Die Aufgabe der Fachkrafte für Arbeitssicherheit (SiFa) ist die Unterstützung und Beratung des Unternehmers bei allen fragen der Arbeitssicherheit entsprechend den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen.
Die Aufgaben u.a.:
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Erstellen aller Arten von Betriebsanweisungen
- Durchführung von Betriebsbegehungen
- Unterstützung im Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsstätte, Arbeitsmittel und sonstige Arbeitsumwelt
- Unfalluntersuchungen und -analysen
- Fachliche Beratung im Arbeitsschutz von Arbeitgebern und Führungskräften
- Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit
- Erstellung von Dokumentationen
- Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen u.v.m
Checkliste für Arbeitssicherheit “Alles in Ordnung in Ihrem Unternehmen?”
Ist sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nach den gesetzlichen Vorgaben organisiert?
Ist dazu der Umfang der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung ermittelt?
Erfolgt eine qualifizierte Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit/Betriebsarzt?
Sind Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte (soweit erforderlich) ausgebildet und bestellt?
Sind Gefährdungsbeurteilungen erstellt und dokumentiert?
Sind die Unterweisungen aller Mitarbeiter nach § 12 ArbSchG durchgeführt und dokumentiert?
Sind aktuelle Betriebsanweisungen vorhanden?
Liegt eine Brandschutzordnung vor?
Erfolgte eine Übertragung von Unternehmerpflichten?
Werden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aktiv beteiligt?
Nach Maßgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) ergibt sich die Notwendigkeit, dass Unternehmer/-innen für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeiter/-innen verantwortlich sind. Um dieser Verpflichtung nachzukommen müssen für die Unternehmen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden.
Welche Betreuungsformen die Unternehmer/-innen, für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, wählen können, sind in der der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ näher beschrieben.
DGUV Vorschrift 2
Welche Betreuungsformen die Unternehmer/-innen, für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, wählen können, sind in der der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ näher beschrieben.
DGUV Vorschrift 2
Wir Messen auch für Sie for Ort:
- Lärm, Licht, Temperatur, Luftfeuchte
- Schadstoffmessungen
- Gefahrstoffmessungen
- Raumluftmessungen
Wir prüfen auch Ihre Betriebsmittel vor Ort:
- Elektrogeräte nach DGUV Vorschrift
- Erstellung der CE-Kennzeichnung
- Prüfungen von Leitern, Stufen und Tritten
- Prüfen von Tören und Türen
- Prüfungen von Handhubwagen
- Prüfungen von Lagereinrichtungen
- Prüfungen von Spielplatz- und Spielgeräteprüfungen ect.