Arbeitsschutz bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – was verstehen wir darunter?
Unter elektrischen Betriebsmitteln werden alle Gegenstände verstanden, die ganz oder zumindest teilweise elektrische Energie anwenden oder die Informationen verarbeiten, speichern, verteilen oder verbreiten. Das sind also zum Beispiel Fabrikationsgeräte, Messgeräte, Speichergeräte und Verbrauchsgeräte, aber auch Fernmelde- und Informationstechnikgeräte, wie beispielsweise Telefone, Festplatten usw. Hilfs- und Schutzmittel zählen ebenso dazu, wenn diese ebenfalls elektrischen Sicherheitsanforderungen unterliegen, wie zum Beispiel spannungslose Piezoeffekt-Schalter. Werden mehrere dieser elektrischen Betriebsmittel zusammengeschlossen, so ist dies eine elektrische Anlage.
Der Sicherheitsexperte Donato Muro möchte mit zwei weiteren einfachen Beispielen verdeutlichen, dass viele den Begriff „elektrische Anlagen“ rein vom Wort her noch anders zuordnen. So sind ein einfaches Faxgerät und ein einzelner Arbeitsplatzrechner, wenn sich das Faxgerät über den Rechner bedienen lässt, zusammen bereits eine technische Anlage. Gleiches gilt auch für den Türöffner, wenn sich dieser über Ihr Arbeitsplatztelefon betätigen lässt. Hieran zeigt sich, dass es nicht zwingend um große Elektroschränke, Netzwerkstationen oder Notstromaggregate handeln muss, sondern jeder auch kleine Zusammenschluss bereits eine Anlage darstellt. Dieses Grundverständnis hilft zu erklären, warum eine EuP Ausbildung in Ihrem Betrieb wichtig sein kann, um die es später in diesem Artikel geht.
Unfallverhütung bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Sicherheit für Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. In Bezug auf mögliche Gefahren beim Einsatz und Betreiben von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln bedeutet dies, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass sämtliche Elektrogeräte und Elektroanlagen nur von eigenständigen Elektrofachkräften errichtet, gewartet und geändert werden. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen, bei schweren Mängeln muss das betroffene Gerät umgehend aus der Nutzung genommen werden und darf nicht weiter angeschlossen sein. Sämtliche Geräte und Anlagen sind zu überwachen und regelmäßig zu prüfen.
Der erfahrene Sicherheitsexperte Donato Muro kennt hier viele Praxisfälle und kann die besondere Bedeutung dieser Vorgaben für den Arbeitsalltag anhand vieler Beispiele darlegen. PCs beispielsweise werden von einer Fachkraft installiert, geprüft und in Betrieb genommen. Ab dann unterliegen sie der regelmäßigen Kontrolle, aber werden zusätzlich nahezu täglich durch den jeweiligen Nutzer betrachtet, sodass Probleme an der Elektrik auffallen und gemeldet werden können. Bringt jedoch ein Mitarbeiter ein privates Gerät mit und schließt dies selbst an, ist dennoch der Arbeitgeber voll verantwortlich. In der Regel können hier unterschiedliche Regelungen für Arbeitnehmer gelten. So kann ein kurzfristiges Handy-Aufladen noch erlaubt sein, ein eigener Haartrockner oder eine eigene Kaffeemaschine dagegen nicht. Nicht jeder Mitarbeiter hat eine EuP Ausbildung abgeschlossen.
Gefährdungsbeurteilung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Die Beurteilung der möglichen Gefahren ist Teil des allgemeinen Arbeitsschutzes und wird durch den Arbeitgeber vorgenommen anhand allgemeiner und bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auch elektrospezifischer Kriterien. Der Arbeitgeber bewertet die Gefährdung je Gerät und Einsatzort einzeln und leitet daraus entsprechende Schutzregeln ab. Einige Bewertungen werden sich hier mit denen aus Gründen des Brandschutzes decken. Ein Faxgerät gehört nicht in einen Feuchtraum und ein defektes Druckerkabel kann neben einem Stromschlag auch einen Brand auslösen.
Hierzu weist Donato Muro darauf hin, dass es in vielen Betrieben grundsätzliche Regelungen für die Mitarbeiter gibt, mit deren Einhaltung die Gefährdung bereits minimiert wird. Zum Beispiel reduziert ein Verbot, ein privates, Hitze erzeugendes Gerät im Büro zu betreiben, die Gefahr einer Leitungsüberhitzung deutlich.
Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
Der Unternehmer ist verpflichtet, alle elektrischen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen von einer Elektrofachkraft auf den ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen, um damit eine mögliche Gefährdung zu minimieren. Diese Prüfungen müssen vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen sowie nach jeder Änderung an Anlage oder Betriebsmittel und in regelmäßigen Abständen. Damit Schäden an den Elektrogeräten frühzeitig entdeckt werden können, sind die regelmäßigen Abstände je nach Betriebsmitteln ausreichend dicht festzulegen. Die Prüfung vor der Erstinbetriebnahme kann entfallen, falls der Hersteller bzw. Errichter bestätigt, dass die Betriebsmittel oder Anlagen so beschaffen sind, dass sie der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ entsprechen.
Der Experte für Arbeits- und Brandschutz Donato Muro erläutert hier, dass mit jeder Prüfung der Elektrogeräte auch eine erneute Sensibilisierung der Belegschaft zeitgleich erfolgen kann. Als Beispiel aus der täglichen Praxis weist er auf Mehrfachsteckdosen hin. Wenn zum Beispiel ein Berufsanfänger neu an einen Arbeitsplatz kommt und das Ladekabel für sein Diensthandy zu kurz ist, könnte es ihm als eine gute Lösung erscheinen, eine Mehrfachsteckdose an die vorhandene Mehrfachsteckdose anzuschließen. Das Reinigungspersonal schließt an diese dann vielleicht seine Reinigungsmaschine an und überlastet durch die Verwendung der Steckdosenkette die Anlage. Eine der Mehrfachsteckdosen überhitzt, es entsteht zunächst ein Schmorschaden, bis es zu einem Kurzschluss kommt. Auf dieses Verbot der Reihenschaltung von Mehrfachsteckdosen kann nicht oft genug hin sensibilisiert werden.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Zur elektrotechnisch unterwiesenen Person wird ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Unternehmens, wenn er oder sie durch eine Elektrofachkraft (EFK) entsprechend geschult wurde. In der Schulung bzw. EuP Ausbildung muss die Person die zu übernehmenden Aufgaben erklärt bekommen, auf die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten hingewiesen werden, je nach Arbeitsbereich entsprechend angelernt werden und über Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstungen unterrichtet sein. Nach dem Sicherheitsexperten Donato Muro übernehmen EuP im Unternehmen sehr wertvolle Aufgaben. Um ein richtig angeschlossenes Telefon oder einen sachgemäß aufgestellten Drucker zu prüfen, ist ein Elektriker sicher ausreichend qualifiziert. Wenn es dagegen um die Prüfung beispielsweise komplexer Produktionsmaschinen geht, sind betriebliche Fachkenntnisse erforderlich, wie sie nur im Unternehmen selbst vorhanden sein können. Wann wird zum Beispiel eine Backstraße wo heiß, wo kommt der Strom dafür her und wo werden die Bänder gesteuert.
EuP Ausbildung
Die EuP Ausbildung ist eine sehr sinnvolle Investition in die Qualifikation der Belegschaft, in die Betriebssicherheit und in die Möglichkeit, Unfälle zu vermeiden und Kosten einzusparen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen haben den enormen Vorteil gegenüber externen Fachkräften, dass die Ausbildung zur EuP für Mitarbeiter eine Zusatzqualifikation darstellt. Sie sind also dennoch bei ihren eigentlichen Tätigkeiten permanent vor Ort am Arbeitsplatz, dann aber mit den Augen und den Kenntnissen eines Fachkundigen in der Unfallverhütung. HIER ZUR ONLINE EUP AUSBILDUNG!
Ein eintretender Unfall kann eben nicht nur eine Person schädigen, die dann auf nicht kalkulierbare Zeit dem Unternehmen fehlen könnte, sondern ein Unfall kann auch für einige Zeit die Produktion zum Erliegen bringen. Die EuP Ausbildung kann bei Donato Muro vor Ort oder auch als Online-Schulung absolviert werden.
Die Ausbildung vermittelt unter anderem Inhalte zu den Themen
– Elektrotechnische Grundkenntnisse – Schutzmaßnahmen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel – Erste Hilfe bei Unfällen mit Strom – Schutzmaßnahmen für Berührungen mit unter Strom stehenden Elementen – künftige Aufgaben als EuP
Haftung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Mit einer EuP Ausbildung werden Mitarbeitende in die Lage versetzt, im Unternehmen zu Schutzzwecken elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig gemäß den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ auf einwandfreien Zustand und fehlerfreie Funktion hin zu prüfen (im Prüfteam unter Aufsicht einer EFK).
Verantwortlich für die Geräte und für den Mitarbeiterschutz ist und bleibt aber der Unternehmer selbst. Kommt es trotz aller ergriffenen Maßnahmen zu einem Unfall oder Personenschaden, muss er einerseits nachweisen können, dass er seine Pflichten stets erfüllt hat, und andererseits muss er nach einem Schaden die Gefährdungslage neu bewerten und ggf. die Maßnahmen anpassen.
Donato Muro geht in seinen EuP Ausbildungen besonders auf Zweck und Nutzen der Prüfungsdokumentation bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und auf die Vorteile digitaler Dokumentationen ein. Jede Prüfung wird mit einer Prüfungsdokumentation abgeschlossen, die dem Unternehmer dazu dient, nachzuweisen zu können, dass er seine Pflichten jederzeit richtig und ordnungsgemäß erfüllt hat. In dem Sinne haftet der Unternehmer nicht für jeden auftretenden Schaden, sondern vielmehr für eine mögliche Pflichtverletzung mit dadurch entstandenem Schaden.
Für diesen Zweck und als Basis der nächsten Prüfung muss die Dokumentation alle wichtigen Prüfungsergebnisse und ergriffenen Maßnahmen enthalten, beispielsweise Angaben zum Gerät bzw. zur Anlage, Datum, Umfang, Anlass, Ergebnis, Frist der Prüfung, verwendete Prüf- und Messgeräte, Prüfperson mit Unterschrift. Stilllegung, Mängelbeseitigung, Nachrüstung oder zusätzliche Schutzmaßnahmen müssen ebenso aus der Dokumentation hervorgehen.
Der erfahrene Brandschutzexperte Donato Muro (Master of Engineering Vorbeugender Brandschutz) von Sicherheitsingenieur.NRW weist darauf hin, dass Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG verpflichtet sind, mindestens fünf Prozent ihrer Belegschaft als Brandschutzhelfer (BSH) zu benennen.
Betriebliche Brandschutzhelfer und Brandschutzhelferinnen (BSH)
Bei der Berechnung der konkreten Anzahl an zu benennenden Belegschaftsmitgliedern für die Rolle als BSH sind Schichtbetrieb und auch Ausfälle wegen Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen, wie auch möglicherweise andere im Betrieb anwesende Personen. Für kleine Unternehmen gilt, dass es keine Rolle spielt, ob die Berechnung nach der Fünf-Prozent-Regel mindestens eine eins ergibt. Für diese ist es sinnvoll, mindestens zwei Betriebsangehörige zu benennen.
Nach Donato Muro ist es wichtig, zu beachten, dass der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Pflichten aus der Brandschutzordnung gegebenenfalls mehr BSH als die genannten fünf Prozent seiner Belegschaft benötigt.
Haben Sie im Betrieb die Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C?
Bei einer großflächigen Ausdehnung seines Betriebs können Brandabschnitte weitläufiger sein oder es gibt mehr Brandabschnitte. Hier werden evtl. mehr Personen benötigt, um die große Fläche betreuen zu können. Betrieben mit einer hohen Personenanzahl, wie zum Beispiel Kinobesucher in einem Kino, benötigen mehr Helfer, um alle Personen zu überblicken.
Bei erhöhter Brandgefährdung in einem Brandbereich ist eine entsprechend angepasste Anzahl an Helfern zu empfehlen, weil die Wahrscheinlichkeit von mehreren gleichzeitigen, auseinanderliegenden Brandherden zunimmt. In allen Bereichen, in denen sich Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten können, sind mehr Helfer notwendig, da die Personen je nach Lage des Brandherdes nicht mehr alleine den Gefahrenbereich verlassen können.
Nach einer entsprechenden Ausbildung haben BSH die folgenden Aufgaben:
• Die Bedienung eines Feuerlöschers zu beherrschen und ggf. im Notfall auch anderen nahezubringen, • bei Feuer die Brandbekämpfung zu unterstützen und zum Beispiel auch die Feuerwehr einzuweisen, • sicherzustellen, dass im Brandfall alle Anwesenden den Brandabschnitt verlassen, • den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen zu unterstützen und • ihr Wissen aktuell zu halten.
Durch ihre Kenntnisse im Brandschutz und ihrer gleichzeitigen genauen Ortskenntnisse im Brandabschnitt sind sie eine sehr wertvolle Unterstützung für das Unternehmen in der Mitarbeitersensibilisierung für alltägliche Gefahren. Gleichzeitig können sie in der Abstimmung allgemeiner Schutzmaßnahmen auf Besonderheiten in ihrem Abschnitt hinweisen.
Brandschutzhelfer werden Mitarbeitende, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin sie dazu ernennen und die notwendigen Schulungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Es ist wichtig, dass die gewählten Personen im Ernstfall ruhig bleiben und sachlich ohne Panik die gefährdeten Personen anweisen können. Sie müssen in der Lage sein, die Gefahrenlage in kürzester Zeit richtig einzuschätzen.
Aus seiner täglichen Erfahrung bei Sicherheitsingenieur.NRW weiß Donato Muro, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Benennung in der Regel nicht widersprechen können. Aufgrund der hohen Verantwortung sollten jedoch Bereitschaft und Freiwilligkeit vorhanden sein.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder zur Brandschutzhelferin
Die Ausbildung zum BSH setzt sich aus einem theoretischen Teil und praktischen Übungen zusammen. Im Kern werden darin folgende Themen behandelt:
• Geltende Brandschutzregeln und maßgebliche gesetzliche Vorgaben • Brandschutzordnung (DIN 14096 A-C) • Vorbeugender Brandschutz in geschlossenen Räumen • Betrieblicher Brandschutz, Bedeutung und Vorgehen • Was passiert bei einem Brand und was beim Löschvorgang • Brandschutz-Kennzeichnungen und Brandmeldeeinrichtungen • Gefahren durch Brand für den einzelnen und individuelle Schutzmaßnahmen • Verhalten im Brandfall • Löschen mit dem Feuerlöscher • Personenschutz, Personenrettung und Rettungswege • Einleitung einer Evakuierung • Alarmierung der Hilfskräfte und deren Einweisung und Unterstützung • Praktische Übung der Benutzung von Feuerlöschern.
Zu betrieblichen Besonderheiten muss zusätzlich je nach Lage vor Ort geschult werden:
• die konkreten Produktionsabläufe, • Arbeiten mit feuergefährlichen Substanzen, • Brandschutzeinrichtungen vor Ort und • das Löschen von Fetten, Gasen, Metallen und staubförmigen Stoffen.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten im theoretischen Teil, etwa zehn Minuten in der praktischen Übung und anschließend folgt noch die Einführung in den betrieblichen Brandschutz und in den jeweiligen Brandabschnitt.
Die Gültigkeit der Ausbildung beträgt maximal fünf Jahre. Brandschutzhelfer sollen etwa alle drei bis fünf Jahre in aktuellen Ausbildungen Ihr Wissen auffrischen.
Unter Sicherheitsingenieur.NRW können zusätzlich jeweils aktuelle Informationen im Internet nachgelesen werden. Donato Muro empfiehlt zudem, den Status der ausgebildeten Helfer regelmäßig, mindestens jährlich zu überprüfen auf Aktualität der betrieblichen Brandschutzordnung DIN 14096, Änderungen im Betrieb wie Umorganisationen oder räumliche Änderungen, Änderungen in der Belegschaft oder der Gefahrenbewertung. Letztlich können auch die Erfahrungen aus einem Betriebsbrand neue Ausbildungen notwendig werden lassen.
Die Kosten der Ausbildung zum BSH können sehr unterschiedlich sein. Es ist nicht vorgegeben, dass nur externe Ausbilder die Ausbildung leiten dürfen. Die Teilnahme an Sammelausbildungen in größeren Schulungsveranstaltungen kann zudem hohe Reise- und ggf. Unterbringungskosten für mehrere Personen mit sich bringen. Schulungen direkt im Betrieb vor Ort haben dagegen den Vorteil, dass stärker auf örtliche Begebenheiten eingegangen werden kann.
Sicherheitsingenieur.NRW unterstützt hier bei der Entwicklung des für Ihren Betrieb passenden Konzepts.
Der Ausbilder – die Ausbilderin
Die Ausbildung zum BSH kann durch den Arbeitgeber selbst erfolgen, durch beauftragte Personen oder auch in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, wie Sicherheitsingenieur.NRW.
Ausbilder müssen fachkundig sein. Als fachkundig gelten Personen, die
• zur Feuerwehr gehören und mindestens den Lehrgang zum „Gruppenführer“ erfolgreich abgeschlossen haben, • ein Studium mit Fachrichtung Brandschutz absolviert haben, • eine Prüfung zum Brandschutzbeauftragten mit Prüfungsnachweis abgelegt haben oder • die Fachkräfte Arbeitssicherheit sind mit Zusatzausbildung Brandschutz.
Donato Muro (Sicherheitsingenieur.NRW) bildet auch Brandschutzbeauftragte (BSB) online aus. Diese BSB können bei Ihnen vor Ort innerbetrieblich dann die eigenen Brandschutzhelfer ausbilden. Durch die genauen Ortskenntnisse und die sehr detaillierten Kenntnisse der Arbeitsabläufe kann ein Betriebs-zugehöriger BSB stärker und regelmäßig auf die Besonderheiten des Betriebs eingehen.
Die Ausbildung im eigenen Betrieb ist bewusst möglich und erlaubt. Donato Muro unterstreicht die besondere Bedeutung der innerbetrieblichen Helfer vor Ort. Sie sind bereits anwesend, während die Feuerwehr noch gerufen wird. Dadurch können viele Brände schon vor Eintreffen der Hilfskräfte eingedämmt werden.
Die Ausbildung vor Ort kann Kosten niedrig halten und gleichzeitig hält sie die Mitarbeiter nicht länger von ihrer Arbeit ab als für die Ausbildung selbst absolut erforderlich. Durch beides wird die Bereitschaft zur Ausbildung und deren Erfolg zusätzlich unterstützt, sagt Donato Muro.
Sicherheitsingenieur.NRW bietet die Ausbildung bei Ihnen vor Ort an. Donato Muro bildet mit seiner ausgeprägten Qualifikation auf seinem Gebiet Brandschutzhelfer auch in Ihrem Betrieb aus.
Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.
Wenn es zu einem Brand kommt, sind nicht nur Sachwerte, sondern auch Menschenleben in Gefahr. Aus diesem Grund kommt dem Brandschutz eine besonders wichtige Rolle zu. Unter diesem Begriff versteht man alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, Brände zu verhüten. Dabei ist es egal, ob es sich um ein fertiges Gebäude handelt oder es noch im Entstehen begriffen ist. Wenn es darum geht, die Frage nach der Haftung zu klären, wird auch ein Blick auf den Brandschutz geworfen. Wurden Brandschutzregeln nicht eingehalten, entsteht eine Verantwortlichkeit. Eine Teilschuld überträgt sich auch explizit auf das Planungsbüro. Wenn ein Feuer entsteht und sich womöglich unkontrolliert ausbreitet, dann fängt die Suche nach den verantwortlichen Personen an. Der Teufel steckt dabei oft im Detail.
Haftung im Brandfall: Die rechtlichen Grundlagen erklärt
Immer dann, wenn es zu einem Schaden kommt, muss jemand für diesen aufkommen. Juristisch gesehen steht diese Person oder Organisation in der Haftung. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich dabei aus dem BGB. Je nach Situation spielt aber auch das Strafrecht oder öffentliche Recht mit hinein. Doch was sind konkrete Situationen, aus denen sich Haftung ableiten lässt? Prinzipiell immer dann, wenn ein Regelverstoß festgestellt wurde – zum Beispiel ein Vertragsbruch. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Verursacher und der Gefährderhaftung. Wer mit einem Auto einen Unfall verursacht, dann wird der Verursacher dafür haftbar gemacht. Ist er die einzige Person, die zur Rechenschaft gezogen werden kann? Nicht unbedingt. Ist der Unfallfahrer nicht der Halter, weil er den Wagen bloß geliehen hat, ist Letzterer als „Gefährder“ mit haftbar. Darum auch der Begriff der Gefährderhaftung.
Übertragen wir dieses Prinzip auf den Feuerschutz, dann ist nicht bloß die Person, welche den Brand zu verschulden hat, haftbar. Auch jene Personen, welche für die Sicherheit der Betriebsanlagen verantwortlich sind, müssen für das Feuer gerade stehen. So kommt dem Betreiber von Anlagen eine Verkehrssicherungspflicht zu. Dies bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen. Da er sich einer Brandgefahr bewusst sein muss, ergibt sich hieraus eine Verantwortung. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem „Gefahrenbereich“, der gesichert werden muss.
Schutzmaßnahmen nicht befolgt: Welche Folgen hat das?
Brandschutzregeln nicht zu befolgen, ist in höchstem Maße unverantwortlich. Nicht nur, weil man das Leben seiner Angestellten aufs Spiel setzt. Die eigene Zukunftsperspektive kann auch erheblich darunter leiden, wird man für einen Brand im eigenen Unternehmen haftbar gemacht. Im besten Fall drohen Bußgelder. Unangenehm wird es, wenn Menschen zu Schaden kommen und Schadenersatz erstritten wird. Der Worst Case tritt ein, sollte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung anstreben. Man ist dann nicht nur vorbestraft, sondern kann auch mit einem Berufsverbot belegt werden. Stichwort: Unzuverlässigkeit. Deshalb ist es unabdingbar, Vorsorge zu treffen und den Betrieb sicher zu gestalten. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, kann nur ein erfahrener Jurist weiterhelfen. Donato Muro aus Düsseldorf kennt sich aus und kann vor Ort beraten – und als Rechtsexperte knifflige Probleme lösen.
Häufige Fragen und Antworten
Wie können Mitverantwortliche haftbar gemacht werden?
Dem deutschen Recht zufolge kann im Brandfall mehr als nur eine Entität haftbar gemacht werden. Dazu bedarf es jedoch einer Feststellung im Einzelfall durch ein Gericht. Im Prozess wird bestimmt, welchen Anteil beteiligte Parteien tragen. Zu diesen zählen eventuell:
Sicherheitsfirmen im Feuerschutz.
Planer.
Teile der Geschäftsleitung sowie Mitarbeiter.
Jede Situation ist sachlich anders gelagert, weshalb es einer genauen Analyse im Rahmen der gerichtlichen Betrachtung bedarf.
Fehler im Brandschutzkonzept: Wer haftet?
Manche Gebäude schon bei der Planung bedürfen eines Brandschutzkonzepts. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Immobilie besonders schutzbedürftig ist. Beispiele sind Schulen, aber auch Krankenhäuser. Auch wenn von den baurechtlichen Bestimmungen abgewichen wird, muss ein solches Schutzkonzept erstellt werden. Natürlich kann es passieren, dass der Fachplaner oder beteiligte Sachverständige fehlerhaft oder nachlässig arbeiten. Wird das Brandschutzkonzept fehlerhaft erstellt, können diese Personen mit in die Haftung genommen werden.
Wie verhält sich die Situation bei fehlerhafter Brandschutzordnung?
Manche Bundesländer verlange nicht nur ein Brandschutzkonzept, sondern eine noch striktere Brandschutzverordnung, welche sich aus der DGUV ableiten lässt. Verantwortlich ist in der Regel die Geschäftsführung. Allerdings kann die Unternehmensleitung auch an externe Dienstleister übertragen (die Kontrollfunktion kann nicht abgegeben werden als Unternehmensleitung). Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass diese auch Verantwortung übernehmen und im Brandfall zur Mitverantwortung gezogen werden können.
Brandschutz-Mängel dokumentieren und melden
Es ist die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten, etwaige Mängel im Rahmen einer Begehung festzustellen und zu rechtssicher zu dokumentieren. Aber auch als Arbeitnehmer, Mieter, Hausverwalter oder Passant kann man Verstöße melden. Auch wenn lediglich ein Verdacht besteht, muss diesem nachgegangen werden, um Menschenleben zu schützen. Doch an wen sollte man sich wenden? Dies hängt davon ab, zu welcher Personengruppe man zählt und in welchem Kontext der Verstoß vermutet wird. Mögliche Ansprechpartner sind Vermieter, Eigentümer, die Unternehmensleitung, Architekten oder Anlagenbetreiber. Wird der Mangel nicht beseitigt, oder weiß man nicht, wer am besten kontaktiert werden sollte, kann man sich auch direkt an die Polizei oder Bauaufsicht wenden. Selbst Brandschutzbeauftragter werden? Hier Informieren!
Prinzipiell kann man sich aber auch an der folgenden Übersicht orientieren:
Arbeitnehmer wenden sich am besten an die Geschäftsführung oder die mit HSE-Betriebssicherheit Abteilung. Befürchtet man Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitnehmer, kann eine Anzeige auch anonym oder durch den Betriebsrat erfolgen. Die Polizei und Bauaufsicht wird dann eingeschaltet, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vermutet wird.
Passanten oder Besucher des Betriebs wenden sich am besten direkt an die Behörden (Bauaufsicht).
Zeigen sich Kollegen uneinsichtig ob der Mängel und steht man selber in der Verantwortung, sollte man trotzdem zur Polizei oder Behörde gehen. Damit zeigt man sich zwar im Prinzip selber an, aber kann sich nur so aus der Haftung befreien und Unfälle verhindern helfen.
Muss ein Mangel gemeldet werden?
Es kommt darauf an, ob Fachwissen vorliegt! Passanten oder Arbeitnehmer können Brandschutzmängel meist nicht erkennen. Bei Bauleitern oder andere bezogene Personen sieht die Situation anders aus. Von diesen kann erwartet werden, dass sie entsprechende Fehler erkennen und melden. Häufig wird fälschlicherweise vermutet, dass Führungspersonal mit Fachkenntnis sich aus der Haftung schleichen kann, solange es einem anderen Projekt oder Ressort zugeordnet ist. Nein, jeder Leiter mit Spezialkompetenz kann in die Haftung genommen werden!
Wenn es in einem Betrieb zu einem Brand gekommen ist, dann ist selten ein einzelner Schuldige zu ermitteln. Ja, es ist richtig, dass Fachplaner und Sachverständige bei groben Verstößen durchaus alleine haftbar gemacht werden können. Die Regel ist dies jedoch bei Weitem nicht. Im Regelfall stehen viele verschiedene Interessen und Akteure nebeneinander. Die Haftungsfrage wird dann vor Gericht beantwortet.
Fest steht, dass Fehler in der Brandschutzplanung einfach nicht passieren dürfen. Auch eine Fahrlässigkeit in der Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Für die Geschäftsleitung besteht immer die Möglichkeit, die Haftung vertraglich auf Dritte zu übertragen. Doch auch hier können viele Fehler passieren. Am besten ist es, wenn man sich im Vorfeld von einer sachkundigen Person beraten lässt. Aber auch wenn es bereits zu Problemen und Konflikten gekommen ist, dann kann Donato Muro aus NRW weiterhelfen, der sich in allen Fragen des Arbeitsschutzes sehr gut auskennt. Eine Vogel-Strauß-Taktik ist keinesfalls zu empfehlen. Schließlich sind auch beteiligte Versicherungen daran interessiert, die Haftungsfrage zu klären. Es kommt also darauf an, sich selber gut zu vertreten, um den eigenen Standpunkt zu stärken.
Unsere Umwelt zu schützen, ist ein wichtiges Anliegen der breiten Bevölkerung. Kaum jemand denkt dabei direkt an mögliche Schädigungen durch gefährliche Stoffe. Der konkrete Schutz der Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen wird geregelt in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Die Notwendigkeit von umfangreichen Schutzmaßnahmen und die einheitliche Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) vorgegeben. Sie werden geregelt in der TRGS 510, die im Arbeitsschutz eine wichtige Bedeutung hat.
Der Sicherheits- und Brandschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass die TRGS 510 durch die Veröffentlichung der Überarbeitung am 16.02.2021 in Teilen aktualisiert wurde.
Neu sind zum Beispiel die Ergänzung des Bereithaltens von Gefahrstoffen in größeren Mengen und die Anforderungen an die Zugangsbeschränkung in Industrieparks. Insgesamt sind zwar keine alles verändernde Anpassungen vorgenommen worden, viel mehr wurde Wert auf größere Klarheit und leichtere Verständlichkeit gelegt. Aber bei Änderungen an Ihrem Lager wird für die Gefährdungsbeurteilung seitdem die neue Fassung zugrunde gelegt.
Gerne helfen wir unseren Kunden beim Lagern von Gefahrstoffen und bei der Beachtung der TRGS 510.
Die Hauptbegriffe der TRGS 510
Gefährdung bedeutet die Möglichkeit, räumlich oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle aufeinanderzutreffen. Dies gilt zum Beispiel für Menschen, aber auch für die Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Entfaltet die Gefahr ihre Wirkung, so kommt es zu einem Schaden. Im Arbeitsschutz ist das ein arbeitsbedingter Unfall oder eine arbeitsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung, also eine für Arbeitende nachteilige Einwirkung.
Mit Gefahrstoff werden zunächst Stoffe und Gemische bezeichnet, die die Eigenschaft aufweisen, bei der Verwendung oder Herstellung eine schädigende Wirkung auf Menschen oder Natur entfalten zu können. Darüber hinaus werden Gefahrstoffe auf Grundlage ihrer gefährlichen Eigenschaften nach dem weltweit gültigem GHS eingestuft und gekennzeichnet. Dabei steht GHS für „Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“, welches in der EU im Jahr 2008 mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) in Kraft gesetzt wurde.
Gefahrstofflager sind nach der TRGS 510 Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, in denen Gefahrstoffe gelagert werden sollen, also auch Schränke und Container.
Nach TRGS 510 sind Kleinmengen für die Lagerung die Mengen, die sich maximal unter Beachtung lediglich der allgemeinen Maßnahmen lagern lassen.
Als Kontamination wird im Allgemeinen jede Art der Verschmutzung, Verseuchung und Verunreinigung bezeichnet. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen der TRGS 510 ist hier insbesondere eine Verunreinigung durch einen Gefahrstoff gemeint, wie z. B. Rohölaugen auf einer Wasseroberfläche.
Unter gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungen sind angebrachte, vordefinierte einheitliche Hinweise zu verstehen, die gut sichtbar sein müssen und eine schnelle Erkennung der bestehenden Gefahrenlage ermöglichen. Neben den Gefahrstoffen selbst sind auch Gefahrstofflager und gesicherte Bereiche zu kennzeichnen, wie z. B. Bereiche, die ohne Befugnis nicht betreten werden dürfen.
Mit Schutzmaßnahmen im Sinne der TRGS 510 sind die auszuführenden Handlungen gemeint, mit denen die Gesundheitsgefährdungen, die Sicherheitsgefährdungen und die Gefährdungen der Umwelt durch Gefahrstoffe bei der Lagerung beseitigt oder minimiert werden können. Unter anderem sind damit die Lager- und Lagereinrichtungsgestaltung, die Organisation der Arbeitsprozesse, geeignete Arbeitsmittel, aber auch das Bereitstellen von Mitteln zur Gefahrenabwehr, wie beispielsweise Löschdecke oder Feuerlöscher gemeint.
Im STOP-Prinzip wird die Rangfolge von Schutzmaßnahmen nach ihrer Wirksamkeit beschrieben:
STOP+V steht hier für alle 5 Stufen der Maßnahmenhierarchie (Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, PSA, Verhalten).
Die Substitution, hier beispielsweise der Austausch eines Gefahrstoffs durch einen weniger gefährlichen Stoff, ist die wirksamste Maßnahme. Sinngemäß bedeutet diese im Umgang mit Gefahrstoffen, stets den passenden Stoff mit minimal möglicher Gefährdung auszuwählen.
Abstände im Sinne der Technischen Regel sind dazu gedacht, ein Lager insgesamt vor gefährlicher Außeneinwirkung, wie Stößen oder Erwärmung zu schützen. Abstände schützen aber auch davor, dass Gefahrstoffe untereinander ungewollt zusammenwirken, und vor Personengefährdung bei nicht bestimmungsgemäßem Ablauf. So sollten zum Beispiel ätzende Flüssigkeiten nie zu nah an Arbeitsplätzen gelagert werden, damit bei Undichtigkeiten der Schutz darin besteht, dass die austretende Flüssigkeit aufgrund des Abstands bemerkt werden kann, bevor sie tatsächlich Menschen gefährdet.
Der renommierte Arbeitsschutzexperte Donato Muro erläutert den Begriff des Gefahrstofflagers für den Arbeitsalltag noch einmal praktikabler als den Ort, den Sie für die Lagerung Ihrer Gefahrstoffe nicht nur ausgewählt, sondern auch entsprechend der TRGS 510 vorbereitet haben. In der Praxis wird ein Ort nicht durch das Anbringen eines Türschildes zum Gefahrstofflager, sondern erst dadurch, dass alle Sicherheitsregeln auch tatsächlich eingehalten werden und nur eingewiesene Personen Zugang haben. Wichtig ist, dass das Lager angemessen sein muss für die zu lagernden Stoffe.
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber haben die Pflicht, zu beurteilen, inwieweit aus der Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für Menschen entstehen können. Diese können sich ergeben aus den Stoffeigenschaften, den gelagerten Mengen, den Lagerungsarten, der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen, Tätigkeiten während der Lagerung, aber auch aus Lagerdauer und Beschaffenheit der Gefahrstofflager.
Dabei müssen Arbeitgeber auch alle Tätigkeiten berücksichtigen beim Ein- und Auslagern, beim Transport innerhalb des Lagers und beim Beseitigen unbeabsichtigt freigesetzter Gefahrstoffe. Es stellen sich zum Beispiel Fragen, wie, ob sich eine ätzende Flüssigkeit, die aus einem undichten Gefäß ausläuft, wieder aufnehmen lässt, ohne dass Mitarbeiter dabei giftige oder reizende Gase, Dämpfe oder Ausdünstungen einatmen. Entsprechende Schutzmasken müssen für solche Fälle bereitstehen, wenn sie nicht schon ohnehin beim Abfüllen der Stoffe erforderlich sind.
Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen
Je nach den Beschaffenheiten des Lagergutes regelt die TRGS 510 die notwendigen Schutzmaßnahmen sehr explizit. Das gilt besonders für größere Mengen. Soweit Sie hier noch nicht über ausreichend Erfahrungen verfügen, kann fachkundiger Rat Ihnen hier deutlich weiterhelfen.
Gerne stellen wir unseren Kunden die Expertise des langjährigen Arbeitsschutzfachmanns Donato Muro bereit und unterstützen sie in allen Praxisfragen zur Beachtung der TRGS 510.
Allgemein gilt, dass Gefahrstoffbehälter verschlossen, geeignet und so beschaffen sein müssen, dass ungewollt kein Inhalt entweichen kann. Es sollen stets die Originalbehälter verwendet werden. Bei Verwendung anderer Behältnisse müssen diese dieselben Eigenschaften aufweisen, wie die Originale. Es muss permanent die Identifizierbarkeit gewährleistet werden. Gefahrstoffe und Gemische sind daher mit entsprechenden Kennzeichnungen zu versehen. Lebensmittelverpackungen dürfen wegen möglicher Verwechslungsgefahr nicht für Gefahrstoffe verwendet werden.
Zugangsbeschränkung für besondere Gefahrstoffe
Akut toxische, krebserzeugende, keimzellmutagene und spezifisch zielorgantoxische Gefahrstoffe müssen unter Verschluss gelagert werden oder so, dass ausschließlich befugte und zuverlässige Personen Zugang haben.
Die TRGS 510 regelt auch besondere Maßnahmen für den Brandschutz. Dazu werden insbesondere Lagermengen angeben, bei deren Überschreitung je Brandabschnitt besondere Brandschutzmaßnahmen angewendet werden müssen. Beispielsweise bei entzündbaren Gasen müssen die Maßnahmen ab einer Lagermenge von über 200 kg ergriffen werden. Bei entzündbaren Flüssigkeiten liegt dieser Grenzwert je nach Kategorie bei 200 kg oder bei 1.000 kg.
Die richtige Lagerorganisation
Der Arbeitgeber muss befugte Personen benennen und regelmäßig schulen und darf nur ihnen Zugang zu Gefahrstoffen ermöglichen. Gefahrstoffe müssen im Lager übersichtlich, geordnet und zugänglich sein. Es muss stets eine Notfallausrüstung vorhanden sein, mit der unbeabsichtigt freigesetzte Gefahrstoffe beseitigt werden können. Notwendige Instandsetzungen des Lagers müssen stets unverzüglich erledigt werden. In Gefahrstofflagern herrscht grundsätzlich Rauchverbot, ganz im Sinne des Brandschutzes, und der Konsum von Nahrungs- und Genussmitteln ist in Gefahrstofflagern grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Arbeitsschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass auch das Kauen eines Kaugummis, das Lutschen eines Bonbons und auch Trinken in Gefahrstofflagern und im Umgang mit Gefahrstoffen nicht erlaubt sind. Wer zum Beispiel etwas trinken möchte, ist angewiesen, den Bereich des Lagers zu verlassen.
Regeln für Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung
Auf der einen Seite kann es Sinn ergeben, alle gefährlichen Stoffe zentral in entsprechend ausgewiesenen und geschützten Gefahrstofflagern bereitzuhalten. Auf der anderen Seite gilt es, genau abzuwägen, welcher Stoff wird in welchem Prozess, in welcher Menge und an welchem Ort genau benötigt und welche befugten Personen dürfen mit diesen hantieren. Je nach Betriebsabläufen und Brandschutzkonzepten kann es dann sogar sicherer sein, für bestimmte Stoffe jeweils eigene Lager zu errichten.
Wichtigkeit der TRGS 510
Mit seinen weitreichenden Praxiserfahrungen möchte Donato Muro dringend anraten, die Bestimmungen der TRGS 510 genauestens zu prüfen und einzuhalten. So lassen sich nicht nur Mensch und Natur schützen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verhindern. Das fahrlässige oder absichtliche Verkippen von Lösungsmitteln etwa und eine damit hervorgerufene Gefährdung kann neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen auch eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat zur Folge haben.
Die drei Begriffe Brandschutznachweis, Brandschutzkonzept und Brandschutzplan sind zwar miteinander verwandt, jedoch sind sie nicht identisch. Obwohl sie oftmals deckungsgleich genutzt werden, umschreiben sie aber unterschiedliche Kriterien, wenn es um genehmigungspflichtige Bauvorhaben geht. Brandschutzkonzepte umfassen eine komplette Brandschutzplanung für ein Gebäude. In den Brandschutznachweisen sind alle Details der benötigen Brandschutzmaßnahmen aufgelistet. Dies erfolgt entweder als Visualisierung (in Form eines Brandschutzplanes) und/oder als Übersicht. Ein Brandschutzplan ist ein Grundrissplan mit allen ausgewiesenen brandschutzrelevanten Parametern wie Fluchtwege, Standorte von Feuerlöschern, Brandschutztüren, Brandwände, Feuerwehrzufahrten etc.
Bedeutung eines Brandschutzkonzeptes
Sobald jemand eine Genehmigung zur Errichtung, Umnutzung und/oder Umbau für ein Bauobjekt beantragt, ist dieser auch dazu verpflichtet, ein detailliertes Brandschutzkonzept vorzulegen. Dieses Konzept beinhaltet alle relevanten Maßnahmen, die im Kontext des Feuerschutzwesens stehen. Das sind u. a.:
– Technische, bauliche und organisatorische Gefahrenabwehr. – Optionen für eine effektive Bekämpfung eines Brandes durch die Feuerwehr.
Donato Muro
Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.
Wann kam das Brandschutzkonzept und weshalb ist es erforderlich?
Ausschlaggebend für die Einführung genehmigungspflichtiger Brandschutzkonzepte war 1996 der Brand am Düsseldorfer Flughafen. Diese Katastrophe zeigte deutlich, dass es nicht nur auf Formulierungen von Vorschriften ankommt, die im vorliegenden Fall zu Genüge vorhanden waren. Die Einhaltung, Dokumentation und die Umsetzung der Vorschriften wurden jedoch weitestgehend dem Zufall überlassen und selten kontrolliert. Dies wurde nicht nur am Flughafen Düsseldorf so gehandhabt. Das erste Bundesland, welches verpflichtend Brandschutzkonzepte für Sonderbauten verlangte, war Nordrhein-Westfalen. Die Brandschutzkonzepte sollten ab diesem Zeitpunkt akribisch erstellt und behördlich geprüft werden.
Aktuell bildet die Musterbauordnung (MBO) den Orientierungsrahmen für die gesetzlich bundesweit geltenden Brandschutzrichtlinien. Die Musterbauordnung wurde 2002 eingeführt und führt u. a. in § 14 MBO wörtlich Folgendes aus:
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ (Quelle: https://www.idf.nrw.de/aktuelles/dokumente/grundsatzpapier_par_14_mbo.pdf)
Für die Formulierung der MBO war die Arbeitsgemeinschaft der 16 Bundesländer IS-ARGEBAU zuständig. Die MBO selbst ist kein Gesetz, sondern ist die Grundlage, für die auf Landesebene vorgeschriebenen Brandschutzkonzepte und sind somit Bestandteil eines Baugenehmigungsverfahrens.
Wann muss ein Brandschutzkonzept vorgelegt werden?
Eine einheitliche Regelung auf Bundesebene existiert nicht. Normalerweise verlangt die Brandschutzbehörde keinen Brandschutzplan für folgende Gebäude:
– Neben- und Anbauten, – kleine Gebäude, – Einfamilienhäuser, – Landwirtschaftliche Gebäude.
Zu den Gebäudeklassen, die ein eigenes Brandschutzkonzept benötigen, zählen gemäß MBO sogenannte Sonderbauten. Wann ein Gebäude ein Sonderbau ist, regeln jedoch die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer. Auch wie detailliert ein Brandschutzplan sein muss, hängt von der Bauart, Nutzung und Anlage des jeweiligen Gebäudes ab. Sonderbauten können insbesondere sein:
– Büro- und Verwaltungsgebäude, die eine Grundfläche von mehr als 400 m² aufweisen. – Hochhäuser. – Kindergärten und Schulen. – Gaststätten.
Wie erstellt man ein Brandschutzkonzept und was sollte es beinhalten?
Die Grundlage für das individuell erstellte Brandschutzkonzept bildet zum einen die Nutzung des Gebäudes, das zu erwartende Ausmaß an Schäden und das Brandrisiko. Neben den Vorstellungen und dem Zweck des Bauherrn bzw. Eigentümer eines Gebäudes, müssen auch die versicherungsrechtlichen und behördlichen Vorgaben mit einkalkuliert werden.
Was gehört zu einem Brandschutzkonzept?
Das Brandschutzkonzept umfasst einfach gesagt alle Einzelmaßnahmen in folgenden Bereichen:
– Abwehr: Handlungen zur Bekämpfung, Eingrenzung und Löschung von Bränden. – Vorbeugung: anlagentechnische und bauliche Feuerschutzwesen (beispielsweise Brandschutztüren und Fluchtwege). – Organisation: unternehmerische Brandschutzordnung.
Um ein Brandschutzkonzept genehmigt zu bekommen, muss es eine aussagekräftige Beschreibung der risikorelevanten Aspekte vorweisen. Beispielsweise ein dargelegtes etwaiges Brandszenario und entsprechende Schutzziele. In NRW ist dies auch in der BauPrüfVO geregelt.
Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
Für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist im Regelfall der Bauherr. Für Gebäude, die in öffentlicher Hand liegen, ist ein sogenannter Brandschutzsachverständiger hinzuzuziehen. Dieser erstellt das Brandschutzkonzept und führt ggf. auch die baulichen Maßnahmen. Im privaten Bereich ist man nicht dazu verpflichtet, einen solchen Sachverständigen zu beauftragen. Jedoch können es die Behörden verlangen, dass für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes, eine besonders qualifizierte Person hinzugezogen wird. Dies kann z. B. bei Sonderbauten wie Krankenhäuser, Messebauten, Schulen oder Industrieanlagen der Fall sein. Also überall dort, wo sich größere Mengen von Personen aufhalten.
Kosten eines Brandschutzkonzepts
Der Ausschuss der Kammern und Verbände der Architekten und Ingenieure für die Honorarordnung hat die Gebührenordnung ausgearbeitet (Leistungen für Brandschutz: AHO Heft 17). Die Höhe des jeweils fälligen Honorars richten sich sowohl nach der Grundfläche des Gebäudes als auch der Anordnung der Teilflächen, der Komplexität der Aufgabe, Nutzungszweck sowie weitere Aspekte.
Bedeutung eines Brandschutznachweises
Der Brandschutznachweis ist essentieller Bestandteil des genehmigungspflichtigen Bauantrags. Insbesondere gilt dies bei Bauvorlagen für Sonderbauten, bei denen bekannt ist, dass sich dort eine größere Anzahl Menschen aufhalten wird. Hier prüfen die Behörden akribisch das vorgelegte Brandschutzkonzept. Nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt eine weitere Prüfung durch einen Prüfsachverständigen oder eine für die jeweilige Situation ausgebildete Person.
Weshalb benötigt man Brandschutznachweise?
Die Baubehörde benötigt zur Überprüfung, ob alle vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllt werden, einen Brandschutznachweis. Die Vorlage eines solchen Nachweises ist auch bei Gebäudeklassen von 1 bis 3 Pflicht. Hierbei handelt es sich um konventionelle Wohn- und Bürogebäude. Im Regelfall enthält schon der Bauplan selbst einen solchen Plan über Brandschutzdetails. Ist dies der Fall, ist es nicht zwingend erforderlich, einen separaten Brandschutznachweis erstellen zu lassen.
Der Brandschutznachweis ist immer bei Sonderbauten und den Gebäudeklassen 5 erforderlich. Unter die Gebäudeklasse 5 fallen folgende Objekte:
– Nutzungseinheit hat mehr als 400 Quadratmeter Grundfläche. – Das Gebäude ist höher als 13 Meter. – Unterirdische Gebäude.
Wer erstellt den Brandschutznachweis?
Die Verantwortung hierüber obliegt dem Bauherrn. In den meisten Fällen verfügt dieser aber nicht über das Spezialwissen, das es für die Formulierung eines Brandschutznachweises vorzuweisen gilt. Bandschutzingenieure wie Donato Muro erstellen die Brandschutzkonzepte und Bandschutznachweise.
Wer darf den Brandschutznachweis erstellen?
Das kommt ganz darauf an, in welchem Ort sich das betreffende Objekt befindet, denn Gebäudebrandschutz ist Landesrecht. Je nachdem welche Behörde zuständig ist oder welcher Gebäudeklasse das Objekt unterliegt, können besondere Bestimmungen für die Erteilung der Nachweise gelten.
Aus welchen Inhalten besteht ein Brandschutznachweis?
Ein Brandschutznachweis besteht normalerweise aus einem Mantelbogen, der alle relevanten Angaben über das Objekt und auch den Bauherrn beinhaltet (Adresse des Bauherrn, Standort des Objektes usw.). Im Bauplan müssen sämtliche Details über den Brandschutzplan niedergeschrieben sein; soweit dies möglich ist. Durch Checklisten für die einzelnen geplanten Maßnahmen über Fluchtwege, Löschgeräte, Brandschutztüren etc. wird die Überprüfung des Brandschutzplans erleichtert.
Welche Kosten verursacht ein Brandschutznachweis?
Die Höhe der Kosten für einen Brandschutznachweis hängen u. a. von der Größe und den Eigenschaften des Bauobjektes ab. In den Gebäudeklassen 1 – 3 sind die Kosten meistens in dem Bauplan enthalten. Die Berechnung richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Falls spezielle Bescheinigungen notwendig sind oder ein Sachverständiger hinzugezogen wird, können zudem zusätzliche Kosten anfallen.
Wie wird der Brandschutznachweis erstellt?
Sämtliche Gebäude weisen eigene Parameter zur Beschreibung von Brandschutzkonzept, -plan und –nachweis aus. Die landesrechtlichen Behördenvorgaben fließen mit ein. Deshalb gibt es auch keine bundesweit einheitliche Vorlage. Von Vorteil ist es, die Erstellung einer Brandschutzdokumentation mithilfe einer professionellen Software durchzuführen.
In welchem Verhältnis steht die Brandschutzdokumentation mit dem Brandschutznachweis?
Damit im Notfall schnell reagiert werden kann oder um die Maßnahmen zum Feuerschutzwesen kontrollieren zu können, werden alle Dokumente in einer Brandschutzdokumentation zusammengefasst. Hierzu gehören Angaben zu den technischen und baulichen Aspekten des Brandschutzes sowie die Brandschutzordnung selbst. Die Brandschutzordnung enthält Notfallanweisungen für:
– jegliche Mitarbeiter der Institution/des Betriebs, – alle Menschen allgemein im Gebäude, – jene Mitarbeiter, die für das Feuerschutzwesen zuständig sind.
Des Weiteren können auch noch folgende Aspekte in der Brandschutzdokumentation enthalten sein:
– Brandschutzunterweisung, – Prüfungsunterlagen zu Arbeitsmitteln, – Ausbildung/Benennung des Brandschutzbeauftragten sowie Brandschutzhelfer, – Gefährdungsbeurteilung und Brandrisikoanalyse, – Feuerwehrplan, Brandschutzplan, Feuerwehrlaufpläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Alarmpläne.
Die Ausarbeitung einer effizienten Brandschutzdokumentation sollte gewissenhaft erledigt werden. Ein guter Brandschutzplan kann Leben retten. Deshalb sollte bei der Erstellung der Maßnahmen zum Brandschutz und Arbeitsschutz unbedingt ein Sicherheitsingenieur, wie Donato Muro es ist, hinzugezogen werden. Er bietet umfangreiche Qualifikationen und ist ein kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen, die auf der Suche nach einem Rundum-Konzept in Sachen Arbeitsschutz sind.
Gerade erst ist es passiert – der russische Präsident Wladimir Putin hat die russischen Atomstreitkräfte in Alarmbereitschaft versetzt. Zwar ist es aktuell sehr unwahrscheinlich, dass ein Atomkrieg ausbricht, zu wissen, wie man sich im Fall der Fälle zu verhalten hat, kann trotzdem angebracht sein. Denn fest steht, bei einem nuklearen Angriff würden viele Menschen sterben. Aber es gibt Möglichkeiten, einen Atomangriff zu überleben. Man muss nur wissen, wie.
Donato Muro
Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.
Schon seit vielen Jahren rüstet sich die Welt auf und immer mehr Länder, darunter China, und Nordkorea, verfügen über unterschiedliche, hochmoderne Atomwaffen. Deshalb haben verschiedene Regierungen, unter anderem die US-Regierung, Verhaltensweisen und Anweisungen veröffentlicht, wie man sich bei einem Atomangriff verhalten sollte. Wir erklären in diesem Blogartikel, wie Du eine Nuklear-Explosion überstehst.
Wie bereite ich mich auf einen bevorstehenden Atomkrieg vor und was sollte man beachten?
Es gibt unterschiedliche Ansätze, wie man sich effektiv auf einen Atomkrieg vorbereiten kann und Wege, um zu überleben laut einem Sicherheitsexperten. Die gängige Empfehlung von Experten, wie unter anderem der US-Experte Brooke Buddemeyer, ist, ein paar Müsliriegel, ein Radio und vier Liter Wasser vorrätig zu haben. Die Müsliriegel sollen dabei den aufkommenden Hunger stillen, das Radio soll dafür verwendet werden, Informationen der Regierung zu erhalten und die vier Liter Wasser sollen das kurzzeitige Überleben sichern.
Die meisten “Prepper”, also Personen, die sich professionell auf eine Apokalypse vorbereiten, halten diese Vorkehrungen für nicht ausreichend. Allerdings wird auch mit ein bisschen Sachverstand und Logik klar, dass diese Vorbereitungen zu wenig sind und höchstens für das Überleben in den ersten Tagen hilfreich sein kann. Möchte man sich wirklich auf ein solches Szenario vorbereiten, muss man deutlich mehr Vorkehrungen treffen. Um zu überleben, könnt Ihr die folgenden Dinge tun und auf Vorrat haben.
Wasser
Ausreichend Wasser vorrätig zu haben ist existenziell, um eine längere Zeit überleben zu können. Hier gilt: Je mehr Wasser, desto bessere Chancen zu überleben. Im Idealfall sollte man Zugang zu Grundwasser haben und sich damit verpflegen können. Die vier Liter, die von den Experten empfohlen werden, reichen höchstens aus, um eine knappe Woche zu überleben. Bis die Radioaktivität gesunken ist, vergeht allerdings ein deutlich längerer Zeitraum.
Nahrungsmittel
Neben ausreichenden Vorräten an sauberem Wasser ist natürlich auch Nahrung enorm wichtig, um zu überleben. Die Müsliriegel sind höchstens lecker, allerdings geben sie nur wenig Energie und eignen sich deshalb nicht unbedingt als einzige Nahrungsquelle. Besser geeignet sind gut haltbare, energiereiche Nahrungsmittel, die gut verschlossen sind. Im Handel sind spezielle Notrationen erhältlich, die eigentlich für Soldaten gedacht sind und sich ebenfalls ideal eignen, einen Atomangriff zu überstehen.
Passende Kleidung
Hat man einen guten Vorrat an Wasser und Lebensmitteln, sollte man ebenfalls darauf achten, über genug Kleidung zu verfügen, denn auch das sicherste Versteck muss irgendwann verlassen werden. Gut geeignet sind Gummistiefel und Regen-Ponchos, da diese den Körper davor schützen können, in Kontakt mit den radioaktiven Partikeln zu kommen. Ebenfalls wichtig für das Überleben sind gut gefütterte und warme Kleidungsstücke, die davor schützen, dass man unterkühlt.
Radio
Hat man die drei Grundlagen zum Überleben, Wasser, Nahrung und Kleidung auf Vorrat, sollte man sich darum kümmern, Lösungen zur Kommunikation mit der Regierung vorzubereiten. Ein batteriebetriebenes Radio, welches Mittelwelle (MW) und Langwelle (LW) empfangen kann, ist hier die beste Wahl. Dadurch können Durchsagen und Informationen der Regierung empfangen werden, die ebenfalls wichtig für das Überleben sein können.
Medizin
Außerdem wichtig ist eine medizinische Grundversorgung, wie beispielsweise ein Erste-Hilfe-Set oder ein Wunddesinfektionsmittel. Zusätzlich sollte man, wenn man regelmäßig auf Medikamente angewiesen ist, diese auf Vorrat verfügbar haben. Denn im Falle eines Atomkrieges werden wahrscheinlich keine Apotheken mehr geöffnet sein und auch Krankenhäuser völlig überlastet sein. Wenn eine Atombombe in die Luft fliegt, werden viele Menschen verletzt sein und auf Medikamente angewiesen sein.
Weitere wichtige Dinge, die man auf Vorrat haben sollte, sind zum Beispiel passende Werkzeuge. Ein scharfes Messer, eine Säge, ein Hammer und ein paar Nägel können praktisch sein und sollten in jedem Vorrat für eine Apokalypse vorhanden sein. Außerdem können Streichhölzer und Feuerzeuge, sowie ein Geigerzähler hilfreich sein, um langfristig zu überleben. Letzterer kann dafür genutzt werden, Lebensmittel, den eigenen Körper und die Umwelt auf Strahlenbelastung zu prüfen.
So überlebst du die erste Stunde nach einem Atomangriff
An dem Einschlagpunkt der Atombombe wird in Millisekunden alles zerstört sein, im Radius von 13 (500 qm2) km wird alles durch die Hitzewelle und die Detonation zerstört werden. Nach außen hin, wir die Druckwelle schwächer. Der Atompilz steigt, mehre Kilometer hoch auf, er besteht aus Staub und Asche und wirft einen dunklen Schatten. Dieser sauft frische Luft an, dieser Sturm bringt Sauerstoff mit und das Feuer wird wieder angefeuert. Aus 21 km entfernen beobachten wir die Bombenexplosion und machten Fotos von der Pilzwolke – die Druckwelle trifft uns hier “weniger” schlimm. Das schlimme, es kommt keine Feuerwehr, keine Hilfe!
Sollte es zu einer Atomexplosion kommen, vor der Du nicht flüchten kannst, solltest Du ein passendes und sicheres Versteck finden. Die größte Bedrohung in den ersten Tagen ist die Radioaktivität, vor der Du dich unbedingt schützen solltest. Dabei kann ein Versteck unter der Erde, zum Beispiel ein Keller, eine Höhle oder auch eine U-Bahn-Röhre Dir Schutz bieten. Auch stabile Gebäude bieten einen gewissen Schutz vor der Radioaktivität.
Wichtig ist, dass der Luftaustausch nicht zu hoch ist, um möglichst wenig Kontakt mit radioaktiven Partikeln zu haben. Luftdurchlässige Tunnel eignen sich deshalb nicht als Versteck. Auch Autos bieten fast keinerlei Schutz vor der Strahlung und eignen sich deshalb nicht. Am besten sollte man Schutz in einem Gebäude suchen und möglichst unter die Erde gelangen.
Hat man ein sicheres Versteck gefunden, sollte man sich darauf einstellen, einige Tage in diesem Versteck zu verbringen. Als Erstes sollte man sich seiner äußeren Bekleidungsschicht entledigen, da diese mit Radioaktivität kontaminiert sein können. Vor allem, wenn man in Kontakt mit dem radioaktiven Niederschlag gekommen ist, kann dieser an der Kleidung oder in den Haaren haften bleiben. Deshalb sollte idealerweise auch eine Möglichkeit zum Waschen im Versteck vorhanden sein. FFP3-Masken und Staubanzüge könnten helfen, Staubpartikel welche radioaktiv Teilchen mit sich führen, nicht einzuatmen. Jeder Atemzug an Radioaktivität wird tödlich sein.
Nach einigen Tagen können auch andere Überlebende zur Gefahr werden. Denn Nahrungsmittel und sichere Verstecke sind rar und andere Personen könnten versuchen, an das sichere Versteck und die Vorräte zu gelangen. Deshalb sollte man sich um Möglichkeiten und Geräte zur Selbstverteidigung kümmern und diese zur Not auch einsetzen.
Wie verhält man sich bei einer Atomexplosion?
Angenommen der Ernstfall tritt ein und eine Atombombe sollte wirklich explodieren, verläuft die Explosion in verschiedenen Schritten ab. Zuerst wird wahrscheinlich alles im Umkreis von ungefähr 1,6 Kilometern zerstört. In den ersten 15 Sekunden nach der gewaltigen Explosion, die im näheren Umkreis alles zerstört, steigt ein gewaltiger Feuerball in den Himmel, der Schutt und Dreck mit sich reißt.
Nach dem Aufstieg des Feuerballs hat man ungefähr eine Viertelstunde, um Schutz zu suchen. Denn wenn der radioaktive Dreck wieder auf die Erde fällt, verstrahlt er alles, mit dem er in Berührung kommt. Deshalb sollte man möglichst in einem sicheren Versteck Schutz finden. Radioaktive Strahlung ist nämlich nicht nur in hohen Dosen tödlich. Denn auch eher geringe Mengen der Strahlung können zu Blasen auf der Haut führen, die das Knochenmark schädigen und innere Organe angreifen. Auch Folgekrankheiten wie Leukämie können durch die radioaktive Strahlung verursacht werden.
Je mehr Schichten von Beton und Mauerwerk jetzt vor der Radioaktivität schützen, umso besser. Mögliche schnell verfügbare Verstecke sind die unteren Stockwerke von Altbauten oder Keller und U-Bahnstationen. Falls man sich mit der gefährlichen Strahlung infiziert hat, muss möglichst schnell medizinische Hilfe gefunden werden, eine Gegenmaßnahme ist zum Beispiel das Pigment Berliner Blau, welches oral verabreicht wird und dabei helfen kann, dass die Strahlung den Körper wieder verlässt.
Außerdem sollte man sich schnellstmöglich waschen und die radioaktiv verseuchte Kleidung ausziehen. Ein Symptom einer gefährlichen Strahlenvergiftung ist, dass die entsprechende Person sich heftig übergeben muss. Denn der Körper reagiert sehr schnell auf radioaktive Strahlung.
In der ersten Stunde nach der Explosion sollte man weiterhin Schutz in einem Versteck suchen. Die Strahlung der Atombombe zerfällt relativ schnell und nimmt beständig ab, nach 24 Stunden hat der radioaktive Staub schon 80 Prozent der Energie verloren. Wenn man Glück hat, war man der Strahlung nicht allzu lange ausgesetzt und hat keine Langzeitfolgen zu erwarten.
Abrüstung ist der beste Schutz vor einer Atombombe
Die wenigsten Menschen würden eine Atombombe überleben und noch weniger würden ohne Langzeitfolgen davon kommen. Selbst mit der besten Vorbereitung ist ein unbeschadetes Überleben sehr unwahrscheinlich. Die Hiroshima-Bombe beispielsweise hat in einem Radius von einem Kilometer alles Leben vernichtet. Heutige, moderne Atombomben sind allerdings noch tausendfach stärker und deren Explosionen viel verheerender, als es bei der Hiroshima-Bombe der Fall war.
Deshalb ist der beste und einzige Schutz vor einer Tragödie dieses Ausmaßes, dass es niemals zu einem weiteren Abwurf einer Atombombe kommt.
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