Wie gefährlich sind E-Autos und Lithium Akkus wirklich?

Eine Zusammenfassung des aktuellen Standes vom Brandschutzexperten Donato Muro. Im Folgenden hat Donato Muro die drei wichtigsten Quellen zusammengefasst und auf Korrektheit überprüft:
1. Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge (Deutscher Feuerwehr Verband 18.02.2021)
2. Hinweise für die Brandbekämpfung von LithiumIonenAkkus bei Fahrzeugbränden (DGUV Fachbereich Feuerwehren 28.07.2020)
3. Risikoeinschätzung Lithium-Ionen Speichermedien (Deutscher Feuerwehr Verband 01/2018)

Keine erhöhte (Brand)gefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge!
Wirklich? Am 22.02.2021 veröffentlichte der Deutsche Feuerwehrverband einen Artikel mit dem Titel „Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge“.Seinerzeit erschien es dem Feuerwehrverband „aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den verschiedensten Medien […] wichtig zu betonen, dass auch Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können“.
Dabei wurde allerdings eingeräumt, dass „sich dies unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen gestalten könnte. Jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz.
“Festgestellt wurde dabei, dass „bei einer baurechtskonform errichteten Garage das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts“ stehen würde.
Auch der ADAC stellte durch Crashtests in einem seiner Artikel am 22.01.2021 fest, dass das Risiko eines Fahrzeugbrandes bei E-Autos nicht höher ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Allerdings mit der Einschränkung, dass es bei der Brandbekämpfung „Unterschiede“ gibt.

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Brandbekämpfung bei E-Autos mit Lithium-Ionen-Batterien

Von Zeit zu Zeit liest man in der Presse von fehlerhaft konstruierte Handy-Akkus, die in Brand geraten können. Die Technologie ist bei Batterien zwar erheblich fortgeschritten, aber was ist bei E-Autos und ihren Stromspeichern zu beachten? Können die ebenfalls anfangen zu brennen, und was sind die Folgen? Und wie kann sich der Autofahrer davor schützen?

Brandgefahr durch in Tiefgaragen?

Entgegen anderslautender Pressemitteilungen ist die Feuerwehr durchaus in der Lage, den Brand eines E-Autos zu löschen. Unter besonderen Umständen ist die Brandbekämpfung allerdings etwas aufwändiger als bei einem Fahrzeug mit herkömmlichen Antrieb. Der Vorgang ist aber keinesfalls mit einer höheren Gefährdung verbunden als bei einem KFZ mit Gasbetrieb.

Das Abstellen und Aufladen eines Elektrofahrzeugs in einer Tiefgarage widerspricht nicht den Bestimmungen des Bauordnungsrechts, vorausgesetzt die Ladeeinrichtung wurde zertifiziert und die Räumlichkeiten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Aus Sicht des Brandschutzes ist ein Verbot für alternative Antriebe in einer Garage nicht angezeigt. Beim heutigen Stand von Elektroautos ist weder die Wahrscheinlichkeit eines Brandes noch der zu erwartende Schaden erhöht. Der Gesetzgeber definiert im Baurecht Mindestanforderungen für Garagen, die im Brandfall für eine ausreichende Sicherheit sorgen. Die Ziele des Brandschutzes sind unabhängig von den Fahrzeugtypen, und der Erfolg eines Einsatzes wird von den Antriebsarten, die in der Garage abgestellt sind, nicht beeinflusst.

Wenn ein Elektrofahrzeug innerhalb einer Garage in Brand geraten ist und gelöscht wurde, muss es der Halter aus der Garage entfernen. Der Abschleppdienst oder ein Entsorger verfügen über die notwendigen Hebe- oder Bergegeräte. Außerdem muss das Unternehmen beim Transport der Gefahr von Rückzündungen begegnen. Deshalb sollte der Betrieb eine entsprechend ausgebildete Fachkraft beschäftigen, die über ausreichende Kenntnisse im Bereich von Hochvolt-Sytemen verfügt.

Die Brandbekämpfung von LithiumIonen Akkus

Für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Batterien eignen sich grundsätzlich die bei jedem anderen Brandeinsatz ebenfalls üblichen Methoden. Die Mitarbeiter der Feuerwehr führen Löschmaßnahmen mit Wasser durch und verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch in andere Bereiche. Anschließend bedarf es einer kontinuierlichen Einschätzung der Wärmeentwicklung des Stromspeichers mittels einer Wärmebildkamera. Nicht bekannt sind Indikatoren, mit denen man eine Rückzündung ausschließen könnte. Deshalb sind Lithium-Ionen-Speicher sicher unterzubringen oder einem Entsorgungsbetrieb zu überlassen.

Befinden sich die Stromspeicher in einem Gehäuse, unterbleibt ein Freilegen oder der Ausbau der Komponenten. Denn diese Maßnahmen gehören nicht zu den Aufgaben einer Feuerwehr. Besondere Aufmerksamkeit gilt allerdings dem Umfang von Beschädigungen des Akkus, die Einsatzkräfte sind auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Je nach Situation kann ein Absperren der Gefahrenzone sinnvoll sein.

Was tun bei Akkubrand ?

Ob beim Brand eines Speichermediums oder eines Geräts, in dem Lithium-Ionen-Akkus verbaut wurden: Als Löschmittel empfehlen die Experten Wasser, das auch Zusätze enthalten kann. Für den Akku ergibt sich allerdings das erhebliche Risiko einer thermischen Überlastung („Thermal Runaway“). Deshalb kommt es in der Folge auf eine nachhaltige Kühlung an, die frühzeitig einsetzt und ausreichend lange anhält. Auch ist die Wärmeentwicklung des Stromspeichers und eines vorhandenen Gehäuses etwa mit einer Wärmebildkamera regelmäßig zu kontrollieren. Dabei kommt es mitunter zu einem chemischen Prozess, der Tage oder auch Wochen andauern kann. Der Entsorger oder Betreiber der Halle sollte diesen Vorgang betreuen. Mit den bekannten Löschmitteln wie Sand, CO2, Metallbrand- oder ABC-Pulver ergibt sich kein ausreichender Kühleffekt.

Die Besonderheiten bei einem LI-Akku in einem E-Auto bei einem Brand

Meist setzen die Konstrukteure einen Lithium-Ionen-Akku als Hochvolt-Batterie ein. Nur selten verwendet man sie für Niedervolt-Netze (12 bis 48 Volt). Die Speicher befinden sich in vielen Fällen innerhalb eines wasserdichten Gehäuses, das in den Fahrzeugrahmen integriert ist. Entsteht ein Brand in einem Akku, dessen Mechanik nur unwesentlich beschädigt wurde, kann das Löschwasser ihn also nicht erreichen. Deshalb erhöht sich die Dauer des Löschvorgangs und ebenso der Bedarf an Löschmitteln. Außerdem muss erst Wasser in erheblicher Menge in das Innere der Batterie gelangen, damit ein Erfolg einsetzt.

Die bisher beschriebenen Lithium-Ionen-Batterien sind zwar weit verbreitet, allerdings erhalten sie inzwischen Konkurrenz von Technologien, die Nickel-Metallhydrid (MiMH) verwenden. In etlichen Hybridfahrzeugen finden diese Produkte mittlerweile Verwendung. Im Brandfall sind sie leichter zu löschen, denn ihr Brandverhalten ist weniger dynamisch und die Reaktionsfreudigkeit gering.

Vorsicht bei der Brandbekämpfung

Wie bei anderen Bränden auch, entstehen bei einem Lithium-Ionen-Akku Atemgifte und andere Verbrennungsrückstände, die gesundheitsschädigend sind, und zwar in einem erheblichen Ausmaß.

Die Rauchentwicklung bei diesen Akkumulatoren zeigt charakteristische Farbveränderungen von hellgrau bis tiefschwarz. Abgeblasen werden außerdem weißer (brennbarer Elektrolyt) sowie grauer Rauch (Graphit). Es kommt auch zu zyklischen Stichflammen und Kurzschlüssen, die brennbare Batterieteile ausstoßen. Beim Löscheinsatz nähern sich die Ausführenden am besten in diagonaler Richtung, ausgehend von den Fahrzeugecken.

Der Verlauf des Brandes ist kaum vorhersehbar. Denn das Geschehen ist abhängig von diversen Faktoren. Einfluss nehmen die Bauform der Batterie und ihre innere Struktur, die Zellchemie sowie nicht zuletzt und besonders der Ladezustand.

Risikoeinschätzung Lithium-Ionen Speichermedien

In Wohngebäuden installieren Eigentümer immer häufiger Hausspeicheranlagen. Der Hausherr sollte darauf achten, dass die Geräte zertifiziert sind und ihre Produktion ständig überwacht wurde. Dann entsteht kein höheres Risiko als das bei anderen Elektrogeräten oder Solar-Anlagen.

Kommt es zu einem Zimmerbrand, kann sich die Anlage frühzeitig stark erwärmen. Die Experten der Feuerwehr empfehlen deshalb, die Komponenten in einem der VDE AR E 2510-2 entsprechenden Räumlichkeit oder Gehäuse unterzubringen.

Bei einem Brand löschen die Feuerwehrleute eine Hausspeicheranlage wieder mit Wasser, das unter Umständen auch Löschmittelzusätze enthält. Außerdem können auch hier die bereits beschriebenen Rückzündungen auftreten. Deshalb wird nach dem Löschen der Batteriebereich mit Hilfe einer Wärmebildkamera in kurzen Zeitintervallen überprüft, um die Temperaturentwicklung zu kontrollieren. Die Batterie kühlt die Feuerwehr ausreichend lange mit Wasser und überwacht sie, bevor man sie dem Betreiber übergibt.

Vorbeugender Brandschutz und Lithiumionen Akkus

Elektrofahrzeuge wie auch Hybridfahrzeuge unterliegen einer strengen Zertifizierung. Die Produktion wird engmaschig überwacht, der Betrieb setzt eine zertifizierte Ladeeinrichtungen und Zellenüberwachungen voraus. Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen ist das Auftreten von Fehlern nur minimal.

Von einem entsprechend klassifizierten E-Auto gehen ähnliche Verfahren aus wie von einem Benziner oder Dieselfahrzeug. Auch Gas als Antrieb ist mit vergleichbaren Risiken verbunden. Das konnten Brandversuche, die von Experten vorgenommen wurden, eindeutig belegen. Die Antriebsart von Fahrzeugen derselben Generation und vergleichbarer Größe hat keinen Einfluss auf die Brandleistung.

Prüfungen und Zertifikate

Für das Gefährdungspotential sind bei Bränden vor allem die Kunststoffkomponenten entscheidend, die in den heutigen Fahrzeugen zahlreich verbaut werden und für hohe Brandlasten sorgen. Denn bei einem Fahrzeugbrand entsteht durch sie eine erhöhte Wärme- und Rauchentwicklung.

Die für den Brandschutz zuständigen Dienstellen prüfen deshalb nach denselben Kriterien wie bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, wenn sie die Sicherheit von Veranstaltungen bewerten oder eine Brandverhütungsschau durchführen. Auch in einer Tiefgarage bzw. an Einstellplätzen akzeptieren die zuständigen Sachbearbeiter die entsprechenden Ladeeinrichtungen mit Zertifizierung, wenn sie als Bestandteile für den Betrieb und das Abstellen der Fahrzeuge notwendig sind.

Was tun bei E-Auto Brand ?

Auch ein E-Fahrzeug wird bei einem Brand mit Wasser gelöscht, Zusätze zum Löschmittel sind erlaubt. Allerdings sollte man nach erfolgtem Löschvorgang die Temperatur im Bereich des Akkus engmaschig kontrollieren. Eine erhöhte Temperatur kann eine Wiederentzündung ankündigen, die Abnahme der Temperatur schließt diese Gefährdung jedoch keinesfalls aus. Die Feuerwehr vermeidet Rückzündungen durch Kühlung des Batteriebereichs mit Wasser bis zum Eintreffen des Abschleppdienstes. Dieser ist wegen der Gefahr von möglichen Rückzündungen darüber zu informieren, dass ihm ein E-Auto übergeben wird. Aus demselben Grund wird den Beteiligten empfohlen, sich nicht in der Nähe Fahrzeugs aufzuhalten. Befindet es sich in einer Garage oder einem anderen geschlossenen Bereich, sollte es unter den oben beschriebenen Umständen ins Freie gebracht werden.

8 E-Auto in Tiefgarage – ja oder nein ?

Das Parken in einer Tiefgarage gilt als unproblematisch. Das Fahrzeug ist nicht der Witterung ausgesetzt, altert langsamer, und die Kameraüberwachung bietet eine umfassende Sicherheit. Aber was ist mit einem E-Auto? Bei einem Brand bleibt es nicht bei den üblichen Reparaturen, die Batterie-Technik ist kompliziert und bedarf im Katastrophenfall einer besonderen Behandlung.

Der Autofahrer könnte argumentieren: Ein Brand passiert äußerst selten, und das Risiko ist deshalb nur gering. Wenn sich aber tatsächlich ein Feuer ereignet, entstehen unter Umständen hohe Folgekosten für den Besitzer. Denn die Abkühlung der Batterie kann sich über einen langen Zeitraum hinziehen, vielleicht sogar über Wochen. In einer Tiefgarage kommt dann einiges an Standgebühren zusammen, die erheblich ausfallen. Außerdem muss ein Mitarbeiter des Parkhauses den Kühlprozess überwachen, und der arbeitet auch nicht für umsonst. Zudem fliegen unter Umständen Batterie- und Fahrzeugteile umher, die andere Fahrzeuge erheblich beschädigen können. Insgesamt ist man als Fahrzeughalter also mit erheblichen Ausgaben konfrontiert, die das Abstellen in einer Garage als wenig sinnvoll erscheinen lassen. Denn die Risiken sind weit höher zu bewerten als die Vorteile einer geschützten Abstellmöglichkeit für das Fahrzeug.

Die Brandursachen bei einem E-Auto

Dass sich die Batterie selbst entzündet, ist äußerst selten, kommt aber doch bisweilen vor. Denn grundsätzlich kann das Fahrzeug mit bereits fehlerhaften Batteriezellen in den Handel gelangt sein. Experten vermuten außerdem einen fehlerhaften Zusammenbau der Akkupakete als eine weitere Ursache von Bränden. Viele Hersteller verfügen nämlich noch nicht über eine vollautomatische Fertigung für das Kombinieren der Komponenten und setzen nach wie vor auf Handarbeit. Damit erhöht sich aber die Feuerwahrscheinlichkeit deutlich, denn Roboter arbeiten bekanntlich wesentlich präziser, und sie sind zuverlässiger als saumselige Mechaniker.

Vollkasko – alles inklusive?

Besonders in den ersten Betriebsjahren ist für ein elektrifiziertes Auto eine Vollkasko-Versicherung sinnvoll. Kommt es zu einem fatalen Defekt, sollte der Versicherungsvertrag den Ersatz komplett abdecken statt den Zeitwert zu ersetzen. Denn dieser sinkt schon während der ersten zwölf Monate erheblich. Und die Batterie ist bei einem Elektro-Fahrzeug mit ca. 20 000 Euro das teuerste Bauteil, und die Kostenübernahme durch den Versicherer muss für seinen Austausch hinreichen.

Tatsächlich kommt es auch zu Bedienungsfehlern während des Ladens. Diese sind für den Versicherer immer wieder Anlass, die Leistungen wegen einer groben Fahrlässigkeit zu verweigern. Im Vertrag sollte man deshalb diesen Einwand ausschließen.

Aus versicherungstechnischer Sicht besteht m.E. durchaus erhöhte Gefahr durch E-Autos und zwar in erster Linie für den Gebäudeversicherer.

Punkt 1 „Löschwasser“

Für das Löschen eines E-Autos wird Wasser benötigt und zwar in großen Mengen. Am 31.07.2020 veröffentlichte ZEIT ONLINE einen Artikel, laut dem TESLA selbst einen Löschwasserbedarf von rd. 11.000 Liter für einen brennenden TESLA angegeben hat.

Zum Vergleich: Ein herkömmliches Fahrzeug kann mit 200 bis 300 Liter und einem Schaumangriff gelöscht werden. Sollte das Fahrzeug schon im Vollbrand stehen beim Eintreffen der Feuerwehr, könnten es auch 500 Liter werden, aber nicht 11.000!

Nun geht es mir hier nicht um den reinen Wasserverbrauch im Sinne von „Wasser einsparen“, sondern um das angefallene Löschwasser: Die damit verbundene Löschwasserentsorgung bzw. die dadurch womöglich entstehenden Gebäudeschäden.

Selbst wenn man für diesen Vergleich den durchschnittlichen Verbrauch an Löschwasser bei einem herkömmlichen Fahrzeugbrand verdoppelt würde, liegt der Löschwasserverbrauch bei einem E-Auto immer noch rd. 10.000 Liter höher.

Weiterer Haken: Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr haben logischer Weise nur begrenzte Wassermengen an Bord. Eine zusätzliche Versorgung über einen Hydranten ist notwendig. Selbst große Einsatzfahrzeuge haben in der Regel nicht mehr als 1500 Liter Löschwasser oder ggf. Löschschaum mit an Bord. Ist dann ein Hydrant nicht unmittelbar verfügbar, kann schon das Löschen eines einzelnen Elektro-KFZ zur Hausforderung werden.

Punkt 2 „Einwirkung von Hitze auf die Gebäudesubstanz“

Laut Wikipedia stellt der „Umgang mit brennenden Elektrofahrzeugen […] Pannendienste und Feuerwehren vor neue Herausforderungen, da z. B. für die Löschung wesentlich mehr Wasser benötigt wird. In Lithium-Ionen-Akkus können chemische Reaktionen ablaufen, welche einen speziellen Kühlcontainer für den Abtransport erforderlich machen.“

Die Feuerwehr muss also mehr Material in die Tiefgarage / in das Parkhaus bekommen. Das alles kostet Zeit. Je länger das E-Auto brennt, desto höher die Einwirkung auf die Gebäudesubstanz und demnach umso höhere Sachschäden am Gebäude. Unter Umständen kann es sogar zu Einsturzgefährdungen kommen.

Punkt 3 „Schwierigkeit zeitliche Distanz zum Unfall“

Eine Schwierigkeit beim Akkubrand in Elektroautos kann die zeitliche Distanz zwischen einem (kleinen) Unfall und einem späteren Brandfall sein.
Und selbst wenn der erste Brand durch die Feuerwehr gelöscht wurde, geht von einem defekten Akku noch wesentlich länger eine Gefahr aus; zum Teil sogar über Tage hinweg.

Daher werden in Einzelfällen brennende Elektroautos in wassergefüllten Containern versenkt. Das alles wird man aber in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus „nicht mal eben schnell“ bewerkstelligen können, weshalb man wieder bei dem Faktor „Zeit“ und „Einwirkung auf die Gebäudesubtanz“ wären.

Punkt 4 „Feuerlöscher“

Einige Autobesitzer und diverse Camper führen einen Feuerlöscher im Auto mit. Sicher ist sicher.
Klassische Löschmittel oder der normale Auto-Feuerlöscher sind zum Löschen von Elektroautos nur wenig (bis gar nicht) geeignet.
Sollte es zum Brand von E-Autos kommen, ist der Einsatz der Feuerwehr unvermeidbar. Die Chance eines eigenen Löschversuchs ist bei einem E-Auto also ebenfalls nur schlecht möglich. Es wird also zwangsläufig auf einen Vollbrand hinauslaufen, da ja die professionelle Hilfe erst noch organisiert werden muss. Es sei an dieser Stelle der fairer Weise gesagt, dass natürlich auch herkömmliche Fahrzeuge brennen und sogar im Vollbrand geraten können. Keine Frage! Aber der Aufwand zum Löschen dieser unterschiedlichen Antriebssysteme ist doch sehr unterschiedlich.

Entsprechend fokussiert sich also das Löschen von Elektroautos auf zwei Bereiche:
Das Eindämmen der Brände bzw. den Schutz der Umgebung durch das Herunterkühlen des Akkus (also wieder Faktor „Zeit“).

Im Download Bereich finden Sie für allen anderen elektrischen Betriebsmittel eine Lithium-Akkus-Checkliste.

ALLE INFORMATIONEN VON ALLEN STELLEN HERUNTERLADEN (ZIP)

CO2-Feuerlöscher in Räumen

CO2-Feuerlöscher in Räumen

Der Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Innenräumen ist strengen Beschränkungen unterworfen, da der Einsatz der Feuerlöscher unter bestimmten Bedingungen lebensgefährlich sein kann. Der Einsatz von CO2 Feuer ist in der DGUV-Information 205-034 geregelt. Hier die DGUV 205-034 Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen downloaden.

Das Löschmittel Kohlendioxid (CO2) wird hauptsächlich in Elektro- und EDV-Räumen genutzt. Beim Einsatz des CO2-Feuerlöschers kommt es zu einer Sauerstoffverdrängung im Raum, die eine Löschwirkung auslöst. Wird ein CO2-Feuerlöscher in einem engen Raum genutzt, kann das sehr gefährlich sein. Eine höhere Konzentration von CO2 kann für den Menschen tödlich sein. Deshalb sollte der CO2-Feuerlöscher nur in größeren Räumen und unter der Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften zum Einsatz kommen.

Wenn nur eine der drei Bedingungen fehlt, kommt es nicht zum Brand.
CO₂ CO2 Feuerlöscher in Räumen? Feuer mit CO₂ löschen 🔥🧯🚒👨🏻‍🚒

Bei der Nutzung des CO2-Feuerlöschers gelangt Kohlendioxid an die Luft. Dadurch kann die CO2-Konzentration im Raum sehr schnell sehr stark ansteigen. Ab einem Volumen-Prozent von 8 besteht bereits Erstickungsgefahr für jeden, der sich im Raum befindet. Die Anzeichen dafür sind Atemnot sowie ein verstärkter Atemantrieb.

Bei der Nutzung von CO2-Feuerlöschern ist deshalb der richtige Gebrauch sehr wichtig. Die möglichen Nutzer der Feuerlöscher sollten sachgemäß geschult werden und den Umgang mit den Feuerlöschern sicher beherrschen. Es sollten unbedingt die Hinweis der DGUV beachtet werden.

Fragen, mehr Informationen nötig oder Hilfe? Wir berechnen die CO2-Konzentrationen anhand Ihrer Räumlichkeiten. Gerne Kontakt aufnehmen zu uns: 📬 Kontaktformular

Grundsätzlich gilt Folgendes bei der Nutzung der CO2-Feuerlöscher:
Bei Nutzung des Feuerlöschers muss eine gewisse Grundfläche für die löschende Person frei und vorhanden sein. Pro einem Kilogramm CO2-Löschmittel sollte die Grundfläche 5,5m² für eine Person betragen.
Handelt es sich also um einen CO2-Feuerlöscher mit 2kg, so wird eine Grundfläche benötigt, die mindestens 11 m² groß ist. Bei einem 5 kg CO2-Feuerlöscher erhöht sich die freie Grundfläche auf 27,5 m² und so weiter. Diese Vorgaben müssen bei der Nutzung unbedingt eingehalten werden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Betrieb müssen unbedingt die CO2-Feuerlöscher im Verhältnis zur Größe der jeweiligen Räume überprüft werden. Werden diese nicht eingehalten, so sind die Feuerlöscher auszutauschen oder es müssen andere Maßnahmen getroffen werden. Eventuell müssen andere Löschmittel genutzt werden oder es müssen Löscheinrichtungen eingebaut werden, die von außen betätigt werden können. So würde nicht mehr die Gefahr einer Kohlendioxid Vergiftung im Raum bestehen.

Die DGUV-Information 205-034 sind gesetzlich verbindliche Hinweise, die in jedem Fall beachtet werden müssen. Es geht hier vor allem um die Gefährdungsermittlung und die Ausrüstung und Planung von Räumen mit CO2-Löscheinheiten. Auch das richtige Sicherheitskennzeichen und das Verhalten beim Löschen mit den CO2-Feuerlöschern wird hier beschrieben.

Wissenswertes zum Einsatz von CO2 Feuerlöschern in Innenräumen

Es wurde bereits mehrmals der Begriff freie Grundfläche genutzt. Bei der Ermittlung von dieser ist die Bodenfläche entscheidend, die frei und sichtbar ist. Dazu zählen auch Flächen, die von Tischen, offenen Regalen oder Stühlen verstellt sind.
Die CO2-Feuerlöscher werden vor allem in elektrischen Anlagen verwendet, sowie in anderen sensiblen Anlagen oder auch in Rein- bzw. Reinsträumen. Es handelt sich bei Ihnen um die einzige Art von Feuerlöscher, der völlig rückstandslos löscht. Somit verbleiben keine Reste vom Löschmittel in der Luft. Das hat den Vorteil, dass die sensiblen Anlagen nicht durch das Löschmittel beschädigt oder verunreinigt werden. Ein weiterer Vorteil von CO2, aufgrund dessen es in elektrischen Anlagen vorwiegend verwendet wird, ist, dass Kohlendioxid elektrisch nicht leitend ist. Daher ist es natürlich ideal geeignet, um in diesen Anlagen zum Einsatz zu kommen.
CO2-Feuerlöscher eignen sich am besten zum Löschen in Innenräumen. Draußen oder in großen, offenen Räumen verflüchtigt sich der Stoff leider sehr schnell und kann so keine große Wirksamkeit entfalten. Besonders gut geeignet sind die Feuerlöscher für das Löschen von Bränden, die durch flüssige Stoffe entstanden sind (Brandklasse B). Ein weiterer Vorteil der CO2-Feuerlöscher ist, dass diese sehr wartungsarm und umweltfreundlich sind. Sie funktionieren in einem Temperaturbereich von -30 °C bis hin zu +60°C.

Auf Folgendes sollte bei der Nutzung der Feuerlöscher unbedingt geachtet werden:
Bei der Nutzung in schlecht belüfteten und engen Räumen ist extreme Vorsicht geboten. Hier besteht eine große Gefährdung für die löschende Person. Ein Kontakt mit dem austretenden Löschmittel sollte unbedingt vermieden werden. Es tritt sehr kalt aus, wodurch es zu Kälteverbrennungen auf der Haut kommen kann.
Beim Löschen verteilt sich das CO2 im Raum. Es ist schwerer als die umgebende Luft, daher wird es zu Boden sinken. In Bodennähe ist die CO2-Konzentration daher höher. Die Löschperson sollte daher unbedingt in aufrechter Haltung löschen, da so die Gefährdung am geringsten ist.
Auch beim Platzieren des CO2-Feuerlöschers sollten einige Sicherheitshinweise beachtet werden. Die Feuerlöscher stehen unter sehr hohem Druck. Deshalb verfügen sie über eine Sicherheitseinrichtung, die gegen den hohen Innendruck schützen soll. Beim Lagern sollte der CO2-Feuerlöscher daher unbedingt gegen das Umfallen gesichert sein. Er sollte in einer Wandbefestigung angebracht werden, die für einen sicheren und festen Stand sorgt. Der Tragegriff von dem Feuerlöscher sollte sich beim Stand an der Wand etwa 80 bis 120 cm über dem Boden befinden.
Ein weiterer wichtiger Hinweis besteht darin, dass die Feuerlöscher keiner direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt sein dürfen. Die Umgebungstemperatur darf zudem nicht unter -30 °C oder über 60 °C fallen.

Das muss beim Löschen beachtet werden:
Zunächst muss die freie Grundfläche eingehalten werden. Ist dies der Fall, kann eine Löschung mittels CO2-Feuerlöschers erfolgen. Dabei dürfen sich keine weiteren Personen im Raum aufhalten.
Beim eigentlichen Löschvorgang sollte der Feuerlöscher möglichst nah am Brandherd betätigt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass dabei keine Eigengefährdung entsteht. Der Löschvorgang sollte unbedingt im Stehen durchgeführt werden. Beim Löschen sollte außerdem der komplette Inhalt verbraucht werden, nur so ergibt sich die größtmögliche Löschwirkung. Es darf nur die Löschmittelmenge verwendet werden, die für den Raum geeignet ist. Direkt nach dem Löschen sollte der Raum sofort verlassen werden, die Tür verschlossen werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass keine anderen Personen den Raum betreten. Deshalb sollte nach dem Löschen in sicherer Entfernung vor dem Raum gewartet werden, bis die Feuerwehr eintrifft.

Kann nicht im Raum gelöscht werden, weil der Raum zu klein ist und die Gefährdung für die löschende Person zu groß, so kann durch den Türspalt gelöscht werden.
Dabei sollte die Tür gerade so weit geöffnet werden, dass die Löschdüse knapp durch den Türspalt passt. Auch bei dieser Löschung sollte der komplette Inhalt verbraucht werden und in Richtung des Brandes gelöscht werden. Danach die Tür wieder komplett verschließen, andere Personen am Betreten hindern und auf die Feuerwehr warten.
Dasselbe gilt beim Löschen durch die geöffnete Tür.

Die Räume, in denen CO2-Feuerlöscher genutzt werden, müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Die DGUV empfiehlt daher, an allen Zugängen zu den Bereichen, die besonders gefährdet sein können, folgende Warnzeichen anzubringen:
Zunächst das geld-schwarze Warnzeichen W041, welches vor Erstickungsgefahr warnt und außerdem ein Zusatzzeichen mit entsprechenden Hinweisen. Beide Warnzeichen müssen gut sichtbar sein und vor allem dauerhaft angebracht werden. Die Zeichen müssen sowohl der DIN als auch der ASR entsprechen.

Rechenbeispiel für die freie Grundfläche

Wir gehen von einem Raum aus, der 5 m breit und 5 m lang ist. Im Raum gibt es an Möbeln einen Schreibtisch, einen Schreibtischstuhl und einen Serverschrank (4,5 m²).
Im Raum gibt es aktuell einen 5 kg CO2-Feuerlöscher. Dieser erfordert eine freie Grundfläche von 27,5 m².

Die freie Grundfläche im Raum errechnet sich folgendermaßen: 5 * 5 m – 4,5 m² = 20,5 m². Das Raummaß beträgt 25 m², von diesem muss allerdings die Fläche des Schrankes abgezogen werden. Schreibtisch und Stuhl müssen hingegen nicht von der Grundfläche abgezogen werden, da sie eine freie und sichtbare Bodenfläche aufweisen. Sie gehören somit zur “freien Grundfläche”.
Der 5kg Feuerlöscher benötigt allerdings eine Fläche von 27,5 m², die freie Grundfläche ist somit zu klein.

Als Alternativen könnte der Feuerlöscher vor dem Raum platziert werden, so dass der Löschvorgang durch die Tür vorgenommen werden kann oder es müsste ein 2 kg CO2-Feuerlöscher in den Raum gestellt werden (11 m² freie Grundfläche; diese sind vorhanden). Eine weitere Möglichkeit wäre der Einbau einer Löschanlage. Diese würde im Falle eines Brandes automatisch ausgelöst.

Info: CO2 ist die richtige chemische Schreibweise.

Die Haftung von Brandschutzbeauftragten: Das Eisen im Feuer

Die Haftung von Brandschutzbeauftragten: Das Eisen im Feuer

Alle Unternehmen, vom kleinen Startup bis hin zum Großkonzern, fürchten vor allem ihre Konkurrenz. Da wundert es nicht, dass sich die Unternehmer überwiegend mit ihren Kernaufgaben, dem Vertrieb und der Gewinnoptimierung, beschäftigen. Unterschätzt wird dagegen ein Feind, der noch schwerer wiegt als der größte Konkurrent: ein Großbrand im Unternehmen. Schnell sind Inventar, Gebäude und Menschen in Gefahr. Trifft die Feuerwehr ein, ist es oft schon zu spät. Der Brandschaden nimmt schnell große Ausmaße an. Manchmal fehlen auch schadenbegrenzende Hilfsmittel wie Feuerlöscher. Auch Erste Hilfe Boxen sucht man in einigen Unternehmen vergeblich.

Fragen, mehr Informationen nötig oder Hilfe? Gerne Kontakt aufnehmen zu uns: 📬 Kontaktformular Wir bilden auch Brandschutzbeauftragte aus oder beraten Sie als Brandschutzbeauftragter (Brandschutzingenieur).

Eine Thematik, mit der sich jeder Firmeninhaber vorrangig und intensiv auseinandersetzen sollte, ist daher der Brandschutz im Unternehmen. Die Verantwortung beginnt bereits mit der Beschäftigung eines versierten Brandschutzbeauftragten. Dieser sollte über ein gewisses Expertenwissen verfügen und höchst verantwortungsbewusst handeln. Wie wichtig das ist, zeigt sich zumeist erst im Schadensfall. Nicht immer kommt der Versicherer im Brandfall für den Schaden auf. Der Brandschutzbeauftragte steht in der Haftung.

Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.



Die Haftung der Brandschutzbeauftragten: 3 Fallbeispiele

Der Brandschutzbeauftragte deckt einen großen Verantwortungsbereich in der Sparte Betriebssicherheit ab. Vorgesetzte und Mitarbeiter verlassen sich auf diesen Mitarbeiter. Sie legen praktisch ihre Sicherheit und die Sicherheit des Unternehmens in seine Hände. Dessen sollte sich jeder Brandschutzbeauftragte zu jeder Zeit bewusst sein. Das schlimmste Horrorszenario für jeden Brandschutzverantwortlichen ist der Großbrand im eigenen Unternehmen. Denn schließlich ist es seine Aufgabe, genau das zu verhindern. Manchmal entscheidet ein Detail oder eine zeitliche Abfolge über die Haftung des Brandschutzbeauftragten. Nachfolgende Fallbeispiele machen deutlich, wann dies der Fall ist. Peter Brandt, Betriebsleiter und Brandschutzbeauftragter des Unternehmens Groß & Glücklich, musste diese Erfahrung am 15.10.2020 selbst machen.

Fallbeispiel 1: Großbrand bei Groß & Glücklich
Als Peter Brandt am 15.10.2020 aus der Mittagspause kam, hörte er den ohrenbetäubenden Brandalarm. Ein Geräusch, das er nie vergessen wird. Und das bedeutete nichts Gutes. Wie ein Film lief zeitgleich mit dem Alarm das Brandszenario vor seinen Augen ab. Der Hauptstandort von Groß & Glücklich, wo mehrere Produktionsmaschinen ausschließlich Dinge produzierten, die Menschen glücklich machen und dem Unternehmen hohe Gewinne bescheren sollten, war in Brand geraten. 1000 Personen arbeiteten dort, wenn alle anwesend waren. Der Maschinenraum brannte bereits.

Überall in den Büros, die teils über dem Maschinenraum angesiedelt waren, war dichter Rauch zu erkennen. Die ersten Menschen flüchteten bereits nach draußen. Peter Brandt dachte auch gleich an den Verpackungsraum. Hier wurden hübsche Verpackungen für die glücklich machenden Produkte, wie Dekorationen, Süßigkeiten mit Pfiff sowie Schmuck oder Gutscheine, gelagert. Schon immer hatte Peter Brandt sich Sorgen gemacht. Denn die meisten Verpackungsmaterialien, so schön sie auch aussahen, bestanden aus brennbarer Folie, Papier oder Pappe. Einige hübsch bemalte Holzkisten zur Verpackung hochwertiger Produkte lagerten dort ebenso wie 100.000 Gutscheine im Postkartenformat und bunt gefärbte Papierumschläge in gleicher Anzahl.

Peter Brandt drängte die gesamte Belegschaft zügig nach draußen. Sein Glück. Denn schon bald sollte es zu der gefürchteten Durchzündung auf den beiden oberen Etagen kommen. Der Dachstuhl aus Holz brannte schnell lichterloh.

Der Brand breitete sich binnen Minuten aus. Kein Bereich des Unternehmens war mehr zu retten, wie der Einsatzleiter der Feuerwehr kurz nach seinem Eintreffen nüchtern feststellen musste. Es beruhigte ihn umso mehr, dass sich alle Mitarbeiter in einiger Entfernung zum Unternehmen in Sicherheit gebracht hatten. Auch Peter Brandt, den bei Vorgesetzten und Kollegen hochgeschätzten Brandschutzbeauftragten, hatte der Brand physisch verschont. Dennoch stand er unter Schock. Vor dem Eintreffen der Feuerwehr hatte er aufgrund des sich immens schnell ausbreitenden Feuers selbst nichts mehr tun können, um das Unternehmen vor dem Abbrennen zu bewahren. Der Hauptstandort von Groß & Glücklich hatte mit dem Brand einen Totalschaden erlitten. Alleine der Sachschaden wurde schnell mit einer Höhe von etwa 15 Mio. Euro bewertet.

Bei Peter Brandt, der sich seiner Verantwortung stets bewusst gewesen war, kamen erste große Fragen auf. Hatte er wirklich alles getan, was in seiner Verantwortung stand? Immer noch zitternd erstarrte er vor den Trümmern seines Unternehmens, als bereits die Polizei eintraf. Die Polizeikräfte vor Ort begannen sofort mit ihren Ermittlungen. Das ist im Brandfall so üblich, damit keine Beweise bestimmter Nachlässigkeiten vernichtet werden. Darüber hinaus sichtet die Polizei gewisse Unterlagen. Im Brandfall dieses Unternehmens waren jedoch sämtliche Unterlagen bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Und es war noch nicht alles digitalisiert.

Die am Folgetag eingeleitete Brandursachenermittlung lieferte ein zeitnahes Ergebnis: Ursächlich für diesen Großbrand war ein acht Jahre alter Wasserkocher. Dieser befand sich in der Büroküche auf der vierten und damit letzten Etage des Unternehmens unter dem Dachstuhl. Es war allseits bekannt, dass dieser Wasserkocher seit längerem unter einem Defekt litt. Ab und zu nahm man einen leichten gefahrverheißenden Geruch wahr. Jeder redete darüber. Niemand sorgte für einen Austausch des Wasserkochers. Auch Peter Brandt als Brandschutzbeauftragter wusste von dem Problem mit dem Wasserkocher. Hatte er doch selbst schon bemerkt, dass dieser sich ab und an von selbst abschaltete. Damit befolgte dieses Elektrogerät seine eigenen Sicherheitsansprüche, um einen Brand zu verhindern. Dennoch wurde dieser immer weiter benutzt.

Am Unglückstag kam es zu den entscheidenden Brandumständen. Ein Kabel innerhalb der Elektronik des Wasserkochers brannte durch. Doch dieser Kabelbrand alleine verursachte das Brandunglück noch nicht. Aus dem Wasserkocher flackerten lediglich leichte Stichflammen auf. Was tatsächlich in Brand geriet, war ein trockenes Geschirrtuch, welches unmittelbar neben dem Wasserkocher an der Wand hing, ihn sogar berührte. Hinzu kamen noch einige Putzlappen und von Mitarbeitern unachtsam vor dem Wasserkocher abgestellte Plastikschüsseln. All das zusammen löste den Großbrand bei Groß & Glücklich aus. Hinzu kam noch der Umstand, dass sich die Büroküche in einem Extrabereich der Etage befand, zu weit von den Büroräumen entfernt, um diesen Brand in seinen Anfängen zu bemerken. Das Gebäude stand durch weitere ungünstige Umstände sofort in Flammen. Es fehlte die Zeit, um die Feuerlöscher einzusetzen. Dies hätte eine Gefahr für die Menschen vor Ort bedeutet. Additive, wie Feuerschutzsprays, waren nicht zur Hand. Schnell geriet Peter Brandt in den Fokus der Ermittlungsbeamten.

War das fahrlässige Brandstiftung?
Hier muss zunächst erwähnt werden, dass der Tatbestand ‘fahrlässige Brandstiftung’ niemandem eine Absicht unterstellt, den Brand im Wissen über die Folgen absichtlich herbeigeführt zu haben. Peter Brandt ist für die Polizei jedoch der Hauptverdächtige. Er musste sich daher mit folgenden Fragen der Polizei beschäftigen:

1. Wann hatte er zum letzten Mal die Mitarbeiter in Sachen Brandsicherheit eingewiesen, wann die passenden Dokumente angepasst?

2. Wann hatte er zum letzten Mal eine Begehung durch alle Etagen gemacht, um kleine und größere Details zu überprüfen, die einen Brand auslösen konnten?

3. Wann hatte er zum letzten Mal alle Elektrogeräte überprüft?

Am schlimmsten für den Fachverantwortlichen für Brandsicherheit war es, dass er selbst sich schon über die ständige Selbstausschaltung des Wasserkochers geärgert hatte. Erst jetzt, im schlimmsten Szenario seines Lebens, fiel ihm ein, dass er es schlicht und einfach versäumt hatte, den Wasserkocher zu überprüfen bzw. austauschen zu lassen. Er konnte diesen Straftatbestand der „fahrlässigen Brandstiftung“ demnach kaum leugnen und wollte es auch gar nicht. Er gab seine Verfehlung bei der Polizei zu und wollte dazu stehen. Schließlich war er froh, dass kein Mitarbeiter zu Schaden gekommen war.

Was bedeutet der Straftatbestand der fahrlässigen Brandstiftung für die Haftung des Brandschutzverantwortlichen?
Der Straftatbestand der ‘fahrlässigen Brandstiftung’ ist dabei noch der Glimpflichste unter den Brandschutzdelikten. Dennoch ist mit erheblichen Strafen zu rechnen, wenn auch der der Brand nicht absichtlich vom Straftäter gelegt wurde. Sämtliche Brandstiftungsdelikte sind unter §§ 306 ff StGB gesetzlich geregelt. Schließlich verfügt aber auch der Richter über einen ausgeweiteten Ermessensspielraum, da jeder Brandfall sehr individuell zu beurteilen ist. Bereits die Zerstörung einzelner kleiner Bauteile durch Feuer wird streng geahndet.

Die Strafen für den Betroffenen sind drastisch. Schon das Mindeststrafmaß bewegt sich bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Sind sogar Leben in Gefahr oder kommt es zu Gesundheitsschäden, so steigt das Strafmaß erheblich. Wurde der Tod von Menschen sogar leichtfertig herbeigeführt, wenn auch ohne es gewollt zu haben, so droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren. Bei Gerichtsurteilen im Falle von Brandstiftung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Die Psyche der Brandschutzbeauftragen sowie der gesamte Ablauf am Schadentag und davor als auch der Gesamteindruck vom Unternehmen beeinflussen das Urteil des Richters.

Peter Brandt hatte Glück und einen verständnisvollen Richter. Ermittlungsbehörden und Richter sahen bei Groß & Glücklich nur eine einfache Brandstiftung. Personen waren nicht zu Schaden gekommen. Das besagte Problem, der Wasserkocher als Brandherd, war in der Hektik des Arbeitsalltags jedoch untergegangen. Es war auch kein Vorsatz. Vorsatz wäre es nur gewesen, wenn Peter Brandt das Abbrennen des gesamten Unternehmens billigend in Kauf genommen und darauf hingearbeitet hätte.

Das Gerichtsurteil in Kurzform
Der Richter verurteilte den Betriebs- und Brandschutzverantwortlichen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung und einer Geldstrafe. Selbst sein Anwalt konnte das milde Urteil nicht voraussehen. Schließlich hatte Peter Brandt von dem Defekt des Wasserkochers gewusst. Der Wasserkocher selbst hatte quasi gezeigt, hier kann etwas passieren. Hilfreich für das erleichternde Urteil war auch der Unternehmensvorstand, der über seinen unter Anklage stehenden Mitarbeiter ausgesagt hatte, dass er seit 15 Jahren einen guten Job leistete und sich stets um alles Notwendige gekümmert hatte. Ferner räumte der Vorstand ein, dass die Sprinkleranlage veraltet war und er trotz Hinweis von Peter Brandt die Kosten für den Austausch der Sprinkleranlage scheute. Darüber hinaus fand der Brandgutachter heraus, welcher Mitarbeiter den defekten Wasserkocher zuletzt verwendet hat und wer die brennbaren Kunststoffschüsseln sowie das Handtuch in der Nähe des defekten Wasserkochers platziert hatte. Diesen trifft ein hoher Anteil an Mitschuld. In einem Großkonzern kann Peter Brandt als Brandschutzbeauftragter schließlich nicht überall gleichzeitig sein.

Peter Brandt war froh über das milde Urteil, hatte jedoch Angst um seine Zukunft. Doch auch das brauchte er nicht. Er durfte im Unternehmen bleiben.

Die Versicherung
Die Versicherung des Unternehmens bezahlte diesen Schaden fast vollständig, so dass ein neues Firmengebäude errichtet werden konnte. Groß & Glücklich war bereits seit 20 Jahren guter Kunde bei dem Versicherungsunternehmen, bezahlte gute Prämien, ohne vorher einen größeren Schadensfall verursacht zu haben. Die Büromitarbeiter sowie die Produktion wurden bis zur Fertigstellung des Neubaus in Nebenfilialen des Unternehmens verteilt.

Nicht immer geht es so glimpflich aus. Schnell geraten Brandschutzbeauftragte in die Haftungsschiene. Jeder, der diesen Job annimmt, sollte sich dessen zu jeder Zeit bewusst sein und seine Arbeit gründlich machen.

Fallbeispiel 2: Flammende Literatur
Aileen Lichterloh liebte Literatur. Besonders die Philosophie hatte es ihr angetan und damit die Bücher alter Philosophen. Von Beruf war Aileen mit Leib und Seele Ingenieurin. Sie liebte ihren Beruf, bedauerte es aber, zu wenig Zeit zum Lesen zu haben, bis ihr ein Angebot ins Haus flatterte. Die Sokrates-Bibliothek in Heidelberg bot eine Auswahl an antiker und moderner philosophischer Literatur und suchte einen neuen Brandsicherheitsbeauftragten.

Schon wenige Tage später hatte sie den Job, den sie sich so lange gewünscht hat. Jetzt konnte sie Beruf und ihr privates Steckenpferd, philosophische Literatur, miteinander verknüpfen. Nach drei Monaten Einarbeitungszeit ersetzte Aileen den bisherigen Fachmann für Brandsicherheit in der Bibliothek. Anstelle von Philosophie studierte sie dicke Wälzer mit Sicherheitsliteratur. Auch versäumte es der Bibliotheksvorsteher nicht, Aileen täglich daran zu erinnern, mit welch hochwertigem Kulturgut sie es bei den Büchern als auch bei dem Gebäude zu tun hatte, in dem sich die Bibliothek befand. Außerdem trug sie in Sachen Brandsicherheit die Verantwortung für 40 Mitarbeiter. Aileen war entschlossen, alles zu tun und ihr Ingenieurswissen einzusetzen, damit es an ihrem begehrten Arbeitsplatz niemals zu einem Brand kommt. Und doch ist es passiert.

Aileen war gerade damit beschäftigt zwei Praktikanten eine kleine Einweisung in Punkto Brandsicherheit zu geben, als eine Angestellte sie über Brandgeruch in Raum 3 der Bibliothek informierte. Gleichzeitig erfüllte der Rauchmelder seine Aufgabe durch einen ohrenbetäubenden Piepton. Und tatsächlich: Dichter Qualm trat aus einem hölzernen Regal hervor, etwa fünf Bücher fingen Feuer. Der Brand konnte schnell von Aileen und einigen Mitarbeitern gelöscht werden. Viel war nicht passiert. Doch fünf wertvolle Bücher fanden ihr flammendes Ende. Der Bibliotheksvorsteher war außer sich. Zwei dieser bis zur Unkenntlichkeit verbrannten Philosophiebücher gab es nur noch in dieser Bibliothek. Ihr Wert war sowohl emotional als auch finanziell unermesslich. Wegen dieser Bücher strömten täglich Dutzende Bücherfreunde in die Bibliothek. Der Bibliotheksvorsteher war außer sich, rief die Feuerwehr und die Polizei.

Was war geschehen?
Aileen wurde von ihrem Vorgänger hervorragend eingearbeitet. Jedoch lag es in ihrer Verantwortung, sich so zeitnah wie möglich mit der Umgebung der Bibliothek erneut vertraut zu machen, um mögliche Brandherde aufzudecken und Lösungen dafür zu finden. Aileen tat, was ihr befohlen, aber auch nicht mehr. Obwohl ihr Vorgänger sie darauf aufmerksam machte, dass es in Raum 3 schon einmal einen Brand gab, schenkte sie diesem Raum nicht mehr Beachtung als den anderen Räumlichkeiten.

Zu verlockend war das Angebot an Büchern. Ab und an verbrachte Aileen ihre Zeit mit dem Lesen, vor allem in Raum 3. Dort befanden sich die bedeutendsten Literaturwerte der Bibliothek. Obwohl Aileen drei Bücher gleichzeitig aus einem Regal zog, bemerkte sie nicht, dass sich direkt hinter dem Regal ein offenes Stromkabel an der Wand entlangschlängelte. Viel zu sehr konzentrierte sie sich auf die Bücher.

Das Gerichtsurteil und die Folgen
Das Gericht urteilte hart über Aileen. Bereits die Polizei stufte ihr Verhalten als grob fahrlässig ein. Aileen bekam eine dreijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 EUR. Fünf Punkte führten zu diesem Urteil:

1. Der schlimmste Verstoß: Anstatt sich mit der Brandsicherheit der Bibliothek auseinanderzusetzen, beschäftigte sie sich überwiegend mit dem Lesen der Bücher.
2. Die Vernichtung von wertvollem Kulturgut wiegt schwer.
3. Aileen’s Vorgänger hatte sie auf einen kleinen Brand in Raum 3, der vor zwei Jahren stattfand, aufmerksam gemacht. Grund genug für Aileen, diesen Raum einmal genauer zu inspizieren. Damals vermutete man, jemand hätte den kleinen Brand durch eine Zigarette verursacht. Ihr Vorgänger deutete jedoch die Kabelverlegung durch ein Elektrounternehmen an, was Aileen offensichtlich nicht ausreichend zur Kenntnis nahm.
4. Darüber hinaus hatte Aileen ihr zur Verfügung gestellte Unterlagen nicht richtig gelesen. Darin war vermerkt, dass eine Elektrofirma Meier die Kabel an der Wand verlegt hatte. Wenige Tage später wollte man diese Kabel mit einem Schutz versehen, was aber nicht passiert war. Diesen so wichtigen Umstand hatte Aileen einfach übersehen.
5. Beinahe wäre es zum Abbrennen der gesamten Bibliothek gekommen.

Die Folgen für Aileen waren immens. Sie verlor ihren Arbeitsplatz und bekam so schnell auch keine neue Stelle. Es spricht sich herum, wenn Verantwortliche das Kulturgut nicht ausreichend schützen.

Was hätte Aileen tun können, um nicht in die Haftung zu geraten?
– Hätte Aileen die Kabel an der Wand bemerkt und die Unterlagen richtig gelesen, dann hätte sie gewusst, dass die freien Kabel einen gefährlichen Brandherd darstellen. Die Elektrofirma hätte die Kabel lediglich schützen müssen, um einen Brand zu verhindern.
– Da sich in dem besagten Raum 3 die wertvollsten Bücher der Bibliothek befanden, hätte sie die Mitarbeiter bitten können, diese in einen anderen Raum zu bringen, bevor keine Gefahr mehr von diesem Kabel ausgeht. Die Aussage ihres Vorgängers hätte sie stutzig machen müssen.
– Die wertvollsten Bücher der Bibliothek hätte man in einem brandsicheren Schrank unterbringen können.

Fallbeispiel 3: Drucker in Brand – Gefahr nicht erkannt
Jeder Mensch hat zumindest einmal davon gehört, dass ein offenes Feuer neben einem Drucker die Alarmstufe für Brandgefahr drastisch erhöht. Daher gehen immer mehr Unternehmen dazu über, sämtliche Druckgeräte in einem separaten Druckerraum unterzubringen. Dennoch findet man immer wieder Firmen, die ihre Druckgeräte überall in den Büroräumen verteilen. Da sieht man Drucker neben privaten Wasserkochern oder Mikrowellen. Ein stark frequentiertes Druckgerät erzeugt große Hitze. Kommen andere Geräte in direkter Nähe hinzu, die ebenfalls große Hitze verströmen, kann dies unter bestimmten Umständen einen Brand auslösen.

Marius Lichter von Rebusch & Weller, einer weltweitaufstrebenden Wirtschaftskanzlei, war sich sicher: Solange er als Brandschutzbeauftragter dieses Unternehmens tätig war, würde es niemals zu einem Brand kommen. Doch da hatte er die Rechnung ohne die Mitarbeiter gemacht. Es war Weihnachten. Mitarbeiter wünschen sich eine gemütliche Atmosphäre. Obwohl es in allen Unternehmen laut Sicherheitsvorschriften strengstens untersagt ist, brennende Kerzen zu verwenden, kommt dies immer wieder vor. So war es auch Weihnachten 2018 bei Rebusch & Weller. Zwei Damen platzierten ihren liebevoll gestalteten Adventskranz auf einem Rollwagen direkt neben dem Toner-Drucker. Sie meinten es sogar gut. Auf dem Schreibtisch lag ihrer Meinung nach Zuviel Papier. Dieses könnte in Brand geraten, meinte eine Kollegin. Daher waren sie froh, einen gut sichtbaren Platz auf dem Rollwagen gefunden zu haben.

Am Freitag vor dem 3. Advent passierte es. Die weihnachtsbegeisterten Kolleginnen zündeten die dritte Kerze auf ihrem schönen Adventskranz, der üppig mit Schleifen geschmückt war, an. Die Kerzen brannten den gesamten Tag. Auch der Drucker lief heiß. Vor Weihnachten gab es viel zu tun. Die Damen bedruckten Hunderte Papierseiten. Der Tonerstaub stand regelrecht in der Luft. Leider geriet dieser auch in die Flammen der Kerzen. Der leicht vertrocknete Adventskranz samt Schleifen fing schnell Feuer. Die Damen versuchten, ihn mit Wasser zu löschen. Doch es nutzte nichts. Der Kalender an der Wand über dem Adventskranz flammte ebenfalls und das gut gemeinte schnell geöffnete Fenster fachte das Feuer erst so richtig an.

In Panik und, um nach Hilfe zu suchen, verließen die Bürokolleginnen den Raum. Als sie mit dem Brandschutzexperten zurückkehrten, brannte ihr Zimmer lichterloh. Auch auf dem Flur brannte es. Denn hier waren direkt neben ihrem Büro verpackte Weihnachtspräsente gestapelt, die ebenso Feuer fingen. Die vielen Dokumente auf ihrem Schreibtisch standen hoch in Flammen und der Qualm trat schnell auf die Gänge. Die Rauchmelder auf den Fluren reagierten erst spät. Jedoch konnten sich alle Mitarbeiter in Sicherheit bringen. Der Brandschutzbeauftragte alarmierte die Feuerwehr.

Diese konnten den Schaden auf zwei Büros und wenige Meter auf dem Flur begrenzen. Hier haftet der Mitarbeiter für Brandsicherheit nicht – oder?

Marius Lichter wägte sich, zumindest was das Rechtliche angeht, in Sicherheit. Schließlich hatten die beiden Kolleginnen den Brand ausgelöst. Die meisten Bürobrände entstehen durch Verfehlungen von Mitarbeitern. Die Polizei traf ein und befand schnell: Hier greift die Haftung des Brandschutzbeauftragten. Dies sah auch der Richter so.

Begründung:
– In der vorweihnachtlichen Zeit ist es nur zu verständlich, dass Angestellte sich eine weihnachtliche Atmosphäre wünschen. Und was liegt da näher als schöne echte Kerzen. Marius Lichter hätte demnach in der Vorweihnachtszeit die Büros regelmäßig inspizieren können, um die echten Kerzen daraus, mit einem entsprechenden Hinweis an die Mitarbeiter, zu entfernen.
– Man warf ihm auch vor, die Mitarbeiter nicht ausreichend auf die Gefahren durch Kerzen hingewiesen zu haben. Im Arbeitsalltag geht so etwas bei den Mitarbeitern schnell unter.
– Im Zeitalter der Digitalisierung hätte Marius Lichter die Mitarbeiter regelmäßig durch E-Mails und mindestens einmal mit Flyern auf den Schreibtischen über die Gefahren durch Kerzen informieren müssen.

Gerichtsurteil und die Haftung von Marius Lichter
Obgleich die oben gezeigten Begründungen Marius Lichter als Brandschutzbeauftragten in die Haftung nehmen, fiel das Urteil des Richters milde aus. Die Mitarbeiter für Brandschutz können, so der Richter, schließlich nicht überall gleichzeitig agieren. Marius Lichter war, bevor der Brand ausbrach, gerade damit beschäftigt, den Chef von der Anschaffung moderner Computer zu überzeugen. Die in die Jahre gekommenen Altgeräte und deren notdürftige Verkabelung stellten aus brandschutztechnischer Sicht eine große Gefahr dar.

Darüber hinaus befand der Richter, dass zwei studierte Steuerberaterinnen, die sich ein Büro teilen, wissen sollten, welche Gefahren von brennenden Kerzen, vor allem in Verbindung mit Tonerstaub, ausgehen. Der Richter belastete die beiden Damen stark. Das Urteil für Marius Lichter fiel milde aus, zumal die Versicherung den Schaden der beiden verbrannten Räume übernahm. Marius Richter musste lediglich eine Geldstrafe leisten und die Brandschutzregeln im Unternehmen überarbeiten und verschärfen. Der Richter wies Marius Lichter jedoch auf seine Nachlässigkeiten hin und forderte ihn auf, diese zukünftig zu vermeiden.

Eine der brandverursachenden Kolleginnen verlor anschließend ihren Job, da sie schon öfter durch Regelverstöße auffällig wurde. Die andere Dame erhielt eine Abmahnung, durfte aber schließlich bleiben, da sie aufgrund ihrer hervorragenden Arbeitsleistung für das Unternehmen unverzichtbar geworden war.

Das Vorhandensein von Feuerläschern hätten den Schaden minimieren können.

Namen und Unternehmen sind frei erfunden. Die Fälle weisen Ähnlichkeiten mit realen Brandvorkommnissen auf.

Brandschutz: Brandschutzverantwortung für alle

Wenn ein Brand ausbricht, sollten die Mitarbeiter den Anweisungen des Brandschutzbeauftragten oder anderem Sicherheitspersonal Folge leisten. Im Falle eines Brandalarms sind die Bürogebäude sofort zu verlassen. Bestimmte Utensilien zur Brandbekämpfung sollten für jeden greifbar platziert werden, damit die Ausbreitung eines Feuers schon vor dem Eintreffen der Feuerwehr verhindert wird:

  • Feuerlöscher
  • Feuerlöschspray
  • Sonstige Feuerlöschmittel, entsprechend der Brandgefährdung

Steht auch das Löschen eines ausgebrochenen Feuers an höchster Stelle, so sind in jedem Unternehmen weitere Experten als der Brandschutzbeauftragte und medizinische Hilfsmittel notwendig. Jeder Betrieb, ob Büro oder Handwerk, ist verpflichtet, einige Mitarbeiter in Erste Hilfe und Brandschutz, sogenannten Brandschutzhelfer, Auszubilden. Diese können dann auch bei Brandverletzungen und Atemproblemen helfen, bevor der Arzt eintrifft. Erste Hilfe kann im Brandfall Leben retten. Rauchmelder in ausreichender Anzahl sollten selbstverständlich sein.

Wie kann der Brandschutzbeauftragte sein Haftungsrisiko minimieren?
Brandschutzbeauftragte werden regelmäßig geschult, kennen sämtliche Brandschutzregeln und tragen ihre Verantwortung gewissenhaft. Das Haftungsrisiko für den Brandschützer im Unternehmen ist relativ hoch angesiedelt. Doch kann dieser einer Haftung durch wenige hilfreiche Tipps vorbeugen:

1. Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten müssen klar und deutlich im Bestellungs- und Arbeitsvertrag geregelt sein.
Profunde Kenntnisse über das Brandschutzkonzept in seinem Zuständigkeitsbereich sollten gegeben sein.
2. Der Brandschutzbeauftragten überwacht die Wartung von Brandmeldeanlagen und Löschanlagen im Sinne der Brandschutzmaßnahmen.
3. Sämtliche Vorgänge sollten vom Brandschutzmitarbeiter gegenüber Vorgesetzten, Arbeitgebern oder Behörden stets schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentationen sollte er sich zu seinem eigen Schutz per Unterschrift gegenbestätigen lassen.
4. Die Aktualisierung wichtiger Unterlagen, wie Feuerwehrpläne oder die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes, ist regelmäßig vorzunehmen.
5. Auch die Nachweise über seine Fortbildungen und seinen Wissensstand hält der Brandschutzbeauftragte regelmäßig schriftlich fest.

Die benannten Nachweise können den Brandschutzexperten im Ernstfall von seiner Haftung befreien.

Wie wirkt Strom auf Menschen und die Erste Hilfe sicherstellen?

Wie wirkt Strom auf Menschen – Erste Hilfe mit Vorsicht leisten Elektrischer Strom ist unser Energiebringer Nummer Eins. Ohne ihn hätten wir kein Licht, könnten keine Elektrogeräte betreiben und selbst eine Warmwasserdusche würde zum Problemfall. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Neben den zahlreichen Vorteilen, die unseren Alltag durch Verwendung von elektrischer Energie erleichtern, ist der direkte Kontakt mit Stromflüssen von Außen für Menschen und Tiere lebensgefährlich. Warum das so ist und wie Gefahren durch elektrische Energie vermieden werden, verraten nachstehende Details.

Fragen, mehr Informationen nötig oder Hilfe? Gerne Kontakt aufnehmen zu uns: 📬 Kontaktformular

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So wirkt elektrischer Strom auf Menschen

Bis zu einer gewissen Stärke produziert der menschliche (oder tierische) Körper selbst elektrische Impulse. Fast alle im Körper befindlichen Organe verarbeiten diese Impulse, die vom Gehirn aus gebildet werden. Mit einer körpereigenen Stärke von etwa 50 mV (Millivolt) steuern diese sanften Impulse nahezu unseren gesamten Bewegungsapparat sowie unsere Organe. Die moderne Medizin verfügt über verschiedene elektrische Geräte, durch die sich diese Ströme messen lassen. So misst das EKG (Elektrokardiogramm) beispielsweise die Herzaktivität. Sogar das Herz arbeitet mit selbst erzeugten elektrischen Strömen, was sich durchaus als kleines Wunderwerk des Körpers bezeichnen lässt. Funktioniert das Herz aufgrund verschiedener Krankheiten nicht mehr richtig, so bekommt der Patient einen Herzschrittmacher, der diesen natürlichen körpereigenen Stromfluss aufrechterhält.

Warum eine zu hohe Stromstärke tödlich ist

Übersteigt die Stromzufuhr die geringfügige vom Körper erzeugte Millivoltzahl von 50 mV, so kann es schnell lebensgefährlich werden. Elektrounfälle oder ein Stromunfall haben verheerende Folgen für die betroffenen Personen. Wandert ein von außen kommender Stromfluss durch den menschlichen Körper, kommt es zu Muskelverkrampfungen. Betroffene verunglückte Personen sind dann nicht mehr in der Lage, die Stelle loszulassen, aus der der Strom ihren Körper durchdringt. Dies macht einen Stromunfall besonders gefährlich.

(C) http://elektro-wissen.de/

Fließt beispielsweise Wechselstrom mit einer viel zu hohen impulsgebenden Stromstärke von etwa 50 Hz ins Herz, dann würde das Herz einen Ausgleich schaffen wollen, indem es 50 Mal pro Sekunde schlägt. Diese gefährliche Situation verkraften Menschen kaum. Die meisten Stromunfälle haben körperschädigende bzw. todbringende Auswirkungen zur Folge:

  • Herzrhythmusstörungen
  • Herzkammerflimmern
  • Komplettausfall der Herztätigkeit
  • Kreislaufstillstand
  • Sauerstoffmangel mit verursachender Hirnschädigung (fast immer mit Todesfolge)

Ab wann besteht tatsächlich Lebensgefahr im Falle einer Fremdzufuhr von Strom?

Die Frage ‘Wir wirkt Strom auf Menschen’ lässt sich leicht in Zahlen zusammenfassen:

– Wechselspannungen über 50 V (Lebensgefahr für Menschen, 25 V für Tiere)
– Gleichspannungen über 120 V (Lebensgefahr für Menschen, 60 V für Tiere)
– Wechselstromfrequenz von 50 Hz (stellt ein höheres Risiko dar als Gleichstrom, da es hierbei bereits zu Herzkammerflimmern kommen kann)

Quelle: Fachkunde Elektrotechnik; 22.Auflage 1999; Europa Verlag

Weitaus weniger bekannt ist den meisten Menschen die Tatsache der chemischen Wirkung von Strom. Bei längerer Einwirkung auf den Körper besteht die Gefahr einer elektrolytischen Zersetzung des Blutes. Es kommt zu schweren bis tödlichen Vergiftungen.

Daher gilt für alle Menschen, die berufsbedingt oder privat an Stromquellen arbeiten, folgender Leitsatz:

Wegen der hohen Unfallgefahr ist das Arbeiten an unter Stromspannung stehenden Teilen generell verboten.

Der gewissenhafte sachgemäße Umgang mit Strom ist äußerste Voraussetzung dafür, Elektrounfälle oder einen Stromunfall zu verhindern.

Stromunfall: Was im Unglücksfall zu tun ist

Allen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen zum Trotz passiert es häufiger, als viele Menschen annehmen: Elektrounfälle mit lebensgefährlichen Verletzungen oder Todesfolge. Eine Statistik der BG ETEM (Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) informiert mit nachstehenden Zahlen des Jahres 2020 aus deren Unfallregister vom 10.02.2021:

  • Gemeldete Spannungsunfälle: 3.574
  • Meldepflichtige Spannungsunfälle: 605
  • Tödliche Stromunfälle: 3

Drei tödliche Elektrounfälle pro Jahr sind drei zuviel. Diese sollten durch Verschärfen von Vorsichtsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Die hohe Zahl aller gemeldeten Stromunfälle bezeugt einmal mehr, dass noch nicht alle Menschen die Risiken durch Strom richtig einschätzen. Letztendlich kann es jedoch auch ohne eigenes Fehlverhalten zu einem Stromunfall kommen.

Woraus auch immer die Elektrounfälle resultieren: Ist es passiert, kann Erste Hilfe das Leben eines Verletzten retten. Erste Hilfe bei Stromunfällen in sieben Schritten:

1. Die Hilfe sollte möglichst schnell erfolgen. Der Verletzte könnte noch unter Stromeinfluss stehen.
2. Zuerst den über den Menschen gleitenden Stromfluss unterbrechen (kann bis zu 1000 Volt betragen). Hier gilt es, möglichst schnell den Netzstecker zu ziehen oder – noch besser – die Sicherungen ausschalten.
3. Kann der Stromkreis durch diese Maßnahmen nicht unterbrochen werden, ist der Verletzte durch einen isolierten Gegenstand, der ihn von den leitenden Teilen trennt, umgehend aus seiner misslichen Lage zu befreien.
4. Bei Atemstillstand ist eine sofortige Beatmung notwendig, bei einem Herzstillstand eine Herzdruckmassage durch fachkundig eingewiesene Ersthelfer.
5. Jetzt wird der Verletzte in eine stabile Seitenlage gebracht (auch dann, wenn Atmung und Puls nach dem Stromschlag in Ordnung sind).
6. Alle Wiederbelebungsmaßnahmen sind möglichst so lange vorzunehmen, bis Puls und Atmung wieder einsetzen oder der Arzt vor Ort erscheint.
7. Sofort nach den ersten Vorkehrungen den Notarzt benachrichtigen; mehr können und sollten Laien hier nicht machen, da die möglichen inneren Verletzungen durch einen Stromunfall nur vom Arzt oder einer medizinischen Fachkraft festgestellt werden können.

Merksatz für Ersthelfer
In einer Hochspannungsanlage ist es ausschließlich Elektrofachkräften gestattet, den Stromkreis zu unterbrechen und wieder in Gang zu bringen.

Fazit
Elektrounfälle passieren täglich. Daher sollten sich möglichst viele Menschen mit den lebensrettenden Maßnahmen nach einem Stromunfall vertraut machen. Am Unfallort eingetroffen, sollten sich Ersthelfer zunächst selbst schützen, indem sie Verletzte nur berühren, nachdem der Stromkreis unterbrochen ist. Sonst besteht die gleiche Verletzungsgefahr auch für helfende Personen. Die hohen Zahlen an Elektrounfällen pro Jahr machen deutlich, dass diese nur durch erhöhte Achtsamkeit im Umgang mit der lebensspendenden, aber auch unfallträchtigen, Stromenergie verringert werden können. Schadhafte elektrische Geräte, beschädigte (offengelegte Stromkabel) oder unsachgemäße Arbeiten bei hoher Stromspannung verursachen die meisten Elektrounfälle. Die Auswirkungen von Strom auf den Menschen verdeutlichen die gefährlichen Reaktionen, die ein Stromunfall in unserem Körper verursacht.

Dankeschön an Stefan Schmid-Gaiser von http://elektro-wissen.de/

Die komplementären Wirkmechanismen der Brandmeldeanlage, der automatischen Löschanlage und der Rauch- und Wärmeabzugsanlage

Einleitung und Themenheranführung

Mit der Absicht, Schäden an Gegenständen, an Vermögen oder an Menschen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten, kommt es zur Installation von BMA in Gebäuden. Damit soll es gelingen, einen Brand so früh wie möglich zu erkennen. Mithilfe der Brandmeldezentrale (BMZ) tritt im Brandfall eine Ereigniskette in Gang. So wird die Feuerwehr (FW) informiert oder der Alarm geht an eine Leitstelle, die permanent erreichbar ist. Auch eine interne Alarmierung ist möglich, ebenso wie eine Alarmierung zum Räumen des Gebäudes oder der Gebäudeteile. Genauso kann es zur Ansteuerung unterschiedlicher Steuerungen kommen.

Fragen, mehr Informationen nötig oder Hilfe? Gerne Kontakt aufnehmen zu uns: 📬 Kontaktformular


Wird eine BMA geplant, so gilt es, diverse gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten.

Problemstellung, Zielsetzung und Forschungsfrage

Bei der Konzeption von BMAs liegt die Herausforderung darin, dass jede BMA anders ist, daher gibt es keine allgemeingültige Anleitung. Jedes einzelne Gebäude muss geplant und eigens konzeptioniert werden. Dabei muss des Weiteren ein Augenmerk auf die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen im Bundesland gelegt werden.
Im Rahmen dieser Arbeit soll es gelingen, dass der Themenkomplex anhand des Sonderbaus Krankenhaus beleuchtet wird. So soll ein Einblick ins Thema ermöglicht werden. Die Relevanz von BMAs gilt es aufzuzeigen, des Weiteren Herausforderungen, die während der Planung auftreten.

Den Abschluss dieser Arbeit sollte ein Überblick bilden, wie es funktioniert, den Themenblock ordnungsgemäß in die Praxis umzusetzen, was dabei beachtet werden muss und wie sich potenzielle Herausforderungen lösen lassen.

Vorgehensweise

Der erste Abschnitt dient dazu, die Grundlagen von BMAs darzulegen sowie die rechtlichen Grundlagen abzubilden.
In einem weiteren Schritt wird auf den Sonderbau des Krankenhauses eingegangen. Das bedeutet, dass die Spezifika dieser Gebäude sowie die Sonderbauvorschrift, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen gültig ist, beleuchtet werden.
Im Anschluss sollen diese beiden Themen miteinander verschränkt werden. Daraus folgen die Planung und die Konzeption einer BMA. Beispielgebend ist die Klinik Siloah in Hannover.
Den letzten Part bildet eine Conclusio dessen, wie eine fachgerechte Umsetzung aussehen könnte. Dabei werden etwaige Besonderheiten berücksichtigt und passende Lösungsansätze präsentiert.

Brandmeldeanlagen

Dieses Kapitel dient dazu, BMA, ihre Notwendigkeit, ihren Aufbau sowie ihre Funktionen zu definieren. Im Zuge dessen wird auf relevante rechtliche Rahmenbedingungen eingegangen, was mit Auszügen unterfüttert wird.

Notwendigkeit einer Brandmeldeanlage

Bereits im Mittelalter war es notwendig, Bränden präventiv beizukommen, sie frühzeitig zu erkennen und zu löschen. Die damaligen Stadtgeschichten erzählen von vernichtenden Brandkatastrophen, die mangels eines Brandschutzes bzw. aufgrund eines inadäquaten Schutzes zustande kamen und in der Lage waren, ganze Stadtviertel zu eliminieren.
Brandschutz befasst sich im Wesentlichen mit drei Aspekten. Zum einen geht es um die Erkenntnis, dass ein Brand in Gange ist. Der nächste Punkt behandelt die Begrenzung des Schadens und nicht zuletzt geht es um ein Löschen des ausgebrochenen Brandes. Früher waren Nachtwächter in den Städten angestellt oder eine Person bewachte das Lagerfeuer. Auch Kirchenglocken fungierten als Brandschutzvorrichtung. Heute fasst die BMA all diese Aspekte zusammen.
Mit der Absicht, der Gefahr von Personen, Sach- sowie Versicherungsschäden entgegenzuwirken, kommt es zur Verbauung einer BMA in Objekten, die ein Risiko bergen. In privaten Räumlichkeiten kann eine eigenständige Rauchwarnmeldeanalage dem Zweck dienlich sein. Zeit ist der wesentliche Faktor, auf den es beim Brandschutz ankommt. Nur wenn die Ursache des Brandes, die Temperaturkurve (in Abbildung 1 ersichtlich) sowie die Phasen des Brandes beobachtet werden, können sich in Gefahr befindliche Personen gerettet und kann der Schaden verkleinert werden (siehe Abbildung 2). Mithilfe einer BMA kann der Brand in Sekunden ausfindig gemacht und gemeldet werden. Gleichzeitig kann eine Rettungskette in Gang gesetzt werden.

Aufbau einer Brandmeldeanlage

In einer BMA sind zentrale sowie dezentrale Bestandteile verbaut. Die BMZ kann als Gehirn der BMA betrachtet werden. Sie erhält sämtliche Daten und reagiert auf deren Grundlage.3 handelt es sich um größere Objekte, so können auch mehrere Zentralen verbaut sein, dies hängt von den Herstellern sowie von den Rahmenbedingungen ab. Eine davon ist immer die Hauptzentrale.4
Auch für die Feuerwehr bildet die BZW die hauptsächliche Anlaufstelle. Daneben ist jener Ort wichtig für die Feuerwehr, an dem das Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) verbaut ist. Dieses setzt sich zusammen aus dem Feuerwehranzeigetableau (FAT), dem Feuerwehrbedienfeld (FBF) sowie den Feuerwehr-Laufkarten.
Die Anordnung der Brandmelder erfolgt ringförmig. Dies soll es ermöglichen, im Falle eines Ausfalls weiterhin sicherzustellen, dass eine Überwachung erfolgt. Kommt es zu einer Störung in einer Ringleitung, so hat eine Brandwache den entsprechenden Bereich zu überprüfen.
Des Weiteren ist es notwendig, dass die BMA über eine Stromversorgung verfügt, die stets läuft und daher als unterbrechungsfrei zu bezeichnen ist (USV). So soll auch kein Netzausfall die Funktionstüchtigkeit der BMA gefährden. Üblicherweise erfolgt dies mithilfe von Akkumulatoren.

„Wenn die Anlage auf Störungen überwacht wird und die Instandsetzung innerhalb von 24 Stunden erfolgt, genügt eine Überbrückungszeit von 30 Stunden. Ist dies nicht gewährleistet, muss die Überbrückungszeit der Sicherheitsstromversorgung auf 72 Stunden erhöht werden.“5

Funktionen einer Brandmeldeanlage

Eine Brandmeldeanlage hat im Wesentlichen die folgenden sechs Funktionen auszuüben: Sie hat dafür zu sorgen, dass ein Brand so rasch wie möglich registriert wird, dann muss sie Hilfe rufen, gefährdete Personen informieren, Brandschutzeinrichtungen ansteuern, der Feuerwehr den schnellstmöglichen Zugang gewähren und ihr die besten Informationen zur Lokalisation des Brandes und zu seinem Angriffsweg liefern.

Frühzeitige Branderkennung

Bei einem automatischen Brandmelder handelt es sich um einen Brandmelder, die keiner händischen Auslösung durch den Menschen bedürfen. Es hängt vom jeweiligen Sensortypen und von der Wirkungsweise ab, inwieweit dieser Brände aus sich selbst heraus registrieren kann und in Folge weitere Alarmierungsschritte einleiten kann. Abhängig von Gefährdungsweise bzw. je nachdem, wie der Anwendungsbereich gestaltet ist, gilt es, Melder einzubauen, die über eine adäquate Sensorik verfügen. So soll verhindert werden, dass Fehlalarme ausgelöst werden und das Schutzziel wird verfolgt.
Folgende automatische Brandmelder lassen sich voneinander unterscheiden:

optische Melder
thermische Melder
optisch-thermische Multisensor-Melder
optisch-thermische Gas-Multisensormelder
Ionisationsrauchmelder
Flammenmelder
Sondermelder

Bei den nicht-automatischen Brandmelder handelt es sich vorwiegend um händische Feuermelder. Sie verfügen über eine rote Schutzhülle. Indem eine Taste gedrückt wird, kommt es zu einer Alarmierung. Eine Glasscheibe verdeckt den Schalter, damit keine missbräuchliche Verwendung stattfindet und um den Melder vor Witterung sowie zufälligen Berührungen zu schützen. Es gibt auch gelbe Handmelder, die Feuerlöschanlagen starten. Des Weiteren existieren orangene Handfeuermelder, die dazu dienen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zu initiieren.

Alarmierung der Hilfe leistenden Stelle

Eine Übertragungseinrichtung (ÜE) sorgt dafür, dass Hilfe geholt wird. Das heißt, im Normalfall wird die Feuerwehr informiert. Eine Aufschaltung geht meist mit zwischengeschalteten Konzessionären vonstatten.7 Die Verbindung der ÜE kommt auf zwei Wegen zustande. Zum einen geht es um die Redundanz, falls der erst gewählte Weg nicht möglich ist. ÜEs, die mit dem integrierten Sprach- und Datennetz (ISDN) verknüpft sind, werden der Reihe nach in Deutschland ersetzt. Grund dafür ist, dass die ISDN-Versorgung mit dem Jahr 2018 aufgehoben wurde.

Alarmierung von gefährdeten Personen

Die potenziell gefährdeten Personen werden über akustische Signale verständigt. Diese können in die Brandmelder eingebaut sein. Es hängt vom Brandschutzkonzept (BSK) ab, ob noch eine weitere Sprachalarmierungsanlage (SAA) notwendig ist. Der Alarmschall-Pegel sollte über 65 dB (A) liegen, dabei sollte darauf geachtet werden, dass er 10 dB (A) des Umgebungsschallpegels übersteigt. Zudem muss die SAA sprachverständlich sein – dies wird messtechnisch überprüft.8 Es ist auch möglich, eine visuelle Alarmierung via Blitzleuchten zu realisieren.

Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen

Gut ausgestattete BMAs sind in der Lage, sowohl die FW zu informieren und Brände zu registrieren als auch diverse Brandschutzeinrichtungen zum Laufen zu bringen. In großen Objekten werden nicht alle Einrichtungen zugleich benötigt. Es kommt darauf an, wo das Feuer ausbricht, welche Einrichtungen aktiviert werden müssen. Je nach Verlauf des Feuers können die weiteren Brandschutzeinrichtungen nach und nach eingeschalten werden.9 Bei mehrstöckigen Objekten wird so das Risiko verhindert, dass sämtliche Personen auf die Fluchtwege zulaufen. So wird Verletzungen vorgebeugt, die im Zuge der Panik entstehen könnten.

Zu den Brandschutzeinrichtungen zählen:

RWAs
Sprinkler- und Gaslöschanlagen
Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
Brandschutzklappen

Des Weiteren ist es möglich, zusätzliche Ansteuerungen in der Brandfallmatrix einzuspeichern. So können Lüftungsanlagen ausgeschalten oder Lifte geräumt werden.

Informationslieferung und gewaltfreier Zugang für die Feuerwehr

Die FW bekommt via FAT Daten über die Lokalisation des Feuers sowie den Zeitpunkt der Auslösung. Anhand der Feuerwehrlaufkarte der Melder-Gruppe kann sie sich im Objekt zurechtfinden. Das FAT zeigt sowohl die erste als auch die abschließenden Brandmeldung an. Das FBF ermöglicht es der FW, einen akustischen Alarm, die Übertragung zur Hilfe leistenden Stelle sowie die Brandschutzeinrichtungen auszuschalten. Wurde das Feuer besiegt, so kann über das FBF die BMA zurückgestellt werden.

Vom FSD erhält die FW die notwendigen Objektschlüssel. Mit diesen kann überall Zugang erlangt werden. Sollte die FW alarmiert werden, obwohl von der BMA kein Feuer ausgelöst wurde, so bleibt das FSD geschlossen. In diesem Falle dient das Freischaltelement (FSE) der FW zur händischen Auslösung eines Brandalarms. Die FW erhält in Folge Zugang zum FSD.10

Normen und Richtlinien

DIN VDE 0833

In der DIN VDE 0833 sind vier Komponenten integriert:
allgemeine Festlegungen
Festlegungen, die Brandmeldeanlagen betreffen
Festlegungen im Hinblick auf Einbruch- sowie Überfallmeldeanlagen sowie
Festlegungen für Sprachalarmierungsanlagen im Falle eines Brandes.

Bei BMAs sind alle Teile bis auf den dritten relevant. Dies ist dann der Fall, wenn sich eine SAA zusammen mit der BMA in Planung befindet.

Im ersten Teil der VDE 0833 geht es um die Konzeption, Inbetriebnahme, Ergänzung, Modifizierung sowie um den laufenden Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen (GMA). Im zweiten Teil wird die gleiche Thematik behandelt, allerdings nur in Bezug auf BMAs.

DIN 14675

Gleich wie in den DIN VDE 0833-1 sowie -2 wird in der DIN 14675 die fachgerechte Installation und der adäquate Betrieb von BMAs formuliert. Eine andere Bezeichnung ist „Feuerwehrnorm“. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in ihr Anforderungen definiert sind, die die Feuerwehr betreffen und die sich auf die automatische Alarm-Weiterleitung, den Einbau des FBFs, des FATs sowie zusätzlicher Feuerwehrperipherien bezieht.

Die technischen Anschlussbedingungen für BMA (TAB) enthalten die jeweiligen technischen Anschlussbedingungen für die lokale FW. Dies ist der Fall, da sich je nach Ort unterschiedliche Gegebenheiten ergeben – in einem Dorf wird womöglich eine grüne Blitzleuchte gefordert und in einem anderen wird eine bernsteinfarbene Farbe gewünscht.

2.4.3 Weitere Normen und Richtlinien

Auch aus der Art des Objektes und aus dem jeweiligen Land ergeben sich zusätzliche Normen, an die man sich halten muss. Einige Beispiele dafür seien im Folgenden genannt:
EN 54-Brandmeldeanlagen
Musterbauordnung (MBO)
DIN 14661 (Norm für das FBF)
VDS 2095 (VDS-Richtlinie für automatische BMA)
MKhBauVO (Muster für die Krankenhausbauverordnung)

Sonderbauten
Unter einem Sonderbau fasst man nach §2 Absatz 4 der MBO ein Bauobjekt, das sich in seiner Art oder in der Nutzung hervorhebt. Sonderbauten sind etwa:
Hochhäuser (sämtliche Gebäude, bei denen zwischen dem Fußboden eines Aufenthaltsraumes und der Geländeoberfläche mindestens 22 Meter liegen)
Bauobjekte, die über 30 Meter hoch sind
Gebäude, die über ein größtes Geschoss mit mehr als 1600 m² Grundfläche verfügen (Wohngebäude und Garagen sind hier ausgenommen)
Verkaufsflächen (Räumlichkeiten, die dem Verkauf sowie dem Laden dienen und die größer als 800m² sind)
Beherbergungsbetriebe (mit mind. zwölf Betten)
Schulen, Hochschulen etc.

Des Weiteren gelten Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen als Sonderbauten. In Nordrhein-Westfalen gibt es neben der LBO (Landesbauordnung) noch die Sonderbauverordnung (SBauVO) zu beachten. Diese beiden regeln Betrieb und Errichtung von Sonderbauten.

Arten von Sonderbauten

Bei den Sonderbauten wird unterschieden nach geregelten sowie ungeregelten Sonderbauten. Das Krankenhaus fällt in die Kategorie „ungeregelter Sonderbau“. Des Weiteren existieren besondere Bauten. Hierbei handelt es sich um Garagen oder um Holzgebäude, die in Bezug auf die Brandgefahr riskant sind. So gibt es bei diesen Bauten spezielle Verordnungen bzw. Richtlinien – bei Garagen gilt es beispielsweise die Garagenverordnung zu beachten.

Geregelte Sonderbauten

Hierbei handelt es sich um Sonderbauten, die auf Sonderbauverordnungen verweisen können. Neben den der MBO entnommenen Anforderungen an den Brandschutz gilt es zusätzliche Brandschutzanforderungen zu beachten, die die SBauVO enthält. Es gibt auch Erleichterungen, wenn Anforderungen der MBO nicht erforderlich sind, da das Sondergebäude über eine spezifische Art sowie Nutzung von Räumen oder baulichen Anlagen verfügt.11
Unter geregelte Sonderbauten fallen:
Hochhäuser
Versammlungsstätten
Verkaufsflächen über 2000 m² samt Ladenstraßen
Beherbergungsbetriebe, die mehr als zwölf Betten haben
Schulen, Hochschulen etc.

Ungeregelte Sonderbauten

Die jeweiligen Anforderungen oder Erleichterungen für Sonderbauten, die sich auf keine Sonderbauvorschriften nach §51 MBO berufen, sind im BSK oder Brandschutznachweis niedergeschrieben. Es kann notwendig sein, dass eine gesonderte Risikobetrachtung vorgenommen werden muss, etwa im Hinblick auf potenzielle Entzündungsherde, Brandlasten sowie Gefahren für Nutzer und Personengruppen. Unter die ungeregelten Sonderbauten fallen die folgenden Gebäude:
Bauten mit über 30 Metern Höhe
Gebäude mit einem größten Geschoss mit mind. 1600 m² Grundfläche (ohne Wohngebäude oder Garagen)
Verkaufsflächen sowie Ladenstraßen, die auf über 800 m² Fläche kommen
Krankenhäuser im Bundesland Nordrhein-Westfalen

Ab dem 1. Januar 2010 gilt die nordrhein-westfälische Kranhenhausbauverordnung (KhBauVO) nicht mehr.12 Daher fallen Krankenhäuser, Heime sowie weitere Einrichtung, die der Unterbringung und Pflege von Personen dienen, nunmehr in die Kategorie der ungeregelten Sonderbauten.

Brandschutz im Krankenhaus

Bei einem Krankenhaus stellt sich die Evakuierung im Brandfall als spezielle Schwierigkeit dar. Es gilt diverse Parameter zu beachten, etwa sich im Gange befindliche Operationen. Des Weiteren muss darauf geachtet werden, unnötige Evakuierungen von Schwerkranken zu verhindern. Es sollte sichergestellt werden, dass lebenserhaltende Maßnahmen fortgesetzt werden. Die BMA muss mit anderen Systemen verknüpft sein, damit die bestmögliche Informationsweiterleitung funktioniert. Im Schwesternzimmer sollten die Daten zum Brandort visualisiert werden, damit eine adäquate Reaktion erfolgen kann. Bei den Durchsagen und Warnmeldungen sollte ein Augenmerk daraufgelegt werden, dass diese in mehreren Sprachen stattfinden.

Die drei Säulen des Brandschutzes

In obiger Abbildung werden die drei Säulen ersichtlich, auf denen der Brandschutz beruht: Zum einen geht es um den baulichen Brandschutz. Dieser trägt das größte Gewicht, es geht um die Errichtung von Brandabschnitten, um einen Rettungswegeplan, um eine externe Gebäude-Erschließung mit Löschwasser sowie um zusätzliche Maßnahmen, die dem Brandschutz dienen und die baulich umgesetzt werden können. Zu beachten gilt es folgende Parameter: das Brandverhalten von Baustoffen, den Feuerwiderstand der Bauteile und die Konzeption und Fertigstellung adäquater Fluchtwege für Mensch und Tier.

Sämtliche technischen Einrichtungen, die für die Vermeidung, Registrierung, Eliminierung von Bränden sowie zur Rauchfreihaltung installiert wurden und die der FW behilflich sind, zählen zum anlagentechnischen Brandschutz. Wesentlich ist die BMA.

Neben den baulichen und anlagentechnischen Brandschutzerfordernissen ist auch der organisatorische Brandschutz Aufgabe des Betreibers. Das bedeutet, dass darauf geachtet werden muss, dass die Brandschutzordnung erstellt und beachtet wird. Des Weiteren müssen Löschgeräte regelmäßig gewartet werden und der richtige Umgang mit ihnen muss vertraut sein. Zudem sind Rettungs- und Fluchtwege kenntlich zu machen. Nicht zu vergessen ist die stete Einweisung des Personals und der Nutzer, damit diese sich über ihre Aufgaben im Klaren sind.

Konzeption und Planung einer BMA im Krankenhaus
Folgende Abbildung zeigt den Grundrissplan des Erdgeschosses der Klinik Siloah in Hannover. Sie soll dazu dienen, ein Exempel für die BMA-Planung abzugeben.

Brandmelde- und Alarmierungskonzept

Das Brandmelde- und Alarmierungskonzept bildet die Basis, um das Projekt zu starten. In ihm ist die Aufgabenstellung der BMA enthalten. Inhalt sind Anforderungen an die BSKs, rechtliche Rahmenbedingungen, Anliegen des Auftraggebers sowie der Versicherungsvertrag. Eine Verfassung des Konzepts findet nach DIN 14675 statt. Es ist wichtig, dass es vor der Planung eine Koordination mit dem Auftraggeber gibt. Des Weiteren kann es nötig sein, zusätzliche Akteure wie den Brandschutzingenieur oder den Versicherer in die Überlegungen mit hin einzuholen. Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation sämtlicher Geschehnisse.
Schutzziele

„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brand- ausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen.“17
Die Schutzziele variieren je nach Nutzung und Art des Gebäudes. Im Falle des Krankenhauses steht der Personenschutz über sämtlichen anderen Schutzzielen. Handelt es sich beispielsweise um ein Rechenzentrum, so wird das primäre Schutzziel sein, die Technik und die Daten zu bewahren.
Man muss differenzieren, ob die BMA dem privaten Schutzbedürfnis eines Betreibers dient, ob sie einer baubehördlichen Auflage entspringt oder ob sie aus einer Klausel des Versicherungsvertrages entstammt. So kann gleichzeitig festgemacht werden, wie umfangreich und auf welche Weise die Kontrolle des Objekts vonstattengehen soll.

Schutzumfang

Von der DIN 14675 werden vier Kontrollinstanzen festgelegt:

Vollschutz
Teilschutz
Schutz der Fluchtwege
Einrichtungsschutz Vollschutz:
Vollschutz meint die Überwachung sämtlicher Bereiche und Räumlichkeiten eines Gebäudes über automatische Brandmelder. Inkludiert sind auch Zwischendecken, -böden, Kanäle, Schächte, Be- sowie Entlüftungsanlagen. Exkludiert sind Räume, die lediglich über eine geringe oder über gar keine Brandlast verfügen. Die Betreiber können sich jedoch freiwillig dazu entschließen, auch in diesen Räumlichkeiten Überwachungseinrichtungen zu installieren. So sind Wasch- und Toilettenanlagen sowie Laderampen im Freien Einrichtungen, die üblicherweise keiner Überwachung bedürfen.

Teilschutz:

Man nimmt hier eine Unterteilung in überwachte und nicht überwachte Bereiche vor. Bei den überwachten Bereichen wird wie im vorherigen Teil beschrieben vorgegangen. Teilschutz wird geleistet, wenn nur spezielle Bereiche eines Gebäudes einer Überwachung bedürfen. Es gilt, den überwachten und den nicht überwachten Bereich mittels feuerbeständiger Wand oder Decke voneinander abzugrenzen.
Schutz der Fluchtwege:

In dieser Kategorie herrscht das niedrigste Sicherheitsniveau und somit sind auch die Anforderungen an diese Art von Überwachung sehr gering. Es werden nur Treppenräume und Flure sowie an Fluchtwege angrenzende Räumlichkeiten (etwa Archive, Lager, Technikräume) überwacht, da hier potenzielle Brände nicht zeitgerecht entdeckt werden können.
Einrichtungsschutz:

Zuletzt gibt es noch den Schutz von hochwertigen Gütern oder technischen Anlagen, die nur selten vorhanden sind. Der Einrichtungsschutz übertrifft somit die grundlegenden Schutzziele des baulichen Brandschutzes.

Brandschutzkonzept

Das BSK besteht aus einzelnen Maßnahmen, die sich mit der baulichen und mit der rechtlichen Lage eines Objektes beschäftigen. Für jedes Gebäudeobjekt wird ein spezielles BSK entworfen. Es ist möglich, dass man sich dabei von baurechtlichen Anforderungen entfernt oder besonders auf die spezifische Nutzung oder Art des Objektes eingeht. In jedem Fall hat das BSK dafür Sorge zu tragen, dass den potenziellen Brandrisiken mithilfe des präventiven und des abwehrenden Brandschutzes entgegengetreten wird. Das gewollte Schutzziel soll so ökonomisch gewährleistet werden.

Es ist notwendig, dass der jeweilige Fachplaner oder Ingenieur, der für die Erstellung des BSKs zuständig ist, eng mit den zuständigen Stellen kooperiert. Nur so können sämtliche Bedürfnisse und Anforderungen der Beteiligten erfüllt werden. Vom Objektbetreiber wird das BSK als Basis verwendet, anhand dessen die Planung und Nutzung des Objekts vorangetrieben wird.

Planung
Die Planung wird anhand detaillierter Ausführungsunterlagen vorgenommen. Sie fußen auf einem Brandmeldesystem, das DIN EN 54-13-konform ist. Folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden:
Schutzumfang und -ziel
Melder-Auswahl; es muss gewährleistet sein, dass ein Brand in jedem Fall registriert und an die BMZ weitergeleitet wird. Des Weiteren sollte beachtet werden, dass Falschalarme möglichst vermieden werden.
Standorte von automatischen und Handmeldern
Alarmierung gefährdeter Personen
Kontrolle von Zwischendecken und -böden (bei Erfüllung mehrerer Bedingungen ist die Überwachung obsolet)
Kontrolle der Treppenhäuser
Steuerungen, die es im Falle eines Brandes zu tätigen gilt
Örtlichkeiten von BMZ und der FW-Peripherie
Energieversorgung der BMA und ihrer weiteren Bestandteile (so braucht der Sondermelder-Koppler der Firma Esser eine externe Spannungsversorgung)
Festlegung der Meldebereiche und -gruppen

Schutzumfang und Schutzziel

In einem Krankenhaus muss vorwiegend darauf geachtet werden, dass der Personenschutz gewährleistet ist. Es ist davon auszugehen, dass die Patienten physisch oder / und psychisch labil sowie hilfebedürftig sind.

Im Falle des Krankenhauses Siloah in Hannover sollte ein Vollschutz gewählt werden, da vorwiegend die sich im Gebäude befindlichen Personen geschützt werden müssen. Vor allem jene Menschen, die nicht uneingeschränkt gehen können, müssen speziell geschützt werden. Kommt es zu einem Brand, so gilt es, diesen so rasch wir möglich zu registrieren und weiterzuleiten. So können sämtliche gefährdeten Personen das Gebäude sicher verlassen.

Auswahl der Melder

Sämtliche BMA-Melder sind in einer Ringleitung verlegt. So ist sichergestellt, dass im Falle einer Unterbrechung des Ringes die Kontrolle aufrecht bleibt.
Physiotherapie

In den Räumen, in denen die Physiotherapie angeboten wird, sind O²T-Multisensormelder angebracht. Dies ist dann der Fall, wenn in diesen Räumlichkeiten keine spezielle Nutzung stattfindet oder wenn sich keine spezifischen technischen Geräte darin befinden. Diese O²T-Multisensormelder können nur einen Raum bewachen, der kleiner als 80 m² ist. Die Decke darf eine Höhe von zwölf Metern nicht überschreiten, somit scheiden Büroräumlichkeiten und Behandlungszimmer aus.
Im großen Physioraum, in dem sich die Sportgeräte befinden, findet die Überwachung über mehrere O²T-Multisensormelder statt.
Speisenversorgung

In dem Bereich der Küche, der der Versorgung der Patienten mit Speisen dient, kommen Thermodifferentialmelder über den Spülmaschinen, Öfen und Wärmebehältern zur Anwendung. Dort, wo tagtäglich Speisen zubereitet werden, kommen Wärmestabmelder zum Einsatz. So kann verhindert werden, dass verschmutzte Thermodifferentialmelder des Öfteren gewechselt werden müssen.
Bei Tiefkühllagern kann in Abstimmung mit dem BSK eine Ausnahme von der Überwachung gemacht werden, da eine solche sowohl ökonomisch als auch technisch schwierig gestaltet ist. Die punktförmigen Rauchmelder, die im Alltag häufig Verwendung finden, kommen mit den tiefen Temperaturen nicht zurecht. Deswegen müsste man auf spezielle Melder bzw. auf ein RAS zurückgreifen. Bei speziellen Meldern gilt zu beachten, dass eine Zweimelder-Abhängigkeit installiert wird, und zwar aus dem Grund, dass es aufgrund von Nebel in den Tiefkühllagern zu Fehlalarmen kommen kann. Dem Betreiber obliegt die Entscheidung diesbezüglich.

Areale, die nicht speziell genutzt werden, werden mittels O²T-Multisensormeldern kontrolliert. Im großen Mensabereich, in den auch das Sitzareal inkludiert ist, kommen Linearrauchmelder (LRM) zum Einsatz. Dies rührt daher, dass die breite Installation von O²T-Multisensormeldern mit hohen ökonomischen Kosten einhergeht.

Funktionsdiagnostik

In der Funktionsdiagnostik sind vor allem Behandlungsräume sowie Wartebereiche zu finden. Die Überwachung findet mittels O²T-Multisensormeldern statt.
Radiologie

Behandlungsräume, in denen sich große radiologische Geräte befinden, bedürfen einer außergewöhnlich starken Überwachung. Kommt es zu einem Brand in diesen Räumlichkeiten, können daraus hohe Sachschäden resultieren. Des Weiteren können die Geräte selber die Ursache für weiterführende Schäden sein, da radiologische Geräte des Öfteren bereits älter sind und daher die Gefahr für eine Fehlfunktion groß ist.18

Als Folge des baulichen Brandschutzes kann mit brandhemmenden oder -verzögernden Baustoffen die Verbreitung eines internen Brandes bzw. auch das Eindringen eines externen Brandes hinausgeschoben werden.
Shops

Auch Verkaufsflächen werden mit O²T-Multisensormeldern versehen. Zusätzlich kommt es zur Installation von Handmeldern, die sich an den Ein- und an den Ausgängen des Shops befinden.

Tagesklinik

Da in der Tagesklinik der Bedarf nach speziellen Brandmeldern nicht gegeben ist, wird auf O²T-Multisensormelder zurückgegriffen.
Schulung

Aufgrund der Tatsache, dass sich in den Schulungsräumlichkeiten auch Technikräume befinden, wird hier eine großflächige Überwachung empfohlen. Grund dafür ist, dass von den vielen elektrischen Geräten eine hohe Brandgefahr ausgeht.
„Elektrizität ist mit 31 % nach wie vor generell die Brandursache Nummer eins, ge- folgt von menschlichem Fehlverhalten (21 %, Quelle: IFS-Ursachenstatistik Brand- schäden 2017).“

Aufnahme- und Untersuchungszentrum

Da im Aufnahme- und Untersuchungszentrum keine speziellen Brandmelder erforderlich sind, werden O²T-Multisensormelder verwendet.
Notaufnahme

In den Räumlichkeiten der Notaufnahme ist je ein OTG-Multisensormelder vorgesehen. Dieser kann sowohl Rauch, Wärme als auch Gas wahrnehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass schwache Patienten nicht von Kohlenmonoxid erwischt werden.
Aufnahmestation

In der Aufnahmestation kommen O²T-Multisensormelder zum Einsatz, da es hier keine spezifische Brandgefährdung gibt.
Flure

Die Flure werden ebenso mit O²T-Multisensormeldern überwacht. Am Ende eines jeden Flurs befinden sich Handmelder.
Empfangshalle

In der großen Empfangshalle, die über verglaste Fronten verfügt, kommen LRMs zum Einsatz. Tritt der Brandfall ein, so werden Rauch und Wärme über die RWAs in die Glasfronten abgeleitet.
Treppenhäuser

Im Falle, dass das kleinste lichte Öffnungsmaß im Treppenraum über einen halben Meter groß ist und die Höhe zwölf Meter nicht überschreitet, können die handelsüblichen O²T-Multisensormelder eingesetzt werden. Ist die Öffnung keinen halben Meter groß, so gilt es, jeden einzelnen Treppenabsatz mit einem O²T-Multisensormelder auszustatten. Im Treppenhaus kann ein RWA angebracht sein mit dem Zweck, im Brandfall Rauch und Wärme abzuleiten. Auch eine Rauchschutzdruckanlage (RDA) ist im Treppenraum denkbar. Dabei wird im Brandfall ein Überdruck erzeugt, der dafür Sorge trägt, dass bei einer Türöffnung kein Rauch ins Treppenhaus gelangt.

Sanitäre Einrichtungen

In den sanitären Anlagen ist kein Brandschutz erforderlich. Wünscht dies jedoch der Betreiber, so können auch hier entsprechende Melder eingesetzt werden. Mittels akustischer Signale werden die Personen im Brandfall alarmiert.
Zwischendecken und -böden

Bei den Zwischendecken (ZWD) und -böden (bzw. Doppelböden = DB) werden bei einer Brandlast über 25 𝑀𝐽/m² O²T-Multisensormelder verwendet. Diese kommen auch zum Einsatz, wenn ihre Größe 20 Zentimeter übersteigt. Auf Betreiberwunsch hin können natürlich sämtliche ZWDs und DBs mit einem Brandschutz ausgestattet werden. Die FW hat in diesem Fall keinen Einblick in diese Melder, daher sind sie entsprechend zu kennzeichnen. Dafür werden Melder-Parallelanzeigen (MPA) hergenommen. Sie senden im Falle eines Brandes ein optisches Signal. Des Weiteren befinden sich Brandmelder-Schilder an den Decken- und Bodenplatten, die mit einem Melder ausgestattet sind.

Anordnung der automatischen Melder und der Handmelder

An sämtlichen Flucht- und Rettungswegen sind Handmelder angebracht. Auch vor und hinter dem Treppenraum-Zugang befinden sich Handmelder. Da auf ältere oder schwächere Personen Rücksicht genommen wird, gibt es auch vor den Treppenräumen manuelle Brandmelde-Möglichkeiten, damit das Hindernis der schweren Tür zu den Treppenräumen einer Meldung nicht im Wege steht.

Wie die automatischen Melder angeordnet sind, hängt mit dem Raum zusammen, in dem sie sich befinden. Ist die Deckenhöhe größer, so sollten die Abstände zwischen den Meldern größer sein.

Alarmierung der gefährdeten Personen

In jedem Raum, der für Personen zugänglich ist, gibt es einen Melder, der akustische Warnsignale von sich geben kann. Je nachdem, wo es zum Brand kommt, wird der Melder aktiviert und liefert den gefährdeten Personen einen zusätzlichen Alarm. Sowohl in den Treppenräumen als auch in den größeren Bereichen wie Shops, der Mensa und der Empfangshalle kommen akustische Signalgeber zum Einsatz. So ist es möglich, auch große Areale mit einem Alarm zu versorgen.

Damit Operationen nicht gestört werden, kommen hier optische Signalgeber zum Einsatz. Die Aufenthaltsräumlichkeiten der Pflegekräfte sind mit abgesetzten Bedienteilen versehen. Sie geben dem Personal Hinweise zur Lokalisation des Brandes. So sind diese in der Lage, sofort zu handeln.
Auch außerhalb des Objektes setzt man auf optische Signalgeber. Der Grund dafür liegt darin, keine Personen dazu zu verleiten, das gefährdete Objekt zu betreten.
Der Alarm soll in Sektoren erfolgen. Damit soll verhindert werde, dass sämtliche Sirenen gleichzeitig losgehen. So können die einzelnen Sektoren adäquat evakuiert werden. Zuerst kommen die akut gefährdeten Personen an die Reihe, es folgen die anderen nach und nach. Das Krankenhaus ist in jedem einzelnen Geschoss in vier Sektoren unterteilt. Sie üben einen Einfluss auf die Brandfallsteuerung aus.

Standort der BMZ und der FW-Peripherie

BMZ samt der dazugehörigen FW-Peripherie (FBF, FAT, FSE sowie FSD) sollten sich in Eingangsnähe befinden. So kann die FW im Brandfall gleich relevante Daten erheben.
Dafür bietet sich eine Räumlichkeit an, die sich in der Empfangshalle befindet. Bei den Eingängen zur Notaufnahme besteht die Gefahr, sich gegenseitig zu blockieren.

Brandfallsteuerung

Dadurch, dass die Unterteilung des Krankenhauses in vier Sektoren erfolgt ist, ist es möglich, die RWAs, Lüftungsanlage, Musikabschaltungen etc. lokal automatisch zu steuern.
Im Falle einer statischen Brandfallsteuerung kommt es zur Festsetzung einer Brandfallhaltestelle im Aufzug. Dadurch hält der Aufzug im Brandfall stets an dieser Haltestelle an. Aufgrund der dynamischen Brandfallsteuerung der sich im Brandsektor befindlichen Lifte wird verhindert, dass die Aufzüge sich in ein Geschoss bewegen, das mit Rauch gefüllt ist und dort halten. Automatische Melder in jedem Geschoss ermöglichen es, der BMA weiterzuleiten, wo kein Rauch zu bemerken ist. Man sollte die Brandfallsteuerung der Lifte in Kooperation mit der FW sowie mit dem Betreiber im BSK definieren. Im Krankenhaus muss nämlich auf immobile Personen Rücksicht genommen werden. Man könnte in Betracht ziehen, die Lifte und die dazugehörigen Schächte optimaler zu schützen, damit sie auch im Brandfall funktionieren und dazu dienen, bei den Flucht- und Rettungswegen behilflich zu sein.

Zur Aktivierung der sich in der Empfangshalle befindlichen RWAs kommt es entweder durch die händische Auslösung via Handmelder oder automatisch über einen Melder in der Nähe der Empfangshalle.

Energieversorgung

Die BMA funktioniert mit 230 V. Abhängig vom Hersteller und vom Anlagentyp kommt es zu einer Hinunterregelung auf die Betriebsspannung innerhalb der BMZ. Bereits in Abschnitt 2.2 dieser Arbeit wurde erwähnt, dass eine USV notwendig ist, die im Falle eines Stromausfalls mehr als 30 Stunden lang die BMA samt ihrer Bestandteile betreiben kann. Akkumulatoren innerhalb der BMZ sorgen dafür, dass dies klappt.

Definierung von Meldebereichen und Meldergruppen

Meldebereich

Beim Meldebereich handelt es sich um einen Teil des kontrollierten Sicherungsareals. Bei einem Sicherungsbereich über 1600 m² arbeiten verschiedene Meldebereiche. Es gibt diverse Melder-Gruppen, die sich innerhalb eines Meldebereichs befinden.
Meldergruppen

Die untenstehende Abbildung zeigt eine beispielhafte Programmierung. Sie ist in der Software Tools8000 für die Esser-BMA erstellt worden. Hier sind die Handmelder eine eigene Melder-Gruppe. In Abbildung 6 sind sie als Druckknopfmelder (DKM) festgelegt. Die LRM im Mensa-Areal sind an Koppler angeknüpft. Sie bilden ihre eigene Meldegruppe, ebenso wie der Koppler. Melder der ZWD und jene im DB sollten ebenso eine eigene Melder-Gruppe bilden.
Eine jede Melder-Gruppe erhält eine Laufkarte, vorausgesetzt, die Gruppen bestehen aus Meldern (Koppler allein genügen hier nicht, außer der Betreiber bzw. Instandhalter der BMA hat andere Vorstellungen). Anhand dieser Laufkarten kann die FW die Lokalisation der Melder innerhalb der Melder-Gruppe sehen.

Fazit
In der Projektarbeit wurde ersichtlich, dass eine BMA-Konzeption, die sich lediglich auf rechtliche Grundlagen und den Grundriss eines Gebäudes stützt, eine Herausforderung darstellt. Um planen zu können, muss es ein BSK geben, an dem sämtlichen Beteiligten partizipiert haben. Vor allem im Hinblick auf den ungeregelten Sonderbau Krankenhaus gilt es, auf einen geschulten und erfahrenen Fachplaner zu setzen, der mit sämtlichen Spezifika und Risiken vertraut ist, die mit einem Krankenhaus einhergehen.

6 Kritische Diskussion

Bei der Planung und Konzeption einer BMA sollte darauf geachtet werden, die Aufgaben auf mehrere Personen zu verteilen. So sollte auch die Meinung eines Instandhalters gehört werden, da sie es sind, die bei Fertigstellung des Projekts mit Problemen bei den Meldern zu kämpfen haben werden.

7 Ausblick und weiterer Untersuchungsbedarf

Es konnte in dieser Arbeit nicht geklärt werden, wie mit Intensivpatienten oder mit immobilen Patienten umgegangen werden soll. Sie müssen im Brandfall samt ihren Betten aus dem Krankenhaus evakuiert werden, doch der bestmögliche Weg dafür und auf welche Art und Weise, das muss noch untersucht werden.

Das Zusammenwirken von Brand- und Arbeitsschutz

Die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Brand- bzw. Arbeitsschutzes unterscheiden sich. Geht es um die Bewertung der rechtmäßigen Bauweise eines Gebäudes, das Arbeitsplätze beherbergt – wie zum Beispiel eine Verkaufsstätte – konkurrieren Brandschutzvorschriften unter Umständen mit arbeitsschutzrechtlichen Normen. Deshalb ist zu klären, ob Vorschriften des Brandschutzes im Widerspruch zu solchen des Arbeitsschutzes stehen oder ob sie sich sinnvoll ergänzen.

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  1. Aufbau des deutschen Rechtssystems
    Das Rechtssystem der Bundesrepublik lässt sich grob in das Privatrecht und das öffentliche Recht unterteilen, wobei die einzelnen Teilbereiche in einer Wechselbeziehung zu einander stehen. Während baurechtliche Vorschriften überwiegend dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind, findet man arbeitsrechtliche Regelungen sowohl in privatrechtlichen (z.B. BGB) als auch in öffentlich-rechtlichen Gesetzestexten (z.B. ArbSchG, ArbStättV). Obwohl das Arbeitsrecht in vielen Bereichen dem Privatrecht zugeordnet wird (z.B. Arbeitsvertragsrecht), wird es gleichzeitig wesentlich von öffentlich-rechtlichen Vorschriften beeinflusst.

Für den Fall divergierender Regelungen lässt sich das Verhältnis dieser anhand der Normenpyramide veranschaulichen: An oberster Stelle steht das Recht der Europäischen Union. Dem folgt das Bundesrecht, innerhalb dessen förmliche Gesetze (z.B. ArbSchG) über Rechtsverordnungen (z.B. ArbStättV) stehen. Auf unterster Ebene steht das jeweilige Landesrecht der Bundesländer (z.B. BauO). [1]

  1. Vorschriften des Brand- und Arbeitsschutzrechts
    Die gesetzlichen Regelungen zum Brand- und Arbeitsschutz, die für die Errichtung und den Betrieb einer Verkaufsstätte relevant sind, befinden sich in verschiedenen Gesetzestexten.

a. Arbeitsschutzgesetz

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Nach § 5 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind; gemeint sind auch Gefährdungen durch Brände. [2]

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und zur Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dazu zählt die Erstellung von Notfallplänen (Alarm-, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne). [3] Er hat gemäß § 10 ArbSchG dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen der Brandbekämpfung eingerichtet sind. Auch sollten Brandschutzhelfer benannt werden, die ggf. Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.

b. Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten. In § 4 Abs. 3 ArbStättV ist geregelt, dass der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen – wie Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen – instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen hat. Arbeitsstätten müssen gemäß Anhang Nr. 2.2 ArbStättV mit einer ausreichenden Anzahl an Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.

Zudem muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind (§ 4 Abs. 4 Satz 1 ArbStättV), und dass sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können (§ 4 Abs. 4 Satz 2 ArbStättV). Gemäß Anhang Nr. 2.3 ArbStättV müssen Fluchtwege und Notausgänge auf möglichst kurzem Weg ins Freie führen und Türen von Notausgängen nach außen zu öffnen sein.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbStättV hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Dann muss der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 ArbStättV alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte berücksichtigen.

c. Verkaufsstättenverordnung

Bei der Errichtung und dem Betrieb einer Verkaufsstätte sind die Regelungen der Verkaufsstättenverordnung hinzuzuziehen. Vorgaben bestehen u.a. hinsichtlich der Feuerbeständigkeit von Wänden (vgl. §§ 3, 4 MVKVO). Maßgeblich sind dabei beispielsweise die Einordnung als tragende oder Außenwand und ob die Verkaufsstätte mit einer Sprinkleranlage ausgestattet ist. Außerdem sind Verkaufsstätten gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 MVKVO durch Brandwände in Brandabschnitte zu unterteilen. Je nach Ausstattung der Verkaufsstätte (mit oder ohne Sprinkleranlagen) und je nach Geschoss ist die Fläche der Brandabschnitte begrenzt. Auch für Decken, Dächer, Bekleidungen, Treppen, Treppenräume bzw. -erweiterungen und Flure gelten besondere Brandschutzvorschriften (vgl. §§ 7 ff., 11 ff. MVKVO).

Gemäß § 10 Abs. 1 MVKVO müssen für jeden Verkaufsraum, Aufenthaltsraum und für jede Ladenstraße in demselben Geschoß mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu Treppenräumen notwendiger Treppen vorhanden sein. Bestehen hinsichtlich des Brandschutzes keine Bedenken, darf anstelle eines dieser Rettungswege ein Rettungsweg über Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen, welcher dann als Ausgang ins Freie gilt. Ebenso gibt es Anforderungen an die Entfernung des ersten Rettungswegs (vgl. § 10 Abs. 2 MVKVO) und dessen Kennzeichnung (vgl. § 10 Abs. 7 MVKVO). Zudem sollten Verkaufsstätten in der Regel Sprinkleranlagen haben (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 MVKVO) und grundsätzlich mit geeigneten Feuerlöschern und Wandhydranten für die Feuerwehr ausgestattet sein (vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 1 MVKVO).

d. (Muster)Bauordnung

Grundsätzlich liegt die Gesetzgebungskompetenz im Bauordnungsrecht bei den Bundesländern, sodass jedes Bundesland eine eigene Bauordnung erlassen hat. Basierend auf den Bauordnungen aller Bundesländer hat die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zur Vereinheitlichung der Landesbauordnungen die Musterbauordnung (MBO) ausgearbeitet. Zwar besitzt diese keine Gesetzesqualität, stimmt jedoch im Wesentlichen mit den Landesbauordnungen überein, da sich die Bundesländer bei ihrer Gesetzgebung an der Musterbauordnung orientieren. [4] Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit soll im Folgenden lediglich auf die Musterbauordnung Bezug genommen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 MBO sind Anlagen so zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Zudem sind bauliche Anlagen gemäß § 14 MBO so zu errichten,

dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Des Weiteren werden Vorgaben für das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen geregelt. Beispielsweise müssen tragende Wände im Brandfall ausreichend standsicher sein (§ 27 Abs. 1 Satz 1 MBO) bzw. Außenwände derart beschaffen sein, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lang begrenzt ist (§ 28 Abs. 1 MBO). Hinzukommend müssen notwendige Treppenräume gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 MBO so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung der notwendigen Treppen im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

  1. Bauordnungsrecht versus Arbeitsschutzrecht
    Welche Norm im Kollisionsfall vorzugswürdig ist, richtet sich nach dem Verhältnis der Normen des Brandschutzes bzw. des Arbeitsschutzes zu einander. Die Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz sind derart formuliert, dass sie zeitgleich den Brand- als auch den Arbeitsschutz berücksichtigen und kein Spannungsverhältnis begründen. Vergleicht man die Regelungen des Arbeitsschutzrechts (ArbStättV, MVKVO) mit denen des Bauordnungsrechts, fallen zahlreiche Schnittstellen auf. Kollidieren diese nicht, können sie nebeneinander angewendet werden. [5]

Ein Konkurrenzverhältnis zwischen Brand- und Arbeitsschutzvorschriften wurde in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Jahr 2016 deutlich: Das Gericht bestätigte eine arbeitsschutzrechtliche Ordnungsverfügung, die einen Arbeitgeber verpflichtete, eine als Notausgang dienende Tür umzubauen und sicherzustellen, dass diese im Einklang mit § 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ArbSchG in Verbindung mit Anhang Nr. 2.3 Abs. 2 Satz 2 ArbStättV nach außen aufschlägt. Dass dieser Arbeitgeber die streitgegenständliche Tür entsprechend einer früheren Ordnungsverfügung nach früherer Rechtslage mit Aufschlagrichtung nach innen errichtet hatte, sei in diesem Zusammenhang unwesentlich und eine Berufung auf den baurechtlichen Bestandsschutz nicht möglich, da die Vorgaben in der Arbeitsstättenverordnung nebst deren Anlagen eindeutig und aus Gründen der Gefahrenabwehr und des Gesundheitsschutzes erforderlich seien. [6]

Diese Entscheidung stellt das Rangverhältnis von brandschutztechnischen Normen und Arbeitsschutzrecht zutreffend dar: Anzuwenden ist die jeweils weitergehende Vorschrift. Zwar gehört die Arbeitsstättenverordnung zum Bundesrecht, welches dem Landesrecht nach Art. 31 GG vorgeht. Jedoch regelt § 3a Abs. 4 ArbStättV, dass Anforderungen in anderen Rechtsvorschriften vorrangig gelten, soweit sie über die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinausgehen. Demzufolge greift im Falle von Kollisionen brandschutz- und arbeitsschutzrechtlicher Normen die jeweils weitergehende Regelung. Stehen die gesetzlichen Regelungen in keinem Konkurrenzverhältnis zu einander, so werden die Vorschriften nebeneinander angewendet.

Fazit:
Ein Nebeneinander von Brand- und Arbeitsschutzrecht ist aus Gründen der effektiven Gefahrenabwehr erwünscht. Aufgrund der Normenhierarchie ist im Fall einer Normenkollision die Arbeitsstättenverordnung im Verhältnis zum Bauordnungsrecht der Länder vorzuziehen. Dies gilt gemäß § 3a Abs. 4 ArbStättV jedoch nicht, wenn das Bauordnungsrecht über die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinausgeht. Dann soll das Bauordnungsrecht vorrangig gelten. Somit stehen Brand- und Arbeitsschutzrecht insbesondere bei der Errichtung und dem Betrieb einer Verkaufsstätte nicht im Widerspruch zu einander, sondern ergänzen sich sinnvoll und bezwecken eine höhere Sicherheit der Beschäftigten.

Erschienen im Original unter: https://www.feuertrutz.de/zusammenwirken-von-brandschutz-und-arbeitsschutz/150/72056/

Literatur

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Normenhierarchie_(Deutschland).

[2] Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Brandschutz im Betrieb – ASI 9.30, Mannheim, 2016, Seite 4.

[3] Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Brandschutz im Betrieb – ASI 9.30, Mannheim, 2016, Seite 23.

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnungen_(Deutschland).

[5] Prof. Dr. Wolfhard Kohle, Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht, Dortmund/Berlin/Dresden, 2018, Seite 12.

[6] VG Münster, Urteil vom 22.06.2016, Az.: 9 K 1985/15; OVG Münster, Beschluss vom 17.01.2018, Az.: 8 A 1648/16.

Autor: Donato Muro

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