Die DGUV Vorschrift 3 trägt den Titel „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in sicherem Zustand zu errichten, zu betreiben und durch geeignete Personen prüfen zu lassen.

Wann sind Prüfungen erforderlich?

Prüfungen sind insbesondere vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen und in geeigneten wiederkehrenden Abständen erforderlich. Die konkrete Prüffrist ist nicht für alle Geräte pauschal „jährlich“, sondern wird anhand der Gefährdungsbeurteilung, Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und bisherigen Prüfergebnisse festgelegt.

Wer darf prüfen?

Die Anforderungen hängen von Prüfobjekt und Prüfaufgabe ab. Für wiederkehrende Prüfungen elektrischer Arbeitsmittel wird regelmäßig eine Elektrofachkraft benötigt, die zugleich die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person erfüllt. Das Prüfprotokoll muss das Ergebnis nachvollziehbar dokumentieren.

Passende Leistung: VDE-Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 anfragen.

Passende Weiterbildung: Online-Fortbildungen für befähigte Personen.

Originaltext: DGUV Vorschrift 3.

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