Bestandsschutz im Brandschutz: Ein Leitfaden zu Vorschriften, Umsetzung und rechtlichen Aspekten

Bestandsschutz im Brandschutz: Ein Leitfaden zu Vorschriften, Umsetzung und rechtlichen Aspekten

Im Bereich des Bauwesens ist der Brandschutz eine essentielle Komponente zur Sicherstellung des Schutzes von Menschenleben und Sachwerten. Eine Herausforderung in der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen ergibt sich durch bestehende Gebäude, die unter den Bestandsschutz fallen. Der Bestandsschutz bezeichnet hierbei den Schutz von baulichen Anlagen, die vor Inkrafttreten neuer Vorschriften erbaut wurden. Das Zusammenspiel zwischen Bestandsschutz und Brandschutz ist komplex, und Brandschutzbeauftragte müssen sich dessen bewusst sein.


1 Einleitung

1.1. Bedeutung des Bestandsschutzes im Brandschutz

Der Bestandsschutz ermöglicht es, dass bereits bestehende bauliche Anlagen, die auf der Grundlage älterer Baugenehmigungen errichtet wurden, nicht zwangsläufig den aktuellen Bauvorschriften entsprechen müssen. Allerdings, wie aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 04.07.2014 (2 B 666/14) hervorgeht, kann der Brandschutz im Falle einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit Vorrang vor dem Bestandsschutz haben.


Tabelle 1: Zusammenfassung der Entscheidung des OVG Münster

Gerichts-
entscheidung
DatumFallRelevante
Paragraphen
Entscheidung
OVG Münster04.07.2014Brandschutz in einem Hotelgebäude§ 17 Abs. 3 BauO NRW, § 87 Abs. 1 BauO NRW, § 61 Abs. 1 Satz 2 BauO NRWDie Bauaufsichtsbehörde kann bei brandschutzrechtlicher Gefahrenlage eine Anpassung der Anlage an aktuelle Vorgaben verlangen und eine sofortige Nutzungsuntersagung aussprechen.
Zusammenfassung der Entscheidung des OVG Münster

1.2. Zielsetzung und Relevanz für Brandschutzbeauftragte

Für Brandschutzbeauftragte ist es essentiell, ein tiefgehendes Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen sowohl im Bereich des Brandschutzes als auch des Bestandsschutzes zu haben. Sie müssen in der Lage sein, eine brandschutzrechtliche Gefahrenlage zu identifizieren und zu bewerten, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.


Tabelle 2: Zuständigkeiten von Brandschutzbeauftragten im Umgang mit Bestandsschutz

AufgabenBeschreibung
Identifikation von brandschutzrechtlichen MängelnBrandschutzbeauftragte müssen in der Lage sein, Mängel in der Brandschutzsicherheit, insbesondere in bestandsgeschützten Gebäuden, zu identifizieren.
Beratung und Umsetzung von MaßnahmenSie sollten die Eigentümer und Betreiber von Gebäuden über notwendige Anpassungen informieren und bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung der Brandschutzvorschriften unterstützen.
Dokumentation und ÜberwachungDie Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen
Zuständigkeiten von Brandschutzbeauftragten im Umgang mit Bestandsschutz

Tabelle 3: Konsequenzen bei Nichtbeachtung von Brandschutzmaßnahmen trotz Bestandsschutzes

KonsequenzBeschreibung
Anpassung an aktuelle VorschriftenIm Falle einer brandschutzrechtlichen Gefahrenlage kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass die bauliche Anlage den aktuellen bauordnungsrechtlichen Vorschriften angepasst wird.
NutzungsuntersagungBei akuter Gefährdung können die Behörden eine sofortige Nutzungsuntersagung für das Gebäude aussprechen.
Strafrechtliche KonsequenzenEigentümer und Betreiber können unter Umständen auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, falls durch Vernachlässigung des Brandschutzes Menschen zu Schaden kommen.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung von Brandschutzmaßnahmen trotz Bestandsschutzes

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Brandschutzbeauftragte eine zentrale Rolle in der Gewährleistung der Sicherheit von Gebäuden spielen. Insbesondere in Bezug auf Gebäude, die unter Bestandsschutz stehen, ist es von entscheidender Bedeutung, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der bestehenden Bausubstanz und der Sicherheit der Gebäudenutzer zu finden. Dabei steht die Sicherheit der Menschen im Vordergrund, und der Brandschutz kann unter bestimmten Umständen Vorrang vor dem Bestandsschutz haben. Brandschutzbeauftragte müssen daher proaktiv handeln, um brandschutzrechtliche Mängel frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Behebung dieser Mängel einzuleiten.

Brandschutzbeauftragte – Anspruchsvolle Aufgabe mit Fortbildungspflicht

2 Grundlagen des Bestandsschutzes

Der Bestandsschutz spielt eine wesentliche Rolle im Baurecht, insbesondere wenn es darum geht, wie mit älteren Gebäuden umgegangen wird, die möglicherweise nicht den neuesten Vorschriften entsprechen. In diesem Kapitel werden die Definition von Bestandsschutz, seine historische Entwicklung und die relevanten rechtlichen Grundlagen erläutert.

2.1. Definition von Bestandsschutz

Bestandsschutz bezeichnet den Schutz von baulichen Anlagen, die auf der Grundlage älterer Baugenehmigungen errichtet wurden und deshalb nicht unbedingt den aktuellen Bauvorschriften entsprechen müssen. Diese Gebäude genießen unter bestimmten Umständen einen Schutz vor Anforderungen, die sich aus den neuen Vorschriften ergeben könnten. Der Bestandsschutz bezieht sich in der Regel auf formelle Aspekte wie die Baugenehmigung sowie materielle Aspekte wie die tatsächliche bauliche Substanz.

2.2. Historische Entwicklung

Die Idee des Bestandsschutzes hat sich im Laufe der Zeit entwickelt, um den Eigentümern älterer Gebäude eine gewisse Sicherheit zu bieten, dass sie ihre Gebäude weiterhin nutzen können, auch wenn neue Vorschriften in Kraft treten.

Im frühen 20. Jahrhundert gab es noch keine klare Unterscheidung zwischen Bestandsschutz und den aktuellen Vorschriften. Mit der Weiterentwicklung der Bautechnologie und dem wachsenden Verständnis für die Sicherheit von Gebäuden, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz, begannen die Regierungen jedoch, strengere Vorschriften zu erlassen.

Mit der Zeit wurde anerkannt, dass es nicht immer praktikabel oder wirtschaftlich sinnvoll ist, von Eigentümern zu verlangen, dass sie ältere Gebäude nach neuen Vorschriften umbauen. Daher wurde der Bestandsschutz als Konzept eingeführt, um den Eigentümern einen gewissen Schutz zu bieten.

2.3. Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen für den Bestandsschutz in den Landesbauordnungen verankert. Die Regelungen können je nach Bundesland variieren. Es gibt jedoch bestimmte gemeinsame Grundsätze.


Tabelle 1: Rechtliche Grundlagen für Bestandsschutz in Deutschland

Rechtliche GrundlageBeschreibung
LandesbauordnungenJedes Bundesland in Deutschland hat seine eigene Bauordnung, die die Regelungen für den Bestandsschutz enthält.
GerichtsentscheidungenGerichtsentscheidungen, wie z.B. die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 04.07.2014, spielen eine wichtige Rolle bei der Auslegung und Anwendung des Bestandsschutzes in der Praxis.
Rechtliche Grundlagen für Bestandsschutz in Deutschland

Es ist wichtig zu beachten, dass, wie aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster hervorgeht, der Bestandsschutz in bestimmten Fällen, insbesondere wenn Leben und Gesundheit gefährdet sind,

durch Brandschutzanforderungen eingeschränkt werden kann. In solchen Fällen kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass eine bauliche Anlage an die aktuellen bauordnungsrechtlichen Vorschriften angepasst wird, um die Sicherheit der Gebäudenutzer zu gewährleisten.

Tabelle 2: Konflikt zwischen Bestandsschutz und Brandschutz

SituationBestandsschutzBrandschutz
Gebäude entspricht nicht den aktuellen Brandschutzvorschriften, aber es besteht keine unmittelbare GefahrBestandsschutz könnte greifen, das Gebäude muss nicht zwangsläufig den aktuellen Brandschutzvorschriften angepasst werden.
Gebäude entspricht nicht den aktuellen Brandschutzvorschriften und es besteht eine unmittelbare Gefahr für Leben und GesundheitBestandsschutz tritt hinter den Brandschutz zurück. Die Behörde kann verlangen, dass das Gebäude den aktuellen Brandschutzvorschriften entspricht.Brandschutz hat Vorrang vor dem Bestandsschutz.
Konflikt zwischen Bestandsschutz und Brandschutz

Zusammenfassend ist der Bestandsschutz ein wichtiges Konzept, das es Eigentümern ermöglicht, bauliche Anlagen weiterhin zu nutzen, auch wenn sie nicht den neuesten Vorschriften entsprechen. Dieses Konzept hat sich historisch entwickelt und ist in den Landesbauordnungen verankert. Es ist jedoch wichtig zu erkennen, dass der Brandschutz unter bestimmten Umständen Vorrang vor dem Bestandsschutz haben kann, insbesondere wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht.


3 Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht

Wenn es um bauliche Anlagen und Bestandsschutz geht, ist es wichtig, zu verstehen, unter welchen Umständen das alte Recht weiterhin Anwendung findet und wann die Anforderungen des neuen Rechts greifen. Insbesondere im Bereich des Brandschutzes kann dies kritisch sein.

3.1. Wann gilt der Bestandsschutz?

Der Bestandsschutz gilt in der Regel für bauliche Anlagen, die vor Inkrafttreten neuer Vorschriften oder Gesetze errichtet wurden. Die Hauptvoraussetzung ist, dass das Gebäude rechtmäßig errichtet wurde, basierend auf den zum Zeitpunkt des Baus geltenden Vorschriften. Der Bestandsschutz kann jedoch eingeschränkt werden, wenn durch die bauliche Anlage eine Gefahr für Leben und Gesundheit entsteht, wie in dem Fall, den das Oberverwaltungsgericht Münster entschied (Beschluss vom 04.07.2014).

3.2. Kriterien für die Anwendung neuen Rechts bei Bestandsgebäuden

Es gibt bestimmte Kriterien, die dazu führen können, dass das neue Recht auch auf Bestandsgebäude Anwendung findet:

  1. Erhebliche bauliche Veränderungen: Wenn ein Gebäude umfassend saniert oder umgebaut wird, kann dies dazu führen, dass die aktuellen Vorschriften angewendet werden müssen.
  2. Nutzungsänderung: Wenn die Nutzung des Gebäudes in einer Weise geändert wird, die neue Risiken mit sich bringt (z.B. Umwandlung von Büroräumen in Wohnungen), kann dies eine Anwendung des neuen Rechts erforderlich machen.
  3. Gefahr für Leben und Gesundheit: Wie bereits erwähnt, wenn die bauliche Anlage eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellt, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz, kann das neue Recht zur Anwendung kommen.

3.3. Besonderheiten bei Brandschutzmaßnahmen

Im Bereich des Brandschutzes können sich besondere Herausforderungen ergeben. Es muss beachtet werden, dass Brandschutzmaßnahmen im Sinne der öffentlichen Sicherheit sind und daher in bestimmten Fällen Vorrang vor dem Bestandsschutz haben können.


Tabelle: Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht

KriteriumAltes RechtNeues Recht
Gebäude ohne erhebliche bauliche Veränderungen und ohne Gefahr für Leben und GesundheitBestandsschutz greift in der Regel.
Erhebliche bauliche VeränderungenNeues Recht kommt zur Anwendung.
Nutzungsänderung mit neuen RisikenNeues Recht kommt zur Anwendung.
Bestehende Gefahr für Leben und Gesundheit, z.B. mangelnder BrandschutzNeues Recht kommt zur Anwendung, Brandschutz hat Vorrang.
Tabelle: Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht

Es ist wichtig für Eigentümer und Brandschutzbeauftragte, die Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Vorschriften sowie die Sicherheit und Gesundheit der Nutzer von Gebäuden sicherzustellen.


4 Umfang und Grenzen des Bestandsschutzes

Der Bestandsschutz spielt eine wichtige Rolle in Bezug auf baurechtliche Vorschriften und die Erhaltung bestehender Gebäudestrukturen. Allerdings hat der Bestandsschutz auch Grenzen, insbesondere wenn die Sicherheit von Personen gefährdet ist.

4.1. Baurechtliche Vorschriften und Bestandsschutz

Baurechtliche Vorschriften sind dynamisch und entwickeln sich weiter, um neuen Standards und Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Bestandsschutz schützt im Allgemeinen bestehende Gebäude, die vor der Einführung neuer Vorschriften gebaut wurden, vor der Notwendigkeit, nachträglich angepasst zu werden. Dies bedeutet, dass solche Gebäude unter den Vorschriften fortgeführt werden können, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung galten.

4.2. Ausnahmen und Abweichungen vom Bestandsschutz

Es gibt jedoch Umstände, unter denen der Bestandsschutz keinen Vorrang hat. Dazu gehört insbesondere, wenn eine bauliche Anlage eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellt. Ein Beispiel dafür wurde durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster am 04.07.2014 klar gemacht, in dem es hieß, dass bei brandschutzrechtlichen Gefahrenlagen für Leben oder Gesundheit, die Bauaufsichtsbehörde befugt ist, eine Anpassung der Anlage an die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu verlangen.

4.3. Fallbeispiele zur Verdeutlichung der Grenzen

Fallbeispiel 1: Hotelgebäude und Brandschutz

In dem bereits erwähnten Fall, der vom Oberverwaltungsgericht Münster entschieden wurde, genügte ein Hotelgebäude nicht den Anforderungen des Brandschutzes gemäß § 17 Abs. 3 BauO NRW. Trotz des Bestandsschutzes ordnete die Bauaufsicht eine sofortige Nutzungsuntersagung an, da eine Gefahr für Leben und Gesundheit bestand.

Fallbeispiel 2: Änderung der Nutzung

In einem anderen Fall wurde ein historisches Gebäude, das ursprünglich als Lagerhaus genutzt wurde, in Wohnungen umgewandelt. Aufgrund der Nutzungsänderung und der damit einhergehenden neuen Anforderungen an den Brandschutz, musste das Gebäude gemäß den aktuellen bauordnungsrechtlichen Vorschriften angepasst werden.


Tabelle: Zusammenfassung der Ausnahmen vom Bestandsschutz

SituationAnwendung des BestandsschutzesMaßnahmen
Gebäude erfüllt nicht die Brandschutzanforderungen und stellt eine Gefahr für Leben und Gesundheit darBestandsschutz greift nicht.Anpassung an aktuelle bauordnungsrechtliche Vorschriften kann verlangt werden.
Änderung der Nutzung eines GebäudesBestandsschutz kann eingeschränkt sein.Anpassung an aktuelle bauordnungsrechtliche Vorschriften im Hinblick auf die neue Nutzung.
Tabelle: Zusammenfassung der Ausnahmen vom Bestandsschutz

Im Umgang mit Bestandsschutz ist es wichtig, die Grenzen und Ausnahmen zu kennen und zu verstehen, dass Sicherheitsaspekte, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz, Vorrang haben können.


5 Praktische Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Bestand

Die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen in bestehenden Gebäuden erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit verschiedenen Interessenvertretern. Es ist wichtig, die baulichen und anlagentechnischen Gegebenheiten zu berücksichtigen und eng mit Behörden und Sachverständigen zusammenzuarbeiten.

5.1. Planung und Vorbereitung

Ermittlung des Status Quo: Bevor mit der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen begonnen wird, ist es wichtig, den aktuellen Zustand des Gebäudes hinsichtlich Brandschutz zu ermitteln. Dies umfasst die Prüfung von vorhandenen Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwegen und Baumaterialien.

Erstellung eines Brandschutzkonzepts: Basierend auf der Erhebung des Status Quo sollte ein detailliertes Brandschutzkonzept erstellt werden. Dieses Konzept sollte alle notwendigen Maßnahmen enthalten, um den Brandschutz in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften sicherzustellen.

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5.2. Zusammenarbeit mit Behörden und Sachverständigen

Einholen von Genehmigungen: Es ist wichtig, eng mit den örtlichen Bauaufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden und dass das Brandschutzkonzept den Anforderungen entspricht.

Einbeziehung von Sachverständigen: Die Hinzuziehung von Brandschutzsachverständigen kann wertvolle Einblicke und Expertise liefern. Sachverständige können bei der Erstellung des Brandschutzkonzepts unterstützen und bei der Umsetzung von Maßnahmen beratend zur Seite stehen.

5.3. Berücksichtigung von baulichen und anlagentechnischen Gegebenheiten

Anpassung an die Bausubstanz: Bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen ist es wichtig, die baulichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. In einigen Fällen müssen Kompromisse eingegangen werden, um die historische Bausubstanz zu erhalten, während dennoch ein ausreichendes Niveau des Brandschutzes sichergestellt wird.

Integration von Brandschutztechnik: Anlagentechnische Gegebenheiten, wie etwa vorhandene Brandschutzeinrichtungen, sollten in das Gesamtkonzept integriert werden. Die Modernisierung von Brandschutzeinrichtungen kann erforderlich sein, um aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.


Tabelle: Schritte zur Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Bestand

SchrittBeschreibung
1. Ermittlung des Status QuoÜberprüfung des Gebäudes hinsichtlich vorhandener Brandschutzeinrichtungen und -anforderungen
2. Erstellung eines BrandschutzkonzeptsEntwicklung eines detaillierten Konzepts zur Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen
3. Zusammenarbeit mit BehördenEinholen von Genehmigungen und Abstimmung des Konzepts mit den Bauaufsichtsbehörden
4. Einbeziehung von SachverständigenHinzuziehung von Brandschutzsachverständigen zur Unterstützung und Beratung
5. Anpassung an Bausubstanz und Integration von BrandschutztechnikBerücksichtigung von baulichen Gegebenheiten und Modernisierung von Brandschutzeinrichtungen
Tabelle: Schritte zur Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Bestand

Die praktische Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ist eine komplexe Aufgabe, die eine sorgfältige Planung, Zusammenarbeit mit Behörden und Sachverständigen sowie eine Anpassung an bauliche und anlagentechnische Gegebenheiten erfordert.


6 Besondere Herausforderungen und Lösungsansätze

Bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ergeben sich verschiedene Herausforderungen. Besonders problematisch sind die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen, die Nachrüstung von Brandmeldesystemen und der sensible Umgang mit historischen Bausubstanzen.

6.1. Flucht- und Rettungswege im Bestand

Herausforderungen: Bestehende Gebäude wurden möglicherweise nach alten Standards gebaut und erfüllen nicht immer die aktuellen Anforderungen an Flucht- und Rettungswege. Raumlayouts und bauliche Besonderheiten können die Anpassung erschweren.

Lösungsansätze:

  • Optimierung der Wegeführung: Durch Umgestaltung von Räumen und Korridoren kann die Wegeführung optimiert werden, um den Anforderungen an Flucht- und Rettungswege gerecht zu werden.
  • Installation von Sicherheitsbeleuchtung und Kennzeichnung: Die Nachrüstung von Sicherheitsbeleuchtung und klaren Wegmarkierungen kann die Sicherheit im Evakuierungsfall erhöhen.

6.2. Nachrüstung von Brandmeldesystemen

Herausforderungen: Die Integration von Brandmeldesystemen in bestehenden Gebäuden kann aufgrund von baulichen Einschränkungen und veralteter Elektrik schwierig sein.

Lösungsansätze:

  • Verwendung drahtloser Brandmeldesysteme: Drahtlose Brandmeldesysteme erfordern keine umfangreiche Verkabelung und können flexibler installiert werden.
  • Integration in vorhandene Gebäudetechnik: Wenn möglich, sollten Brandmeldesysteme in die vorhandene Gebäudetechnik integriert werden, um Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen.

6.3. Umgang mit historischen Bausubstanzen

Herausforderungen: Historische Gebäude sind oft denkmalgeschützt und unterliegen strengen Auflagen. Brandschutzmaßnahmen dürfen das historische Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen.

Lösungsansätze:

  • Abstimmung mit Denkmalschutzbehörden: Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit Denkmalschutzbehörden ist erforderlich, um akzeptable Lösungen zu finden.
  • Verwendung von Materialien und Technologien, die das historische Erscheinungsbild erhalten: Es sollten Materialien und Technologien verwendet werden, die das historische Erscheinungsbild möglichst wenig beeinflussen.

Tabelle: Zusammenfassung von Herausforderungen und Lösungsansätzen

HerausforderungLösungsansatz
Flucht- und Rettungswege im BestandOptimierung der Wegeführung, Sicherheitsbeleuchtung
Nachrüstung von BrandmeldesystemenDrahtlose Systeme, Integration in Gebäudetechnik
Umgang mit historischen BausubstanzenAbstimmung mit Denkmalschutz, erhaltende Materialien
Tabelle: Zusammenfassung von Herausforderungen und Lösungsansätzen

Es ist wichtig, bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen in bestehenden Gebäuden sowohl die Sicherheitsaspekte als auch andere Faktoren wie den Erhalt von historischer Bausubstanz zu berücksichtigen. Durch eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit relevanten Behörden können Lösungen gefunden werden, die den Brandschutz gewährleisten, ohne das Gebäude unnötig zu beeinträchtigen.


7 Fallstudien und Urteile

Bei der Betrachtung von Brandschutzmaßnahmen im Bestand sind Gerichtsentscheidungen und Urteile besonders aufschlussreich. Sie können wertvolle Einblicke in die Auslegung der rechtlichen Bestimmungen geben und als Leitfaden für best practices dienen.

7.1. Analyse von Gerichtsentscheidungen

In diesem Abschnitt werden verschiedene Gerichtsentscheidungen analysiert, die sich mit dem Thema des Bestandsschutzes im Zusammenhang mit Brandschutzmaßnahmen befassen.

Fall 1: Austausch von Balkonen ohne Erweiterung der Bausubstanz

  • Gericht: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen
  • Datum: 05.12.2018
  • Aktenzeichen: 2 A 1319/17
  • Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass der Austausch aller Balkone eines Hauses als Reparatur oder Austausch einzelner, selbstständiger Bauteile ohne Erweiterung der Bausubstanz keinen Verlust des Bestandsschutzes bedeutet und damit auch kein neues Aufwerfen der Genehmigungsfrage des Gesamtgebäudes.

Fall 2: Errichtung eines neuen Dachstuhls und Aufschüttung auf dem Dach

  • Gericht: VG Cottbus
  • Datum: 05.11.2018
  • Aktenzeichen: 3 K 617/17
  • Entscheidung: Das Gericht entschied, dass Maßnahmen wie die Errichtung eines neuen Dachstuhls für ein altes Wochenendhaus sowie das Aufbringen einer Isolierungsschicht über die bloße Instandhaltung hinausgehen und den Bestandsschutz verlieren können, wenn durch diese Maßnahmen neue statische Anforderungen entstehen.

Fall 3: Umbaumaßnahmen an einem ehemaligen Tennisclubhaus

  • Gericht: OVG NRW
  • Datum: 18.02.2016
  • Aktenzeichen: 10 A 985/14
  • Entscheidung: Das Gericht entschied, dass der Bestandsschutz durch Umbaumaßnahmen an einem ehemaligen Tennisclubhaus verloren geht, wenn es zu einer Erweiterung des Baukörpers kommt und neue statische Nachweise erforderlich sind.

Fall 4: Verlust des Bestandsschutzes durch Umbau eines “Behelfsheims”

  • Gericht: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen
  • Datum: 04.07.2018
  • Aktenzeichen: 10 A 965/16
  • Entscheidung: In diesem Fall ging es um ein Gebäude, das in den 1940er Jahren als “Behelfsheim” errichtet wurde. Durch Umbaumaßnahmen wie das Entfernen von Doppelschwingtoren, das Einsetzen neuer Fenster und Türen sowie das Neueindecken des Daches ging der Bestandsschutz verloren.

Fall 5: Umbau eines ehemaligen Wochenendhauses zu einem Wohnhaus

  • Gericht: VG Cottbus, 3. Kammer
  • Datum: 27.06.2018
  • Aktenzeichen: 3 K 2208/16
  • Entscheidung: Das Gericht entschied, dass der Bestandsschutz bei erheblichen Umbaumaßnahmen an einem ehemaligen Wochenendhaus verloren geht, wenn dabei die gesamte Dachkonstruktion erneuert wird und eine neue bauliche Verbindung zwischen dem bestehenden Gebäude und einer Garage durch massives Mauerwerk geschaffen wird.

Diese Fälle veranschaulichen, wie Gerichte den Bestandsschutz im Kontext von Brandschutzmaßnahmen interpretieren und welche Faktoren bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von baulichen Maßnahmen berücksichtigt werden. Sie zeigen, dass der Umfang der durchgeführten Baumaßnahmen und deren Einfluss auf die bestehende Bausubstanz entscheidend sind für die Beurteilung des Bestandsschutzes.

7.2. Lehren aus realen Fällen

Die Analyse von Gerichtsentscheidungen wie im oben genannten Fall führt zu wertvollen Lehren für die Praxis. Brandschutzmaßnahmen sollten frühzeitig geplant und umgesetzt werden, um behördliche Auflagen und mögliche Nutzungsuntersagungen zu verhindern.

7.3. Best Practices für den Umgang mit Bestandsschutz

  • Proaktive Zusammenarbeit mit Behörden: Frühzeitige Absprachen mit Bauaufsichtsbehörden und eventuell auch mit Brandschutzsachverständigen sind sinnvoll, um mögliche Probleme frühzeitig zu identifizieren.
  • Regelmäßige Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen: Bestehende Gebäude sollten in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der aktuellen Brandschutzvorschriften überprüft werden.
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter: Das Personal sollte im Brandschutz geschult sein und ein Bewusstsein für die Bedeutung des Brandschutzes haben.

Tabelle: Zusammenfassung der Best Practices

Best PracticeBeschreibung
Proaktive Zusammenarbeit mit BehördenFrühzeitige Absprachen zur Identifikation von möglichen Problemen
Regelmäßige Überprüfung der BrandschutzeinrichtungenSicherstellen der Einhaltung aktueller Brandschutzvorschriften
Schulung und Sensibilisierung der MitarbeiterFörderung des Bewusstseins für die Bedeutung des Brandschutzes
Tabelle: Zusammenfassung der Best Practices

Im Umgang mit Bestandsschutz ist eine proaktive Haltung unerlässlich, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch dem Schutz von Leben und Gesundheit gerecht zu werden. Die Analyse von Gerichtsentscheidungen und realen Fällen sollte als Basis für die Entwicklung von Best Practices dienen.


8 Experten-Tipps

Tipp 1: Kontinuierliche Fortbildung
Als Brandschutzbeauftragter ist es unerlässlich, stets über die aktuellen Vorschriften und technischen Standards im Brandschutz informiert zu sein. Kontinuierliche Fortbildung ist hier der Schlüssel.

Tipp 2: Frühzeitige Kommunikation mit Behörden
Bei geplanten Umbauten oder Nutzungsänderungen ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Brandschutzbehörden aufzunehmen, um Klarheit über die Anforderungen und den Bestandsschutz zu erhalten.

Tipp 3: Dokumentation
Halten Sie eine lückenlose Dokumentation aller brandschutzrelevanten Maßnahmen und Änderungen im Gebäude bereit. Dies erleichtert die Kommunikation mit Behörden und hilft, den Bestandsschutz nachzuweisen.

Tipp 4: Zusammenarbeit mit Fachleuten
Arbeiten Sie eng mit Fachplanern, Architekten und Sachverständigen zusammen, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und der Bestandsschutz gewahrt bleibt.

Tipp 5: Sensibilisierung der Gebäudenutzer
Informieren und schulen Sie die Gebäudenutzer in Bezug auf Brandschutz. Ein gut informiertes und geschultes Team kann im Ernstfall entscheidend dazu beitragen, Schäden zu minimieren.


9 Fazit

9.1. Bedeutung des informierten Umgangs mit Bestandsschutz

Bestandsschutz spielt im Brandschutz eine entscheidende Rolle und erfordert ein fundiertes Verständnis sowohl der rechtlichen Rahmenbedingungen als auch der technischen Herausforderungen. Ein informierter Umgang mit dem Bestandsschutz ist entscheidend, um sowohl die Sicherheit von Personen und Gebäuden zu gewährleisten als auch unnötige Kosten und Aufwand zu vermeiden.

Brandschutzbeauftragte müssen sich kontinuierlich mit den relevanten Vorschriften und Gesetzen auseinandersetzen und gleichzeitig auf dem Laufenden bleiben, wenn es um technische Neuerungen und Standards geht. Dies beinhaltet nicht nur die Identifizierung von brandschutzrelevanten Mängeln, sondern auch die Erstellung und Durchführung von Maßnahmen zur Behebung solcher Mängel.

9.2. Zukunftsweisende Entwicklungen und Trends im Brandschutz

Die Zukunft des Brandschutzes wird zweifellos von neuen technologischen Entwicklungen und gesetzlichen Regelungen geprägt sein. Zukunftsweisende Trends könnten zum Beispiel den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen zur Vorhersage und Prävention von Bränden beinhalten.

Des Weiteren könnten die Entwicklungen in der Bauindustrie und in der Bautechnologie, wie zum Beispiel der verstärkte Einsatz von nachhaltigen Materialien und energieeffizienten Technologien, auch die Anforderungen an den Brandschutz verändern. Solche Neuerungen könnten Bestandsgebäude betreffen und den Bestandsschutz in bestimmten Fällen infrage stellen.

In diesem Kontext wird die Rolle des Brandschutzbeauftragten immer wichtiger und anspruchsvoller. Diese Rolle erfordert zunehmend eine proaktive Herangehensweise, um mit den sich ständig ändernden Anforderungen Schritt zu halten. Daher ist es entscheidend, dass Brandschutzbeauftragte stets auf dem Laufenden bleiben und bereit sind, sich den neuen Herausforderungen zu stellen.

Am Ende des Tages steht jedoch immer das Ziel im Vordergrund, Leben und Eigentum zu schützen. Dies ist und bleibt die wichtigste Aufgabe und Verantwortung jedes Brandschutzbeauftragten.

In diesem Kapitel werden einige häufig gestellte Fragen behandelt, die von Brandschutzbeauftragten oft gestellt werden, sowie Expertentipps, um effektiv mit Bestandsschutz und Brandschutzmaßnahmen umzugehen.


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Häufig gestellte Fragen

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Effektiver Brandschutz: Ein Leitfaden zur Erstellung und Implementierung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096

1 Einleitung

Brandschutz spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit von Gebäuden und deren Bewohnern. In Deutschland wird dem Brandschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt, und es gibt spezielle Normen und Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und Personen im Brandfall zu schützen. Eine dieser Normen ist die DIN 14096, welche die Brandschutzordnung regelt. Dieses Dokument zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis der Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu vermitteln und ihre Bedeutung hervorzuheben.

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1.1. Zweck des Dokuments

Der Hauptzweck dieses Dokuments besteht darin, eine detaillierte Einführung in die Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu geben. Es soll sowohl für Personen, die sich zum ersten Mal mit dem Thema befassen, als auch für diejenigen, die bereits Erfahrung auf dem Gebiet haben, von Nutzen sein. Außerdem soll dieses Dokument als Leitfaden dienen, um zu verstehen, wie eine effektive Brandschutzordnung erstellt, implementiert und gewartet wird, und welchen gesetzlichen Anforderungen sie entsprechen muss.

1.2. Bedeutung der Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist ein wesentliches Instrument, um das Risiko und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren. Sie legt klar definierte Verhaltensregeln für Personen im Brandfall fest und stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Brände zu verhindern. Durch die Strukturierung der Brandschutzordnung in verschiedene Teile (Teil A, B und C) ermöglicht sie eine gezielte Information und Schulung verschiedener Personengruppen, von allgemeinen Gebäudenutzern bis hin zu speziell ausgebildetem Personal mit besonderen Brandschutzaufgaben.

1.3. Gesetzliche Grundlagen und Relevanz

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Zu den relevanten Gesetzen und Verordnungen gehören insbesondere das Bauordnungsrecht, das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Zusätzlich gibt es in den Bundesländern spezifische Landesbauordnungen und Brandschutzgesetze.

Die DIN 14096 Norm selbst stellt detaillierte Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt von Brandschutzordnungen und ist ein anerkannter Standard in Deutschland. Ihre Einhaltung ist oft entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit in Gebäuden und kann zudem auch versicherungsrechtlich von Bedeutung sein.

In der Praxis dient die Brandschutzordnung als Grundlage für die Erstellung von Brandschutzkonzepten und ist ein wichtiges Element zur Sicherstellung, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und effektive Vorkehrungen zum Schutz vor Bränden getroffen werden.

2 Grundlagen der Brandschutzordnung nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung der Sicherheit von Gebäuden und Personen im Brandfall. In Deutschland wird die Brandschutzordnung durch die Norm DIN 14096 geregelt. In diesem Abschnitt werden die Grundlagen der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 erläutert, darunter ein Überblick über die Norm, die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung und deren Anpassung an die spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des betreffenden Objekts.

2.1. Überblick über DIN 14096

DIN 14096 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen und den Inhalt von Brandschutzordnungen regelt. Die Norm ist in drei Teile gegliedert, nämlich Teil A, Teil B und Teil C.

  • Teil A betrifft allgemeine Informationen und Verhaltensregeln für alle Personen, die sich in einem Gebäude befinden. Es beinhaltet grundlegende Informationen zur Alarmierung der Feuerwehr, zur Räumung des Gebäudes und zum Verhalten im Brandfall.
  • Teil B richtet sich an eine bestimmte Personengruppe innerhalb eines Gebäudes, beispielsweise Mitarbeiter. Es enthält detailliertere Informationen als Teil A, einschließlich Anweisungen zur Verwendung von Feuerlöscheinrichtungen und zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
  • Teil C ist für Personen bestimmt, die besondere Aufgaben im Brandschutz haben, wie Brandschutzbeauftragte. Es enthält spezifische Anweisungen und Schulungsanforderungen für diese Personengruppe.

2.2. Notwendigkeit einer Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung ist notwendig, um das Risiko von Bränden zu minimieren und im Brandfall effektiv zu handeln. Sie trägt dazu bei, dass alle Personen im Gebäude über die richtigen Verhaltensweisen im Brandfall informiert sind und weiß, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Leben und Eigentum zu schützen. Zudem ist sie oft eine gesetzliche Anforderung und stellt sicher, dass das Gebäude den brandschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Ferner kann eine gut entwickelte und implementierte Brandschutzordnung die finanziellen Risiken minimieren, die mit Bränden verbunden sind, etwa durch Versicherungsansprüche und Betriebsunterbrechungen.

2.3. Anpassung an die Bedingungen und Brandgefahren des Objekts

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Brandschutzordnung an die spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des jeweiligen Objekts angepasst ist. Dies bedeutet, dass bei der Erstellung der Brandschutzordnung Aspekte wie die Art der Nutzung des Gebäudes, die vorhandenen Brandlasten, die Anzahl der Personen und eventuelle besondere Gefährdungen berücksichtigt werden müssen.

Zum Beispiel erfordert ein Industriegebäude mit gefährlichen Chemikalien eine andere Herangehensweise als ein Bürogebäude oder eine Schule. Die Anpassung der Brandschutzordnung sollte auch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die Nutzung des Gebäudes ändert oder neue Gefährdungen auftreten.

Die Anpassung trägt dazu bei, dass die Brandschutzmaßnahmen effektiv sind und dass im Brandfall angemessen reagiert werden kann, um Menschenleben zu schützen und Schäden zu minimieren.

3 Teil A der Brandschutzordnung: Verhalten im Brandfall

Teil A der Brandschutzordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen in einem Gebäude und enthält wichtige Informationen darüber, wie man sich im Brandfall verhalten sollte. In diesem Abschnitt werden Zielgruppe und Zweck, Anforderungen an den Aushang, Inhalt und Struktur von Teil A sowie die Bedeutung mehrsprachiger Aushänge erläutert.

3.1. Zielgruppe und Zweck

Die Zielgruppe für Teil A der Brandschutzordnung sind alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten, unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter, Besucher oder sonstige Nutzer sind. Der Zweck dieses Teils ist es, eine grundlegende Orientierung und Anweisung im Brandfall zu bieten. Es geht darum, dass Personen, die sich im Gebäude aufhalten, im Brandfall sicher agieren können, indem sie wissen, wie sie Alarm schlagen, wie sie sich evakuieren und wie sie Erste Hilfe leisten können.

3.2. Anforderungen an den Aushang

Teil A muss gut sichtbar und leicht zugänglich in den Räumlichkeiten ausgehängt werden. Die Anforderungen an den Aushang sind in der DIN 14096 festgelegt. Häufig wird empfohlen, Teil A in der Nähe von Fluchtwegen, Eingängen und Aufzügen anzubringen. Der Aushang sollte in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst sein und gegebenenfalls durch Piktogramme ergänzt werden, um die Verständlichkeit zu erhöhen.

3.3. Inhalt und Struktur von Teil A

Teil A der Brandschutzordnung enthält in der Regel die folgenden Elemente:

  • Einleitung: Ein kurzer Abschnitt, der den Zweck der Brandschutzordnung erläutert.
  • Alarmierung: Informationen darüber, wie im Brandfall Alarm geschlagen werden soll, einschließlich der Nummer der Feuerwehr und der Verwendung von Brandmeldern.
  • Räumung und Evakuierung: Anweisungen zur Räumung des Gebäudes, einschließlich der Nutzung von Fluchtwegen und Notausgängen.
  • Verhalten im Brandfall: Allgemeine Verhaltensregeln, wie z.B. keine Aufzüge zu benutzen, Türen geschlossen zu halten, um Brandausbreitung zu verhindern, und sich an Sammelpunkten einzufinden.
  • Erste Hilfe: Informationen zur Leistung von Erster Hilfe und Standorte von Erste-Hilfe-Ausrüstungen.
  • Kontaktdaten: Angabe von Ansprechpartnern und weiteren wichtigen Kontaktdaten im Brandfall.

3.4. Mehrsprachige Aushänge

In Gebäuden, in denen regelmäßig Menschen unterschiedlicher Nationalitäten und Sprachen verkehren, ist es wichtig, mehrsprachige Aushänge zu berücksichtigen. Durch die Bereitstellung von Informationen in mehreren Sprachen wird sichergestellt, dass auch Personen, die die lokale Sprache nicht verstehen, wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten müssen. Dies kann entscheidend für die Sicherheit aller im Gebäude befindlichen Personen sein.

4 Teil B der Brandschutzordnung: Für Mitarbeiter

Teil B der Brandschutzordnung richtet sich speziell an Mitarbeiter innerhalb eines Gebäudes oder einer Einrichtung und legt fest, welche Verantwortlichkeiten und Aufgaben sie im Bereich Brandschutz haben. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter mit den Anforderungen von Teil B vertraut sind und entsprechend geschult werden.

4.1. Zielgruppe und Zweck

Die Zielgruppe für Teil B der Brandschutzordnung sind alle Mitarbeiter, einschließlich des Managements und der Führungskräfte, die in der betreffenden Einrichtung arbeiten. Der Zweck von Teil B ist es, sicherzustellen, dass Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um im Brandfall richtig zu reagieren, aber auch um vorbeugende Maßnahmen zur Brandvermeidung zu treffen.

4.2. Inhalt und Struktur von Teil B

Teil B der Brandschutzordnung enthält normalerweise die folgenden Elemente:

  • Allgemeine Brandschutzmaßnahmen: Informationen zu allgemeinen Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. das ordnungsgemäße Lagern von brennbaren Materialien oder das Nicht-Blockieren von Fluchtwegen.
  • Umgang mit Feuergefährlichen Stoffen: Anweisungen zum sicheren Umgang mit Stoffen und Materialien, die ein erhöhtes Brandrisiko darstellen.
  • Verhalten im Brandfall: Detaillierte Anweisungen für Mitarbeiter, wie sie im Brandfall reagieren sollten, einschließlich spezifischer Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen: Informationen darüber, wie Mitarbeiter Erste Hilfe leisten können und wo sich Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet.
  • Brandschutzeinrichtungen: Erklärung der verschiedenen Brandschutzeinrichtungen innerhalb des Gebäudes und wie sie zu verwenden sind.

4.3. Unterweisung und Kenntnisnahme

Es ist unerlässlich, dass Mitarbeiter regelmäßig in den Inhalten und Anforderungen von Teil B unterwiesen werden. Die Unterweisung sollte sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Übungen beinhalten. Nach der Unterweisung ist es üblich, dass die Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung unterzeichnen, um zu dokumentieren, dass sie die Inhalte von Teil B der Brandschutzordnung zur Kenntnis genommen haben.

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4.4. Besonderheiten für mehrsprachige Mitarbeiter

In Arbeitsumgebungen, in denen Mitarbeiter unterschiedlicher Sprachherkunft tätig sind, ist es besonders wichtig, die Brandschutzordnung in verschiedenen Sprachen bereitzustellen. Mehrsprachige Mitarbeiter sollten zudem in ihrer Muttersprache unterwiesen werden, um sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen und Vorschriften vollständig verstehen. Gegebenenfalls sollten auch kulturspezifische Aspekte berücksichtigt werden, die das Verständnis und die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen beeinflussen könnten.

5 Teil C der Brandschutzordnung: Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die innerhalb einer Organisation oder eines Gebäudes spezielle Brandschutzaufgaben wahrnehmen. Dazu zählen in der Regel Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere Mitarbeiter, die in besonderer Weise für den Brandschutz verantwortlich sind.

5.1. Zielgruppe und Zweck

Die Zielgruppe für Teil C sind Personen, die spezifische Brandschutzaufgaben innerhalb der Organisation haben. Dazu gehören unter anderem die Identifizierung von Brandrisiken, die Umsetzung präventiver Maßnahmen und die Sicherstellung, dass die Organisation im Brandfall effektiv reagieren kann. Der Zweck von Teil C besteht darin, detaillierte Anweisungen und Informationen bereitzustellen, die diesen Personen helfen, ihre Aufgaben effektiv und gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen.

5.2. Inhalt und Struktur von Teil C

Teil C der Brandschutzordnung enthält üblicherweise die folgenden Elemente:

  • Aufgaben der Brandschutzbeauftragten: Eine klare Definition der spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Brandschutzbeauftragten und anderer Personen mit Brandschutzaufgaben.
  • Brandrisikobewertung: Anweisungen zur Durchführung von Brandrisikobewertungen, einschließlich der Identifizierung potenzieller Brandgefahren und der Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
  • Brandschutzmaßnahmen und -anlagen: Details zu den vorhandenen Brandschutzmaßnahmen und -anlagen und Anweisungen zu deren Wartung und Prüfung.
  • Notfallpläne und Evakuierungsverfahren: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen, einschließlich Evakuierungsverfahren und Koordination mit externen Rettungsdiensten.
  • Dokumentation und Berichterstattung: Anforderungen an die Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen und die Berichterstattung über Brandschutzthemen, einschließlich eventueller Vorfälle.

5.3. Schulung und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

Personen, die in Teil C der Brandschutzordnung als verantwortlich für besondere Brandschutzaufgaben genannt sind, müssen eine angemessene Schulung und Ausbildung erhalten. Dies umfasst sowohl theoretisches Wissen über Brandschutzbestimmungen und -techniken als auch praktische Fähigkeiten, wie die Handhabung von Feuerlöschern und die Durchführung von Evakuierungen. Brandschutzbeauftragte sollten regelmäßig Fortbildungen besuchen, um sicherzustellen, dass ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand sind. Zudem ist es wichtig, dass sie in der Lage sind, ihr Wissen an andere Mitarbeiter weiterzugeben und als Ansprechpartner für Brandschutzthemen innerhalb der Organisation zur Verfügung stehen.

6 Erstellung und Aktualisierung einer Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung ist ein wichtiges Dokument, das klare Richtlinien und Verfahren für den Brandschutz in einer Einrichtung oder Organisation festlegt. Damit die Brandschutzordnung effektiv und aktuell bleibt, muss sie sorgfältig erstellt und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

6.1. Prozess der Erstellung

Die Erstellung einer Brandschutzordnung erfordert eine sorgfältige Planung und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stakeholdern. Der Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Bedarfsanalyse: Ermittlung des Bedarfs für eine Brandschutzordnung basierend auf der Art der Einrichtung, den gesetzlichen Anforderungen und eventuellen spezifischen Risiken.
  2. Datenerfassung: Sammlung von Informationen über das Gebäude, die Anlagen und die Tätigkeiten, die innerhalb der Einrichtung stattfinden.
  3. Risikobewertung: Identifizierung und Bewertung potenzieller Brandrisiken und Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
  4. Entwurf der Brandschutzordnung: Erstellen eines Entwurfs der Brandschutzordnung, der die Teile A, B und C gemäß DIN 14096 beinhaltet.
  5. Abstimmung und Freigabe: Überprüfung des Entwurfs durch relevante Stakeholder, einschließlich der Geschäftsleitung und der Brandschutzbeauftragten, und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Abschließende Freigabe der Brandschutzordnung.

6.2. Pflicht zur Aktualisierung

Es ist entscheidend, dass die Brandschutzordnung regelmäßig aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Gegebenheiten und gesetzlichen Anforderungen entspricht. Änderungen in der Organisation, im Gebäude oder in den gesetzlichen Bestimmungen können Anpassungen der Brandschutzordnung erforderlich machen.

6.3. Überprüfung durch Fachkundige

Um die Qualität und Relevanz der Brandschutzordnung zu gewährleisten, sollte diese regelmäßig von Fachleuten auf dem Gebiet des Brandschutzes überprüft werden. Fachkundige können mögliche Schwachstellen identifizieren und Empfehlungen für Verbesserungen geben.

6.4. Dokumentation der Überprüfung

Jede Überprüfung und Aktualisierung der Brandschutzordnung muss dokumentiert werden. Dies beinhaltet das Festhalten des Datums der Überprüfung, der durchgeführten Änderungen und der beteiligten Personen. Die Dokumentation sollte auch die Gründe für die Änderungen und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen enthalten. Diese Dokumentation ist nicht nur für interne Zwecke wichtig, sondern kann auch bei behördlichen Überprüfungen oder im Falle eines Brandes relevant sein.

7 Praktische Tipps und Empfehlungen

Die Erstellung einer wirksamen Brandschutzordnung erfordert sorgfältige Überlegungen und Planung. Hier sind einige praktische Tipps und Empfehlungen, die bei der Entwicklung einer effektiven Brandschutzordnung berücksichtigt werden sollten:

7.1. Vermeidung von Namensnennungen

Es ist ratsam, in der Brandschutzordnung keine Namen von Personen zu nennen. Statt Namen sollten Positionen oder Rollen genannt werden, wie z.B. “Brandschutzbeauftragter” oder “Sicherheitsbeauftragter”. Dies verhindert, dass die Brandschutzordnung veraltet, wenn sich Personaländerungen ergeben, und erleichtert die Aktualisierung des Dokuments.

7.2. Unterschriften für offizielle Wirkung

Um der Brandschutzordnung formale Geltung zu verleihen, sollte sie von den verantwortlichen Personen innerhalb der Organisation, wie zum Beispiel dem Geschäftsführer oder dem Brandschutzbeauftragten, unterzeichnet werden. Dies zeigt, dass die Organisation die Brandschutzordnung ernst nimmt und ihr eine offizielle Bedeutung beimisst.

7.3. Verwendung von Piktogrammen und Bildern

Die Verwendung von Piktogrammen und Bildern in der Brandschutzordnung kann dazu beitragen, dass sie leichter verständlich ist, insbesondere für Personen, die Schwierigkeiten beim Lesen von Text haben oder nicht fließend in der Sprache des Dokuments sind. Piktogramme für allgemein bekannte Brandschutzzeichen, wie z.B. Feuerlöscher oder Notausgänge, sollten verwendet werden, um die Klarheit und Verständlichkeit zu erhöhen.

7.4. Unterstützende Dokumente/Informationsquellen für die Erstellung

Bei der Erstellung einer Brandschutzordnung sollte man nicht das Rad neu erfinden. Es gibt eine Vielzahl von unterstützenden Dokumenten und Informationsquellen, die hilfreich sein können. Dazu gehören:

  • Gesetzliche Vorschriften: Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz können als Grundlage für die Erstellung der Brandschutzordnung dienen.
  • DIN-Normen: Standards wie DIN 14096 bieten detaillierte Anleitungen zur Erstellung einer Brandschutzordnung.
  • Best Practice Beispiele: Die Analyse von Brandschutzordnungen anderer ähnlicher Organisationen kann wertvolle Erkenntnisse liefern.
  • Fachliteratur und Schulungsmaterialien: Diese können nützliche Informationen und Anleitungen für die Erstellung einer Brandschutzordnung enthalten.

Durch die Nutzung dieser Ressourcen kann sichergestellt werden, dass die Brandschutzordnung den aktuellen Standards entspricht und effektiv in der Praxis umgesetzt wird.

8 Fallbeispiele und Erfahrungen

Das Lernen aus realen Fällen und Erfahrungen kann wertvolle Einsichten bieten und dazu beitragen, die Effektivität von Brandschutzordnungen zu verbessern. In diesem Abschnitt betrachten wir einige Beispiele für die erfolgreiche Implementierung von Brandschutzordnungen sowie Erfahrungen aus Evakuierungen und Räumungen und der Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern.

8.1. Beispiele für die erfolgreiche Implementierung von Brandschutzordnungen

  • Fallbeispiel 1: Ein mittelständisches Unternehmen stellte nach einer gründlichen Überprüfung seiner Brandschutzordnung fest, dass diese veraltet war. Durch eine Überarbeitung unter Berücksichtigung der aktuellen DIN-Normen und einer verstärkten Schulung der Mitarbeiter konnte das Unternehmen die Zeit für eine vollständige Evakuierung des Gebäudes erheblich reduzieren.
  • Fallbeispiel 2: Eine Schule in einer erdbebengefährdeten Zone integrierte zusätzlich zu den Brandschutzmaßnahmen Notfallpläne für Erdbeben in ihre Brandschutzordnung. Die Schüler wurden regelmäßig in Evakuierungsübungen geschult, was zu einer sicheren und geordneten Evakuierung während eines tatsächlichen Erdbebens führte.

8.2. Erfahrungen aus Evakuierungen und Räumungen

  • Erfahrung 1: Bei einem Brand in einem großen Bürogebäude wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter aufgrund mangelnder Schulung und unklarer Anweisungen in der Brandschutzordnung nicht wussten, wie sie das Gebäude sicher evakuieren sollten. Dies unterstreicht die Bedeutung regelmäßiger Schulungen und klarer Anweisungen.
  • Erfahrung 2: Ein Krankenhaus hatte im Rahmen seiner Brandschutzordnung spezielle Verfahren für die Evakuierung von Patienten entwickelt. Während einer Übung stellte sich heraus, dass diese Verfahren gut funktionierten und das Personal in der Lage war, Patienten effizient und sicher zu evakuieren.

8.3. Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern

  • Zusammenarbeit mit Behörden: Eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Brandschutzbehörden kann dazu beitragen, dass Brandschutzordnungen den aktuellen Vorschriften entsprechen und effektiv sind. Beispielsweise kann die Teilnahme an von der Feuerwehr organisierten Übungen dazu beitragen, Schwachstellen zu identifizieren und Verbesserungen vorzunehmen.
  • Zusammenarbeit mit Sachversicherern: Versicherungsunternehmen haben ein starkes Interesse daran, dass Brandschutzordnungen effektiv sind, um das Risiko von Schäden zu minimieren. Die Zusammenarbeit mit Sachversicherern kann dazu beitragen, wertvolles Feedback und Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Brandschutzordnungen zu erhalten. In einigen Fällen kann dies auch zu günstigeren Versicherungsprämien führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Lernen aus realen Fallbeispielen und das Einholen von Erfahrungen sowie die Zusammenarbeit mit externen Parteien entscheidend für die Entwicklung und Implementierung effektiver Brandschutzordnungen sind.

9 Zusammenfassung und Fazit

Im Laufe dieses Dokuments haben wir uns intensiv mit der Thematik der Brandschutzordnungen beschäftigt. Von den grundlegenden Konzepten und der Bedeutung über die verschiedenen Teile nach DIN 14096 bis hin zu praktischen Tipps und Fallbeispielen wurde eine umfassende Perspektive auf das Thema geboten.

Brandschutzordnungen spielen eine wesentliche Rolle beim Schutz von Leben, Eigentum und der Umwelt. Sie stellen sicher, dass sowohl Mitarbeiter als auch Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um im Falle eines Brandes effektiv zu handeln.

In den verschiedenen Abschnitten der Brandschutzordnung – Teil A für allgemeines Verhalten im Brandfall, Teil B für Mitarbeiter und Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben – werden unterschiedliche Zielgruppen adressiert und spezifische Anforderungen und Verantwortlichkeiten definiert.

Es wurde herausgestellt, dass die erfolgreiche Implementierung einer Brandschutzordnung eine gründliche Planung, die Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des betreffenden Objekts und regelmäßige Schulungen erfordert. Zudem ist es unerlässlich, die Brandschutzordnung auf dem aktuellen Stand zu halten und regelmäßig durch Fachkundige überprüfen zu lassen.

Die Verwendung von Piktogrammen und Bildern sowie das Vermeiden von Namensnennungen und das Sammeln von Unterschriften für offizielle Wirkung sind praktische Tipps, die bei der Erstellung einer Brandschutzordnung helfen können. Die Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern ist ebenfalls von großer Bedeutung.

Abschließend lässt sich sagen, dass Brandschutzordnungen ein unverzichtbares Instrument für die Sicherheit in Gebäuden sind. Sie müssen mit Sorgfalt erstellt, kommuniziert und regelmäßig aktualisiert werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Durch die Einbindung aller relevanten Akteure und die Berücksichtigung von Erfahrungen und Best Practices kann ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz erreicht werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, zur Förderung eines sicheren Umfelds beizutragen und im Falle eines Brandes entschlossen und besonnen zu handeln.

10 Anhang

Im Anhang finden Sie zusätzliche Ressourcen und Materialien, die Ihnen bei der Erstellung und Umsetzung einer Brandschutzordnung behilflich sein können.

10.1. Vorlagen und Muster für Brandschutzordnungen

Als Unterstützung stellen wir Ihnen kostenlos eine PDF-Version der Brandschutzordnung Teil A sowie Word-Versionen der Brandschutzordnungen Teil B und C zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für die Verwendung dieser Vorlagen übernehmen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Vorlagen als Ausgangspunkt dienen und an die spezifischen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden müssen. Sie können die Vorlagen als Grundlage verwenden, um eine maßgeschneiderte Brandschutzordnung für Ihr Gebäude oder Ihre Einrichtung zu entwickeln.

Hier zur Downloadseite!

10.2. Liste der relevanten Gesetze und Vorschriften

  • Musterbauordnung (MBO): Dient als Grundlage für die Bauordnungen der Länder und enthält auch Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz.
  • Landesbauordnungen (LBO): Jedes Bundesland hat eigene Bauordnungen, die Regelungen zum Brandschutz enthalten und sich auf die Musterbauordnung stützen.
  • Industriebaurichtlinie (IndBauRl): Richtlinie mit speziellen Anforderungen für den Brandschutz in Industriebauten.
  • Versammlungsstättenverordnung (VStättVO): Regelungen für den Brandschutz in Versammlungsstätten, wie z.B. Theatern, Kinos und Konzertsälen.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Beinhaltet Sicherheitsvorschriften für Arbeitsstätten, einschließlich Brandschutzmaßnahmen.
  • DIN 14096 – Brandschutzordnung – Teile A, B und C: Deutscher Standard, der die Erstellung und Anforderungen von Brandschutzordnungen regelt.
  • DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen: Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen und Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen, einschließlich Vorgaben zum Brandschutz.
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Enthalten konkrete Vorgaben zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, einschließlich Brandschutzmaßnahmen.
  • Feuerwehrgesetze der Länder: Diese Gesetze regeln u.a. die Aufgaben und Zuständigkeiten der Feuerwehren und enthalten oft auch Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz.
  • § 3 Gefährdungsbeurteilung in der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
  • § 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers (Abs. 5) der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 205-001 verpflichtet den Unternehmer zum Aushängen von Informationen über Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen
  • § 4 Sicherheitstechnische Fachkunde der DGUV Vorschrift 2, Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
  • § 12 Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Personen in der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)
  • Kapitel 5.14 Sonstige Brandschutzmaßnahmen, Gefahrenverhütung Abs. 4 in der Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (IndBauRL)
  • DGUV Information 205-001: Betrieblicher Brandschutz in der Praxis
  • DGUV Information 205-003: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
  • DGUV Information 205-006: Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
  • DGUV Information 205-023: Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung
  • DGUV Information 205-025: Plakat: Feuerlöscher richtig einsetzen
  • DGUV Information 205-026: Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen
  • DGUV Information 205-033: Alarmierung und Evakuierung
  • DGUV Information 205-034: Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen
  • DGUV Information 205-040 “Prüffristen im Brandschutz

10.3. Weiterführende Ressourcen und Links

https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/veroeffentlichungen/wdc-beuth:din21:199452736

DAS BUCH zum Thema Brandschutz von Donato Muro: Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen

Bitte denken Sie daran, dass eine Brandschutzordnung ein lebendiges Dokument ist, das regelmäßig aktualisiert und den sich ändernden Bedingungen und Vorschriften angepasst werden muss. Es ist empfehlenswert, Fachleute hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihre Brandschutzordnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ein Höchstmaß an Sicherheit bietet.

Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3 (2022)

Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3 (März 2022)

Im Arbeitsschutz spielen Maßnahmen zur Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit und Rettung von Menschenleben ebenso eine große Rolle, wie überall dort, wo Menschen zusammenkommen. Die Notwendigkeit und die einheitliche Ausgestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen in Betrieben werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) vorgegeben. Sie werden geregelt in der ASR A2.3.

Der Brandschutz- und Sicherheitsexperte Donato Muro weist darauf hin, dass die ASR A2.3 durch die Veröffentlichung der Neufassung am 18.03.2022 in Teilen aktualisiert wurde. Neu sind zum Beispiel für Hauptfluchtwege der Sollwert für lichte Mindesthöhen von mindestens 2,1 m sowie Mindestbreiten von 1,8 m beziehungsweise 2,4 m für bis 300 Personen beziehungsweise 400 Personen im Einzugsgebiet.

Die Hauptbegriffe der ASR A2.3

Fluchtwege dienen der eigenen Flucht heraus aus einem möglichen Gefahrenbereich ohne weitere Hilfe. Sie unterliegen daher besonderen Anforderungen an Mindestmaße für Breite und Höhe, Höchstmaße für die Länge und sonstige Beschaffenheiten. In vielen Fällen werden daher Fluchtwege auch gleichzeitig als Rettungswege genutzt.

Sie beginnen in der Arbeitsstätte dort, wo Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang haben oder sich während der Nutzung von sonstigen definierten Räumen und Unterkünften aufhalten. Auch offene Gänge, Außentreppen und begehbare Dachflächen können als Teil eines Fluchtwegs gelten und genutzt werden. Fluchtwege enden im Freien oder in geschützten Bereichen.

Hauptfluchtwege sind dabei die Verkehrswege, die zur Flucht notwendig sind, die notwendigen Flure nach Bauordnungsrecht, die Treppenräume für notwendige Treppen und die Notausgänge.

Nebenfluchtwege sind dagegen zusätzliche Verkehrswege, die auch aus dem Gefahrenbereich heraus ins Freie oder einen gesicherten Bereich führen.

Rettungswege werden im Bauordnungsrecht definiert und sind dann auch Fluchtwege, wenn sie selbstständig begangen werden können. Sie dienen dem Herausbringen von Personen durch Rettungskräfte.

Notwendige Flure sind im Bauordnungsrecht aufgeführt und sind dort notwendig, wo der Weg aus einem Raum nicht direkt ins Freie, in einen geschützten Bereich oder in einen Treppenraum führt. Nach Bauordnungsrecht sind notwendige Flure von den anderen Räumen feuersicher und geschützt vor Eindringen von Rauch abgetrennt zu halten.

Lichte Mindestbreite/-höhe ist die Breite beziehungsweise Höhe, die frei mindestens zur Verfügung stehen muss, also nicht eingeschränkt, verstellt oder verbaut sein darf.

Ein Notausgang ist ein Ausgang, über den man direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich gelangen kann und der sich auf dem Hauptfluchtweg befindet.

Ein Notausstieg ist ein Ausstieg auf einem Nebenfluchtweg, durch den man selbstständig einen Raum oder ein Gebäude verlassen kann.

Als Evakuierung wird die Räumung von Gebieten, insbesondere auch von Gefahrenbereichen bezeichnet. In der Regel zum Schutz vor Gefahren werden Menschen aufgefordert, Gefahrenbereiche zu verlassen.

Als gesicherter Bereich werden die Bereiche bezeichnet, in denen man mindestens vorübergehend ausreichend vor unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben geschützt ist. In großen Gebäuden sind das oft benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume. Im Außenbereich können das neben Außentreppen auch offene Gänge und begehbare Dachflächen sein, soweit diese ins Freie führen und lange genug sicher benutzt werden können.

Donato Muro merkt mit seiner umfangreichen Expertise auch im Arbeitsschutz an, dass Balkone nicht als gesicherte Bereiche gelten, eine offene Dachterrasse mit einem Ausgang ins Freie beispielsweise über eine Außenleiter dagegen als gesichert gelten kann. Es gilt nach Donato Muro also stets, auch alle Nebenfluchtwege zu kennen, denn eine Gefahrenquelle kann sich auch plötzlich über den noch vor einem liegenden Teil eines Hauptfluchtweges ausbreiten. Mit gezielten Maßnahmen zum Brandschutz lassen mögliche Gefahren deutlich reduzieren, aber nie vollständig eliminieren.

Fluchtwegbeschaffenheiten

Die ASR A2.3 regelt unter anderem, dass ausreichend viele, ausreichend große Hauptfluchtwege in Betriebsstätten eingerichtet werden müssen und dass diese übersichtlich verlaufen sollen. Ihre Länge muss möglichst kurz sein und darf je nach Brandgefährdung und Gefährdung durch explosionsfähige Stoffe nicht länger als 10 m bis zu 35 m sein.

Durch diese Beschränkung kann es bei großen Gebäuden notwendig werden, mehrere Hauptfluchtwege mit jeweils kürzesten Wegen zum nächsten Notausgang einzurichten.

Die vorgegebenen Mindestbreiten von Durchgängen und Türen reichen von 0,80 m bei bis zu fünf Personen im Einzugsgebiet bis 2,25 m bei bis zu 400 Personen im Einzugsgebiet. Bei derselben Staffelung müssen die Fluchtwege mindestens eine Breite von 0,90 m bis 2,40 m aufweisen, ohne dass diese an einer Stelle verbaut oder verstellt sein dürfen.

Ein Notausstieg, also beispielsweise ein Fenster in einer Wandöffnung, eine Klappe in Decken- oder Bodenöffnungen oder eine Luke muss eine schnelle und ungehinderte Nutzung gewährleisten. Für sie gelten eine Mindesthöhe von 1,20 m und eine Mindestbreite von 0,90 m bei Notausstiegen in Wandöffnungen und 0,70 m im Quadrat oder im Durchmesser für Notausstiege in Decken- oder Bodenöffnungen.

Anforderungen an Türen und Tore im Fluchtwegverlauf

Die Kriterien, die Türen und Tore im Fluchtwegverlauf erfüllen müssen, richten sich zum einen nach der jeweiligen Art, wie Türen mit elektrischer oder manueller Bedienung, Flügeltüren, Schiebetüren, Karusselltüren, Drehtüren oder Tore. Zum anderen richten sie sich nach der Gefahreneinschätzung und der Betriebsart, zum Beispiel Krankenhaus, Kindergarten, Justizvollzugsanstalt und ähnliches.

Soweit Personen auf die Nutzung der Türen und Tore angewiesen sind, müssen diese sich leicht öffnen lassen und stets in Fluchtrichtung aufklappen.

Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen
Sehr detailliert beschreibt die technische Regel für Arbeitsstätten, dass eine Pflicht zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen besteht, siehe dazu ASR 1.3.

Die Kennzeichnung kann mit elektrisch beleuchteten Elementen erfolgen oder auch mit lang nachleuchtenden Schildern und Aufklebern. Dabei sind die grafischen Symbole, die Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen fest definiert. In langen Räumen, Fluren und Gängen sind in regelmäßigen Abständen Fluchtwegkennzeichnungen mit Richtungsfeilen anzubringen. Notausgänge werden über der Tür oder dem Tor mit Hinweisschildern gekennzeichnet, damit sie auch gefunden werden können, wenn sie geöffnet sind.
In übersichtlichen Räumen mit nur einer Tür kann auf diese Kennzeichnung verzichtet werden. Notbeleuchtung kann bei Ausfall der regulären Beleuchtung notwendig werden.

Je nach Gebäudegröße und Übersichtlichkeit der örtlichen Gegebenheiten muss ein Rettungsplan nach festen Vorgaben erstellt und ausgehängt werden. Dieser dient neben der eigenen Orientierung dann auch Rettungskräften ohne detaillierte Objektkenntnis.

Er wird erforderlich, wenn Fluchtwege unübersichtlich verlaufen, wenn ein hoher Anteil des Publikumsverkehrs ortsunkundig ist, bei hohen Gefährdungslagen und auf Baustellen, wenn Fluchtwege nicht erkennbar ins Freie oder in gesicherte Bereiche führen oder sich während der Baumaßnahmen ändern.

Unterweisung und Übung zur Evakuierung

Damit alle Beschäftigten den Verlauf ihrer persönlichen Fluchtwege kennen, gibt die ASR A2.3 vor, dass Arbeitgeber mindestens jährlich in entsprechenden Übungen ihre Mitarbeiter auf den Verlauf der Fluchtwege und die Positionen der Notausgänge hinweisen. Hierbei sind auch erforderliche Maßnahmen, das Verhalten im Gefahrenfall und die Kennzeichnungen der Fluchtwege zu besprechen und einzuüben. Donato Muro sieht in der Praxis oftmals, dass diese Übungen nicht stattfinden!

Ist das Dienstrad im Eingang eine Gefahr?

Donato Muro macht im betrieblichen Brandschutz und während Evakuierungsübungen immer wieder die Erfahrung, dass die Grenzen zwischen Schutz und Gefahr oft fließend sein können. Ist es ein E-Bike mit Lithium-Akku?

Dürfen Paketlieferungen im Fluchtweg abgestellt werden? Muss das Dienstfahrrad auch bei Regen draußen bleiben oder kann es so lange reingeholt und im Eingang untergestellt werden? Dürfen Postverteilerschränke zentral im Flur stehen? Darf das Materiallager mit Druckerpapier im Treppenhaus stehen? Ist es erlaubt, den Rollwagen mit Werkzeug im Gang stehenzulassen? Muss der Servierwagen stets weggeschoben werden?

Hier ist wichtig, folgendes zu verstehen, gibt Donato Muro zu bedenken: In einem Notfall ist weniger von Bedeutung, ob etwas nur kurzfristig oder sogar dauerhaft in einem Fluchtweg abgestellt wird. Alles, was im Wege steht, stellt eine mögliche Behinderung der Flucht und damit eine Gefahr für Menschenleben dar. Man muss den gefährlichen Ort zügig, geordnet und ohne zusätzliche Gefahren verlassen können.
Wenn es sich im täglichen Betriebsablauf nicht ganz vermeiden lässt, dass einmal etwas im Fluchtweg abgestellt werden muss, muss es dort umso schneller wieder entfernt werden, je mehr es selbst eine neue Gefahrenquelle werden kann.

Der Servierwagen aus Metall, mit Wasserflaschen und Gläsern darauf, ist weniger entzündlich als eine Palette Druckerpapier. Ein Karton mit Reinigungsbenzin ist je nach Gebinde sogar explosiv. So kann jedes kleine Hindernis selbst zu einem neuen Brandherd werden und Ihnen den Fluchtweg abschneiden. Damit Ihr Fluchtweg nicht verkürzt wird, gilt grundsätzlich, je gefährlicher das Hindernis selbst werden kann, desto weniger oder kürzer sollte es überhaupt im Fluchtweg verweilen.

Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und der Brandschutzbeauftragte beraten hier intern! Sollen Sie Interesse an einer Beratung vom Experten Donato Muro wünschen, schreiben Sie ihn oder rufen Sie ihn an.

Auch ist eine Ausbildung möglich zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Bandschutzbeauftragte bildet Donato Muro auch aus.

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