Brandschutztüren

Brandschutztüren: Schutz gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch

Immobilieneigentümer, Arbeitgeber und sonstige verkehrssicherungspflichtige Personen (z.B. Betreiber öffentlich zugänglicher Gebäude) müssen mit den Vorschriften des Brand- und Arbeitsschutz vertraut sein und entsprechenden Maßnahmen wirksam umsetzen. Geschieht dies nicht, so bestehen erheblich straf- wie auch zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Eine entscheidende Rolle im vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen spielt der bauliche Brandschutz als Grundlage der anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen. Das Abschottungsprinzip nimmt dabei einen wichtigen Platz ein. Durch die Größe der Bauteilöffnungen, die mit Brand- und Rauchschutztüren verschlossen werden, kommt diesen Abschlüssen eine zentrale Bedeutung zu. Im Falle eines Brandes müssen Gebäudebereiche voneinander abgetrennt sein, um die Schutzziele des Brandschutzes (§ 14 MBO) umzusetzen. Gerade die Brandausbreitung, also die Ausbreitung von Feuer und Rauch spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da insbesondere durch Rauch die Selbst- und Fremdrettung von Menschen erschwert und Menschenleben gefährdet werden. Brandschutztüren verhindern für einen bestimmten Zeitraum die Brandausbreitung und halten dadurch wichtige Bereiche, wie z.B. Rettungswege frei und benutzbar Brandschutztüren stellen eine wesentliche Maßnahme des baulichen Brandschutzes dar. Im folgenden Ratgeber erhalten Sie Informationen zu Brandschutztüren, den diese betreffenden rechtlichen Vorschriften und den Einbau dieser Spezialtüren.

Was sind Brandschutzabschlüsse? Wofür werden sie eingesetzt?

Durch bauliche Maßnahmen, namentlich raumabschließende Bauteile, die einen definierten Feuerwiderstand haben müssen, werden Gebäude in Abschnitte aufgeteilt. Damit Gebäude praktisch nutzbar sind, werden Öffnungen in den Wänden benötigt, welche per Brandschutzabschlüssen gesichert sind. Neben Feuerschutz- und Rauchschutztüren gehören z.B. auch Feuerschutz Tore zu den Brandschutzabschlüssen. Es gibt auch Feuerschutztüren, die in der Lage sind, nicht nur die Ausbreitung von Feuer, sondern auch von Rauch wirksam für einen festgelegten Zeitraum zu verhindern.

Brandschutztüren: Feuer- oder Rauchschutztür?
Bei einem Brand geht nicht nur vom Feuer eine große Gefahr aus. Rauch ist praktisch  gefährlicher als Feuer, da eine Sichtbehinderung durch eine Verrauchung die Selbst- und Fremdrettung mindestens erschwert und u.U. auch verhindert. Schlimmstenfalls kann das Einatmen des Rauches schon in geringen Dosen zum Tode führen. Eine Differenzierung zwischen Feuer- und Rauchschutzabschlüssen ist zwingend notwendig, da Feuerschutzabschlüsse sehr wirksam die Ausbreitung des Feuers verhindern, aber eine höhere Leckagerate aufweisen dürfen, als dies bei Rauchschutztüren der Fall ist. Wird also eine hohe Dichtigkeit bzgl. Rauch benötigt, so sind Rauchschutztüren das Mittel der Wahl.

Feuerschutztüren:
Eine Feuerschutztüre beugt der Ausbreitung des Brandes vor, jedoch kann sich Rauch ausbreiten. Feuerschutztüren mit der Zusatzfunktion Rauchschutz verbinden beide Funktionen und stellen daher die Richtige Wahl dar, wenn Schutz gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch benötigt wird. Teilweise ist eine Nachrüstung von Feuerschutztüren mit der Funktion Rauchschutz möglich.

Rauchschutztüren:
Durch Brand- und Rauchgase entstehen gesundheitsschädliche und meist lebensbedrohliche Umstände. Hierzu zählen Panikattacken aufgrund der Sichtbehinderung, Mangel an Sauerstoff, Toxizität durch chemische Brandprodukte und es besteht aufgrund dessen eine hohes Todesrisiko.  Rauchschutztüren verhindern die Rauchausbreitung und werden zumeist zum Schutz von Fluchtwegen eingesetzt. Diese Türen müssen nicht einem Feuer Widerstand leisten. Die DIN 18095 regelt jegliche Kriterien in Bezug auf Rauchschutztüren. Die Rauchdichtigkeit der Tür wird durch vierseitig umlaufender Dichtungen sichergestellt. Diese Rauchschutzdichtung verhindert, dass heißer und kalter Rauch für zehn Minuten lang durchtritt. Rauchschutztüren erfordern einerseits ein Zulassungsschild, das auf dem Türblatt angebracht ist, andererseits ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis, das von einer anerkanntenausgestellt werden muss. Bei Türen nach DIN 18095 reicht “ÜH”, nur bei davon abweichenden Türen (in Anlehnung an DIN 18095) kommt ÜHP zum Tragen.Von den Rauchschutztüren abzugrenzen sind sog. dichtschließende Türen, die nur über eine dreiseitige Dichtung verfügen und nicht normiert und geprüft sind.

Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion:
Diese nach DIN 18095 tragen die Bezeichnung RS. RS ist die Abkürzung für Rauschschutzfunktion. Bei der Planung eines Gebäudes wird geprüft, wie sich Feuer und Rauch im Falle eines Brandes wahrscheinlich verbreiten werden und welche Variante der Schutztüre eingebaut wird. Jede Variante der Brandschutztüre setzt sich aus einem Türblatt, einem Türfutter und aus speziellen Beschlägen zusammen. Diese Spezialtüren sind in unterschiedlichen Materialien wie Stahl, Aluminium, Holz, Mischkonstruktionen und Glas erhältlich.

Funktionsweise einer Brandschutztür:
Brandschutztüren sind selbstschließend und dürfen weder mit Seilen noch mit Ketten oder Keilen offen gehalten werden. Sollte die Anforderung an eine geöffnete Türe bestehen, so werden Feuerschutzabschlüsse per Feststellanlagen offen gehalten. Die Steuerung der zugelassenen Feststellanlagen erfolgt über einen Feuermelder. Im Brandfall wird die Tür über den Brandmelder automatisch geschlossen. Je nach Zusammensetzung des Materials weisen Brandschutztüren unterschiedliche Eigenschaften auf. Bei Feuerschutzabschlüssen kommen entweder feuerbeständige oder feuerhemmende Materialien zum Einsatz. Diese Türen setzten sich meist aus mehreren Komponenten zusammen und die Einteilung in gewisse Baustoffklassen erfolgt je nach verbauten Materialien. Die Kombination mit einer Zarge, die eine Brandschutzfunktion aufweist, ist verpflichtend! Brandschutztüren verfügen über einen selbst öffnenden Mechanismus, damit der Rauch auf Fluchtwegen abziehen kann.

Baustoffklassen:
* nicht brennbar
* schwer entflammbar
* normal entflammbar
* leicht entflammbar.

Feuerwiderstandsklassen:
Bauordnungsrechtliche Anforderungen geben vor, welche Feuerwiderstandsklasse die Wände und Türen aufweisen müssen.
Feuerschutztüren werden in folgende Feuerwiderstandsklassen unterteilt:
* T30 – feuerhemmend
* T60 – hochfeuerhemmend
* T90 – feuerbeständig
* T120 – feuerbeständig
* T180 – feuerbeständig.

Die Zahl gibt jenen Zeitraum in Minuten an, in welchem die Spezialtür einem Brand standhalten und anschließend noch geöffnet werden kann.

Brandschutztür und Rettungswege:
In jedem Gebäude gibt es Rettungswege, welche im Falle eines Brandes als Fluchtwege und Angriffswege der Feuerwehr dienen. Im Bereich von Rettungswegen positionierte Brandschutztüren müssen besondere Anforderungen erfüllen. Hierzu zählen leichtes Öffnen und die Möglichkeit, die Spezialtüren in voller Breite öffnen zu können.  Die Entriegelung der in der Praxis verschlossenen Türen muss in Richtung Fluchtweg erfolgen.  Meist kommen automatisierte Schlösserkombinationen zum Einsatz, welche entgegen dem Rettungsweg fix verschlossen sind und die in Richtung Rettungsweg ohne Einsatz von Hilfsmittel und ohne großen Kraftaufwand entriegelt werden können.

Einbau von Brandschutztüren

Wo welche Türe eingebaut werden muss, wird von den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Länder und gewissen Sondervorschriften geregelt.
Nur weil eine Türe die Bezeichnung Brandschutztüre trägt, können keine speziellen Eigenschaften festgelegt werden. Wichtig ist hierbei die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung. Laut Bauordnung werden folgende Brandschutztüren unterschieden:

Dicht schließende Türen: Diese Türen bieten einen dichten Abschluss, jedoch schützen sie nicht vor dem Durchzug von Rauch.

Rauchschutztüren: Derartige Türen verhindern den Rauchdurchzug.

Feuerschutztüren: Abhängig von der Feuerwiderstandsklasse hemmen diese Türen den Feuerdurchtritt. Hierbei handelt es sich um Brandschutztüren.

Fahrschachttüren: Diese Türen schließen Lift-Öffnungen.

Kennzeichnung einer Brandschutztür:

Jede Brandschutztüre muss über ihren Produzenten für den entsprechenden Einsatzbereich zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein.


Folgende Angaben müssen auf dem Zulassungsschild aufscheinen:
* Name des Herstellers
* seit 2019 CE Kennzeichnung, vor 2019 Zulassungsnummer der DIBt
* Abschlüsse und Innentüren benötigen ein Ü samt Zulassungsnummer des DIBt.
* Feuerwiderstandsklasse = T-Kennzeichnung
* Angaben zur Überwachung der Brandschutztür = Ü-Angabe
* Jahr der Herstellung
* Türenhersteller und eventuell Bezeichnung des Modells.

Wer eine Feuerschutztüre erwirbt, erhält einen Zulassungsbescheid.
Bei Rauchschutztüren wird ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis geliefert.
Wer eine Feuerschutz-Außentüre kauft, erhält eine Leistungserklärung samt CE und eine technische Dokumentation.  In dieser Kurzbeschreibung für Outdoor-Brandschutztüren sind die besonderen Eigenschaften der Spezialtüre zusammengefasst und es liegt eine Bestätigung der Konformität mit der europäischen Norm EN 16034 vor. Diese Norm besagt, dass die Türen und Wände in puncto Brandschutzqualität zusammenpassen müssen. In diesen Beilagen befinden sich Angaben wie die beachtenswerte DIN-Norm für entsprechende Beschläge und der Name des Produzenten.

Verordnung

Es gibt in Deutschland keine allgemein gültige Brandschutztür-Verordnung, da diese von den Bauordnungen der einzelnen Länder und von speziellen Gesetzen geregelt wird. In eigenständigen Abschnitten dieser Bauordnungen ist der Nachweis der Ver- und Anwendbarkeit von sicherheitsrelevanten Bauteilen verankert. Die für die Zulassung notwendigen technischen Vorgaben der jeweiligen Brandschutztüren sind in der europäischen Norm EN 16034 geregelt.

Planung und Installation:

Die Planung erforderlicher Brandschutznachweise und Brandschutztüren erfolgt durch Ingenieure, Architekten und Brandschutzplaner im Zuge der baugenehmigungsrechtlichen Planung. Die Montage einer Brandschutztüre sollte von einem qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden, um im Falle eines Brandes kein Haftungsrisiko einzugehen.  Es ist zwar grundsätzlich möglich, eine Brandschutztüre der Einbauanleitung des Produzenten entsprechend zu montieren, jedoch führt ein fehlerhafter Einbau dazu, dass die Versicherung aussteigt. Die Montage- bzw. Einbauanleitung stellen einen gesetzlichen Bestandteil des Verwendbarkeitsnachweises dar, sofern der Einbau technisch korrekt erfolgt.

Typische Fehlerquellen bei der Montage sind:
* Mängel beim Einbau, sodass die Türe nicht zu 100 Prozent abdichtet.
* Beschläge passen nicht zur Brandschutztüre.
* Vorschriften in Bezug auf Rettungswege werden nicht beachtet.

Haftungsfragen:
Ein fehlerhafter Einbau führt dazu, dass der Brandschutz mangelhaft ist. Wird dieser Fehler nicht rechtzeitig beseitigt, können Inhaber und Betreiber im Falle eines Brandes zur persönlichen Haftung herangezogen werden. Zudem verweigern Versicherungen die Zahlung oder erstatten lediglich eine Teilzahlung. Da Brandschutztüren einen wichtigen Bestandteil der bauaufsichtsrechtlichen Genehmigung darstellen, können Mängel dazu führen, dass die Baugenehmigung nicht mehr gültig ist. Die Folge sind strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Sanktionen. Die Zulassung einer Brandschutztür wird für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Der Antrag kann verlängert werden. Sobald die Zulassung für die Brandschutztüre erlischt, ist die Verwendung untersagt. Erfolgte der Einbau der Spezialtüre jedoch vor dem Ablauf der Zulassung und hat die Firma den Übereinstimmungsnachweis aufbewahrt, so ist der Betrieb dieser Brandschutztür erlaubt.


Brandschutztüren im gewerblichen Bereich:
Brandschutztüren unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht und müssen mindestens einmal pro Jahr geprüft und gewartet werden. Für die Prüfpflicht sind die Vorgaben des Herstellers ebenso wie die Bauordnungen der Länder maßgeblich. Zudem schreiben spezielle Regelungen, wie die DGUV und die Arbeitsstättenverordnung, eine Prüfpflicht vor. Für eine haftungsrechtliche Entlastung sollten Eigentümer und Betreiber von Anlagen Brandschutztüren von zertifizierten Firmen prüfen und warten lassen. Zertifizierte Fachkräfte sind mit den gesetzlichen Verordnungen vertraut und wissen, welche Angaben für welche Brandschutztüre verbindlich sind.

Typische Einsatzbeeiche
Brandschutztüren kommen in Bereichen und Gebäuden zum Einsatz, in welchen sich viele Menschen bewegen. Hierzu zählen Hotels, Pensionen und diverse Beherbergungsbetriebe, Betreuungseinrichtungen für Kinder, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, Büros, Banken, Altenheime und Mehrfamilienhäuser.

Einsatz einer Brandschutztür im Privathaushalt: Der Einbau einer Brandschutztür ist erforderlich, um den Wohnbereich von der Garage abzutrennen. Gewerbetreibende und Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, sollten den Privat- und Arbeitsbereich voneinander trennen. In diesem Fall gelten jedoch keine speziellen Verpflichtungen in puncto Bauordnungsrecht.

Autoren: Carsten Janiec und Donato Muro


Brandschutz am Düsseldorfer Flughafen gefährdet?

Der 11. April 1996 hat sich in das kollektive Bewusstsein in Düsseldorf eingeprägt. Bei der damaligen Brandkatastrophe am Flughafen kamen 17 Menschen ums Leben und es gab 88 Verletzte. Über den Brandschutz wurde in der Folge viel gesprochen und auch über die Mängel wurde ausführlich berichtet. Seitdem hat sich vieles verändert.
Unternehmenssprecher und Vertreter der DUS Flughafengesellschaft verweisen heute darauf, dass der Flughafen ein Vorreiter in puncto Brandschutz sei. Natürlich wurde seitdem auch einiges getan.


Bautechnische Veränderungen
Vor allem in Bezug auf bautechnische Fragen hat man reagiert. Damals waren Schweißarbeiten die Ursache für den verheerenden Brand. Folgerichtig wurden seitdem brennbare Materialien und bestimmte Baustoffe reduziert. Klima-und Lüftungsanlagen wurden an neue und verschärfte Bestimmungen angepasst und alle technischen Anlagen auf den modernsten Stand gebracht.
Dazu gehören natürlich insbesondere Anlagen, welche dem Brandschutz dienen wie Brandmeldeanlagen und automatische Löschanlagen.


Fluchtwege und Steuerung der Passagierströme
Da ein Flughafen aber nicht nur aus Technik besteht, sondern eben vor allen Dingen zur Beförderung von Menschen in großer Zahl dient, spielt das Thema Fluchtwege und alles, was dazu gehört, mindestens eine ebenso große Rolle.
Die Anforderung, dass Fluchtwege auf dem kürzesten Wege ins Freie führen müssen, ist selbstverständlich und wird auch vonseiten der DUS betont. Aufzüge fahren im Fall eines Alarms automatisiert eine sichere Etage an. Und die Alarmierung der Menschen selbst erfolgt flächendeckend über die entsprechenden Sprachansagen. Die Entrauchungsanlagen sollen den öffentlichen Bereich freihalten und natürlich muss auch gewährleistet sein, dass die Rettungswege selbst frei bleiben.
Insgesamt betrachtet sieht es also ganz gut aus, oder?


Das Problem der Überlastung
An dieser Stelle soll ein Blick auf die aktuelle Lage geworfen werden, nämlich den Ferienbeginn in NRW 2022.
Bei DUS hat man möglicherweise die Gesamtkapazität des Flughafens etwas zu optimistisch eingeschätzt. Lange Schlangen von Reisenden bilden sich im gesamten Flughafen. In den Medien ist davon die Rede, dass der Flughafen „stellenweise aus allen Nähten“ platzt. Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass die moderne Technik eben doch mal wieder versagt. Eine Störung an der Gepäckförderanlage sorgt nicht nur für Probleme bei der Ausgabe der Koffer und daraus folglich für entsprechenden Unmut der Passagiere. Um die Lage zu bereinigen, wurde teilweise auch noch die Feuerwehr zur Hilfe bei der Gepäckvergabe eingesetzt.
Selbstverständlich kann es auch an der besten Anlage mal zu einer Störung kommen. Und natürlich wird es zu Stoßzeiten wie einem Ferienbeginn immer wieder mal zu Wartezeiten kommen. Die Aufgabe des Managements ist es deshalb, solche vorhersehbaren Ereignisse in der Planung bereits vorher zu berücksichtigen. Es braucht Pufferzonen und Notfallpläne, gegebenenfalls müssen die Menschen anderweitig untergebracht und versorgt werden. Entsprechende Freiräume und zusätzliche Wartezonen fallen in den Bereich einer vorsorglichen Planung eines so komplexen Gebildes, wie es ein Flughafen ist. Und es versteht sich von selbst, dass die Feuerwehr des Flughafens nicht als Lösung für einen Notfall bei der Gepäckvergabe in ein Gesamtkonzept gehört.
Die Kapazität eines Flughafens zeigt sich überdies nicht nur durch technische Anlagen. Es geht auch um die Versorgung und Lenkung von Passagieren. Und zwar nicht nur in den Zeiten, in denen alles geordnet und nach Plan abläuft. Sondern vor allem dann, wenn es eben, wie bei einem Ausfall der Gepäckförderanlage, zu unvorhergesehenen Staus und Menschenansammlungen kommt.
Was hat dies alles mit dem Thema Brandschutz zu tun?


Menschenmengen vorher mitdenken
Nun, große Menschenmassen in überfüllten Räumen und in bereits sehr gestresster Stimmung reagieren im Alarmfall vermutlich nicht automatisch ruhig und kontrolliert. Instinktiv erkennt jeder Mensch, ob es zu eng ist und die Zeit eventuell knapp wird. Und selbst wenn dies nicht der Fall ist, rationales Handeln von Menschenmengen in einer Notsituation darf nicht einfach vorausgesetzt werden.
Die besten Fluchtwege, selbst wenn sie frei sind, helfen nur bedingt, wenn sie wegen zu großem Andrang verstopft sind. Und wie sieht es eigentlich am Ende der Fluchtwege aus? Sind dort ausreichend Freiräume, damit der Strom an Flüchtenden schnell und sicher weiter geleitet werden kann?
An diversen Stellen gibt es auch Brandschutztüren. Doch solche können nicht geschlossen werden, wenn sie durch flüchtende Menschen verstopft sind.
Ein gut durchdachtes Sicherheitskonzept berücksichtigt natürlich solche Dinge. Allerdings berücksichtigt ein solches auch die zuvor angesprochenen Punkte, etwa den Ausfall einer Anlage wie dem automatisierten Gepäcktransport. Diese ist zwar nicht für die Sicherheit an sich von Bedeutung. Aber ein solcher Ausfall sorgt eben für die Staus und Warteschlangen mit den beschriebenen Folgeerscheinungen. Und diese sind dann doch auch für die Sicherheit relevant. Da wirkt es am Ende nicht gut durchdacht, wenn die Feuerwehr hier bei der Gepäckausgabe Abhilfe leisten muss.
Das Vertrauen in das Gesamtkonzept bei DUS wird dadurch nicht völlig infrage gestellt, aber gestärkt wird es dadurch auch nicht.


Kritische Fragen sind angebracht
Man fragt sich als unbeteiligter Beobachter, inwiefern dies alles seine Richtigkeit hat. Oftmals ist es ja so, dass erst etwas Schreckliches passieren muss, bevor gehandelt wird. Im Fall des Flughafens Düsseldorf ist dies aber bereits geschehen.
Reagiert wurde, wie bereits angesprochen, ja auch. Doch gewinnt man den Eindruck, dass die Änderungen vor allem, wenn nicht sogar „nur“ in Bezug auf die Haustechnik erfolgten.
Ob dies ausreichend ist, darf durchaus hinterfragt werden, ohne dass es gleich als eine Anklage missverstanden wird.
Konkret gefragt: Wie sieht es rechtlich aus? Gibt es Bestimmungen auch in Bezug auf die zulässige Zahl an Passagieren, welche sich im Wartebereich aufhalten dürfen? Eine Einsicht in solche Bestimmungen, sofern es sie gibt, ist in der Brandschutzverordnung am Flughafen offiziell nicht möglich. Auch dieser Umstand trägt nicht dazu bei, das Zutrauen in den Brandschutz als Gesamtkonzept zu steigern.
Sollte es in diesem Zusammenhang zu Versäumnissen gekommen sein, bleibt jedenfalls zu hoffen, dass die Verantwortlichen bei DUS hieraus schnellstens ihre Schlüsse ziehen. Fehler zu machen ist eine Sache, daraus seine Lehren zu ziehen und schnellstens Abhilfe zu schaffen, eine andere. Es sollte nicht wieder notwendig sein, dass erst eine Katastrophe passieren muss, damit Versäumnisse aufgearbeitet werden.

Der Notfall- und Alarmplan im Unternehmen

Gerade in großen Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden und großen Produktions- und Verwaltungsflächen kann es schnell passieren, dass in einem Notfall, bei Brand oder Unfall nicht jeder einzelne überblicken kann, was zu tun ist und was von ihm erwartet wird. Aber auch in kleineren Unternehmen können Ausnahmesituationen leicht zu Überforderung und Planlosigkeit führen.
Dennoch müssen ein geordneter Betriebsablauf sowie der Schutz jedes einzelnen permanent und auch in besonderen und gefährlichen Situationen gewährleistet sein.

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Der Notfallplan – Verhalten im Notfall

Helfen kann hier ein Notfallplan, der prägnant und leicht verständlich angibt, was genau in einem Notfall zu tun ist, an wen man sich wenden kann und wie man die Helfer erreichen kann. Typische Notfälle sind zum Beispiel Arbeitsunfälle, plötzliche gesundheitliche Probleme eines Anwesenden, austretendes Gas oder eine akute Gefährdung durch elektrischen Strom. Der Plan erinnert dann daran, dass das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren und dann Menschen zu retten und Ersthelfer zu informieren.

Was einem als Selbstverständlichkeit erscheint, kann einem in Ausnahmesituationen oder gerade auch unter Schock manchmal nicht von selbst in den Sinn kommen. Hier hilft der Plan, rasch wieder klare Gedanken fassen zu können.

Je nach konkreter Notsituation kann schnell geholfen werden, sodass die Gefährdung zügig beendet werden kann.

Der Alarmplan – Was tun bei Alarm?

Anders verhält es sich im Alarmfall, wenn mit großer Eile Unternehmensbereiche oder Personenbereiche alarmiert und gewarnt werden müssen und zusätzliche Hilfskräfte hinzugerufen werden müssen, um die Gefährdung zu beenden. Hier gibt der Alarmplan rasch und übersichtlich Auskunft darüber, wer zu verständigen ist und welche Maßnahmen bis zum Eintreffen der Hilfskräfte zum Selbstschutz und zum Schutz anderer zu ergreifen sind. Alarmfälle sind unter anderem Brand, Explosion, Überfall, Beschuss, Erdbeben, plötzlich eindringendes Wasser und Hochwasser usw.

Mitarbeiter, die sich an den Plan halten, werden bei einem Brand zuerst direkt Betroffene verständigen und aus dem Gefahrenbereich holen, dann den Brand melden und dann mögliche Maßnahmen ergreifen, um selbst den Brand schon einzudämmen, beispielsweise mit Feuerlöschern.

Diese Reihenfolge ist wichtig, da die Erfahrung der Feuerwehr erforderlich ist, die Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr aber gleichzeitig die wichtigste und wertvollste ist.
Durch diese Vorgabe wird verhindert, dass erst nach eigenen Löschversuchen die Feuerwehr alarmiert wird.

Notfall- und Alarmplan im Brandschutz

In der Regel werden der Notfallplan und der Alarmplan in einen gemeinsamen Plan zusammengefasst. Beide Pläne gehören an zentralen Orten ausgehangen und würden in den meisten Fällen ohnehin nebeneinander hängen. Dabei macht es kaum einen Unterschied, ob der Plan als „Notfall- und Alarmplan“ oder als „Alarm- und Notfallplan“ ausgehangen wird. Die Gefahr mit der höheren Wahrscheinlichkeit im Betrieb steht meistens in der ersten Spalte.

Der Plan erfüllt im Brandschutz noch einen zusätzlichen Zweck:
In seinem eigenen Betrieb kennt man wahrscheinlich die gängigen Fluchtwege und Ansprechpartner und muss die Rufnummern vielleicht nicht ablesen. Dadurch, dass die Regeln für den Plan einheitlich sind, kann man sich aber auch in einem Brandfall in einem fremden Betrieb sehr schnell an die dort gültigen Maßnahmen halten und die dortigen Ansprechpartner alarmieren.
Damit wird jeder Gast Ihres Betriebs im Ernstfall schnell zum möglichen Retter für viele, wenn die eigene Belegschaft zum Beispiel eingeschlossen ist.

Das nahezu einheitliche Design unterstützt dabei, dass auch Betriebsfremde sofort das Wissen aus ihrem eigenen Betrieb übertragen können und zum Beispiel sofort sehen können, ob der betroffene Betrieb über eine eigene Betriebsfeuerwehr verfügt.

Der beste Platz für den Alarm- und Notfallplan

Der Alarm- und Notfallplan soll an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen an der Wand auch für kleine Menschen sichtbar angebracht sein. Es empfehlen sich hierfür zentrale Orte im Unternehmen, an denen auch im Alltag möglichst viele Mitarbeiter vorbeikommen. Selbst bei einem nur unterbewussten Wahrnehmen des Plans prägt sich ein, wo der Plan hängt.

Je nach Betriebsgröße ist es sinnvoll, in Abständen oder je Betriebsteil je einen Plan anzubringen. Es sollte im Betrieb eine Liste geben, in der alle Anbringungsorte aufgelistet sind. Damit kann gewährleistet werden, dass bei notwendigen Aktualisierungen und den regelmäßigen Überprüfungen kein Aushang vergessen wird.

Der Plan sollte gut lesbar und nach Möglichkeit wasserfest sein. In Bereichen ohne eine Notbeleuchtung sollte der Plan lange nachleuchtend sein.

Notfall- und Alarmplan Vorlage PDF + Word

Alternativ können Sie sich ein Kunststoffschild in der Größe 50 x 70 cm mit hoher Beständigkeit bestellen.

Ein Muss im Betrieb

Jeder Unternehmer mit mindestens einem Mitarbeiter hat gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, einen Alarm- und einen Notfallplan aufzustellen. Der Plan ist die schlichteste Art, die Notfallmaßnahmen schriftlich zu fixieren und durch Aushang im Unternehmen jedem Mitarbeiter bekannt und zugänglich zu machen.
Darin ist anzugeben, welche Notfallmaßnahmen in Notfällen, wie Unfall, Einbruch, Brand, Überfall ergriffen werden müssen.

Die Mitarbeiter müssen über die Abläufe und die Inhalte des Plans informiert werden. Dies kann beispielsweise im Zuge einer Unterweisung erfolgen, wie sie zum Brandschutz ohnehin regelmäßig stattfinden muss.

Der Plan ist kontinuierlich aktuell zu halten. Ein Wechsel in den Zuständigkeiten, etwa durch Änderungen in der Belegschaft, und eine neue Telefonnummer sind im eigenen Interesse umgehend auch im Plan zu ändern.

Notfall- und Alarmplan: Die Inhalte

Die üblichen Inhalte der kombinierten Pläne unterhalb der sehr großen Planüberschrift sind in drei farbig umrandete Spalten unterteilt:

– Verhalten bei Unfällen
– Verhalten im Brandfall
– Weitere wichtige Rufnummern

In jeder Spalte wird als oberster Punkt „Ruhe bewahren!“ aufgeführt.

„Verhalten bei Unfällen“

beinhaltet drei Punkte

1. Menschen retten – Ersthelfer informieren
darunter folgen wichtige Rufnummern und die wichtigsten Maßnahmen bei Unfällen, wie Beseitigung der Unfallgefahr, Verunglückte aus Gefahrenbereich bringen, Behinderten helfen, Bewusstsein feststellen, Atemwege freimachen, Erste Hilfe leisten

2. Medizinische Notrufe
mit einer Liste der wichtigsten Rufnummern wie Rettungsdienste, Arzt, Betriebsarzt und Krankenhaus sowie eine Liste der notwendigen Fragen der Rettungsdienste „Wo? Was? Wie viele Verletzte und Art der Verletzung“

3. Leitung / Geschäftsleitung informieren
mit einer Liste von Namen und Telefonnummern.

„Verhalten im Brandfall“

hat ebenfalls drei Unterpunkte

1. Menschen retten

2. Brand sofort melden
mit einer Liste der wichtigsten Rufnummern und mit einer Liste der notwendigen Fragen der Feuerwehr „Wo brennt es? Was brennt? Menschen in Gefahr? Wer meldet?“

3. Verhaltensanforderungen
mit einer Liste der zu einzuleitenden Maßnahmen und Abbildung der Piktogramme für Fluchtweg, Feuerlöscher, Aufzug im Brandfall nicht benutzen und Sammelplatz,

„Weitere wichtige Rufnummern“ listet eine ganze Reihe hilfreicher Rufnummern auf, wie Elektrizitätswerke, Gasversorger, Wasserversorger, Brandschutzbeauftragter, Vermieter usw.

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Garagenverordnung NRW – Die Garage als Sonderbau

Die Garage in der Garagenverordnung NRW 2022

Die Garagenverordnung NRW gilt als die strengste Garagenverordnung in der Bundesrepublik. Sie legt Mindest- und Höchstmaße fest und beschreibt, was genau in Bezug auf Brandschutz und auf Personenschutz zu beachten und einzuhalten ist. In ihr werden Regeln sowohl für die Einzelgarage am eigenen Häuschen als auch für große Parkhäuser mit Wendelauffahrten und für automatische Garagen festgeschrieben. Alle Regeln zusammen dienen der Sicherheit in und um Garagen.

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Eine Garage im Sinne der Verordnung ist eine überdachte Abstellmöglichkeit für ein Kraftfahrzeug, die von festen Wänden umschlossen ist und meistens abschließbar ist.

Es wird unterschieden nach drei Garagentypen:

– Kleingaragen: Nutzfläche bis 100 m²
– Mittelgaragen: Nutzfläche über 100 m² bis 1.000 m²
– Großgaragen: Nutzfläche über 1.000 m²

Dabei ist Nutzfläche die Summe der miteinander verbundenen Stellplatz- und Verkehrsflächen, ohne Zufahrten in die Garage und in der Regel ohne Einstellplätze auf dem Dach.
Abhängig vom Garagentyp werden dann unterschiedliche Vorgaben definiert.
So müssen geschlossene Großgaragen, die allgemein zugänglich sind, eine ausreichende Anzahl an Frauenparkplätzen aufweisen.

Zusätzlich zu den Kraftfahrzeugen darf in Kleingaragen auch das übliche Zubehör gelagert werden. Das sind beispielsweise Kindersitze, Verbandskasten, Warndreieck, Ersatzbirnen, Eiskratzer, Sommerreifen bzw. Winterreifen, Felgen, Werkzeug, Pflegeutensilien und Scheibenreiniger. Eine übermäßige Lagerhaltung in der Garage ist aber nicht erlaubt.

Fahrrad und Benzinkanister in der Garage? Ist das erlaubt in NRW?

Großgaragen

Geschlossene Großgaragen müssen baulich in Rauchabschnitte unterteilt sein, die oberirdisch maximal 5.000 Quadratmeter und sonst 2.500 Quadratmeter Nutzfläche nicht überschreiten dürfen. Groß- und Mittelgaragen müssen pro Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben. Zusätzlich müssen leicht erkennbare, dauerhafte Hinweise auf die Ausgänge vorhanden sein. Für Kleingaragen ist dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Je nach baulichen Gegebenheiten kann es aber dennoch sinnvoll sein.
Für Groß- und Mittelgaragen gilt, dass eine allgemeine elektrische Beleuchtung vorhanden sein muss. Geschlossene Großgaragen müssen in der Regel zusätzlich zur Beleuchtung der Rettungswege über eine Sicherheitsbeleuchtung verfügen, die sich bei Stromausfall selbständig zuschaltet. Dies kann auch bei verwinkelten Kleingaragen sinnvoll sein, wird allerdings nicht vorgeschrieben.
Die Verordnung regelt zusätzlich noch Vorgaben für Lüftung, Brandmeldeanlagen und Feuerlöscheinrichtungen.

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen ist in aller Regel nicht oder nur in Spezialfällen erlaubt. In Treppenräumen, Fluren und Kellergängen dürfen Kraftfahrzeuge nicht abgestellt werden. Diese werden in aller Regel als Fluchtweg benötigt und dürfen nicht mit brennbaren Flüssigkeit zugestellt sein.
In übrigen Räumen dürfen Kraftfahrzeuge nur abgestellt werden, wenn sie Arbeitsmaschinen sind, die über ein Gesamtfassungsvermögen aller Kraftstoffbehälter von nicht mehr als zwölf Litern verfügen. In solchen Räumen dürfen sich keine Zündquellen oder leicht entzündliche Stoffe befinden und dort darf kein Kraftstoff gelagert wird.

Bedeutung der Garagenverordnung NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2009 keine separate „Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen“ mehr. Die Garagenverordnung NRW ist seitdem Teil fünf der „Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)“ und ordnet Garagen damit ein vor allem als Bauwerk. Damit wird unterstrichen, dass bereits beim Bau genau geplant werden muss, wo die Kraftfahrzeuge hinkommen und wie diese und die Personen im Umfeld geschützt werden. Im Schnitt kommt in Nordrhein-Westfalen je ein Kraftfahrzeug auf knapp 2 Einwohner. Sie sind damit fester Bestandteil des täglichen Lebens und der Umgang mit ihnen im täglichen Miteinander sollte daher gut geregelt sein.

Kraftstoffe in der Garage

Kraftstoffe in Garagen bedeuten eine zusätzliche Gefahr im Sinne des Brandschutzes und im Sinne des Explosionsschutzes. Sie sind brennbar und leichtentzündlich. Es gelten daher hierfür besondere Vorschriften in der Garagenverordnung NRW: In Kleingaragen (bis 100 Quadratmeter) dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. In größeren Garagen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen dagegen nicht aufbewahrt werden.

Zweckfremde Garagennutzung

Nach der Garagenverordnung NRW ist es nicht erlaubt, eine Garage für andere Zwecke zu verwenden, als darin Kraftfahrzeuge und Zubehör abzustellen. Eine Zweckentfremdung wäre zum Beispiel auch die Nutzung als Werkstatt, als Hobbyraum oder Partykeller, als Lagerraum oder als Abstellraum. Auch wenn nicht alle Garagen in NRW permanent kontrolliert werden, so werden doch empfindliche Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt, wenn eine Garage beispielsweise als Geräteschuppen verwendet wird.

Sehr viele Garagenvermieter sind dazu übergegangen, unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass sie die Garage oder den Stellplatz in einer Garage nur zum Zweck als Abstellplatz für Kraftfahrzeuge nebst möglichem Zubehör bereitstellen, und machen dies im Rahmen einer entsprechenden Vertragsklausel. So werden Missverständnisse und Gefahren durch Fehlnutzung vermieden und gleichzeitig hat der Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag bei Missachtung aufzukündigen.

E-Autos in der Garage

Bei Elektroautos handelt es sich ebenfalls um Kraftfahrzeuge. Sie dürfen auch in Nordrhein-Westfalen in der Garage stehen. Eine Vorrichtung zum Aufladen der Akkus stellt baurechtlich keine „Zapfsäule“ in dem Sinne dar, sondern ist Teil der elektrischen Ausstattung der Garage. Zur Nutzung einer Ladevorrichtung ist also keine besondere Genehmigung erforderlich, sondern es gelten die für Sonderbauten üblichen Baurechts-, Brandschutz- und Fluchtwegvorgaben.

Auf diese Weise können E-Fahrzeuge über Nacht in der Garage stehen und gleichzeitig neue Energie für den nächsten Tag aufladen. Zusätzliche Wege zu einer klassischen Tankstelle entfallen dadurch. Das spart Kraftstoff und schont die natürlichen Ressourcen.

Fahrräder

In Nordrhein-Westfalen gehören Fahrräder nicht in die Garage. Letztlich nehmen Fahrräder erheblich Platz ein und behindern oft die freie Nutzung der Garage durch Kraftfahrzeuge. Sie gehören vielmehr in den Fahrradkeller oder ansonsten in einen Abstellraum oder den eigenen Keller.

Garagenleerstand und Parkraumbewirtschaftung

Es gibt keine Pflicht, dass in der Garage ein Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug stehen muss. Es gibt auch kein Verbot, dass man nicht auf öffentlichen Parkplätzen oder am Straßenrand parken darf, wenn man ein Kraftfahrzeug und eine Garage hat. Aber Garagen müssen dennoch stets für Kraftfahrzeuge freigehalten werden.

Die Garagenverordnung NRW regelt, dass vorhandener Parkraum in Garagen auch permanent als solcher nutzbar sein muss. Der Umweltschutz profitiert hiervon, denn je weniger öffentlichen Parkraum Städte und Gemeinden bereitstellen müssen, desto mehr Fläche kann für öffentliche Grünanlagen genutzt werden. Eine dauerhaft leerstehende Garage kann an andere Nutzer vermietet werden. Gerade in Ballungsgebieten findet sich meist sehr schnell ein Nachbar, der das Angebot nutzen möchte.

Grundsatz für Garagen in NRW

Insgesamt gilt damit für Garagen in NRW der Grundsatz:

Garagen in NRW sind zweckgebundene Bauwerke für Kraftfahrzeuge, unterliegen entsprechenden Bau-, Brandschutz- und Nutzungsvorgaben und dürfen maximal zusätzlich noch das übliche Kraftfahrzeugzubehör in den jeweils üblichen Mengen beherbergen.

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Brand- & Arbeitsschutz in einer Shisha-Bar

Arbeitsschutz und Brandschutz in der Shishabar

Shisha rauchen in der Shishabar

Man trifft sich mit Freunden auf ein Stündchen in der Shishabar, unterhält sich miteinander, raucht gemeinsam in angenehmer Atmosphäre eine Wasserpfeife, eine Shisha. In dieser Situation denkt man nicht als Erstes an Brandschutz oder an Arbeitsschutz.

Gut, dass andere daran denken, damit die Gäste entspannt ihre Shisha rauchen können.

Die ersten Bars zum Rauchen einer Wasserpfeife kamen in Deutschland auf, als das strenge Rauchverbot in Bars und Discotheken umgesetzt wurde. Im Unterschied zum Rauchen einer Zigarette werden bei der Wasserpfeife kleine Kohlestückchen zum Glühen gebracht, der meist fruchtig aromatisierte Rauch wird durch Wasser gezogen und inhaliert. Für einen guten Genuss muss die Kohle gut durchgeglüht sein. Als Gast erhält man daher eine Wasserpfeife mit vorgeglühten Kohlestücken und setzt sich mit dieser an einen Platz im Raucherraum. Das Vorglühen erfolgt in einem separaten Raum, meistens unter Zuführung von Gas.
Die Gäste halten sich gemeinsam im Gästeraum auf und können dort oft Getränke zu sich nehmen.

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Brand- & Arbeitsschutz in einer Shisha-Bar?

Entstehung von Kohlenmonoxid

Die Kohle in der Shisha verglüht und dabei wird als ein Nebenprodukt Kohlenmonoxid (CO) freigesetzt. Je mehr die Kohle glüht, desto mehr CO wird freigesetzt. Je ein Sauerstoffatom verbindet sich mit je einem Kohlenstoffatom. Beim Verglühen handelt es sich um eine unvollständige Verbrennung. Für eine vollständige Verbrennung muss mehr Sauerstoff zugeführt werden. Dabei verbinden sich je zwei Sauerstoffatome mit je einem Wasserstoffatom. Bei der vollständigen Verbrennung wird also Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Ab einer Konzentration von etwa acht Prozent in der Raumluft wird Kohlendioxid gefährlich für Menschen. Es gilt also für Barbetreiber verstärkt auf Arbeitsschutz und auf Brandschutz zu achten.
Kohlenmonoxid (CO) ist farblos, geruchlos und geschmacklos. Es kann daher weder von einem Gast noch von einem Mitarbeiter der Shishabar wahrgenommen werden. CO ist leichter als die Raumluft und steigt daher nach oben.

Bei Kohlenmonoxid (CO) besteht Vergiftungsgefahr

Bereits kleinste Mengen von Kohlenmonoxid, das beim Rauchen einer Shisha freigesetzt wird, bedeuten Gefahr für den Menschen. Gemessen wird CO in ppm, also parts per million, zu Deutsch „Teile in einer Million Teilen“. Wenige Millionstel Anteile Kohlenmonoxid in der Raumluft können für Menschen tödlich sein, mindestens besteht aber die Gefahr einer Rauchvergiftung.

Wie groß die Gefahr in der Shishabar in einem Raum werden kann, in dem alle Anwesenden Wasserpfeife rauchen und dabei Kohle verglühen, hängt von mehreren Faktoren ab:

– Wie viele Personen rauchen gerade Wasserpfeife, also wie viel Kohle wird verglüht?
– Wie groß ist der Raum?
– Wie dicht stehen die Raucher und die Pfeifen beieinander?
– Wie gut wird die Raumluft ausgetauscht?

Da jede Pfeife eine separate Brandquelle darstellt, werden hier neben Fragen zum Arbeitsschutz auch Fragen zum Brandschutz berührt.

CO-Melder

Da einerseits von Kohlenmonoxid (CO) eine direkte Vergiftungsgefahr für Menschen ausgeht und andererseits beim Rauchen einer Shisha regelmäßig Kohlenmonoxid (CO) produziert wird und der Mensch es nicht wahrnehmen kann, müssen in der Shishabar CO-Melder aufgestellt werden. Diese messen permanent den CO-Gehalt in der Raumluft und registrieren dabei bereits kleinste Mengen im ppm-Bereich. CO-Melder oder auch CO-Warngeräte geben zum Beispiel mit einem akustischen Signal an, sobald sie Kohlenmonoxid in der Raumluft feststellen. Sie sind damit ein wertvolles Instrument im Arbeitsschutz.

Nützlich können sie zusätzlich auch im Brandschutz werden, da eine erhöhte CO-Konzentration in der Raumluft auch eine zu hohe Besuchermenge im Raucherraum bedeuten kann.
Die Gästeräume sind stets auf eine Höchstbesucherzahl ausgerichtet und auf eine Mindestverteilung der Gäste bzw. der aktiven Wasserpfeifen im Raum ausgelegt. Dabei wird kalkuliert, dass nie so viele Personen im Raum so dicht stehen dürfen, dass sie damit eine gefährliche CO-Konzentration produzieren könnten. Stehen versehentlich doch zu viele Wasserpfeifen mit glühender Kohle zu dicht im selben Raum, ist hierdurch auch die Brandgefahr erheblich erhöht. Daher kann ein Alarm durch den CO-Melder auch helfen, einen Brand zu verhindern.

Wichtig beim Einsatz von CO-Meldern ist es, Melder für den gewerblichen Gebrauch zu verwenden und jeden Tag einzeln den Testknopf zu betätigen.

Lüftungsanlage

In der Shishabar ist der Betrieb einer Lüftungsanlage verpflichtend vorgeschrieben. Dies ist vom Arbeitsschutz vorgegeben.
Die notwendige Leistung einer Lüftungsanlage bemisst sich nach der Anzahl der möglichen Shishas und der Raumgröße. Die Lüftungsanlage muss pro glühender Shisha 130 Kubikmeter Luft in der Stunde nach draußen blasen. Bei 20 Shishas im Raum muss sie also 2.600 Kubikmeter Luft pro Stunde schaffen.

Zusätzlich kann die Leistung der Anlage unterstützt werden und damit die Gefährdung der Besucher und der Mitarbeiter deutlich reduziert werden, indem zum Beispiel

– so wenig Kohle wie möglich verwendet wird,
– nur Wasserpfeifen mit geprüften Katalysatoren verwendet werden,
– geschlossene Aufsätze nur für je ein Kohlestück verwendet werden oder
– Shishas mit elektrisch beheizten Smokeboxen eingesetzt werden.

Brandgefahr

In der Shishabar geht einerseits eine mögliche Brandgefahr von jeder aktiven, also glühenden Shisha im Gästeraum aus, denn jede Wasserpfeife enthält glühende Kohlestückchen, die bei unbeabsichtigtem Herausfallen umliegende Materialien schnell entzünden können. Anderseits werden die Kohlestückchen in einem separaten Raum in der Regel mit einer Gasanfeuerungsanlage vorgeglüht. Hier kommen also permanent eine offene Flamme und brennbare Gase zusammen.

Im Sinne vom Brandschutz und auch im Sinne vom Arbeitsschutz müssen daher ausreichend Feuerlöscher mindestens der Klasse A gut sichtbar und gut erreichbar aufgestellt werden. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Wege zum Feuerlöscher und vom Feuerlöscher weg breit genug sind, um auch bei Hochbetrieb in der Bar noch als Fluchtweg dienen zu können. Die Feuerlöscher müssen so aufgestellt oder angebracht sein, dass sie niemandem im Wege stehen, keine Stolperfalle darstellen und nicht dazu anregen, unachtsam oder unbedacht beiseite gestellt zu werden.

Eine Begehung mit einem Experten für Brandschutz und mit einem Experten für Arbeitsschutz wird vor der Eröffnung der Bar und nach jeder Änderung in der Bar dringend empfohlen, falls sie nicht ohnehin vorgeschrieben ist.

Autor: Donato Muro. Co-Autor: Daniel Vanummißen

PDF “Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden”

Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.

Arbeitsschutz bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Arbeitsschutz bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – was verstehen wir darunter?

Unter elektrischen Betriebsmitteln werden alle Gegenstände verstanden, die ganz oder zumindest teilweise elektrische Energie anwenden oder die Informationen verarbeiten, speichern, verteilen oder verbreiten. Das sind also zum Beispiel Fabrikationsgeräte, Messgeräte, Speichergeräte und Verbrauchsgeräte, aber auch Fernmelde- und Informationstechnikgeräte, wie beispielsweise Telefone, Festplatten usw. Hilfs- und Schutzmittel zählen ebenso dazu, wenn diese ebenfalls elektrischen Sicherheitsanforderungen unterliegen, wie zum Beispiel spannungslose Piezoeffekt-Schalter. Werden mehrere dieser elektrischen Betriebsmittel zusammengeschlossen, so ist dies eine elektrische Anlage.

Der Sicherheitsexperte Donato Muro möchte mit zwei weiteren einfachen Beispielen verdeutlichen, dass viele den Begriff „elektrische Anlagen“ rein vom Wort her noch anders zuordnen. So sind ein einfaches Faxgerät und ein einzelner Arbeitsplatzrechner, wenn sich das Faxgerät über den Rechner bedienen lässt, zusammen bereits eine technische Anlage. Gleiches gilt auch für den Türöffner, wenn sich dieser über Ihr Arbeitsplatztelefon betätigen lässt.
Hieran zeigt sich, dass es nicht zwingend um große Elektroschränke, Netzwerkstationen oder Notstromaggregate handeln muss, sondern jeder auch kleine Zusammenschluss bereits eine Anlage darstellt. Dieses Grundverständnis hilft zu erklären, warum eine EuP Ausbildung in Ihrem Betrieb wichtig sein kann, um die es später in diesem Artikel geht.

Unfallverhütung bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Sicherheit für Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. In Bezug auf mögliche Gefahren beim Einsatz und Betreiben von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln bedeutet dies, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass sämtliche Elektrogeräte und Elektroanlagen nur von eigenständigen Elektrofachkräften errichtet, gewartet und geändert werden. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen, bei schweren Mängeln muss das betroffene Gerät umgehend aus der Nutzung genommen werden und darf nicht weiter angeschlossen sein. Sämtliche Geräte und Anlagen sind zu überwachen und regelmäßig zu prüfen.

Der erfahrene Sicherheitsexperte Donato Muro kennt hier viele Praxisfälle und kann die besondere Bedeutung dieser Vorgaben für den Arbeitsalltag anhand vieler Beispiele darlegen. PCs beispielsweise werden von einer Fachkraft installiert, geprüft und in Betrieb genommen. Ab dann unterliegen sie der regelmäßigen Kontrolle, aber werden zusätzlich nahezu täglich durch den jeweiligen Nutzer betrachtet, sodass Probleme an der Elektrik auffallen und gemeldet werden können. Bringt jedoch ein Mitarbeiter ein privates Gerät mit und schließt dies selbst an, ist dennoch der Arbeitgeber voll verantwortlich. In der Regel können hier unterschiedliche Regelungen für Arbeitnehmer gelten. So kann ein kurzfristiges Handy-Aufladen noch erlaubt sein, ein eigener Haartrockner oder eine eigene Kaffeemaschine dagegen nicht. Nicht jeder Mitarbeiter hat eine EuP Ausbildung abgeschlossen.

BUCH ZUR EUP, HIER.

Gefährdungsbeurteilung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Die Beurteilung der möglichen Gefahren ist Teil des allgemeinen Arbeitsschutzes und wird durch den Arbeitgeber vorgenommen anhand allgemeiner und bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auch elektrospezifischer Kriterien. Der Arbeitgeber bewertet die Gefährdung je Gerät und Einsatzort einzeln und leitet daraus entsprechende Schutzregeln ab. Einige Bewertungen werden sich hier mit denen aus Gründen des Brandschutzes decken. Ein Faxgerät gehört nicht in einen Feuchtraum und ein defektes Druckerkabel kann neben einem Stromschlag auch einen Brand auslösen.

Hierzu weist Donato Muro darauf hin, dass es in vielen Betrieben grundsätzliche Regelungen für die Mitarbeiter gibt, mit deren Einhaltung die Gefährdung bereits minimiert wird. Zum Beispiel reduziert ein Verbot, ein privates, Hitze erzeugendes Gerät im Büro zu betreiben, die Gefahr einer Leitungsüberhitzung deutlich.

Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

Der Unternehmer ist verpflichtet, alle elektrischen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen von einer Elektrofachkraft auf den ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen, um damit eine mögliche Gefährdung zu minimieren. Diese Prüfungen müssen vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen sowie nach jeder Änderung an Anlage oder Betriebsmittel und in regelmäßigen Abständen.
Damit Schäden an den Elektrogeräten frühzeitig entdeckt werden können, sind die regelmäßigen Abstände je nach Betriebsmitteln ausreichend dicht festzulegen. Die Prüfung vor der Erstinbetriebnahme kann entfallen, falls der Hersteller bzw. Errichter bestätigt, dass die Betriebsmittel oder Anlagen so beschaffen sind, dass sie der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ entsprechen.

Der Experte für Arbeits- und Brandschutz Donato Muro erläutert hier, dass mit jeder Prüfung der Elektrogeräte auch eine erneute Sensibilisierung der Belegschaft zeitgleich erfolgen kann. Als Beispiel aus der täglichen Praxis weist er auf Mehrfachsteckdosen hin. Wenn zum Beispiel ein Berufsanfänger neu an einen Arbeitsplatz kommt und das Ladekabel für sein Diensthandy zu kurz ist, könnte es ihm als eine gute Lösung erscheinen, eine Mehrfachsteckdose an die vorhandene Mehrfachsteckdose anzuschließen. Das Reinigungspersonal schließt an diese dann vielleicht seine Reinigungsmaschine an und überlastet durch die Verwendung der Steckdosenkette die Anlage. Eine der Mehrfachsteckdosen überhitzt, es entsteht zunächst ein Schmorschaden, bis es zu einem Kurzschluss kommt. Auf dieses Verbot der Reihenschaltung von Mehrfachsteckdosen kann nicht oft genug hin sensibilisiert werden.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Zur elektrotechnisch unterwiesenen Person wird ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Unternehmens, wenn er oder sie durch eine Elektrofachkraft (EFK) entsprechend geschult wurde. In der Schulung bzw. EuP Ausbildung muss die Person die zu übernehmenden Aufgaben erklärt bekommen, auf die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten hingewiesen werden, je nach Arbeitsbereich entsprechend angelernt werden und über Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstungen unterrichtet sein. Nach dem Sicherheitsexperten Donato Muro übernehmen EuP im Unternehmen sehr wertvolle Aufgaben. Um ein richtig angeschlossenes Telefon oder einen sachgemäß aufgestellten Drucker zu prüfen, ist ein Elektriker sicher ausreichend qualifiziert. Wenn es dagegen um die Prüfung beispielsweise komplexer Produktionsmaschinen geht, sind betriebliche Fachkenntnisse erforderlich, wie sie nur im Unternehmen selbst vorhanden sein können. Wann wird zum Beispiel eine Backstraße wo heiß, wo kommt der Strom dafür her und wo werden die Bänder gesteuert.

EuP Ausbildung

Die EuP Ausbildung ist eine sehr sinnvolle Investition in die Qualifikation der Belegschaft, in die Betriebssicherheit und in die Möglichkeit, Unfälle zu vermeiden und Kosten einzusparen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen haben den enormen Vorteil gegenüber externen Fachkräften, dass die Ausbildung zur EuP für Mitarbeiter eine Zusatzqualifikation darstellt. Sie sind also dennoch bei ihren eigentlichen Tätigkeiten permanent vor Ort am Arbeitsplatz, dann aber mit den Augen und den Kenntnissen eines Fachkundigen in der Unfallverhütung. HIER ZUR ONLINE EUP AUSBILDUNG!

Ein eintretender Unfall kann eben nicht nur eine Person schädigen, die dann auf nicht kalkulierbare Zeit dem Unternehmen fehlen könnte, sondern ein Unfall kann auch für einige Zeit die Produktion zum Erliegen bringen.
Die EuP Ausbildung kann bei Donato Muro vor Ort oder auch als Online-Schulung absolviert werden.

Die Ausbildung vermittelt unter anderem Inhalte zu den Themen

– Elektrotechnische Grundkenntnisse
– Schutzmaßnahmen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
– Erste Hilfe bei Unfällen mit Strom
– Schutzmaßnahmen für Berührungen mit unter Strom stehenden Elementen
– künftige Aufgaben als EuP

Haftung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Mit einer EuP Ausbildung werden Mitarbeitende in die Lage versetzt, im Unternehmen zu Schutzzwecken elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig gemäß den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ auf einwandfreien Zustand und fehlerfreie Funktion hin zu prüfen (im Prüfteam unter Aufsicht einer EFK).

Verantwortlich für die Geräte und für den Mitarbeiterschutz ist und bleibt aber der Unternehmer selbst. Kommt es trotz aller ergriffenen Maßnahmen zu einem Unfall oder Personenschaden, muss er einerseits nachweisen können, dass er seine Pflichten stets erfüllt hat, und andererseits muss er nach einem Schaden die Gefährdungslage neu bewerten und ggf. die Maßnahmen anpassen.

Die Jahresunterweisung für die EUP bieten wir auch online an für nur 39 €.

Arbeitsschutz-Dokumentation

Donato Muro geht in seinen EuP Ausbildungen besonders auf Zweck und Nutzen der Prüfungsdokumentation bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und auf die Vorteile digitaler Dokumentationen ein.
Jede Prüfung wird mit einer Prüfungsdokumentation abgeschlossen, die dem Unternehmer dazu dient, nachzuweisen zu können, dass er seine Pflichten jederzeit richtig und ordnungsgemäß erfüllt hat. In dem Sinne haftet der Unternehmer nicht für jeden auftretenden Schaden, sondern vielmehr für eine mögliche Pflichtverletzung mit dadurch entstandenem Schaden.

Für diesen Zweck und als Basis der nächsten Prüfung muss die Dokumentation alle wichtigen Prüfungsergebnisse und ergriffenen Maßnahmen enthalten, beispielsweise Angaben zum Gerät bzw. zur Anlage, Datum, Umfang, Anlass, Ergebnis, Frist der Prüfung, verwendete Prüf- und Messgeräte, Prüfperson mit Unterschrift. Stilllegung, Mängelbeseitigung, Nachrüstung oder zusätzliche Schutzmaßnahmen müssen ebenso aus der Dokumentation hervorgehen.

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