Fortbildung befähigter Personen im Arbeitsschutz – Online im Selbststudium
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Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, praktischen Erfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit in der Lage ist, den sicheren Zustand von Arbeitsmitteln zuverlässig zu beurteilen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt sowohl die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen als auch die Anforderungen an die Qualifikation zur Prüfung befähigter Personen.
Wiederholungsintervalle
Für Fortbildungen sind keine festen Wiederholungsintervalle gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis hat sich jedoch bewährt, die Fachkunde alle 3 bis 5 Jahre aufzufrischen. Bei sicherheitskritischen Prüfungen oder in stark regulierten Bereichen wird ein kürzerer Turnus von 2 bis 3 Jahren empfohlen.
Unabhängig davon ist eine Fortbildung zwingend erforderlich, sobald sich rechtliche Vorgaben ändern, neue Regelwerke in Kraft treten oder sich der Umfang der Prüfaufgaben erweitert.
Kosten der Online-Fortbildungen zur Prüfung befähigter Personen bei Sicherheitsingenieur.NRW
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