Ende August 2024 hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt, der erhebliche Neuerungen im Arbeitsschutz mit sich bringt. Im Fokus steht die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen und der Schutz der Beschäftigten vor gefährlichen Stoffen – insbesondere Asbest und krebserzeugenden Substanzen. Für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs), Sicherheitsbeauftragte (SIBEs) und Geschäftsführer bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen müssen, um ihre Unternehmen rechtlich abzusichern und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.
Was wird geändert?
Die geplante Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zielt darauf ab, das risikobezogene Maßnahmenkonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B zu stärken. Dieses Konzept, das bereits seit 2008 existiert, koppelt die Anforderungen an Schutzmaßnahmen an das statistische Risiko, das mit der jeweiligen Tätigkeit verbunden ist. Neu ist die verbindliche Einführung von Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen. Diese Grenzwerte helfen dabei, die Exposition der Beschäftigten gegenüber krebserzeugenden Stoffen besser einzuordnen und die richtigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Zusätzlich wird eine Regelung eingeführt, die von Arbeitgebern verlangt, ein Expositionsverzeichnis für reproduktionstoxische Stoffe der Kategorien 1A und 1B zu führen. Dies dient nicht nur der besseren Dokumentation, sondern auch dem Schutz der Mitarbeiter im Fall späterer Erkrankungen.
Fokus auf Asbest: Mehr Schutz bei Arbeiten an älteren Gebäuden
Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der Umgang mit Asbest. Trotz des seit 1993 bestehenden Verbots asbesthaltiger Materialien treten bei Renovierungs- und Abbrucharbeiten in älteren Gebäuden weiterhin asbestbedingte Gesundheitsgefahren auf. Die Unfallversicherungsträger verzeichnen nach wie vor eine hohe Zahl von asbestbedingten Berufskrankheiten und Todesfällen. In den letzten zehn Jahren wurden mehr als 30.000 Fälle von asbestbedingten Berufskrankheiten anerkannt, mit über 16.000 Todesfällen.
Die geplanten Änderungen schreiben vor, dass Bauherren und Auftraggeber künftig genau angeben müssen, wann ihr Gebäude errichtet wurde. Für Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, besteht eine erhöhte Asbestrisiko-Wahrscheinlichkeit. Diese Information muss den ausführenden Firmen vor Beginn der Arbeiten schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden. Liegen diese Daten nicht vor, muss der Bauherr sie mit vertretbarem Aufwand, beispielsweise beim zuständigen Bauamt, beschaffen.
Für Unternehmen bedeutet dies: Wer Bau- oder Sanierungsarbeiten durchführt, muss diese Informationen vor dem Arbeitsbeginn unbedingt einholen. Das Versäumnis könnte nicht nur zu Gefahren für die Mitarbeiter führen, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen.
Risikobasierte Gefährdungsbeurteilung: Was ändert sich?
Ein wichtiger Teil der geplanten Änderungen betrifft die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitgeber müssen künftig neben den klassischen Arbeitsplatzgrenzwerten auch die neuen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen in ihre Beurteilung einfließen lassen. Diese Konzentrationswerte bestimmen, ob eine Exposition als akzeptabel, mittleres Risiko oder hohes Risiko eingestuft wird. Die Toleranzkonzentration markiert die Grenze, ab der das Risiko als nicht mehr tolerierbar gilt.
Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen daher sicherstellen, dass ihre Gefährdungsbeurteilungen stets auf dem neuesten Stand sind und die neuen Anforderungen berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren – insbesondere bei Tätigkeiten im Bereich „mittleres“ oder „hohes“ Risiko.
Praktische Tipps für Sicherheitsverantwortliche und Geschäftsführer
Die Anpassung der Gefahrstoffverordnung bringt neue Verpflichtungen, aber auch klare Leitlinien für den betrieblichen Arbeitsschutz. Hier sind einige Schritte, die du als Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter oder Geschäftsführer in deinem Unternehmen berücksichtigen solltest:
Überprüfung der aktuellen Gefährdungsbeurteilung: Gehe sicher, dass deine Gefährdungsbeurteilungen bereits die risikobasierten Maßnahmen beinhalten und überprüfe, ob Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen korrekt einbezogen wurden.
Schulungen und Weiterbildungen: Es wird notwendig sein, deine Mitarbeiter und Kollegen im Umgang mit der neuen Gefahrstoffverordnung zu schulen. Besonders in der Bau- und Instandhaltungsbranche sollten regelmäßig Schulungen zur sicheren Asbesthandhabung durchgeführt werden.
Dokumentation und Expositionsverzeichnisse führen: Unternehmen müssen ein Expositionsverzeichnis führen, in dem die Tätigkeiten sowie die Höhe und Dauer der Expositionen von Mitarbeitern festgehalten werden. Dieses Verzeichnis ist für mindestens 40 Jahre aufzubewahren.
Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung (PSA): Überprüfe, ob die eingesetzten Schutzausrüstungen den aktuellen europäischen Anforderungen entsprechen. Neue Regelungen zur PSA-Benutzungsverordnung werden diesbezüglich eingeführt.
Kooperation mit Bauherren: Vor jeder Arbeit an einem älteren Gebäude sollte der Bauherr dir die relevanten Informationen über das Baujahr und potenziell vorhandene Gefahrstoffe zur Verfügung stellen. Achte darauf, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind, bevor die Arbeit beginnt.
Vorausschauende Planung: Da viele dieser Änderungen an die EU-Rechtsvorgaben gekoppelt sind, könnte es in den kommenden Jahren zu weiteren Anpassungen kommen. Es ist sinnvoll, vorausschauend zu planen und schon heute Systeme zur Dokumentation und Kontrolle von Gefahrstoffen zu implementieren, um zukünftige Anforderungen problemlos erfüllen zu können.
Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Nichtbeachtung der neuen Vorschriften kann erhebliche Folgen haben. Unternehmen, die keine angemessenen Schutzmaßnahmen treffen oder die Expositionsverzeichnisse nicht führen, laufen Gefahr, bei Unfällen oder Erkrankungen rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung können mit hohen Bußgeldern geahndet werden, und es besteht das Risiko von Haftungsansprüchen seitens der Mitarbeiter.
Wie geht es weiter?
Der Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat wird sich in den kommenden Monaten mit den Vorschlägen befassen. Es bleibt abzuwarten, wann die neuen Regelungen endgültig verabschiedet werden, doch Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten.
Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Geschäftsführer sind gut beraten, die Entwicklungen genau im Auge zu behalten und frühzeitig Maßnahmen zur Anpassung an die neuen Anforderungen zu ergreifen.
Der § 618 BGB bildet eine wesentliche rechtliche Grundlage im deutschen Arbeitsrecht, die den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz regelt. Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SIFAs) ist ein tiefes Verständnis dieses Paragraphen unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten effektiv zu gewährleisten. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Erläuterung des § 618 BGB, um SIFAs bei der Implementierung der gesetzlichen Anforderungen in der Praxis zu unterstützen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen
(1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.
1) Schutzpflicht des Arbeitgebers
Absatz 1 des § 618 BGB legt fest, dass der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) verpflichtet ist, Arbeitsräume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die zur Verrichtung der Dienste benötigt werden, sicher und gesundheitsförderlich einzurichten und zu unterhalten. Darüber hinaus müssen die unter der Anordnung oder Leitung des Dienstberechtigten stehenden Dienstleistungen so geregelt sein, dass der Verpflichtete (Arbeitnehmer) vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt ist, soweit es die Natur der Dienstleistung zulässt.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für SIFAs bedeutet dies, dass sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber dafür Sorge tragen müssen, dass alle Aspekte der Arbeitsumgebung — von der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze bis hin zur Sicherheit der verwendeten Maschinen — den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer unterstützen. Die Beurteilung, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt von der Art der Tätigkeit, den dabei verwendeten Materialien und Geräten sowie den Arbeitsbedingungen ab. SIFAs beraten hier beim erstellen der Gefährdungsbeurteilung und entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten.
(2) Ist der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte in Ansehung des Wohn- und Schlafraums, der Verpflegung sowie der Arbeits- und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des Verpflichteten erforderlich sind.
2) Erweiterte Schutzmaßnahmen bei Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft
Absatz 2 erweitert die Schutzpflicht des Arbeitgebers auf Arbeitnehmer, die in die häusliche Gemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen sind. In diesem Fall umfasst die Schutzpflicht auch die Bereitstellung geeigneter Wohn- und Schlafraumsituationen, angemessener Verpflegung sowie die Regelung der Arbeits- und Erholungszeiten, um die Gesundheit, Sittlichkeit und religiöse Bedürfnisse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Anwendungsbereich für SIFAs
Dieser Abschnitt ist besonders relevant für SIFAs, die in Branchen wie der häuslichen Pflege oder bei Arbeitgebermodellen arbeiten, wo Arbeitnehmer in die private Lebensführung integriert sind. SIFAs sollten sicherstellen, dass auch in diesen Fällen eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt wird, die über den physischen Arbeitsplatz hinausgeht und auch die Lebensbedingungen berücksichtigt.
(3) Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 entsprechende Anwendung.
3) Rechtsfolgen bei Nichterfüllung der Schutzpflicht
Absatz 3 verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Wenn der Arbeitgeber die ihm obliegenden Verpflichtungen zur Sicherung des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers nicht erfüllt, kommen die Regelungen für unerlaubte Handlungen (§§ 842 bis 846 BGB) zur Anwendung, was Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann.
Bedeutung für die Arbeit von SIFAs
Dieser Abschnitt unterstreicht die Wichtigkeit der präventiven Arbeit von SIFAs. Sie müssen nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwachen, sondern auch aktiv an der Vermeidung von Verstößen mitwirken, um potenzielle Schadensersatzansprüche zu verhindern. Die Dokumentation der getroffenen Maßnahmen und der Unterweisungen der Arbeitnehmer spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bildet das Rückgrat eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes. Sie ist ein vielschichtiges Konzept, das weit über die Bereitstellung grundlegender Sicherheitsvorkehrungen hinausgeht. Dieser Artikel entfaltet die vielfältigen Dimensionen der Fürsorgepflicht, gestützt auf rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Anwendungen, speziell ausgerichtet auf Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Fürsorgepflicht: Eine grundlegende Definition
Im Kern verpflichtet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers diesen, Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu ergreifen. Dazu zählen der Schutz vor Unfällen, die Bereitstellung eines adäquaten Arbeitsplatzes sowie ein respektvoller Umgang. Obwohl der Begriff “Fürsorgepflicht” nicht explizit in einem Gesetz verankert ist, fußt er auf dem Grundsatz von “Treu und Glauben” im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und wird durch diverse gesetzliche Vorschriften konkretisiert, darunter insbesondere § 618 BGB.
Die gesetzliche Verankerung der Fürsorgepflicht
Der § 618 BGB verlangt von Arbeitgebern, Arbeitsräume, Vorrichtungen und Gerätschaften so zu gestalten und zu unterhalten, dass die Arbeitnehmer vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Dieser Paragraph macht deutlich, dass die Fürsorgepflicht nicht durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung eingeschränkt oder aufgehoben werden kann.
Weiterführend wird die Fürsorgepflicht in zahlreichen Gesetzen, wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), präzisiert. Diese Gesetze bilden zusammen mit den Regelwerken der Berufsgenossenschaften das Fundament für SIFAs, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen und zu erhalten.
Ausgleich zwischen Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Umsetzung der Fürsorgepflicht erfordert eine ausgewogene Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denen des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer müssen zumutbare Risiken akzeptieren, die für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens erforderlich sind. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um Risiken, soweit die Natur der Dienstleistung es zulässt, zu minimieren.
Bereiche der Fürsorgepflicht
Die Fürsorgepflicht umfasst zahlreiche Aspekte, darunter Arbeitsschutz, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und den Schutz der persönlichen Sachen der Arbeitnehmer. Besonders hervorzuheben ist die psychische Gesundheit, die in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus gerückt ist. Arbeitgeber müssen für ein Arbeitsumfeld sorgen, das frei von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung ist und die psychische Gesundheit der Mitarbeiter schützt.
Erhöhte Fürsorgepflicht in besonderen Fällen
Für bestimmte Gruppen, wie Schwangere, Minderjährige und Schwerbehinderte, besteht eine erhöhte Fürsorgepflicht. Hier sind SIFAs gefragt, spezifische Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um diesen erhöhten Anforderungen gerecht zu werden.
Konsequenzen bei Verletzung der Fürsorgepflicht
Die Nichterfüllung der Fürsorgepflicht kann schwerwiegende Konsequenzen für Arbeitgeber haben, von rechtlichen Schritten bis hin zu Schadensersatzforderungen. Daher ist es essentiell, dass SIFAs die Einhaltung der Fürsorgepflicht kontinuierlich überwachen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Fazit
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein umfangreiches Konzept, das weit über die Vermeidung von Unfällen hinausgeht. Für SIFAs bietet sie eine wichtige rechtliche und ethische Grundlage für ihre Arbeit. Durch die Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes tragen sie nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei, sondern fördern auch eine Kultur der Fürsorge im Unternehmen, die letztlich zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -produktivität führt.
Donato Muro
Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.
In der modernen Arbeitswelt ist das Phänomen des Präsentismus – das Erscheinen am Arbeitsplatz trotz Krankheit – ein wachsendes Problem mit weitreichenden Auswirkungen. Dieses Verhalten kann, obwohl es oft aus einem Gefühl der Verpflichtung oder aus wirtschaftlichen Gründen resultiert, sowohl für den betroffenen Mitarbeiter als auch für das gesamte Unternehmen negative Folgen haben. Insbesondere im Kontext des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und der Rolle von Sicherheitsfachkräften (SiFa) stellt sich die Frage, wie man mit dieser Thematik umgeht und welche präventiven Maßnahmen ergriffen werden können, um die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten. In dieser Ausarbeitung werden wir uns eingehend mit dem Präsentismus beschäftigen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Herausforderungen und Lösungsansätzen im Zusammenhang mit BGM und SiFa liegt.
2. Definition und Hintergrund:
Was ist Präsentismus? Präsentismus bezeichnet das Verhalten von Arbeitnehmern, trotz bestehender Krankheit oder gesundheitlicher Einschränkungen an den Arbeitsplatz zu kommen und ihre Arbeit fortzusetzen. Es handelt sich um das Gegenteil des Absentismus, bei dem Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen abwesend sind. Präsentismus kann aus verschiedenen Motiven resultieren, darunter Angst vor Arbeitsplatzverlust, wirtschaftliche Notwendigkeiten, fehlende Vertretungsmöglichkeiten oder das Gefühl, dem Team nicht zur Last fallen zu wollen.
Aktuelle Daten und Tendenzen: Laut einer kürzlich durchgeführten Datenanalyse der Techniker Krankenkasse zeigen sich steigende Tendenzen von Präsentismus, insbesondere bei Mitarbeitern, die vermehrt im Homeoffice tätig sind. Hier gaben 46 Prozent der Befragten an, im heimischen Büro zu arbeiten, obwohl sie sich krank fühlten. Dieses Phänomen ist jedoch nicht nur im Homeoffice zu beobachten. Auch in Präsenzbüros und auf Baustellen ist es keine Seltenheit, dass Mitarbeiter trotz Krankheit an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass auch Freiberufler, die oft auf Projektbasis arbeiten, aus Angst vor Einkommensverlust krank zur Arbeit kommen und damit potenziell die Gesundheit des gesamten Teams gefährden können. Es ist wichtig zu betonen, dass Präsentismus nicht nur die Produktivität beeinträchtigt, sondern auch das Risiko von Arbeitsunfällen und die Ausbreitung von Krankheiten im Team erhöht.
3. Besondere Herausforderungen durch Freiberufler:
Warum Freiberufler trotz Krankheit arbeiten gehen: Freiberufler stehen oft vor besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen, da sie in der Regel nicht denselben sozialen Schutz genießen wie festangestellte Mitarbeiter. Dazu zählen beispielsweise keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder fehlende Urlaubstage. Daher kann das Aussetzen eines Arbeitstages oder gar mehrerer Tage wegen Krankheit erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Außerdem kann die Furcht, einen Kunden oder ein Projekt zu verlieren, weil man nicht verfügbar ist, zu dem Druck beitragen, auch krank arbeiten zu gehen.
Das Dilemma: Einkommensverlust vs. Gesundheitsrisiko für alle Mitarbeiter: Für Freiberufler stellt sich oft die schwierige Entscheidung, ob sie das Risiko eines Einkommensverlustes in Kauf nehmen oder das gesundheitliche Risiko für sich selbst und andere in einem gemeinsamen Arbeitsumfeld eingehen. Es ist ein Balanceakt zwischen dem eigenen wirtschaftlichen Wohl und der Verantwortung gegenüber anderen. Diese Situation wird noch komplizierter, wenn ein Projekt zeitkritisch ist oder wenn es keine adäquaten Ersatzmöglichkeiten für den Freiberufler gibt. Es bedarf daher spezieller Sensibilität und Richtlinien seitens der Auftraggeber und Arbeitgeber, um sicherzustellen, dass Freiberufler sich bei Krankheit erholen können, ohne ihre Existenz zu gefährden.
4. Folgen von Präsentismus in Projekten:
Sicherheitsrisiken in Projekten durch kranke Mitarbeiter: Wenn kranke Mitarbeiter an einem Projekt teilnehmen, kann dies zu erhöhten Sicherheitsrisiken führen. Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit kann beeinträchtigt sein, wodurch Fehler, Unaufmerksamkeiten oder Unfälle wahrscheinlicher werden. Besonders in sicherheitskritischen Bereichen oder bei Tätigkeiten, die hohe Konzentration erfordern, können diese Risiken gravierende Auswirkungen haben.
Auswirkungen auf die Produktivität und Effizienz des Projekts: Präsentismus kann zu einer Abnahme der Arbeitsqualität und -geschwindigkeit führen. Kranke Mitarbeiter sind möglicherweise nicht in der Lage, auf ihrem üblichen Niveau zu arbeiten, was zu Verzögerungen, Fehlern oder einer geringeren Arbeitsausgabe führt. Zudem kann dies auch die Moral und Motivation des gesamten Teams beeinträchtigen, da die zusätzliche Arbeitsbelastung oft auf andere Teammitglieder verteilt wird.
Mögliche langfristige Folgen für das Projekt und die beteiligten Mitarbeiter: Abgesehen von den unmittelbaren Auswirkungen kann Präsentismus auch langfristige Folgen haben. Ein einmaliger Vorfall kann zu anhaltenden gesundheitlichen Problemen für den betroffenen Mitarbeiter führen, was wiederum langfristige Auswirkungen auf seine Produktivität und Verfügbarkeit hat. Für das Projekt kann dies bedeuten, dass wichtige Fristen nicht eingehalten werden, das Budget überschritten wird oder die Qualität des Endprodukts leidet. Für die Mitarbeiter kann dies zu erhöhtem Stress, Burnout und weiteren gesundheitlichen Problemen führen. Es kann auch das Arbeitsklima und die Teamdynamik negativ beeinflussen, wenn das Problem des Präsentismus nicht angegangen wird.
5. BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) und SiFa (Sicherheitsfachkraft): Rolle und Verantwortung:
Präventive Maßnahmen gegen Präsentismus: BGM und SiFa spielen eine entscheidende Rolle bei der Implementierung präventiver Maßnahmen. Dies kann die Einführung flexibler Arbeitsmodelle, Krankheitsmanagementprogramme oder auch Beratungsangebote für Mitarbeiter umfassen. Ein effektives Krankheitsmanagement kann dazu beitragen, die Auswirkungen von Krankheiten auf das Arbeitsumfeld zu minimieren und die Erholung der Mitarbeiter zu unterstützen.
Gesundheitsmanagement und -überwachung in Projekten: BGM kann spezielle Gesundheitsüberwachungsprogramme in Projekten implementieren, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter regelmäßig zu überprüfen. Dies kann helfen, potenzielle gesundheitliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. SiFa kann spezifische Sicherheitsprotokolle und -richtlinien für Projekte erstellen und überwachen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter in einem sicheren Arbeitsumfeld arbeiten.
Schulung und Sensibilisierung von Projektteams über die Risiken des Präsentismus: Ein zentraler Aspekt der Rolle von BGM und SiFa besteht darin, das Bewusstsein für die Risiken und Folgen des Präsentismus zu schärfen. Durch Schulungen, Workshops oder Informationsveranstaltungen können Mitarbeiter über die Gefahren des Arbeitens trotz Krankheit aufgeklärt werden. Dies kann dazu beitragen, eine Kultur der Fürsorge und Unterstützung im Unternehmen zu fördern, in der Mitarbeiter ermutigt werden, sich bei Krankheit auszuruhen und sich zu erholen, anstatt das Risiko einzugehen, ihre Kollegen oder das Projekt in Gefahr zu bringen.
6. Lösungsstrategien für den Umgang mit Präsentismus:
Anreize für Freiberufler, sich bei Krankheit abzumelden: Unternehmen könnten finanzielle oder andere Anreize für Freiberufler schaffen, die es ihnen erleichtern, sich bei Krankheit abzumelden, ohne Einkommensverluste zu befürchten. Dies könnte durch eine Art Krankentagegeld, eine Versicherungsoption oder durch Vertragsklauseln, die Krankheitstage berücksichtigen, umgesetzt werden.
Einführung flexibler Arbeitsmodelle: Flexible Arbeitszeiten, Telearbeit oder Gleitzeitregelungen können es den Mitarbeitern erleichtern, ihre Arbeitszeiten an ihre gesundheitlichen Bedürfnisse anzupassen. Dadurch könnten Mitarbeiter bei ersten Anzeichen einer Krankheit von zu Hause aus arbeiten und so das Risiko einer Ansteckung für andere minimieren, während sie gleichzeitig ihre Aufgaben erfüllen können.
Schaffung von Vertretungsmöglichkeiten in kritischen Projektphasen: Für Projekte mit straffen Zeitplänen oder in kritischen Phasen könnte die Einführung von Vertretungsmöglichkeiten hilfreich sein. Hierbei könnten Backup-Pläne entwickelt werden, bei denen bestimmte Schlüsselpersonen vorab identifiziert werden, die bei Bedarf einspringen können. Dies würde den Druck auf Einzelpersonen verringern, sich trotz Krankheit zur Arbeit zu begeben, da sie wüssten, dass ihre Aufgaben von jemand anderem übernommen werden könnten. Es ist auch wichtig, diese Vertretungen regelmäßig in den Projektfortschritt einzubeziehen, damit sie bei Bedarf nahtlos einspringen können.
7. Checkliste/Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Präsentismus (für SiFa)
Erkennung von Präsentismus:
Gibt es auffällig häufige Fälle von Mitarbeitern, die trotz Krankheitssymptomen arbeiten?
Zeigen Mitarbeiter Anzeichen von Erschöpfung oder vermindertem Wohlbefinden?
Gibt es Mitarbeiter, die trotz wiederholter Krankheit keine Fehltage haben?
Ursachenanalyse:
Existieren finanzielle oder karrieretechnische Anreize, die Mitarbeiter trotz Krankheit zur Arbeit veranlassen könnten?
Gibt es unzureichende Vertretungsregelungen, die den Druck auf die Mitarbeiter erhöhen könnten?
Sind die Arbeitsbelastungen und -anforderungen, insbesondere für Freiberufler, angemessen?
Kommunikation und Sensibilisierung:
Werden regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Präsentismus und dessen Risiken durchgeführt?
Gibt es klare Kommunikationskanäle für Mitarbeiter, um Bedenken hinsichtlich Präsentismus zu äußern?
Prävention und Gesundheitsmanagement:
Werden regelmäßige Gesundheitschecks für Mitarbeiter angeboten?
Existieren Angebote wie z.B. Betriebsarztbesuche, Beratungsangebote oder psychosoziale Unterstützung?
Arbeitsgestaltung und -organisation:
Gibt es Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, z.B. Homeoffice?
Werden regelmäßige Pausen und Erholungsphasen gewährleistet?
Existieren Regelungen zur Vertretung bei Krankheitsausfall?
Risikobewertung:
Welche kritischen Arbeitsbereiche oder -prozesse könnten durch Präsentismus besonders beeinträchtigt werden?
Wie hoch ist das potenzielle Sicherheitsrisiko durch kranke Mitarbeiter in diesen Bereichen?
Welche langfristigen Auswirkungen könnten sich für das Projekt und die beteiligten Mitarbeiter ergeben?
Maßnahmenplanung und -umsetzung:
Welche präventiven Maßnahmen könnten das Auftreten von Präsentismus reduzieren?
Wie können bestehende Risiken minimiert oder eliminiert werden?
Gibt es Möglichkeiten zur kontinuierlichen Überwachung und Anpassung der Maßnahmen?
Feedback und Überwachung:
Wird das Auftreten von Präsentismus regelmäßig überwacht und bewertet?
Gibt es Feedback-Mechanismen, um die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu beurteilen?
Werden Anpassungen und Verbesserungen kontinuierlich vorgenommen?
Nr.
Arbeitsschritt/ -bereich
Gefährdung
Maßnahme zur Gefährdungsverminderung
Verantwortlich
Überprüfungstermin
1
Allgemeine Tätigkeit
Mitarbeiter kommen trotz Krankheitssymptomen zur Arbeit
Schulung und Aufklärung über Risiken des Präsentismus
SiFa
01.12.2023
2
Allgemeine Tätigkeit
Anzeichen von Erschöpfung oder vermindertem Wohlbefinden
Regelmäßige Gesundheitschecks anbieten
BGM
15.12.2023
3
Allgemeine Tätigkeit
Mitarbeiter melden sich trotz Krankheit nicht ab
Klare Kommunikationskanäle und Richtlinien für Krankmeldungen schaffen
HR/Personalabteilung
10.12.2023
4
Arbeitsgestaltung
Unzureichende Vertretungsregelungen
Einführung von Vertretungsregelungen in kritischen Bereichen
Projektmanager
05.12.2023
5
Arbeitsorganisation
Zu hohe Arbeitsbelastungen
Überprüfung und ggf. Anpassung der Arbeitsbelastung
Teamleiter
20.12.2023
6
Arbeitsgestaltung
Fehlende Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung
Einführung von flexiblen Arbeitsmodellen, z.B. Homeoffice
HR/Personalabteilung
25.12.2023
7
Gesundheitsmanagement
Fehlende präventive Maßnahmen
Angebote wie z.B. Betriebsarztbesuche, Beratungsangebote bereitstellen
BGM
30.12.2023
8
Risikobewertung
Kritische Arbeitsbereiche durch Präsentismus beeinträchtigt
Regelmäßige Risikobewertungen durchführen und Maßnahmen anpassen
SiFa
15.01.2024
Muster GBU
8. Fazit:
Die Problematik des Präsentismus, insbesondere im Kontext von Freiberuflern in Projekten, stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Das Bewusstsein dafür, dass Mitarbeiter trotz Krankheit zur Arbeit kommen – oft aus Angst vor Einkommensverlusten – bringt sowohl Sicherheitsrisiken als auch potenzielle Produktivitätsverluste mit sich. Dies kann insbesondere in Projekten, in denen Effizienz und Teamgesundheit von entscheidender Bedeutung sind, schwerwiegende Folgen haben.
Die vorgestellten Lösungsansätze, von finanziellen Anreizen für Freiberufler über flexible Arbeitsmodelle bis hin zu Vertretungsmöglichkeiten, bieten Unternehmen praktische Wege, um auf diese Herausforderung zu reagieren. Sie spiegeln die Notwendigkeit wider, das traditionelle Arbeitsmodell neu zu überdenken und Anpassungen vorzunehmen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Vordergrund stellen.
Abschließend appellieren wir an BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) und SiFa (Sicherheitsfachkräfte), das Thema Präsentismus proaktiv in Angriff zu nehmen. Es ist unerlässlich, dieses Thema als wesentlichen Bestandteil des Gesundheitsmanagements in Projekten zu erkennen und zu etablieren. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl präventive Maßnahmen als auch gezielte Interventionsstrategien umfasst, können Unternehmen eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung gewährleisten und gleichzeitig die Effizienz und Produktivität ihrer Projekte sicherstellen.
Der menschliche Verstand ist ein unglaublich leistungsfähiges Werkzeug, doch trotz seiner Fähigkeiten ist er anfällig für verschiedene kognitive Verzerrungen, die unsere Wahrnehmung und Entscheidungsfindung beeinflussen können. Eine solche kognitive Verzerrung, die in vielen Bereichen unseres Lebens und unserer Arbeit eine wichtige Rolle spielt, ist der Survivorship Bias.
Der Survivorship Bias, oder auf Deutsch “Überlebenden-Verzerrung”, tritt auf, wenn wir die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs systematisch überschätzen, weil erfolgreiche Ereignisse, Personen oder Zustände stärker sichtbar und somit präsenter in unserem Bewusstsein sind als nicht erfolgreiche. Dies kann uns zu einer verzerrten Wahrnehmung der Realität führen, da wir die Faktoren, die zum Scheitern führen könnten, oft übersehen oder unterschätzen.
Im Kontext der Arbeitssicherheit kann der Survivorship Bias besonders problematisch sein. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind darauf trainiert, Risiken zu erkennen und zu minimieren, um Unfälle zu verhindern. Doch wenn wir uns nur auf die sichtbaren Erfolge konzentrieren – wie zum Beispiel Zeiträume ohne Arbeitsunfälle – könnten wir uns in falscher Sicherheit wiegen und die subtileren, weniger offensichtlichen Risikofaktoren übersehen. Ein umfassendes Verständnis des Survivorship Bias ist daher für jeden, der im Bereich der Arbeitssicherheit tätig ist, von entscheidender Bedeutung.
2. Hintergrund und Ursprung des Survivorship Bias
Einer der Schlüssel zum Verständnis des Survivorship Bias ist das Erkennen, dass dieser nicht neu ist und tief in der menschlichen Geschichte verwurzelt liegt. Seine Auswirkungen sind in zahlreichen historischen und aktuellen Beispielen zu sehen.
Historische Beispiele:
Eines der bekanntesten Beispiele für den Survivorship Bias stammt aus dem Zweiten Weltkrieg. Die US-Luftwaffe versuchte herauszufinden, wie sie ihre Bomber besser vor feindlichem Beschuss schützen könnte. Bei der Rückkehr von Einsätzen wurden die Beschädigungen an den Flugzeugen analysiert. Es gab offensichtliche Einschusslöcher in bestimmten Teilen der Flugzeuge, wie den Flügeln und dem Rumpf. Der erste Gedanke war, diese Bereiche zu verstärken. Doch der Statistiker Abraham Wald wies darauf hin, dass die Flugzeuge, die zurückkehrten, die “Überlebenden” waren. Die entscheidende Frage war nicht, wo die zurückkehrenden Flugzeuge getroffen wurden, sondern wo die abgeschossenen Flugzeuge getroffen worden sein könnten. Wald schlug vor, die Bereiche zu verstärken, die bei den zurückkehrenden Flugzeugen nicht beschädigt waren, da diese Bereiche vermutlich kritische Trefferzonen waren, die zum Abschuss von Flugzeugen führten. Durch das Erkennen und Überwinden des Survivorship Bias konnte die US-Luftwaffe ihre Bomber effektiver schützen.
Psychologische Erklärung der kognitiven Verzerrung:
Der menschliche Verstand ist darauf ausgerichtet, Muster zu erkennen und daraus Schlüsse zu ziehen. Dies ist ein Überlebensmechanismus, der uns in der Evolution geholfen hat. Allerdings neigen wir dazu, Informationen, die leicht verfügbar oder sichtbar sind, stärker zu gewichten. Dies ist als Verfügbarkeitsheuristik bekannt. Der Survivorship Bias ist eine spezielle Form dieser Heuristik, bei der wir den Erfolg überbewerten, weil wir die Fälle, die “überlebt” haben, leichter wahrnehmen und uns an sie erinnern, während wir die nicht erfolgreichen Fälle, die “nicht überlebt” haben, übersehen oder vergessen.
In der Arbeitssicherheit und anderen Bereichen kann dieser Bias dazu führen, dass wir uns auf sichtbare Erfolge konzentrieren und dabei potenzielle Risiken und Gefahren übersehen, die nicht sofort offensichtlich sind.
3. Survivorship Bias in der Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit hat das Ziel, Arbeitsunfälle zu verhindern und ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu gewährleisten. Ein systematisches Verständnis und eine adäquate Handhabung von Risiken sind dabei von zentraler Bedeutung. Hierbei kann der Survivorship Bias eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen.
Warum der Survivorship Bias in der Arbeitssicherheit relevant ist:
In der Arbeitssicherheit sind Daten und Statistiken wichtige Werkzeuge, um die Effektivität von Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten. Wenn jedoch nur erfolgreiche Fälle – wie z.B. Tage ohne Unfälle – betrachtet werden, ohne die zugrunde liegenden Ursachen und potenziellen Risiken zu berücksichtigen, kann das zu einer verzerrten Wahrnehmung führen. Der Survivorship Bias kann Fachkräfte für Arbeitssicherheit dazu verleiten, ihre Sicherheitsmaßnahmen als ausreichend oder sogar überlegen zu betrachten, einfach weil sie keine sichtbaren Probleme oder Unfälle beobachten. Dabei könnten sie kritische, aber unsichtbare Risiken übersehen.
Beispiele aus der Praxis:
Betriebe ohne gemeldete Unfälle: Ein Unternehmen, das seit Jahren keine schweren Unfälle gemeldet hat, könnte annehmen, dass seine Sicherheitsmaßnahmen und -protokolle effektiv sind. Doch was ist, wenn es zahlreiche Beinahe-Unfälle gab, die entweder nicht gemeldet wurden oder nicht ernst genommen wurden, weil sie nicht zu tatsächlichen Unfällen führten? Die sichtbare Abwesenheit von Unfällen sollte nicht mit der Abwesenheit von Risiken verwechselt werden.
Erfolgreiche Sicherheitsmaßnahmen, die potenzielle Risiken übersehen: Ein Betrieb könnte stolz darauf sein, spezielle Schutzausrüstungen eingeführt zu haben, die zu einer Reduzierung bestimmter Verletzungen geführt haben. Wenn sich jedoch die gesamte Aufmerksamkeit auf diesen sichtbaren Erfolg konzentriert, könnten andere potenzielle Gefahren übersehen werden. Zum Beispiel könnte das Unternehmen übersehen, dass die Schutzausrüstung zwar vor Schnittverletzungen schützt, aber bei bestimmten Tätigkeiten die Bewegungsfreiheit einschränkt und somit zu anderen Arten von Unfällen führen könnte.
Das Verständnis des Survivorship Bias und seine potenziellen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit ist entscheidend, um ein umfassendes und realistisches Bild von Risiken und Gefahren im Arbeitsumfeld zu erhalten. Es ist wichtig, stets kritisch und reflektiert zu bleiben und sich nicht nur auf sichtbare Erfolge zu verlassen.
4. Gefahren und Auswirkungen
Der Survivorship Bias kann in der Arbeitssicherheit zu schwerwiegenden Fehlern und Versäumnissen führen, die sowohl finanzielle als auch gesundheitliche Folgen für Mitarbeiter und das Unternehmen insgesamt haben können. Ein tiefes Verständnis dieser Verzerrung ist daher von entscheidender Bedeutung, um solche Fehler zu vermeiden
Fehleinschätzungen von Risiken:
Der Survivorship Bias kann dazu führen, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit potenzielle Risiken unterschätzen oder übersehen, weil sie nur die sichtbaren Erfolge wahrnehmen. Wenn z.B. ein Unternehmen stolz darauf ist, dass es seit mehreren Monaten keine Unfälle gegeben hat, könnte es dazu verleitet werden, zu glauben, dass es keine weiteren Risiken gibt. Doch in Wirklichkeit könnten Beinahe-Unfälle, nicht gemeldete Vorfälle oder unerkannte Gefahrenquellen ein latentes Risiko darstellen.
Aufgrund des Survivorship Bias könnten Unternehmen dazu neigen, notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu vernachlässigen oder zu verschieben. Die Annahme, dass alles in Ordnung ist, weil keine sichtbaren Probleme vorliegen, kann zu einer falschen Sicherheitskultur führen. Dies kann dazu führen, dass notwendige Schulungen, Ausrüstungs-Upgrades oder Prozessüberprüfungen nicht durchgeführt werden, was das Risiko von Unfällen erhöht.
Fehlinvestitionen in Arbeitsschutzmaßnahmen:
Der Survivorship Bias kann auch finanzielle Auswirkungen haben. Unternehmen könnten dazu verleitet werden, in Sicherheitsmaßnahmen zu investieren, die auf sichtbaren Erfolgen basieren, und dabei andere, unsichtbare Risiken übersehen. Beispielsweise könnte ein Unternehmen viel Geld in eine bestimmte Sicherheitsausrüstung investieren, weil es glaubt, dass diese die Hauptursache für Unfälle beseitigt hat, während andere, weniger offensichtliche Gefahrenquellen vernachlässigt werden. Dies führt nicht nur zu ineffizienten Investitionen, sondern erhöht auch das Risiko für Mitarbeiter.
Zusammenfassend kann der Survivorship Bias in der Arbeitssicherheit zu einer Reihe von Problemen führen, die sowohl die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter als auch die finanzielle Gesundheit des Unternehmens beeinträchtigen können. Es ist daher wichtig, sich dieser kognitiven Verzerrung bewusst zu sein und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um ihre negativen Auswirkungen zu minimieren.
5. Gegenmaßnahmen und Empfehlungen
Um den Auswirkungen des Survivorship Bias in der Arbeitssicherheit entgegenzuwirken, ist es wichtig, präventive Strategien zu entwickeln und umzusetzen. Hier sind einige empfohlene Gegenmaßnahmen und Empfehlungen:
Bewusstsein für den Survivorship Bias schärfen:
Schulungen und Workshops für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere relevante Mitarbeiter, um sie über den Survivorship Bias und seine potenziellen Auswirkungen aufzuklären.
Informationsmaterialien, Poster und andere visuelle Hilfsmittel im Betrieb, um das Bewusstsein für dieses Thema kontinuierlich aufrechtzuerhalten.
Systematische Risikobewertung und -analyse:
Implementierung von standardisierten Verfahren zur Risikobewertung, die alle potenziellen Gefahren berücksichtigen, nicht nur diejenigen, die zuvor zu Unfällen geführt haben.
Einsatz von externen Beratern oder Auditoren, um Risikobewertungen aus einer unvoreingenommenen Perspektive durchzuführen.
Kultur der offenen Kommunikation fördern:
Schaffung einer Umgebung, in der Mitarbeiter ermutigt werden, Beinahe-Unfälle, kleinere Vorfälle oder wahrgenommene Risiken ohne Angst vor Vergeltung zu melden.
Einführung eines anonymen Meldesystems, um das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen erfasst werden.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Sicherheitsmaßnahmen:
Etablierung regelmäßiger Überprüfungsintervalle für bestehende Sicherheitsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin effektiv sind und keine neuen oder übersehenen Risiken bestehen.
Engagement für kontinuierliche Verbesserung und Anpassung von Sicherheitsstrategien basierend auf den neuesten Erkenntnissen, Forschungen und Feedback von Mitarbeitern.
Die Erkenntnis des Survivorship Bias und die Implementierung von Gegenmaßnahmen sind entscheidend, um eine wirklich sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch Proaktivität, Bildung und offene Kommunikation können Unternehmen die Auswirkungen dieser kognitiven Verzerrung minimieren und gleichzeitig den Arbeitsschutz stärken.
6. Praktische Beispiele und Fallstudien
Die wirklichen Auswirkungen des Survivorship Bias lassen sich am besten anhand von konkreten Beispielen und Fallstudien demonstrieren. Hier sind einige solcher Beispiele:
Betriebe, die den Survivorship Bias erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen haben:
Chemieunternehmen “ChemSafe”: Bei einer internen Überprüfung stellte das Unternehmen fest, dass es über Jahre hinweg in Ausrüstungen investiert hatte, die Verätzungen durch Säuren verhindern sollten. Dies war auf die vergangenen gemeldeten Vorfälle zurückzuführen. Bei einer tieferen Analyse stellte sich jedoch heraus, dass das Unternehmen zwar diesen Bereich abgedeckt hatte, aber andere Gefahren wie explosive Dämpfe oder giftige Emissionen vernachlässigte. Durch das Erkennen dieses Bias führte das Unternehmen eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durch und passte seine Sicherheitsstrategien an.
Metallverarbeitungsfirma “MetalWorks”: Trotz fehlender gemeldeter Unfälle führte eine unabhängige Auditierung zur Entdeckung von zahlreichen Beinahe-Unfällen, die nicht gemeldet wurden. Das Unternehmen initiierte daraufhin ein Anreizsystem für das Melden von Beinahe-Unfällen und schuf eine Kultur der offenen Kommunikation. Dies führte zu einer signifikanten Erhöhung der Sicherheitsstandards.
Konkrete Vorfälle, bei denen der Survivorship Bias zu einer Fehleinschätzung führte:
Bauunternehmen “BuildRight”: Dieses Unternehmen hatte jahrelang keinen tödlichen Unfall auf seinen Baustellen. Die Geschäftsleitung nahm an, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen überdurchschnittlich effektiv waren. Ein tragischer Unfall, bei dem ein Arbeiter von einem Gerüst fiel, offenbarte jedoch, dass zahlreiche Sicherheitsverstöße, insbesondere im Bereich der Höhensicherung, nicht gemeldet wurden. Der Survivorship Bias hatte das Management in falscher Sicherheit gewiegt.
Elektrofirma “VoltSafe”: Einige Jahre ohne gemeldete elektrische Verletzungen ließen die Firma glauben, ihre Sicherheitsprotokolle seien herausragend. Ein schwerer Vorfall, bei dem ein Mitarbeiter einen elektrischen Schlag erlitt, führte jedoch zur Entdeckung, dass viele kleinere Vorfälle und Beinahe-Unfälle intern gelöst wurden, ohne sie offiziell zu melden. Dieser Bias hatte zu einer unterschätzten Gefahr geführt.
Diese Beispiele zeigen deutlich, wie der Survivorship Bias Unternehmen in die Irre führen kann. Es unterstreicht die Notwendigkeit, sich nicht nur auf sichtbare Erfolge zu verlassen, sondern stets ein umfassendes Bild der Sicherheitslage zu haben.
7. Schlussfolgerung und Ausblick
In der Welt der Arbeitssicherheit ist es unerlässlich, stets wachsam zu bleiben und nie selbstzufrieden zu werden. Der Survivorship Bias hat gezeigt, wie leicht Unternehmen und Fachkräfte in die Falle geraten können, sich auf sichtbare Erfolge zu konzentrieren und dabei potenzielle Gefahren zu übersehen.
Die Bedeutung des kontinuierlichen Lernens und Anpassens in der Arbeitssicherheit:
Unabhängig von der Historie eines Unternehmens in Bezug auf Sicherheitsvorfälle, ist es von entscheidender Bedeutung, ständig nach Wegen zu suchen, um Prozesse, Schulungen und Ausrüstungen zu verbessern. Die Welt verändert sich ständig, neue Technologien und Methoden kommen hinzu, und die Risiken können sich ebenfalls ändern. Daher ist es wichtig, in einem ständigen Zustand des Lernens und Anpassens zu bleiben und bestrebt zu sein, die bestmöglichen Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Aufforderung zur ständigen Reflexion und Selbstprüfung:
Um den Survivorship Bias und andere kognitive Verzerrungen zu bekämpfen, müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Unternehmensleiter sich regelmäßig selbst hinterfragen. Dies bedeutet, ständig die eigenen Annahmen zu überprüfen, Feedback von Mitarbeitern und externen Experten einzuholen und sich nicht auf Lorbeeren auszuruhen. Jeder gemeldete oder nicht gemeldete Vorfall, jeder Beinahe-Unfall und jedes Feedback sind Gelegenheiten, aus denen man lernen und sich verbessern kann.
Gefahrstoffmanagement ist ein entscheidender Aspekt im Arbeitsschutz, insbesondere bei Tätigkeiten, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen beinhalten. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bieten hierbei eine umfassende Richtlinie, um sicherzustellen, dass solche Tätigkeiten sicher durchgeführt werden. Die TRGS 400 spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 GefStoffV beschreibt.
Verfahrens, Anlagentechnik & chemische Prozesse für Kleine- und mittelständische chemische Betriebe
2. Was ist die TRGS 400?
Definition und Zweck der TRGS 400: Die TRGS 400 ist eine technische Regel, die den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie andere gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschreibt. Sie konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Die TRGS 400 bindet die Vorgaben der GefStoffV in den durch das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6 ArbSchG) vorgegebenen Rahmen ein.
Historischer Kontext und Aktualisierungen: Die aktuelle Fassung der TRGS 400 wurde am 08.09.2017 veröffentlicht. Sie wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Tabelle: Überblick über die TRGS 400
Abschnitt
Beschreibung
Anwendungsbereich
Beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV.
Verantwortung und Organisation
Beschreibt die Verantwortung und Organisation bei der Gefährdungsbeurteilung.
Gefahrstoffspezifische Aspekte
Ergänzt durch andere TRGS wie TRGS 401 und TRGS 402.
Tabelle: Überblick über die TRGS 400
3. Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
Pflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Gefahrstoffen: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Gesundheit der Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen arbeiten, zu schützen. Dies beinhaltet die Unterweisung der Beschäftigten zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und die Ableitung passender Sicherheitsmaßnahmen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Technischen Regeln eingehalten werden, um die Anforderungen der GefStoffV zu erfüllen.
Schwerpunkt der TRGS 400 und die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung: Der zentrale Fokus der TRGS 400 liegt auf der Gefährdungsbeurteilung. Sie stellt das Fundament für alle weiteren Schritte im Umgang mit Gefahrstoffen dar und ist somit unverzichtbar. In der Gefährdungsbeurteilung müssen die eingesetzten Schadstoffe, deren Gefahrenpotentiale sowie erforderliche Maßnahmen dokumentiert werden.
4. Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich? Eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe muss immer dann durchgeführt werden, wenn am Arbeitsplatz Schadstoffe vorhanden sind. Dies beinhaltet die Identifizierung von Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe entstehen oder verwendet werden.
Arbeitsprozesse und Gefahrenquellen: Zu beurteilen sind alle Arbeitsprozesse, bei denen Gefährdungen durch das Einatmen oder Verschlucken, den Hautkontakt oder durch Brand- und Explosionsgefahr der Schadstoffe bestehen. Dies schließt auch Verfahren und Arbeitsbedingungen ein, die potenzielle Gefahrenquellen darstellen.
Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung: Die primäre Informationsquelle für die Gefährdungsbeurteilung sind die Sicherheitsdatenblätter von Stoffen und Gemischen. Zusätzlich liefern gesetzliche Vorschriften, Regeln der Unfallversicherungsträger, Kennzeichnungsetiketten, technische Merkblätter, Gefahrstoffinformationssysteme der Berufsgenossenschaften und Datenbanken der Unfallversicherungsträger oder Bundesländer wertvolle Informationen.
Tabelle: Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung
Informationsquelle
Beschreibung
Sicherheitsdatenblätter
Primäre Quelle für Informationen zu Stoffen und Gemischen.
Gesetzliche Vorschriften
Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen.
Technische Merkblätter
Detaillierte Informationen zu spezifischen Stoffen oder Verfahren.
Datenbanken der Unfallversicherungsträger
Datenbanken, die spezifische Informationen zu Gefahrstoffen bieten.
Tabelle: Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung
5. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Schritte und Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung: Die TRGS 400 gibt einen Vorschlag für die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung, um alle Aufgaben systematisch angehen zu können. Die empfohlenen Schritte sind:
Festlegen der mit der Gefährdungsbeurteilung beauftragten Personen.
Erfassen der Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe entstehen, verwendet oder freigesetzt werden.
Informationsermittlung zu den Gefahrstoffen und Tätigkeiten.
Ermitteln der Gefährdungen am Arbeitsplatz, Beurteilen der Risiken und Prüfen der Substitutionsmöglichkeiten.
Festlegen der erforderlichen Maßnahmen.
Durchführen der Schutzmaßnahmen.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
Wirksamkeitsprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Dokumentation und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungsbeurteilung muss gemäß § 6 GefStoffV dokumentiert werden. Dabei ist die Form der Dokumentation dem Arbeitgeber freigestellt. Es ist jedoch wichtig, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen und bei bestimmten Anlässen, wie z.B. bei der Einführung eines neuen Gefahrstoffs, zu aktualisieren.
6. Das Gefahrstoffverzeichnis nach TRGS 400
Was sollte das Gefahrstoffverzeichnis beinhalten? Das Gefahrstoffverzeichnis sollte alle in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefahrstoffe in einem Kataster erfassen. Mindestens sollten folgende Angaben beinhaltet sein:
Bezeichnung des Gefahrstoffs.
Einstufung des Gefahrstoffs nach der CLP-Verordnung oder nach Eigenschaften.
Mengenbereiche, die verwendet werden.
Bezeichnung der Arbeitsbereiche mit Gefahrstoffen.
Verweis auf Sicherheitsdatenblätter.
Tabelle: Inhalte des Gefahrstoffverzeichnisses
Inhalte des Verzeichnisses
Beschreibung
Bezeichnung des Gefahrstoffs
Name oder Identifikation des Gefahrstoffs.
Einstufung des Gefahrstoffs
Nach der CLP-Verordnung oder nach spezifischen Eigenschaften.
Mengenbereiche
Mengen, die im Unternehmen verwendet werden.
Arbeitsbereiche
Bereiche, in denen der Gefahrstoff verwendet wird.
Sicherheitsdatenblätter
Verweis auf das jeweilige Sicherheitsdatenblatt des Gefahrstoffs.
Tabelle: Inhalte des Gefahrstoffverzeichnisses
7. Geringe Gefährdung gemäß TRGS 400
Definition und Kriterien für eine geringe Gefährdung: Laut der TRGS 400 sind Tätigkeiten immer dann mit einer geringen Gefährdung verbunden, wenn einzelne Maßnahmen nach § 8 GefStoffV genügen, um die Mitarbeitenden zu schützen. Diese Einschätzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Eigenschaften des Gefahrstoffs, der verwendeten Stoffmenge, dem Freisetzungsvermögen und den damit verbundenen Arbeitsbedingungen.
Ausnahmen und Vereinfachungen bei geringer Gefährdung: Bei geringer Gefährdung können Unternehmen auf eine detaillierte Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verzichten. Zudem sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich, und eine Betriebsanweisung ist nicht notwendig.
9. Fazit
Die TRGS 400 bietet einen umfassenden Leitfaden für Unternehmen, um die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe korrekt durchzuführen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung im Umgang mit Gefahrstoffen ernst nehmen und die notwendigen Schritte zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer Mitarbeiter befolgen. Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten sich regelmäßig über Aktualisierungen und Best Practices informieren und sicherstellen, dass die Vorgaben der TRGS 400 in ihrem Unternehmen umgesetzt werden.
Als Dankeschön für Ihre Bewertung pflanzen wir einen Baum in Ihrem Namen.hier klicken
CO2-Neutrale Website
Was noch?
🌳💚 Unsere Betriebsräume werden mit Öko-Strom versorgt, unser Bankkonto liegt bei der Umweltbank Triodos und unser Kaffee ist Fairtrade. Seit 2022 verzichten wir auf Papierrechnungen. Wir bemühen uns ständig, nachhaltiger und ressourcenschonender zu arbeiten.