher.

Weiterer Haken: Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr haben logischer Weise nur begrenzte Wassermengen an Bord. Eine zusätzliche Versorgung über einen Hydranten ist notwendig. Selbst große Einsatzfahrzeuge haben in der Regel nicht mehr als 1500 Liter Löschwasser oder ggf. Löschschaum mit an Bord. Ist dann ein Hydrant nicht unmittelbar verfügbar, kann schon das Löschen eines einzelnen Elektro-KFZ zur Hausforderung werden.

Punkt 2 „Einwirkung von Hitze auf die Gebäudesubstanz“

Laut Wikipedia stellt der „Umgang mit brennenden Elektrofahrzeugen […] Pannendienste und Feuerwehren vor neue Herausforderungen, da z. B. für die Löschung wesentlich mehr Wasser benötigt wird. In Lithium-Ionen-Akkus können chemische Reaktionen ablaufen, welche einen speziellen Kühlcontainer für den Abtransport erforderlich machen.“

Die Feuerwehr muss also mehr Material in die Tiefgarage / in das Parkhaus bekommen. Das alles kostet Zeit. Je länger das E-Auto brennt, desto höher die Einwirkung auf die Gebäudesubstanz und demnach umso höhere Sachschäden am Gebäude. Unter Umständen kann es sogar zu Einsturzgefährdungen kommen.

Punkt 3 „Schwierigkeit zeitliche Distanz zum Unfall“

Eine Schwierigkeit beim Akkubrand in Elektroautos kann die zeitliche Distanz zwischen einem (kleinen) Unfall und einem späteren Brandfall sein.
Und selbst wenn der erste Brand durch die Feuerwehr gelöscht wurde, geht von einem defekten Akku noch wesentlich länger eine Gefahr aus; zum Teil sogar über Tage hinweg.

Daher werden in Einzelfällen brennende Elektroautos in wassergefüllten Containern versenkt. Das alles wird man aber in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus „nicht mal eben schnell“ bewerkstelligen können, weshalb man wieder bei dem Faktor „Zeit“ und „Einwirkung auf die Gebäudesubtanz“ wären.

Punkt 4 „Feuerlöscher“

Einige Autobesitzer und diverse Camper führen einen Feuerlöscher im Auto mit. Sicher ist sicher.
Klassische Löschmittel oder der normale Auto-Feuerlöscher sind zum Löschen von Elektroautos nur wenig (bis gar nicht) geeignet.
Sollte es zum Brand von E-Autos kommen, ist der Einsatz der Feuerwehr unvermeidbar. Die Chance eines eigenen Löschversuchs ist bei einem E-Auto also ebenfalls nur schlecht möglich. Es wird also zwangsläufig auf einen Vollbrand hinauslaufen, da ja die professionelle Hilfe erst noch organisiert werden muss. Es sei an dieser Stelle der fairer Weise gesagt, dass natürlich auch herkömmliche Fahrzeuge brennen und sogar im Vollbrand geraten können. Keine Frage! Aber der Aufwand zum Löschen dieser unterschiedlichen Antriebssysteme ist doch sehr unterschiedlich.

Entsprechend fokussiert sich also das Löschen von Elektroautos auf zwei Bereiche:
Das Eindämmen der Brände bzw. den Schutz der Umgebung durch das Herunterkühlen des Akkus (also wieder Faktor „Zeit“).

Im Download Bereich finden Sie für allen anderen elektrischen Betriebsmittel eine Lithium-Akkus-Checkliste.

ALLE INFORMATIONEN VON ALLEN STELLEN HERUNTERLADEN (ZIP)

CO2-Feuerlöscher in Räumen

CO2-Feuerlöscher in Räumen

Der Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Innenräumen ist strengen Beschränkungen unterworfen, da der Einsatz der Feuerlöscher unter bestimmten Bedingungen lebensgefährlich sein kann. Der Einsatz von CO2 Feuer ist in der DGUV-Information 205-034 geregelt. Hier die DGUV 205-034 Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen downloaden.

Das Löschmittel Kohlendioxid (CO2) wird hauptsächlich in Elektro- und EDV-Räumen genutzt. Beim Einsatz des CO2-Feuerlöschers kommt es zu einer Sauerstoffverdrängung im Raum, die eine Löschwirkung auslöst. Wird ein CO2-Feuerlöscher in einem engen Raum genutzt, kann das sehr gefährlich sein. Eine höhere Konzentration von CO2 kann für den Menschen tödlich sein. Deshalb sollte der CO2-Feuerlöscher nur in größeren Räumen und unter der Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften zum Einsatz kommen.

Wenn nur eine der drei Bedingungen fehlt, kommt es nicht zum Brand.
CO₂ CO2 Feuerlöscher in Räumen? Feuer mit CO₂ löschen 🔥🧯🚒👨🏻‍🚒

Bei der Nutzung des CO2-Feuerlöschers gelangt Kohlendioxid an die Luft. Dadurch kann die CO2-Konzentration im Raum sehr schnell sehr stark ansteigen. Ab einem Volumen-Prozent von 8 besteht bereits Erstickungsgefahr für jeden, der sich im Raum befindet. Die Anzeichen dafür sind Atemnot sowie ein verstärkter Atemantrieb.

Bei der Nutzung von CO2-Feuerlöschern ist deshalb der richtige Gebrauch sehr wichtig. Die möglichen Nutzer der Feuerlöscher sollten sachgemäß geschult werden und den Umgang mit den Feuerlöschern sicher beherrschen. Es sollten unbedingt die Hinweis der DGUV beachtet werden.

Fragen, mehr Informationen nötig oder Hilfe? Wir berechnen die CO2-Konzentrationen anhand Ihrer Räumlichkeiten. Gerne Kontakt aufnehmen zu uns: 📬 Kontaktformular

Grundsätzlich gilt Folgendes bei der Nutzung der CO2-Feuerlöscher:
Bei Nutzung des Feuerlöschers muss eine gewisse Grundfläche für die löschende Person frei und vorhanden sein. Pro einem Kilogramm CO2-Löschmittel sollte die Grundfläche 5,5m² für eine Person betragen.
Handelt es sich also um einen CO2-Feuerlöscher mit 2kg, so wird eine Grundfläche benötigt, die mindestens 11 m² groß ist. Bei einem 5 kg CO2-Feuerlöscher erhöht sich die freie Grundfläche auf 27,5 m² und so weiter. Diese Vorgaben müssen bei der Nutzung unbedingt eingehalten werden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Betrieb müssen unbedingt die CO2-Feuerlöscher im Verhältnis zur Größe der jeweiligen Räume überprüft werden. Werden diese nicht eingehalten, so sind die Feuerlöscher auszutauschen oder es müssen andere Maßnahmen getroffen werden. Eventuell müssen andere Löschmittel genutzt werden oder es müssen Löscheinrichtungen eingebaut werden, die von außen betätigt werden können. So würde nicht mehr die Gefahr einer Kohlendioxid Vergiftung im Raum bestehen.

Die DGUV-Information 205-034 sind gesetzlich verbindliche Hinweise, die in jedem Fall beachtet werden müssen. Es geht hier vor allem um die Gefährdungsermittlung und die Ausrüstung und Planung von Räumen mit CO2-Löscheinheiten. Auch das richtige Sicherheitskennzeichen und das Verhalten beim Löschen mit den CO2-Feuerlöschern wird hier beschrieben.

Wissenswertes zum Einsatz von CO2 Feuerlöschern in Innenräumen

Es wurde bereits mehrmals der Begriff freie Grundfläche genutzt. Bei der Ermittlung von dieser ist die Bodenfläche entscheidend, die frei und sichtbar ist. Dazu zählen auch Flächen, die von Tischen, offenen Regalen oder Stühlen verstellt sind.
Die CO2-Feuerlöscher werden vor allem in elektrischen Anlagen verwendet, sowie in anderen sensiblen Anlagen oder auch in Rein- bzw. Reinsträumen. Es handelt sich bei Ihnen um die einzige Art von Feuerlöscher, der völlig rückstandslos löscht. Somit verbleiben keine Reste vom Löschmittel in der Luft. Das hat den Vorteil, dass die sensiblen Anlagen nicht durch das Löschmittel beschädigt oder verunreinigt werden. Ein weiterer Vorteil von CO2, aufgrund dessen es in elektrischen Anlagen vorwiegend verwendet wird, ist, dass Kohlendioxid elektrisch nicht leitend ist. Daher ist es natürlich ideal geeignet, um in diesen Anlagen zum Einsatz zu kommen.
CO2-Feuerlöscher eignen sich am besten zum Löschen in Innenräumen. Draußen oder in großen, offenen Räumen verflüchtigt sich der Stoff leider sehr schnell und kann so keine große Wirksamkeit entfalten. Besonders gut geeignet sind die Feuerlöscher für das Löschen von Bränden, die durch flüssige Stoffe entstanden sind (Brandklasse B). Ein weiterer Vorteil der CO2-Feuerlöscher ist, dass diese sehr wartungsarm und umweltfreundlich sind. Sie funktionieren in einem Temperaturbereich von -30 °C bis hin zu +60°C.

Auf Folgendes sollte bei der Nutzung der Feuerlöscher unbedingt geachtet werden:
Bei der Nutzung in schlecht belüfteten und engen Räumen ist extreme Vorsicht geboten. Hier besteht eine große Gefährdung für die löschende Person. Ein Kontakt mit dem austretenden Löschmittel sollte unbedingt vermieden werden. Es tritt sehr kalt aus, wodurch es zu Kälteverbrennungen auf der Haut kommen kann.
Beim Löschen verteilt sich das CO2 im Raum. Es ist schwerer als die umgebende Luft, daher wird es zu Boden sinken. In Bodennähe ist die CO2-Konzentration daher höher. Die Löschperson sollte daher unbedingt in aufrechter Haltung löschen, da so die Gefährdung am geringsten ist.
Auch beim Platzieren des CO2-Feuerlöschers sollten einige Sicherheitshinweise beachtet werden. Die Feuerlöscher stehen unter sehr hohem Druck. Deshalb verfügen sie über eine Sicherheitseinrichtung, die gegen den hohen Innendruck schützen soll. Beim Lagern sollte der CO2-Feuerlöscher daher unbedingt gegen das Umfallen gesichert sein. Er sollte in einer Wandbefestigung angebracht werden, die für einen sicheren und festen Stand sorgt. Der Tragegriff von dem Feuerlöscher sollte sich beim Stand an der Wand etwa 80 bis 120 cm über dem Boden befinden.
Ein weiterer wichtiger Hinweis besteht darin, dass die Feuerlöscher keiner direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt sein dürfen. Die Umgebungstemperatur darf zudem nicht unter -30 °C oder über 60 °C fallen.

Das muss beim Löschen beachtet werden:
Zunächst muss die freie Grundfläche eingehalten werden. Ist dies der Fall, kann eine Löschung mittels CO2-Feuerlöschers erfolgen. Dabei dürfen sich keine weiteren Personen im Raum aufhalten.
Beim eigentlichen Löschvorgang sollte der Feuerlöscher möglichst nah am Brandherd betätigt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass dabei keine Eigengefährdung entsteht. Der Löschvorgang sollte unbedingt im Stehen durchgeführt werden. Beim Löschen sollte außerdem der komplette Inhalt verbraucht werden, nur so ergibt sich die größtmögliche Löschwirkung. Es darf nur die Löschmittelmenge verwendet werden, die für den Raum geeignet ist. Direkt nach dem Löschen sollte der Raum sofort verlassen werden, die Tür verschlossen werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass keine anderen Personen den Raum betreten. Deshalb sollte nach dem Löschen in sicherer Entfernung vor dem Raum gewartet werden, bis die Feuerwehr eintrifft.

Kann nicht im Raum gelöscht werden, weil der Raum zu klein ist und die Gefährdung für die löschende Person zu groß, so kann durch den Türspalt gelöscht werden.
Dabei sollte die Tür gerade so weit geöffnet werden, dass die Löschdüse knapp durch den Türspalt passt. Auch bei dieser Löschung sollte der komplette Inhalt verbraucht werden und in Richtung des Brandes gelöscht werden. Danach die Tür wieder komplett verschließen, andere Personen am Betreten hindern und auf die Feuerwehr warten.
Dasselbe gilt beim Löschen durch die geöffnete Tür.

Die Räume, in denen CO2-Feuerlöscher genutzt werden, müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Die DGUV empfiehlt daher, an allen Zugängen zu den Bereichen, die besonders gefährdet sein können, folgende Warnzeichen anzubringen:
Zunächst das geld-schwarze Warnzeichen W041, welches vor Erstickungsgefahr warnt und außerdem ein Zusatzzeichen mit entsprechenden Hinweisen. Beide Warnzeichen müssen gut sichtbar sein und vor allem dauerhaft angebracht werden. Die Zeichen müssen sowohl der DIN als auch der ASR entsprechen.

Rechenbeispiel für die freie Grundfläche

Wir gehen von einem Raum aus, der 5 m breit und 5 m lang ist. Im Raum gibt es an Möbeln einen Schreibtisch, einen Schreibtischstuhl und einen Serverschrank (4,5 m²).
Im Raum gibt es aktuell einen 5 kg CO2-Feuerlöscher. Dieser erfordert eine freie Grundfläche von 27,5 m².

Die freie Grundfläche im Raum errechnet sich folgendermaßen: 5 * 5 m – 4,5 m² = 20,5 m². Das Raummaß beträgt 25 m², von diesem muss allerdings die Fläche des Schrankes abgezogen werden. Schreibtisch und Stuhl müssen hingegen nicht von der Grundfläche abgezogen werden, da sie eine freie und sichtbare Bodenfläche aufweisen. Sie gehören somit zur “freien Grundfläche”.
Der 5kg Feuerlöscher benötigt allerdings eine Fläche von 27,5 m², die freie Grundfläche ist somit zu klein.

Als Alternativen könnte der Feuerlöscher vor dem Raum platziert werden, so dass der Löschvorgang durch die Tür vorgenommen werden kann oder es müsste ein 2 kg CO2-Feuerlöscher in den Raum gestellt werden (11 m² freie Grundfläche; diese sind vorhanden). Eine weitere Möglichkeit wäre der Einbau einer Löschanlage. Diese würde im Falle eines Brandes automatisch ausgelöst.

Info: CO2 ist die richtige chemische Schreibweise.

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