Externer Laserschutzbeauftragter – Sicherheit für Ihren Laserbetrieb
Externe Lasersicherheit für Unternehmen
Laser sicher betreiben – Verantwortung klar organisieren
Sie betreiben Laseranlagen oder planen eine Inbetriebnahme? Wir unterstützen Sie als externer Laserschutzbeauftragter mit fachlicher Beratung, nachvollziehbarer Dokumentation und einem festen Ansprechpartner – aus Düsseldorf, bundesweit im Einsatz.
Wann ist ein Laserschutzbeauftragter erforderlich?
Vor Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 muss der Arbeitgeber – sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt – einen fachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Grundlage sind § 5 OStrV und die TROS Laserstrahlung.
Auch bei gekapselten Anlagen können Wartung, Service oder veränderte Betriebszustände eine gesonderte Bewertung erfordern. Das klären wir mit Ihnen im Erstgespräch.
Externe Fachkunde. Klare Dokumentation. Ein fester Ansprechpartner.
Der Leistungsumfang wird passend zu Ihren Anlagen, Tätigkeiten und betrieblichen Abläufen festgelegt.
Leistungsumfang
Was wir für Ihren Laserbetrieb übernehmen
Sie erhalten keine Standardlösung, sondern einen abgestimmten Leistungsumfang für Ihre Anlagen, Anwendungen und betrieblichen Abläufe.
01 · Bestandsaufnahme
Laseranlagen, Klassen, Tätigkeiten, Betriebszustände und vorhandene Unterlagen strukturiert erfassen.
02 · Gefährdungsbeurteilung
Den Arbeitgeber bei Bewertung, Mess- und Berechnungsbedarf sowie der Ableitung geeigneter Maßnahmen unterstützen.
03 · Schutzmaßnahmen
Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen praxisnah planen und nachverfolgen.
04 · Unterweisung
Bei der verständlichen Unterweisung Ihrer Beschäftigten zu Gefährdungen und sicherem Verhalten unterstützen.
05 · Überwachung
Den sicheren Betrieb begleiten, Begehungen abstimmen und Änderungen oder Auffälligkeiten nachvollziehbar bewerten.
06 · Dokumentation & Zusammenarbeit
Aufgaben, Feststellungen und Maßnahmen dokumentieren sowie mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zusammenarbeiten.
Wichtig: Der Arbeitgeber bleibt für den Arbeitsschutz verantwortlich. Aufgaben, Befugnisse und Schnittstellen des externen Laserschutzbeauftragten werden deshalb eindeutig schriftlich festgelegt.
Ihre Vorteile
Klare Zuständigkeiten statt zusätzlicher interner Belastung
Ein externer Laserschutzbeauftragter bringt Fachkunde, Struktur und einen unabhängigen Blick in Ihren Betrieb – mit einem Leistungsumfang, der zu Ihrem tatsächlichen Bedarf passt.
Fachkunde nach Bedarf
Sie erhalten fachkundige Unterstützung, ohne kurzfristig eine interne Zusatzfunktion aufbauen zu müssen.
Klare Zuständigkeiten
Aufgaben, Befugnisse, Schnittstellen und Ansprechpartner werden nachvollziehbar festgelegt.
Unabhängiger Blick
Eine neutrale Außensicht hilft, Risiken, Lücken und praktikable Verbesserungen früh zu erkennen.
Nachvollziehbare Umsetzung
Feststellungen und Maßnahmen werden dokumentiert, priorisiert und mit den Beteiligten abgestimmt.
Typische Anlässe für unsere Unterstützung
Neuanschaffung oder Inbetriebnahme · Änderung bestehender Anlagen · Wartungs- und Servicezugänge · fehlende interne Fachkunde · laufende betriebliche Betreuung
Sie möchten die Fachkunde lieber intern aufbauen? Zum Kurs für Laserschutzbeauftragte →