Ob Flachdachterrasse, Zwischengeschoss in der Produktionshalle oder Außentreppe zum Lager: Überall dort, wo Beschäftigte an offenen Kanten arbeiten oder vorbeigehen, stellt sich für Sie als Sicherheitsverantwortliche dieselbe Frage. Reicht die vorhandene Sicherung aus, oder muss nachgerüstet werden? Für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsleiter ist Absturzsicherung dabei kein abstraktes Thema, sondern ein handfester Punkt in der Gefährdungsbeurteilung, der am Ende in konkrete Bauteile münden muss.

Die gute Nachricht: Ein normgerechtes Geländer muss heute nicht mehr aufwendig vor Ort geschweißt werden. Anbieter maßgefertigter Edelstahlsysteme wie mgbtechnik liefern inzwischen komplette Bausätze für den jeweiligen Einsatzort. Wenn Sie beispielsweise individuelle Balkongeländer selber bauen möchten, bestellen Sie ein auf Maß gefertigtes System, das ohne Sägen und Schweißen vor Ort montiert wird – ein Ansatz, der sich ebenso auf betriebliche Absturzsicherungen übertragen lässt.

Wann wird Absturzsicherung im Betrieb zur Pflicht?

Rechtlich verankert ist der Schutz vor Absturz in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 “Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen”. Sie konkretisiert, wie Absturzkanten, Wandöffnungen, Bedienstände oder Verkehrswege in Betrieben zu sichern sind, etwa durch Umwehrungen, die ein Hinüber- oder Hindurchfallen von Beschäftigten verhindern müssen. Vertiefende Hinweise zur betrieblichen Umsetzung finden Sie in den Regelwerken der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Ob und in welcher Ausführung ein Geländer notwendig wird, ergibt sich in der Praxis aus Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung: Sie berücksichtigt unter anderem die Absturzhöhe, die Nutzung der Fläche und die Aufenthaltsdauer von Personen. Als Faustregel gilt in vielen Betrieben, dass Absturzkanten ab einer bestimmten Höhe – häufig bereits im Bereich von rund einem Meter – zu sichern sind; die konkrete Bewertung bleibt aber immer Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung vor Ort. Für Sie als Sicherheitsfachkraft bedeutet das: Jede offene Kante an Flachdächern, Bühnen, Laderampen, Zwischengeschossen oder Außentreppen sollten Sie dokumentieren und bewerten, bevor ein Geländer bestellt wird.

Welche Geländerbauarten kommen für Betriebe infrage?

Für die Nachrüstung stehen Ihnen grundsätzlich mehrere Bauarten zur Verfügung, die sich in Optik, Durchsicht und Montageaufwand unterscheiden. Bevor Sie eine Auswahl treffen, lohnt sich ein kurzer Blick auf die gängigen Varianten und ihre jeweiligen Einsatzschwerpunkte.

BauartAufbauTypischer Einsatz im Betrieb
BrüstungsgeländerVertikale Füllstäbe zwischen Pfosten und HandlaufFlachdächer, Podeste, Zwischengeschosse
RelinggeländerHorizontale Füllstäbe (meist 2 bis 6 Stäbe)Außentreppen, Laufstege, Rampen
GlasgeländerVerbund- oder Einscheibensicherheitsglas statt StäbenBesucherbereiche, repräsentative Zugänge

Alle drei Bauarten lassen sich sowohl seitlich, aufseitig als auch stirnseitig montieren, sodass sich vorhandene Fundamente, Betonkanten oder Stahlkonstruktionen in Ihrem Betrieb meist ohne bauliche Eingriffe nutzen lassen.

Warum Edelstahl in der betrieblichen Praxis überzeugt

Für den Außeneinsatz an Dächern, Rampen oder Freitreppen hat sich rostfreier Edelstahl (V2A) als Werkstoff etabliert, weil er Witterungseinflüssen dauerhaft standhält und wenig Wartungsaufwand verursacht. In der Praxis kommen üblicherweise Rundrohre mit rund 42,4 mm Durchmesser für Handlauf und Pfosten sowie Füllstäbe mit etwa 10 bis 12 mm Durchmesser zum Einsatz, jeweils geschliffen und damit griffsicher sowie optisch unauffällig. Wird eine Glasfüllung gewählt, kommt in der Regel Verbundsicherheitsglas (VSG) oder Einscheibensicherheitsglas (ESG) zum Einsatz, klar oder mit satinierter Oberfläche.

Für Sie als Facility Manager ist neben der Optik vor allem die Lebensdauer relevant: Ein korrekt dimensioniertes Edelstahlgeländer muss nicht regelmäßig neu beschichtet werden und bleibt auch nach Jahren im Außeneinsatz belastbar – ein Argument, das sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung neben der reinen Anschaffung berücksichtigen lässt.

Nachrüstung ohne Baustelle: Maßanfertigung als Bausatz

Der klassische Weg zur Absturzsicherung führte lange über einen Metallbaubetrieb, der vor Ort vermisst, zuschneidet und schweißt. Spezialisierte Hersteller von Geländerbausätzen wie mgbtechnik gehen inzwischen einen anderen Weg: Auf Basis von Skizze, Fotos der Einbausituation und den gewünschten Maßen wird ein individuelles Angebot erstellt, anschließend eine Detailzeichnung zur Freigabe erarbeitet und erst danach die Produktion gestartet.

Geliefert wird ein vormontierter Bausatz, der ohne Sägen und Schweißen aufgestellt werden kann – die Montage beschränkt sich im Wesentlichen auf das Anzeichnen und Verschrauben der bereits fertig konfektionierten Pfosten und Handläufe an vorhandenen Befestigungspunkten.

Für Ihren Betrieb hat dieser Ansatz zwei praktische Vorteile: Erstens lässt sich die Absturzsicherung terminlich planen, ohne dass eine Schweißstelle im laufenden Betrieb Rauch, Funken oder eine Betriebsunterbrechung verursacht. Zweitens bleibt die Lösung auch bei unregelmäßigen Grundrissen, abgerundeten Balkonen oder abweichenden Wandanschlüssen passgenau, weil jedes Bauteil nach den tatsächlich aufgenommenen Maßen gefertigt wird.

Wartung und Prüfpflichten: Was nach der Montage wichtig bleibt

Mit der Montage ist die Absturzsicherung nicht abgeschlossen. Wie andere Arbeitsmittel unterliegen auch Geländer und Umwehrungen einer regelmäßigen Prüfung, deren Intervalle und Zuständigkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation festgelegt werden. Als Sicherheitsfachkraft sollten Sie dabei besonders auf feste Verschraubungen, unbeschädigte Füllstäbe oder Glaselemente sowie auf die Standfestigkeit der Pfosten achten. Bewegliche Teile, etwa Absperrungen an Wartungsöffnungen, müssen sich zuverlässig wieder in die vorgesehene Schutzstellung bringen lassen.

Edelstahlkonstruktionen erleichtern diese wiederkehrenden Prüfungen, weil Korrosion an Schweißnähten oder abgeplatzte Beschichtungen praktisch keine Rolle spielen. Trotzdem ersetzt der Werkstoff keine Sichtprüfung: Lockere Schrauben, mechanische Beschädigungen durch Fahrzeuge oder Werkzeuge sowie nachträgliche bauliche Veränderungen sollten Sie dokumentieren und zeitnah beheben. Wenn Sie Prüfintervalle und Zuständigkeiten bereits bei der Planung der Absturzsicherung festlegen, vermeiden Sie, dass ein an sich normgerechtes Geländer im laufenden Betrieb unbemerkt seine Schutzwirkung verliert.

Checkliste: Absturzsicherung in der Gefährdungsbeurteilung mitdenken

Bevor Sie ein Geländer bestellen, hilft eine kurze interne Prüfung, damit Bestellung und tatsächlicher Bedarf zusammenpassen.

  • Sind alle Absturzkanten (Dach, Podest, Treppe, Rampe) in der Gefährdungsbeurteilung erfasst?
  • Wurde die tatsächliche Absturzhöhe je Stelle dokumentiert?
  • Ist die Nutzung der Fläche (Wartung, Durchgang, Aufenthalt) bekannt und bei der Bauartwahl berücksichtigt?
  • Passt die geplante Füllung (Stäbe oder Glas) zu Sichtschutz- und Durchsturzanforderungen?
  • Sind Maße, Fotos und Montageort für ein Angebot vorbereitet?

Wenn Sie diese Punkte vorab klären, verkürzen Sie in der Regel die Angebots- und Freigabephase deutlich, weil weniger Rückfragen zur Einbausituation entstehen.

Häufige Fragen zur Absturzsicherung mit Geländern

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