Unsere Brandschutzbeauftragte (Erfoderniss nach § 10 ArbSchG und § 22 DGUV Vorschrift 1) sind zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb, beraten, unterstützen und koordinierende (nach DGUV Information 205-003) wie folgt:
Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Alle Teile müssen in jedem Unternehmen vorhanden sein. Teil B und C sind speziell auf ein Geschäft oder Unternehmen anzufertigen (Anfragen). Brandschutzordnung DIN 14096 Teil A (pdf) Notfall und Alarmplan Erste-Hilfe-Plakat V2018
Einsatz von Löschdecken Seit 2002 ist der Einsatz von Löschdecken im gewerblichen und öffentlichen Bereich verboten, zurecht. Diese BG Info ist leider nicht weit verbreitet. Anbei: Einsatz von Löschdecken (pdf)
- Ausbildung der Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer inkl. Brandlöschung
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- der Erstellung einer Notfallorganisation für die betriebliche Sicherheit
- Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Änderungen von baulichen Anlagen
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherer
- Aktualisieren der Flucht- und Rettungspläne
- Aktualisieren der Alarm-, Feuerwehr- und Räumungspläne
- Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
- Erfassung von Mängeln und Vorschlagen zur Verbesserung des Brandschutzes
- Schulung der Belegschaft über Brandgefahren und möglichen Risiken
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2
- DGUV Information 205-023
Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Alle Teile müssen in jedem Unternehmen vorhanden sein. Teil B und C sind speziell auf ein Geschäft oder Unternehmen anzufertigen (Anfragen). Brandschutzordnung DIN 14096 Teil A (pdf) Notfall und Alarmplan Erste-Hilfe-Plakat V2018
Einsatz von Löschdecken Seit 2002 ist der Einsatz von Löschdecken im gewerblichen und öffentlichen Bereich verboten, zurecht. Diese BG Info ist leider nicht weit verbreitet. Anbei: Einsatz von Löschdecken (pdf)