Externer Laserschutzbeauftragter – Sicherheit für Ihren Laserbetrieb

Externe Lasersicherheit für Unternehmen

Laser sicher betreiben – Verantwortung klar organisieren

Sie betreiben Laseranlagen oder planen eine Inbetriebnahme? Wir unterstützen Sie als externer Laserschutzbeauftragter mit fachlicher Beratung, nachvollziehbarer Dokumentation und einem festen Ansprechpartner – aus Düsseldorf, bundesweit im Einsatz.

Wann ist ein Laserschutzbeauftragter erforderlich?

Vor Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 muss der Arbeitgeber – sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt – einen fachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Grundlage sind § 5 OStrV und die TROS Laserstrahlung.

Auch bei gekapselten Anlagen können Wartung, Service oder veränderte Betriebszustände eine gesonderte Bewertung erfordern. Das klären wir mit Ihnen im Erstgespräch.

✓ OStrV & TROS
✓ Fester Ansprechpartner
✓ Bundesweit einsetzbar

Externe Fachkunde. Klare Dokumentation. Ein fester Ansprechpartner.

Der Leistungsumfang wird passend zu Ihren Anlagen, Tätigkeiten und betrieblichen Abläufen festgelegt.

Leistungsumfang

Was wir für Ihren Laserbetrieb übernehmen

Sie erhalten keine Standardlösung, sondern einen abgestimmten Leistungsumfang für Ihre Anlagen, Anwendungen und betrieblichen Abläufe.

01 · Bestandsaufnahme

Laseranlagen, Klassen, Tätigkeiten, Betriebszustände und vorhandene Unterlagen strukturiert erfassen.

02 · Gefährdungsbeurteilung

Den Arbeitgeber bei Bewertung, Mess- und Berechnungsbedarf sowie der Ableitung geeigneter Maßnahmen unterstützen.

03 · Schutzmaßnahmen

Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen praxisnah planen und nachverfolgen.

04 · Unterweisung

Bei der verständlichen Unterweisung Ihrer Beschäftigten zu Gefährdungen und sicherem Verhalten unterstützen.

05 · Überwachung

Den sicheren Betrieb begleiten, Begehungen abstimmen und Änderungen oder Auffälligkeiten nachvollziehbar bewerten.

06 · Dokumentation & Zusammenarbeit

Aufgaben, Feststellungen und Maßnahmen dokumentieren sowie mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zusammenarbeiten.

Wichtig: Der Arbeitgeber bleibt für den Arbeitsschutz verantwortlich. Aufgaben, Befugnisse und Schnittstellen des externen Laserschutzbeauftragten werden deshalb eindeutig schriftlich festgelegt.

Ihre Vorteile

Klare Zuständigkeiten statt zusätzlicher interner Belastung

Ein externer Laserschutzbeauftragter bringt Fachkunde, Struktur und einen unabhängigen Blick in Ihren Betrieb – mit einem Leistungsumfang, der zu Ihrem tatsächlichen Bedarf passt.

Fachkunde nach Bedarf

Sie erhalten fachkundige Unterstützung, ohne kurzfristig eine interne Zusatzfunktion aufbauen zu müssen.

Klare Zuständigkeiten

Aufgaben, Befugnisse, Schnittstellen und Ansprechpartner werden nachvollziehbar festgelegt.

Unabhängiger Blick

Eine neutrale Außensicht hilft, Risiken, Lücken und praktikable Verbesserungen früh zu erkennen.

Nachvollziehbare Umsetzung

Feststellungen und Maßnahmen werden dokumentiert, priorisiert und mit den Beteiligten abgestimmt.

Typische Anlässe für unsere Unterstützung

Neuanschaffung oder Inbetriebnahme · Änderung bestehender Anlagen · Wartungs- und Servicezugänge · fehlende interne Fachkunde · laufende betriebliche Betreuung

Sie möchten die Fachkunde lieber intern aufbauen? Zum Kurs für Laserschutzbeauftragte →

Roter Laserstrahl als Symbol für Lasersicherheit im Betrieb