Aufgaben des Fachkoordinators Evakuierung (FKE)

Aufgaben des Fachkoordinators Evakuierung (FKE)

1. Einleitung

In unserer zunehmend komplexen und gefährdeten Welt, in der Naturkatastrophen, technologische Unfälle und andere Notfälle eine ständige Bedrohung darstellen, wächst die Bedeutung der Evakuierung. Die geordnete Verlegung von Menschen aus akut gefährdeten Bereichen in sichere Zonen, gemäß ASR A2.3, Nr. 3.1, ist eine dringende und wichtige Aufgabe. Der Fachkoordinator Evakuierung (FKE) steht im Mittelpunkt dieser lebenswichtigen Bemühungen. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Einblick in die Schlüsselrollen und Verantwortlichkeiten dieser entscheidenden Position.

2. Der Fachkoordinator Evakuierung: Eine Übersicht

Der Fachkoordinator Evakuierung (FKE) ist weit mehr als nur ein Titel. Die Rolle erfordert Fachwissen, Koordination, Kommunikation und Entscheidungsfähigkeit. Der FKE ist verantwortlich für die Erstellung, Koordination und Durchführung von Evakuierungsplänen, reguliert durch verschiedene gesetzliche Vorschriften, einschließlich der VDI-Richtlinie 4062. Die strikte Befolgung dieser Gesetze und Richtlinien ist entscheidend, um die Sicherheit der betroffenen Menschen zu gewährleisten.

Schulung

2-tägige Schulung in Präsenz in Düsseldorf oder online per MS Teams
Daniel Vanummißen und Donato Muro

Im Downloadbereich finden Sie hilfreiche Vorlagen für die Planung und Umsetzung. HIER DOWNLOAD STARTEN

4. Bedeutung der Weiterbildung und Qualifikation zum FKE

Das bevorstehende Seminar vom 27.-28.09.2023 bietet eine umfassende Einführung in das Gebiet des FKE, inklusive eines detaillierten Einblicks in Gesetze, Strategien, Best Practices und realen Fallstudien. Die Teilnehmer werden bestens vorbereitet, um in diesem anspruchsvollen und lohnenden Bereich erfolgreich zu sein.

5. Fallstudien und Erfolgsgeschichten

Die erfolgreiche Umsetzung von Evakuierungsplänen geht über die Theorie hinaus. Praktische Beispiele, in denen FKE beteiligt waren, illustrieren die Wirksamkeit dieser Pläne und bieten wertvolle Lehren für die Zukunft.

6. Fazit und Ausblick

Die Rolle des Fachkoordinators Evakuierung ist sowohl komplex als auch entscheidend. Mit der richtigen Ausbildung und Einstellung kann ein FKE den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen. Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkoordinatoren steigt, und die Teilnahme an Weiterbildungen wie dem anstehenden Seminar ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Professionalität.

7. Anhänge

  • Seminarprogramm: Link zum Programm.
  • Weiterführende Literatur: ASR A2.3, Nr. 3.1; VDI-Richtlinie 4062; relevante Landes- und Bundesgesetze, etc.

DGUV Information 205-033 Alamierung und Evakuierung, hier herunterladen

Akku­brände: Warum sich Lithium-Ionen-Bat­te­rien ent­zün­den und wie man diese löschen kann

Akku­brände: Warum sich Lithium-Ionen-Bat­te­rien ent­zün­den und wie man diese löschen kann

Sie sind das Herz vieler elektronischer Gerätschaften und man kann sie sich aus unserem Alltag nicht mehr wegdenken. Ob Smartphone, Tablet, E-Scooter, E-Bike oder Saugroboter – fast alles funktioniert mit einem Lithium-Ionen-Akku.
Die Lithium-Batterie-Technologie machte die E-Mobilität und das Verwenden von Mobilgeräten von Anfang an möglich.

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Lithium-Ionen-Batterien sind wiederaufladbare Batterien, die in der Lage sind, viel Strommenge in kleinem Volumen zu speichern. Wegen ihrer hohen Energiedichte und kompakten Bauweise sind Lithium-Akkus gut geeignet für kleine Geräte wie Smartphones. Die Batterien laden schnell auf und besitzen eine lange Lebensdauer, was sie beliebt macht.

Brandursache und Brandschutz

Brandursache 1: Defekte Batterie

Werden viele Lithium-Ionen-Akkus verwendet, ist die Explosionsgefahr höher. Es gibt viele Gründe, die zu einer Entzündung des Akkus führen können. Sie sind unterschiedlich genug – von unsachgemäßer Lagerung über Hitze bis hin zu offener Flamme.

Die Gefahr eines Brandes wird durch das Ausfallen des Lithium-Ionen-Akku höher. Wenn Ihr Smartphone auf den Boden gefallen ist, sollten Sie das Gerät genau untersuchen:
Gibt es eine Beule? Oder ist der Akku aufgebläht? Auch eine schnell ansteigende Gerätetemperatur beim Laden oder eine plötzliche Entladung des Akkus weisen auf eine Beschädigung hin. Treten diese Symptome auf, sollten Sie sich umgehend an einen Fachhändler wenden und den Akku austauschen lassen.

Defekte Batterien sollten ersetzt und nie wieder verwendet werden. Verformte Lithium-Ionen-Batterien, die Gas und Rauch abgeben, stellen eine akute Brandgefahr dar. Dann muss man den Akku zur Kühlung in ein mit Wasser voll gefülltes Gefäß legen. Aber Sie müssen sehr vorsichtig sein:
Das freigesetzte Gas ist giftig und kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. Wenn aus einer großen Lithium-Batterie, z. B. einer E-Bike-Batterie, Gas austritt, benachrichtigen Sie die Feuerwehr.

Brandursache 2: Thermische Belastungen

Eine weitere Brandursache kann durch thermische Belastung ausgelöst werden, wenn der Akku unter zu niedriger oder zu hoher Temperatur gelagert oder geladen wird. Jeder Batterietyp hält während der Lagerung einer anderen Temperatur stand.

Zum Beispiel empfiehlt Apple für seine iPhones, dass die Temperatur der Umgebung nicht unter null und über 35 Grad liegen soll. Die Lagertemperatur des iPhones sollte zwischen 20 und 45 Grad Celsius liegen. Wenn das iPhone außerhalb dieser Temperaturbeträge betrieben oder gelagert wird, kann es kaputt gehen oder es kann sich die Laufzeit der Batterie verkürzen.

Tipp:
Verbraucher können Brände verhindern, indem sie Lithiumbatterien keinen extremen Temperaturen aussetzen.

Brandursache 3: Totale Entleerung

Eine weitere Brandursache ist die sogenannte Tiefenentladung der Batterie. Eine solche Entladung kann die Zellen schädigen und somit auch eine Selbstentzündung verursachen.

Der Akku wird vollständig entladen, wenn Sie Geräte wie Rasenmäher weiter verwenden, obwohl der Akku bereits entladen ist, ist das gefährlich. Allerdings haben viele Geräte eine Programmierung, die eine Tiefentladung ausschliesst. Diese Geräte können nicht mehr benutzt werde.

Besteht die Möglichkeit, dass Lithium-Ionen-Akkus explodieren?

Die Batterien sind kompakt gebaut, aber es gibt trotzdem negative Aspekte. Beschädigung, Überladung oder Überhitzung können zu einer unkontrollierten Freisetzung gespeicherter Energie führen. Bei Verlustwärme werden die Lithium-Ionen-Zellen im Akku heiß. Speicherzellen können extrem heiß werden und sich gegenseitig erhitzen. Dies führt zu einer Kettenreaktion und der Akku explodiert.

Li-Ionen-Akku: Das sollten Verbraucher wissen

  • Weder beim E-Bike noch beim Tablet, zum Laden sollte nur das Original-Ladegerät samt Kabel verwendet werden.
  • Erwärmt sich das Gerät während des Ladevorgangs oder wird der Akku nicht mehr geladen, deutet dies auf einen Fehler hin. Die Batterie muss ausgetauscht werden.
  • Reparatur: Beschädigte Akkus können nur von einem autorisierten Fachhändler repariert werden. Wenn Sie andere Zellen in der Batterie verwenden, wird die Sicherheit nicht mehr geprüft und das Risiko einer Selbstentzündung steigt. Wenn der Lithium-Ionen-Akku beschädigt ist, dürfen Sie ihn auf keinen Fall öffnen, da seine Bestandteile giftig sind. Es besteht eine elektrische Gefahr und die ernsthafte Gefahr eines Brandes.
  • Aufbewahrung: Das Laden der Lithium-Ionen-Akkus sollte gemäß Gebrauchsanweisung geschehen, bevor das Gerät für längere Zeit gelagert wird.
  • Entsorgung: Lithium-Ionen-Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden und werden nur an ausgewiesenen Sammelstellen in Geschäften oder Wertstoffhöfen abgegeben. Befolgen Sie stets die Gebrauchsanweisung und beachten Sie die Sicherheitshinweise des Herstellers.

Wie löscht man einen Batteriebrand?

Grundsätzlich ist davon abzuraten, einen Batteriebrand selbst zu löschen, da giftige Gase austreten und es zu einer Explosion kommen kann. Opfer sollten sich schnellstens an die Feuerwehr wenden.

Kontrollierbare kleine Brände (z. B. Handys oder Laptops) kann man mit einer grossen Menge Wasser löschen. Das Abkühlen durch das Wassers hilft das Feuer zu kontrollieren.
Achtung: Bei Batteriebränden kann extrem dichter und besonders gesundheitsschädlicher Rauch entstehen! Um Brände von Lithium-Ionen-Batterien zu bekämpfen, werden oft große Mengen Wasser benötigt. Erloschene Löschgeräte müssen dann in einem Becken mit Wasser aufbewahrt werden, bevor sie von einem Fachmann entsorgt werden, um einen Schwelbrand zu verhindern. Das Löschen eines Lithium-Ionen-Batteriebrandes mit Wasser birgt jedoch zusätzliche Risiken:
Wasser reagiert mit Lithium zu Wasserstoff und Lithiumoxid ist sehr explosiv, also halten Sie beim Löschen eines Feuers immer einen Sicherheitsabstand ein.

Brandbekämpfung und Arbeitsschutz

Persönliche Schutzausrüstung – Vorsicht vor eigener Gefahr
Bei der Brandbekämpfung angemessene, geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden, wie z. B. Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Gesichtsschutz und Atemschutz.
Nähere Informationen zu geeigneter persönlicher Schutzausrüstung finden Sie in den produktspezifischen Informationen des jeweiligen Herstellers von Lithium-Ionen-Batterien.

Es dürfen nur dafür geeignete Feuerlöscher verwendet werden, die Löschmittel mit hoher Kühlleistung enthalten. Besonders geeignet Feuerlöscher mit Wasser und ggf. Löschzusätzen. Außerdem ist es möglich wandmontierte Hydranten mit einem geeigneten Mindestabstand zu verwenden.
Andere solche Löschmittel. ABC- oder BC-Pulver, Metall- oder Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschpulver sind ungeeignet und verboten!
Zusätzliche Warn- und Sicherheitshinweise an entsprechenden Feuerlöschgeräten, insbesondere bei Verwendung an elektrischen Geräten müssen beachtet werde.

Dadurch, dass Batterien auch nach längerer Zeit wieder Feuer fangen können, muss man sie nach dem Brand in Wasserbecken oder anderen geeigneten Behältern sicher lagern.
Es ist sicherzustellen, dass bei erheblicher Rauch- oder Gasentwicklung der Raum
oder Gefahrenbereich sofort verlassen wird. Sorgen Sie umgehend für ausreichende Belüftung.

Fazit – Brand der Lithium-Ionen-Batterie

Die Lithium-Ionen-Technologie ist aus dem beruflichen und privaten Alltag nicht mehr wegzudenken und entwickelt sich rasant weiter. Ob für Smartphones, Laptops, E-Bikes, E-Autos, Photovoltaikanlagen oder industrielle Speichersysteme, Li-Ionen-Akkus werden aufgrund ihrer technischen Möglichkeiten unterschiedlich genutzt. Gleichzeitig stellen sie eine ständige Brandgefahr dar.

Gerade in Büros wird die Brandgefahr von Lithium-Ionen-Akkus oft unterschätzt. Dies liegt insbesondere daran, dass in Produktions- oder Lagerbereichen deutlich höhere Schadenshöhen auftreten können und umfassendere Brandschutzkonzepte umgesetzt werden. Aber unabhängig von der Art der Batterie oder des Akkus besteht ein großes Problem darin, dass der innere Zustand nicht überprüft, gemessen oder durch Sichtkontrolle angezeigt wurde – Batteriemanagementsysteme werden versuchen, hier einigermaßen Abhilfe zu schaffen Bühne.

Sollte ein Lithium-Ionen-Akku anfangen zu brennen, brennt er heftig und brennt so lange, wie die restliche Energie in den Zellen verbleibt. Aus diesem Grund sollte bei Batterien mit hoher Gefahrenklasse immer ausreichend Löschmittel zur Verfügung stehen. Um der Brandgefahr von Lithium-Ionen-Batterien gerecht zu werden, müssen bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen getroffen werden.

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Umgang mit Gasflaschen, insbesondere Acetylen

Gasflaschen kommen sowohl in zahlreichen Betrieben, aber auch im privaten Gebrauch für verschiedene Zwecke zum Einsatz. So spielen sie zum Beispiel in der Produktion oder der Industrie als Schutzgas für das Schweißen eine wichtige Rolle. Technische Gase, zu denen neben Acetylen auch Argon, Helium, Stickstoff, Argon oder Wasserstoff gehören, benötigen für einen sicheren Transport sowie für die nachfolgende Lagerung eine besondere Art von Gasdruckbehälter.

Eine Druckgasflasche kann ein Volumen von bis zu 150 Liter aufnehmen und lassen sich bis zu einem Druck von 300 bar nutzen. Die Abfüllung in die Druckgasflaschen erfolgt dabei entweder in flüssiger oder gasförmiger Form. Geringere Gasmengen werden dagegen in Kartuschen abgefüllt, die eine Art Einwegsystem darstellen.

Wichtig ist, dass für einen sicheren Umfang mit Druckgasflaschen sowohl gesetzliche Vorgaben als auch praktische Aspekte beachtet werden. Diese stellen wir nachfolgend genauer vor.

Druckgasflaschen – welche Gefahr von ihnen ausgehen kann

Bei Druckgasflaschen handelt es sich um Behälter aus Stahl, die eine vergleichsweise dünne Wand aufweisen, unter hohem Druck stehen und somit auch ein gewisses Risiko mit sich bringen. Je nachdem, wie viel Gas enthalten ist, kann sich die Unfallgefahr erhöhen, sofern die Substanz explosiv oder entflammbar ist. Das gilt vor allem für eine unsachgemäße Handhabung der Gasflaschen. Deshalb ist bereits beim Hantieren mit einer Druckgasflasche stets auf die Sicherheit zu achten: Es gibt gewisse Regeln, die beim Transport und der Lagerung berücksichtigt werden müssen.

Festgelegt werden diese Regeln durch die TRGS 510 (Technische Regel für Gefahrstoffe 510), in denen unter anderem Angaben zum korrekten Transport, der Einlagerung und der Aufbewahrung enthalten sind. Darüber hinaus unterliegen Druckgasflaschen einer Prüfung durch Sachverständigen des TüV.

Kennzeichnung von Druckgasflaschen – was dabei wichtig ist

Durch eine spezielle farbliche und symbolische Kennzeichnung von Druckgasflaschen, welche über die EN 1089 geregelt wird, lässt sich bereits von außen erkennen, was in einer Druckgasflasche enthalten ist, woher diese stammt und vor allem auch, welche Gefahr von ihr ausgeht (Gefahrenzettel). So werden auf einer Druckgasflasche stets nicht nur die Art des Gases und der Druck, sondern auch Kennzeichnungen zur Gefahr vermerkt, die beachtet werden müssen. Prinzipiell darf eine Druckgasflasche nur eine Gasart enthalten, die der angegebenen Kennzeichnung entspricht. Diese Kennzeichnungen müssen zwingend auf dem Behälter bleiben und dürfen keinesfalls abgenommen werden.

Tipps zur sicheren Lagerung von Druckgasflaschen

Der Umgang mit Druckgasflaschen ist in vielen Betrieben Alltag, aber stets mit einer gewissen Sorgfalt zu behandeln. Eine angemessne Handhabung gilt auch für Privatpersonen, die bei sich zu Hause Druckgasflaschen aufbewahren.

So sollten Druckgasflaschen nicht in Kellerräumen aufbewahrt werden. Eine Ausnahme sind dabei Kellerräume, deren Boden sich nicht tiefer als 1,50 m unter der Grundstücksoberfläche befindet. Weiterhin ist es wichtig, dass dort eine natürliche Lüftungsmöglichkeit vorhanden ist. Der Lüftungsgesamtquerschnitt muss mehr als 10 Prozent der Raumfläche betragen, darüber hinaus dürfen keinesfalls mehr als 50 befüllte Druckgasflaschen aufbewahrt werden. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, Druckgasflaschen in Treppenhäusern, Garagen, Schuppen, engen Höfen, Durchfahrten oder Hausfluren aufzubewahren.

Doch was ist beim direkten Umgang mit einer Druckgasflasche nun genau zu beachten?

Sehr wichtig ist, die Druckgasflasche nicht fallen zu lassen. Nach Gebrauch sollte sie behutsam wieder abgestellt und in keinem Fall einfach auf den Boden fallen gelassen werden. Beachtet werden sollte hier ebenso, dass die Flasche nicht umkippt. Einige Druckgasflaschen sind sehr lang und schlank – das macht sie zwar nicht sonderlich stabil, dennoch sollte sie so gelagert werden, dass sie nicht kippen kann. Derartige Druckgasflaschen werden am besten mit einer speziellen Halterung an der Wand vor dem Umfallen gesichert. Wenn es sich um eine schwere, standfeste Druckgasflasche handelt, ist zwar keine besondere Halterung dafür erforderlich – dennoch empfiehlt sich eine zusätzliche Sicherung des Behälters, so dass sie nicht umfallen kann.
Ebenfalls gilt, dass mit Druckgas befüllte Flaschen weder geworfen noch gerollt werden dürfen.

Druckgasflaschen sollten vor Feuchtigkeit geschützt werden

In der Regel besitzen Druckgasflaschen eine relativ dünne Wand aus Stahl. Dafür wird der Flaschenboden entsprechend verstärkt. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Lagerung in senkrechter und nicht liegender Haltung. Wichtig zu bedenken ist, dass Gase immer aus der Flasche entweichen können – auch dann, wenn man sich sicher ist, das Ventil fest geschlossen zu haben. Deshalb muss der Lagerort in regelmäßigen Abständen gelüftet werden, um hinsichtlich des Brandschutzes und Arbeitsschutzes kein Risiko einzugehen, sollte es doch einmal zum Ausströmen von Gas aus der Flasche kommen.

Generell sollten Druckgasflaschen zwingend vor Nässe und jeglicher Art vor Feuchtigkeit geschützt werden, damit es nicht zur Korrosion und somit zur Materialermüdung kommt. Auch starke Temperaturschwankungen oder extreme Temperaturen sollten unbedingt vermieden werden. Das gilt ebenso für direktes Sonnenlicht. Ideal ist ein trockener, dunkler Lagerort mit einer normalen Raumtemperatur.

Druckgasflaschen sollten nicht zusammen aufbewahrt werden

Abhängig von der Art des Gases, die aufbewahrt wird, sollten entzündliche Gase stets von anderen Gasarten getrennt werden. Das gilt ebenso für jegliche entzündliche Stoffe, wie zum Beispiel Lacke, Öle oder Kraftstoffe. All diese Stoffe sollten keinesfalls gemeinsam mit einer Druckgasflasche gelagert werden. Selbiges ist auch für Elektrogeräte zu beachten – im schlimmsten Fall kann es zu fliegenden Funken in der Nähe entzündbarer Gase kommen und es bestünde ein akutes Explosionsrisiko.

Es ist zu empfehlen, den Lagerort ordentlich zu halten. Leere und volle Druckgasflaschen sollten voneinander getrennt aufbewahrt und entsprechend gekennzeichnet werden – so spart man sich auch unnötige Kontrollen. Optimal ist es, die gelagerten Druckgasflaschen nach Alter zu sortieren – dabei sollten die ältesten Flaschen stets zuerst geleert werden.

Außenlagerung von Druckgasflaschen: Das gilt es dabei zu beachten

Wenn Druckgasflaschen außen gelagert werden sollen, ist es eine Grundvoraussetzung, dass Unbefugte keinen Zutritt zu diesen haben. Eine entsprechende Markierung ist ebenfalls nötig. Der Zutritt zu den Druckgasflaschen muss mindestens durch einen Zaun versperrt sein. Ebenfalls ist es ratsam, zur Sicherheit einen Feuerlöscher in der Nähe aufzubewahren.
Jegliche Ventile der Druckgasflaschen gilt es mit passenden Schutzkappen auszustatten. Weiterhin muss ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Lagert man brennbare Gase, sollten sich keinesfalls Kanäle, Bodenabläufe oder Zündquellen in der direkten Nähe befinden. Darüber hinaus muss ein entsprechender Schutzbereich mit einem Warnschild eingerichtet werden.

Weitere Informationen zur Innenlagerung von Druckgasflaschen

Für einen Lagerraum im Innenbereich gelten grundsätzlich die selben Anforderungen für die Außenlagerung. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Außen- und Trennwände sowie Zimmerdecken und selbstschließende Türen feuerhemmend sind. Wenn ein Lagerraum mehr als 25 Druckgasflaschen enthält, ist es nicht erlaubt, dass sie sich unter oder auch über einem Aufenthaltsraum befinden. Darüber hinaus muss es mindestens einen Ausgang geben.

Der sichere Transport von Druckgasflaschen

Insbesondere beim Transport von Druckgasflaschen muss für Sicherheit gesorgt werden. Dabei gelten ebenso die bereits genannten Vorkehrungen in der Handhabung von Druckgasflaschen – wie zum Beispiel eine aufrechte Position, das Vermeiden vom Umkippen und das Fernhalten von entzündbarer Stoffe innerhalb des Fahrzeugs. Auch die Schutzkappen sollten sich unbedingt auf den Ventilen befinden, damit auch ganz sicher kein Gas ausströmen kann.

Wird eine Druckgasflasche zum Beispiel in einem AUto transportiert, so ist dies nur kurzfristig erlaubt. Die Druckgasflasche darf nicht im Auto verbleiben, sondern darf nur von einem Lagerort zum nächsten befördert und dann direkt ausgeladen werden. Das Auto muss darüber hinaus ausreichend belüftet sein – die Lüftung muss während des Transports einer Druckgasflasche aus Sicherheitsgründen stetig in Betrieb sein.

Wird eine Druckgasflasche in einem Dienstfahrzeug oder einem Werkstattwagen transportiert, so gilt, dass mindestens zwei Öffnungen für eine Durchlüftung vorhanden sind. Der Querschnitt darf zudem nicht weniger als 100 cm2 aufweisen und die Lüftungen dürfen nicht durch andere Dinge versperrt werden.

Das neue Gesetz zu überwachungsbedürftigen Anlagen (ÜAnlG)

Das neue Gesetz zu überwachungsbedürftigen Anlagen

Was sind eigentlich überwachungsbedürftige Anlagen? Machen wir zur Einstimmung in die Materie eine kurze Liste von Beispielen auf:

  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Aufzugsanlagen
  • Dampfkessel
  • Druckbehälteranlagen
  • Tankstellen


Die große Gefahr, die von derartigen Anlagen ausgehen kann, hat den Gesetzgeber zu Recht auf den Plan gerufen, um Regelungen im Umgang mit denselben verbindlich festzulegen. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Betriebssicherheitsverordnung. Früher war es das Produktsicherheitsgesetz, das über diese Anlagen wachen sollte. Doch mit dem neuen Gesetz zu überwachungsbedürftigen Anlagen (ÜAnlG) gibt es seit dem 27. Juli 2021 endlich ein recht fundamentales eigenständiges Gesetz zu diesem überaus wichtigen Thema.

BUCHTIPP:

Das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG).
Einführung, Wortlaut und konzeptionelle Entwicklung eines Leitfadens zur Umsetzung des Gesetzes für überwachungspflichtige Anlagen am Beispiel einer Referenzanlage in der chemischen Industrie. Von Donato Muro

Die Anlagensicherheit wurde neu gedacht
Moderne Unternehmen kokettieren heute sogar gern und plakativ werbewirksam mit ihrem neuen Bewusstsein für die Umwelt oder die Glückseligkeit ihrer Mitarbeiter. Sehr gut abzulesen sind solche Entwicklungen an der enormen Ausweitung des Arbeitsschutzes (AS) in den vergangenen Jahren, wozu unbedingt die Anlagensicherheit gehört.

In diesen Bereichen hat sich innerhalb der letzten zehn bis 20 Jahre eine recht komplexe Rechtssystematik entwickelt. Diese besteht aus einer langen Reihe von:

  • Gesetzen
  • Verordnungen
  • Technische Regeln
  • Handlungsempfehlungen


Was dazu im vorangegangenen Produktsicherheitsgesetz zu finden ist, das sind aus heutiger Sicht sehr veraltete Vorschriften, die seit dem Jahre 1953 in der Regel nicht mehr angefasst worden sind. Eine Überarbeitung und „Modernisierung“ auch mit Blick auf den technischen Fortschritt war und ist also dringend geboten.

Gerade bei den überwachungsbedürftigen Anlagen ist die präventive Gefahren-Minimierung von ganz gravierender Bedeutung. Um hier eine konkrete Umsetzung in den Unternehmen voranzubringen, musste der Gesetzgeber aktiv werden.

Endlich ein eigenständiges Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen
Wegen der zum Teil sehr großen Gefahren, die von überwachungsbedürftigen Anlagen ausgehen können, muss eine greifende gesetzliche Regelung gleich mehrere Aspekte umfassen:

  • die Bereitstellung der Anlagen
  • deren Betrieb
  • die Instandhaltung
  • Änderungen (auch in deren Nutzung) und Umbaumaßnahmen


Wir wissen, dass bestehende Normen immer wieder an den Stand der Technik angepasst werden mussten. In diesem Zusammenhang kam und kommt es ständig zur Veröffentlichung zusätzlicher Technischer Regeln und DIN-Normen.

Die bisherige Abwesenheit der gesetzlichen Grundlage war eine geradezu schwerwiegende Fehlstelle in der Rechtssystematik, weil so die Normenhierarchie, in der das Gesetz stets eine Vormachtstellung vor der Verordnung und den darauf folgenden Regelungen genießt, nicht komplett war. Im Zuge der Neuordnung des Produktsicherheitsgesetzes und damit einhergehend auch der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Gesetzgeber diese Lücke im Juli 2021 geschlossen.

Dabei wurde wahrlich nicht gekleckert, sondern geklotzt, denn das neue, überaus ausführliche Gesetz beinhaltet sogleich 34 Paragrafen und 6 Abschnitte. Adressiert werden darin jede Institution und jede Person, die mit überwachungsbedürftigen Anlagen in einem Verantwortungszusammenhang stehen. Die Gliederung des Gesetzes sieht wie folgt aus:

  1. Abschnitt – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Abschnitt – Pflichten der Betreiber
  3. Abschnitt – Aufgaben und Pflichten von zugelassenen Überwachungsstellen
  4. Abschnitt – Zulassung von Prüfstellen im Sinne der Überwachung und Aufsicht
  5. Abschnitt – Aufsichtsbehörden
  6. Abschnitt – Verordnungsermächtigungen sowie Übergangs-, Bußgeld- und Strafverfolgungsvorschriften

Der Betreiber spielt eine zentrale Rolle
In Abschnitt 1 werden in § 2 Nr. 1 ÜAnlG die überwachungsbedürftigen Anlagen zunächst definiert. Allerdings auch wieder in jener unbequemen Weise, dass eine verbindliche Aufzählung der überwachungspflichtigen Anlagen ausgelassen wurde und zur Prüfung des Sachverhalts auf die Anhänge der Betriebssicherheitsverordnung verwiesen wird.

Deutlicher wird das Gesetz bei der Verantwortung für eine Anlage, die eindeutig dem Betreiber im Sinne der umsetzungspflichtigen Person zukommt. Bei ihm wird die Wirkungsmacht, also der bestimmende Einfluss gesehen, was die Errichtung, den Betrieb und die Prüfung der Anlage anbetrifft.

Desweiteren wird Bezug genommen auf das Arbeitsschutzgesetz und die Pflichten des Arbeitgebers, die darin formuliert sind. So sind in § 3 ÜAnlG die Grundpflichten des Betreibers angesprochen und in § 4 die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Mit § 5 wird die Verpflichtung des Arbeitgebers zu geeigneten Schutzmaßnahmen festgezurrt. Gleich in § 5 Abs. 1 wird die Einhaltung des TOP-Prinzips oben an gestellt, während in Abs. 3 die Pflicht zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung klargestellt wird.

Für die Ausarbeitung der geeigneten Schutzmaßnahmen können und sollen weiterhin die Technischen Regeln und die Betriebssicherheitsverordnung herangezogen werden. Diese Systematik ist sinnvoll, weil auf diese Weise eine gefahrenbasierte, risikospezifische Entscheidung für die am besten geeigneten Maßnahmen ermöglicht wird.

Zu den vorsorglichen Schutzmaßnahmen gehört unter Einbeziehung der Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS 1111) die Dokumentation der Prüfung auf die folgenden Sachverhalte:

  • Gebrauchstauglichkeit
  • Ergonomische Gestaltung
  • Sicherheit am Arbeitsplatz, bei den Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren sowie bei der Arbeitsorganisation
  • Vorhersehbare Störungen


§ 7 ÜAnlG umfasst durchaus Einzelheiten zu den Prüfungen der Anlagen wie deren Fristen. Explizit genannt sind die Zeiten vor der ersten Inbetriebnahme beziehungsweise vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen oder nach außergewöhnlichen Ereignissen. Es wird sogar zwischen behördlich angeordneten Prüfungen, Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen und jene Prüfungen, die der Arbeitgener selbst durchzuführen hat, unterschieden.

Vorgaben für Prüfstellen
§ 10 legt dann fest, was zu tun ist, wenn Sicherheitsmängel an den Maschinen festgestellt werden. Deutlich weiter greift § 11 ÜAnlG, denn damit werden die Länder dazu aufgefordert, Anlagenkataster zu erstellen und zu pflegen, die alle ihnen unterliegenden überwachungsbedürftigen Anlagen führen. Desweiteren werden die Anforderungen für eine Zulassung als Überwachungsstelle aufgezählt und erläutert.

§ 18 geht auf die erforderliche Unabhängigkeit und Objektivität der Überwachungsstellen ein.

In § 31 wird erkennbar, dass diese rechtliche Neuordnung weiterhin im Fluss ist. Darin wird eine Aufforderung ans Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) formuliert, weitere Vorschriften zur Konkretisierung des ÜAnlG zu erlassen. Dies steht im Zusammenhang damit, dass im Zuge der Neuordnung die (unvollständige) Liste aus § 2 Nr. 30 Produktsicherheitsgesetz nicht mehr relevant ist.

Das Zusammenwirken von Anlagensicherheit und AS
Die Vorschriften für diese beiden Bereiche werden nicht allein vom Gesetzgeber beziehungsweise den Bundesministerien erlassen. Zu ihrer Überprüfung, Einhaltung und Durchführung gibt es noch mehrere andere Institutionen wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder den Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS).

In dieser Verantwortung steht der Betreiber
Das neue Gesetz zu überwachungsbedürftigen Anlagen nimmt die Anlagenbetreiber in dieser Weise in die Pflicht:

  • Einhaltung der Grundpflichten (§ 3)
  • Erfordernis der Gefährdungsbeurteilung (GBU – § 4)
  • Planung und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen (§ 5)
  • Regelmäßige Prüfungen der Anlagen (§ 7)
  • Ausführung eines Betriebsverbots (§ 8)

Wann sind diese Pflichten erfüllt?
Der Anlagenbetrieber muss diese Schutzziele über den ganzen Lebenszyklus einer Anlage berücksichtigen, in diesem Zusammenhang also eine eigene Sicherheitspolitik vorlegen. Er muss die aktuell geltenden Rechtsvorschriften des Binnenmarktes und zugleich jene technischen Vorschriften umsetzen, die speziell für den Anlagentyp gelten.

Kurze Schlussbewertung
Das neue ÜAnlG ermöglicht endlich eine neue Regelungsstruktur für das große Feld der Anlagensicherheit ähnlich der Systematik der Arbeitsschutzvorschriften. Eine große Verbesserung besteht jetzt darin, dass Einzelvorschriften zu überwachungsbedürftigen Anlagen früher meistens deplatziert beziehungsweise verstreut vorlagen. Dieses Gesetz führt nun zu mehr Klarheit bezüglich der Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen.

Dennoch ist ein möglicherweise fundamentaler Einfluss auf gewohnte Praktiken eher als mäßig einzuschätzen, denn die Sicherheit überwachungsbedürftiger Anlagen orientiert sich nach wie vor vorwiegend an der Betriebssicherheitsverordnung und den ihr nachrangigen Technischen Regeln plus Handlungshilfen, deren Bedeutung dadurch mitnichten geschmälert wurde.

Die Brandschottung – worum geht es und was muss beachtet werden?

Brandschottungen stellen in puncto Brandschutz eine wesentliche Aufgabe dar.

Das wichtigste Prinzip ist hierbei, das Feuer so lange als möglich daran zu hindern, sich auszubreiten. Nur wenn sich das Feuer langsam ausbreitet, können entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung des Brandes getroffen, Menschen gerettet und Güter gesichert werden.

Erfahren Sie hier die wichtigsten Fakten in Bezug auf die Abschottung eines Brandes, die möglichen Anwendungen, Pflicht der Dokumentation, Kennzeichnung und Rechtsgrundlagen.

1. Was gehört zur Schottung eines Brandes?

Abschottungen dienen dazu, das Feuer so lange als möglich vor dessen Ausbreitung zu bewahren. Hierfür werden unterschiedliche potenzielle Brandabschnitte voneinander getrennt und isoliert. Ziel ist es, den Flammen keinen zusätzlichen Sauerstoff zuzuführen, da die Flammen durch Sauerstoff genährt werden. Die einzelnen Gebäudeteile werden abhängig von der Nutzung und der Gebäudeklasse in Einzelabschnitte gegliedert und voneinander abgekapselt. Bei der Schottung wird zuerst der Widerstand des Feuers berechnet, welcher von Wänden und Decken an den Grenzen des jeweiligen Abschnittes geleistet wird. Für einen fortwährenden Widerstand dürfen die an den Grenzen der einzelnen Brandabschnitte befindlichen Wände und Decken nicht durchbohrt werden. Anschließend werden die Öffnungen brandschutztechnisch wirkungsvoll verschlossen.

2. Wozu muss die Schottung eines Brandes durchgeführt werden?

Da in Gebäuden allerdings gewisse Installationen notwendig sind, müssen Brandabschottungen diese Durchbrüche für Rohre und elektrische Leitungen kompensieren. Zum Teil ist eine extra Isolation von Leitungen und Rohren erforderlich, um die Feuer fördernde Wirkung jener Öffnungen auszugleichen.

3. Warum sind Brandabschottungen derart wichtig?

Ohne Brandabschottungen an Wand- und Deckendurchbrüchen kann ein effizienter Brandschutz innerhalb eines Gebäudes nicht sichergestellt werden. Wenn ein Gebäude keine Schottungsmaßnahmen aufweist und ein Feuer ausbricht, gibt es keine getrennten Brandabschnitte und somit kann sich das Feuer rasch ausbreiten.
Demzufolge können notwendige schützende Maßnahmen nicht getroffen und Menschen in Gefahr nicht mehr evakuiert werden. Die häufig lebensrettende Brandabschottung erfolgt durch ein System von Vorrichtungen, zu welchen auch Feuerschutztüren, Lüftungsklappen und Feuerabschlüsse gehören.

4. Unterschiedliche Arten von Brandabschottungen

Zu Brandschotts zählen Schottungen für Rohre und Kabel. Diese Schottungen kapseln im Brandfall die bedeutendsten Versorgungsdurchbrüche in einem Gebäude für Elektrizität, Energie, Wasser und Verbindung ab. Abhängig von der Dimension und Größe des Durchbruchs durch Versorgungsleitungen werden unterschiedliche Arten der Brandabschottung differenziert.

Zur Kabel-Abschottung wurde in den letzten drei Jahrzehnten vielzählige verschiedene Schottsystemen entwickelt.

* Brandschutzkitt:
Eignet sich für kleine Öffnungen.

* Brandschutzmörtel:
Einsatz bei großen Öffnungen.

* Brandschutzkissen oder Leichtbauschotts:
Brandschutzkissen, auch als Kissenschott bekannt, schotten Durchlässe von Kabeln ab.
Sie setzen sich aus aufschäumenden Baustoffen und Füllmaterial auf Basis von Mineralfasern zusammen. Mineralfaserschotts sind Mineralfaserplatten, die eine enorme Dichte aufweisen und welche extra beschichtet sind.

* Brandschutzsteine und Stopfen:
Hierzu zählen Beschichtungsmaterialien, wie beispielsweise Brandschottfertigelemente und Schaumabschottungen.

* Kombischotte:
Diese Materialien kapseln Kabel und Rohre ab.

Welche Materialien zum Einsatz kommen, hängt davon ab, ob die Rohre brennbar sind oder nicht.

5. Besonderheiten in puncto Kabelbrandabschottung

Das Hauptaugenmerk liegt auf dem isolierenden Material. PVC hat in der Praxis häufig schlecht abgeschnitten, obwohl dieser Kunststoff generell schwer entflammbar und für Isolierungen geeignet ist. PVC wird durch eine heftige Zündung in Brand gesetzt und entwickelt sowohl Feuer als auch Rauch. Hierbei entstehen ätzende Salzsäure-Dämpfe, welche gesundheitsschädlich und gefährlich sind. Wichtig ist, dass das Schottungsmaterial für den Einsatz bei Kabel zugelassen ist. Eine spezielle Zulassung ist bei Glasfaser-Bündelrohrsystemen erforderlich. Derartige Schottungen sind nicht durch die DIN 4102-9 Zulassungsnorm abgedeckt.

6. Brandschottung für Rohrsysteme

Ebenso können Rohre mit verschiedenen Materialien isoliert werden. Hierbei muss beachtet werden, dass für brennbare Rohre andere Isolationsmaterialien zugelassen sind als für Rohre, welche nicht brennbar sind. Ist ein Rohr brennbar, so gilt es, diese Öffnung im Brandfall so rasch als möglich zu verschließen. Nur so kann eine Brandausbreitung verhindert werden.
Hierfür kommen spezielle Bandagen und Rohrmanschetten zum Einsatz, die an der Decke oder Wand um das Rohrsystem gelegt werden. Im Inneren dieser Bandagen und Manschetten befindet sich eine Auskleidung mit Intumeszenz-Baustoffen. Diese schäumen ab einer gewissen Temperatur auf und sorgen dafür, dass sich die beim Brand entstandene Öffnung verschließt. Rohre mit nicht brennenden Eigenschaften müssen ebenso eine entsprechende Isolierung aufweisen, um die Feuerausbreitung zu verhindern und einer Übertragung der Hitze auf wärmeleitende Materialien vorzubeugen.

7. Allgemeine Fakten in puncto Vorschriften

Brandabschottungen zählen zu den prophylaktischen baulichen Brandschutzmaßnahmen. Allgemeine Vorschriften diesbezüglich sind in unterschiedlichen DIN-Normen geregelt.
Hierbei steht das Verhalten diverser Materialien im Falle eines Brandes im Fokus. Die Auswahl der Materialien hängt einerseits vom Gebäude, andererseits von den Bedingungen und Umständen ab. Zur Verantwortung für die entsprechende Konzeption werden nicht nur die Bauherren und Planer, sondern auch die Eigentümer und Ausführenden der Einbau-Tätigkeiten herangezogen. Das Vorschriftengeflecht ist äußerst komplex.

8. Verpflichtung und Ausnahmen

Brandabschottungen zählen zum bautechnischen Teil von Brandschutzmaßnahmen und müssen beim Bau, Umbau und der Instandhaltung beachtet werden. Generell gilt eine allgemein verpflichtende Brandabschottung. Wann und in welcher Form der Brandschutzschott eine Verpflichtung darstellt, ist von den Bedingungen und Umständen des jeweiligen Einsatzortes abhängig. Bei der Beurteilung der Notwendigkeit müssen die Verantwortlichen nicht nur die allgemeingültigen Regeln der Technik, sondern auch jegliche Brandschutzprinzipien, Vorschriften und DIN-Normen beachten.

9. Brandschottungsvorschriften

Aufgrund der Beteiligung diverser Gewerke, ist eine sorgfältige Dokumentation aller Brandschottungsmaßnahmen erforderlich. Nur eine sorgsam geführte Dokumentation kann Gesetzeskonformität und Haftungssicherheit gewährleisten. In Bezug auf Leitungsanlagen gibt es eine “gesetzliche” Regelung. Nach § 40 Abs. 1 MBO muss eine brennbare Leitung abgeschottet werden, wenn deren Durchmesser 32 mm oder größer ist. Die Vorgabe hat in Kombination mit der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie Gültigkeit und ist verbindlich, sofern dieses Bauteil im Rahmen des Brandschutzkonzeptes einen Schutz vor Brandausbreitung leisten soll.

10. Was steht in den Paragrafen 6 und 14 MBO?

In puncto Feuerausbreitung bilden zwei Varianten die Grundlage. Abstandsflächen zwischen unterschiedlichen Teilen von Bauwerken und Gebäuden erschweren die Ausbreitung eines Brandes. Abschottungsmaßnahmen gewährleisten, dass sich das Feuer an einer Ausbreitung auf weitere brandgefährdete Bereiche ausdehnen sich. Diese beiden Prinzipien sind in den Paragrafen § 6 und § 14 MBO geregelt. In § 6 MBO sind die vorgeschriebenen Abstandsflächen festgelegt, die bei der Errichtung eines Gebäudes eingehalten werden müssen. § 14 MBO regelt das Prinzip zur Brandabschottung, nach welchem eine Brandausbreitung beim Bau und der Instandhaltung verhindert werden muss, um notwendige Rettungsmaßnahmen für Menschen durchführen zu können. Bei der in § 14 MBO geregelten Verpflichtung ist auch eine Abschottung gegen Kaltrauch erforderlich.

11. DIN-Normen

In Bezug auf die Brandabschottung kommen speziell die Normen DIN 4102-9 und DIN EN 1366-3 zu tragen.

12. Technische Bewertung

Zudem enthält die neue Bauprodukteverordnung eine technische Bewertung. Nur wenn diese europäischen Vorschriften eingehalten werden, werden die Zulassungen für gewisse Bauschaltungen vergeben. In die technische Bewertung fließt auch der sachgemäße Einbau ebenso wie die Feuerwiderstandsklassen mit ein.

13. Feuerwiderstandsklassen

Die Feuerwiderstandsklasse sagt aus, wie lange eine gewisse Schottung unter Brandbedingungen standhält. Die Kennzeichnung S30 einer Schottung gibt an, dass diese dem Feuer 30 Minuten lang Widerstand leistet.

14. Wer darf diese Maßnahmen durchführen?

Brandabschottende Maßnahmen sind Aufgabe von sachkundigen Personen, für welche Ausbildungslehrgänge angeboten werden. Personen, die den Einbau brandabschottender Maßnahmen übernehmen, müssen mittels Übereinstimmungserklärung belegen, dass die Montage fachgerecht erfolgt ist. Im Brandfall haftet jene Person, die für den Einbau der Brandschottungsmaßnahmen verantwortlich war. Zudem haben Planer und Bauherren Nachweispflicht darüber, dass die Brandschutzmaßnahmen, Instandhaltung und Wartung von einer fachkundigen Person vollzogen wurden. Diese Person haften im Falle eines Brandes für den Einbau.

15. Kennzeichnung und Dokumentation

Sowohl die Kennzeichnung als auch die Dokumentation stellen eine wichtigen Bestandteil einer bauaufsichtlichen Genehmigung ebenso wie Zulassung dar. Die Brandschutzdokumentation spielt eine wichtige Rolle und muss zusammen mit Übereinstimmungserklärungen, Plänen und Zulassungsdokumenten aufbewahrt werden. Es muss dokumentiert werden, dass sowohl die Auswahl der Materialien als auch der Einbau von einer sachkundigen Person delegiert wurde. Neben den regelmäßigen Wartungsarbeiten müssen auch jegliche Tätigkeiten zur Instandhaltung aufgelistet werden, damit die Versicherung die Haftung im Falle eines Brandes übernimmt. Wer auf eine Dokumentation verzichtet, läuft Gefahr, Bußgelder zahlen zu müssen und geht das Risiko von negativen Änderungen baurechtlicher Genehmigungen ein. Das größte Risiko einer fehlenden Dokumentation ist eine haftungsrechtliche Inanspruchnahme im Falle eines Brandes.

Brandschutzschott:
Folgende Angaben auf dem Schild sind erforderlich:
* Herstellername der Brandabschottung
* exakte Bezeichnung des abschottenden Systems
* Zulassungsnummer
* Herstellungsjahr.

Empfehlenswerte Angaben:
* Feuerwiderstandsklasse
* Brandschutzschott-Nummer
* Symbol.

16. Fazit:

Das Abtrennen von gewissen Brandschutzbereichen ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Brandschutzkonzeptes, das für Anlagen und Gebäude erstellt wird und ist auch für den Arbeitsschutz bedeutsam. Die Brandabschottung ist eine effektive Maßnahme, das Abschottungsprinzip umzusetzen und stellt eine wichtige Säule prophylaktischer Brandschutzmaßnahmen dar. Brandschottungen sind in vielen Bereichen unverzichtbar und dienen auch der Haftungsentlastung Verantwortlicher. Sie unterliegen hohen Anforderungen in puncto Dokumentation und Kennzeichnung und dienen der Haftungsentlastung von Planern und Bauherren. 

Wenn Sie Fragen in Bezug auf die Brandabschottung haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie diesbezüglich kompetent und nehmen uns für Ihr Anliegen Zeit!

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Brandschutztüren

Brandschutztüren: Schutz gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch

Immobilieneigentümer, Arbeitgeber und sonstige verkehrssicherungspflichtige Personen (z.B. Betreiber öffentlich zugänglicher Gebäude) müssen mit den Vorschriften des Brand- und Arbeitsschutz vertraut sein und entsprechenden Maßnahmen wirksam umsetzen. Geschieht dies nicht, so bestehen erheblich straf- wie auch zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Eine entscheidende Rolle im vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen spielt der bauliche Brandschutz als Grundlage der anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen. Das Abschottungsprinzip nimmt dabei einen wichtigen Platz ein. Durch die Größe der Bauteilöffnungen, die mit Brand- und Rauchschutztüren verschlossen werden, kommt diesen Abschlüssen eine zentrale Bedeutung zu. Im Falle eines Brandes müssen Gebäudebereiche voneinander abgetrennt sein, um die Schutzziele des Brandschutzes (§ 14 MBO) umzusetzen. Gerade die Brandausbreitung, also die Ausbreitung von Feuer und Rauch spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da insbesondere durch Rauch die Selbst- und Fremdrettung von Menschen erschwert und Menschenleben gefährdet werden. Brandschutztüren verhindern für einen bestimmten Zeitraum die Brandausbreitung und halten dadurch wichtige Bereiche, wie z.B. Rettungswege frei und benutzbar Brandschutztüren stellen eine wesentliche Maßnahme des baulichen Brandschutzes dar. Im folgenden Ratgeber erhalten Sie Informationen zu Brandschutztüren, den diese betreffenden rechtlichen Vorschriften und den Einbau dieser Spezialtüren.

Was sind Brandschutzabschlüsse? Wofür werden sie eingesetzt?

Durch bauliche Maßnahmen, namentlich raumabschließende Bauteile, die einen definierten Feuerwiderstand haben müssen, werden Gebäude in Abschnitte aufgeteilt. Damit Gebäude praktisch nutzbar sind, werden Öffnungen in den Wänden benötigt, welche per Brandschutzabschlüssen gesichert sind. Neben Feuerschutz- und Rauchschutztüren gehören z.B. auch Feuerschutz Tore zu den Brandschutzabschlüssen. Es gibt auch Feuerschutztüren, die in der Lage sind, nicht nur die Ausbreitung von Feuer, sondern auch von Rauch wirksam für einen festgelegten Zeitraum zu verhindern.

Brandschutztüren: Feuer- oder Rauchschutztür?
Bei einem Brand geht nicht nur vom Feuer eine große Gefahr aus. Rauch ist praktisch  gefährlicher als Feuer, da eine Sichtbehinderung durch eine Verrauchung die Selbst- und Fremdrettung mindestens erschwert und u.U. auch verhindert. Schlimmstenfalls kann das Einatmen des Rauches schon in geringen Dosen zum Tode führen. Eine Differenzierung zwischen Feuer- und Rauchschutzabschlüssen ist zwingend notwendig, da Feuerschutzabschlüsse sehr wirksam die Ausbreitung des Feuers verhindern, aber eine höhere Leckagerate aufweisen dürfen, als dies bei Rauchschutztüren der Fall ist. Wird also eine hohe Dichtigkeit bzgl. Rauch benötigt, so sind Rauchschutztüren das Mittel der Wahl.

Feuerschutztüren:
Eine Feuerschutztüre beugt der Ausbreitung des Brandes vor, jedoch kann sich Rauch ausbreiten. Feuerschutztüren mit der Zusatzfunktion Rauchschutz verbinden beide Funktionen und stellen daher die Richtige Wahl dar, wenn Schutz gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch benötigt wird. Teilweise ist eine Nachrüstung von Feuerschutztüren mit der Funktion Rauchschutz möglich.

Rauchschutztüren:
Durch Brand- und Rauchgase entstehen gesundheitsschädliche und meist lebensbedrohliche Umstände. Hierzu zählen Panikattacken aufgrund der Sichtbehinderung, Mangel an Sauerstoff, Toxizität durch chemische Brandprodukte und es besteht aufgrund dessen eine hohes Todesrisiko.  Rauchschutztüren verhindern die Rauchausbreitung und werden zumeist zum Schutz von Fluchtwegen eingesetzt. Diese Türen müssen nicht einem Feuer Widerstand leisten. Die DIN 18095 regelt jegliche Kriterien in Bezug auf Rauchschutztüren. Die Rauchdichtigkeit der Tür wird durch vierseitig umlaufender Dichtungen sichergestellt. Diese Rauchschutzdichtung verhindert, dass heißer und kalter Rauch für zehn Minuten lang durchtritt. Rauchschutztüren erfordern einerseits ein Zulassungsschild, das auf dem Türblatt angebracht ist, andererseits ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis, das von einer anerkanntenausgestellt werden muss. Bei Türen nach DIN 18095 reicht “ÜH”, nur bei davon abweichenden Türen (in Anlehnung an DIN 18095) kommt ÜHP zum Tragen.Von den Rauchschutztüren abzugrenzen sind sog. dichtschließende Türen, die nur über eine dreiseitige Dichtung verfügen und nicht normiert und geprüft sind.

Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion:
Diese nach DIN 18095 tragen die Bezeichnung RS. RS ist die Abkürzung für Rauschschutzfunktion. Bei der Planung eines Gebäudes wird geprüft, wie sich Feuer und Rauch im Falle eines Brandes wahrscheinlich verbreiten werden und welche Variante der Schutztüre eingebaut wird. Jede Variante der Brandschutztüre setzt sich aus einem Türblatt, einem Türfutter und aus speziellen Beschlägen zusammen. Diese Spezialtüren sind in unterschiedlichen Materialien wie Stahl, Aluminium, Holz, Mischkonstruktionen und Glas erhältlich.

Funktionsweise einer Brandschutztür:
Brandschutztüren sind selbstschließend und dürfen weder mit Seilen noch mit Ketten oder Keilen offen gehalten werden. Sollte die Anforderung an eine geöffnete Türe bestehen, so werden Feuerschutzabschlüsse per Feststellanlagen offen gehalten. Die Steuerung der zugelassenen Feststellanlagen erfolgt über einen Feuermelder. Im Brandfall wird die Tür über den Brandmelder automatisch geschlossen. Je nach Zusammensetzung des Materials weisen Brandschutztüren unterschiedliche Eigenschaften auf. Bei Feuerschutzabschlüssen kommen entweder feuerbeständige oder feuerhemmende Materialien zum Einsatz. Diese Türen setzten sich meist aus mehreren Komponenten zusammen und die Einteilung in gewisse Baustoffklassen erfolgt je nach verbauten Materialien. Die Kombination mit einer Zarge, die eine Brandschutzfunktion aufweist, ist verpflichtend! Brandschutztüren verfügen über einen selbst öffnenden Mechanismus, damit der Rauch auf Fluchtwegen abziehen kann.

Baustoffklassen:
* nicht brennbar
* schwer entflammbar
* normal entflammbar
* leicht entflammbar.

Feuerwiderstandsklassen:
Bauordnungsrechtliche Anforderungen geben vor, welche Feuerwiderstandsklasse die Wände und Türen aufweisen müssen.
Feuerschutztüren werden in folgende Feuerwiderstandsklassen unterteilt:
* T30 – feuerhemmend
* T60 – hochfeuerhemmend
* T90 – feuerbeständig
* T120 – feuerbeständig
* T180 – feuerbeständig.

Die Zahl gibt jenen Zeitraum in Minuten an, in welchem die Spezialtür einem Brand standhalten und anschließend noch geöffnet werden kann.

Brandschutztür und Rettungswege:
In jedem Gebäude gibt es Rettungswege, welche im Falle eines Brandes als Fluchtwege und Angriffswege der Feuerwehr dienen. Im Bereich von Rettungswegen positionierte Brandschutztüren müssen besondere Anforderungen erfüllen. Hierzu zählen leichtes Öffnen und die Möglichkeit, die Spezialtüren in voller Breite öffnen zu können.  Die Entriegelung der in der Praxis verschlossenen Türen muss in Richtung Fluchtweg erfolgen.  Meist kommen automatisierte Schlösserkombinationen zum Einsatz, welche entgegen dem Rettungsweg fix verschlossen sind und die in Richtung Rettungsweg ohne Einsatz von Hilfsmittel und ohne großen Kraftaufwand entriegelt werden können.

Einbau von Brandschutztüren

Wo welche Türe eingebaut werden muss, wird von den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Länder und gewissen Sondervorschriften geregelt.
Nur weil eine Türe die Bezeichnung Brandschutztüre trägt, können keine speziellen Eigenschaften festgelegt werden. Wichtig ist hierbei die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung. Laut Bauordnung werden folgende Brandschutztüren unterschieden:

Dicht schließende Türen: Diese Türen bieten einen dichten Abschluss, jedoch schützen sie nicht vor dem Durchzug von Rauch.

Rauchschutztüren: Derartige Türen verhindern den Rauchdurchzug.

Feuerschutztüren: Abhängig von der Feuerwiderstandsklasse hemmen diese Türen den Feuerdurchtritt. Hierbei handelt es sich um Brandschutztüren.

Fahrschachttüren: Diese Türen schließen Lift-Öffnungen.

Kennzeichnung einer Brandschutztür:

Jede Brandschutztüre muss über ihren Produzenten für den entsprechenden Einsatzbereich zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein.


Folgende Angaben müssen auf dem Zulassungsschild aufscheinen:
* Name des Herstellers
* seit 2019 CE Kennzeichnung, vor 2019 Zulassungsnummer der DIBt
* Abschlüsse und Innentüren benötigen ein Ü samt Zulassungsnummer des DIBt.
* Feuerwiderstandsklasse = T-Kennzeichnung
* Angaben zur Überwachung der Brandschutztür = Ü-Angabe
* Jahr der Herstellung
* Türenhersteller und eventuell Bezeichnung des Modells.

Wer eine Feuerschutztüre erwirbt, erhält einen Zulassungsbescheid.
Bei Rauchschutztüren wird ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis geliefert.
Wer eine Feuerschutz-Außentüre kauft, erhält eine Leistungserklärung samt CE und eine technische Dokumentation.  In dieser Kurzbeschreibung für Outdoor-Brandschutztüren sind die besonderen Eigenschaften der Spezialtüre zusammengefasst und es liegt eine Bestätigung der Konformität mit der europäischen Norm EN 16034 vor. Diese Norm besagt, dass die Türen und Wände in puncto Brandschutzqualität zusammenpassen müssen. In diesen Beilagen befinden sich Angaben wie die beachtenswerte DIN-Norm für entsprechende Beschläge und der Name des Produzenten.

Verordnung

Es gibt in Deutschland keine allgemein gültige Brandschutztür-Verordnung, da diese von den Bauordnungen der einzelnen Länder und von speziellen Gesetzen geregelt wird. In eigenständigen Abschnitten dieser Bauordnungen ist der Nachweis der Ver- und Anwendbarkeit von sicherheitsrelevanten Bauteilen verankert. Die für die Zulassung notwendigen technischen Vorgaben der jeweiligen Brandschutztüren sind in der europäischen Norm EN 16034 geregelt.

Planung und Installation:

Die Planung erforderlicher Brandschutznachweise und Brandschutztüren erfolgt durch Ingenieure, Architekten und Brandschutzplaner im Zuge der baugenehmigungsrechtlichen Planung. Die Montage einer Brandschutztüre sollte von einem qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden, um im Falle eines Brandes kein Haftungsrisiko einzugehen.  Es ist zwar grundsätzlich möglich, eine Brandschutztüre der Einbauanleitung des Produzenten entsprechend zu montieren, jedoch führt ein fehlerhafter Einbau dazu, dass die Versicherung aussteigt. Die Montage- bzw. Einbauanleitung stellen einen gesetzlichen Bestandteil des Verwendbarkeitsnachweises dar, sofern der Einbau technisch korrekt erfolgt.

Typische Fehlerquellen bei der Montage sind:
* Mängel beim Einbau, sodass die Türe nicht zu 100 Prozent abdichtet.
* Beschläge passen nicht zur Brandschutztüre.
* Vorschriften in Bezug auf Rettungswege werden nicht beachtet.

Haftungsfragen:
Ein fehlerhafter Einbau führt dazu, dass der Brandschutz mangelhaft ist. Wird dieser Fehler nicht rechtzeitig beseitigt, können Inhaber und Betreiber im Falle eines Brandes zur persönlichen Haftung herangezogen werden. Zudem verweigern Versicherungen die Zahlung oder erstatten lediglich eine Teilzahlung. Da Brandschutztüren einen wichtigen Bestandteil der bauaufsichtsrechtlichen Genehmigung darstellen, können Mängel dazu führen, dass die Baugenehmigung nicht mehr gültig ist. Die Folge sind strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Sanktionen. Die Zulassung einer Brandschutztür wird für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Der Antrag kann verlängert werden. Sobald die Zulassung für die Brandschutztüre erlischt, ist die Verwendung untersagt. Erfolgte der Einbau der Spezialtüre jedoch vor dem Ablauf der Zulassung und hat die Firma den Übereinstimmungsnachweis aufbewahrt, so ist der Betrieb dieser Brandschutztür erlaubt.


Brandschutztüren im gewerblichen Bereich:
Brandschutztüren unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht und müssen mindestens einmal pro Jahr geprüft und gewartet werden. Für die Prüfpflicht sind die Vorgaben des Herstellers ebenso wie die Bauordnungen der Länder maßgeblich. Zudem schreiben spezielle Regelungen, wie die DGUV und die Arbeitsstättenverordnung, eine Prüfpflicht vor. Für eine haftungsrechtliche Entlastung sollten Eigentümer und Betreiber von Anlagen Brandschutztüren von zertifizierten Firmen prüfen und warten lassen. Zertifizierte Fachkräfte sind mit den gesetzlichen Verordnungen vertraut und wissen, welche Angaben für welche Brandschutztüre verbindlich sind.

Typische Einsatzbeeiche
Brandschutztüren kommen in Bereichen und Gebäuden zum Einsatz, in welchen sich viele Menschen bewegen. Hierzu zählen Hotels, Pensionen und diverse Beherbergungsbetriebe, Betreuungseinrichtungen für Kinder, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, Büros, Banken, Altenheime und Mehrfamilienhäuser.

Einsatz einer Brandschutztür im Privathaushalt: Der Einbau einer Brandschutztür ist erforderlich, um den Wohnbereich von der Garage abzutrennen. Gewerbetreibende und Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, sollten den Privat- und Arbeitsbereich voneinander trennen. In diesem Fall gelten jedoch keine speziellen Verpflichtungen in puncto Bauordnungsrecht.

Autoren: Carsten Janiec und Donato Muro


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