Brandschutzbeauftragter

Unsere Brandschutzbeauftragte (Erfoderniss nach  § 10 ArbSchG und § 22 DGUV Vorschrift 1) sind zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb, beraten, unterstützen und koordinierende (nach DGUV Information 205-003wie folgt:

  • Ausbildung der Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer inkl. Brandlöschung
  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • der Erstellung einer Notfallorganisation für die betriebliche Sicherheit
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Änderungen von baulichen Anlagen
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherer
  • Aktualisieren der Flucht- und Rettungspläne
  • Aktualisieren der Alarm-, Feuerwehr- und Räumungspläne
  • Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
  • Erfassung von Mängeln und Vorschlagen zur Verbesserung des Brandschutzes
  • Schulung der Belegschaft über Brandgefahren und möglichen Risiken

Übrigens, wenn Sie Techniker, Meister, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ingenieur sind, können Sie sich von uns auch zum Brandschutzbeauftragten ausbilden lassen. Hier klicken für weitere Informationen.

Die Notwendigkeit ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
  • Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2
  • DGUV Information 205-023

Brandschutzordnung
Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Alle Teile müssen in jedem Unternehmen vorhanden sein. Teil B und C sind speziell auf ein Geschäft oder Unternehmen anzufertigen (Schicken Sie uns Ihre Anfrage im Kontaktformular).

Brandschutzordnung DIN 14096 Teil A (pdf)
Notfall und Alarmplan
Erste-Hilfe-Plakat V2018


Einsatz von Löschdecken
Seit 2002 ist zurecht der Einsatz von Löschdecken im gewerblichen und öffentlichen Bereich verboten. Diese BG Info ist leider nicht weit verbreitet. Anbei:
Einsatz von Löschdecken (pdf)

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