Neue TRBS 1116 zur Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln veröffentlicht

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die neue Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1116 “Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln” nun auf unserer Homepage verfügbar ist. Diese Regel konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und bietet Arbeitgebern eine klare Orientierung zur Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsumfeld.

Die TRBS 1116 legt den Fokus auf die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und betont die Bedeutung der Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten. Arbeitgeber sind angehalten, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei sind schriftliche Betriebsanweisungen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache bereitzustellen.

Die Regel beschreibt die Anforderungen an die Qualifikation von Mitarbeitern, die spezielle Maschinen wie Gabelstapler, Teleskoplader, Arbeitsbühnen, Kräne und Bagger bedienen. Die Dokumentation der Kompetenzen und Schulungen ist dabei von entscheidender Bedeutung. Digitale Formate wie Video-Technologie oder E-Learning können neben Präsenzunterricht eingesetzt werden, um ein ausreichendes Verständnis der Inhalte zu gewährleisten.

Die Einhaltung der TRBS 1116 und anderer Technischer Regeln gewährleistet, dass Arbeitgeber die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen. Alternative Lösungen sind nur dann zulässig, wenn sie mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten bieten.

Die TRBS 1116 gliedert sich in folgende Abschnitte:

  1. Anwendungsbereich: Der Anwendungsbereich der Regel umfasst alle relevanten Aspekte der Betriebssicherheitsverordnung, wie Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, Beauftragung für die Verwendung von Arbeitsmitteln und Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.
  2. Begriffsbestimmungen: In diesem Abschnitt werden die zentralen Begriffe und Definitionen erläutert, die im Zusammenhang mit der sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln stehen.
  3. Allgemeine Anforderungen: Dieser Abschnitt stellt die grundlegenden Anforderungen an Arbeitgeber dar, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten, einschließlich der Beurteilung von Gefährdungen und der Bereitstellung von schriftlichen Betriebsanweisungen.
  4. Anforderungen an die Qualifizierung von beauftragten Beschäftigten: Hier werden die spezifischen Anforderungen an die Qualifizierung von Mitarbeitern beschrieben, die befugt sind, Arbeitsmittel zu verwenden, sowie die Dokumentation, die ihre Kompetenz nachweist.
  5. Beispiele für Anforderungen an die Qualifizierung von beauftragten Beschäftigten: In diesem Abschnitt werden praktische Beispiele für die Anforderungen an die Qualifizierung von Beschäftigten gegeben, die verschiedene Arten von Arbeitsmitteln verwenden, einschließlich Gabelstaplern, Teleskoplader, Arbeitsbühnen, Kränen und Baggern.

Wir laden Sie ein, die neue TRBS 1116 auf unserer Homepage herunterzuladen und sich mit den aktualisierten Anforderungen und Bestimmungen vertraut zu machen. Die Einhaltung dieser Regel stellt sicher, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln erfüllen.

Unsere Homepage bietet Ihnen die Möglichkeit, die vollständige PDF-Datei “TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln” herunterzuladen. Nutzen Sie diese Ressource, um die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung in Ihrem Unternehmen sicherzustellen und Ihre Beschäftigten bestmöglich zu schützen.

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung der TRBS 1116 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team aus Experten berät Sie bei der Auswahl geeigneter Schulungen, der Erstellung von Betriebsanweisungen und der Implementierung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Betrieb. Besuchen Sie unsere Homepage oder kontaktieren Sie uns direkt, um mehr über unsere Angebote und Dienstleistungen zu erfahren.

Direkter Download-Link: TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln (PDF)

Brief von der BG bekommen?

Unsere Sicherheitsingenieure in Nordrhein-Westfalen beraten Sie zu den Forderungen Ihrer Berufsgenossenschaft und finden für Ihr Unternehmen die passende Lösung!

Ein Brief von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) kann zunächst beunruhigend wirken und viele Fragen aufwerfen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit von Sicherheitsingenieur.NRW ist jedoch für Sie da, um gewissenhaft und kompetent Ihre Anliegen zu klären und eine harmonische Lösung zu finden, die die Forderungen der BG mit Ihrem Unternehmen in Einklang bringt. Wir sind spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und stehen Ihnen mit umfangreicher Expertise und unkomplizierter Soforthilfe zur Seite.

Ist BGM rechtlich verbindlich für den Arbeitgeber wie Arbeitsschutz? #AS22

Kein Problem für wahre Sicherheitsingenieure!

Unsere Sicherheitsingenieure zeichnen sich durch ihre fachkundige Expertise, langjährige Erfahrung und empathische Herangehensweise aus. Sie ermutigen und unterstützen Ihre Mitarbeitenden, um gemeinsam die Herausforderungen zu meistern, die ein Brief von der BG mit sich bringen kann.

Unsere Leistungen im Überblick:

Unverbindliche Kontaktaufnahme: Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, sobald Sie einen Brief von der BG erhalten haben. Wir bieten eine unverbindliche Erstberatung an, um Ihre Situation zu besprechen und Ihnen aufzuzeigen, wie wir Ihnen bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen helfen können. KONTAKT

Umfangreiche Beratung: Unsere Arbeitsschutzhelden analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen passgenaue Lösungen, um die Forderungen der BG zu erfüllen. Dabei berücksichtigen wir stets die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens, um eine harmonische und erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Auskunft durch fachkundige Experten: Unsere Sicherheitsingenieure verfügen über umfassendes Wissen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung. Sie sind bestens mit den gesetzlichen Vorschriften und BG-Regelwerken vertraut und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unkomplizierte Soforthilfe: Wir wissen, dass ein Brief von der BG schnelles Handeln erfordert. Deshalb bieten wir Ihnen unkomplizierte und effektive Soforthilfe, um Ihr Unternehmen schnell wieder auf den richtigen Kurs zu bringen.

So erreichen Sie uns:

Um die Unterstützung unserer Arbeitsschutzhelden in Anspruch zu nehmen, rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0211 83836660 an oder senden Sie uns eine E-Mail an info@sicherheitsingenieur.nrw. Unsere Experten freuen sich darauf, Ihnen und Ihrem Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu helfen.

Checkliste: Typische Anforderungen bei einer BG-Kontrolle

  1. Dokumentation zur Übertragung von Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz
  2. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  3. Dokumentation der Unterweisungen (Teilnehmerlisten und Inhalte [Präsentationen/ Handouts o.ä.])
  4. Bestellungsurkunde/ Dienstleistungsvertrag über die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
  5. Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe
  6. Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement-System (falls vorhanden)
  7. Arbeitsschutzausschuss-Sitzungsprotokolle
  8. Vorsorgekartei zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  9. Prüfnachweise der wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln
  10. Notfall- und Brandschutzpläne
  11. Nachweise über die regelmäßige Wartung von sicherheitsrelevanten Anlagen (z. B. Brandschutzanlagen, Lüftungsanlagen)
  12. Dokumentation der Arbeitsunfälle und Maßnahmen zur Unfallverhütung

Diese Checkliste gibt einen Überblick über die typischen Anforderungen bei einer BG-Kontrolle. Abhängig von Ihrer Branche und den spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens können weitere Dokumente und Nachweise erforderlich sein. Unsere Experten von Sicherheitsingenieur.NRW helfen Ihnen gerne dabei, sich optimal auf eine BG-Kontrolle vorzubereiten und alle notwendigen Dokumente bereitzuhalten.

Fazit

Ein Brief von der BG muss kein Grund zur Sorge sein, wenn Sie die Sicherheitsingenieure von Sicherheitsingenieur.NRW an Ihrer Seite haben. Unsere erfahrenen Experten beraten Sie umfassend und kompetent, um die Forderungen Ihrer Berufsgenossenschaft zu erfüllen und für Ihr Unternehmen eine passende Lösung zu finden. Mit unserer fachkundigen Beratung und unkomplizierten Soforthilfe meistern Sie die Herausforderungen, die ein Brief von der BG mit sich bringt, und sorgen gleichzeitig für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeitenden. In Nordrhein-Westfalen sind wir Ihr verlässlicher Partner in Sachen Arbeitsschutz und Sicherheit. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren Arbeitsschutzhelden unterstützen!

Schweißrauchexpositionen in Deutschland und Bewertung der gesundheitsschädigenden Wirkungen – insbesondere im Hinblick auf Lungenkrebserkrankungen

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat das Lungenkrebsrisiko durch Schweißrauchexpositionen neu bewertet und stuft diese nun als krebserregend ein. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ (ÄSVB) in Deutschland prüft derzeit, ob eine neue Berufskrankheit “Lungenkrebs durch Schweißrauche” in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgenommen werden soll. Die Bewertung gestaltet sich jedoch schwierig, da Schweißrauch oft Stoffgemische sind und das gleichzeitige Wirken der Gefahrstoffe auf die Gesundheit noch nicht ausreichend erforscht ist. In diesem Artikel wird die aktuelle Einstufung von Schweißtätigkeiten im Berufskrankheiten-Recht in Deutschland erläutert und auf den Schwierigkeiten bei der Ableitung einer Dosis-Wirkungs-Beziehung hingewiesen. Eine Herangehensweise zur Beurteilung von Schweißrauchexpositionen wird abschließend diskutiert.

In Schweißbereichen sind Schweißpersonal und andere Arbeitende Schweißrauch- und Schweißgasexpositionen ausgesetzt, die gesundheitsschädigende Wirkungen haben können. Schweißrauchpartikel sind so klein, dass sie bis in die unteren Atemwege und in die Lungenalveolen gelangen können und Atemwegs- und Lungenerkrankungen verursachen können. Metalle und Metallverbindungen in Schweißrauchen haben unterschiedliche Wirkungen auf die Gesundheit, darunter atemwegsbelastende, toxische und krebserzeugende Wirkungen. Das Berufskrankheitenrecht berücksichtigt die gesundheitsschädigende Wirkungen von Schweißrauchen und Gasen, einschließlich Eisen und Mangan, die bei der Schweißung von un- und niedriglegierten Stählen freigesetzt werden. Expositionen gegenüber Chrom(VI)-Verbindungen, Nickel, Thorium und cadmiumhaltigen Schweiß- und Lötrauchen können ebenfalls gesundheitsschädlich sein und unter Berufskrankheiten-Nummern anerkannt werden. Die Expositionshöhe und -dauer sowie das zeitliche Muster spielen bei der Bewertung eine wichtige Rolle. Informationen zu den am häufigsten angewendeten Schweißverfahren und ihren Emissionen werden ebenfalls berücksichtigt.

Schweißen und die damit verbundenen Verfahren wie thermisches Schneiden und Beschichten setzen Gefahrstoffe in Form von Rauchen und Gasen frei. Die Rauche bestehen vorwiegend aus partikelförmigen Metallen oder Metallverbindungen, die aus der Schmelze freigesetzt werden. Die pro Zeiteinheit freigesetzte Rauchmenge (Emissionsrate) ist verfahrensspezifisch und hängt von verschiedenen Prozessparametern ab. Die Art und Zusammensetzung des Schutzgases sowie die Oberflächenbeschaffenheit des zu schweißenden Bauteils beeinflussen ebenfalls die Emissionsrate.

Die Schutzgase, die bei den Metall-Schutzgasschweißverfahren (MSG) verwendet werden, bestehen üblicherweise aus Argon-Kohlenstoffdioxid-Gasgemischen (MAG-Schweißen) oder Argon (Metallinertgasschweißen, MIG). Das Schutzgas hat vorwiegend die Aufgabe, Reaktionen der Schmelze mit der Umgebungsluft zu verhindern und den Prozess zu stabilisieren.

Bei den Verfahren der Autogentechnik (z. B. Gasschweißen) wird die erforderliche Prozesswärme durch Verbrennen eines Brenngases zugeführt. Dabei entstehen Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid.

Die Expositionshöhe hängt von verschiedenen Randbedingungen ab, wie der Schweißdauer, der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen wie Rauchabsaugung, räumlichen Gegebenheiten am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzlüftung, und Arbeitsposition der schweißenden Person (mit dem Kopf in oder außerhalb der Rauchfahne).

In Deutschland gibt es ca. 350.000 bis 500.000 Beschäftigte mit regelmäßiger Exposition gegenüber Schweißrauchen und -gasen. Die genaue Anzahl ist schwierig abzuschätzen, da es auch Beschäftigte aus verwandten Bereichen gibt, die zeitweise mit schweißtechnischen Tätigkeiten betraut sind.

In deutschen Betrieben wurden von 1973 bis 2021 ca. 131.000 Messwerte zur Schweißrauchbelastung ermittelt. Die meisten Daten beziehen sich auf Metall-Aktivgas-Schweißen, Wolfram-Inertgasschweißen, Metall-Inertgas-Schweißen und Lichtbogenhandschweißen. Die Schweißrauchbelastung konnte durch effektivere Schutzmaßnahmen und Prozessoptimierungen reduziert werden, aber einige Schweißverfahren überschreiten immer noch den Allgemeinen Staubgrenzwert. Moderne Absaugtechnik und modifizierte Prozesstechnik können jedoch helfen, den Grenzwert einzuhalten, wie eine Studie von 2019 zeigt.

Es gibt zahlreiche epidemiologische Studien zum Zusammenhang zwischen Exposition gegenüber Schweißrauchen und Lungenkrebs. Die meisten dieser Studien betrachten Metallschutzgasschweißen (GMAW), Lichtbogenhandschweißen (MMA, SMAW) und Wolframinertgasschweißen (TIG, GTAW) mit Stahlwerkstoffen. Es gibt jedoch nur wenige Untersuchungen zu anderen Werkstoffen. Die ausgewerteten Studien zeigen eine hohe Heterogenität und oft nur marginale Risikoerhöhungen (um etwa 10%). Einige Studien zeigen keinerlei Risikoerhöhung. In einigen Studien mit konsistenteren Expositions-Risiko-Beziehungen werden dagegen zum Teil Risikoerhöhungen für Lungenkarzinome von über 50% nachgewiesen, jedoch nur selten oberhalb einer Risikoverdoppelung.

Zwei Kohortenstudien, die über rund 40 Jahre nachverfolgt wurden, zeigen eine hohe Anzahl an personengetragenen, ganzschichtigen Schweißrauchmessungen und bilden das Expositionsgeschehen im direkten Atembereich der Beschäftigten aussagekräftig ab. Fall-Kontroll-Studien zeigen im Durchschnitt etwas höhere Lungenkrebsrisiken als Kohortenstudien. Es wird vereinzelt diskutiert, ob Fehleinstufungen von Schweißenden mit tatsächlich stattgehabter Exposition auch gegenüber Cr(VI)- beziehungsweise Nickeloxid-haltigen Schweißrauchen zu den Erhöhungen des Lungenkrebsrisikos bei “mild steel welders” beitragen. Die IARC stützt ihre Einschätzung jedoch auch auf Ergebnisse mechanistischer, toxikologischer Untersuchungen und von Tierversuchen, die entsprechende Pathomechanismen beziehungsweise Lungenkarzinome auch durch “mild steel”-Schweißrauche aufzeigen. Insgesamt halten die Autoren eine ausschließlich durch Cr(VI)- und Nickeloxid-Expositionen bedingte Verursachung der Erhöhung des Lungenkrebsrisikos bei “mild steel welders” nicht für belegbar.

Die Ermittlung der Schweißrauchexposition bei der Bewertung von Berufskrankheiten erfordert eine detaillierte Arbeitsanamnese, um sowohl die Expositionsdauer als auch die Expositionshöhe zu berücksichtigen. Wenn keine Daten aus dem betreffenden Betrieb vorliegen, können Expositionsabschätzungen auf der Grundlage des 90. Perzentils von Daten vergleichbarer Arbeitsplätze vorgenommen werden. Bei der Ermittlung der Expositionshöhe sind Angaben zu den angewandten Arbeitstechniken und zu den eingesetzten Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Anwendung hochemittierender Schweißverfahren und das Fehlen einer Schweißrauchabsaugung können zu einer höheren kumulativen Schweißrauchdosis führen. Eine differenzierende Ermittlung der Expositionsgegebenheiten ist bei der Bewertung von Schweißrauchexpositionen im Rahmen von Berufskrankheiten erforderlich. Die Ermittlung von Chrom- und Nickeljahren bei BK-Ermittlungen im Zusammenhang mit den BKen 1103 und 4109 wird hier nicht behandelt, da dies den Rahmen dieses Diskussionsbeitrags sprengen würde.

Die Expositionsdaten in den Tabellen 1 und 2 zeigen, dass Arbeitsplatzgrenzwerte beim Schweißen oft überschritten werden. Die Verbesserung von Schutzmaßnahmen hat zu einer Verringerung der Schweißrauchbelastung beigetragen, aber die Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwerts für die A-Fraktion ist selbst unter Anwendung verbesserter Schutzmaßnahmen nicht immer gegeben. Die Schweißrauchexpositionen werden durch bearbeitete Werkstoffe, Schweißverfahren, schweißtechnische Parameter und wirksame Schweißrauchabsaugung beeinflusst. Es gibt keinen gesonderter Beurteilungsmaßstab für Schweißrauche unter Präventionsgesichtspunkten in Deutschland oder der EU. Es ist unerlässlich, bei der Ermittlung der Expositionshöhe eine detaillierte Arbeitsanamnese zu erheben.

Die meisten Studien beschreiben eine zumeist leichte Erhöhung des Lungenkrebsrisikos für Schweißende, aber eine konsistent zu sichernde Expositions-Risiko-Beziehung lässt sich in Synopsis der Datenlage nicht ableiten. Adjustierungen für bekannte potenzielle Confounder verringern das Risiko oft deutlich, und die Risikoerhöhungen in der Mehrzahl der Studien sind mit durchschnittlich etwa 10-30 % eher gering.

Zusammenfassend wird empfohlen, zunächst zu prüfen, ob die Anerkennungskriterien für bereits als kanzerogen eingestufte Schweißrauchkomponenten gegeben sind, bevor weitere Schritte unternommen werden. Falls dies nicht der Fall ist, kann eine Risikoabschätzung durchgeführt werden, wobei die Expositionshöhe und Dauer der Schweißtätigkeiten sowie die Schweißverfahren berücksichtigt werden sollten. Es wird empfohlen, die Eingrenzung auf Schweißverfahren an Stählen vorzunehmen. Die Entscheidung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, hängt von weiteren Faktoren ab, wie der Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats und der Aufnahme in die BK-Liste.

Dieser Text ist eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Arbeit “Schweißrauchexpositionen in Deutschland und Bewertung der gesundheitsschädigenden Wirkungen” von den Autoren Hermann Maximilian Bolt, Katja Radon und Thomas Brüning, veröffentlicht in der Zeitschrift ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed im Jahr 2020. Alle Informationen und das Copyright liegen bei den Autoren und der Zeitschrift ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed. Der Originalartikel ist hier zu finden: https://www.asu-arbeitsmedizin.com/wissenschaft/schweissrauchexpositionen-deutschland-und-bewertung-der-gesundheitsschaedigenden.

Arbeitsunfall im Sozialraum? – Dieses Urteil hat Folgen

Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Sturz auf dem Weg zu einem Getränkeautomaten am Arbeitsplatz als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, da ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestehe. Die Entscheidung gilt auch für den Weg zum Kaffeeautomaten und bedeutet, dass Arbeitnehmer in Zukunft bei einem Unfall auf dem Weg zum Automaten am Arbeitsplatz versichert sind.

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitnehmer sind in Zukunft bei Unfällen auf dem Weg zum Getränkeautomaten, Kaffeeautomaten oder anderen im Betrieb aufgestellten Automaten versichert, da der Weg zum Automaten als versicherte Tätigkeit eingestuft wird. Arbeitgeber sollten daher dafür sorgen, dass die Wege zum Automaten und die Automaten selbst sicher sind, um Unfälle zu vermeiden. Insbesondere sollten sie darauf achten, dass der Boden nicht rutschig ist und dass der Automat leicht zugänglich ist.

Die Entscheidung des Gerichts hat auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, wenn sie sich auf dem Weg befinden, um sich Nahrungsmittel zum alsbaldigen Verzehr zu besorgen. Wenn sie jedoch Lebensmittel für den häuslichen Bereich einkaufen, sind die insoweit zurückgelegten Wege nicht versichert. Auch die Nahrungsaufnahme selbst ist dem privaten Lebensbereich zuzurechnen und daher grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts bedeutet auch, dass der Unfallversicherungsschutz nicht an der Tür zum Sozialraum endet. Der Sozialraum gehört eindeutig zum Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, und daher gilt der Unfallversicherungsschutz auch in diesem Raum. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass der Sozialraum sicher ist und dass die Mitarbeiter keine Gefahrenquellen in diesem Raum schaffen.

Fazit

Insgesamt ist das Urteil eine positive Entwicklung für Arbeitnehmer, da es den Versicherungsschutz ausweitet und Arbeitgeber dazu anhält, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil in anderen Fällen angewendet wird und wie sich die Rechtsprechung in Zukunft entwickelt.

Hessisches Landessozialgericht (LSG) Urteil vom 07.02.2023, Az. L 3 U 202/21


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Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte in 5 Bereichen – Gesundheitswesen, Produktion, Bauwesen, Verwaltung und chemische Industrie.

Was ist der Unterschied zwischen FASI, Sifa, SiBe, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter?

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ANGEL – holt Hilfe, wenn du es nicht mehr kannst.

Der Schutzengel für Alleinarbeit.

Eine Situation, die Ihnen vielleicht bekannt vorkommt: Sie arbeiten allein, plötzlich wird Ihnen schwindlig. Im schlimmsten Fall stürzen Sie oder werden bewusstlos und können sich nicht mehr rechtzeitig bemerkbar machen. In solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie schnell Hilfe erhalten. Besonders Personen, die allein oder mobil arbeiten, sind diesem Risiko ausgesetzt.

Automatische Alarmierungssysteme, die den Vorfall erkennen, bieten in solchen Situationen einen großen Vorteil: Sie können rasch Hilfe verständigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Betrachtet man die statistischen Daten für Deutschland, kam es 2021 auf Baustellen zu über 118.000 Arbeitsunfällen. Somit haben Baukonstruktion- und Innenausbauberufe das höchste Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden.

Wie bei allen Arten von Verletzungen ist eine schnelle und angemessene Reaktion erforderlich. Besonders Alleinarbeiter:innen sind gefährdet, da sie bei Verletzungen oftmals niemanden in der Nähe haben. Obwohl Sie nur leicht verletzt sind, werden Sie möglicherweise nicht sofort vermisst. Vielleicht fahren Sie morgens mit ihren Kolleg:innen gemeinsam auf die Baustelle, sind aber in unterschiedlichen Stockwerken tätig? Vielleicht sind Sie bewusstlos geworden? Somit könnte sich Ihre Verletzung verschlimmern und Sie könnten später als erwartet medizinisch behandelt werden.

Assistenzsysteme können helfen, dieses Risiko zu minimieren. Eines dieser Systeme ist ANGEL von ADRESYS. Die ANGEL-Systeme tragen Sie am Hosenbund. Die Elektronik erkennt automatisch Notfälle wie Regungslosigkeit, Sturzunfälle oder Elektrounfälle.

In solchen Notfällen alarmieren die Elektronik und das verbundene Smartphone Personen in der Nähe akustisch, damit Umstehende den Ton wahrnehmen und helfen können. Das System schlägt sofort Alarm und setzt zudem die persönliche Rettungskette mithilfe der übermittelten GPS-Koordinaten in Gang. So werden hinterlegte Notfallkontakte, wie zum Beispiel Kolleg:innen, über den Unfall per Sprachanruf und SMS informiert und können rasch zu Hilfe eilen. Das System umfasst auch eine Notfall-GPS-Lokalisierung und sendet zusätzliche Informationen, z. B., wer verletzt oder was passiert ist.

So kann ein intelligentes System Ihr Schutzengel in Notfällen sein, besonders wenn Sie nicht mehr selbst Hilfe rufen können. Damit will Adresys sicherstellen, dass aus kleinen Unfällen keine schweren werden. Sie wollen ANGEL für sich testen? Wir bieten Testpakete an, damit Sie ANGEL in Ihrer Arbeitsumgebung intensiv testen können. Schreiben Sie uns gerne eine Mail an angel@adresys.com!

Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten und Diisocyanate Schulung

Der richtige Umgang mit Diisocyanaten

Im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und gesundheitlicher Unversehrtheit am Arbeitsplatz spielt der richtige Umgang mit Diisocyanaten eine wichtige Rolle. Diese Substanzen können Berufskrankheiten auslösen. Aktuelle Zahlen belegen zwar, dass prozentual gesehen und auf die Gesamtzahl der in den entsprechenden Branchen tätigen Personen gerechnet Berufskrankheiten eher selten auftreten. Jedoch erkranken in absoluten Zahlen gesehen in der EU jährlich etwa 5.000 Personen in Zusammenhang mit der Verarbeitung oder dem Hantieren mit Diisocyanaten. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen wird sich diese Zahl deutlich reduzieren lassen.

Wir zeigen Ihnen weiter unten, welche Diisocyanate Schulung Sie für Ihre Mitarbeiter benötigen.

Es kommt auf den richtigen Umgang mit diesen Stoffen an und das richtige Bewusstsein für die vorhandene Gesundheitsgefährdung. Den kann man lernen. Wer weiter mit Diisocyanaten arbeiten möchte, muss den sachgerechten Umgang damit künftig auch lernen.

Was sind Diisocyanate?

Diisocyanate klingt erst mal spannend, aber auch ziemlich unbekannt. Das muss sich ändern. Diisocyanate sind chemische Grundstoffe, die zur Herstellung von Polyurethanen und Polyharnstoffen verwendet werden.
Gerade in der Bauindustrie gibt es sehr zahlreiche Anwendungsbereiche für diese chemischen Grundstoffe. Sie finden sich zum Beispiel in Bauschaum, in wasserbasierten Lacken, in Beschichtungen, in Harzen, Ölen und Wachsen, in Klebstoffen beispielsweise für Bodenbeläge und vielem mehr.

Diese große Anzahl an Baumaterialien, die Diisocyanate enthalten, bringt auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Verarbeitungsarten mit sich. Einige Materialien werden gesprüht, andere gegossen, gespritzt, aufgetragen, aufgewalzt, mit Airbrush aufgebracht, einige werden erhitzt, um verwendet werden zu können. Die Baustoffe können fest sein, flüssig, zähflüssig, selbst aushärtend und einige reagieren erst durch das Zusammenbringen mehrerer Komponenten während der Verarbeitung.

Die Konzentrationen von Diisocyanaten in den Baustoffen variiert sehr. Es kann also vorkommen, dass Mitarbeiter am Bau viel mit Baustoffen arbeiten, die wenig Diisocyanate enthalten, oder wenig mit Baustoffen arbeiten, die viel Diisocyanate enthalten. Häufig enthalten gleich mehrere Baustoffe im direkten Arbeitsumfeld unterschiedliche Diisocyanate. Es ist im Bau fast nicht möglich, gar nicht mit Diisocyanaten in Kontakt zu kommen.

Warum sollen Diisocyanate eingeschränkt werden?

Diisocyanate können zu schweren Berufskrankheiten führen. Es sind je nach Art und Ausmaß des Kontaktes im täglichen Umgang mit den unterschiedlichen Baustoffen allergische Reaktionen möglich, Hautreizungen, chronisches Asthma, und einige Stoffe stehen auch im Verdacht krebserregend zu sein.
Aufgrund dieser nachgewiesenen Gefährdung der Gesundheit durch Diisocyanate kamen Stimmen auf, die Diisocyanate in der EU auf Dauer ganz verbieten wollten. Allerdings gibt es für die meisten Baustoffe keine nahezu gleichwertigen Alternativen. Ein Verbot von diisocyanatehaltigen Baustoffen würde fast der Lahmlegung der gesamten Bauindustrie gleichkommen.

Daher wurde in der EU entschieden, dass die Gefährdung durch Diisocyanate sehr ernst genommen werden muss, ihr Einsatz aber zunächst nicht untersagt wird, sondern der freie Verkauf stark einzuschränken ist.
Auf diese Weise sollen die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen Berücksichtigung finden: Die Bauindustrie kann weiter die über viele Jahre entwickelten und bewährten Baustoffe verwenden, die Arbeitnehmer werden aber dadurch vor möglichen Gefährdungen geschützt, dass die Baustoffe als Gefahrstoffe klassifiziert werden und beim Einsatz der Gefahr bewusst gemacht wird.
Die Gesundheitsgefährdung tritt in aller Regel nicht durch verarbeitete Baustoffe, die Diisocyanate enthalten, auf, sondern während der Verarbeitung.

Werden beispielsweise wasserbasierte Lacke mit einem Sprühgerät in Airbrush-Technik aufgetragen, so entstehen feine Aerosole, die von jedem Anwesenden eingeatmet werden können. So gelangen Diisocyanate in den menschlichen Organismus. Bauarbeiter, die täglich damit hantieren, sind der Gefahr täglich ausgesetzt. Sind dagegen diese gesprühten Lacke völlig ausgehärtet, sondern sie in aller Regel keine Diisocyanate mehr ab, sodass keine weitere Gefährdung von dem Baustoff mehr ausgeht.

Verordnung zu Diisocyanaten-Beschränkung

Die REACH-Beschränkungsregelung (EU-Kommission-Verordnung 2020/1149) sieht vor, dass ab dem 24.08.2023 Stoffe und Produkte mit Diisocyanaten nur noch dann frei für die gewerbliche und industrielle Verarbeitung erworben werden kann, wenn die Diisocyanaten-Konzentration darin unter 0,1 Gewichts-Prozent liegt. Das trifft aktuell allenfalls auf bestimmte Lacke, Wachse und Öle annähernd zu. Diese könnten bei geringer Reduzierung des Anteils an Diisocyanaten weiter frei verkäuflich bleiben.

Alle übrigen Stoffe, die Diisocyanaten enthalten, müssen dann zwingend einen Aufdruck aufweisen mit dem Text „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.“ Der Verkauf und der Einsatz dürfen nur noch bei vorliegendem Schulungsnachweis erfolgen.

Die genannte Verordnung ist bereits in Kraft getreten.

Arbeitgeber und Selbstständige, bei denen Stoffe oder Produkte mit Diisocyanaten zum Einsatz kommen, sind daher gezwungen, selbst für die rechtzeitige Schulung der betroffenen Personen zu sorgen, wenn sie diese weiter beziehen können wollen. Die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung müssen vom Arbeitgeber oder Selbstständigen dokumentiert werden.

Die reine Anwesenheit vor Ort einer Person mit nachgewiesener Schulung reicht nicht aus, um alle Mitarbeiter mit diesen Gefahrstoffen arbeiten zu lassen. Jeder einzelne Mitarbeiter, der die Stoffe oder Produkte verwenden möchte, benötigt eine eigene Schulung.

Diisocyanate Schulung für Ihre Mitarbeiter

Schulungen zum sicheren Umgang mit Produkten, die Diisocyanate enthalten, müssen von Sicherheitsexperten und Experten für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gegeben werden. Eine Weitergabe des Fachwissens zu Diisocyanaten innerhalb eines Kollegiums ist nicht ausreichend.

Jeder einzelne Mitarbeiter, der mit Produkten, die Diisocyanate enthalten, arbeiten möchte, benötigt eine eigene Schulungsteilnahme und ein eigenes Zertifikat für die Diisocyanate Schulung.

Verfügt ein Betrieb nicht über Mitarbeiter mit entsprechendem Schulungszertifikat, so kann dieser nach dem 24.08.2023 keine diisocyanatehaltigen Stoffe mehr beziehen, soweit die Diisocyanate- Konzentration mindestens 0,1 Gewichtsprozente beträgt.

Die Schulungen sollen für einen angemessen geschützten Umgang mit diisocyanatehaltigen Gefahrstoffen sensibilisieren. Je nach verwendetem Stoff oder Produkt wird in drei Gefahrklassen eingeteilt. Dementsprechend gibt es auch drei Schulungstypen, die jeweils auf die unterschiedlichen Gefahrklassen abzielen.

Folgende Diisocyanate Schulungen sind für Ihre Mitarbeiter notwendig:

  • Wer ausschließlich nur Montageschäume mit Aerosoldosen schäumt, benötigt zum Beispiel nur die Basisschulung,
  • Wer dagegen beispielsweise Farben oder Beschichtungen streicht, spachtelt oder in einer Spritzkabine spritzt, benötigt zusätzlich zu der Basisschulung auch die Aufbauschulung.
  • Mitarbeiter, die Tätigkeiten ausüben, bei denen sie die Stoffe über 45 °C erwärmen, müssen zwingend alle drei Schulungen absolvieren: Die Basisschulung, die Aufbauschulung und die Fortgeschrittenenschulung.

Es ist daher sehr zu empfehlen, rechtzeitig die notwendigen Schulungen zu terminieren, um ab dem 24. August 2023 nahtlos weiter arbeiten zu können. 

Der Sicherheitsexperte Donato Muro führt die erforderlichen Schulungen für Sie durch. Vereinbaren Sie bitte einen kurzen Besprechungstermin zur Abstimmung der passenden Schulungstermine.

Aufzeichnung des kostenlosen Webinars von Sicherheitsingenieur.NRW

Folien als PDF zum Downloaden

Hier die PDF “Beschränkung von Diisocyanaten unter REACH: Was industrielle und gewerbliche Verwender und Lieferanten beachten müssen” herunterladen.

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