Externer Laserschutzbeauftragter – Sicherheit für Ihren Laserbetrieb
Die DGUV Vorschriften 11 & 12 stellen klar:
Betreiben Sie in Ihrem Unternehmen Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4? Dann sind Sie in Deutschland verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten (LSB) gemäß DGUV Vorschrift 11 (ehemals BGV B2 / VBG 93) oder DGUV Vorschrift 12 (ehemals GUV-VB 2 / GUV 2.20) zu bestellen.
Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie –
kompetent, zuverlässig und gesetzeskonform.
Unsere Leistungen als externer Laserschutzbeauftragter:
✔ Gefährdungsbeurteilung: Analyse und Bewertung der Risiken durch Laserstrahlung in Ihrem Betrieb
✔ Mitarbeiterunterweisung: Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Lasern
✔ Schutzmaßnahmen: Unterstützung bei der Auswahl und Umsetzung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen
✔ Überwachung des Laserbetriebs: Regelmäßige Kontrolle zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
Mit uns als externem Laserschutzbeauftragten stellen Sie sicher, dass Ihr Laserbetrieb sicher, effizient und rechtskonform läuft.
Vorteile eines externen Laserschutzbeauftragten:
✅ Rechtssicherheit
Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen gemäß DGUV Vorschrift 11 & 12 – ohne zusätzlichen internen Schulungsaufwand.
✅ Fachkundige Expertise
Unsere Experten verfügen über fundierte Erfahrung und aktuelles Fachwissen im Bereich Lasersicherheit.
✅ Kosteneffizienz
Kein Aufwand für teure Schulungen oder Weiterbildungen eigener Mitarbeiter – Sie zahlen nur für die tatsächlich erbrachte Leistung.
✅ Unabhängige Bewertung
Neutrale und objektive Gefährdungsbeurteilungen sowie maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte für Ihren Betrieb.
✅ Entlastung der Mitarbeiter
Ihre Fachkräfte können sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren, während wir den sicheren Laserbetrieb gewährleisten.
✅ Regelmäßige Kontrolle & Beratung
Laufende Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen und Unterstützung bei Anpassungen an neue Vorschriften oder Technologien.
