Die Haftung von Brandschutzbeauftragten: Das Eisen im Feuer

Die Haftung von Brandschutzbeauftragten: Das Eisen im Feuer

Alle Unternehmen, vom kleinen Startup bis hin zum Großkonzern, fürchten vor allem ihre Konkurrenz. Da wundert es nicht, dass sich die Unternehmer überwiegend mit ihren Kernaufgaben, dem Vertrieb und der Gewinnoptimierung, beschäftigen. Unterschätzt wird dagegen ein Feind, der noch schwerer wiegt als der größte Konkurrent: ein Großbrand im Unternehmen. Schnell sind Inventar, Gebäude und Menschen in Gefahr. Trifft die Feuerwehr ein, ist es oft schon zu spät. Der Brandschaden nimmt schnell große Ausmaße an. Manchmal fehlen auch schadenbegrenzende Hilfsmittel wie Feuerlöscher. Auch Erste Hilfe Boxen sucht man in einigen Unternehmen vergeblich.

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Eine Thematik, mit der sich jeder Firmeninhaber vorrangig und intensiv auseinandersetzen sollte, ist daher der Brandschutz im Unternehmen. Die Verantwortung beginnt bereits mit der Beschäftigung eines versierten Brandschutzbeauftragten. Dieser sollte über ein gewisses Expertenwissen verfügen und höchst verantwortungsbewusst handeln. Wie wichtig das ist, zeigt sich zumeist erst im Schadensfall. Nicht immer kommt der Versicherer im Brandfall für den Schaden auf. Der Brandschutzbeauftragte steht in der Haftung.

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Die Haftung der Brandschutzbeauftragten: 3 Fallbeispiele

Der Brandschutzbeauftragte deckt einen großen Verantwortungsbereich in der Sparte Betriebssicherheit ab. Vorgesetzte und Mitarbeiter verlassen sich auf diesen Mitarbeiter. Sie legen praktisch ihre Sicherheit und die Sicherheit des Unternehmens in seine Hände. Dessen sollte sich jeder Brandschutzbeauftragte zu jeder Zeit bewusst sein. Das schlimmste Horrorszenario für jeden Brandschutzverantwortlichen ist der Großbrand im eigenen Unternehmen. Denn schließlich ist es seine Aufgabe, genau das zu verhindern. Manchmal entscheidet ein Detail oder eine zeitliche Abfolge über die Haftung des Brandschutzbeauftragten. Nachfolgende Fallbeispiele machen deutlich, wann dies der Fall ist. Peter Brandt, Betriebsleiter und Brandschutzbeauftragter des Unternehmens Groß & Glücklich, musste diese Erfahrung am 15.10.2020 selbst machen.

Fallbeispiel 1: Großbrand bei Groß & Glücklich
Als Peter Brandt am 15.10.2020 aus der Mittagspause kam, hörte er den ohrenbetäubenden Brandalarm. Ein Geräusch, das er nie vergessen wird. Und das bedeutete nichts Gutes. Wie ein Film lief zeitgleich mit dem Alarm das Brandszenario vor seinen Augen ab. Der Hauptstandort von Groß & Glücklich, wo mehrere Produktionsmaschinen ausschließlich Dinge produzierten, die Menschen glücklich machen und dem Unternehmen hohe Gewinne bescheren sollten, war in Brand geraten. 1000 Personen arbeiteten dort, wenn alle anwesend waren. Der Maschinenraum brannte bereits.

Überall in den Büros, die teils über dem Maschinenraum angesiedelt waren, war dichter Rauch zu erkennen. Die ersten Menschen flüchteten bereits nach draußen. Peter Brandt dachte auch gleich an den Verpackungsraum. Hier wurden hübsche Verpackungen für die glücklich machenden Produkte, wie Dekorationen, Süßigkeiten mit Pfiff sowie Schmuck oder Gutscheine, gelagert. Schon immer hatte Peter Brandt sich Sorgen gemacht. Denn die meisten Verpackungsmaterialien, so schön sie auch aussahen, bestanden aus brennbarer Folie, Papier oder Pappe. Einige hübsch bemalte Holzkisten zur Verpackung hochwertiger Produkte lagerten dort ebenso wie 100.000 Gutscheine im Postkartenformat und bunt gefärbte Papierumschläge in gleicher Anzahl.

Peter Brandt drängte die gesamte Belegschaft zügig nach draußen. Sein Glück. Denn schon bald sollte es zu der gefürchteten Durchzündung auf den beiden oberen Etagen kommen. Der Dachstuhl aus Holz brannte schnell lichterloh.

Der Brand breitete sich binnen Minuten aus. Kein Bereich des Unternehmens war mehr zu retten, wie der Einsatzleiter der Feuerwehr kurz nach seinem Eintreffen nüchtern feststellen musste. Es beruhigte ihn umso mehr, dass sich alle Mitarbeiter in einiger Entfernung zum Unternehmen in Sicherheit gebracht hatten. Auch Peter Brandt, den bei Vorgesetzten und Kollegen hochgeschätzten Brandschutzbeauftragten, hatte der Brand physisch verschont. Dennoch stand er unter Schock. Vor dem Eintreffen der Feuerwehr hatte er aufgrund des sich immens schnell ausbreitenden Feuers selbst nichts mehr tun können, um das Unternehmen vor dem Abbrennen zu bewahren. Der Hauptstandort von Groß & Glücklich hatte mit dem Brand einen Totalschaden erlitten. Alleine der Sachschaden wurde schnell mit einer Höhe von etwa 15 Mio. Euro bewertet.

Bei Peter Brandt, der sich seiner Verantwortung stets bewusst gewesen war, kamen erste große Fragen auf. Hatte er wirklich alles getan, was in seiner Verantwortung stand? Immer noch zitternd erstarrte er vor den Trümmern seines Unternehmens, als bereits die Polizei eintraf. Die Polizeikräfte vor Ort begannen sofort mit ihren Ermittlungen. Das ist im Brandfall so üblich, damit keine Beweise bestimmter Nachlässigkeiten vernichtet werden. Darüber hinaus sichtet die Polizei gewisse Unterlagen. Im Brandfall dieses Unternehmens waren jedoch sämtliche Unterlagen bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Und es war noch nicht alles digitalisiert.

Die am Folgetag eingeleitete Brandursachenermittlung lieferte ein zeitnahes Ergebnis: Ursächlich für diesen Großbrand war ein acht Jahre alter Wasserkocher. Dieser befand sich in der Büroküche auf der vierten und damit letzten Etage des Unternehmens unter dem Dachstuhl. Es war allseits bekannt, dass dieser Wasserkocher seit längerem unter einem Defekt litt. Ab und zu nahm man einen leichten gefahrverheißenden Geruch wahr. Jeder redete darüber. Niemand sorgte für einen Austausch des Wasserkochers. Auch Peter Brandt als Brandschutzbeauftragter wusste von dem Problem mit dem Wasserkocher. Hatte er doch selbst schon bemerkt, dass dieser sich ab und an von selbst abschaltete. Damit befolgte dieses Elektrogerät seine eigenen Sicherheitsansprüche, um einen Brand zu verhindern. Dennoch wurde dieser immer weiter benutzt.

Am Unglückstag kam es zu den entscheidenden Brandumständen. Ein Kabel innerhalb der Elektronik des Wasserkochers brannte durch. Doch dieser Kabelbrand alleine verursachte das Brandunglück noch nicht. Aus dem Wasserkocher flackerten lediglich leichte Stichflammen auf. Was tatsächlich in Brand geriet, war ein trockenes Geschirrtuch, welches unmittelbar neben dem Wasserkocher an der Wand hing, ihn sogar berührte. Hinzu kamen noch einige Putzlappen und von Mitarbeitern unachtsam vor dem Wasserkocher abgestellte Plastikschüsseln. All das zusammen löste den Großbrand bei Groß & Glücklich aus. Hinzu kam noch der Umstand, dass sich die Büroküche in einem Extrabereich der Etage befand, zu weit von den Büroräumen entfernt, um diesen Brand in seinen Anfängen zu bemerken. Das Gebäude stand durch weitere ungünstige Umstände sofort in Flammen. Es fehlte die Zeit, um die Feuerlöscher einzusetzen. Dies hätte eine Gefahr für die Menschen vor Ort bedeutet. Additive, wie Feuerschutzsprays, waren nicht zur Hand. Schnell geriet Peter Brandt in den Fokus der Ermittlungsbeamten.

War das fahrlässige Brandstiftung?
Hier muss zunächst erwähnt werden, dass der Tatbestand ‘fahrlässige Brandstiftung’ niemandem eine Absicht unterstellt, den Brand im Wissen über die Folgen absichtlich herbeigeführt zu haben. Peter Brandt ist für die Polizei jedoch der Hauptverdächtige. Er musste sich daher mit folgenden Fragen der Polizei beschäftigen:

1. Wann hatte er zum letzten Mal die Mitarbeiter in Sachen Brandsicherheit eingewiesen, wann die passenden Dokumente angepasst?

2. Wann hatte er zum letzten Mal eine Begehung durch alle Etagen gemacht, um kleine und größere Details zu überprüfen, die einen Brand auslösen konnten?

3. Wann hatte er zum letzten Mal alle Elektrogeräte überprüft?

Am schlimmsten für den Fachverantwortlichen für Brandsicherheit war es, dass er selbst sich schon über die ständige Selbstausschaltung des Wasserkochers geärgert hatte. Erst jetzt, im schlimmsten Szenario seines Lebens, fiel ihm ein, dass er es schlicht und einfach versäumt hatte, den Wasserkocher zu überprüfen bzw. austauschen zu lassen. Er konnte diesen Straftatbestand der „fahrlässigen Brandstiftung“ demnach kaum leugnen und wollte es auch gar nicht. Er gab seine Verfehlung bei der Polizei zu und wollte dazu stehen. Schließlich war er froh, dass kein Mitarbeiter zu Schaden gekommen war.

Was bedeutet der Straftatbestand der fahrlässigen Brandstiftung für die Haftung des Brandschutzverantwortlichen?
Der Straftatbestand der ‘fahrlässigen Brandstiftung’ ist dabei noch der Glimpflichste unter den Brandschutzdelikten. Dennoch ist mit erheblichen Strafen zu rechnen, wenn auch der der Brand nicht absichtlich vom Straftäter gelegt wurde. Sämtliche Brandstiftungsdelikte sind unter §§ 306 ff StGB gesetzlich geregelt. Schließlich verfügt aber auch der Richter über einen ausgeweiteten Ermessensspielraum, da jeder Brandfall sehr individuell zu beurteilen ist. Bereits die Zerstörung einzelner kleiner Bauteile durch Feuer wird streng geahndet.

Die Strafen für den Betroffenen sind drastisch. Schon das Mindeststrafmaß bewegt sich bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Sind sogar Leben in Gefahr oder kommt es zu Gesundheitsschäden, so steigt das Strafmaß erheblich. Wurde der Tod von Menschen sogar leichtfertig herbeigeführt, wenn auch ohne es gewollt zu haben, so droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren. Bei Gerichtsurteilen im Falle von Brandstiftung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Die Psyche der Brandschutzbeauftragen sowie der gesamte Ablauf am Schadentag und davor als auch der Gesamteindruck vom Unternehmen beeinflussen das Urteil des Richters.

Peter Brandt hatte Glück und einen verständnisvollen Richter. Ermittlungsbehörden und Richter sahen bei Groß & Glücklich nur eine einfache Brandstiftung. Personen waren nicht zu Schaden gekommen. Das besagte Problem, der Wasserkocher als Brandherd, war in der Hektik des Arbeitsalltags jedoch untergegangen. Es war auch kein Vorsatz. Vorsatz wäre es nur gewesen, wenn Peter Brandt das Abbrennen des gesamten Unternehmens billigend in Kauf genommen und darauf hingearbeitet hätte.

Das Gerichtsurteil in Kurzform
Der Richter verurteilte den Betriebs- und Brandschutzverantwortlichen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung und einer Geldstrafe. Selbst sein Anwalt konnte das milde Urteil nicht voraussehen. Schließlich hatte Peter Brandt von dem Defekt des Wasserkochers gewusst. Der Wasserkocher selbst hatte quasi gezeigt, hier kann etwas passieren. Hilfreich für das erleichternde Urteil war auch der Unternehmensvorstand, der über seinen unter Anklage stehenden Mitarbeiter ausgesagt hatte, dass er seit 15 Jahren einen guten Job leistete und sich stets um alles Notwendige gekümmert hatte. Ferner räumte der Vorstand ein, dass die Sprinkleranlage veraltet war und er trotz Hinweis von Peter Brandt die Kosten für den Austausch der Sprinkleranlage scheute. Darüber hinaus fand der Brandgutachter heraus, welcher Mitarbeiter den defekten Wasserkocher zuletzt verwendet hat und wer die brennbaren Kunststoffschüsseln sowie das Handtuch in der Nähe des defekten Wasserkochers platziert hatte. Diesen trifft ein hoher Anteil an Mitschuld. In einem Großkonzern kann Peter Brandt als Brandschutzbeauftragter schließlich nicht überall gleichzeitig sein.

Peter Brandt war froh über das milde Urteil, hatte jedoch Angst um seine Zukunft. Doch auch das brauchte er nicht. Er durfte im Unternehmen bleiben.

Die Versicherung
Die Versicherung des Unternehmens bezahlte diesen Schaden fast vollständig, so dass ein neues Firmengebäude errichtet werden konnte. Groß & Glücklich war bereits seit 20 Jahren guter Kunde bei dem Versicherungsunternehmen, bezahlte gute Prämien, ohne vorher einen größeren Schadensfall verursacht zu haben. Die Büromitarbeiter sowie die Produktion wurden bis zur Fertigstellung des Neubaus in Nebenfilialen des Unternehmens verteilt.

Nicht immer geht es so glimpflich aus. Schnell geraten Brandschutzbeauftragte in die Haftungsschiene. Jeder, der diesen Job annimmt, sollte sich dessen zu jeder Zeit bewusst sein und seine Arbeit gründlich machen.

Fallbeispiel 2: Flammende Literatur
Aileen Lichterloh liebte Literatur. Besonders die Philosophie hatte es ihr angetan und damit die Bücher alter Philosophen. Von Beruf war Aileen mit Leib und Seele Ingenieurin. Sie liebte ihren Beruf, bedauerte es aber, zu wenig Zeit zum Lesen zu haben, bis ihr ein Angebot ins Haus flatterte. Die Sokrates-Bibliothek in Heidelberg bot eine Auswahl an antiker und moderner philosophischer Literatur und suchte einen neuen Brandsicherheitsbeauftragten.

Schon wenige Tage später hatte sie den Job, den sie sich so lange gewünscht hat. Jetzt konnte sie Beruf und ihr privates Steckenpferd, philosophische Literatur, miteinander verknüpfen. Nach drei Monaten Einarbeitungszeit ersetzte Aileen den bisherigen Fachmann für Brandsicherheit in der Bibliothek. Anstelle von Philosophie studierte sie dicke Wälzer mit Sicherheitsliteratur. Auch versäumte es der Bibliotheksvorsteher nicht, Aileen täglich daran zu erinnern, mit welch hochwertigem Kulturgut sie es bei den Büchern als auch bei dem Gebäude zu tun hatte, in dem sich die Bibliothek befand. Außerdem trug sie in Sachen Brandsicherheit die Verantwortung für 40 Mitarbeiter. Aileen war entschlossen, alles zu tun und ihr Ingenieurswissen einzusetzen, damit es an ihrem begehrten Arbeitsplatz niemals zu einem Brand kommt. Und doch ist es passiert.

Aileen war gerade damit beschäftigt zwei Praktikanten eine kleine Einweisung in Punkto Brandsicherheit zu geben, als eine Angestellte sie über Brandgeruch in Raum 3 der Bibliothek informierte. Gleichzeitig erfüllte der Rauchmelder seine Aufgabe durch einen ohrenbetäubenden Piepton. Und tatsächlich: Dichter Qualm trat aus einem hölzernen Regal hervor, etwa fünf Bücher fingen Feuer. Der Brand konnte schnell von Aileen und einigen Mitarbeitern gelöscht werden. Viel war nicht passiert. Doch fünf wertvolle Bücher fanden ihr flammendes Ende. Der Bibliotheksvorsteher war außer sich. Zwei dieser bis zur Unkenntlichkeit verbrannten Philosophiebücher gab es nur noch in dieser Bibliothek. Ihr Wert war sowohl emotional als auch finanziell unermesslich. Wegen dieser Bücher strömten täglich Dutzende Bücherfreunde in die Bibliothek. Der Bibliotheksvorsteher war außer sich, rief die Feuerwehr und die Polizei.

Was war geschehen?
Aileen wurde von ihrem Vorgänger hervorragend eingearbeitet. Jedoch lag es in ihrer Verantwortung, sich so zeitnah wie möglich mit der Umgebung der Bibliothek erneut vertraut zu machen, um mögliche Brandherde aufzudecken und Lösungen dafür zu finden. Aileen tat, was ihr befohlen, aber auch nicht mehr. Obwohl ihr Vorgänger sie darauf aufmerksam machte, dass es in Raum 3 schon einmal einen Brand gab, schenkte sie diesem Raum nicht mehr Beachtung als den anderen Räumlichkeiten.

Zu verlockend war das Angebot an Büchern. Ab und an verbrachte Aileen ihre Zeit mit dem Lesen, vor allem in Raum 3. Dort befanden sich die bedeutendsten Literaturwerte der Bibliothek. Obwohl Aileen drei Bücher gleichzeitig aus einem Regal zog, bemerkte sie nicht, dass sich direkt hinter dem Regal ein offenes Stromkabel an der Wand entlangschlängelte. Viel zu sehr konzentrierte sie sich auf die Bücher.

Das Gerichtsurteil und die Folgen
Das Gericht urteilte hart über Aileen. Bereits die Polizei stufte ihr Verhalten als grob fahrlässig ein. Aileen bekam eine dreijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 EUR. Fünf Punkte führten zu diesem Urteil:

1. Der schlimmste Verstoß: Anstatt sich mit der Brandsicherheit der Bibliothek auseinanderzusetzen, beschäftigte sie sich überwiegend mit dem Lesen der Bücher.
2. Die Vernichtung von wertvollem Kulturgut wiegt schwer.
3. Aileen’s Vorgänger hatte sie auf einen kleinen Brand in Raum 3, der vor zwei Jahren stattfand, aufmerksam gemacht. Grund genug für Aileen, diesen Raum einmal genauer zu inspizieren. Damals vermutete man, jemand hätte den kleinen Brand durch eine Zigarette verursacht. Ihr Vorgänger deutete jedoch die Kabelverlegung durch ein Elektrounternehmen an, was Aileen offensichtlich nicht ausreichend zur Kenntnis nahm.
4. Darüber hinaus hatte Aileen ihr zur Verfügung gestellte Unterlagen nicht richtig gelesen. Darin war vermerkt, dass eine Elektrofirma Meier die Kabel an der Wand verlegt hatte. Wenige Tage später wollte man diese Kabel mit einem Schutz versehen, was aber nicht passiert war. Diesen so wichtigen Umstand hatte Aileen einfach übersehen.
5. Beinahe wäre es zum Abbrennen der gesamten Bibliothek gekommen.

Die Folgen für Aileen waren immens. Sie verlor ihren Arbeitsplatz und bekam so schnell auch keine neue Stelle. Es spricht sich herum, wenn Verantwortliche das Kulturgut nicht ausreichend schützen.

Was hätte Aileen tun können, um nicht in die Haftung zu geraten?
– Hätte Aileen die Kabel an der Wand bemerkt und die Unterlagen richtig gelesen, dann hätte sie gewusst, dass die freien Kabel einen gefährlichen Brandherd darstellen. Die Elektrofirma hätte die Kabel lediglich schützen müssen, um einen Brand zu verhindern.
– Da sich in dem besagten Raum 3 die wertvollsten Bücher der Bibliothek befanden, hätte sie die Mitarbeiter bitten können, diese in einen anderen Raum zu bringen, bevor keine Gefahr mehr von diesem Kabel ausgeht. Die Aussage ihres Vorgängers hätte sie stutzig machen müssen.
– Die wertvollsten Bücher der Bibliothek hätte man in einem brandsicheren Schrank unterbringen können.

Fallbeispiel 3: Drucker in Brand – Gefahr nicht erkannt
Jeder Mensch hat zumindest einmal davon gehört, dass ein offenes Feuer neben einem Drucker die Alarmstufe für Brandgefahr drastisch erhöht. Daher gehen immer mehr Unternehmen dazu über, sämtliche Druckgeräte in einem separaten Druckerraum unterzubringen. Dennoch findet man immer wieder Firmen, die ihre Druckgeräte überall in den Büroräumen verteilen. Da sieht man Drucker neben privaten Wasserkochern oder Mikrowellen. Ein stark frequentiertes Druckgerät erzeugt große Hitze. Kommen andere Geräte in direkter Nähe hinzu, die ebenfalls große Hitze verströmen, kann dies unter bestimmten Umständen einen Brand auslösen.

Marius Lichter von Rebusch & Weller, einer weltweitaufstrebenden Wirtschaftskanzlei, war sich sicher: Solange er als Brandschutzbeauftragter dieses Unternehmens tätig war, würde es niemals zu einem Brand kommen. Doch da hatte er die Rechnung ohne die Mitarbeiter gemacht. Es war Weihnachten. Mitarbeiter wünschen sich eine gemütliche Atmosphäre. Obwohl es in allen Unternehmen laut Sicherheitsvorschriften strengstens untersagt ist, brennende Kerzen zu verwenden, kommt dies immer wieder vor. So war es auch Weihnachten 2018 bei Rebusch & Weller. Zwei Damen platzierten ihren liebevoll gestalteten Adventskranz auf einem Rollwagen direkt neben dem Toner-Drucker. Sie meinten es sogar gut. Auf dem Schreibtisch lag ihrer Meinung nach Zuviel Papier. Dieses könnte in Brand geraten, meinte eine Kollegin. Daher waren sie froh, einen gut sichtbaren Platz auf dem Rollwagen gefunden zu haben.

Am Freitag vor dem 3. Advent passierte es. Die weihnachtsbegeisterten Kolleginnen zündeten die dritte Kerze auf ihrem schönen Adventskranz, der üppig mit Schleifen geschmückt war, an. Die Kerzen brannten den gesamten Tag. Auch der Drucker lief heiß. Vor Weihnachten gab es viel zu tun. Die Damen bedruckten Hunderte Papierseiten. Der Tonerstaub stand regelrecht in der Luft. Leider geriet dieser auch in die Flammen der Kerzen. Der leicht vertrocknete Adventskranz samt Schleifen fing schnell Feuer. Die Damen versuchten, ihn mit Wasser zu löschen. Doch es nutzte nichts. Der Kalender an der Wand über dem Adventskranz flammte ebenfalls und das gut gemeinte schnell geöffnete Fenster fachte das Feuer erst so richtig an.

In Panik und, um nach Hilfe zu suchen, verließen die Bürokolleginnen den Raum. Als sie mit dem Brandschutzexperten zurückkehrten, brannte ihr Zimmer lichterloh. Auch auf dem Flur brannte es. Denn hier waren direkt neben ihrem Büro verpackte Weihnachtspräsente gestapelt, die ebenso Feuer fingen. Die vielen Dokumente auf ihrem Schreibtisch standen hoch in Flammen und der Qualm trat schnell auf die Gänge. Die Rauchmelder auf den Fluren reagierten erst spät. Jedoch konnten sich alle Mitarbeiter in Sicherheit bringen. Der Brandschutzbeauftragte alarmierte die Feuerwehr.

Diese konnten den Schaden auf zwei Büros und wenige Meter auf dem Flur begrenzen. Hier haftet der Mitarbeiter für Brandsicherheit nicht – oder?

Marius Lichter wägte sich, zumindest was das Rechtliche angeht, in Sicherheit. Schließlich hatten die beiden Kolleginnen den Brand ausgelöst. Die meisten Bürobrände entstehen durch Verfehlungen von Mitarbeitern. Die Polizei traf ein und befand schnell: Hier greift die Haftung des Brandschutzbeauftragten. Dies sah auch der Richter so.

Begründung:
– In der vorweihnachtlichen Zeit ist es nur zu verständlich, dass Angestellte sich eine weihnachtliche Atmosphäre wünschen. Und was liegt da näher als schöne echte Kerzen. Marius Lichter hätte demnach in der Vorweihnachtszeit die Büros regelmäßig inspizieren können, um die echten Kerzen daraus, mit einem entsprechenden Hinweis an die Mitarbeiter, zu entfernen.
– Man warf ihm auch vor, die Mitarbeiter nicht ausreichend auf die Gefahren durch Kerzen hingewiesen zu haben. Im Arbeitsalltag geht so etwas bei den Mitarbeitern schnell unter.
– Im Zeitalter der Digitalisierung hätte Marius Lichter die Mitarbeiter regelmäßig durch E-Mails und mindestens einmal mit Flyern auf den Schreibtischen über die Gefahren durch Kerzen informieren müssen.

Gerichtsurteil und die Haftung von Marius Lichter
Obgleich die oben gezeigten Begründungen Marius Lichter als Brandschutzbeauftragten in die Haftung nehmen, fiel das Urteil des Richters milde aus. Die Mitarbeiter für Brandschutz können, so der Richter, schließlich nicht überall gleichzeitig agieren. Marius Lichter war, bevor der Brand ausbrach, gerade damit beschäftigt, den Chef von der Anschaffung moderner Computer zu überzeugen. Die in die Jahre gekommenen Altgeräte und deren notdürftige Verkabelung stellten aus brandschutztechnischer Sicht eine große Gefahr dar.

Darüber hinaus befand der Richter, dass zwei studierte Steuerberaterinnen, die sich ein Büro teilen, wissen sollten, welche Gefahren von brennenden Kerzen, vor allem in Verbindung mit Tonerstaub, ausgehen. Der Richter belastete die beiden Damen stark. Das Urteil für Marius Lichter fiel milde aus, zumal die Versicherung den Schaden der beiden verbrannten Räume übernahm. Marius Richter musste lediglich eine Geldstrafe leisten und die Brandschutzregeln im Unternehmen überarbeiten und verschärfen. Der Richter wies Marius Lichter jedoch auf seine Nachlässigkeiten hin und forderte ihn auf, diese zukünftig zu vermeiden.

Eine der brandverursachenden Kolleginnen verlor anschließend ihren Job, da sie schon öfter durch Regelverstöße auffällig wurde. Die andere Dame erhielt eine Abmahnung, durfte aber schließlich bleiben, da sie aufgrund ihrer hervorragenden Arbeitsleistung für das Unternehmen unverzichtbar geworden war.

Das Vorhandensein von Feuerläschern hätten den Schaden minimieren können.

Namen und Unternehmen sind frei erfunden. Die Fälle weisen Ähnlichkeiten mit realen Brandvorkommnissen auf.

Brandschutz: Brandschutzverantwortung für alle

Wenn ein Brand ausbricht, sollten die Mitarbeiter den Anweisungen des Brandschutzbeauftragten oder anderem Sicherheitspersonal Folge leisten. Im Falle eines Brandalarms sind die Bürogebäude sofort zu verlassen. Bestimmte Utensilien zur Brandbekämpfung sollten für jeden greifbar platziert werden, damit die Ausbreitung eines Feuers schon vor dem Eintreffen der Feuerwehr verhindert wird:

  • Feuerlöscher
  • Feuerlöschspray
  • Sonstige Feuerlöschmittel, entsprechend der Brandgefährdung

Steht auch das Löschen eines ausgebrochenen Feuers an höchster Stelle, so sind in jedem Unternehmen weitere Experten als der Brandschutzbeauftragte und medizinische Hilfsmittel notwendig. Jeder Betrieb, ob Büro oder Handwerk, ist verpflichtet, einige Mitarbeiter in Erste Hilfe und Brandschutz, sogenannten Brandschutzhelfer, Auszubilden. Diese können dann auch bei Brandverletzungen und Atemproblemen helfen, bevor der Arzt eintrifft. Erste Hilfe kann im Brandfall Leben retten. Rauchmelder in ausreichender Anzahl sollten selbstverständlich sein.

Wie kann der Brandschutzbeauftragte sein Haftungsrisiko minimieren?
Brandschutzbeauftragte werden regelmäßig geschult, kennen sämtliche Brandschutzregeln und tragen ihre Verantwortung gewissenhaft. Das Haftungsrisiko für den Brandschützer im Unternehmen ist relativ hoch angesiedelt. Doch kann dieser einer Haftung durch wenige hilfreiche Tipps vorbeugen:

1. Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten müssen klar und deutlich im Bestellungs- und Arbeitsvertrag geregelt sein.
Profunde Kenntnisse über das Brandschutzkonzept in seinem Zuständigkeitsbereich sollten gegeben sein.
2. Der Brandschutzbeauftragten überwacht die Wartung von Brandmeldeanlagen und Löschanlagen im Sinne der Brandschutzmaßnahmen.
3. Sämtliche Vorgänge sollten vom Brandschutzmitarbeiter gegenüber Vorgesetzten, Arbeitgebern oder Behörden stets schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentationen sollte er sich zu seinem eigen Schutz per Unterschrift gegenbestätigen lassen.
4. Die Aktualisierung wichtiger Unterlagen, wie Feuerwehrpläne oder die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes, ist regelmäßig vorzunehmen.
5. Auch die Nachweise über seine Fortbildungen und seinen Wissensstand hält der Brandschutzbeauftragte regelmäßig schriftlich fest.

Die benannten Nachweise können den Brandschutzexperten im Ernstfall von seiner Haftung befreien.

Wie wirkt Strom auf Menschen und die Erste Hilfe sicherstellen?

Wie wirkt Strom auf Menschen – Erste Hilfe mit Vorsicht leisten Elektrischer Strom ist unser Energiebringer Nummer Eins. Ohne ihn hätten wir kein Licht, könnten keine Elektrogeräte betreiben und selbst eine Warmwasserdusche würde zum Problemfall. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Neben den zahlreichen Vorteilen, die unseren Alltag durch Verwendung von elektrischer Energie erleichtern, ist der direkte Kontakt mit Stromflüssen von Außen für Menschen und Tiere lebensgefährlich. Warum das so ist und wie Gefahren durch elektrische Energie vermieden werden, verraten nachstehende Details.

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So wirkt elektrischer Strom auf Menschen

Bis zu einer gewissen Stärke produziert der menschliche (oder tierische) Körper selbst elektrische Impulse. Fast alle im Körper befindlichen Organe verarbeiten diese Impulse, die vom Gehirn aus gebildet werden. Mit einer körpereigenen Stärke von etwa 50 mV (Millivolt) steuern diese sanften Impulse nahezu unseren gesamten Bewegungsapparat sowie unsere Organe. Die moderne Medizin verfügt über verschiedene elektrische Geräte, durch die sich diese Ströme messen lassen. So misst das EKG (Elektrokardiogramm) beispielsweise die Herzaktivität. Sogar das Herz arbeitet mit selbst erzeugten elektrischen Strömen, was sich durchaus als kleines Wunderwerk des Körpers bezeichnen lässt. Funktioniert das Herz aufgrund verschiedener Krankheiten nicht mehr richtig, so bekommt der Patient einen Herzschrittmacher, der diesen natürlichen körpereigenen Stromfluss aufrechterhält.

Warum eine zu hohe Stromstärke tödlich ist

Übersteigt die Stromzufuhr die geringfügige vom Körper erzeugte Millivoltzahl von 50 mV, so kann es schnell lebensgefährlich werden. Elektrounfälle oder ein Stromunfall haben verheerende Folgen für die betroffenen Personen. Wandert ein von außen kommender Stromfluss durch den menschlichen Körper, kommt es zu Muskelverkrampfungen. Betroffene verunglückte Personen sind dann nicht mehr in der Lage, die Stelle loszulassen, aus der der Strom ihren Körper durchdringt. Dies macht einen Stromunfall besonders gefährlich.

(C) http://elektro-wissen.de/

Fließt beispielsweise Wechselstrom mit einer viel zu hohen impulsgebenden Stromstärke von etwa 50 Hz ins Herz, dann würde das Herz einen Ausgleich schaffen wollen, indem es 50 Mal pro Sekunde schlägt. Diese gefährliche Situation verkraften Menschen kaum. Die meisten Stromunfälle haben körperschädigende bzw. todbringende Auswirkungen zur Folge:

  • Herzrhythmusstörungen
  • Herzkammerflimmern
  • Komplettausfall der Herztätigkeit
  • Kreislaufstillstand
  • Sauerstoffmangel mit verursachender Hirnschädigung (fast immer mit Todesfolge)

Ab wann besteht tatsächlich Lebensgefahr im Falle einer Fremdzufuhr von Strom?

Die Frage ‘Wir wirkt Strom auf Menschen’ lässt sich leicht in Zahlen zusammenfassen:

– Wechselspannungen über 50 V (Lebensgefahr für Menschen, 25 V für Tiere)
– Gleichspannungen über 120 V (Lebensgefahr für Menschen, 60 V für Tiere)
– Wechselstromfrequenz von 50 Hz (stellt ein höheres Risiko dar als Gleichstrom, da es hierbei bereits zu Herzkammerflimmern kommen kann)

Quelle: Fachkunde Elektrotechnik; 22.Auflage 1999; Europa Verlag

Weitaus weniger bekannt ist den meisten Menschen die Tatsache der chemischen Wirkung von Strom. Bei längerer Einwirkung auf den Körper besteht die Gefahr einer elektrolytischen Zersetzung des Blutes. Es kommt zu schweren bis tödlichen Vergiftungen.

Daher gilt für alle Menschen, die berufsbedingt oder privat an Stromquellen arbeiten, folgender Leitsatz:

Wegen der hohen Unfallgefahr ist das Arbeiten an unter Stromspannung stehenden Teilen generell verboten.

Der gewissenhafte sachgemäße Umgang mit Strom ist äußerste Voraussetzung dafür, Elektrounfälle oder einen Stromunfall zu verhindern.

Stromunfall: Was im Unglücksfall zu tun ist

Allen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen zum Trotz passiert es häufiger, als viele Menschen annehmen: Elektrounfälle mit lebensgefährlichen Verletzungen oder Todesfolge. Eine Statistik der BG ETEM (Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) informiert mit nachstehenden Zahlen des Jahres 2020 aus deren Unfallregister vom 10.02.2021:

  • Gemeldete Spannungsunfälle: 3.574
  • Meldepflichtige Spannungsunfälle: 605
  • Tödliche Stromunfälle: 3

Drei tödliche Elektrounfälle pro Jahr sind drei zuviel. Diese sollten durch Verschärfen von Vorsichtsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Die hohe Zahl aller gemeldeten Stromunfälle bezeugt einmal mehr, dass noch nicht alle Menschen die Risiken durch Strom richtig einschätzen. Letztendlich kann es jedoch auch ohne eigenes Fehlverhalten zu einem Stromunfall kommen.

Woraus auch immer die Elektrounfälle resultieren: Ist es passiert, kann Erste Hilfe das Leben eines Verletzten retten. Erste Hilfe bei Stromunfällen in sieben Schritten:

1. Die Hilfe sollte möglichst schnell erfolgen. Der Verletzte könnte noch unter Stromeinfluss stehen.
2. Zuerst den über den Menschen gleitenden Stromfluss unterbrechen (kann bis zu 1000 Volt betragen). Hier gilt es, möglichst schnell den Netzstecker zu ziehen oder – noch besser – die Sicherungen ausschalten.
3. Kann der Stromkreis durch diese Maßnahmen nicht unterbrochen werden, ist der Verletzte durch einen isolierten Gegenstand, der ihn von den leitenden Teilen trennt, umgehend aus seiner misslichen Lage zu befreien.
4. Bei Atemstillstand ist eine sofortige Beatmung notwendig, bei einem Herzstillstand eine Herzdruckmassage durch fachkundig eingewiesene Ersthelfer.
5. Jetzt wird der Verletzte in eine stabile Seitenlage gebracht (auch dann, wenn Atmung und Puls nach dem Stromschlag in Ordnung sind).
6. Alle Wiederbelebungsmaßnahmen sind möglichst so lange vorzunehmen, bis Puls und Atmung wieder einsetzen oder der Arzt vor Ort erscheint.
7. Sofort nach den ersten Vorkehrungen den Notarzt benachrichtigen; mehr können und sollten Laien hier nicht machen, da die möglichen inneren Verletzungen durch einen Stromunfall nur vom Arzt oder einer medizinischen Fachkraft festgestellt werden können.

Merksatz für Ersthelfer
In einer Hochspannungsanlage ist es ausschließlich Elektrofachkräften gestattet, den Stromkreis zu unterbrechen und wieder in Gang zu bringen.

Fazit
Elektrounfälle passieren täglich. Daher sollten sich möglichst viele Menschen mit den lebensrettenden Maßnahmen nach einem Stromunfall vertraut machen. Am Unfallort eingetroffen, sollten sich Ersthelfer zunächst selbst schützen, indem sie Verletzte nur berühren, nachdem der Stromkreis unterbrochen ist. Sonst besteht die gleiche Verletzungsgefahr auch für helfende Personen. Die hohen Zahlen an Elektrounfällen pro Jahr machen deutlich, dass diese nur durch erhöhte Achtsamkeit im Umgang mit der lebensspendenden, aber auch unfallträchtigen, Stromenergie verringert werden können. Schadhafte elektrische Geräte, beschädigte (offengelegte Stromkabel) oder unsachgemäße Arbeiten bei hoher Stromspannung verursachen die meisten Elektrounfälle. Die Auswirkungen von Strom auf den Menschen verdeutlichen die gefährlichen Reaktionen, die ein Stromunfall in unserem Körper verursacht.

Dankeschön an Stefan Schmid-Gaiser von http://elektro-wissen.de/

Die komplementären Wirkmechanismen der Brandmeldeanlage, der automatischen Löschanlage und der Rauch- und Wärmeabzugsanlage

Einleitung und Themenheranführung

Mit der Absicht, Schäden an Gegenständen, an Vermögen oder an Menschen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten, kommt es zur Installation von BMA in Gebäuden. Damit soll es gelingen, einen Brand so früh wie möglich zu erkennen. Mithilfe der Brandmeldezentrale (BMZ) tritt im Brandfall eine Ereigniskette in Gang. So wird die Feuerwehr (FW) informiert oder der Alarm geht an eine Leitstelle, die permanent erreichbar ist. Auch eine interne Alarmierung ist möglich, ebenso wie eine Alarmierung zum Räumen des Gebäudes oder der Gebäudeteile. Genauso kann es zur Ansteuerung unterschiedlicher Steuerungen kommen.

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Wird eine BMA geplant, so gilt es, diverse gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten.

Problemstellung, Zielsetzung und Forschungsfrage

Bei der Konzeption von BMAs liegt die Herausforderung darin, dass jede BMA anders ist, daher gibt es keine allgemeingültige Anleitung. Jedes einzelne Gebäude muss geplant und eigens konzeptioniert werden. Dabei muss des Weiteren ein Augenmerk auf die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen im Bundesland gelegt werden.
Im Rahmen dieser Arbeit soll es gelingen, dass der Themenkomplex anhand des Sonderbaus Krankenhaus beleuchtet wird. So soll ein Einblick ins Thema ermöglicht werden. Die Relevanz von BMAs gilt es aufzuzeigen, des Weiteren Herausforderungen, die während der Planung auftreten.

Den Abschluss dieser Arbeit sollte ein Überblick bilden, wie es funktioniert, den Themenblock ordnungsgemäß in die Praxis umzusetzen, was dabei beachtet werden muss und wie sich potenzielle Herausforderungen lösen lassen.

Vorgehensweise

Der erste Abschnitt dient dazu, die Grundlagen von BMAs darzulegen sowie die rechtlichen Grundlagen abzubilden.
In einem weiteren Schritt wird auf den Sonderbau des Krankenhauses eingegangen. Das bedeutet, dass die Spezifika dieser Gebäude sowie die Sonderbauvorschrift, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen gültig ist, beleuchtet werden.
Im Anschluss sollen diese beiden Themen miteinander verschränkt werden. Daraus folgen die Planung und die Konzeption einer BMA. Beispielgebend ist die Klinik Siloah in Hannover.
Den letzten Part bildet eine Conclusio dessen, wie eine fachgerechte Umsetzung aussehen könnte. Dabei werden etwaige Besonderheiten berücksichtigt und passende Lösungsansätze präsentiert.

Brandmeldeanlagen

Dieses Kapitel dient dazu, BMA, ihre Notwendigkeit, ihren Aufbau sowie ihre Funktionen zu definieren. Im Zuge dessen wird auf relevante rechtliche Rahmenbedingungen eingegangen, was mit Auszügen unterfüttert wird.

Notwendigkeit einer Brandmeldeanlage

Bereits im Mittelalter war es notwendig, Bränden präventiv beizukommen, sie frühzeitig zu erkennen und zu löschen. Die damaligen Stadtgeschichten erzählen von vernichtenden Brandkatastrophen, die mangels eines Brandschutzes bzw. aufgrund eines inadäquaten Schutzes zustande kamen und in der Lage waren, ganze Stadtviertel zu eliminieren.
Brandschutz befasst sich im Wesentlichen mit drei Aspekten. Zum einen geht es um die Erkenntnis, dass ein Brand in Gange ist. Der nächste Punkt behandelt die Begrenzung des Schadens und nicht zuletzt geht es um ein Löschen des ausgebrochenen Brandes. Früher waren Nachtwächter in den Städten angestellt oder eine Person bewachte das Lagerfeuer. Auch Kirchenglocken fungierten als Brandschutzvorrichtung. Heute fasst die BMA all diese Aspekte zusammen.
Mit der Absicht, der Gefahr von Personen, Sach- sowie Versicherungsschäden entgegenzuwirken, kommt es zur Verbauung einer BMA in Objekten, die ein Risiko bergen. In privaten Räumlichkeiten kann eine eigenständige Rauchwarnmeldeanalage dem Zweck dienlich sein. Zeit ist der wesentliche Faktor, auf den es beim Brandschutz ankommt. Nur wenn die Ursache des Brandes, die Temperaturkurve (in Abbildung 1 ersichtlich) sowie die Phasen des Brandes beobachtet werden, können sich in Gefahr befindliche Personen gerettet und kann der Schaden verkleinert werden (siehe Abbildung 2). Mithilfe einer BMA kann der Brand in Sekunden ausfindig gemacht und gemeldet werden. Gleichzeitig kann eine Rettungskette in Gang gesetzt werden.

Aufbau einer Brandmeldeanlage

In einer BMA sind zentrale sowie dezentrale Bestandteile verbaut. Die BMZ kann als Gehirn der BMA betrachtet werden. Sie erhält sämtliche Daten und reagiert auf deren Grundlage.3 handelt es sich um größere Objekte, so können auch mehrere Zentralen verbaut sein, dies hängt von den Herstellern sowie von den Rahmenbedingungen ab. Eine davon ist immer die Hauptzentrale.4
Auch für die Feuerwehr bildet die BZW die hauptsächliche Anlaufstelle. Daneben ist jener Ort wichtig für die Feuerwehr, an dem das Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) verbaut ist. Dieses setzt sich zusammen aus dem Feuerwehranzeigetableau (FAT), dem Feuerwehrbedienfeld (FBF) sowie den Feuerwehr-Laufkarten.
Die Anordnung der Brandmelder erfolgt ringförmig. Dies soll es ermöglichen, im Falle eines Ausfalls weiterhin sicherzustellen, dass eine Überwachung erfolgt. Kommt es zu einer Störung in einer Ringleitung, so hat eine Brandwache den entsprechenden Bereich zu überprüfen.
Des Weiteren ist es notwendig, dass die BMA über eine Stromversorgung verfügt, die stets läuft und daher als unterbrechungsfrei zu bezeichnen ist (USV). So soll auch kein Netzausfall die Funktionstüchtigkeit der BMA gefährden. Üblicherweise erfolgt dies mithilfe von Akkumulatoren.

„Wenn die Anlage auf Störungen überwacht wird und die Instandsetzung innerhalb von 24 Stunden erfolgt, genügt eine Überbrückungszeit von 30 Stunden. Ist dies nicht gewährleistet, muss die Überbrückungszeit der Sicherheitsstromversorgung auf 72 Stunden erhöht werden.“5

Funktionen einer Brandmeldeanlage

Eine Brandmeldeanlage hat im Wesentlichen die folgenden sechs Funktionen auszuüben: Sie hat dafür zu sorgen, dass ein Brand so rasch wie möglich registriert wird, dann muss sie Hilfe rufen, gefährdete Personen informieren, Brandschutzeinrichtungen ansteuern, der Feuerwehr den schnellstmöglichen Zugang gewähren und ihr die besten Informationen zur Lokalisation des Brandes und zu seinem Angriffsweg liefern.

Frühzeitige Branderkennung

Bei einem automatischen Brandmelder handelt es sich um einen Brandmelder, die keiner händischen Auslösung durch den Menschen bedürfen. Es hängt vom jeweiligen Sensortypen und von der Wirkungsweise ab, inwieweit dieser Brände aus sich selbst heraus registrieren kann und in Folge weitere Alarmierungsschritte einleiten kann. Abhängig von Gefährdungsweise bzw. je nachdem, wie der Anwendungsbereich gestaltet ist, gilt es, Melder einzubauen, die über eine adäquate Sensorik verfügen. So soll verhindert werden, dass Fehlalarme ausgelöst werden und das Schutzziel wird verfolgt.
Folgende automatische Brandmelder lassen sich voneinander unterscheiden:

optische Melder
thermische Melder
optisch-thermische Multisensor-Melder
optisch-thermische Gas-Multisensormelder
Ionisationsrauchmelder
Flammenmelder
Sondermelder

Bei den nicht-automatischen Brandmelder handelt es sich vorwiegend um händische Feuermelder. Sie verfügen über eine rote Schutzhülle. Indem eine Taste gedrückt wird, kommt es zu einer Alarmierung. Eine Glasscheibe verdeckt den Schalter, damit keine missbräuchliche Verwendung stattfindet und um den Melder vor Witterung sowie zufälligen Berührungen zu schützen. Es gibt auch gelbe Handmelder, die Feuerlöschanlagen starten. Des Weiteren existieren orangene Handfeuermelder, die dazu dienen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zu initiieren.

Alarmierung der Hilfe leistenden Stelle

Eine Übertragungseinrichtung (ÜE) sorgt dafür, dass Hilfe geholt wird. Das heißt, im Normalfall wird die Feuerwehr informiert. Eine Aufschaltung geht meist mit zwischengeschalteten Konzessionären vonstatten.7 Die Verbindung der ÜE kommt auf zwei Wegen zustande. Zum einen geht es um die Redundanz, falls der erst gewählte Weg nicht möglich ist. ÜEs, die mit dem integrierten Sprach- und Datennetz (ISDN) verknüpft sind, werden der Reihe nach in Deutschland ersetzt. Grund dafür ist, dass die ISDN-Versorgung mit dem Jahr 2018 aufgehoben wurde.

Alarmierung von gefährdeten Personen

Die potenziell gefährdeten Personen werden über akustische Signale verständigt. Diese können in die Brandmelder eingebaut sein. Es hängt vom Brandschutzkonzept (BSK) ab, ob noch eine weitere Sprachalarmierungsanlage (SAA) notwendig ist. Der Alarmschall-Pegel sollte über 65 dB (A) liegen, dabei sollte darauf geachtet werden, dass er 10 dB (A) des Umgebungsschallpegels übersteigt. Zudem muss die SAA sprachverständlich sein – dies wird messtechnisch überprüft.8 Es ist auch möglich, eine visuelle Alarmierung via Blitzleuchten zu realisieren.

Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen

Gut ausgestattete BMAs sind in der Lage, sowohl die FW zu informieren und Brände zu registrieren als auch diverse Brandschutzeinrichtungen zum Laufen zu bringen. In großen Objekten werden nicht alle Einrichtungen zugleich benötigt. Es kommt darauf an, wo das Feuer ausbricht, welche Einrichtungen aktiviert werden müssen. Je nach Verlauf des Feuers können die weiteren Brandschutzeinrichtungen nach und nach eingeschalten werden.9 Bei mehrstöckigen Objekten wird so das Risiko verhindert, dass sämtliche Personen auf die Fluchtwege zulaufen. So wird Verletzungen vorgebeugt, die im Zuge der Panik entstehen könnten.

Zu den Brandschutzeinrichtungen zählen:

RWAs
Sprinkler- und Gaslöschanlagen
Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
Brandschutzklappen

Des Weiteren ist es möglich, zusätzliche Ansteuerungen in der Brandfallmatrix einzuspeichern. So können Lüftungsanlagen ausgeschalten oder Lifte geräumt werden.

Informationslieferung und gewaltfreier Zugang für die Feuerwehr

Die FW bekommt via FAT Daten über die Lokalisation des Feuers sowie den Zeitpunkt der Auslösung. Anhand der Feuerwehrlaufkarte der Melder-Gruppe kann sie sich im Objekt zurechtfinden. Das FAT zeigt sowohl die erste als auch die abschließenden Brandmeldung an. Das FBF ermöglicht es der FW, einen akustischen Alarm, die Übertragung zur Hilfe leistenden Stelle sowie die Brandschutzeinrichtungen auszuschalten. Wurde das Feuer besiegt, so kann über das FBF die BMA zurückgestellt werden.

Vom FSD erhält die FW die notwendigen Objektschlüssel. Mit diesen kann überall Zugang erlangt werden. Sollte die FW alarmiert werden, obwohl von der BMA kein Feuer ausgelöst wurde, so bleibt das FSD geschlossen. In diesem Falle dient das Freischaltelement (FSE) der FW zur händischen Auslösung eines Brandalarms. Die FW erhält in Folge Zugang zum FSD.10

Normen und Richtlinien

DIN VDE 0833

In der DIN VDE 0833 sind vier Komponenten integriert:
allgemeine Festlegungen
Festlegungen, die Brandmeldeanlagen betreffen
Festlegungen im Hinblick auf Einbruch- sowie Überfallmeldeanlagen sowie
Festlegungen für Sprachalarmierungsanlagen im Falle eines Brandes.

Bei BMAs sind alle Teile bis auf den dritten relevant. Dies ist dann der Fall, wenn sich eine SAA zusammen mit der BMA in Planung befindet.

Im ersten Teil der VDE 0833 geht es um die Konzeption, Inbetriebnahme, Ergänzung, Modifizierung sowie um den laufenden Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen (GMA). Im zweiten Teil wird die gleiche Thematik behandelt, allerdings nur in Bezug auf BMAs.

DIN 14675

Gleich wie in den DIN VDE 0833-1 sowie -2 wird in der DIN 14675 die fachgerechte Installation und der adäquate Betrieb von BMAs formuliert. Eine andere Bezeichnung ist „Feuerwehrnorm“. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in ihr Anforderungen definiert sind, die die Feuerwehr betreffen und die sich auf die automatische Alarm-Weiterleitung, den Einbau des FBFs, des FATs sowie zusätzlicher Feuerwehrperipherien bezieht.

Die technischen Anschlussbedingungen für BMA (TAB) enthalten die jeweiligen technischen Anschlussbedingungen für die lokale FW. Dies ist der Fall, da sich je nach Ort unterschiedliche Gegebenheiten ergeben – in einem Dorf wird womöglich eine grüne Blitzleuchte gefordert und in einem anderen wird eine bernsteinfarbene Farbe gewünscht.

2.4.3 Weitere Normen und Richtlinien

Auch aus der Art des Objektes und aus dem jeweiligen Land ergeben sich zusätzliche Normen, an die man sich halten muss. Einige Beispiele dafür seien im Folgenden genannt:
EN 54-Brandmeldeanlagen
Musterbauordnung (MBO)
DIN 14661 (Norm für das FBF)
VDS 2095 (VDS-Richtlinie für automatische BMA)
MKhBauVO (Muster für die Krankenhausbauverordnung)

Sonderbauten
Unter einem Sonderbau fasst man nach §2 Absatz 4 der MBO ein Bauobjekt, das sich in seiner Art oder in der Nutzung hervorhebt. Sonderbauten sind etwa:
Hochhäuser (sämtliche Gebäude, bei denen zwischen dem Fußboden eines Aufenthaltsraumes und der Geländeoberfläche mindestens 22 Meter liegen)
Bauobjekte, die über 30 Meter hoch sind
Gebäude, die über ein größtes Geschoss mit mehr als 1600 m² Grundfläche verfügen (Wohngebäude und Garagen sind hier ausgenommen)
Verkaufsflächen (Räumlichkeiten, die dem Verkauf sowie dem Laden dienen und die größer als 800m² sind)
Beherbergungsbetriebe (mit mind. zwölf Betten)
Schulen, Hochschulen etc.

Des Weiteren gelten Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen als Sonderbauten. In Nordrhein-Westfalen gibt es neben der LBO (Landesbauordnung) noch die Sonderbauverordnung (SBauVO) zu beachten. Diese beiden regeln Betrieb und Errichtung von Sonderbauten.

Arten von Sonderbauten

Bei den Sonderbauten wird unterschieden nach geregelten sowie ungeregelten Sonderbauten. Das Krankenhaus fällt in die Kategorie „ungeregelter Sonderbau“. Des Weiteren existieren besondere Bauten. Hierbei handelt es sich um Garagen oder um Holzgebäude, die in Bezug auf die Brandgefahr riskant sind. So gibt es bei diesen Bauten spezielle Verordnungen bzw. Richtlinien – bei Garagen gilt es beispielsweise die Garagenverordnung zu beachten.

Geregelte Sonderbauten

Hierbei handelt es sich um Sonderbauten, die auf Sonderbauverordnungen verweisen können. Neben den der MBO entnommenen Anforderungen an den Brandschutz gilt es zusätzliche Brandschutzanforderungen zu beachten, die die SBauVO enthält. Es gibt auch Erleichterungen, wenn Anforderungen der MBO nicht erforderlich sind, da das Sondergebäude über eine spezifische Art sowie Nutzung von Räumen oder baulichen Anlagen verfügt.11
Unter geregelte Sonderbauten fallen:
Hochhäuser
Versammlungsstätten
Verkaufsflächen über 2000 m² samt Ladenstraßen
Beherbergungsbetriebe, die mehr als zwölf Betten haben
Schulen, Hochschulen etc.

Ungeregelte Sonderbauten

Die jeweiligen Anforderungen oder Erleichterungen für Sonderbauten, die sich auf keine Sonderbauvorschriften nach §51 MBO berufen, sind im BSK oder Brandschutznachweis niedergeschrieben. Es kann notwendig sein, dass eine gesonderte Risikobetrachtung vorgenommen werden muss, etwa im Hinblick auf potenzielle Entzündungsherde, Brandlasten sowie Gefahren für Nutzer und Personengruppen. Unter die ungeregelten Sonderbauten fallen die folgenden Gebäude:
Bauten mit über 30 Metern Höhe
Gebäude mit einem größten Geschoss mit mind. 1600 m² Grundfläche (ohne Wohngebäude oder Garagen)
Verkaufsflächen sowie Ladenstraßen, die auf über 800 m² Fläche kommen
Krankenhäuser im Bundesland Nordrhein-Westfalen

Ab dem 1. Januar 2010 gilt die nordrhein-westfälische Kranhenhausbauverordnung (KhBauVO) nicht mehr.12 Daher fallen Krankenhäuser, Heime sowie weitere Einrichtung, die der Unterbringung und Pflege von Personen dienen, nunmehr in die Kategorie der ungeregelten Sonderbauten.

Brandschutz im Krankenhaus

Bei einem Krankenhaus stellt sich die Evakuierung im Brandfall als spezielle Schwierigkeit dar. Es gilt diverse Parameter zu beachten, etwa sich im Gange befindliche Operationen. Des Weiteren muss darauf geachtet werden, unnötige Evakuierungen von Schwerkranken zu verhindern. Es sollte sichergestellt werden, dass lebenserhaltende Maßnahmen fortgesetzt werden. Die BMA muss mit anderen Systemen verknüpft sein, damit die bestmögliche Informationsweiterleitung funktioniert. Im Schwesternzimmer sollten die Daten zum Brandort visualisiert werden, damit eine adäquate Reaktion erfolgen kann. Bei den Durchsagen und Warnmeldungen sollte ein Augenmerk daraufgelegt werden, dass diese in mehreren Sprachen stattfinden.

Die drei Säulen des Brandschutzes

In obiger Abbildung werden die drei Säulen ersichtlich, auf denen der Brandschutz beruht: Zum einen geht es um den baulichen Brandschutz. Dieser trägt das größte Gewicht, es geht um die Errichtung von Brandabschnitten, um einen Rettungswegeplan, um eine externe Gebäude-Erschließung mit Löschwasser sowie um zusätzliche Maßnahmen, die dem Brandschutz dienen und die baulich umgesetzt werden können. Zu beachten gilt es folgende Parameter: das Brandverhalten von Baustoffen, den Feuerwiderstand der Bauteile und die Konzeption und Fertigstellung adäquater Fluchtwege für Mensch und Tier.

Sämtliche technischen Einrichtungen, die für die Vermeidung, Registrierung, Eliminierung von Bränden sowie zur Rauchfreihaltung installiert wurden und die der FW behilflich sind, zählen zum anlagentechnischen Brandschutz. Wesentlich ist die BMA.

Neben den baulichen und anlagentechnischen Brandschutzerfordernissen ist auch der organisatorische Brandschutz Aufgabe des Betreibers. Das bedeutet, dass darauf geachtet werden muss, dass die Brandschutzordnung erstellt und beachtet wird. Des Weiteren müssen Löschgeräte regelmäßig gewartet werden und der richtige Umgang mit ihnen muss vertraut sein. Zudem sind Rettungs- und Fluchtwege kenntlich zu machen. Nicht zu vergessen ist die stete Einweisung des Personals und der Nutzer, damit diese sich über ihre Aufgaben im Klaren sind.

Konzeption und Planung einer BMA im Krankenhaus
Folgende Abbildung zeigt den Grundrissplan des Erdgeschosses der Klinik Siloah in Hannover. Sie soll dazu dienen, ein Exempel für die BMA-Planung abzugeben.

Brandmelde- und Alarmierungskonzept

Das Brandmelde- und Alarmierungskonzept bildet die Basis, um das Projekt zu starten. In ihm ist die Aufgabenstellung der BMA enthalten. Inhalt sind Anforderungen an die BSKs, rechtliche Rahmenbedingungen, Anliegen des Auftraggebers sowie der Versicherungsvertrag. Eine Verfassung des Konzepts findet nach DIN 14675 statt. Es ist wichtig, dass es vor der Planung eine Koordination mit dem Auftraggeber gibt. Des Weiteren kann es nötig sein, zusätzliche Akteure wie den Brandschutzingenieur oder den Versicherer in die Überlegungen mit hin einzuholen. Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation sämtlicher Geschehnisse.
Schutzziele

„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brand- ausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen.“17
Die Schutzziele variieren je nach Nutzung und Art des Gebäudes. Im Falle des Krankenhauses steht der Personenschutz über sämtlichen anderen Schutzzielen. Handelt es sich beispielsweise um ein Rechenzentrum, so wird das primäre Schutzziel sein, die Technik und die Daten zu bewahren.
Man muss differenzieren, ob die BMA dem privaten Schutzbedürfnis eines Betreibers dient, ob sie einer baubehördlichen Auflage entspringt oder ob sie aus einer Klausel des Versicherungsvertrages entstammt. So kann gleichzeitig festgemacht werden, wie umfangreich und auf welche Weise die Kontrolle des Objekts vonstattengehen soll.

Schutzumfang

Von der DIN 14675 werden vier Kontrollinstanzen festgelegt:

Vollschutz
Teilschutz
Schutz der Fluchtwege
Einrichtungsschutz Vollschutz:
Vollschutz meint die Überwachung sämtlicher Bereiche und Räumlichkeiten eines Gebäudes über automatische Brandmelder. Inkludiert sind auch Zwischendecken, -böden, Kanäle, Schächte, Be- sowie Entlüftungsanlagen. Exkludiert sind Räume, die lediglich über eine geringe oder über gar keine Brandlast verfügen. Die Betreiber können sich jedoch freiwillig dazu entschließen, auch in diesen Räumlichkeiten Überwachungseinrichtungen zu installieren. So sind Wasch- und Toilettenanlagen sowie Laderampen im Freien Einrichtungen, die üblicherweise keiner Überwachung bedürfen.

Teilschutz:

Man nimmt hier eine Unterteilung in überwachte und nicht überwachte Bereiche vor. Bei den überwachten Bereichen wird wie im vorherigen Teil beschrieben vorgegangen. Teilschutz wird geleistet, wenn nur spezielle Bereiche eines Gebäudes einer Überwachung bedürfen. Es gilt, den überwachten und den nicht überwachten Bereich mittels feuerbeständiger Wand oder Decke voneinander abzugrenzen.
Schutz der Fluchtwege:

In dieser Kategorie herrscht das niedrigste Sicherheitsniveau und somit sind auch die Anforderungen an diese Art von Überwachung sehr gering. Es werden nur Treppenräume und Flure sowie an Fluchtwege angrenzende Räumlichkeiten (etwa Archive, Lager, Technikräume) überwacht, da hier potenzielle Brände nicht zeitgerecht entdeckt werden können.
Einrichtungsschutz:

Zuletzt gibt es noch den Schutz von hochwertigen Gütern oder technischen Anlagen, die nur selten vorhanden sind. Der Einrichtungsschutz übertrifft somit die grundlegenden Schutzziele des baulichen Brandschutzes.

Brandschutzkonzept

Das BSK besteht aus einzelnen Maßnahmen, die sich mit der baulichen und mit der rechtlichen Lage eines Objektes beschäftigen. Für jedes Gebäudeobjekt wird ein spezielles BSK entworfen. Es ist möglich, dass man sich dabei von baurechtlichen Anforderungen entfernt oder besonders auf die spezifische Nutzung oder Art des Objektes eingeht. In jedem Fall hat das BSK dafür Sorge zu tragen, dass den potenziellen Brandrisiken mithilfe des präventiven und des abwehrenden Brandschutzes entgegengetreten wird. Das gewollte Schutzziel soll so ökonomisch gewährleistet werden.

Es ist notwendig, dass der jeweilige Fachplaner oder Ingenieur, der für die Erstellung des BSKs zuständig ist, eng mit den zuständigen Stellen kooperiert. Nur so können sämtliche Bedürfnisse und Anforderungen der Beteiligten erfüllt werden. Vom Objektbetreiber wird das BSK als Basis verwendet, anhand dessen die Planung und Nutzung des Objekts vorangetrieben wird.

Planung
Die Planung wird anhand detaillierter Ausführungsunterlagen vorgenommen. Sie fußen auf einem Brandmeldesystem, das DIN EN 54-13-konform ist. Folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden:
Schutzumfang und -ziel
Melder-Auswahl; es muss gewährleistet sein, dass ein Brand in jedem Fall registriert und an die BMZ weitergeleitet wird. Des Weiteren sollte beachtet werden, dass Falschalarme möglichst vermieden werden.
Standorte von automatischen und Handmeldern
Alarmierung gefährdeter Personen
Kontrolle von Zwischendecken und -böden (bei Erfüllung mehrerer Bedingungen ist die Überwachung obsolet)
Kontrolle der Treppenhäuser
Steuerungen, die es im Falle eines Brandes zu tätigen gilt
Örtlichkeiten von BMZ und der FW-Peripherie
Energieversorgung der BMA und ihrer weiteren Bestandteile (so braucht der Sondermelder-Koppler der Firma Esser eine externe Spannungsversorgung)
Festlegung der Meldebereiche und -gruppen

Schutzumfang und Schutzziel

In einem Krankenhaus muss vorwiegend darauf geachtet werden, dass der Personenschutz gewährleistet ist. Es ist davon auszugehen, dass die Patienten physisch oder / und psychisch labil sowie hilfebedürftig sind.

Im Falle des Krankenhauses Siloah in Hannover sollte ein Vollschutz gewählt werden, da vorwiegend die sich im Gebäude befindlichen Personen geschützt werden müssen. Vor allem jene Menschen, die nicht uneingeschränkt gehen können, müssen speziell geschützt werden. Kommt es zu einem Brand, so gilt es, diesen so rasch wir möglich zu registrieren und weiterzuleiten. So können sämtliche gefährdeten Personen das Gebäude sicher verlassen.

Auswahl der Melder

Sämtliche BMA-Melder sind in einer Ringleitung verlegt. So ist sichergestellt, dass im Falle einer Unterbrechung des Ringes die Kontrolle aufrecht bleibt.
Physiotherapie

In den Räumen, in denen die Physiotherapie angeboten wird, sind O²T-Multisensormelder angebracht. Dies ist dann der Fall, wenn in diesen Räumlichkeiten keine spezielle Nutzung stattfindet oder wenn sich keine spezifischen technischen Geräte darin befinden. Diese O²T-Multisensormelder können nur einen Raum bewachen, der kleiner als 80 m² ist. Die Decke darf eine Höhe von zwölf Metern nicht überschreiten, somit scheiden Büroräumlichkeiten und Behandlungszimmer aus.
Im großen Physioraum, in dem sich die Sportgeräte befinden, findet die Überwachung über mehrere O²T-Multisensormelder statt.
Speisenversorgung

In dem Bereich der Küche, der der Versorgung der Patienten mit Speisen dient, kommen Thermodifferentialmelder über den Spülmaschinen, Öfen und Wärmebehältern zur Anwendung. Dort, wo tagtäglich Speisen zubereitet werden, kommen Wärmestabmelder zum Einsatz. So kann verhindert werden, dass verschmutzte Thermodifferentialmelder des Öfteren gewechselt werden müssen.
Bei Tiefkühllagern kann in Abstimmung mit dem BSK eine Ausnahme von der Überwachung gemacht werden, da eine solche sowohl ökonomisch als auch technisch schwierig gestaltet ist. Die punktförmigen Rauchmelder, die im Alltag häufig Verwendung finden, kommen mit den tiefen Temperaturen nicht zurecht. Deswegen müsste man auf spezielle Melder bzw. auf ein RAS zurückgreifen. Bei speziellen Meldern gilt zu beachten, dass eine Zweimelder-Abhängigkeit installiert wird, und zwar aus dem Grund, dass es aufgrund von Nebel in den Tiefkühllagern zu Fehlalarmen kommen kann. Dem Betreiber obliegt die Entscheidung diesbezüglich.

Areale, die nicht speziell genutzt werden, werden mittels O²T-Multisensormeldern kontrolliert. Im großen Mensabereich, in den auch das Sitzareal inkludiert ist, kommen Linearrauchmelder (LRM) zum Einsatz. Dies rührt daher, dass die breite Installation von O²T-Multisensormeldern mit hohen ökonomischen Kosten einhergeht.

Funktionsdiagnostik

In der Funktionsdiagnostik sind vor allem Behandlungsräume sowie Wartebereiche zu finden. Die Überwachung findet mittels O²T-Multisensormeldern statt.
Radiologie

Behandlungsräume, in denen sich große radiologische Geräte befinden, bedürfen einer außergewöhnlich starken Überwachung. Kommt es zu einem Brand in diesen Räumlichkeiten, können daraus hohe Sachschäden resultieren. Des Weiteren können die Geräte selber die Ursache für weiterführende Schäden sein, da radiologische Geräte des Öfteren bereits älter sind und daher die Gefahr für eine Fehlfunktion groß ist.18

Als Folge des baulichen Brandschutzes kann mit brandhemmenden oder -verzögernden Baustoffen die Verbreitung eines internen Brandes bzw. auch das Eindringen eines externen Brandes hinausgeschoben werden.
Shops

Auch Verkaufsflächen werden mit O²T-Multisensormeldern versehen. Zusätzlich kommt es zur Installation von Handmeldern, die sich an den Ein- und an den Ausgängen des Shops befinden.

Tagesklinik

Da in der Tagesklinik der Bedarf nach speziellen Brandmeldern nicht gegeben ist, wird auf O²T-Multisensormelder zurückgegriffen.
Schulung

Aufgrund der Tatsache, dass sich in den Schulungsräumlichkeiten auch Technikräume befinden, wird hier eine großflächige Überwachung empfohlen. Grund dafür ist, dass von den vielen elektrischen Geräten eine hohe Brandgefahr ausgeht.
„Elektrizität ist mit 31 % nach wie vor generell die Brandursache Nummer eins, ge- folgt von menschlichem Fehlverhalten (21 %, Quelle: IFS-Ursachenstatistik Brand- schäden 2017).“

Aufnahme- und Untersuchungszentrum

Da im Aufnahme- und Untersuchungszentrum keine speziellen Brandmelder erforderlich sind, werden O²T-Multisensormelder verwendet.
Notaufnahme

In den Räumlichkeiten der Notaufnahme ist je ein OTG-Multisensormelder vorgesehen. Dieser kann sowohl Rauch, Wärme als auch Gas wahrnehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass schwache Patienten nicht von Kohlenmonoxid erwischt werden.
Aufnahmestation

In der Aufnahmestation kommen O²T-Multisensormelder zum Einsatz, da es hier keine spezifische Brandgefährdung gibt.
Flure

Die Flure werden ebenso mit O²T-Multisensormeldern überwacht. Am Ende eines jeden Flurs befinden sich Handmelder.
Empfangshalle

In der großen Empfangshalle, die über verglaste Fronten verfügt, kommen LRMs zum Einsatz. Tritt der Brandfall ein, so werden Rauch und Wärme über die RWAs in die Glasfronten abgeleitet.
Treppenhäuser

Im Falle, dass das kleinste lichte Öffnungsmaß im Treppenraum über einen halben Meter groß ist und die Höhe zwölf Meter nicht überschreitet, können die handelsüblichen O²T-Multisensormelder eingesetzt werden. Ist die Öffnung keinen halben Meter groß, so gilt es, jeden einzelnen Treppenabsatz mit einem O²T-Multisensormelder auszustatten. Im Treppenhaus kann ein RWA angebracht sein mit dem Zweck, im Brandfall Rauch und Wärme abzuleiten. Auch eine Rauchschutzdruckanlage (RDA) ist im Treppenraum denkbar. Dabei wird im Brandfall ein Überdruck erzeugt, der dafür Sorge trägt, dass bei einer Türöffnung kein Rauch ins Treppenhaus gelangt.

Sanitäre Einrichtungen

In den sanitären Anlagen ist kein Brandschutz erforderlich. Wünscht dies jedoch der Betreiber, so können auch hier entsprechende Melder eingesetzt werden. Mittels akustischer Signale werden die Personen im Brandfall alarmiert.
Zwischendecken und -böden

Bei den Zwischendecken (ZWD) und -böden (bzw. Doppelböden = DB) werden bei einer Brandlast über 25 𝑀𝐽/m² O²T-Multisensormelder verwendet. Diese kommen auch zum Einsatz, wenn ihre Größe 20 Zentimeter übersteigt. Auf Betreiberwunsch hin können natürlich sämtliche ZWDs und DBs mit einem Brandschutz ausgestattet werden. Die FW hat in diesem Fall keinen Einblick in diese Melder, daher sind sie entsprechend zu kennzeichnen. Dafür werden Melder-Parallelanzeigen (MPA) hergenommen. Sie senden im Falle eines Brandes ein optisches Signal. Des Weiteren befinden sich Brandmelder-Schilder an den Decken- und Bodenplatten, die mit einem Melder ausgestattet sind.

Anordnung der automatischen Melder und der Handmelder

An sämtlichen Flucht- und Rettungswegen sind Handmelder angebracht. Auch vor und hinter dem Treppenraum-Zugang befinden sich Handmelder. Da auf ältere oder schwächere Personen Rücksicht genommen wird, gibt es auch vor den Treppenräumen manuelle Brandmelde-Möglichkeiten, damit das Hindernis der schweren Tür zu den Treppenräumen einer Meldung nicht im Wege steht.

Wie die automatischen Melder angeordnet sind, hängt mit dem Raum zusammen, in dem sie sich befinden. Ist die Deckenhöhe größer, so sollten die Abstände zwischen den Meldern größer sein.

Alarmierung der gefährdeten Personen

In jedem Raum, der für Personen zugänglich ist, gibt es einen Melder, der akustische Warnsignale von sich geben kann. Je nachdem, wo es zum Brand kommt, wird der Melder aktiviert und liefert den gefährdeten Personen einen zusätzlichen Alarm. Sowohl in den Treppenräumen als auch in den größeren Bereichen wie Shops, der Mensa und der Empfangshalle kommen akustische Signalgeber zum Einsatz. So ist es möglich, auch große Areale mit einem Alarm zu versorgen.

Damit Operationen nicht gestört werden, kommen hier optische Signalgeber zum Einsatz. Die Aufenthaltsräumlichkeiten der Pflegekräfte sind mit abgesetzten Bedienteilen versehen. Sie geben dem Personal Hinweise zur Lokalisation des Brandes. So sind diese in der Lage, sofort zu handeln.
Auch außerhalb des Objektes setzt man auf optische Signalgeber. Der Grund dafür liegt darin, keine Personen dazu zu verleiten, das gefährdete Objekt zu betreten.
Der Alarm soll in Sektoren erfolgen. Damit soll verhindert werde, dass sämtliche Sirenen gleichzeitig losgehen. So können die einzelnen Sektoren adäquat evakuiert werden. Zuerst kommen die akut gefährdeten Personen an die Reihe, es folgen die anderen nach und nach. Das Krankenhaus ist in jedem einzelnen Geschoss in vier Sektoren unterteilt. Sie üben einen Einfluss auf die Brandfallsteuerung aus.

Standort der BMZ und der FW-Peripherie

BMZ samt der dazugehörigen FW-Peripherie (FBF, FAT, FSE sowie FSD) sollten sich in Eingangsnähe befinden. So kann die FW im Brandfall gleich relevante Daten erheben.
Dafür bietet sich eine Räumlichkeit an, die sich in der Empfangshalle befindet. Bei den Eingängen zur Notaufnahme besteht die Gefahr, sich gegenseitig zu blockieren.

Brandfallsteuerung

Dadurch, dass die Unterteilung des Krankenhauses in vier Sektoren erfolgt ist, ist es möglich, die RWAs, Lüftungsanlage, Musikabschaltungen etc. lokal automatisch zu steuern.
Im Falle einer statischen Brandfallsteuerung kommt es zur Festsetzung einer Brandfallhaltestelle im Aufzug. Dadurch hält der Aufzug im Brandfall stets an dieser Haltestelle an. Aufgrund der dynamischen Brandfallsteuerung der sich im Brandsektor befindlichen Lifte wird verhindert, dass die Aufzüge sich in ein Geschoss bewegen, das mit Rauch gefüllt ist und dort halten. Automatische Melder in jedem Geschoss ermöglichen es, der BMA weiterzuleiten, wo kein Rauch zu bemerken ist. Man sollte die Brandfallsteuerung der Lifte in Kooperation mit der FW sowie mit dem Betreiber im BSK definieren. Im Krankenhaus muss nämlich auf immobile Personen Rücksicht genommen werden. Man könnte in Betracht ziehen, die Lifte und die dazugehörigen Schächte optimaler zu schützen, damit sie auch im Brandfall funktionieren und dazu dienen, bei den Flucht- und Rettungswegen behilflich zu sein.

Zur Aktivierung der sich in der Empfangshalle befindlichen RWAs kommt es entweder durch die händische Auslösung via Handmelder oder automatisch über einen Melder in der Nähe der Empfangshalle.

Energieversorgung

Die BMA funktioniert mit 230 V. Abhängig vom Hersteller und vom Anlagentyp kommt es zu einer Hinunterregelung auf die Betriebsspannung innerhalb der BMZ. Bereits in Abschnitt 2.2 dieser Arbeit wurde erwähnt, dass eine USV notwendig ist, die im Falle eines Stromausfalls mehr als 30 Stunden lang die BMA samt ihrer Bestandteile betreiben kann. Akkumulatoren innerhalb der BMZ sorgen dafür, dass dies klappt.

Definierung von Meldebereichen und Meldergruppen

Meldebereich

Beim Meldebereich handelt es sich um einen Teil des kontrollierten Sicherungsareals. Bei einem Sicherungsbereich über 1600 m² arbeiten verschiedene Meldebereiche. Es gibt diverse Melder-Gruppen, die sich innerhalb eines Meldebereichs befinden.
Meldergruppen

Die untenstehende Abbildung zeigt eine beispielhafte Programmierung. Sie ist in der Software Tools8000 für die Esser-BMA erstellt worden. Hier sind die Handmelder eine eigene Melder-Gruppe. In Abbildung 6 sind sie als Druckknopfmelder (DKM) festgelegt. Die LRM im Mensa-Areal sind an Koppler angeknüpft. Sie bilden ihre eigene Meldegruppe, ebenso wie der Koppler. Melder der ZWD und jene im DB sollten ebenso eine eigene Melder-Gruppe bilden.
Eine jede Melder-Gruppe erhält eine Laufkarte, vorausgesetzt, die Gruppen bestehen aus Meldern (Koppler allein genügen hier nicht, außer der Betreiber bzw. Instandhalter der BMA hat andere Vorstellungen). Anhand dieser Laufkarten kann die FW die Lokalisation der Melder innerhalb der Melder-Gruppe sehen.

Fazit
In der Projektarbeit wurde ersichtlich, dass eine BMA-Konzeption, die sich lediglich auf rechtliche Grundlagen und den Grundriss eines Gebäudes stützt, eine Herausforderung darstellt. Um planen zu können, muss es ein BSK geben, an dem sämtlichen Beteiligten partizipiert haben. Vor allem im Hinblick auf den ungeregelten Sonderbau Krankenhaus gilt es, auf einen geschulten und erfahrenen Fachplaner zu setzen, der mit sämtlichen Spezifika und Risiken vertraut ist, die mit einem Krankenhaus einhergehen.

6 Kritische Diskussion

Bei der Planung und Konzeption einer BMA sollte darauf geachtet werden, die Aufgaben auf mehrere Personen zu verteilen. So sollte auch die Meinung eines Instandhalters gehört werden, da sie es sind, die bei Fertigstellung des Projekts mit Problemen bei den Meldern zu kämpfen haben werden.

7 Ausblick und weiterer Untersuchungsbedarf

Es konnte in dieser Arbeit nicht geklärt werden, wie mit Intensivpatienten oder mit immobilen Patienten umgegangen werden soll. Sie müssen im Brandfall samt ihren Betten aus dem Krankenhaus evakuiert werden, doch der bestmögliche Weg dafür und auf welche Art und Weise, das muss noch untersucht werden.

Das Zusammenwirken von Brand- und Arbeitsschutz

Die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Brand- bzw. Arbeitsschutzes unterscheiden sich. Geht es um die Bewertung der rechtmäßigen Bauweise eines Gebäudes, das Arbeitsplätze beherbergt – wie zum Beispiel eine Verkaufsstätte – konkurrieren Brandschutzvorschriften unter Umständen mit arbeitsschutzrechtlichen Normen. Deshalb ist zu klären, ob Vorschriften des Brandschutzes im Widerspruch zu solchen des Arbeitsschutzes stehen oder ob sie sich sinnvoll ergänzen.

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  1. Aufbau des deutschen Rechtssystems
    Das Rechtssystem der Bundesrepublik lässt sich grob in das Privatrecht und das öffentliche Recht unterteilen, wobei die einzelnen Teilbereiche in einer Wechselbeziehung zu einander stehen. Während baurechtliche Vorschriften überwiegend dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind, findet man arbeitsrechtliche Regelungen sowohl in privatrechtlichen (z.B. BGB) als auch in öffentlich-rechtlichen Gesetzestexten (z.B. ArbSchG, ArbStättV). Obwohl das Arbeitsrecht in vielen Bereichen dem Privatrecht zugeordnet wird (z.B. Arbeitsvertragsrecht), wird es gleichzeitig wesentlich von öffentlich-rechtlichen Vorschriften beeinflusst.

Für den Fall divergierender Regelungen lässt sich das Verhältnis dieser anhand der Normenpyramide veranschaulichen: An oberster Stelle steht das Recht der Europäischen Union. Dem folgt das Bundesrecht, innerhalb dessen förmliche Gesetze (z.B. ArbSchG) über Rechtsverordnungen (z.B. ArbStättV) stehen. Auf unterster Ebene steht das jeweilige Landesrecht der Bundesländer (z.B. BauO). [1]

  1. Vorschriften des Brand- und Arbeitsschutzrechts
    Die gesetzlichen Regelungen zum Brand- und Arbeitsschutz, die für die Errichtung und den Betrieb einer Verkaufsstätte relevant sind, befinden sich in verschiedenen Gesetzestexten.

a. Arbeitsschutzgesetz

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Nach § 5 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind; gemeint sind auch Gefährdungen durch Brände. [2]

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und zur Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dazu zählt die Erstellung von Notfallplänen (Alarm-, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne). [3] Er hat gemäß § 10 ArbSchG dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen der Brandbekämpfung eingerichtet sind. Auch sollten Brandschutzhelfer benannt werden, die ggf. Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.

b. Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten. In § 4 Abs. 3 ArbStättV ist geregelt, dass der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen – wie Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen – instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen hat. Arbeitsstätten müssen gemäß Anhang Nr. 2.2 ArbStättV mit einer ausreichenden Anzahl an Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.

Zudem muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind (§ 4 Abs. 4 Satz 1 ArbStättV), und dass sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können (§ 4 Abs. 4 Satz 2 ArbStättV). Gemäß Anhang Nr. 2.3 ArbStättV müssen Fluchtwege und Notausgänge auf möglichst kurzem Weg ins Freie führen und Türen von Notausgängen nach außen zu öffnen sein.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbStättV hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Dann muss der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 ArbStättV alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte berücksichtigen.

c. Verkaufsstättenverordnung

Bei der Errichtung und dem Betrieb einer Verkaufsstätte sind die Regelungen der Verkaufsstättenverordnung hinzuzuziehen. Vorgaben bestehen u.a. hinsichtlich der Feuerbeständigkeit von Wänden (vgl. §§ 3, 4 MVKVO). Maßgeblich sind dabei beispielsweise die Einordnung als tragende oder Außenwand und ob die Verkaufsstätte mit einer Sprinkleranlage ausgestattet ist. Außerdem sind Verkaufsstätten gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 MVKVO durch Brandwände in Brandabschnitte zu unterteilen. Je nach Ausstattung der Verkaufsstätte (mit oder ohne Sprinkleranlagen) und je nach Geschoss ist die Fläche der Brandabschnitte begrenzt. Auch für Decken, Dächer, Bekleidungen, Treppen, Treppenräume bzw. -erweiterungen und Flure gelten besondere Brandschutzvorschriften (vgl. §§ 7 ff., 11 ff. MVKVO).

Gemäß § 10 Abs. 1 MVKVO müssen für jeden Verkaufsraum, Aufenthaltsraum und für jede Ladenstraße in demselben Geschoß mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu Treppenräumen notwendiger Treppen vorhanden sein. Bestehen hinsichtlich des Brandschutzes keine Bedenken, darf anstelle eines dieser Rettungswege ein Rettungsweg über Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen, welcher dann als Ausgang ins Freie gilt. Ebenso gibt es Anforderungen an die Entfernung des ersten Rettungswegs (vgl. § 10 Abs. 2 MVKVO) und dessen Kennzeichnung (vgl. § 10 Abs. 7 MVKVO). Zudem sollten Verkaufsstätten in der Regel Sprinkleranlagen haben (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 MVKVO) und grundsätzlich mit geeigneten Feuerlöschern und Wandhydranten für die Feuerwehr ausgestattet sein (vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 1 MVKVO).

d. (Muster)Bauordnung

Grundsätzlich liegt die Gesetzgebungskompetenz im Bauordnungsrecht bei den Bundesländern, sodass jedes Bundesland eine eigene Bauordnung erlassen hat. Basierend auf den Bauordnungen aller Bundesländer hat die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zur Vereinheitlichung der Landesbauordnungen die Musterbauordnung (MBO) ausgearbeitet. Zwar besitzt diese keine Gesetzesqualität, stimmt jedoch im Wesentlichen mit den Landesbauordnungen überein, da sich die Bundesländer bei ihrer Gesetzgebung an der Musterbauordnung orientieren. [4] Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit soll im Folgenden lediglich auf die Musterbauordnung Bezug genommen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 MBO sind Anlagen so zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Zudem sind bauliche Anlagen gemäß § 14 MBO so zu errichten,

dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Des Weiteren werden Vorgaben für das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen geregelt. Beispielsweise müssen tragende Wände im Brandfall ausreichend standsicher sein (§ 27 Abs. 1 Satz 1 MBO) bzw. Außenwände derart beschaffen sein, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lang begrenzt ist (§ 28 Abs. 1 MBO). Hinzukommend müssen notwendige Treppenräume gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 MBO so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung der notwendigen Treppen im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

  1. Bauordnungsrecht versus Arbeitsschutzrecht
    Welche Norm im Kollisionsfall vorzugswürdig ist, richtet sich nach dem Verhältnis der Normen des Brandschutzes bzw. des Arbeitsschutzes zu einander. Die Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz sind derart formuliert, dass sie zeitgleich den Brand- als auch den Arbeitsschutz berücksichtigen und kein Spannungsverhältnis begründen. Vergleicht man die Regelungen des Arbeitsschutzrechts (ArbStättV, MVKVO) mit denen des Bauordnungsrechts, fallen zahlreiche Schnittstellen auf. Kollidieren diese nicht, können sie nebeneinander angewendet werden. [5]

Ein Konkurrenzverhältnis zwischen Brand- und Arbeitsschutzvorschriften wurde in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Jahr 2016 deutlich: Das Gericht bestätigte eine arbeitsschutzrechtliche Ordnungsverfügung, die einen Arbeitgeber verpflichtete, eine als Notausgang dienende Tür umzubauen und sicherzustellen, dass diese im Einklang mit § 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ArbSchG in Verbindung mit Anhang Nr. 2.3 Abs. 2 Satz 2 ArbStättV nach außen aufschlägt. Dass dieser Arbeitgeber die streitgegenständliche Tür entsprechend einer früheren Ordnungsverfügung nach früherer Rechtslage mit Aufschlagrichtung nach innen errichtet hatte, sei in diesem Zusammenhang unwesentlich und eine Berufung auf den baurechtlichen Bestandsschutz nicht möglich, da die Vorgaben in der Arbeitsstättenverordnung nebst deren Anlagen eindeutig und aus Gründen der Gefahrenabwehr und des Gesundheitsschutzes erforderlich seien. [6]

Diese Entscheidung stellt das Rangverhältnis von brandschutztechnischen Normen und Arbeitsschutzrecht zutreffend dar: Anzuwenden ist die jeweils weitergehende Vorschrift. Zwar gehört die Arbeitsstättenverordnung zum Bundesrecht, welches dem Landesrecht nach Art. 31 GG vorgeht. Jedoch regelt § 3a Abs. 4 ArbStättV, dass Anforderungen in anderen Rechtsvorschriften vorrangig gelten, soweit sie über die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinausgehen. Demzufolge greift im Falle von Kollisionen brandschutz- und arbeitsschutzrechtlicher Normen die jeweils weitergehende Regelung. Stehen die gesetzlichen Regelungen in keinem Konkurrenzverhältnis zu einander, so werden die Vorschriften nebeneinander angewendet.

Fazit:
Ein Nebeneinander von Brand- und Arbeitsschutzrecht ist aus Gründen der effektiven Gefahrenabwehr erwünscht. Aufgrund der Normenhierarchie ist im Fall einer Normenkollision die Arbeitsstättenverordnung im Verhältnis zum Bauordnungsrecht der Länder vorzuziehen. Dies gilt gemäß § 3a Abs. 4 ArbStättV jedoch nicht, wenn das Bauordnungsrecht über die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinausgeht. Dann soll das Bauordnungsrecht vorrangig gelten. Somit stehen Brand- und Arbeitsschutzrecht insbesondere bei der Errichtung und dem Betrieb einer Verkaufsstätte nicht im Widerspruch zu einander, sondern ergänzen sich sinnvoll und bezwecken eine höhere Sicherheit der Beschäftigten.

Erschienen im Original unter: https://www.feuertrutz.de/zusammenwirken-von-brandschutz-und-arbeitsschutz/150/72056/

Literatur

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Normenhierarchie_(Deutschland).

[2] Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Brandschutz im Betrieb – ASI 9.30, Mannheim, 2016, Seite 4.

[3] Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Brandschutz im Betrieb – ASI 9.30, Mannheim, 2016, Seite 23.

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnungen_(Deutschland).

[5] Prof. Dr. Wolfhard Kohle, Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht, Dortmund/Berlin/Dresden, 2018, Seite 12.

[6] VG Münster, Urteil vom 22.06.2016, Az.: 9 K 1985/15; OVG Münster, Beschluss vom 17.01.2018, Az.: 8 A 1648/16.

Autor: Donato Muro

PSA im Brandschutz

Die PSA im Brandschutz – Welche Art von Ausrüstung gibt es und was gibt es zu beachten? Der Brandschutz ist ein wichtiges Berufsfeld, bei dem Spezialisten sich für die Sicherheit von Personen und Objekten einsetzen und im Fall eines Brandes schnellstmögliche Schadensbegrenzung unternehmen. Dabei ist der Kampf gegen die Flammen alles andere als einfach. Die Brandbekämpfer riskieren ihr Leben in den unterschiedlichsten Situationen. Darum ist das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung, kurz PSA, im Brandschutz auch absolute Pflicht.

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Die spezielle Ausrüstung von Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen muss bestimmte Kriterien erfüllen und darf nur nach festgelegten Vorgaben verwendet werden. Aber was ist bei der persönlichen Schutzausrüstung im Brandschutz zu beachten? Welche Regelungen zur Wartung und Erneuerungen gibt es? Und worauf ist im Umgang mit der PSA unbedingt zu achten?

Das STOP-Prinzip – Der Schlüssel der persönlichen Schutzausrüstung

Das STOP-Prinzip legt genau die Hierarchie fest, in der Schutzmaßnahmen im einem Einsatzbereich angewendet und zusammengefasst werden. Anders als im Straßenverkehr hat “STOP” allerdings nichts mit Anhalten oder Pausieren zu tun. Es handelt sich dabei um eine Wortverschmelzung, die sich aus den folgenden vier Bereichen zusammensetzt:

Substitution:

Substitution bedeutet so viel wie Austausch oder Ersatz von Materialien, Werksstoffen und ähnlichem. Im Bereich des Brandschutzes und der persönlichen Schutzausrüstung gilt es immer zu überprüfen, ob die aktuell angewendeten Mittel noch aktuell sind oder ob es bereits Alternativen gibt, die beispielsweise eine höhere Effizienz haben oder die weniger Risiken bei der Anwendung bergen.

Ein Beispiel für die Substitution sind Löschmaßnahmen im Fall eines Brandes. Im 19. Jahrhundert wurde die erste Form von Löschschaum hergestellt. Weil die Produktion allerdings sehr aufwendig war und nur geringe Mengen am Stück produziert werden konnten, suchte man nach neuen Lösungen. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde dann das sogenannte Luftschaumverfahren entwickelt, welches den vorherigen Löschschaum ersetzte und noch heute nahezu unverändert von der Feuerwehr eingesetzt wird.

Die Substitution von Schutzmaßnahmen hat aber nicht nur mit der Weiterentwicklung bekannter Verfahren zu tun. Sie bezieht sich auch auf den Ersatz von Ausrüstungsgegenständen, die bei einem Einsatz zum Beispiel beschädigt oder verbraucht wurden. Wenn bei einem Einsatz zur Brandbekämpfung ein Löschkanister benutzt worden ist, dann muss das enthaltene Löschmittel vor dem nächsten Einsatz wieder aufgefüllt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Kanister nicht die volle Funktionsfähigkeit behalten kann.

Ähnliches gilt im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung. Wenn Arbeitsmaterialien wie Handschuhe, ein Helm oder eine Maske im Einsatz beschädigt werden, verlieren sie ihre Schutzfunktion. Das Tragen beschädigter Ausrüstung bei einem nächsten Einsatz könnte lebensgefährlich sein. Darum muss beschädigte Ausrüstung umgehend ausgetauscht und erneuert werden, um die Sicherheit im Brandschutz gewährleisten zu können.

Technische Maßnahmen:

Bei diesem Bereich geht es um die Frage, welche technische Maßnahmen im Bereich der Brandbekämpfung zum Einsatz kommen können, um die Brandbekämpfer und Zivilisten nach Möglichkeit vor Gefahren zu schützen.

Technische Maßnahmen sind im Brandschutz sehr breit gefächert. Sie beginnen bereits bei dem Einsatz von Systemen wie Rauch- und Feuermeldern, die frühzeitig eine Brandentwicklung feststellen und einen Alarm auslösen, um ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen. Auch automatische Löschsysteme wie Wassersprinkleranlagen gehören in diesen Bereich. Sie aktivieren sich im Fall eines Brandes automatisch, um ein Feuer zu löschen oder so lange einzudämmen, bis die Feuerwehr eintreffen kann.

Bei der Brandbekämpfung umfasst das Gebiet der technischen Maßnahmen aber zudem auch die Löschfahrzeuge, Wasserpumpen und Schläuche sowie technisches Equipment, mit denen die Brandbekämpfer in den Gefahrenbereichen vorgehen können. Darunter fallen auch technische Hilfsmittel wie Wärmebildkameras, um in einem schwer einsehbaren Einsatzort auszumachen, wo Hitzequellen verborgen sind. Wenn Feuerwehrleute ein Gebäude betreten müssen, in dem die Sicht aufgrund hoher Rauchentwicklung sehr schlecht ist, dann kann der Einsatz der Wärmebildkameras dabei helfen eventuell eingeschlossene Zivilisten aufzuspüren und zu evakuieren.

Um ihre Funktionalität im Ernstfall gewährleisten zu können, müssen auch die technischen Maßnahmen für den Brandschutz regelmäßig überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden.

Organisatorische Maßnahmen:

Die organisatorischen Maßnahmen im Brandschutz beschäftigen sich mit den Abläufen, um den Schaden durch einen Brand einzudämmen und gefährdete Personen zu retten. Dabei teilen sich organisatorische Maßnahmen auf zwei Gebiete auf. Auf der einen Seite stehen die Maßnahmen, die die einzelnen Unternehmen selber anwenden sollen, um im Ernstfall schnell zu reagieren. Unter anderem sind Betriebe dazu verpflichtet Sicherheitsmaßnahmen wie einen Feueralarm zu installieren, den die Mitarbeiter im Notfall auslösen können, um eine schnelle Räumung des Gefahrenbereichs zu veranlassen. Ebenso müssen Betriebe Evakuierungspläne aushängen, damit jeder Mitarbeiter den schnellstmöglichen Weg aus dem Gebäude finden kann, wenn es zu einem Brand kommen sollte.

Es ist auch vorgesehen, dass Firmen und Betriebe in regelmäßigen Abständen Übungen für das Verhalten im Falle eines Brandes durchführen, um die anschließende Arbeit der Brandbekämpfer zu erleichtern.

Auf der anderen Seite der organisatorischen Maßnahmen stehen die Abläufe, die Brandbekämpfer einsetzen. Das geht bereits bei der Annahme eines Anrufes bei einem Brand los. Die zuständigen Mitarbeiter müssen genau wissen, welche Fragen sie stellen müssen und welche Anweisung sie an die Anrufer geben können, damit diese sich auch im Ernstfall möglich ruhig und besonnen verhalten.

Vom Auslösen des Alarms bei der Feuerwehr bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte sind eine Reihe von Abläufen notwendig, die regelmäßig trainiert werden müssen. Jede Sekunde ist wertvoll. Darum trainieren Feuerwehrleute auch regelmäßig das Anlegen ihrer PSA, das Ausrücken mit den Einsatzfahrzeugen und das Eintreffen am Brandort sowie den Aufbau der Löschgeräte.

Weil die Feuerwehrleute nie absolut sicher wissen, was sie an ihrem Einsatzort erwarten kann, trainieren sie außerdem die Kommandostrukturen, nach denen sie bei einem Einsatz vorgehen müssen. Auch das ist ein Teil der organisatorischen Maßnahmen, um einen geordneten Ablauf bei der Brandbekämpfung gewährleisten zu können.

Persönliche Schutzmaßnahmen:

Die persönlichen Schutzmaßnahmen umfassen alles, was eine Einzelperson unternehmen kann und sollte, wenn sie sich in der Nähe eines Brandes oder entzündlicher Materialien befindet. Darunter fällt unter anderem die Handhabung von Hitzequellen wie einem Fön, einem Ofen, Schweißgeräten oder ähnlichen in Gegenwart von entzündlichen Materialien. Das Tragen von Schutzkleidung ist je nach Betriebsfeld geregelt. In manchen Bereichen ist lediglich das Tragen von feuerfesten Handschuhen und einem entsprechenden Gesichtsschutz vorgesehen. Andere Arbeitsgruppen wie Schweißer müssen spezielle Arbeitskleidung tragen, die nicht so leicht entzündlich ist. Die Verwendung dieser Arbeitskleidung ist sehr wichtig, da fliegende Funken oder abplatzende Materialien herkömmliche Stoffkleidung beispielsweise aus Polyester oder Baumwolle sehr leicht in Brand setzen können.

Für Mitglieder der Feuerwehr ist eine individuelle persönliche Schutzausrüstung absolute Pflicht, wenn sie sich in den Einsatz begeben. Dabei ist genau vorgeschrieben, welche Art von Kleidungsstücken getragen werden müssen, welche Vorgaben diese Kleidung zu erfüllen hat und was beim Anlegen dringend beachtet werden sollte.

Persönliche Schutzmaßnahmen gehen aber über den Bereich des Tragens von Schutzkleidung noch hinaus. Es geht auch darum, wie sich ein Feuerwehrmann beziehungsweise eine Feuerwehrfrau in verschiedenen Situationen zu verhalten hat. Es geht unter anderem darum, wie der Ort eines Brandes betreten werden muss oder wie die Feuerwehrleute sich zu verhalten haben, um ihre eigene Gesundheit nicht unnötig zu gefährden.

Neben der Eindämmung und Bekämpfung eines Brandes sowie die Rettung von Zivilisten steht auch die eigene Sicherheit im Einsatz sehr weit oben.

Zusammengefasst basiert das STOP-Prinzip darauf, dass Equipment für den Brandschutz immer aktuell und funktionsfähig ist. Bei Mängeln oder Schäden muss nachgebessert werden. Das gleiche gilt auch die Handhabung von technischen Hilfsmitteln. Organisatorische Maßnahmen sollen den Ablauf der Brandbekämpfung vereinfachen und die Gefährdung von Personen und Objekten verringern. Außerdem müssen persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von individueller Ausrüstung beachtet werden.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die PSA?

Für die persönliche Schutzausrüstung gibt es Vorgaben, die sich unter anderem mit der Fertigung, mit den Anforderungen und dem Tragen der jeweiligen Ausrüstungsgegenstände beschäftigt. Bis zum Jahr 2016 haben die einzelnen Staaten selber gesetzlich geregelt, welche Grundlagen es für die PSA in den jeweiligen Berufsfeldern gab. Um eine gewisse Gleichheit zu schaffen, hatte die Europäische Union dazu die PSA Produktrichtlinie (89/686/EWG) (häufig als “PSA-R” bezeichnet) erlassen, die sich unter anderem mit dem Inverkehrbringen, der Wartung und der Handhabung von persönlicher Schutzausrüstung beschäftigte.

Im Rahmen der Veränderungen des gesetzlichen Rahmens in der EU musste die PSA-R allerdings überarbeitet werden. In der ursprünglichen Richtlinie fehlten einige Anwendungsgebiete der PSA und andere Bereiche waren nur knapp beschrieben, sodass die einzelnen Mitgliedsstaaten den Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung größtenteils selber verwalten konnte. In Deutschland wurde die Bereitstellung und Überprüfung der PSA unter anderem durch das Arbeitsschutzgesetz geregelt.

Im November 2016 wurde ein neues Gesetz der Europäischen Union veröffentlicht, das die Bezeichnung PSA-Verordnung 2016/425, oder kurz “PSA-V” trägt. Die neue Verordnung ergänzt den rechtlichen Begriff der persönlichen Schutzausrüstung und ergänzt eine Reihe von Anwendungsbereichen, die in der PSA-R bisher gar nicht oder nur oberflächlich behandelt wurden. Unter anderem ist es das Ziel der neuen Verordnung, eine lückenlose Dokumentation der Herstellung der PSA über die Auslieferung bis hin zur Nutzung zu schaffen. Dadurch können im Fall von Mängeln oder Beschädigungen leichter die Fehlerquellen ermittelt und behoben werden.

Eine wichtige Änderung der PSA-V ist außerdem der Konformitätsbegriff. Danach sind alle Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung in der Europäischen Union dazu verpflichtet, ihre Produkte nach den in der PSA-V vorgesehen Angaben zu fertigen und einer CE-Überprüfung zu unterziehen.

Die PSA-V umfasst 48 Artikel und zehn Anhänge, welche sich unter anderem mit der Wartung, der Nutzung und der Ausgabe der PSA beschäftigen. Sie löste die PSA-R schrittweise bis zum Ende des Jahres 2018 ab.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Wartung der PSA?

In Deutschland wurde im November 1996 die PSA-Benutzungsverordnung, kurz PSA-BV erlassen. Diese regelt die Auswahl, die Bereitstellung, die Wartung und die Reparatur der PSA nach verschiedenen Kategorien und Gefahrenbereichen. Obwohl die PSA-V der Europäischen Union vorrangig gilt, wird die PSA-BV als ergänzende Rechtsgrundlage in Deutschland weiterhin angewendet.

In der PSA-BV ist in drei Paragraphen festgelegt, wie eine persönliche Ausrüstung ausgegeben, gehandhabt und gewartet werden muss. Nach dieser Verordnung gehört die Ausstattung der Mitarbeiter mit der PSA zum Aufgabenbereich des Arbeitsgebers. Er hat darauf zu achten, dass die persönliche Schutzausrüstung individuell passt. Wenn eine Ausrüstung nicht an verschiedene Größen oder Körperformen angepasst werden kann, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet individuelle PSA auszuhändigen.

Aber nicht nur bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung steht der Arbeitgeber in der Pflicht. Er ist auch dafür zuständig, dass seine Arbeitnehmer ihre PSA regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen. Wird die Ausrüstung nicht vor einem Einsatz auf Mängel überprüft und im Schadensfall repariert oder ausgetauscht, besteht für die Anwender ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Allerdings gibt es keine Verordnungen dazu, wie oft oder wie häufig die PSA überprüft werden muss, sodass es in der Entscheidungsgewalt des Arbeitsgebers liegt die Überprüfungen anzuordnen.

Wie ist die PSA zu nutzen?

Die Ausgabe und Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung, die im Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt ist. Dabei muss der Arbeitgeber zum Beispiel entscheiden, welche Art von Einsatzszenario vorliegt. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat zur besseren Unterscheidung der vorliegenden Gefahren im Jahr 2016 einen Katalog veröffentlich, mit dem das Risiko eines Einsatzes oder einer Übung ermittelt und die entsprechende persönliche Schutzausrüstung festgelegt werden kann.

Zunächst wird ermittelt, wo der Einsatz stattfinden wird. Im Brandschutz gibt es nur zwei Kategorien, nämlich den Einsatz im Freien und den Einsatz in Gebäuden. Anschließend muss das mögliche Risiko für die Einsatzkräfte festgelegt werden. Dazu entscheidet der Arbeitgeber die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung sowie ihre möglichen Folgen. Der daraus ermittelte Risikowert gibt an, welche persönliche Schutzausrüstung von den Brandbekämpfern getragen werden muss.

Für Einsätze, die einen Risikowert unter 8 haben, wird das Tragen von Feuerwehrschuhen, Feuerwehrhandschuhen, einem Feuerwehrhelm und einem Feuerwehrschutzanzug als ausreichend betrachtet. Wenn bei einem Gefahrenszenario allerdings ein Risikowert von 9 oder mehr ermittelt wird, werden spezielle Qualifikationen und Ausrüstungen vorgeschrieben. So ist es zum Beispiel vorstellbar, dass bei einem Großbrand vorrangig Einsatzkräfte ausrücken dürfen, die ein spezielles Brandschutzbekämpfungstraining absolviert haben. Bei Einsätzen in Raffinerien oder Chemiewerken wird eine ABC-Ausbildung vorausgesetzt und das Tragen von entsprechenden Atemmasken und ABC-Schutzanzügen ist Pflicht.

Die Auswahl und Abstimmung der jeweiligen PSA erfolgt vor den Einsätzen. Die Arbeitgeber müssen im Umgang mit ihrer jeweiligen Ausrüstung genau unterwiesen werden und dürfen erst an einem Einsatz teilnehmen, wenn sie entsprechende Qualifikationen vorweisen können.

In welchen Bereichen der PSA wird eine Unterweisung vorgeschrieben?

Damit die Einsatzkräfte ihre jeweilige Schutzausrüstung richtig anlegen und im Einsatz auch sachgemäß nutzen können, wird eine entsprechende Unterweisung vorgegeben. Diese Unterweisung unterteilt sich unter anderem in diese Abschnitte:

Möglichkeiten und Grenzen der PSA:

Jede PSA ist so hergestellt, dass sie ganz spezifischen Anforderungen gewachsen ist. Im Bereich des Brandschutzes muss die Ausrichtung hohen Temperaturen standhalten und soll den Träger vor Verbrennungen schützen. Immerhin können bei einem Brand leicht Temperaturen entstehen, die über 1000°C liegen. Für den menschlichen Körper wäre so eine gewaltige Hitze in direkter Berührung fatal. Aber auch die Atemwege können durch die Rauchentwicklung und die erhöhten Temperaturen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die persönliche Schutzausrüstung von Brandbekämpfern ist darum aus Materialien hergestellt, die auf der einen Seite isolierend wirken und sich auf der anderen Seite nicht so leicht entzünden. Sie sind für den Umgang mit hohen Temperaturen ausgelegt. Obwohl sie sehr wiederständig ist, hat auch diese Schutzkleidung ihre Grenzen. Der längere Kontakt von sehr hohen Temperaturen zersetzt das Material und verringert die schützenden Eigenschaften. Wenn das geschieht, steigt auch das Verletzungsrisiko. Darum müssen Brandschützer genau wissen, unter welchen Bedingungen sie sich in einem Gefahrenbereich aufhalten können und welche Belastungen ihre PSA nicht überstehen kann.

Auswirkungen bei Langzeitnutzungen:

Auch wenn eine PSA besonders widerstandsfähig ist, führt jede Verwendung gerade in der Nähe von Bränden und hohen Temperaturen zu Abnutzungserscheinungen. Je länger sich ein Brandbekämpfer in einer Gefahrenzone aufhält, desto höher ist auch die Belastung, die auf die Ausrüstung und auf den Körper wirkt. Wenn Feuerwehrleute beispielsweise im Hochsommer bei Außentemperaturen von über 30°C in voller Schutzausrüstung ausrücken müssen, um einen Waldbrand zu bekämpfen, können zu lange Einsatzintervalle eine erhebliche Gefahr für den Kreislauf bedeuten. Es besteht das Risiko, dass die Einsatzkräfte durch Flüssigkeitsmangel und konstante Überhitzung zusammenbrechen und ohnmächtig werden. Die mehrlagige PSA verschlimmert die Situation noch zusätzlich, weil sie als isolierende Schicht die angestaute Hitze des Körpers zurückhält. Gerade für ältere Brandschützer oder Feuerwehrleute mit wenig Erfahrung ist dieser sogenannte Hitzestress ein großes Problem.

Aber auch die persönliche Schutzausrüstung baut stark ab, je länger man sich mit ihr im Einsatz befindet. Die anhaltend hohe Temperaturen und die Flammen lösen allmählich die Gewebefasern auf und führen zu Abnutzungserscheinungen. In den Anfängen sind diese Schäden nicht unbedingt sichtbar. Wird die betroffene PSA aber weiterhin verwendet, können sich die Fasern langsam zersetzen, wodurch der Schutz vor Hitze und Feuer sich nach und nach verringert.

Um die Sicherheit der Brandbekämpfer gewährleisten zu können, ist darum eine Unterweisung wichtig, in denen man lernt welche Folgen die Langzeitnutzung einer persönlichen Schutzausrüstung haben kann und worauf es zu achten gilt, um Beschädigungen zu verhindern. Darüber hinaus lernen Feuerwehrleute, dass sie die PSA vor jedem Einsatz sowohl auf optische als auch auf spürbare Mängel überprüfen müssen.

Das Anlegen und Ablegen der PSA:

Die persönliche Schutzausrüstung hat den Zweck die Haut vor direkten Beschädigungen durch hohe Temperaturen, Flammen und andere Schadquellen abzusichern. Ausrüstungsgegenstände wie eine Maske sollen außerdem gewährleisten, dass ihre Träger keine rauchhaltige Luft einatmen, weil es sonst zu Atemschwierigkeiten bis hin zu einer durch Kohlenstoffmonoxid verursachten Ohnmacht führen kann, die lebensbedrohlich sein kann.

Damit eine PSA aber auch wirklich den Schutz bietet, für die sie entwickelt wurde, ist es besonders wichtig, dass sie auch korrekt angelegt wird. Denn die Kleidung nicht den ganzen Körper bedeckt und so beispielsweise zwischen den Handschuhen und den Ärmeln des Feuerwehranzugs eine Hautstelle unbedeckt bleibt, dann kann diese Hautstelle während des Einsatzes zum Beispiel durch eine Verbrennung stark verletzt werden.

Ebenso fatal ist es, wenn eine Atemschutzmaske vor dem Einsatz nicht korrekt aufgesetzt wird oder wenn sie nicht richtig an die Sauerstoffzufuhr angeschlossen wird. Während des Einsatzes kann ein Brandbekämpfer Schwierigkeiten mit der Atmung bekommen oder es kann auch rauchhaltige Luft von außen eindringen. Oft bemerkten die Betroffenen das kaum, sodass sie irgendwann einfach müde werden und das Bewusstsein verloren, was mitten in einer Gefahrenzone gefährlich verlaufen kann.

Um solche Risiken zu vermeiden, werden alle Brandschutzbekämpfer ausgiebig darin geschult, wie sie ihre persönliche Schutzausrüstung anzulegen haben und wie sie sie nach dem Einsatz wieder ablegen. Dabei kommt bei Brandbekämpfern noch der Zeitfaktor hinzu. Wenn ein Alarm bei der Feuerwehr eingeht, dann ist ein schnellstmögliches Handeln eine Komponente, die über den Ausgang des Einsatzes entscheidet. Darum trainieren Feuerwehrleute, damit sie so wenig Zeit wie nur irgendwie möglich beim Anlegen ihrer PSA verbrauchen und danach direkt ausrücken können.

Reinigung, Pflege und Lagerung:

Neben der eigentlichen Verwendung ist auch eine Unterweisung für die PSA notwendig, um diese nach einem Einsatz korrekt zu reinigen und zu trocknen. Dazu gehört es auch, dass die Feuerwehrleute jegliche Fremdkörper entfernen, die die persönliche Schutzausrüstung auf irgendeine Weise beschädigen könnten. Bei Hosen und Jacken sind alle Taschen zu leeren und Hilfsmittel wie Karabiner müssen entfernt werden. Gerade solche schweren Instrumente könnten ansonsten beim Waschvorgang die PSA beschädigen und ihre Schutzfunktion bei zukünftigen Einsätzen deutlich verringern.

Wenn die persönliche Schutzausrüstung während des Einsatzes durch Öle, Fette oder dichte Staubablagerung zu stark verschmutzt wurde, ist eventuell eine Vorwäsche per Hand notwendig, um die Fremdstoffe zu entfernen. Außerdem muss die Ausrüstung nach der Reinigung noch auf eventuelle Rückstände überprüft werden. Sollte sich auf einer Hose oder auf den Handschuhen noch ölige Rückstände befinden, stellt das ein Sicherheitsrisiko dar. Die verschmutzten Stellen könnten sich bei Kontakt mit Feuer entzünden und der Träger der PSA könnte sich verletzen.

Damit die persönliche Schutzausrüstung aber auch den Reinigungsprozess in der Waschmaschine gut übersteht, ist es sehr wichtig, dass auf die genauen Reinigungshinweise geachtet wird. Unter anderem darf das Waschmittel nicht zu sauer oder zu alkalisch sein. Wenn das Waschmittel zu stark ist, kann es die Textilien angreifen und ihre Schutzfunktion beeinträchtigen.

Während des Waschens wird außerdem die Schutzmembrane angegriffen, mit der Feuerwehranzüge und Feuerwehrhosen in der Regel beschichtet sind, um sie vor Feuchtigkeit zu schützen. Um die persönlich Schutzausrüstung langlebiger zu machen, lernen Brandschützer darum auch, wie sie nach einer gründlichen Reinigung ihre Ausrüstung wieder imprägnieren und richtig trocken, bevor sie sie einlagern.

Bei der Lagerung ist zu beachten, dass die persönliche Schutzausrüstung trocken gelagert wird, um die Bildung von Schimmel und Bakterien zu vermeiden.

Alterungserscheinungen und Ausmusterungskriterien:

Auch wenn die persönliche Schutzausrüstung sehr beständig ist, unterliegt sie wie alle Hilfsmittel mit der Zeit Abnutzungserscheinungen. Durch die häufige Benutzung und das anschließende Reinigen werden die Textilien strapaziert und dünnen aus. Die einzelnen Ausrüstungsgegenstände bleichen aus und es können sich kleine Löcher oder andere Beschädigungen bilden.

Bei Equipment wie beispielsweise einer Atemschutzmaske sind die Schäden eventuell nicht auf den ersten Blick sichtbar. Wenn ein Schlauch beispielsweise spröde wird und kleine Risse bekommt, ist das nicht direkt erkennbar. Aber im Einsatz können selbst solche kleinen Beschädigungen schwerwiegende Folgen mit sich tragen.

Wenn die persönliche Schutzausrüstung deshalb regelmäßig überprüft wird, können aber solche typischen Alterserscheinungen schnell aufgespürt werden. Anschließend muss geklärt werden, ob die Beschädigungen reparierbar sind. Wenn sich kleine Schäden beheben lassen, ohne die Funktionalität der PSA einzuschränken, kann die Ausrüstung auch weiterhin im Einsatz verwendet werden. Wenn sich allerdings rausstellt, dass die Beschädigungen nicht mehr adäquat behoben werden können, dann sind die betreffenden Ausrüstungsgegenstände auszusortieren und gemäß dem STOP-Prinzip durch vergleichbare oder bessere PSA zu ersetzen.

Wer ist für die Auswahl und die Instandhaltung der PSA verantwortlich?

Generell ist es die Aufgabe des Arbeitgebers seine Angestellten mit der PSA auszurüsten, die für die verschiedenen Einsätze benötigt werden. Nach Möglichkeiten soll dabei für jeden Brandschützer eine eigene persönliche Schutzausrüstung vorhanden sein, sodass jeder Feuerwehrmann beziehungsweise jede Feuerwehrfrau für die eigene Ausrüstung verantwortlich ist. Gerade bei kleineren Feuerwehren ist das aber häufig aus finanziellen Gründen nicht möglich. Aus diesem Grund sind die Brandkämpfer darauf angewiesen, ihre Ausrüstung mit Kollegen zu teilen. In solchen Fällen ist eine PSA notwendig, die sich in der Größe verstellen lässt, um auch für zwei oder mehr Personen eine gute Passform gewährleisten zu können.

Brandschützer erhalten für ihren Einsatz zunächst aber nur eine Standard-Ausrüstung, wie sie für Einsätze mit einem Risikofaktor unter 8 ausreichend sind. Zusätzliche Ausrüstung wie beispielsweise ein ABC-Anzug oder ein Strahlenschutzanzug darf der Arbeitgeber nur an die Arbeitnehmer ausgeben, die auch über entsprechende Qualifikationen für den Umgang dieser Ausrüstung verfügen.

Aber auch wenn ein Brandbekämpfer Zugriff auf mehrere Ausrüstungen hat, entscheidet letztendlich der Einsatzleiter darüber, welche Ausrüstung für einen anstehenden Einsatz genutzt werden soll. Denn nicht jede PSA ist auch für jeden Einsatz gleichermaßen geeignet. Während zum Beispiel bei einem Einsatz in einem Gebäude die schwere Vollmontur gewählt werden sollte, kann für einen Brandfall auf offenem Gelände in heißen Sommermonaten auch eine leichtere PSA genutzt werden, bei der es ein deutlich geringeres Risiko gibt, dass die Feuerwehrleute Hitzestress erfahren.

Umgekehrt ist es in extremen Situationen notwendig, dass neben der eigentlichen Ausrüstung zum Brandschutz auch noch spezielle Anzüge oder Masken genutzt werden müssen, um die Feuerwehrmänner vor Strahlung oder Schadstoffen wie zum Beispiel Bakterien oder gefährlichen Chemikalien zu schützen. Für solche Einsätze ist das tragen erweiterter PSA absolute Pflicht und es dürfen auch nur die Brandbekämpfer ausrücken, die entsprechend geschult sind.

Über die Instandhaltung der PSA

Die Brandschützer tragen eine Eigenverantwortung dafür, dass ihre persönliche Schutzausrüstung frei von Mängeln und Schäden ist. Sollten bei einer Überprüfung Beschädigungen oder Verschleißabnutzungen gefunden werden, müssen die Beschädigungen behoben werden. Bei kleineren Schäden reicht oft eine Reparatur aus, um die Mängel auszubessern. Stärker beschädigte Ausrüstung muss dagegen ersetzt werden, weil sie für den Einsatz nicht mehr die notwendige Sicherheit bietet.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber die Pflicht sich zu vergewissern, dass die PSA aller Brandschützer jederzeit für den Einsatz geeignet ist. Regelmäßige stichprobenartige Überprüfungen der Ausrüstung ist deshalb empfehlenswert. Sollte es andernfalls bei einem Einsatz zu einem Unfall kommen, der sich auf mangelnde PSA zurückführen lässt, kann der Arbeitgeber wegen Vernachlässigung seiner Aufsichtspflicht haftbar gemacht werden.

Welche PSA gibt es für den Brandschutz?

Um für den Einsatz richtig ausgestattet zu sein, gibt es eine Reihe von persönlichen Ausrüstungsstücken, die Brandbekämpfer tragen können. Die PSA richtet sich dabei wie bereits angesprochen nach dem jeweiligen Einsatzgebiet.

Der Feuerwehrhelm:

Der Feuerwehrhelm gehört zur Standard-Ausrüstung von Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen. Die einfache Ausführung besteht aus einem Helm, der ohne Visier gearbeitet ist. Um den Kopf unter anderem vor herabstürzenden Objekten wie beispielsweise Deckenputz oder Ästen zu schützen, ist der Helm aus stabilem Composite Material gearbeitet. Ein Nackenschutz aus Leder soll die empfindliche Halspartie zum einen vor Verbrennungen aber auch vor anderen Verletzungen bewahren.

Bei der Forschung und Entwicklung des Feuerwehrhelms stand aber nicht nur der Schutz vor fallenden Objekten im Vordergrund. Das Composite Material ist derart feinmaschig, dass der Helm den Träger auch vor Schlägen und Stichen bewahren kann. In Gefahrensituationen ist dieser Schutz durchaus wichtig, weil auch scharfkantige Objekte wie zum Beispiel herunterfallende Glasscherben eine potentielle Gefahr für Brandschützer darstellen. Außerdem kommt es auch gelegentlich zu Gefahrensituationen durch Zivilisten, die die Brandbekämpfer angreifen. Um gegen diese Angriffe gewappnet zu sein, ist ein undurchlässiger Feuerwehrhelm unverzichtbar.

Typische Mängel eines Feuerwehrhelms:

Bei einem Feuerwehrhelm treten Mängel auf, wenn der Helm sich durch sehr schwere herabfallende Objekte verzieht oder sogar bricht. Wird das Composite Material beschädigt, verliert der Helm seine Stabilität und es reichen bereits leichtere Stöße oder Schläge, um die Verschalung komplett zu durchbrechen.

Eine andere Schwachstelle kann der Nackenschutz sein. Da dieser aus Leder besteht, kann der Schutz durch Hitze und Feuchtigkeit rissig werden, sofern er nicht regelmäßig nachbehandelt wird. Hierfür müssen spezielle Pflegemittel mit niedrigem Fettanteil genutzt werden, der Lederschutz ansonsten bei zu hohen Temperaturen Feuer fangen kann.

Die Feuerwehrjacke:

Eine Feuerwehrjacke besteht aus mehreren Textilschichten, die den Temperaturen eines Brandes standhalten können. Die äußerste Schicht der Jacke ist aus feuerfestem Material hergestellt, sodass die Jacke nicht Feuer fängt, wenn ein Brandbekämpfer in Kontakt mit Feuer oder Glut kommt.

Die Feuerwehrjacken können in schlichtem Schwarz oder in leuchtenden Signalfarben genutzt werden. Alle Jacken sind mit Reflektoren ausgestattet, damit die Feuerwehrleute auch bei nächtlichen Einsätzen unter schlechten Lichtverhältnissen gut erkennbar sind.

Mängelbeispiele für Feuerwehrjacken:

Bei einer Feuerwehrjacke kann es schnell zu kleinen Einrissen kommen, wenn sich ein Brandschützer zum Beispiel durch Schutt oder Trümmer arbeiten muss. Durch diese Einrisse verringert sich der Schutz der Jacke und es kann zu Verbrennungen an den darunter liegenden Hautpartien kommen. Außerdem können die Textilien bei anhaltender Nutzung und häufigem Waschen mit der Zeit ihre Struktur verlieren, sodass schon leichte Belastungen ausreichen, um die einzelnen Fasern einreißen zu lassen.

Die Feuerwehrhandschuhe:

Bei Feuerwehrhandschuhen handelt es sich um Stulpenhandschuhe, die wie auch die Jacken aus mehreren Schichten gearbeitet sind und aus schwer entflammbarem Material bestehen. Die Handschuhe haben eine Länge, die über die Handgelenke reichen, sodass man einen guten Übergang von den Ärmeln der Jacke zu den Handschuhen erhält, ohne dass an den Unterarmen ungeschützte Hautpartien übrigbleiben.

Mängelbeispiele für Feuerwehrhandschuhe:

Wie bei den Feuerwehrjacken können die einzelnen Schichten bei Feuerwehrhandschuhen einreißen und dadurch kaputt gehen. Die Gefahr ist aber höher, weil Feuerwehrleute öfter Schutt und Geröll zur Seite räumen müssen, um sich einen Weg zu bahnen. Schuttbrocken oder Glasscherben können dabei durchaus scharfkantig sein und die oberflächlichen Schichten der Handschuhe zerschleißen.

Die Feuerwehrhose:

Passend zur Jacke gehört auch die Feuerwehrhose zum Standard-Sortiment von Feuerwehrleuten. Sie ist aus dem gleichen Material gearbeitet und bietet den gleichen Schutz vor hohen Temperaturen dank schwer entflammbarer Textilien.

Ein wichtiges Kriterium ist aber auch die Länge der Hosenbeine. Für den Brandschutz ist es wichtig, dass eine Feuerwehrhose über die Knöchel runterreicht, damit es keinen ungeschützten Übergang zwischen der Hose und den Stiefeln gibt. Andernfalls könnten sich Brandschützer beispielsweise beim Einsatz in einem brennenden Haus Verletzungen durch Brandherde erlangen, die sich auf dem Boden befinden.

Mängelbeispiele für Feuerwehrhosen:

Die Mängelbeispiele sind vergleichbar zu den Mängeln von Feuerwehrjacken und Feuerwehrhandschuhen.

Die Feuerwehrstiefel:

Gerade beim Brandschutz ist ein sicherer Stand besonders wichtig. Darum sind Feuerwehrstiefel auch sehr stabil gearbeitet. Das Obermaterial des Stiefelschafts ist aus feuerfestem Waterproof-Leder gefertigt, das Flüssigkeiten abweist und sehr hitzebeständig ist. Für den Schutz der Füße ist eine durchtrittsfeste Stahlsohle in den Schuh eingearbeitet, damit sich die Brandbekämpfer keine Nägel oder andere schadhafte Fremdkörper während des Einsatzes eintreten. Eine Stahlkappe im Vorfußbereich schützt außerdem die empfindlichen Zehen vor Verletzungen durch herunterfallende Objekte wie beispielsweise Schutt. Zusätzlich besteht die Sohle aus antistatischem Material. Das ist zum Beispiel bei Böden mit unbekannten Flüssigkeiten ein wichtiges Kriterium. Denn wenn diese Flüssigkeiten brennbarsind, können sie beim Laufen in normalen Schuhen durch die von der Statik erzeugten Funken womöglich entzündet werden. Um diese Gefahr zu vermeiden, sind Feuerwehrstiefel mit speziellen antistatischen Materialien ausgestattet.

Mangelbeispiele für Feuerwehrstiefel:

Die antistatische Sohle der Feuerwehrstiefeln kann durch manche chemischen Stoffe zersetzt werden. Viele Ölverbindungen lösen die Sohle auf. Dadurch verliert die Sohle ihre antistatischen Eigenschaften und begünstigt das Eindringen von Flüssigkeiten in den Schuh. Ein anderer typischer Mangel tritt auf, wenn schwere Objekte auf die Stahlkappe fallen. Die Kappe kann durch hohes Gewicht verformt werden, wodurch die Zehen eventuell eingequetscht werden können. Darum müssen Feuerwehrstiefel ausgetauscht werden, wenn die Stahlkappe einmal beschädigt worden ist.

Die Flammenschutzhaube:

Eine Flammenschutzhaube ist ein erweiterter Kopfschutz, den Brandbekämpfer tragen müssen, wenn sie sich in eine Gefahrenzone begeben. Das Material der Haube ist auf der einen Seite elastisch und kann sich dadurch verschiedenen Kopfformen anpassen. Auf der anderen Seite liegt das Material sehr eng am Kopf an, um die Haut im Gesicht und im Nacken ideal zu bedecken.

Flammschutzhauben sind aus schwer entflammbarem Material wie zum Beispiel Kevlar oder Nomex gefertigt. Unter dem Feuerwehrhelm getragen decken sie alle Kopfpartien ab, die nicht vom Helm und seinem Nackenprotektor geschützt werden. Dazu zählen unter anderem die Ohren, Haare und der Hals. Gerade für den Innenangriff sind die Flammenschutzhauben unverzichtbar.

Mängelbeispiele für Flammenschutzhauben:

Auch wenn eine Flammenschutzhaube sehr elastisch sind, kann sie einreißen, wenn sie zu stark strapaziert wird. Wenn sich ein Brandbekämpfer eine Haube aufsetzen, die zu eng ist, kann diese unter Umständen kaputtgehen und dadurch ihre Schutzfunktion verlieren.

Ein anderes Problem besteht darin, dass sich unerfahrene Feuerwehrleute die Haube eventuell nicht richtig aufsetzen, wodurch gerade am Hals Hautpartien ungeschützt bleiben können, wodurch sich der Brandbekämpfer möglicherweise Verbrennungen zuziehen kann, wenn er zu nahe an eine Flamme gerät. Aus diesem Grund muss man vor dem Einsatz sichergehen, dass die Haube den gesamten Kopf und den Hals bedeckt und keine unbedeckten Hautstellen zurückbleiben.

Der Pressluftatmer:

Der Pressluftatmer ist eine absolute Voraussetzung für die Brandbekämpfung in Gebäuden und Löschversuche bei Großbränden. Denn bei Innenbränden ist keine Frischluftversorgung im Gebäude mehr vorhanden. Die Luft ist angereichert durch giftige Stoffe und große Mengen Rauch. Bereits wenige Atemzüge in so einer Luft reichen aus, um das Bewusstsein zu verlieren. Im schlimmsten Fall können Menschen an einer Kohlenstoffmonooxidvergiftung sterben.

Der Pressluftatmer ist für die Brandbekämpfer in so einer Umgebung die einzige Möglichkeit, um weitestgehend normal zu arbeiten. Es handelt sich um eine Atemschutzmaske aus feuer- und hitzebeständigem Kunststoff. Die Maske befindet sich so auf dem Gesicht, dass keine Luft von außen eindringen kann. Das durchsichtige Visier erlaubt den Blick auf das Geschehen.

Die Atemschutzmaske ist über einen flexiblen Schlauch mit einer Atemluftflasche verbunden, die ein Brandbekämpfer auf dem Rücken tragen muss, wenn er in ein Gebäude geht. In der gelben Flasche befindet sich kein reiner Sauerstoff, weil sich dieser bei extremen Temperaturen oder bei einer Beschädigung der Flasche explosionsartig entzünden würde und den Brandbekämpfer lebensgefährlich verletzen könnte. Stattdessen ist die Flasche mit normaler Luft angefüllt. Diese wird allerdings durch einen Druck von rund 300 Bar sehr stark komprimiert. Das bewirkt, dass in eine Atemluftflasche mit einem Fassungsvermögen von 6,8l knapp 1800l komprimierte Luft passen. Daher hat die Atemschutzmaske auch ihre Bezeichnung als “Pressluftatmer” erhalten. Das Volumen in den Atemluftflaschen erlaubt es einem Feuerwehrmann beziehungsweise einer Feuerwehrfrau bis zu 30 Minuten normal zu atmen.

Moderne Atemschutzgeräte sind zusätzlich mit einer sogenannten Totmanneinrichtung ausgestattet. Dabei handelt es sich um Notsignalgeber, die direkt mit der Atemluftflasche verbunden sind oder die ein Brandbekämpfer am Körper trägt. Der Notsignalgeber wird vor dem Betreten des Gebäudes manuell eingeschaltet. Das Gerät registriert dann die Bewegungen des Brandbekämpfers. Wenn dieser sich über einen Zeitraum von 25 bis 30 Sekunden nicht bewegt, löst das Gerät einen kurzen Voralarm aus, der den Träger daran erinnern soll sich zu bewegen. Wenn ein Brandbekämpfer allerdings bewusstlos ist und der Notsignalgeber keine Bewegungen wahrnehmen kann, wird ein Alam aktiviert, damit andere Brandbekämpfer in der Nähe den bewusstlosen Kameraden finden und retten können.

Mängelbeispiele bei Pressluftatmern

Bei der Atemmaske wird der nahtlose Sitz der Maske auf dem Gesicht durch einen elastischen Rahmen gewährleistet. Mit der Zeit können sich in dem Material Risse bilden, sodass der Luftabschluss nicht mehr gewährleistet ist.

Auch an den Anschlüssen sowie am Schlauch der Atemluftflasche können sich Beschädigungen bilden. Das Material des Schlauchs kann durch hohe Temperaturen mit der Zeit Abnutzungserscheinungen aufweisen und brüchig werden. Auch ein übermäßiges Ziehen am Schlauch führt eventuell dazu, dass der Schlauch einreißt oder sich vom Anschluss der Maske löst.

Weiterhin können Ventile an der Atemluftflasche defekt sein. Als Folge davon verliert die Flasche mehr Luft und wird schneller leer. In einem Einsatz wäre das fatal, weil ein Brandbekämpfer erst merkt, dass ein Defekt vorliegt, wenn er nicht mehr richtig atmen kann.

Bei Pressluftatmern mit einer Totmanneinrichtung besteht das Risiko, dass der Notsignalgeber nicht mehr ausreichend aufgeladen ist. Dadurch kann das Gerät im Einsatz ausfallen und löst im Notfall keinen Alarm aus. Auch bei einem Defekt der Vorrichtung kann die sichere Verwendung nicht mehr gewährleistet werden.

Um diese Risiken zu vermeiden, ist vor der Verwendung eines Pressluftatmers zu überprüfen, ob sowohl die Atemmaske, die Atemluftflasche als auch die Totmanneinrichtung fehlerfrei funktionieren. Nur wenn alle Komponenten fehlerfrei sind, kann das Atemgerät angelegt werden.

Die Feuerwehrüberjacke:

Die Feuerwehrüberjacke stellt eine Ergänzung zur PSA eines Brandbekämpfers dar und ist vorgeschrieben, wenn ein Einsatz in Gebäuden ansteht. Aufgrund der Temperaturen in Innenräumen, die bis zu 1000°C erreichen können, reicht die normale Schutzausrüstung nicht aus. Die Hitze kann durch die Schichten des Materials dringen und die Fasern können auch stärker beansprucht werden.

Aus diesem Grund müssen Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen für den Inneneinsatz eine zusätzliche Überjacke tragen, die eine bessere Wärmeisolation besitzt und aus nicht entzündbarem Aramidgewebe besteht.

Unter der Oberschicht befindet sich eine dünne Membrane, die das Eindringen von Feuchtigkeit und Wasserdampf verhindern soll. Auf diese Weise schützt die Überjacke ihren Träger unter anderem vor Verbrühungen durch austretenden heißen Wasserdampf.

Eine zweite und manchmal sogar noch eine dritte Schicht aus Aramidgewebe erhöhen die Isolationswirkung der Jacke und verringern das Risiko von Verletzungen durch Verbrennungen selbst bei hohen Temperaturen führen.

Mangelbeispiele bei Feuerwehrüberjacken:

Auch wenn das Gewebe einer Feuerwehrüberjacke ausgelegt ist hohen Temperaturen zu widerstehen, können sich durch längere Einsätze in Extremsituationen die Textilschichten auflösen und anfälliger für Beschädigungen werden.

Die Feuerwehrüberhose:

Wie schon die Überjacke stellt die Überhose einen zusätzlichen Schutz dar, die für den Inneneinsatz unverzichtbar ist. Überhosen sind aus dem gleichen Aramidgewebe gefertigt und bieten somit die gleichen hitzeabweisenden Eigenschaften.

Mangelbeispiele bei Feuerwehrüberhosen:

Wie auch die Feuerwehrüberjacken können die Überhosen durch häufiges und langanhaltendes Tragen Ermüdungserscheinungen aufweisen. Es können sich Löcher oder auch Risse bilden, wodurch die Schutzfunktion der Überhose verringert wird.

Der Feuerwehrhaltegurt:

Ein Feuerwehrhaltegurt wird bei der Brandbekämpfung in Gebäuden vorgeschrieben. Er ist mit einer Öse und einem Karabinerharken ausgestattet und besteht aus schwer entflammbaren Textilien. Der Haltegurt soll bei der Selbstrettung helfen, wenn während eines Einsatzes der Rückzugsweg durch ein Feuer oder durch Einstürze von Wänden oder Decken blockiert ist.

Die Feuerwehrleine:

Feuerwehrleinen dienen zum Abseilen aus großen Höhen, was notwendig wird, wenn der Rückzugweg über Treppen und Flure nicht passierbar ist. Die Leinen bestehen aus Polyesterfasern, die ineinander spiralförmig verflochten. Sie haben eine durchschnittliche Länge von 30m und sind nur ca. 10mm dick. Eine Leine hat eine Zugkraft von 1,4t, sodass ein Brandbekämpfer auch eine zivile Person mit der Leine abseilen kann. Dazu wird eine Feuerwehrleine mit dem Feuerwehrhaltegurt verbunden, um eine Abseilhilfe darzustellen.

Feuerwehrleinen müssen weiß sein, damit sie während des Einsatzes auch in Situationen mit geringer Sichtweite erkennbar sind. Eine Sichtprüfung der eigenen Feuerwehrleine ist nach jedem Einsatz für die Brandbekämpfer vorgeschrieben. Zusätzlich müssen alle Leinen mindestens einmal im Jahr von externen Spezialisten auf ihre Funktionalität überprüft werden.

Wenn festgestellt wird, dass eine Feuerwehrleine beschädigt ist oder Altersschwächen aufweist, muss sie ersetzt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Leine bei einem Einsatz kaputtreißt, wenn sie beim Abseilen strapaziert wird. Allerdings können ausrangierte Leinen noch als Mehrzweckseile verwendet werden, um beispielsweise Schläuche durch schwer begehbares Gelände wie einen Fluss zu ziehen. Damit die aussortierten Feuerwehrleinen nicht versehentlich mit der Leine der persönlichen Schutzausrüstung verwechselt werden, werden sie rot markiert, um sich optisch zu unterscheiden.

Die Feuerwehraxt:

Weil Brandschützer bei einem Inneneingriff nie absolute Sicherheit haben, dass die von ihnen gewählten Routen in einem Gebäude auch frei passierbar sind, müssen sie eine Feuerwehraxt beziehungsweise ein Feuerwehrbeil beim Einsatz mit sich führen. Die Feuerwehraxt erfüllt dabei zwei Funktionen. Auf der einen Seite ist sie mit einem scharf geschliffenen Keil ausgestattet, der für das Zerschneiden von Holz gedacht ist. Auf der anderen Seite der Axt befindet sich eine spitze Hacke. Mit dieser Hacke sollen verschlossene Türen eingeschlagen und eingerissen werden, um sich einen Weg beispielsweise zu eingeschlossenen Personen bahnen zu können.

Mangelbeispiele für die Feuerwehraxt:

Durch die Nutzung kann sich die Klinge einer Feuerwehraxt abnutzen. Mit der Zeit wird sie stumpf, wodurch ihre Verwendung im Einsatz deutlich schwieriger von der Hand geht. Darum ist es notwendig, dass die Feuerwehraxt nach ihrer Verwendung auf mögliche Abnutzungen überprüft wird. Eventuell ist es notwendig, dass die Axt von speziellen Fachkräften wieder nachgeschärft wird.

Der Hitzeschutzanzug:

In extremen Situationen, bei denen Temperaturen weit über 1000°C vorherrschen können, reicht die normale Schutzausrüstung für Brandbekämpfer nicht aus, um in den Einsatz zu gehen. Gerade in der Nähe von industriellen Hochöfen oder in der Nähe von strahlbarem Material ist darum die Verwendung von sogenannten Hitzeschutzanzügen Pflicht.

Bei einem Hitzeschutzanzug handelt es sich um einen Spezialanzug, der aus mehreren Lagen schwer entflammbarer Textilien wie zum Beispiel Aramid oder Imid besteht. Diese Lagen sollen die extremen Temperaturen vom Körper des Brandschützers fernhalten. Die Außenschicht des Anzugs ist dagegen metallbedampft. Eine dünne Schicht, meist aus Aluminium hält Hitze und Strahlungen ab.

Gerade letzteres ist ein wichtiger Faktor. Strahlungseinwirkungen sind nicht immer direkt spürbar, aber sie haben bereits bei kurzer Einwirkung oft dramatische Folgen für den Körper. Selbst kleine Strahlungsmengen können schwere Schäden auslösen. Darum ist ein lückenloser Schutz wichtig, wenn die Einsatzkräfte sich in die Gefahrenzone begeben.

Damit Brandbekämpfer sich auch in den extremen Situationen mit dem Hitzeschutzanzug orientieren können, ist die Haube des Anzugs mit einem Visier aus gehärtetem Polycarbonat gefertigt. Damit sich das Material aufgrund der hohen Temperaturen nicht verzieht und verformt, ist das Visier zusätzlich mit einer dünnen Goldschicht bedampft, die das Erwärmen des Polycarbonats verzögert.

Zusätzlich ist das Tragen von Atemschutzmasken mit einer angeschlossenen Atemluftflasche dringend notwendig.

Hitzeschutzanzüge gibt es entweder in der Form eines Ganzkörperanzugs mit integrierter Kopfhaube, Fußschlingen und Handschuhen oder als Mantel, bei dem das Kopfstück und die Handschuhe bereits mit eingearbeitet sind.

Aufgrund der hohen Temperaturen und der starken Strahlungseinwirkung sind die Belastungen für einen Hitzeschutzanzug deutlich höher als für andere Schutzausrüstung. Einsätze mit diesen Spezialanzügen müssen deshalb zeitlich begrenzt werden. Oftmals dürfen Brandschützer nur maximal 20 Minuten mit einem Hitzeschutzanzug in einer extremen Gefahrenzone verbringen. Wird dieser Zeitraum überschritten, steigt das Risiko, dass sich die schützenden Schichten des Anzugs durch Hitze und Strahlung zersetzen, wodurch die Gefahr für die Brandschützer deutlich ansteigt.

Mangelbeispiele für den Hitzeschutzanzug:

Gerade die äußeren Schutzschichten eines Hitzeschutzanzugs sind im Einsatz erhöhter Belastung ausgesetzt. Nach Beendigung eines Einsatzes der Anzug deshalb auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Die metallbedampften Außenschichten des Anzugs können durch die starke Hitzeeinwirkung rissig werden und aufplatzen. In so einem Fall ist der Hitze- und Strahlenschutz nicht länger gewährt und der Anzug muss ausgetauscht werden.

Auch das Visier der Atemschutzmaske kann beim Einsatz beschädigt werden. Wenn die goldbedampfte Schicht Risse aufweist oder wenn die Maske Verformungen zeigt, besteht ein erhöhtes Risiko, dass das Visier bei weiteren Hitzeeinwirkungen beschädigt wird.

Für die Reinigung des Hitzeschutzanzugs dürfen nur spezielle Pflegemittel verwendet werden. Ist ein Reinigungsmittel zu aggressiv, wird die Schutzschicht des Hitzeschutzanzuges aufgelöst, sodass der Anzug nicht länger für den Einsatz genutzt werden kann.

Hinweise zum richtigen Anlegen der PSA:

Beim Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung ist nach dem Zwiebelprinzip vorzugehen. Das bedeutet, dass immer erst eine Schicht vollständig angelegt wird, bevor die zweite Schicht erfolgt.

Zuerst wird die Feuerwehrhose angezogen. Dabei ist der richtige Sitz wichtig, damit die Hose im Einsatz nicht verrutscht und den Brandkämpfer eventuell behindert. Die Feuerwehrstiefel werden danach angezogen. Hierbei müssen die Brandkämpfer darauf achten, dass die Socken möglichst weit nach oben gezogen werden und die Hosenbeine über die Stiefel gehen. Anschließend zieht man die Feuerwehrjacke an. Der Kragen der Jacke dient als zusätzlicher Schutz der Halspartien. Darum darf die Jacke nicht zu locker sitzen.

Findet ein Einsatz in einem Gebäude statt, müssen die Brandschützer sich die erweiterte PSA für den Innenangriff anlegen. Dazu wird zuerst die Feuerwehrüberhose und danach die Feuerwehrüberjacke angelegt. Für Verwendung eines Pressluftatmers wird erst die Atemluftflasche auf den Rücken geschnallt, bevor die Atemmaske angelegt wird. Die Flammenschutzhaube wird so über den Kopf gezogen, dass sie die Atemmaske und alle offenen Hautpartien bedeckt und mit der Feuerwehrüberjacke abschließt. Danach wird der Feuerwehrhelm aufgesetzt und der Schlauch der Atemmaske wird mit der Atemluftflasche verbunden. Das Anlegen eines Pressluftatmers sollte zusammen mit einem Kollegen erfolgen, um den richtigen Sitz sowie die korrekte Verbindung zwischen der Maske und der Atemluftflasche gewährleisten zu können.

Die Feuerwehrhandschuhe sind so anzuziehen, dass die Stulpen über die Ärmel der Jacke gehen. Danach werden die Feuerwehraxt, die Feuerwehrleine und weitere benötigte Hilfsmittel wie der Feuerwehrhaltegurt an den entsprechenden Halterungen der Feuerwehruniform befestigt.

Bevor der Einsatz beginnen kann, muss eventuell die Totmanneinrichtung kontrolliert und eingeschaltet werden. Nach einer letzten Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung ist der Brandbekämpfer bereit für den Einsatz.

Wie wird ein Hitzeschutzanzug angelegt?

Für das Anlegen des Hitzeschutzanzugs ist zwangsläufig ein zweiter Brandschützer notwendig, der den richtigen Sitz unter anderem des Pressluftatmers und der Anzugteile überprüft. Bei dreiteiligen Hitzeschutzanzügen wird erst der Pressluftatmer angelegt und mit der Atemmaske verbunden. Danach zieht der Brandbekämpfer sich die Anzughose an und steigt in die Überschuhe. Anschließend wird die Anzugjacke angelegt und verschlossen. Danach zieht man die Anzughandschuhe an. Zum Schluss wird die Haube über den Kopf gestülpt.

Bei einem einteiligen Anzug steigt der Feuerwehrmann beziehungsweise die Feuerwehrfrau nach dem Anlegen der Atemmaske und der Atemluftflasche in die Hosenbeine des Hitzeschutzanzugs und stülpt sich die Anzugschuhe über. Anschließend wird der Anzug erst bis auf Hüfthöhe hochgezogen, bevor der Brandschützer sich die Anzugarme überstreift und die obere Hälfte des Anzugs anlegt. Nachdem der Reißverschluss auf dem Rücken über dem Atemschutzgerät geschlossen wurde, wird die Kopfhaube des Hitzeschutzanzugs übergezogen. Danach zieht man die Anzughandschuhe an.

Abschließend werden die Reißverschlüsse an den Ärmeln und Hosenbeinen geschlossen und der Hitzeschutzanzug ein letztes Mal auf seinen korrekten Sitz überprüft, bevor der Brandbekämpfer in den Einsatz gehen kann.

Persönliche Schutzausrüstung in weiteren feuergefährlichen Bereichen

Auch bei Arbeitsverfahren wie zum Beispiel beim Schweißen oder beim Brennschneiden ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung vorgeschrieben, um die Gefahren der Arbeitnehmer zu verringern.

Die Verwendung von brandbeständiger Schutzkleidung in Form von feuerfesten Handschuhen und Schutzbrillen soll die empfindlichen Körperstellen unter anderem vor abspritzender Schlacke oder umherfliegenden Funken bewahren. Auch das Tragen von Schutzschürzen aus Leder oder anderen schwer entzündlichen Materialien ist für solche Arbeiten oft vorgeschrieben.

Wenn die Arbeiten zusätzlich in Verbindung mit Werkstoffen zu erledigen sind, die ein höheres Gewicht aufweisen, müssen die Arbeiter eventuell auch Arbeitssicherheitsschuhe mit Stahlkappen und durchtrittsfester Sohle oder einen Schutzhelm tragen. Diese Kleidungsstücke sind unter anderem in der Stahlindustrie und im Metallbau notwendig. Ohne das Tragen der passenden Schutzkleidung können sich die Arbeiter durch herabfallende Materialien schwere körperliche Schäden zuziehen, die sie eventuell lebenslang berufsunfähig machen.

Brandschutzzeichen und Warnsymbole

Arbeitgeber sind nicht nur dazu verpflichtet ihr Unternehmen brandschutzsicher auszurüsten, sondern auch wichtige Einrichtungen gut kenntlich zu markieren. Diese sogenannten Brandschutzzeichen sind immer in einer deutlichen roten Signalfarbe gestaltet, damit sie auch aus der Entfernung klar als Hinweise zum Brandschutz wahrgenommen werden können. Unter anderem gibt es:

  • Den Feuerlöscher
  • Die Leiter
  • Den Helm
  • Das Telefon
  • Die Hand mit Knopf
  • Den Schlauch

Alle Brandschutzzeichen sind in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Hilfsmittel zu finden. Das hat den einfachen Grund, dass im Fall eines Brandes sowohl ausgebildete Brandschützer als auch Zivilisten wissen sollen, wo sie zum Beispiel den Feuerlöscher oder den Feueralarm finden können.

Für Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen sind vor allem die Brandschutzzeichen wichtig, die ihnen den Standort von Hilfsmitteln wie der Leiter oder dem Schlauch zeigen. Auf diese Hilfsmittel können die Einsatzkräfte während der Brandbekämpfung zurückgreifen, wenn das eigene Equipment für die Eindämmung eines Brandes nicht ausreicht.

Neben den Brandschutzeichen müssen Arbeitgeber allerdings auch Warnsymbole vor allen Arbeitsbereichen anbringen, bei denen ein gesundheitliches Risiko für die Arbeitnehmer und Besucher bestehen würde. Hierbei gibt es unterschiedliche Symbole, die vor als Hinweis vor bestimmten Bereichen angebracht werden sollten:

Gebotssymbole:

Gebotssymbole sind weiße Symbole auf blauem Hintergrund. Sie zeigen auf, was für eine persönliche Schutzausrüstung im nachfolgenden Bereich getragen werden sollte. Vor einer Halle mit großen, lauten Maschinen findet man beispielsweise sehr häufig das Piktogramm mit den Kopfhörern. Dadurch wissen alle Besucher und Arbeiter, dass das Tragen eines Gehörschutzes getragen werden sollte. Wenn durch eine Arbeit Feinstäube entstehen, die sich in der Luft verteilen, wird der entsprechende Bereich mit dem Gebotssymbol mit dem Mundschutz gekennzeichnet. Es gibt aber auch Gebotssymbole, die das Tragen eines Gesichtsschutzes oder von Arbeitssicherheitsschuhen empfehlen.

Gefahrensymbole:

Wie auch Gebotszeichen müssen Warnzeichen unmittelbar vor den Bereichen angebracht werden, in denen eine Gefahr für Personen besteht. Sie sind als Dreiecke gestaltet und haben eine leuchtend gelbe Farbe.

Auf der einen Seite sollen diese Zeichen die Arbeiter darauf hinweisen, dass sie eine besondere Sorgfalt walten lassen müssen, wenn sie in den gekennzeichneten Bereichen arbeiten. Auf der anderen Seite dienen sie aber auch Einsatzkräften wie Feuerwehrleuten dazu, sich der Einsatzlage besser anzupassen. Wenn in einer Chemiefabrik zum Beispiel mit giftigen Stoffen gearbeitet wird, die sich bei Hitze in Gas verwandeln, kann das für Einsatzkräfte lebensgefährlich sein, falls sie sich nicht entsprechend vorbereiten. Wird der entsprechende Bereich allerdings mit einem Warnsymbol für giftige Stoffe gekennzeichnet, dann wissen auch die Brandbekämpfer, die sich mit der Anlage nicht auskennen, dass sie ohne einen umluftunabhängigen Atemschutz nicht weiter vorrücken dürfen.

Andere Warnsymbole weisen unter anderem auf die Verwendung von brennbaren oder explosiven Stoffen hin, sodass die Einsatzkräfte sich entsprechend darauf vorbereiten können.

Wenn ein Warnsymbol vor Strahlungsgefahren warnt, ist womöglich nur der Einsatz mit einem entsprechenden Hitze- oder Strahlenschutzanzug zulässig.

Verbotssymbole:

Auch Verbotsschilder sind an Arbeitsplätzen oft zu finden, wenn sie bestimmte Bereiche für unbefugte Personen sperren oder den Umgang mit bestimmten Materialien oder Maschinen einschränken sollen. Sie sind normalerweise durch runde Symbole dargestellt, auf denen eine Aktion mit roten Balken durchgestrichen wird.

Im Fall eines Brandes haben Einsatzkräfte die Befugnis die gekennzeichneten Gefahrenbereiche zu betreten. Somit müssen sie abgesperrte Bereiche nicht umgehen, wenn diese den direkten Weg zum Einsatzort darstellen. Allerdings müssen die Einsatzkräfte darauf achten, ob ein Verbotsschild in Kombination mit einem Warnsymbol versehen ist. Wenn beispielsweise das Spritzen von Wasser verboten wird und gleichzeitig ein Warnsymbol auf empfindliche Stoffe hinweist, dann bedeutet das eventuell, dass sich in dem gekennzeichneten Bereich Gefahrenstoffe befinden, die mit Wasser reagieren. Der Einsatz anderer Löschmittel wie Löschschaum oder eine Löschdecke sind in solchen Situationen eher zu empfehlen.

Die Rettungszeichen:

Rettungszeichen dienen zur schnellen Evakuierung von Zivilisten aus einem Gefahrenbereich oder geben Hinweise über Rettungseinrichtungen für den Notfall. Bei den Symbolen handelt es sich um grüne Vierecke, die oft noch mit weißen Pfeilen angeben, in welcher Richtung die jeweiligen Rettungsmöglichkeiten zu finden sind.

Eines der wichtigsten Zeichen ist die Markierung des Fluchtwegs beziehungsweise des Notausgangs. Ein Fluchtweg wird durch das Piktogramm einer Person angezeigt, die durch eine Tür läuft. Die Richtung der Tür gibt dabei an, in welche Richtung sich der Notausgang befindet. Läuft die Figur zur linken Seite, befindet sich der Notausgang links und entsprechendes gilt für einen rechts befindlichen Notausgang.

Sowohl für die Arbeitnehmer in einem Gebäude als auch für anrückende Einsatzkräfte zeigen diese Symbole direkt an, auf welchem Weg ein Raum oder ein Gebäude sicher verlassen werden kann. Das ist ein relevanter Punkt, um Zivilisten schnell aus einem Gefahrenbereich herausführen zu können.

Vereinzelt finden sich auch Rettungszeichen, die eine Person zeigen, die durch ein Fenster auf eine Leiter klettert. Damit werden Notausstiege markiert, an denen eine Rettung durch einen Einsatzwagen der Feuerwehr möglich wäre.

Welche Fehler werden im Alltag beim Brandschutz gemacht?

Es gibt einige Dinge, die den Brandschutz erschweren. Im Ernstfall sind es solche Fehler, die den Löscheinsatz unnötig erschweren und auch wertvolle Zeit verbrauchen, in der ein Brand voranschreitet. Diese Fehler treten häufiger auf:

Verstellte Fluchtwege:

Fluchtwege sollten nach Brandschutz-Aspekten breit genug sein, damit mehrere Personen gleichzeitig hindurchgehen können. Gerade in kleineren Unternehmen mit begrenztem Platz stellt das aber oft ungenutzten Platz dar. Darum werden nicht selten Tische, Stühle oder andere Möbel in die Fluchtwege gestellt, um das Platzproblem zu lösen.

Im Fall eines Brandes stellen diese Möbel allerdings ein Hindernis dar. Personen, die den Fluchtweg nutzen möchten, müssen zwangsweise an den Tischen und Stühlen vorbei, wodurch ein geordnetes Verlassen der Gefahrenzone kaum möglich ist.

Die Hindernisse im Fluchtweg stellen aber noch eine zusätzliche Gefahr dar. Denn sie erhöhen die mögliche Brandlast. Da durch die verzögerte Evakuierung der Personen im Bereich des Brandes auch Löscharbeiten nur langsamer vorangehen können, können sich die Flammen stärker ausbreiten und auch auf die Objekte übergreifen, die sich im Fluchtweg befinden. Im schlimmsten Fall wird die Brandlast auf den Fluchtwegen so groß, dass eine Nutzung der Wege nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund sollten Fluchtwege immer unverstellt bleiben, um einen reibungslosen Ablauf bei Evakuierungen gewährleisten zu können.

Vernachlässigte Wartung:

Hilfsmittel zum Brandschutz wie zum Beispiel die Feuerlöscher, eine automatische Sprinkleranlage oder der Feueralarm müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Für Feuerlöscher empfiehlt sich zum Beispiel eine Überprüfung des Löschmaterials und eine eventuelle Auffüllung. Aber diese Überprüfung, die mindestens einmal alle zwei Jahr stattfinden sollte, wird von Firmen gerne mal vernachlässigt, weil die Überprüfung durch eine externe Firma passieren muss. Das stellt einen Kostenpunkt dar, den manche Arbeitgeber nicht bezahlen möchten.

Kommt es dann tatsächlich zum Brandfall, besteht ein hohes Risiko, dass die nicht gewarteten Hilfsmittel entweder gar nicht funktionieren oder in ihrer Wirkungsweise stark eingeschränkt sind. Wenn der Brandschaden bei der Versicherung eingereicht wird und bei der Überprüfung festgestellt wird, dass die Brandschutzmittel unzureichend gewartet worden waren, ist die Versicherung nicht verpflichtet den Schaden zu bezahlen. Dadurch wäre der Brand im Endeffekt deutlich teurer als eine regelmäßige Überprüfung der Hilfsmittel.

Falsche oder fehlende Beschilderung:

In einem Betrieb müssen alle Rettungswege und Brandschutzmittel deutlich gekennzeichnet werden, damit sie in einer Gefahrensituation schnell und einfach gefunden werden können. Manchmal verzichten die Arbeitgeber allerdings auf eine entsprechende Beschilderung. Auch das Aushängen von Notfallplänen oder Feuerwehrplänen wird oft vernachlässigt, sodass in einer Gefahrensituation keine Hilfestellung zur Orientierung zur Verfügung steht.

Das Kennzeichnen von Rettungsmaßnahmen und Hilfsmitteln für den Brandschutz sollte unbedingt vorgenommen und auch regelmäßig erneuert werden. Nur, wenn alle Angestellten und auch Besucher sich darüber informieren können, wo sie im Fall eines Feuers Hilfe finden, können sie sich auch selber helfen, bevor die Brandbekämpfer eintreffen.

Vernachlässigte Brandschutzübungen:

Im Paragraph 10 des Arbeitsschutzgesetzes ist festgehalten, dass Brandschutzübungen sowie Übungen zur Räumung und Evakuierung regelmäßig durchgeführt werden sollen. Allerdings kommt nach aktuellen Studien gerade einmal ein Drittel aller Beschäftigten dieser Pflicht auch tatsächlich nach und frischt das Wissen zum Brandschutz mindestens einmal in zwei Jahren wieder auf.

Die geringe Zahl der Betriebe, die Brandschutzübungen lässt sich dadurch erklären, dass so eine Übung Zeit und Geld kostet. Denn idealerweise muss die Übung von Fachleuten des Brandschutzes durchgeführt werden, damit alle Angestellten und die Arbeitgeber den richtigen Umgang mit Hilfsmitteln wie dem Feuerlöscher trainieren. Aber nur wenige Betriebe sind dazu bereit, diesen Aufwand auf sich zu nehmen. Als Folge davon sehen sich die Beschäftigten bei einem Brandfall mit einer Situation konfrontiert, auf die sie nicht vorbereitet sind.

Brandbekämpfer betonen immer wieder, wie wichtig eine regelmäßige Übung zum Brandschutz ist. Denn nach der Meinung von Experten würden sich 80% aller Brände ohne den Einsatz der Feuerwehr bekämpfen lassen, wenn die Beschäftigten im Umgang mit den Brandschutzhilfsmitteln richtig geschult wären. Darum ist es durchaus sinnvoll, in regelmäßigen Abständen das Brandschutztraining bei allen Angestellten einmal aufzufrischen, damit jeder im Ernstfall weiß, was zu tun ist.

Die W-Fragen vergessen:

Wenn die Feuerwehr gerufen werden soll, stellt das die Anrufer auch häufig vor größere Herausforderungen als gedacht. Denn oftmals vergessen die Anrufer schlicht, worauf es für einen schnellen Einsatz wirklich ankommt. Sie sagen eher zusammenhanglose Dinge wie “Hier brennt es!” oder “Wir brauchen Hilfe!”

Auf der einen Seite ist es verständlich, dass die Anrufer aufgebracht sind, wenn sie sich in einer Brandsituation befinden. Darum wissen die Brandbekämpfer, die in der Telefonzentrale sitzen, auch immer ganz genau, welche Fragen sie stellen müssen, um möglichst alle Informationen zu sammeln, die für den Einsatz benötigt werden. Doch das Nachfragen verbraucht auch jedes Mal wertvolle Zeit, die sinnvoller genutzt werden könnte. Aus diesem Grund ist es immer ratsam sich die wichtigen W-Fragen noch mal ins Gedächtnis zu rufen, die man bei einem Anruf der Notrufnummer 112 klären muss:

  • Wer ruft an?
  • Wo befindet sich der Anrufer?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Menschen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen liegen vor?

Brandschützer versuchen immer so viele Informationen wie nur möglich in möglichst kurzer Zeit zu sammeln. Sie müssen wissen, wo der Brand ausgebrochen ist und was – sofern bekannt – das Feuer ausgelöst hat. Bei der Frage nach der Anzahl der betroffenen Personen und möglicher Verletzungen schaffen sich die Brandschützer einen Überblick über die notwendigen Rettungsmaßnahmen und können anschließend auch festlegen, wie viele Einsatzkräfte ausrücken müssen. Auf diese Weise wird bereits ein grober Ablaufplan für die Feuerwehrleute zurechtgelegt, bevor sie überhaupt aufbrechen.

Blockade der Zugangsmöglichkeiten:

Wenn Brandbekämpfer mit einem Feuerwehrfahrzeug ausrücken, möchten sie immer den schnellstmöglichen Weg zu einem Gebäude nutzen, in dem ein Brand ausgebrochen ist. Manchmal wird dieser schnelle Zugangsweg allerdings blockiert, weil PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge verkehrswidrig auf einer Feuerwehrzufahrt abgestellt haben. Das Abstellen auf einem anderen Parkplatz kann wieder unnötig Zeit in Anspruch nehmen, die für die eigentliche Brandbekämpfung sinnvoller genutzt werden könnte.

Um den Zeitverlust so gering wie möglich zu halten, sollten sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer sicherstellen, dass alle Feuerwehrzufahrten frei sind. Falsch geparkte Fahrzeuge sollten so schnell wie möglich umgeparkt werden, auch wenn man vielleicht ein wenig länger zur Arbeit laufen muss. Wird eine Feuerwehreinfahrt von betriebsfremden Personen blockiert, kann es auch notwendig sein einen Abschleppdienst zu benachrichtigen, sofern die Besitzer der Fahrzeuge nicht ermittelt werden können. Nur wenn die Einsatzkräfte ohne Hindernisse zum Einsatzort gelangen können, ist eine schnelle und effektive Brandbekämpfung überhaupt möglich.

Die Objektrettung:

Bricht ein Brand am Arbeitsplatz aus, reagieren viele Menschen so, dass sie nach den Dingen Ausschau halten, die sie unbedingt vor den Flammen bewahren wollen. Dabei halten sich die Personen länger in einer Gefahrenzone auf, als es empfehlenswert wäre. Sie atmen eventuell zu viel rauchhaltige Luft ein und ziehen sich eine Stickstoffvergiftung zu, weil sie ihren Laptop, die Autoschlüssel, das Handy, ihre Jacke und wer weiß was noch alles einstecken wollten. Im schlimmsten Fall werden die Personen von den Flammen eingeschlossen oder sie verlieren aufgrund des Kohlenstoffmonooxids in der Luft das Bewusstsein und ersticken.

Es ist zwar verständlich, dass Menschen versuchen die Dinge zu retten, die ihnen wichtig erscheinen. Sie lassen dabei aber immer aus den Augen, dass ein Brand sich sehr schnell ausbreiten kann und ihnen nur ein kleines Zeitfenster bleibt, um einen sicheren Rückzugsort aufzusuchen.

Darum ist die Meinung aller Brandschützer, dass Zivilisten bei der Evakuierung einer Gefahrenzone alles zurücklassen sollten, was sich nicht in unmittelbarer greifbarer Nähe befindet. Sicherlich ist der Verlust eines Handys schmerzhaft und es ist sehr ärgerlich, wenn die Jacke oder der eigene Laptop den Flammen zum Opfer fällt. Allerdings können solche Sachen ersetzt werden. Das eigene Leben ist dagegen unersetzlich und sollte vor allem anderen kommen!

Überschätzung der eigenen Möglichkeiten:

Kleine Feuer können mit einem Feuerlöscher, einer Löschdecke oder auch durch den Einsatz der Sprinkleranlage eingedämmt werden. In einigen Fällen versuchen die Beschäftigten allerdings einen Brand unter Kontrolle zu bringen, der sich nicht mehr mit einem einfachen Feuerlöscher oder der Löschdecke kontrollieren lässt.

Es ist nicht einfach festzustellen, ab welchem Punkt die eigenen Löschmaßnahmen abgebrochen werden sollten. Wenn man das Gefühl hat, dass sich ein Feuer nicht verringert oder sich die Sicht- und Atemsituation deutlich verschlechtert, dann sollte man auf jeden Fall seine Löschversuche abbrechen und sich stattdessen über die ausgeschilderten Rettungswege in Sicherheit bringen, bis die Brandbekämpfer eindringen und die Bekämpfung des Brandes übernehmen. Es macht keinen Sinn das eigene Leben länger in Gefahr zu bringen, wenn keine sichtbaren Verbesserungen durch die Löschmaßnahmen erkennbar sind.

Noch schlimmer ist es, wenn einzelne Personen versuchen einen Brand unter Kontrolle zu bringen, selbst wenn die Fachkräfte bereits am Einsatzort eintreffen. Sie hoffen durch die Löschversuche ihre Stellung in der Firma zu verbessern oder möchten ihr Ansehen bei ihren Kollegen oder beim Chef aufbessern. Tatsächlich ist so ein falsches Heldenbewusstsein aber in den meisten Fällen nur hinderlich. Wenn die Feuerwehrleute am Einsatzort eintreffen, sollten alle Zivilisten den Rückzug antreten und den erfahrenen Brandbekämpfern das Feld überlassen. Andernfalls stehen die Leute nur im Weg rum und blockieren die Löscharbeiten.

Wenn man aber wirklich helfen möchte, kann man den eintreffenden Einsatzkräften dabei helfen, den schnellstmöglichen Weg zur Brandzone zu finden. Danach übernehmen die Profis die Brandbekämpfung, da sie am besten wissen, was sie machen müssen, um ein Feuer schnell und effektiv wieder unter Kontrolle zu bringen.

Autor: Donato Muro

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