Garagenverordnung NRW – Die Garage als Sonderbau

Die Garage in der Garagenverordnung NRW 2022

Die Garagenverordnung NRW gilt als die strengste Garagenverordnung in der Bundesrepublik. Sie legt Mindest- und Höchstmaße fest und beschreibt, was genau in Bezug auf Brandschutz und auf Personenschutz zu beachten und einzuhalten ist. In ihr werden Regeln sowohl für die Einzelgarage am eigenen Häuschen als auch für große Parkhäuser mit Wendelauffahrten und für automatische Garagen festgeschrieben. Alle Regeln zusammen dienen der Sicherheit in und um Garagen.

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Eine Garage im Sinne der Verordnung ist eine überdachte Abstellmöglichkeit für ein Kraftfahrzeug, die von festen Wänden umschlossen ist und meistens abschließbar ist.

Es wird unterschieden nach drei Garagentypen:

– Kleingaragen: Nutzfläche bis 100 m²
– Mittelgaragen: Nutzfläche über 100 m² bis 1.000 m²
– Großgaragen: Nutzfläche über 1.000 m²

Dabei ist Nutzfläche die Summe der miteinander verbundenen Stellplatz- und Verkehrsflächen, ohne Zufahrten in die Garage und in der Regel ohne Einstellplätze auf dem Dach.
Abhängig vom Garagentyp werden dann unterschiedliche Vorgaben definiert.
So müssen geschlossene Großgaragen, die allgemein zugänglich sind, eine ausreichende Anzahl an Frauenparkplätzen aufweisen.

Zusätzlich zu den Kraftfahrzeugen darf in Kleingaragen auch das übliche Zubehör gelagert werden. Das sind beispielsweise Kindersitze, Verbandskasten, Warndreieck, Ersatzbirnen, Eiskratzer, Sommerreifen bzw. Winterreifen, Felgen, Werkzeug, Pflegeutensilien und Scheibenreiniger. Eine übermäßige Lagerhaltung in der Garage ist aber nicht erlaubt.

Fahrrad und Benzinkanister in der Garage? Ist das erlaubt in NRW?

Großgaragen

Geschlossene Großgaragen müssen baulich in Rauchabschnitte unterteilt sein, die oberirdisch maximal 5.000 Quadratmeter und sonst 2.500 Quadratmeter Nutzfläche nicht überschreiten dürfen. Groß- und Mittelgaragen müssen pro Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben. Zusätzlich müssen leicht erkennbare, dauerhafte Hinweise auf die Ausgänge vorhanden sein. Für Kleingaragen ist dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Je nach baulichen Gegebenheiten kann es aber dennoch sinnvoll sein.
Für Groß- und Mittelgaragen gilt, dass eine allgemeine elektrische Beleuchtung vorhanden sein muss. Geschlossene Großgaragen müssen in der Regel zusätzlich zur Beleuchtung der Rettungswege über eine Sicherheitsbeleuchtung verfügen, die sich bei Stromausfall selbständig zuschaltet. Dies kann auch bei verwinkelten Kleingaragen sinnvoll sein, wird allerdings nicht vorgeschrieben.
Die Verordnung regelt zusätzlich noch Vorgaben für Lüftung, Brandmeldeanlagen und Feuerlöscheinrichtungen.

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen ist in aller Regel nicht oder nur in Spezialfällen erlaubt. In Treppenräumen, Fluren und Kellergängen dürfen Kraftfahrzeuge nicht abgestellt werden. Diese werden in aller Regel als Fluchtweg benötigt und dürfen nicht mit brennbaren Flüssigkeit zugestellt sein.
In übrigen Räumen dürfen Kraftfahrzeuge nur abgestellt werden, wenn sie Arbeitsmaschinen sind, die über ein Gesamtfassungsvermögen aller Kraftstoffbehälter von nicht mehr als zwölf Litern verfügen. In solchen Räumen dürfen sich keine Zündquellen oder leicht entzündliche Stoffe befinden und dort darf kein Kraftstoff gelagert wird.

Bedeutung der Garagenverordnung NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2009 keine separate „Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen“ mehr. Die Garagenverordnung NRW ist seitdem Teil fünf der „Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)“ und ordnet Garagen damit ein vor allem als Bauwerk. Damit wird unterstrichen, dass bereits beim Bau genau geplant werden muss, wo die Kraftfahrzeuge hinkommen und wie diese und die Personen im Umfeld geschützt werden. Im Schnitt kommt in Nordrhein-Westfalen je ein Kraftfahrzeug auf knapp 2 Einwohner. Sie sind damit fester Bestandteil des täglichen Lebens und der Umgang mit ihnen im täglichen Miteinander sollte daher gut geregelt sein.

Kraftstoffe in der Garage

Kraftstoffe in Garagen bedeuten eine zusätzliche Gefahr im Sinne des Brandschutzes und im Sinne des Explosionsschutzes. Sie sind brennbar und leichtentzündlich. Es gelten daher hierfür besondere Vorschriften in der Garagenverordnung NRW: In Kleingaragen (bis 100 Quadratmeter) dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. In größeren Garagen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen dagegen nicht aufbewahrt werden.

Zweckfremde Garagennutzung

Nach der Garagenverordnung NRW ist es nicht erlaubt, eine Garage für andere Zwecke zu verwenden, als darin Kraftfahrzeuge und Zubehör abzustellen. Eine Zweckentfremdung wäre zum Beispiel auch die Nutzung als Werkstatt, als Hobbyraum oder Partykeller, als Lagerraum oder als Abstellraum. Auch wenn nicht alle Garagen in NRW permanent kontrolliert werden, so werden doch empfindliche Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt, wenn eine Garage beispielsweise als Geräteschuppen verwendet wird.

Sehr viele Garagenvermieter sind dazu übergegangen, unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass sie die Garage oder den Stellplatz in einer Garage nur zum Zweck als Abstellplatz für Kraftfahrzeuge nebst möglichem Zubehör bereitstellen, und machen dies im Rahmen einer entsprechenden Vertragsklausel. So werden Missverständnisse und Gefahren durch Fehlnutzung vermieden und gleichzeitig hat der Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag bei Missachtung aufzukündigen.

E-Autos in der Garage

Bei Elektroautos handelt es sich ebenfalls um Kraftfahrzeuge. Sie dürfen auch in Nordrhein-Westfalen in der Garage stehen. Eine Vorrichtung zum Aufladen der Akkus stellt baurechtlich keine „Zapfsäule“ in dem Sinne dar, sondern ist Teil der elektrischen Ausstattung der Garage. Zur Nutzung einer Ladevorrichtung ist also keine besondere Genehmigung erforderlich, sondern es gelten die für Sonderbauten üblichen Baurechts-, Brandschutz- und Fluchtwegvorgaben.

Auf diese Weise können E-Fahrzeuge über Nacht in der Garage stehen und gleichzeitig neue Energie für den nächsten Tag aufladen. Zusätzliche Wege zu einer klassischen Tankstelle entfallen dadurch. Das spart Kraftstoff und schont die natürlichen Ressourcen.

Fahrräder

In Nordrhein-Westfalen gehören Fahrräder nicht in die Garage. Letztlich nehmen Fahrräder erheblich Platz ein und behindern oft die freie Nutzung der Garage durch Kraftfahrzeuge. Sie gehören vielmehr in den Fahrradkeller oder ansonsten in einen Abstellraum oder den eigenen Keller.

Garagenleerstand und Parkraumbewirtschaftung

Es gibt keine Pflicht, dass in der Garage ein Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug stehen muss. Es gibt auch kein Verbot, dass man nicht auf öffentlichen Parkplätzen oder am Straßenrand parken darf, wenn man ein Kraftfahrzeug und eine Garage hat. Aber Garagen müssen dennoch stets für Kraftfahrzeuge freigehalten werden.

Die Garagenverordnung NRW regelt, dass vorhandener Parkraum in Garagen auch permanent als solcher nutzbar sein muss. Der Umweltschutz profitiert hiervon, denn je weniger öffentlichen Parkraum Städte und Gemeinden bereitstellen müssen, desto mehr Fläche kann für öffentliche Grünanlagen genutzt werden. Eine dauerhaft leerstehende Garage kann an andere Nutzer vermietet werden. Gerade in Ballungsgebieten findet sich meist sehr schnell ein Nachbar, der das Angebot nutzen möchte.

Grundsatz für Garagen in NRW

Insgesamt gilt damit für Garagen in NRW der Grundsatz:

Garagen in NRW sind zweckgebundene Bauwerke für Kraftfahrzeuge, unterliegen entsprechenden Bau-, Brandschutz- und Nutzungsvorgaben und dürfen maximal zusätzlich noch das übliche Kraftfahrzeugzubehör in den jeweils üblichen Mengen beherbergen.

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Brand- & Arbeitsschutz in einer Shisha-Bar

Arbeitsschutz und Brandschutz in der Shishabar

Shisha rauchen in der Shishabar

Man trifft sich mit Freunden auf ein Stündchen in der Shishabar, unterhält sich miteinander, raucht gemeinsam in angenehmer Atmosphäre eine Wasserpfeife, eine Shisha. In dieser Situation denkt man nicht als Erstes an Brandschutz oder an Arbeitsschutz.

Gut, dass andere daran denken, damit die Gäste entspannt ihre Shisha rauchen können.

Die ersten Bars zum Rauchen einer Wasserpfeife kamen in Deutschland auf, als das strenge Rauchverbot in Bars und Discotheken umgesetzt wurde. Im Unterschied zum Rauchen einer Zigarette werden bei der Wasserpfeife kleine Kohlestückchen zum Glühen gebracht, der meist fruchtig aromatisierte Rauch wird durch Wasser gezogen und inhaliert. Für einen guten Genuss muss die Kohle gut durchgeglüht sein. Als Gast erhält man daher eine Wasserpfeife mit vorgeglühten Kohlestücken und setzt sich mit dieser an einen Platz im Raucherraum. Das Vorglühen erfolgt in einem separaten Raum, meistens unter Zuführung von Gas.
Die Gäste halten sich gemeinsam im Gästeraum auf und können dort oft Getränke zu sich nehmen.

Video zum Artikel:

Brand- & Arbeitsschutz in einer Shisha-Bar?

Entstehung von Kohlenmonoxid

Die Kohle in der Shisha verglüht und dabei wird als ein Nebenprodukt Kohlenmonoxid (CO) freigesetzt. Je mehr die Kohle glüht, desto mehr CO wird freigesetzt. Je ein Sauerstoffatom verbindet sich mit je einem Kohlenstoffatom. Beim Verglühen handelt es sich um eine unvollständige Verbrennung. Für eine vollständige Verbrennung muss mehr Sauerstoff zugeführt werden. Dabei verbinden sich je zwei Sauerstoffatome mit je einem Wasserstoffatom. Bei der vollständigen Verbrennung wird also Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Ab einer Konzentration von etwa acht Prozent in der Raumluft wird Kohlendioxid gefährlich für Menschen. Es gilt also für Barbetreiber verstärkt auf Arbeitsschutz und auf Brandschutz zu achten.
Kohlenmonoxid (CO) ist farblos, geruchlos und geschmacklos. Es kann daher weder von einem Gast noch von einem Mitarbeiter der Shishabar wahrgenommen werden. CO ist leichter als die Raumluft und steigt daher nach oben.

Bei Kohlenmonoxid (CO) besteht Vergiftungsgefahr

Bereits kleinste Mengen von Kohlenmonoxid, das beim Rauchen einer Shisha freigesetzt wird, bedeuten Gefahr für den Menschen. Gemessen wird CO in ppm, also parts per million, zu Deutsch „Teile in einer Million Teilen“. Wenige Millionstel Anteile Kohlenmonoxid in der Raumluft können für Menschen tödlich sein, mindestens besteht aber die Gefahr einer Rauchvergiftung.

Wie groß die Gefahr in der Shishabar in einem Raum werden kann, in dem alle Anwesenden Wasserpfeife rauchen und dabei Kohle verglühen, hängt von mehreren Faktoren ab:

– Wie viele Personen rauchen gerade Wasserpfeife, also wie viel Kohle wird verglüht?
– Wie groß ist der Raum?
– Wie dicht stehen die Raucher und die Pfeifen beieinander?
– Wie gut wird die Raumluft ausgetauscht?

Da jede Pfeife eine separate Brandquelle darstellt, werden hier neben Fragen zum Arbeitsschutz auch Fragen zum Brandschutz berührt.

CO-Melder

Da einerseits von Kohlenmonoxid (CO) eine direkte Vergiftungsgefahr für Menschen ausgeht und andererseits beim Rauchen einer Shisha regelmäßig Kohlenmonoxid (CO) produziert wird und der Mensch es nicht wahrnehmen kann, müssen in der Shishabar CO-Melder aufgestellt werden. Diese messen permanent den CO-Gehalt in der Raumluft und registrieren dabei bereits kleinste Mengen im ppm-Bereich. CO-Melder oder auch CO-Warngeräte geben zum Beispiel mit einem akustischen Signal an, sobald sie Kohlenmonoxid in der Raumluft feststellen. Sie sind damit ein wertvolles Instrument im Arbeitsschutz.

Nützlich können sie zusätzlich auch im Brandschutz werden, da eine erhöhte CO-Konzentration in der Raumluft auch eine zu hohe Besuchermenge im Raucherraum bedeuten kann.
Die Gästeräume sind stets auf eine Höchstbesucherzahl ausgerichtet und auf eine Mindestverteilung der Gäste bzw. der aktiven Wasserpfeifen im Raum ausgelegt. Dabei wird kalkuliert, dass nie so viele Personen im Raum so dicht stehen dürfen, dass sie damit eine gefährliche CO-Konzentration produzieren könnten. Stehen versehentlich doch zu viele Wasserpfeifen mit glühender Kohle zu dicht im selben Raum, ist hierdurch auch die Brandgefahr erheblich erhöht. Daher kann ein Alarm durch den CO-Melder auch helfen, einen Brand zu verhindern.

Wichtig beim Einsatz von CO-Meldern ist es, Melder für den gewerblichen Gebrauch zu verwenden und jeden Tag einzeln den Testknopf zu betätigen.

Lüftungsanlage

In der Shishabar ist der Betrieb einer Lüftungsanlage verpflichtend vorgeschrieben. Dies ist vom Arbeitsschutz vorgegeben.
Die notwendige Leistung einer Lüftungsanlage bemisst sich nach der Anzahl der möglichen Shishas und der Raumgröße. Die Lüftungsanlage muss pro glühender Shisha 130 Kubikmeter Luft in der Stunde nach draußen blasen. Bei 20 Shishas im Raum muss sie also 2.600 Kubikmeter Luft pro Stunde schaffen.

Zusätzlich kann die Leistung der Anlage unterstützt werden und damit die Gefährdung der Besucher und der Mitarbeiter deutlich reduziert werden, indem zum Beispiel

– so wenig Kohle wie möglich verwendet wird,
– nur Wasserpfeifen mit geprüften Katalysatoren verwendet werden,
– geschlossene Aufsätze nur für je ein Kohlestück verwendet werden oder
– Shishas mit elektrisch beheizten Smokeboxen eingesetzt werden.

Brandgefahr

In der Shishabar geht einerseits eine mögliche Brandgefahr von jeder aktiven, also glühenden Shisha im Gästeraum aus, denn jede Wasserpfeife enthält glühende Kohlestückchen, die bei unbeabsichtigtem Herausfallen umliegende Materialien schnell entzünden können. Anderseits werden die Kohlestückchen in einem separaten Raum in der Regel mit einer Gasanfeuerungsanlage vorgeglüht. Hier kommen also permanent eine offene Flamme und brennbare Gase zusammen.

Im Sinne vom Brandschutz und auch im Sinne vom Arbeitsschutz müssen daher ausreichend Feuerlöscher mindestens der Klasse A gut sichtbar und gut erreichbar aufgestellt werden. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Wege zum Feuerlöscher und vom Feuerlöscher weg breit genug sind, um auch bei Hochbetrieb in der Bar noch als Fluchtweg dienen zu können. Die Feuerlöscher müssen so aufgestellt oder angebracht sein, dass sie niemandem im Wege stehen, keine Stolperfalle darstellen und nicht dazu anregen, unachtsam oder unbedacht beiseite gestellt zu werden.

Eine Begehung mit einem Experten für Brandschutz und mit einem Experten für Arbeitsschutz wird vor der Eröffnung der Bar und nach jeder Änderung in der Bar dringend empfohlen, falls sie nicht ohnehin vorgeschrieben ist.

Autor: Donato Muro. Co-Autor: Daniel Vanummißen

PDF “Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden”

Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.

Arbeitsschutz bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Arbeitsschutz bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – was verstehen wir darunter?

Unter elektrischen Betriebsmitteln werden alle Gegenstände verstanden, die ganz oder zumindest teilweise elektrische Energie anwenden oder die Informationen verarbeiten, speichern, verteilen oder verbreiten. Das sind also zum Beispiel Fabrikationsgeräte, Messgeräte, Speichergeräte und Verbrauchsgeräte, aber auch Fernmelde- und Informationstechnikgeräte, wie beispielsweise Telefone, Festplatten usw. Hilfs- und Schutzmittel zählen ebenso dazu, wenn diese ebenfalls elektrischen Sicherheitsanforderungen unterliegen, wie zum Beispiel spannungslose Piezoeffekt-Schalter. Werden mehrere dieser elektrischen Betriebsmittel zusammengeschlossen, so ist dies eine elektrische Anlage.

Der Sicherheitsexperte Donato Muro möchte mit zwei weiteren einfachen Beispielen verdeutlichen, dass viele den Begriff „elektrische Anlagen“ rein vom Wort her noch anders zuordnen. So sind ein einfaches Faxgerät und ein einzelner Arbeitsplatzrechner, wenn sich das Faxgerät über den Rechner bedienen lässt, zusammen bereits eine technische Anlage. Gleiches gilt auch für den Türöffner, wenn sich dieser über Ihr Arbeitsplatztelefon betätigen lässt.
Hieran zeigt sich, dass es nicht zwingend um große Elektroschränke, Netzwerkstationen oder Notstromaggregate handeln muss, sondern jeder auch kleine Zusammenschluss bereits eine Anlage darstellt. Dieses Grundverständnis hilft zu erklären, warum eine EuP Ausbildung in Ihrem Betrieb wichtig sein kann, um die es später in diesem Artikel geht.

Unfallverhütung bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Sicherheit für Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. In Bezug auf mögliche Gefahren beim Einsatz und Betreiben von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln bedeutet dies, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass sämtliche Elektrogeräte und Elektroanlagen nur von eigenständigen Elektrofachkräften errichtet, gewartet und geändert werden. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen, bei schweren Mängeln muss das betroffene Gerät umgehend aus der Nutzung genommen werden und darf nicht weiter angeschlossen sein. Sämtliche Geräte und Anlagen sind zu überwachen und regelmäßig zu prüfen.

Der erfahrene Sicherheitsexperte Donato Muro kennt hier viele Praxisfälle und kann die besondere Bedeutung dieser Vorgaben für den Arbeitsalltag anhand vieler Beispiele darlegen. PCs beispielsweise werden von einer Fachkraft installiert, geprüft und in Betrieb genommen. Ab dann unterliegen sie der regelmäßigen Kontrolle, aber werden zusätzlich nahezu täglich durch den jeweiligen Nutzer betrachtet, sodass Probleme an der Elektrik auffallen und gemeldet werden können. Bringt jedoch ein Mitarbeiter ein privates Gerät mit und schließt dies selbst an, ist dennoch der Arbeitgeber voll verantwortlich. In der Regel können hier unterschiedliche Regelungen für Arbeitnehmer gelten. So kann ein kurzfristiges Handy-Aufladen noch erlaubt sein, ein eigener Haartrockner oder eine eigene Kaffeemaschine dagegen nicht. Nicht jeder Mitarbeiter hat eine EuP Ausbildung abgeschlossen.

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Gefährdungsbeurteilung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Die Beurteilung der möglichen Gefahren ist Teil des allgemeinen Arbeitsschutzes und wird durch den Arbeitgeber vorgenommen anhand allgemeiner und bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auch elektrospezifischer Kriterien. Der Arbeitgeber bewertet die Gefährdung je Gerät und Einsatzort einzeln und leitet daraus entsprechende Schutzregeln ab. Einige Bewertungen werden sich hier mit denen aus Gründen des Brandschutzes decken. Ein Faxgerät gehört nicht in einen Feuchtraum und ein defektes Druckerkabel kann neben einem Stromschlag auch einen Brand auslösen.

Hierzu weist Donato Muro darauf hin, dass es in vielen Betrieben grundsätzliche Regelungen für die Mitarbeiter gibt, mit deren Einhaltung die Gefährdung bereits minimiert wird. Zum Beispiel reduziert ein Verbot, ein privates, Hitze erzeugendes Gerät im Büro zu betreiben, die Gefahr einer Leitungsüberhitzung deutlich.

Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

Der Unternehmer ist verpflichtet, alle elektrischen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen von einer Elektrofachkraft auf den ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen, um damit eine mögliche Gefährdung zu minimieren. Diese Prüfungen müssen vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen sowie nach jeder Änderung an Anlage oder Betriebsmittel und in regelmäßigen Abständen.
Damit Schäden an den Elektrogeräten frühzeitig entdeckt werden können, sind die regelmäßigen Abstände je nach Betriebsmitteln ausreichend dicht festzulegen. Die Prüfung vor der Erstinbetriebnahme kann entfallen, falls der Hersteller bzw. Errichter bestätigt, dass die Betriebsmittel oder Anlagen so beschaffen sind, dass sie der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ entsprechen.

Der Experte für Arbeits- und Brandschutz Donato Muro erläutert hier, dass mit jeder Prüfung der Elektrogeräte auch eine erneute Sensibilisierung der Belegschaft zeitgleich erfolgen kann. Als Beispiel aus der täglichen Praxis weist er auf Mehrfachsteckdosen hin. Wenn zum Beispiel ein Berufsanfänger neu an einen Arbeitsplatz kommt und das Ladekabel für sein Diensthandy zu kurz ist, könnte es ihm als eine gute Lösung erscheinen, eine Mehrfachsteckdose an die vorhandene Mehrfachsteckdose anzuschließen. Das Reinigungspersonal schließt an diese dann vielleicht seine Reinigungsmaschine an und überlastet durch die Verwendung der Steckdosenkette die Anlage. Eine der Mehrfachsteckdosen überhitzt, es entsteht zunächst ein Schmorschaden, bis es zu einem Kurzschluss kommt. Auf dieses Verbot der Reihenschaltung von Mehrfachsteckdosen kann nicht oft genug hin sensibilisiert werden.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Zur elektrotechnisch unterwiesenen Person wird ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Unternehmens, wenn er oder sie durch eine Elektrofachkraft (EFK) entsprechend geschult wurde. In der Schulung bzw. EuP Ausbildung muss die Person die zu übernehmenden Aufgaben erklärt bekommen, auf die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten hingewiesen werden, je nach Arbeitsbereich entsprechend angelernt werden und über Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstungen unterrichtet sein. Nach dem Sicherheitsexperten Donato Muro übernehmen EuP im Unternehmen sehr wertvolle Aufgaben. Um ein richtig angeschlossenes Telefon oder einen sachgemäß aufgestellten Drucker zu prüfen, ist ein Elektriker sicher ausreichend qualifiziert. Wenn es dagegen um die Prüfung beispielsweise komplexer Produktionsmaschinen geht, sind betriebliche Fachkenntnisse erforderlich, wie sie nur im Unternehmen selbst vorhanden sein können. Wann wird zum Beispiel eine Backstraße wo heiß, wo kommt der Strom dafür her und wo werden die Bänder gesteuert.

EuP Ausbildung

Die EuP Ausbildung ist eine sehr sinnvolle Investition in die Qualifikation der Belegschaft, in die Betriebssicherheit und in die Möglichkeit, Unfälle zu vermeiden und Kosten einzusparen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen haben den enormen Vorteil gegenüber externen Fachkräften, dass die Ausbildung zur EuP für Mitarbeiter eine Zusatzqualifikation darstellt. Sie sind also dennoch bei ihren eigentlichen Tätigkeiten permanent vor Ort am Arbeitsplatz, dann aber mit den Augen und den Kenntnissen eines Fachkundigen in der Unfallverhütung. HIER ZUR ONLINE EUP AUSBILDUNG!

Ein eintretender Unfall kann eben nicht nur eine Person schädigen, die dann auf nicht kalkulierbare Zeit dem Unternehmen fehlen könnte, sondern ein Unfall kann auch für einige Zeit die Produktion zum Erliegen bringen.
Die EuP Ausbildung kann bei Donato Muro vor Ort oder auch als Online-Schulung absolviert werden.

Die Ausbildung vermittelt unter anderem Inhalte zu den Themen

– Elektrotechnische Grundkenntnisse
– Schutzmaßnahmen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
– Erste Hilfe bei Unfällen mit Strom
– Schutzmaßnahmen für Berührungen mit unter Strom stehenden Elementen
– künftige Aufgaben als EuP

Haftung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Mit einer EuP Ausbildung werden Mitarbeitende in die Lage versetzt, im Unternehmen zu Schutzzwecken elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig gemäß den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ auf einwandfreien Zustand und fehlerfreie Funktion hin zu prüfen (im Prüfteam unter Aufsicht einer EFK).

Verantwortlich für die Geräte und für den Mitarbeiterschutz ist und bleibt aber der Unternehmer selbst. Kommt es trotz aller ergriffenen Maßnahmen zu einem Unfall oder Personenschaden, muss er einerseits nachweisen können, dass er seine Pflichten stets erfüllt hat, und andererseits muss er nach einem Schaden die Gefährdungslage neu bewerten und ggf. die Maßnahmen anpassen.

Die Jahresunterweisung für die EUP bieten wir auch online an für nur 39 €.

Arbeitsschutz-Dokumentation

Donato Muro geht in seinen EuP Ausbildungen besonders auf Zweck und Nutzen der Prüfungsdokumentation bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und auf die Vorteile digitaler Dokumentationen ein.
Jede Prüfung wird mit einer Prüfungsdokumentation abgeschlossen, die dem Unternehmer dazu dient, nachzuweisen zu können, dass er seine Pflichten jederzeit richtig und ordnungsgemäß erfüllt hat. In dem Sinne haftet der Unternehmer nicht für jeden auftretenden Schaden, sondern vielmehr für eine mögliche Pflichtverletzung mit dadurch entstandenem Schaden.

Für diesen Zweck und als Basis der nächsten Prüfung muss die Dokumentation alle wichtigen Prüfungsergebnisse und ergriffenen Maßnahmen enthalten, beispielsweise Angaben zum Gerät bzw. zur Anlage, Datum, Umfang, Anlass, Ergebnis, Frist der Prüfung, verwendete Prüf- und Messgeräte, Prüfperson mit Unterschrift. Stilllegung, Mängelbeseitigung, Nachrüstung oder zusätzliche Schutzmaßnahmen müssen ebenso aus der Dokumentation hervorgehen.

Brandschutzhelfer-Ausbildung auch im eigenen Betrieb

Der erfahrene Brandschutzexperte Donato Muro (Master of Engineering Vorbeugender Brandschutz) von Sicherheitsingenieur.NRW weist darauf hin, dass Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG verpflichtet sind, mindestens fünf Prozent ihrer Belegschaft als Brandschutzhelfer (BSH) zu benennen.

Betriebliche Brandschutzhelfer und Brandschutzhelferinnen (BSH)

Bei der Berechnung der konkreten Anzahl an zu benennenden Belegschaftsmitgliedern für die Rolle als BSH sind Schichtbetrieb und auch Ausfälle wegen Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen, wie auch möglicherweise andere im Betrieb anwesende Personen. Für kleine Unternehmen gilt, dass es keine Rolle spielt, ob die Berechnung nach der Fünf-Prozent-Regel mindestens eine eins ergibt. Für diese ist es sinnvoll, mindestens zwei Betriebsangehörige zu benennen.

Informationen Brandschutzhelfer BSH, hier klicken

Nach Donato Muro ist es wichtig, zu beachten, dass der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Pflichten aus der Brandschutzordnung gegebenenfalls mehr BSH als die genannten fünf Prozent seiner Belegschaft benötigt.

Haben Sie im Betrieb die Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C?

Bei einer großflächigen Ausdehnung seines Betriebs können Brandabschnitte weitläufiger sein oder es gibt mehr Brandabschnitte. Hier werden evtl. mehr Personen benötigt, um die große Fläche betreuen zu können. Betrieben mit einer hohen Personenanzahl, wie zum Beispiel Kinobesucher in einem Kino, benötigen mehr Helfer, um alle Personen zu überblicken.

Kontakt zu Donato Muro aufnehme, hier klicken

Bei erhöhter Brandgefährdung in einem Brandbereich ist eine entsprechend angepasste Anzahl an Helfern zu empfehlen, weil die Wahrscheinlichkeit von mehreren gleichzeitigen, auseinanderliegenden Brandherden zunimmt.
In allen Bereichen, in denen sich Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten können, sind mehr Helfer notwendig, da die Personen je nach Lage des Brandherdes nicht mehr alleine den Gefahrenbereich verlassen können.

Nach einer entsprechenden Ausbildung haben BSH die folgenden Aufgaben:

• Die Bedienung eines Feuerlöschers zu beherrschen und ggf. im Notfall auch anderen nahezubringen,
• bei Feuer die Brandbekämpfung zu unterstützen und zum Beispiel auch die Feuerwehr einzuweisen,
• sicherzustellen, dass im Brandfall alle Anwesenden den Brandabschnitt verlassen,
• den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen zu unterstützen und
• ihr Wissen aktuell zu halten.

Durch ihre Kenntnisse im Brandschutz und ihrer gleichzeitigen genauen Ortskenntnisse im Brandabschnitt sind sie eine sehr wertvolle Unterstützung für das Unternehmen in der Mitarbeitersensibilisierung für alltägliche Gefahren. Gleichzeitig können sie in der Abstimmung allgemeiner Schutzmaßnahmen auf Besonderheiten in ihrem Abschnitt hinweisen.

Brandschutzhelfer werden Mitarbeitende, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin sie dazu ernennen und die notwendigen Schulungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Es ist wichtig, dass die gewählten Personen im Ernstfall ruhig bleiben und sachlich ohne Panik die gefährdeten Personen anweisen können. Sie müssen in der Lage sein, die Gefahrenlage in kürzester Zeit richtig einzuschätzen.

Aus seiner täglichen Erfahrung bei Sicherheitsingenieur.NRW weiß Donato Muro, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Benennung in der Regel nicht widersprechen können. Aufgrund der hohen Verantwortung sollten jedoch Bereitschaft und Freiwilligkeit vorhanden sein.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder zur Brandschutzhelferin

Die Ausbildung zum BSH setzt sich aus einem theoretischen Teil und praktischen Übungen zusammen. Im Kern werden darin folgende Themen behandelt:

• Geltende Brandschutzregeln und maßgebliche gesetzliche Vorgaben
• Brandschutzordnung (DIN 14096 A-C)
• Vorbeugender Brandschutz in geschlossenen Räumen
• Betrieblicher Brandschutz, Bedeutung und Vorgehen
• Was passiert bei einem Brand und was beim Löschvorgang
• Brandschutz-Kennzeichnungen und Brandmeldeeinrichtungen
• Gefahren durch Brand für den einzelnen und individuelle Schutzmaßnahmen
• Verhalten im Brandfall
• Löschen mit dem Feuerlöscher
• Personenschutz, Personenrettung und Rettungswege
• Einleitung einer Evakuierung
• Alarmierung der Hilfskräfte und deren Einweisung und Unterstützung
• Praktische Übung der Benutzung von Feuerlöschern.

Zu betrieblichen Besonderheiten muss zusätzlich je nach Lage vor Ort geschult werden:

• die konkreten Produktionsabläufe,
• Arbeiten mit feuergefährlichen Substanzen,
• Brandschutzeinrichtungen vor Ort und
• das Löschen von Fetten, Gasen, Metallen und staubförmigen Stoffen.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten im theoretischen Teil, etwa zehn Minuten in der praktischen Übung und anschließend folgt noch die Einführung in den betrieblichen Brandschutz und in den jeweiligen Brandabschnitt.

Die Gültigkeit der Ausbildung beträgt maximal fünf Jahre. Brandschutzhelfer sollen etwa alle drei bis fünf Jahre in aktuellen Ausbildungen Ihr Wissen auffrischen.

Unter Sicherheitsingenieur.NRW können zusätzlich jeweils aktuelle Informationen im Internet nachgelesen werden. Donato Muro empfiehlt zudem, den Status der ausgebildeten Helfer regelmäßig, mindestens jährlich zu überprüfen auf Aktualität der betrieblichen Brandschutzordnung DIN 14096, Änderungen im Betrieb wie Umorganisationen oder räumliche Änderungen, Änderungen in der Belegschaft oder der Gefahrenbewertung. Letztlich können auch die Erfahrungen aus einem Betriebsbrand neue Ausbildungen notwendig werden lassen.

Die Kosten der Ausbildung zum BSH können sehr unterschiedlich sein. Es ist nicht vorgegeben, dass nur externe Ausbilder die Ausbildung leiten dürfen. Die Teilnahme an Sammelausbildungen in größeren Schulungsveranstaltungen kann zudem hohe Reise- und ggf. Unterbringungskosten für mehrere Personen mit sich bringen. Schulungen direkt im Betrieb vor Ort haben dagegen den Vorteil, dass stärker auf örtliche Begebenheiten eingegangen werden kann.

Sicherheitsingenieur.NRW unterstützt hier bei der Entwicklung des für Ihren Betrieb passenden Konzepts.

Der Ausbilder – die Ausbilderin

Die Ausbildung zum BSH kann durch den Arbeitgeber selbst erfolgen, durch beauftragte Personen oder auch in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, wie Sicherheitsingenieur.NRW.

Ausbilder müssen fachkundig sein. Als fachkundig gelten Personen, die

• zur Feuerwehr gehören und mindestens den Lehrgang zum „Gruppenführer“ erfolgreich abgeschlossen haben,
• ein Studium mit Fachrichtung Brandschutz absolviert haben,
• eine Prüfung zum Brandschutzbeauftragten mit Prüfungsnachweis abgelegt haben oder
• die Fachkräfte Arbeitssicherheit sind mit Zusatzausbildung Brandschutz.

Donato Muro (Sicherheitsingenieur.NRW) bildet auch Brandschutzbeauftragte (BSB) online aus. Diese BSB können bei Ihnen vor Ort innerbetrieblich dann die eigenen Brandschutzhelfer ausbilden. Durch die genauen Ortskenntnisse und die sehr detaillierten Kenntnisse der Arbeitsabläufe kann ein Betriebs-zugehöriger BSB stärker und regelmäßig auf die Besonderheiten des Betriebs eingehen.

Online Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten BSB, um selbst BSH auszubilden, hier klicken

Brandschutzhelfer-Ausbildung im Betrieb

Die Ausbildung im eigenen Betrieb ist bewusst möglich und erlaubt. Donato Muro unterstreicht die besondere Bedeutung der innerbetrieblichen Helfer vor Ort. Sie sind bereits anwesend, während die Feuerwehr noch gerufen wird. Dadurch können viele Brände schon vor Eintreffen der Hilfskräfte eingedämmt werden.

Die Ausbildung vor Ort kann Kosten niedrig halten und gleichzeitig hält sie die Mitarbeiter nicht länger von ihrer Arbeit ab als für die Ausbildung selbst absolut erforderlich. Durch beides wird die Bereitschaft zur Ausbildung und deren Erfolg zusätzlich unterstützt, sagt Donato Muro.

Sicherheitsingenieur.NRW bietet die Ausbildung bei Ihnen vor Ort an. Donato Muro bildet mit seiner ausgeprägten Qualifikation auf seinem Gebiet Brandschutzhelfer auch in Ihrem Betrieb aus.

Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.

Haftung im Brandschutz – wer haftet im Brandfall?

Haftung im Brandschutz wer haftet im Brandfall?

Wenn es zu einem Brand kommt, sind nicht nur Sachwerte, sondern auch Menschenleben in Gefahr. Aus diesem Grund kommt dem Brandschutz eine besonders wichtige Rolle zu. Unter diesem Begriff versteht man alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, Brände zu verhüten. Dabei ist es egal, ob es sich um ein fertiges Gebäude handelt oder es noch im Entstehen begriffen ist. Wenn es darum geht, die Frage nach der Haftung zu klären, wird auch ein Blick auf den Brandschutz geworfen. Wurden Brandschutzregeln nicht eingehalten, entsteht eine Verantwortlichkeit. Eine Teilschuld überträgt sich auch explizit auf das Planungsbüro. Wenn ein Feuer entsteht und sich womöglich unkontrolliert ausbreitet, dann fängt die Suche nach den verantwortlichen Personen an. Der Teufel steckt dabei oft im Detail.

Haftung im Brandfall: Die rechtlichen Grundlagen erklärt

Immer dann, wenn es zu einem Schaden kommt, muss jemand für diesen aufkommen. Juristisch gesehen steht diese Person oder Organisation in der Haftung. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich dabei aus dem BGB. Je nach Situation spielt aber auch das Strafrecht oder öffentliche Recht mit hinein. Doch was sind konkrete Situationen, aus denen sich Haftung ableiten lässt? Prinzipiell immer dann, wenn ein Regelverstoß festgestellt wurde – zum Beispiel ein Vertragsbruch. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Verursacher und der Gefährderhaftung. Wer mit einem Auto einen Unfall verursacht, dann wird der Verursacher dafür haftbar gemacht. Ist er die einzige Person, die zur Rechenschaft gezogen werden kann? Nicht unbedingt. Ist der Unfallfahrer nicht der Halter, weil er den Wagen bloß geliehen hat, ist Letzterer als „Gefährder“ mit haftbar. Darum auch der Begriff der Gefährderhaftung.

Übertragen wir dieses Prinzip auf den Feuerschutz, dann ist nicht bloß die Person, welche den Brand zu verschulden hat, haftbar. Auch jene Personen, welche für die Sicherheit der Betriebsanlagen verantwortlich sind, müssen für das Feuer gerade stehen. So kommt dem Betreiber von Anlagen eine Verkehrssicherungspflicht zu. Dies bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen. Da er sich einer Brandgefahr bewusst sein muss, ergibt sich hieraus eine Verantwortung. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem „Gefahrenbereich“, der gesichert werden muss.

Schutzmaßnahmen nicht befolgt: Welche Folgen hat das?

Brandschutzregeln nicht zu befolgen, ist in höchstem Maße unverantwortlich. Nicht nur, weil man das Leben seiner Angestellten aufs Spiel setzt. Die eigene Zukunftsperspektive kann auch erheblich darunter leiden, wird man für einen Brand im eigenen Unternehmen haftbar gemacht. Im besten Fall drohen Bußgelder. Unangenehm wird es, wenn Menschen zu Schaden kommen und Schadenersatz erstritten wird. Der Worst Case tritt ein, sollte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung anstreben. Man ist dann nicht nur vorbestraft, sondern kann auch mit einem Berufsverbot belegt werden. Stichwort: Unzuverlässigkeit. Deshalb ist es unabdingbar, Vorsorge zu treffen und den Betrieb sicher zu gestalten. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, kann nur ein erfahrener Jurist weiterhelfen. Donato Muro aus Düsseldorf kennt sich aus und kann vor Ort beraten – und als Rechtsexperte knifflige Probleme lösen.


Häufige Fragen und Antworten

Wie können Mitverantwortliche haftbar gemacht werden?

Dem deutschen Recht zufolge kann im Brandfall mehr als nur eine Entität haftbar gemacht werden. Dazu bedarf es jedoch einer Feststellung im Einzelfall durch ein Gericht. Im Prozess wird bestimmt, welchen Anteil beteiligte Parteien tragen. Zu diesen zählen eventuell:

  • Sicherheitsfirmen im Feuerschutz.
  • Planer.
  • Teile der Geschäftsleitung sowie Mitarbeiter.

Jede Situation ist sachlich anders gelagert, weshalb es einer genauen Analyse im Rahmen der gerichtlichen Betrachtung bedarf.

Fehler im Brandschutzkonzept: Wer haftet?

Manche Gebäude schon bei der Planung bedürfen eines Brandschutzkonzepts. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Immobilie besonders schutzbedürftig ist. Beispiele sind Schulen, aber auch Krankenhäuser. Auch wenn von den baurechtlichen Bestimmungen abgewichen wird, muss ein solches Schutzkonzept erstellt werden. Natürlich kann es passieren, dass der Fachplaner oder beteiligte Sachverständige fehlerhaft oder nachlässig arbeiten. Wird das Brandschutzkonzept fehlerhaft erstellt, können diese Personen mit in die Haftung genommen werden.

Wie verhält sich die Situation bei fehlerhafter Brandschutzordnung?

Manche Bundesländer verlange nicht nur ein Brandschutzkonzept, sondern eine noch striktere Brandschutzverordnung, welche sich aus der DGUV ableiten lässt. Verantwortlich ist in der Regel die Geschäftsführung. Allerdings kann die Unternehmensleitung auch an externe Dienstleister übertragen (die Kontrollfunktion kann nicht abgegeben werden als Unternehmensleitung). Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass diese auch Verantwortung übernehmen und im Brandfall zur Mitverantwortung gezogen werden können.

Brandschutz-Mängel dokumentieren und melden

Es ist die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten, etwaige Mängel im Rahmen einer Begehung festzustellen und zu rechtssicher zu dokumentieren. Aber auch als Arbeitnehmer, Mieter, Hausverwalter oder Passant kann man Verstöße melden. Auch wenn lediglich ein Verdacht besteht, muss diesem nachgegangen werden, um Menschenleben zu schützen. Doch an wen sollte man sich wenden? Dies hängt davon ab, zu welcher Personengruppe man zählt und in welchem Kontext der Verstoß vermutet wird. Mögliche Ansprechpartner sind Vermieter, Eigentümer, die Unternehmensleitung, Architekten oder Anlagenbetreiber. Wird der Mangel nicht beseitigt, oder weiß man nicht, wer am besten kontaktiert werden sollte, kann man sich auch direkt an die Polizei oder Bauaufsicht wenden. Selbst Brandschutzbeauftragter werden? Hier Informieren!

Prinzipiell kann man sich aber auch an der folgenden Übersicht orientieren:

Arbeitnehmer wenden sich am besten an die Geschäftsführung oder die mit HSE-Betriebssicherheit Abteilung. Befürchtet man Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitnehmer, kann eine Anzeige auch anonym oder durch den Betriebsrat erfolgen. Die Polizei und Bauaufsicht wird dann eingeschaltet, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vermutet wird.

  • Passanten oder Besucher des Betriebs wenden sich am besten direkt an die Behörden (Bauaufsicht).
  • Zeigen sich Kollegen uneinsichtig ob der Mängel und steht man selber in der Verantwortung, sollte man trotzdem zur Polizei oder Behörde gehen. Damit zeigt man sich zwar im Prinzip selber an, aber kann sich nur so aus der Haftung befreien und Unfälle verhindern helfen.

Muss ein Mangel gemeldet werden?

Es kommt darauf an, ob Fachwissen vorliegt! Passanten oder Arbeitnehmer können Brandschutzmängel meist nicht erkennen. Bei Bauleitern oder andere bezogene Personen sieht die Situation anders aus. Von diesen kann erwartet werden, dass sie entsprechende Fehler erkennen und melden. Häufig wird fälschlicherweise vermutet, dass Führungspersonal mit Fachkenntnis sich aus der Haftung schleichen kann, solange es einem anderen Projekt oder Ressort zugeordnet ist. Nein, jeder Leiter mit Spezialkompetenz kann in die Haftung genommen werden!

Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.

Brandschutz-Haftung: Ein schwieriges Thema

Wenn es in einem Betrieb zu einem Brand gekommen ist, dann ist selten ein einzelner Schuldige zu ermitteln. Ja, es ist richtig, dass Fachplaner und Sachverständige bei groben Verstößen durchaus alleine haftbar gemacht werden können. Die Regel ist dies jedoch bei Weitem nicht. Im Regelfall stehen viele verschiedene Interessen und Akteure nebeneinander. Die Haftungsfrage wird dann vor Gericht beantwortet.

Fest steht, dass Fehler in der Brandschutzplanung einfach nicht passieren dürfen. Auch eine Fahrlässigkeit in der Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Für die Geschäftsleitung besteht immer die Möglichkeit, die Haftung vertraglich auf Dritte zu übertragen. Doch auch hier können viele Fehler passieren. Am besten ist es, wenn man sich im Vorfeld von einer sachkundigen Person beraten lässt. Aber auch wenn es bereits zu Problemen und Konflikten gekommen ist, dann kann Donato Muro aus NRW weiterhelfen, der sich in allen Fragen des Arbeitsschutzes sehr gut auskennt. Eine Vogel-Strauß-Taktik ist keinesfalls zu empfehlen. Schließlich sind auch beteiligte Versicherungen daran interessiert, die Haftungsfrage zu klären. Es kommt also darauf an, sich selber gut zu vertreten, um den eigenen Standpunkt zu stärken.

Gefahrstofflager, die neue TRGS510, 2021

Gefahrstofflager nach TRGS 510

Unsere Umwelt zu schützen, ist ein wichtiges Anliegen der breiten Bevölkerung. Kaum jemand denkt dabei direkt an mögliche Schädigungen durch gefährliche Stoffe. Der konkrete Schutz der Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen wird geregelt in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Die Notwendigkeit von umfangreichen Schutzmaßnahmen und die einheitliche Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) vorgegeben. Sie werden geregelt in der TRGS 510, die im Arbeitsschutz eine wichtige Bedeutung hat.

Der Sicherheits- und Brandschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass die TRGS 510 durch die Veröffentlichung der Überarbeitung am 16.02.2021 in Teilen aktualisiert wurde.

Neu sind zum Beispiel die Ergänzung des Bereithaltens von Gefahrstoffen in größeren Mengen und die Anforderungen an die Zugangsbeschränkung in Industrieparks. Insgesamt sind zwar keine alles verändernde Anpassungen vorgenommen worden, viel mehr wurde Wert auf größere Klarheit und leichtere Verständlichkeit gelegt. Aber bei Änderungen an Ihrem Lager wird für die Gefährdungsbeurteilung seitdem die neue Fassung zugrunde gelegt.

Gerne helfen wir unseren Kunden beim Lagern von Gefahrstoffen und bei der Beachtung der TRGS 510.

Die Hauptbegriffe der TRGS 510

Gefährdung bedeutet die Möglichkeit, räumlich oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle aufeinanderzutreffen. Dies gilt zum Beispiel für Menschen, aber auch für die Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Entfaltet die Gefahr ihre Wirkung, so kommt es zu einem Schaden. Im Arbeitsschutz ist das ein arbeitsbedingter Unfall oder eine arbeitsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung, also eine für Arbeitende nachteilige Einwirkung.

Mit Gefahrstoff werden zunächst Stoffe und Gemische bezeichnet, die die Eigenschaft aufweisen, bei der Verwendung oder Herstellung eine schädigende Wirkung auf Menschen oder Natur entfalten zu können. Darüber hinaus werden Gefahrstoffe auf Grundlage ihrer gefährlichen Eigenschaften nach dem weltweit gültigem GHS eingestuft und gekennzeichnet. Dabei steht GHS für „Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“, welches in der EU im Jahr 2008 mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) in Kraft gesetzt wurde.

Gefahrstofflager sind nach der TRGS 510 Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, in denen Gefahrstoffe gelagert werden sollen, also auch Schränke und Container.

Nach TRGS 510 sind Kleinmengen für die Lagerung die Mengen, die sich maximal unter Beachtung lediglich der allgemeinen Maßnahmen lagern lassen.

Als Kontamination wird im Allgemeinen jede Art der Verschmutzung, Verseuchung und Verunreinigung bezeichnet. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen der TRGS 510 ist hier insbesondere eine Verunreinigung durch einen Gefahrstoff gemeint, wie z. B. Rohölaugen auf einer Wasseroberfläche.

Unter gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungen sind angebrachte, vordefinierte einheitliche Hinweise zu verstehen, die gut sichtbar sein müssen und eine schnelle Erkennung der bestehenden Gefahrenlage ermöglichen. Neben den Gefahrstoffen selbst sind auch Gefahrstofflager und gesicherte Bereiche zu kennzeichnen, wie z. B. Bereiche, die ohne Befugnis nicht betreten werden dürfen.

Mit Schutzmaßnahmen im Sinne der TRGS 510 sind die auszuführenden Handlungen gemeint, mit denen die Gesundheitsgefährdungen, die Sicherheitsgefährdungen und die Gefährdungen der Umwelt durch Gefahrstoffe bei der Lagerung beseitigt oder minimiert werden können. Unter anderem sind damit die Lager- und Lagereinrichtungsgestaltung, die Organisation der Arbeitsprozesse, geeignete Arbeitsmittel, aber auch das Bereitstellen von Mitteln zur Gefahrenabwehr, wie beispielsweise Löschdecke oder Feuerlöscher gemeint.

Im STOP-Prinzip wird die Rangfolge von Schutzmaßnahmen nach ihrer Wirksamkeit beschrieben:

STOP+V steht hier für alle 5 Stufen der Maßnahmenhierarchie (Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, PSA, Verhalten).

Substitution
Technische Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzmaßnahmen

Die Substitution, hier beispielsweise der Austausch eines Gefahrstoffs durch einen weniger gefährlichen Stoff, ist die wirksamste Maßnahme. Sinngemäß bedeutet diese im Umgang mit Gefahrstoffen, stets den passenden Stoff mit minimal möglicher Gefährdung auszuwählen.

Abstände im Sinne der Technischen Regel sind dazu gedacht, ein Lager insgesamt vor gefährlicher Außeneinwirkung, wie Stößen oder Erwärmung zu schützen. Abstände schützen aber auch davor, dass Gefahrstoffe untereinander ungewollt zusammenwirken, und vor Personengefährdung bei nicht bestimmungsgemäßem Ablauf. So sollten zum Beispiel ätzende Flüssigkeiten nie zu nah an Arbeitsplätzen gelagert werden, damit bei Undichtigkeiten der Schutz darin besteht, dass die austretende Flüssigkeit aufgrund des Abstands bemerkt werden kann, bevor sie tatsächlich Menschen gefährdet.

Der renommierte Arbeitsschutzexperte Donato Muro erläutert den Begriff des Gefahrstofflagers für den Arbeitsalltag noch einmal praktikabler als den Ort, den Sie für die Lagerung Ihrer Gefahrstoffe nicht nur ausgewählt, sondern auch entsprechend der TRGS 510 vorbereitet haben. In der Praxis wird ein Ort nicht durch das Anbringen eines Türschildes zum Gefahrstofflager, sondern erst dadurch, dass alle Sicherheitsregeln auch tatsächlich eingehalten werden und nur eingewiesene Personen Zugang haben. Wichtig ist, dass das Lager angemessen sein muss für die zu lagernden Stoffe.

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber haben die Pflicht, zu beurteilen, inwieweit aus der Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für Menschen entstehen können. Diese können sich ergeben aus den Stoffeigenschaften, den gelagerten Mengen, den Lagerungsarten, der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen, Tätigkeiten während der Lagerung, aber auch aus Lagerdauer und Beschaffenheit der Gefahrstofflager.

Dabei müssen Arbeitgeber auch alle Tätigkeiten berücksichtigen beim Ein- und Auslagern, beim Transport innerhalb des Lagers und beim Beseitigen unbeabsichtigt freigesetzter Gefahrstoffe. Es stellen sich zum Beispiel Fragen, wie, ob sich eine ätzende Flüssigkeit, die aus einem undichten Gefäß ausläuft, wieder aufnehmen lässt, ohne dass Mitarbeiter dabei giftige oder reizende Gase, Dämpfe oder Ausdünstungen einatmen. Entsprechende Schutzmasken müssen für solche Fälle bereitstehen, wenn sie nicht schon ohnehin beim Abfüllen der Stoffe erforderlich sind.

Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen

Je nach den Beschaffenheiten des Lagergutes regelt die TRGS 510 die notwendigen Schutzmaßnahmen sehr explizit. Das gilt besonders für größere Mengen. Soweit Sie hier noch nicht über ausreichend Erfahrungen verfügen, kann fachkundiger Rat Ihnen hier deutlich weiterhelfen.

Gerne stellen wir unseren Kunden die Expertise des langjährigen Arbeitsschutzfachmanns Donato Muro bereit und unterstützen sie in allen Praxisfragen zur Beachtung der TRGS 510.

Allgemein gilt, dass Gefahrstoffbehälter verschlossen, geeignet und so beschaffen sein müssen, dass ungewollt kein Inhalt entweichen kann. Es sollen stets die Originalbehälter verwendet werden. Bei Verwendung anderer Behältnisse müssen diese dieselben Eigenschaften aufweisen, wie die Originale. Es muss permanent die Identifizierbarkeit gewährleistet werden. Gefahrstoffe und Gemische sind daher mit entsprechenden Kennzeichnungen zu versehen. Lebensmittelverpackungen dürfen wegen möglicher Verwechslungsgefahr nicht für Gefahrstoffe verwendet werden.

Zugangsbeschränkung für besondere Gefahrstoffe

Akut toxische, krebserzeugende, keimzellmutagene und spezifisch zielorgantoxische Gefahrstoffe müssen unter Verschluss gelagert werden oder so, dass ausschließlich befugte und zuverlässige Personen Zugang haben.

Die TRGS 510 regelt auch besondere Maßnahmen für den Brandschutz. Dazu werden insbesondere Lagermengen angeben, bei deren Überschreitung je Brandabschnitt besondere Brandschutzmaßnahmen angewendet werden müssen. Beispielsweise bei entzündbaren Gasen müssen die Maßnahmen ab einer Lagermenge von über 200 kg ergriffen werden. Bei entzündbaren Flüssigkeiten liegt dieser Grenzwert je nach Kategorie bei 200 kg oder bei 1.000 kg.

Die richtige Lagerorganisation

Der Arbeitgeber muss befugte Personen benennen und regelmäßig schulen und darf nur ihnen Zugang zu Gefahrstoffen ermöglichen. Gefahrstoffe müssen im Lager übersichtlich, geordnet und zugänglich sein. Es muss stets eine Notfallausrüstung vorhanden sein, mit der unbeabsichtigt freigesetzte Gefahrstoffe beseitigt werden können. Notwendige Instandsetzungen des Lagers müssen stets unverzüglich erledigt werden. In Gefahrstofflagern herrscht grundsätzlich Rauchverbot, ganz im Sinne des Brandschutzes, und der Konsum von Nahrungs- und Genussmitteln ist in Gefahrstofflagern grundsätzlich nicht erlaubt.

Der Arbeitsschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass auch das Kauen eines Kaugummis, das Lutschen eines Bonbons und auch Trinken in Gefahrstofflagern und im Umgang mit Gefahrstoffen nicht erlaubt sind. Wer zum Beispiel etwas trinken möchte, ist angewiesen, den Bereich des Lagers zu verlassen.

Regeln für Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung

Auf der einen Seite kann es Sinn ergeben, alle gefährlichen Stoffe zentral in entsprechend ausgewiesenen und geschützten Gefahrstofflagern bereitzuhalten. Auf der anderen Seite gilt es, genau abzuwägen, welcher Stoff wird in welchem Prozess, in welcher Menge und an welchem Ort genau benötigt und welche befugten Personen dürfen mit diesen hantieren. Je nach Betriebsabläufen und Brandschutzkonzepten kann es dann sogar sicherer sein, für bestimmte Stoffe jeweils eigene Lager zu errichten.

Wichtigkeit der TRGS 510

Mit seinen weitreichenden Praxiserfahrungen möchte Donato Muro dringend anraten, die Bestimmungen der TRGS 510 genauestens zu prüfen und einzuhalten. So lassen sich nicht nur Mensch und Natur schützen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verhindern. Das fahrlässige oder absichtliche Verkippen von Lösungsmitteln etwa und eine damit hervorgerufene Gefährdung kann neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen auch eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat zur Folge haben.

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