UVV ist die traditionelle Abkürzung für Unfallverhütungsvorschriften. Heute werden diese Regelwerke überwiegend als DGUV Vorschriften bezeichnet. Der Ausdruck „UVV-Prüfung“ wird in der Praxis weiterhin als Sammelbegriff für unterschiedliche Prüfungen von Arbeitsmitteln verwendet.

Eine pauschale jährliche Prüffrist gilt nicht für jedes Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber muss Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen, soweit ein spezielles Regelwerk keine konkrete Vorgabe macht. Schäden verursachende Einflüsse, Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und bisherige Prüfergebnisse sind dabei zu berücksichtigen.

Prüfungen müssen von einer für die konkrete Aufgabe geeigneten, zur Prüfung befähigten Person durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

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