Externer Brandschutzbeauftragter

Die DGUV Information 205-003 stellt klar:

Arbeitgeber und Unternehmer tragen die Verantwortung für die Erreichung der Schutzziele im Betrieb.

Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben, sollten Sie zur Beratung einen Brandschutzbeauftragten bestellen.

Dabei gelten folgende Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
  • Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2
  • DGUV Information 205-023

Wir unterstützen Sie dabei, diese Vorgaben einzuhalten.

Mit unseren externen Brandschutzbeauftragten sind Sie auf der sicheren Seite.

Unsere Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb, beraten, unterstützen und koordinieren entsprechend den rechtlichen Erfordernissen.

Dabei gehören vor allem folgende, wichtigen Maßnahmen zu deren Aufgaben:

  • Ausbildung der Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer inkl. Brandlöschung
  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Erstellen einer Notfallorganisation für die betriebliche Sicherheit
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Änderungen von baulichen Anlagen
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherer
  • Aktualisieren der Flucht- und Rettungspläne
  • Aktualisieren der Alarm-, Feuerwehr- und Räumungspläne
  • Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
  • Erfassung von Mängeln und Vorschläge zur Verbesserung des Brandschutzes
  • Schulung der Belegschaft über Brandgefahren und möglichen Risiken

Übrigens

Wir bilden Brandschutzbeauftragte aus.

Wenn Sie Techniker, Meister, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ingenieur sind, steht diese Online-Ausbildung für Sie offen.

Hier klicken für weitere Informationen.


Information Brandschutzordnung
Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Alle Teile müssen in jedem Unternehmen vorhanden sein. Teil B und C sind speziell auf ein Geschäft oder Unternehmen anzufertigen.

Brandschutzordnung DIN 14096 Teil A (pdf)
Notfall und Alarmplan
Erste-Hilfe-Plakat V2018

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen. KONTAKT


TIPP

Einsatz von Löschdecken
Seit 2002 ist zurecht der Einsatz von Löschdecken im gewerblichen und öffentlichen Bereich verboten. Diese BG Info ist leider nicht weit verbreitet. Anbei:
Einsatz von Löschdecken (pdf)


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