Meistern Sie die Herausforderungen der Gefahrstofflagerung: Ein umfassender Leitfaden für Sicherheit und Compliance

Einleitung

In einer Welt, in der die Nutzung von Gefahrstoffen in vielen Branchen unvermeidlich ist, ist es von entscheidender Bedeutung, diese Materialien sicher und effektiv zu lagern. Die unsachgemäße Lagerung von Gefahrstoffen wie Farben, Lacken, Chemikalien, Säuren, Laugen, Lösungsmitteln oder Schmierstoffen kann erhebliche Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter und der Umwelt mit sich bringen. Daher ist die sichere Lagerung von Gefahrstoffen nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine Priorität für jedes verantwortungsbewusste Unternehmen.

In diesem Artikel werden wir uns mit den Grundlagen der sicheren Lagerung von Gefahrstoffen befassen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Lagerung und Bereitstellung, der Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung und der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses. Wir werden auch die relevanten Vorschriften und Gesetze zur Gefahrstofflagerung sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz erörtern. Darüber hinaus werden wir auf die speziellen Anforderungen für die Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz und die Regeln für die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen eingehen. Schließlich werden wir die Vorteile einer digitalen Organisation der Gefahrstofflagerung mit iManSys vorstellen.

Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Leitfaden zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen zu bieten, der Ihnen hilft, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

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Frage 1: Was ist der Unterschied zwischen Lagerung und Bereitstellung von Gefahrstoffen?

Antwort: Bereitstellung bezieht sich auf die Aufbewahrung von Gefahrstoffen zur sofortigen Verwendung, während Lagerung die Aufbewahrung zur späteren Verwendung oder zur Abgabe bedeutet. Laut den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) handelt es sich um eine Lagerung, wenn die Bereitstellung länger als 24 Stunden andauert.

Grundlegendes zur Lagerung von Gefahrstoffen

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen beginnt mit dem Verständnis der grundlegenden Konzepte und Definitionen, die in diesem Bereich gelten. Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen der Lagerung und der Bereitstellung von Gefahrstoffen.

Die Bereitstellung von Gefahrstoffen bezieht sich auf die Aufbewahrung dieser Stoffe zur sofortigen Verwendung. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter einen bestimmten Gefahrstoff für eine laufende Aufgabe benötigt und diesen daher griffbereit aufbewahrt.

Die Lagerung von Gefahrstoffen hingegen, wie sie in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS 510) definiert ist, bezieht sich auf die Aufbewahrung von Gefahrstoffen zur späteren Verwendung oder zur Abgabe. Dies bedeutet, dass die Stoffe über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden, oft in speziell dafür vorgesehenen Lagerbereichen oder -einrichtungen. Laut TRGS 510 handelt es sich um eine Lagerung, wenn die Bereitstellung länger als 24 Stunden andauert.

Es ist wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen für kleine Mengen und Stoffe gibt, die regelmäßig zum Einsatz kommen. Beispielsweise können kleine Mengen an Stoffen, die regelmäßig verwendet werden, wie Sprays, unter bestimmten Bedingungen im gesamten Betrieb gelagert werden, solange sie keine Verkehrswege oder Pausenräume blockieren. Sobald jedoch die gelagerte Menge die Kleinmengengrenze übersteigt, sind konkrete Schutzmaßnahmen wie die Lagerung in Sicherheitsschränken oder speziellen Lagerräumen erforderlich.

Durch das Verständnis dieser grundlegenden Konzepte können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Vorschriften zur Lagerung von Gefahrstoffen einhalten und gleichzeitig ein sicheres Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter schaffen.

Frage 2: Welche Vorschriften gelten für die Lagerung von Gefahrstoffen?

Antwort: Die wichtigsten Regelwerke für die Lagerung von Gefahrstoffen sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510 und TRGS 509) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Darüber hinaus können auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) relevant sein.

Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffverzeichnis

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen erfordert eine gründliche Gefährdungsbeurteilung und ein gut gepflegtes Gefahrstoffverzeichnis. Beide Elemente sind entscheidend, um die Risiken zu minimieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge. Sie dient dazu, potenzielle Risiken und Gefahren, die von der Lagerung und Verwendung von Gefahrstoffen ausgehen, zu identifizieren und zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Beurteilung können dann geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die Arbeitsbedingungen oder die verwendeten Materialien ändern.

Das Gefahrstoffverzeichnis ist ein weiteres wichtiges Instrument für die sichere Handhabung von Gefahrstoffen. Es handelt sich dabei um eine systematische Auflistung aller Gefahrstoffe, die in einem Betrieb vorhanden sind. Jeder Eintrag sollte wichtige Informationen über den jeweiligen Stoff enthalten, wie zum Beispiel dessen Eigenschaften, mögliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, Lagerbedingungen und -orte sowie Maßnahmen für den sicheren Umgang und die Entsorgung. Ein gut gepflegtes Gefahrstoffverzeichnis hilft dabei, den Überblick über die im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe zu behalten und trägt dazu bei, das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden zu minimieren.

Sowohl die Gefährdungsbeurteilung als auch das Gefahrstoffverzeichnis sind nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern auch wirksame Werkzeuge, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig die betrieblichen Abläufe effizient zu gestalten.

Frage 3: Welche Schutzmaßnahmen sind für die sichere Lagerung von Gefahrstoffen erforderlich?

Antwort: Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter, die Verwendung geeigneter Behälter, die Einrichtung von klaren Zutrittsregelungen und die Vermeidung der Lagerung von Gefahrstoffen in der Nähe von Lebensmitteln und auf Verkehrswegen.

Vorschriften zur Gefahrstofflagerung

Die Lagerung von Gefahrstoffen ist in Deutschland durch eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften geregelt, die dazu dienen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sowie den Umweltschutz zu gewährleisten. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelwerke und Gesetze in diesem Bereich.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben detaillierte Anleitungen und Empfehlungen zur sicheren Handhabung von Gefahrstoffen. Insbesondere die TRGS 510 und TRGS 509 sind für die Lagerung von Gefahrstoffen relevant:

  • Die TRGS 510 konkretisiert das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gilt gleichermaßen für das Ein- und Auslagern, den Transport innerhalb des Lagers sowie die Beseitigung freigesetzter Gefahrstoffe.
  • Die TRGS 509 macht Vorgaben für das Lagern von flüssigen oder festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen. Geregelt sind hierbei u. a. das Befüllen und Entleeren entsprechender Behälter, die Zusammenlagerung oder Instandhaltungsarbeiten.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist ein weiteres zentrales Regelwerk, das den Umgang mit Gefahrstoffen regelt. Sie legt unter anderem fest, dass Gefahrstoffe so aufzubewahren oder zu lagern sind, dass sie keinen Schaden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen. Der Arbeitgeber muss daher Präventionsmaßnahmen treffen, um einen Miss- oder Fehlgebrauch der gefährlichen Stoffe auszuschließen.

Zusätzlich zu diesen spezifischen Regelwerken gibt es auch andere Gesetze, die für die Lagerung von Gefahrstoffen relevant sein können, wie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). Das WHG enthält Vorschriften zum Schutz der Gewässer, die bei der Lagerung von Gefahrstoffen berücksichtigt werden müssen, während das GGBefG Regeln für den Transport von Gefahrgütern aufstellt.

Die Einhaltung all dieser Vorschriften und Gesetze ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und zum Schutz der Umwelt.

Frage 4: Was sind die Anforderungen an ein Gefahrstofflager?

Antwort: Ein Gefahrstofflager muss eine Reihe von baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Verwendung von feuerfesten Materialien, die Bereitstellung von ausreichender Belüftung, die Einrichtung von Auffangvorrichtungen für auslaufende Stoffe und die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen.

Schutzmaßnahmen zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen erfordert eine Reihe von Schutzmaßnahmen, um die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und die Umwelt zu minimieren. Hier sind einige der wichtigsten Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen sollten:

Mitarbeiterunterweisung: Eine der effektivsten Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz ist die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter. Sie sollten über die Eigenschaften und Risiken der Gefahrstoffe, die sie handhaben, sowie über die korrekten Verfahren zur Lagerung und Verwendung dieser Stoffe informiert werden. Eine gute Unterweisung sollte auch Informationen über die notwendige persönliche Schutzausrüstung und die Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer Notfallsituation enthalten.

Regeln für die Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz: Die Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sollte auf das Nötigste beschränkt und gut organisiert sein. Gefahrstoffe, die nicht unmittelbar benötigt werden, sollten in speziell dafür vorgesehenen Lagerbereichen aufbewahrt werden. Darüber hinaus sollten Gefahrstoffe, die am Arbeitsplatz gelagert werden, in geeigneten Behältern aufbewahrt und ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.

Zutrittsregelungen und Verwendung geeigneter Behälter: Der Zugang zu Bereichen, in denen Gefahrstoffe gelagert werden, sollte streng kontrolliert und auf autorisiertes Personal beschränkt werden. Darüber hinaus sollten Gefahrstoffe immer in geeigneten Behältern gelagert werden, die ein sicheres Handling gewährleisten und das Risiko von Leckagen oder Unfällen minimieren.

Verbot der Lagerung in der Nähe von Lebensmitteln und auf Verkehrswegen: Gefahrstoffe sollten nie in der Nähe von Lebensmitteln oder in Bereichen gelagert werden, die für die Erholung oder den Verkehr genutzt werden, wie Pausenräume, Treppenhäuser, Flure oder Transportwege. Dies dient dazu, das Risiko einer Kontamination oder Exposition zu minimieren und die Sicherheit aller Personen im Betrieb zu gewährleisten.

Durch die Umsetzung dieser und anderer Schutzmaßnahmen können Unternehmen dazu beitragen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Frage 5: Wie kann eine digitale Organisation die Gefahrstofflagerung verbessern?

Antwort: Digitale Tools können dabei helfen, Informationen über Gefahrstoffe zu organisieren und leicht zugänglich zu machen, die Einhaltung von Vorschriften zu überwachen, Sicherheitsüberprüfungen zu planen und durchzuführen und die Schulung der Mitarbeiter zu unterstützen. Sie können auch dazu beitragen, die Effizienz der Lagerprozesse zu verbessern, indem sie beispielsweise die Bestandsverwaltung automatisieren oder die Planung und Koordination der Lageraktivitäten erleichtern.

Anforderungen an Gefahrstofflager

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen erfordert die Einhaltung einer Reihe von Anforderungen, die sowohl bauliche, technische als auch organisatorische Aspekte betreffen.

Bauliche Anforderungen: Gefahrstofflager müssen so konstruiert und gebaut sein, dass sie den spezifischen Anforderungen der zu lagernden Stoffe gerecht werden. Dies kann beispielsweise die Verwendung von feuerfesten Materialien, die Bereitstellung von ausreichender Belüftung oder die Einrichtung von Auffangvorrichtungen für auslaufende Stoffe umfassen.

Technische Anforderungen: Die technischen Einrichtungen in einem Gefahrstofflager, wie z.B. Lüftungssysteme, Beleuchtung oder Alarmsysteme, müssen so ausgelegt sein, dass sie einen sicheren Betrieb gewährleisten. Dies kann auch die Verwendung spezieller Lagerbehälter oder -einrichtungen umfassen, die für die sichere Aufbewahrung bestimmter Gefahrstoffe ausgelegt sind.

Organisatorische Anforderungen: Die Organisation und das Management eines Gefahrstofflagers müssen so gestaltet sein, dass sie die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleisten und gleichzeitig einen effizienten Betrieb ermöglichen. Dies kann die Einrichtung von Sicherheitsverfahren, die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen oder die Schulung der Mitarbeiter in den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen umfassen.

Lagereinrichtungen und ihre Sicherheit: Die Lagereinrichtungen, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, müssen so gestaltet und gewartet werden, dass sie einen sicheren Betrieb gewährleisten. Dies kann die Verwendung spezieller Lagerbehälter oder -einrichtungen umfassen, die für die sichere Aufbewahrung bestimmter Gefahrstoffe ausgelegt sind.

Besondere Anforderungen für bestimmte Lagerorte: Je nach Art und Menge der zu lagernden Gefahrstoffe können für bestimmte Lagerorte besondere Anforderungen gelten. Dies kann beispielsweise die Notwendigkeit einer besonderen Belüftung, spezieller Sicherheitsvorkehrungen oder besonderer Lagerbedingungen umfassen.

Ergänzende Schutzmaßnahmen für Gefahrstofflager: Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen können weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sein, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und die Umwelt zu schützen. Dies kann beispielsweise die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung, die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen oder die Einrichtung von Notfallplänen umfassen.

Frage 6: Was ist bei der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen zu beachten?

Antwort: Bei der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen ist es wichtig, ein effektives Ordnungssystem zu haben und sicherzustellen, dass nur kompatible Stoffe zusammen gelagert werden. Bestimmte Gefahrstoffe dürfen nicht zusammen gelagert werden, da sie miteinander reagieren und gefährliche Situationen verursachen können. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) geben detaillierte Anleitungen zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen und eine Zusammenlagerungstabelle kann helfen, zu bestimmen, welche Stoffe sicher zusammen gelagert werden können und welche getrennt werden müssen.

Zusammenlagerung von Gefahrstoffen

Die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen erfordert besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt, um das Risiko von gefährlichen chemischen Reaktionen und Unfällen zu minimieren. Hier sind einige wichtige Punkte, die Unternehmen beachten sollten:

Wichtigkeit eines Ordnungssystems: Ein gut organisiertes Lager ist entscheidend für die sichere Zusammenlagerung von Gefahrstoffen. Ein effektives Ordnungssystem kann dazu beitragen, das Risiko von Unfällen zu minimieren, indem es sicherstellt, dass nur kompatible Stoffe zusammen gelagert werden und dass alle Gefahrstoffe leicht identifizierbar und zugänglich sind.

Regeln für die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen: Bestimmte Gefahrstoffe dürfen nicht zusammen gelagert werden, da sie miteinander reagieren und gefährliche Situationen verursachen können. Beispiele hierfür sind brennbare oder entzündbare Flüssigkeiten und oxidierende Stoffe. Unternehmen sollten sich an die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) halten, die detaillierte Anleitungen zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen geben. Darüber hinaus kann eine Zusammenlagerungstabelle hilfreich sein, um zu bestimmen, welche Stoffe sicher zusammen gelagert werden können und welche getrennt werden müssen.

Frage 7: Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis und warum ist es wichtig?

Antwort: Ein Gefahrstoffverzeichnis ist ein Dokument, in dem alle im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe erfasst werden. Es enthält Informationen über die Eigenschaften der Stoffe, ihre Verwendung, ihren Lagerort und die getroffenen Schutzmaßnahmen. Ein Gefahrstoffverzeichnis ist wichtig, weil es dabei hilft, die Risiken zu verstehen, die mit der Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen verbunden sind, und weil es eine wichtige Rolle bei der Planung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen spielt. Darüber hinaus ist die Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses gesetzlich vorgeschrieben.

Gefahrstofflager, die neue TRGS510, 2021

Gefahrstofflager nach TRGS 510

Unsere Umwelt zu schützen, ist ein wichtiges Anliegen der breiten Bevölkerung. Kaum jemand denkt dabei direkt an mögliche Schädigungen durch gefährliche Stoffe. Der konkrete Schutz der Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen wird geregelt in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Die Notwendigkeit von umfangreichen Schutzmaßnahmen und die einheitliche Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) vorgegeben. Sie werden geregelt in der TRGS 510, die im Arbeitsschutz eine wichtige Bedeutung hat.

Der Sicherheits- und Brandschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass die TRGS 510 durch die Veröffentlichung der Überarbeitung am 16.02.2021 in Teilen aktualisiert wurde.

Neu sind zum Beispiel die Ergänzung des Bereithaltens von Gefahrstoffen in größeren Mengen und die Anforderungen an die Zugangsbeschränkung in Industrieparks. Insgesamt sind zwar keine alles verändernde Anpassungen vorgenommen worden, viel mehr wurde Wert auf größere Klarheit und leichtere Verständlichkeit gelegt. Aber bei Änderungen an Ihrem Lager wird für die Gefährdungsbeurteilung seitdem die neue Fassung zugrunde gelegt.

Gerne helfen wir unseren Kunden beim Lagern von Gefahrstoffen und bei der Beachtung der TRGS 510.

Die Hauptbegriffe der TRGS 510

Gefährdung bedeutet die Möglichkeit, räumlich oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle aufeinanderzutreffen. Dies gilt zum Beispiel für Menschen, aber auch für die Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Entfaltet die Gefahr ihre Wirkung, so kommt es zu einem Schaden. Im Arbeitsschutz ist das ein arbeitsbedingter Unfall oder eine arbeitsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung, also eine für Arbeitende nachteilige Einwirkung.

Mit Gefahrstoff werden zunächst Stoffe und Gemische bezeichnet, die die Eigenschaft aufweisen, bei der Verwendung oder Herstellung eine schädigende Wirkung auf Menschen oder Natur entfalten zu können. Darüber hinaus werden Gefahrstoffe auf Grundlage ihrer gefährlichen Eigenschaften nach dem weltweit gültigem GHS eingestuft und gekennzeichnet. Dabei steht GHS für „Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“, welches in der EU im Jahr 2008 mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) in Kraft gesetzt wurde.

Gefahrstofflager sind nach der TRGS 510 Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, in denen Gefahrstoffe gelagert werden sollen, also auch Schränke und Container.

Nach TRGS 510 sind Kleinmengen für die Lagerung die Mengen, die sich maximal unter Beachtung lediglich der allgemeinen Maßnahmen lagern lassen.

Als Kontamination wird im Allgemeinen jede Art der Verschmutzung, Verseuchung und Verunreinigung bezeichnet. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen der TRGS 510 ist hier insbesondere eine Verunreinigung durch einen Gefahrstoff gemeint, wie z. B. Rohölaugen auf einer Wasseroberfläche.

Unter gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungen sind angebrachte, vordefinierte einheitliche Hinweise zu verstehen, die gut sichtbar sein müssen und eine schnelle Erkennung der bestehenden Gefahrenlage ermöglichen. Neben den Gefahrstoffen selbst sind auch Gefahrstofflager und gesicherte Bereiche zu kennzeichnen, wie z. B. Bereiche, die ohne Befugnis nicht betreten werden dürfen.

Mit Schutzmaßnahmen im Sinne der TRGS 510 sind die auszuführenden Handlungen gemeint, mit denen die Gesundheitsgefährdungen, die Sicherheitsgefährdungen und die Gefährdungen der Umwelt durch Gefahrstoffe bei der Lagerung beseitigt oder minimiert werden können. Unter anderem sind damit die Lager- und Lagereinrichtungsgestaltung, die Organisation der Arbeitsprozesse, geeignete Arbeitsmittel, aber auch das Bereitstellen von Mitteln zur Gefahrenabwehr, wie beispielsweise Löschdecke oder Feuerlöscher gemeint.

Im STOP-Prinzip wird die Rangfolge von Schutzmaßnahmen nach ihrer Wirksamkeit beschrieben:

STOP+V steht hier für alle 5 Stufen der Maßnahmenhierarchie (Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, PSA, Verhalten).

Substitution
Technische Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzmaßnahmen

Die Substitution, hier beispielsweise der Austausch eines Gefahrstoffs durch einen weniger gefährlichen Stoff, ist die wirksamste Maßnahme. Sinngemäß bedeutet diese im Umgang mit Gefahrstoffen, stets den passenden Stoff mit minimal möglicher Gefährdung auszuwählen.

Abstände im Sinne der Technischen Regel sind dazu gedacht, ein Lager insgesamt vor gefährlicher Außeneinwirkung, wie Stößen oder Erwärmung zu schützen. Abstände schützen aber auch davor, dass Gefahrstoffe untereinander ungewollt zusammenwirken, und vor Personengefährdung bei nicht bestimmungsgemäßem Ablauf. So sollten zum Beispiel ätzende Flüssigkeiten nie zu nah an Arbeitsplätzen gelagert werden, damit bei Undichtigkeiten der Schutz darin besteht, dass die austretende Flüssigkeit aufgrund des Abstands bemerkt werden kann, bevor sie tatsächlich Menschen gefährdet.

Der renommierte Arbeitsschutzexperte Donato Muro erläutert den Begriff des Gefahrstofflagers für den Arbeitsalltag noch einmal praktikabler als den Ort, den Sie für die Lagerung Ihrer Gefahrstoffe nicht nur ausgewählt, sondern auch entsprechend der TRGS 510 vorbereitet haben. In der Praxis wird ein Ort nicht durch das Anbringen eines Türschildes zum Gefahrstofflager, sondern erst dadurch, dass alle Sicherheitsregeln auch tatsächlich eingehalten werden und nur eingewiesene Personen Zugang haben. Wichtig ist, dass das Lager angemessen sein muss für die zu lagernden Stoffe.

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber haben die Pflicht, zu beurteilen, inwieweit aus der Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für Menschen entstehen können. Diese können sich ergeben aus den Stoffeigenschaften, den gelagerten Mengen, den Lagerungsarten, der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen, Tätigkeiten während der Lagerung, aber auch aus Lagerdauer und Beschaffenheit der Gefahrstofflager.

Dabei müssen Arbeitgeber auch alle Tätigkeiten berücksichtigen beim Ein- und Auslagern, beim Transport innerhalb des Lagers und beim Beseitigen unbeabsichtigt freigesetzter Gefahrstoffe. Es stellen sich zum Beispiel Fragen, wie, ob sich eine ätzende Flüssigkeit, die aus einem undichten Gefäß ausläuft, wieder aufnehmen lässt, ohne dass Mitarbeiter dabei giftige oder reizende Gase, Dämpfe oder Ausdünstungen einatmen. Entsprechende Schutzmasken müssen für solche Fälle bereitstehen, wenn sie nicht schon ohnehin beim Abfüllen der Stoffe erforderlich sind.

Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen

Je nach den Beschaffenheiten des Lagergutes regelt die TRGS 510 die notwendigen Schutzmaßnahmen sehr explizit. Das gilt besonders für größere Mengen. Soweit Sie hier noch nicht über ausreichend Erfahrungen verfügen, kann fachkundiger Rat Ihnen hier deutlich weiterhelfen.

Gerne stellen wir unseren Kunden die Expertise des langjährigen Arbeitsschutzfachmanns Donato Muro bereit und unterstützen sie in allen Praxisfragen zur Beachtung der TRGS 510.

Allgemein gilt, dass Gefahrstoffbehälter verschlossen, geeignet und so beschaffen sein müssen, dass ungewollt kein Inhalt entweichen kann. Es sollen stets die Originalbehälter verwendet werden. Bei Verwendung anderer Behältnisse müssen diese dieselben Eigenschaften aufweisen, wie die Originale. Es muss permanent die Identifizierbarkeit gewährleistet werden. Gefahrstoffe und Gemische sind daher mit entsprechenden Kennzeichnungen zu versehen. Lebensmittelverpackungen dürfen wegen möglicher Verwechslungsgefahr nicht für Gefahrstoffe verwendet werden.

Zugangsbeschränkung für besondere Gefahrstoffe

Akut toxische, krebserzeugende, keimzellmutagene und spezifisch zielorgantoxische Gefahrstoffe müssen unter Verschluss gelagert werden oder so, dass ausschließlich befugte und zuverlässige Personen Zugang haben.

Die TRGS 510 regelt auch besondere Maßnahmen für den Brandschutz. Dazu werden insbesondere Lagermengen angeben, bei deren Überschreitung je Brandabschnitt besondere Brandschutzmaßnahmen angewendet werden müssen. Beispielsweise bei entzündbaren Gasen müssen die Maßnahmen ab einer Lagermenge von über 200 kg ergriffen werden. Bei entzündbaren Flüssigkeiten liegt dieser Grenzwert je nach Kategorie bei 200 kg oder bei 1.000 kg.

Die richtige Lagerorganisation

Der Arbeitgeber muss befugte Personen benennen und regelmäßig schulen und darf nur ihnen Zugang zu Gefahrstoffen ermöglichen. Gefahrstoffe müssen im Lager übersichtlich, geordnet und zugänglich sein. Es muss stets eine Notfallausrüstung vorhanden sein, mit der unbeabsichtigt freigesetzte Gefahrstoffe beseitigt werden können. Notwendige Instandsetzungen des Lagers müssen stets unverzüglich erledigt werden. In Gefahrstofflagern herrscht grundsätzlich Rauchverbot, ganz im Sinne des Brandschutzes, und der Konsum von Nahrungs- und Genussmitteln ist in Gefahrstofflagern grundsätzlich nicht erlaubt.

Der Arbeitsschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass auch das Kauen eines Kaugummis, das Lutschen eines Bonbons und auch Trinken in Gefahrstofflagern und im Umgang mit Gefahrstoffen nicht erlaubt sind. Wer zum Beispiel etwas trinken möchte, ist angewiesen, den Bereich des Lagers zu verlassen.

Regeln für Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung

Auf der einen Seite kann es Sinn ergeben, alle gefährlichen Stoffe zentral in entsprechend ausgewiesenen und geschützten Gefahrstofflagern bereitzuhalten. Auf der anderen Seite gilt es, genau abzuwägen, welcher Stoff wird in welchem Prozess, in welcher Menge und an welchem Ort genau benötigt und welche befugten Personen dürfen mit diesen hantieren. Je nach Betriebsabläufen und Brandschutzkonzepten kann es dann sogar sicherer sein, für bestimmte Stoffe jeweils eigene Lager zu errichten.

Wichtigkeit der TRGS 510

Mit seinen weitreichenden Praxiserfahrungen möchte Donato Muro dringend anraten, die Bestimmungen der TRGS 510 genauestens zu prüfen und einzuhalten. So lassen sich nicht nur Mensch und Natur schützen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verhindern. Das fahrlässige oder absichtliche Verkippen von Lösungsmitteln etwa und eine damit hervorgerufene Gefährdung kann neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen auch eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat zur Folge haben.

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