Die Ursprünge der Ersten Hilfe und deren heutige betriebliche Umsetzung Die Ersthilfe ist heutzutage fest im gesellschaftlichen Leben, den staatlichen Rechtsstrukturen und den betrieblichen Organisationssparten etabliert. Neben besonders geschulten oder ausgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern obliegt die Verpflichtung zu erforderlichen Hilfeleistungen nach unserer bundesdeutschen Gesetzgebung einem jeden wie im § 13 i.V.m 323c StGB festgelegt. Die grundlegenden Kenntnisse sind heute eng verwurzelt in der Basisintegration von Erziehung, Bildung, den ethischen Gesamtprinzipien sowie einem länderumfassenden Prüfungsnetz.
So ist das erfolgreiche Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses Bestandteil und zu Teilen auch Voraussetzung für viele Bereiche des alltäglichen Lebens oder des beruflichen Werdegangs. Ob im Rahmen der Führerscheinprüfung, als Trainer/- in beim Sport oder im Zusammenhang etlicher Beschäftigungsverhältnisse am Arbeitsmarkt, die Voraussetzung über die Kenntnis und Anwendung der Ersthilfemaßnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil unseres bürgerlichen Selbstverständnisses.
Historische Wurzeln der Ersten Hilfe Auf dem europäischen Kontinent sind die Ursprünge der Ersthilfe eng mit dem Militär verwurzelt. Zwar hatten sich bereits im späten 18. Jahrhundert einige Vereinigungen wie die in Amsterdam gegründete Wasserrettungsorganisation oder auch der britische Apotheker und Arzt William Hawes, der später die in London ansässige „Royal Humane Society“ ins Leben rief, mit möglichen Rettungsmaßnahmen gegen den Ertrinkungstod befasst, doch die eigentliche Entwicklung der medizinischen Ersthilfeleistungen geht auf den Leibarzt Napoleons zurück. Der Chirurg und Militärarzt Baron Dominique Jean Larrey stellte hierfür ein spezifisches Sanitätskorps zusammen, welches die verwundeten Soldaten auf dem Schlachtfeld versorgte.
Ganz so neu war dieses Vorgehen allerdings auch nicht, da schon die Römer zur medizinischen Notversorgung ihrer Legionäre den sogenannten „Capsarius“ einsetzten. Letztendlich führte das große Leid aus den immer größer werdenden militärischen Auseinandersetzungen, die zumeist in riesigen Gemetzeln wie der 1859 zwischen Österreich und Frankreich ausgetragenen Schlacht von Solferino dazu, dass durch den Schweizer Humanisten Henry Dunant das „Rote Kreuz“ gegründet wurde. Die Ausweitung dieser Organisation auf internationale Ebenen hob nahezu zeitgleich den Stellenwert der Ersthilfeleistungen auf ein neues Niveau der Wertschätzung.
Kurz vor der Entstehung des deutschen Kaiserreichs war es der preußische Militärarzt Friedrich von Esmarch, welcher damit begann, sein medizinisches Wissen in Vorlesungen und Schriften weiter zu geben. Zusätzlich lehrte von Esmarch verschiedene Grundtechniken gesonderter Notfallmaßnahmen, bei denen Soldaten beigebracht wurde, wie mittels eines Dreieckstuches Glieder zu schienen oder Wunden verbunden werden konnten. Als von Esmarch im Jahr 1885 einen Vortrag über die Funktionsweisen und den Inhalt des von ihm begründeten Samariterwesens in der Hansestadt Lübeck hielt, gelang es ihm, die Vorsitzende des dortigen Rot-Kreuz-Verbandes von der Notwendigkeit eines umfassenden Unterweisungsunterrichtes zu überzeugen. Fortan wurden diese grundlegenden Erste-Hilfe-Kurse für alle Steuerleute an den Seemanns- und Navigationsschulen der deutschen Küste verbindlich.
Ersthilfe in den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland nach der nationalsozialistischen Diktatur und den Schrecken des Zweiten Weltkrieges ging es zunächst im Besonderen darum, das staatliche System auf die Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grundordnung auszurichten. Im Rechtswesen blieben dabei viele Gesetze und Vorschriften bestehen, die ihren Ursprung noch innerhalb der Kaiserzeit oder aus der Epoche der Republik von Weimar hatten. So trat beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch bereits zum Beginn des neuen Jahrtausends am 1. Januar 1900 in Kraft. Erste Gesetzgebungen zum Schutze der Arbeitnehmerschaft stammen sogar noch aus dem Jahr 1839 unter der Ägide Preußens.
Mit dem Beginn des deutschen Wirtschaftswunders und des Aufstieges der Bundesrepublik zu einem der führenden Industriestaaten sowie der damit einhergehenden Vollbeschäftigung wurden auch viele wesentliche Rechtsvorschriften angeglichen, geändert oder ausgeweitet. Diese Entwicklung trug auch zur Dynamisierung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Ersthilfe bei. Neben der durch die Strafgesetzgebung geregelten Pflicht zur Hilfe durch jedermann sind seither alle Personen mit einer sogenannten Garantenstellung, dieses sind im Besonderen alle Angehörigen von Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Blaulichtorganisationen) zu erweiterten Erstmaßnahmen verpflichtet.
Im Rahmen der Fahrerlaubnis wurden die hierfür notwendigen Erste-Hilfe-Kurse am 1. April des Jahres 2015 für alle Führerscheinklassen vereinheitlicht. Seit dem Jahr 1972 sind für Studenten/ – innen der Medizin die Ersthilfeausbildungen grundlegende Voraussetzung zur Teilnahme an den Vorprüfungen zum Berufsfeld des Arztes oder der Ärztin. Viele andere Berufssparten zum Beispiel im Bereich der Bildung schlossen sich derartigen Vorgaben an. Die gesetzlichen Regelungen hierfür finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches zur Gesetzlichen Unfallversicherung, im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), der Gewerbeordnung und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Die Maßnahmen des Ersthelfers unterliegen dem Schutz des Gesetzgebers.
Arbeitsschutz und Berufsgenossenschaften Seit dem Beginn der industriellen Revolution in Deutschland war es ein langer Weg, bis sich besonders der Arbeits- und Gesundheitsschutz, wie wir ihn heute kennen, durchsetzen konnte. Im neuen Jahrtausend fest etabliert profitieren nahezu alle Mitarbeiter/- innen und Beschäftigten aus der Industrie, dem Handwerk, dem Gewerbe, dem Handel sowie dem Dienstleistungsbereich von dieser bemerkenswerten Entwicklung. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geht dabei auf die Reichsgründung von 1871 zurück und resultiert aus der damaligen Gesetzgebung innerhalb der Reichsgewerbeordnung und der Gewerbeaufsicht. Im Juni 1883 beschließt der Reichstag die Gesetzgebung zur Krankenversicherung für Arbeitnehmer, die neben einer ärztlichen Behandlung auch Kranken- und Krankenhausgeld sowie eine Sterbegeldzahlung gewährleistet.
Nur ein Jahr später werden die Berufsgenossenschaften gegründet, welche zugleich als Träger der Unfallversicherung für Arbeitnehmer fungieren. Das hierfür zeitgleich verabschiedete Unfallversicherungsgesetz regelt im Kern den Erhalt einer Unfallrente, die medizinische Heilversorgung und die Unfallverhütungsmaßnahmen für Beschäftigte. Der finanzielle Aufwand für die Regelungen wird fortan von den Unternehmen geleistet. Diese zahlen entsprechende Beiträge an die Berufsgenossenschaften. Das Recht der Berufsgenossenschaften, Regelungen, Vorschriften und Informationen zur Unfallverhütung sowie zum Arbeitsschutz zu erlassen, ist hierbei autonom. Die Einhaltung aller Maßnahmen wird von den Berufsgenossenschaften selbst überwacht. Seit der Umsetzung dieser epochalen gesetzlichen Verankerungen wird von einem Dualismus im Arbeitsschutz gesprochen.
Die erste internationale Konferenz zum Arbeitsschutz im Jahr 1890 in Berlin, die anschließende Verpflichtung der Arbeitgeber für den entsprechenden Schutz der Beschäftigten zu sorgen, waren weitere Schritte für die Schaffung besserer Arbeitsbedingungen in den Betrieben. Es folgten das Sonntags-Arbeitsverbot für den industriellen Bereich sowie die Einsetzung von Unfallvertrauensmännern und Sicherheitsingenieuren zur effektiven Erhöhung des Arbeitsschutzes. Hierzu gehörten auch die Gewährleistung der notwendigen Sofortmaßnahmen innerhalb des bis dato bekannten Spektrums der Ersten Hilfe. In den Kindertagen der neuen Bundesrepublik wurden zahlreiche staatliche und berufsgenossenschaftliche Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelungen übernommen oder ausgeweitet.
Strukturanpassungen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Die gesetzlichen Novellierungen und auch die weitreichenden neuen Unfallverhütungsvorschriften auf bundesdeutscher Ebene sind seitdem das grundlegende Absicherungsmaß der Beschäftigten beim Gesundheits- und Arbeitsschutz. Durch das 1973 in Kraft getretene Arbeitssicherungsgesetz wurden die Unternehmen dazu verpflichtet, in den Betrieben Fachkräfte für Arbeitssicherheit und medizinisches Fachpersonal für die Beratung sowie Betreuung der Beschäftigten bereitzustellen. Mitte der 1980er-Jahre mussten auch die Gesetzesrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft in den nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliederstaaten Berücksichtigung finden. Nach der deutschen Wiedervereinigung und den damit verbundenen strukturellen Anpassungen trat 1996 auch das neue Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Kraft.
Die interessenvertretende Dachorganisation der für die Trägerschaft im gesetzlichen Unfallversicherungsbereich verantwortlichen gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ist seit dem Jahr 2007 der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Der eingetragene Verein entstand durch den Zusammenschluss des damaligen Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften und des Bundesverbandes der Unfallkassen. Innerhalb der zentralen Aufgabenzuweisung von Prävention, Rehabilitation und Entschädigung ist die DGUV die wesentliche Instanz für alle in ihren Strukturen organisierten Mitglieder, für Betriebe, Kommunen, die politisch Verantwortlichen und nicht zuletzt für die Beschäftigten.
Dem rechtsfähigen Verein obliegen hiermit in erster Linie die Belange der neun gewerblichen Berufsgenossenschaften, der 24 Unfallkassen und weiterer Unfallversicherungsträger auch auf kommunaler Ebene, die insgesamt etwa 70 Millionen Menschen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vertreten. Die Fusion zu einem umfassenden Spitzenverband erwies sich als nötig, um den Einfluss der Politik auf die gesetzliche Unfallversicherung zu begrenzen. Als Hauptsitz der in mehrere Landesverbände unterteilten Dachorganisation fungiert Berlin. Die DGUV unterhält drei Institute für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz. Neben den Einrichtungen in Dresden und St. Augustin unterhält das Institut in Bochum einen Fachbereich für Prävention. Zur Aus- und Weiterbildung dient die interne DGUV-Akademie. Die Bildungseinrichtungen in Bad Hersfeld und Hennef stehen in Kooperation mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und vermitteln ein breites Spektrum an Fachwissen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, der Sozialversicherung und Rehabilitation.
Umsetzungsmaßnahmen und organisatorischer Ablauf in den Betrieben Die Leitlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung legen in den Bereichen der Rehabilitation sowie der Entschädigung die Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitskraft dar. Unter der Berücksichtigung einer umfassenden medizinischen Versorgung spielt in dieser Sparte auch die soziale Eingliederung in die Gesellschaft und in das Berufsleben eine wichtige Rolle. Außerdem geht es um die Durchsetzung von Renten und finanziellen Ausgleichszahlungen. Das Segment der Prävention ist ein hervorzuhebendes Ziel der wirksamen Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und den durch die Arbeit entstehenden möglichen Gefahren für die Gesundheit. Eines der Kernelemente dieser Präventionsmaßnahmen ist eine effektive Ersthilfe-Bereitstellung.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen ihren Auftrag zur Versorgungspflicht des innerbetrieblichen Arbeitsablaufes zur Versorgung mit einer wirksamen Ersten Hilfe aus den Vorgaben des Siebten Buchs des Sozialgesetzbuches. Weitere verbindliche Ausführungen sind detailliert in der DGUV-Vorschrift 1 zu den „Grundsätzen der Prävention“ im gesonderten Abschnitt der Ersten Hilfe deklariert. Die aus dem bereits beschriebenen staatlichen Recht abgeleitete Verantwortung obliegt den unternehmerischen Pflichten. Durch den § 10 des ArbSchG wird die Weiterleitung der Unternehmenspflichten in den Bereich der fachspezifischen Stellen des Arbeitsschutzes geregelt, sodass deren Vorschriften und Regularien zum Tragen kommen. Diese Zuständigkeiten obliegen hiermit dann beispielsweise den öffentlichen Rettungsdiensten, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern oder weiteren außerbetrieblichen Organisationen, welche die Unternehmen beratend unterstützen müssen.
Neben der Bereitstellung aller erforderlichen Einsatzmittel und der notwendigen Versorgungsmaterialien für Verletzte sowie der Bereitstellung von Ersthilfepersonal unterliegen auch die Versicherten einer gesetzlichen Mitwirkungspflicht. Als Fazit ist also anzumerken, dass sämtliche Bestimmungen auf ein Zusammenwirken aller im Betrieb Agierenden ausgerichtet ist. Verletzungen der weit umfassenden Pflichten, Bestimmungen und bindenden Vorschriften können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die betriebliche Erste Hilfe oder auch das betriebliche Rettungswesen im Sinne des Sozialgesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes lässt sich im Fazit auf den Verantwortungsbereich des Unternehmers, der Unternehmerin, der hierfür vertretungsberechtigten oder beauftragten juristischen Person, der Fachbereichsleitung, der Vorstandsmitglieder sowie der Geschäftsführung zuweisen.
Ersthilfe in Betrieben In den Grundsätzen zur Organisation des betrieblichen Rettungswesens sind im Besonderen der Ablauf zielgerichteter Maßnahmen und der Einsatz von erforderlichen Mitteln konkret dargestellt. Im Vorwege beinhaltet eine derartige Handlungsoption eine funktionelle Unterweisung über das Verhalten bei Arbeitsunfällen. Die in der vormaligen Berufsgenossenschaftsvorschrift und nun in der DGUV-Prävention zusammengefasste Regelung sieht bei Betriebsgrößen mit 2 bis 20 Versicherten mindestens einen anwesenden Ersthelfer vor. Weist der Betrieb eine höhere Anzahl auf, so erfolgt eine Differenzierung in folgende Kategorien: – Handels- und Verwaltungsbetriebe: 5 Prozent Ersthelfer der Anzahl anwesender Versicherter – Sonstige Betriebe: 10 Prozent Ersthelfer der Anzahl anwesender Versicherter
Als anwesende Versicherte bezeichnet die Vorschrift alle Personen, die sich im Laufe der betrieblichen Arbeitszeiten an den Arbeitsplätzen aufhalten. Es ist also gesondert darauf zu achten, dass auch bei Krankheit oder Urlaub ausreichend Ersthelfer für den Betrieb zur Verfügung stehen. Im Verhältnis sollten daher unbedingt mehr Personen zu Ersthelfern ausgebildet werden als augenscheinlich benötigt.
Die Lehrgänge zur Ausbildung betrieblicher Ersthelfer werden von zahlreichen staatlich zertifizierten Stellen durchgeführt. Die fachrelevanten Lehrgangsinhalte richten sich nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und umfassen in der Regel mindestens 9 Kursstunden von jeweils 45 Minuten. Zielsetzung aller Maßnahmen ist die Sicherstellung aller relevanten Maßnahmen der Ersthilfe bis zur Gewährleistung einer weiteren ärztlichen Versorgung. Getreu dem Motto, dass nur derjenige helfen kann, der in der Lage ist zu erkennen, welche Maßnahmen notwendig sind, um zu helfen, sind nur ausgebildete Ersthelfer nach den Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für eine Verwendung in den Betrieben zugelassen.
Um sicherzustellen, dass die erlernten grundlegenden Kenntnisse im Bereich der Ersten Hilfe auch von Dauer sind und dem aktuellen Wissensstand entsprechen, müssen sich betriebliche Ersthelfer regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen stellen, die spätestens alle 2 Jahre zu erfolgen haben, da sonst der erworbene Status als Betriebshelfer verfällt. Für die Dauer von Ausbildung oder Fortbildung sollten die Betriebe die Ersthelfer im eigenen Interesse von der Arbeit freistellen. Zu den grundlegenden Inhalten der betrieblichen Erste-Hilfe-Lehrgänge gehören die folgenden Bereiche der Sofortmaßnahmen: – Absicherung der Unfallstelle – Rettung aus Gefahrenzonen – Absetzen eines Notrufs – Stabile Seitenlage – Herz-Lungen-Wiederbelebung – Sofortmaßnahmen bei starken Blutungen – Maßnahmen bei Schock
Die vorrangige Maßnahme des Notrufs unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 112 ist dabei eine der zielführendsten Maßnahmen, die verletzte Person an ein medizinisches Fachpersonal zu übergeben. Beim Absetzen des richtigen Notrufs geht es um die konkrete Übermittelung der fundamental wichtigen und so bezeichneten „5 W’s“: – Wo ist der Notfall? – Genaue Angaben zum Einsatzort, Stockwerk oder auch zu gesonderten Zufahrtswegen – Warten Bedeutende Fragen der Einsatzleitung zum Erhalt notwendiger Informationen, die nachfolgende Inhalte aufweisen können: – Was hat sich ereignet? – Wie viele Verletzte oder Erkrankte gibt es? – Welche Art von Verletzungen sind erkennbar und wie schwer sind diese?
Die sogenannte „Rettungskette“ dient als sinnbildliche Verdeutlichung einer lückenlosen Versorgung und der Einleitung aller notwendigen Maßnahmen zur unmittelbaren Hilfeleistung der verletzten Person am Unfallort bis zu deren Verbringung in eine Klinik. Hierbei gilt der Leitsatz, dass eine Kette stets nur so stark ist wie ihr schwächstes Glied.
Betriebliche Ersthelfer sollten nach der Ausbildung sicher in der Lage sein, grundlegende Sofortmaßnahmen treffen zu können. Neben der Gewährleistung der eigenen Sicherheit sollten das Absetzen des Notrufes, die Sicherung der Unfallstelle und eine eventuell notwendige Rettung aus Gefahrenbereichen keinerlei Problem darstellen. Hinzu kommen zahlreiche Punkte, die den Ersthilfe-Maßnahmen zur Versorgung und Betreuung der verletzten Person dienen. Wärmeerhalt, psychische Unterstützung, Wundversorgung, Bewusstseinskontrolle, Sofortmaßnahmen bei Knochenbrüchen oder Gelenkverletzungen, Kontrolle der Atmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung, der mögliche Einsatz eines Automatisieren Externen Defibrillators (AED), das Verbringen in eine stabile Seitenlage, das Erkennen von Störungen der Atemwege sowie des Kreislaufs.
Erweitertes Aufgabenfeld und Hilfsmaßnahmen bei Stromunfällen Bei Ersthilfe-Maßnahmen nach einem Stromunfall ist es nach dem Absetzen des Notrufs von großer Bedeutung zunächst auf den Selbstschutz zu achten. Betriebliche Ersthelfer müssen als Grundvoraussetzung für ihr weiteres Handeln im Zusammenhang mit einem Stromunfall dafür Sorge tragen, dass die Stromzufuhr unterbrochen wird. Nach der Unterbrechung des Stromkreises, die im Hochspannungsbereich nur von Fachleuten (z.B. die Elektrofachkraft) wahrgenommen werden sollte und für Helfer einen Sicherheitsabstand von rund 20 Meter erforderlich (nach DIN VDE 0105-100) macht, sind die lebensrettenden Handlungen einzuleiten. Hierbei geht es um die Feststellung der Atmungsaktivität und des Bewusstseins. In der Regel verlaufen die Maßnahmen nach der Stromkreisunterbrechung den gängigen Ersthilferichtlinien aus der Rettungskette. Ein Stromunfall kann für den betrieblichen Ersthelfer auch das Tragen von Schutzhandschuhen notwendig machen, wobei die weiterführenden Versorgungsmaßnahmen sich immer auf die individuellen Verletzungen der betroffenen Person beziehen.
Zum Aufgabenfeld eines betrieblichen Ersthelfers gehört auch die Kenntnis über die sich im Betrieb befindlichen Einsatzmittel. Hierzu gehören in erster Linie Verbandskästen und deren Inhalt sowie sonstige Einsatzmittel der Ersten Hilfe. Für die Verbandskästen gilt ab dem 01.11.2021 eine überarbeitet DIN 13169:2021-11. Darüber hinaus ist es für die innerbetrieblichen Abläufe im Rahmen der Ersten Hilfe wichtig, den Aufbewahrungsort für Einsatzmittel und Material gut ersichtlich zu gestalten. Die betrieblichen Ersthelfer sollten wie die Lage eines eventuell vorhandenen Erste-Hilfe-Raumes offenkundig bekannt sein. Die gängigen Hinweise und DGUV-Informationen zur Ersthilfe können als Aushänge im Betrieb nützliche Hilfestellung geben oder sollten den Verbandskästen und Einsatzmittelschränken beigelegt werden. Betriebliche Ersthelfer können im Rahmen der Nachschulung auch eine weiterführende Ausbildung zum Betriebssanitäter wahrnehmen.
Sicherheit statt Angstkultur – Unternehmen und Firmen denken um
Während es in der Schweiz verpflichtend ist, als Unternehmen einen Arbeitspsychologen zu haben, wird in Deutschland psychologische Sicherheit in Firmen noch selten thematisiert. Dabei ist es bereits seit den 1990er Jahren bekannt, dass die psychologische Sicherheit der Mitarbeiter den Unternehmen bessere und nachhaltigere Ergebnisse bescheren. Doch leider herrscht in vielen Unternehmen statt Sicherheit, Angst und Schweigen.
Wie zeigt sich Angstkultur in Unternehmen?
Die wohl schädlichste Auswirkung von ängstlichen Mitarbeitern und auch Führungskräften ist der handfeste Skandal. Mitarbeiter schweigen, oder werden nicht ernst genommen. Im schlimmsten Falle sogar zum Schweigen aufgefordert. Schlagworte wie Dieselgate oder Credit Suisse dürften das Ausmaß klarmachen. Auch die sexuellen Übergriffe, die bei Uber aufgedeckt wurden, zeigen die Tragweite fehlender psychologischer Sicherheit. Solche Fehlhandlungen und Inkorrektheiten sind die Folgen von Schweigen und Angst.
Was Studien und Forschungen dazu sagen
Es gibt einige Studien und Forschungsarbeiten, die untersucht haben, wie sich die Angstkultur in Unternehmen auswirkt, wie psychologische Sicherheit erreicht werden kann und sich letztendlich auf das gesamte Betriebsklima niederschlägt. Zum Beispiel die Forschungsarbeiten von Amy Edmondson, Professorin für Leadership and Management an der Harvard Business School. Sie war die Erste, die in den 1990er Jahren das Thema psychologische Sicherheit im Kontext von Management-Themen bekannt machte. Die Management-Vordenkerin sprach damals schon von einer Kultur des Schweigens in Unternehmen. Die Mitarbeiter sprächen Konflikte oder Negatives erst gar nicht an, leider auch Ideen oder neue Möglichkeiten der Lösung. Mit dieser Einstellung treten Teams und auch die dahinterstehenden Unternehmen auf der Stelle und können sich nicht weiterentwickeln. Ihre Studien ergaben: Fühlen sich die einzelnen Teammitglieder sicher, und haben den Mut, eigene Fehler einzugestehen oder wahrgenommene Fehler zu kommunizieren, ist der Lerneffekt für alle schnell wahrnehmbar.
Eine weitere Studie, die erwähnt werden soll, ist die «Aristoteles»-Studie. Diese wurde 2016 von Google initiiert und hat für großes Aufsehen gesorgt. Dabei wurden 180 Teams untersucht, mit dem Ziel herauszufinden, welche Faktoren ausschlaggebend für Erfolg, oder Misserfolg sind. Das erstaunliche Ergebnis zeigte auf, dass es nicht das nach fachlicher Kompetenz zusammengesetzte Personal war, welches erfolgversprechender war, sondern ganz andere Faktoren dazu beitrugen. Fühlen sich die Teammitglieder gesehen, respektiert und sicher, wuchs die Bereitschaft mehr Verantwortung für sich, die Aufgabe und das Team zu übernehmen. Das Fazit aus dieser Studie zeigt, müssen sich die einzelnen Mitglieder eines Teams nicht andauernd schützen und verteidigen, sondern können ihre Energie in anstehende Problemlösungen investieren, profitiert das gesamte Team und die gestellte Herausforderung. Offenheit und eine respektvolle Gesprächskultur machen Teams erfolgreich.
Wird dies den Teammitgliedern und auch den Führungskräften vermittelt, steigt das Bewusstsein für das Etablieren von psychologischer Sicherheit in Teams und Unternehmen deutlich an.
Welche Faktoren im Prozess auftauchen
Damit dieser Prozess angestoßen werden kann, sind einige Faktoren zu bedenken und ins Team zu integrieren.
* gleichberechtigte Redezeit Dazu gehört zum Beispiel die gleichberechtigte Redezeit aller Mitglieder. Dies einzuhalten und gegebenenfalls den Vielredner zu bremsen ist Aufgabe des Arbeitspsychologen und später des Teamleiters innerhalb des Prozesses. Auch die Ermunterung der anderen Teammitglieder, die sich zurückhalten, sich zu äußern gehört dazu. Werden Online-Meetings abgehalten, sollte es obligatorisch sein, die Kamera anzuhaben, besonders dann, wenn sie sich zu Wort melden.
* Ermutigung und mehr miteinander Sprechen Zur psychologischen Sicherheit gehört auch die Ermunterung von kritischen Mitarbeitern, ihre Meinung zu äußern und sich einzubringen. Sind Teammitglieder räumlich getrennt, ist es immer besser statt zu schreiben sich telefonisch oder via Kamera auszutauschen. Das gegenseitig bessere Kennenlernen, das Deuten der Mimik und das daraus entstehende bessere Verständnis für den Anderen helfen enorm dabei, gemeinsam komplexe Probleme zu lösen. Durch diesen konstruktiven Austausch kann es zu ganz neuen Impulsen kommen, die nicht nur dem Team, sondern auch dem gesamten Unternehmen zugutekommt.
Der Anteil der Führungskräfte
Damit den Mitarbeitern dies gelingen kann, sind die Führungskräfte gefragt. Die Verhaltensweisen der Führungskräfte sollten grundlegend als Vorbilder dienen.
* Verantwortung übernehmen Den Vorgesetzten und Führungskräften muss ganz klar sein, dass sie als Person und ihr Verhalten verantwortlich sind, ob sich ihre Mitarbeiter sicher fühlen. Sie sind es, die beginnen, die neuen Parameter in den Teams, dem Betrieb und bei den Sitzungen zu etablieren. Hauptsächlich durch sie kann psychologische Sicherheit entstehen.
* Vorbild sein Worte alleine werden zwar gehört, aber um echtes Umdenken zu erreichen, muss entsprechend agiert und reagiert werden. Fehler zugeben, Risiken auf sich nehmen bei Entscheidungen und Misserfolge als die Chance sehen, Dinge und Entscheidungen zu verbessern.
* kennenlernen der Mitarbeiter und Kollegen Das Miteinander arbeiten und sich gegenseitig unterstützen fällt leichter, wenn man sich besser kennt. Daher sollten Chefs darauf hinwirken, dass sich die Mitarbeiter untereinander kennenlernen, auch in einem persönlicheren Kontext.
* konstruktives Feedback Es ist essenziell, dass Chefs es lernen konstruktives Feedback abzugeben, selbstverständlich nur auf die Sache bezogen. Andererseits sollten sie ihre Mitarbeiter ermutigen, selbst ehrliche Kritik zu üben, auch wenn es um ihre eigenen Interessen geht.
* Wissen teilen Es sollte zur Gesprächskultur in einem Unternehmen gehören, dass alle Team-Mitarbeiter immer auf demselben Wissen- und Informationsstand sind. Nur dann ist Transparenz möglich, und offene Fragen können in einer konstruktiven Diskussion zu Lösungen führen.
* Konflikten vorbeugen Gruppendynamiken können in zwei Richtungen ausschlagen: hin zu Spannungen und hin zu Lösungen. Als Führungskraft ist es wichtig, diese Dynamiken zu erkennen und was er/sie selbst dazu beigetragen haben. Selbstreflexion als Werkzeug für Konfliktvorbeugung. Wichtig dabei ist, dass erkannte Anteile, die eventuell gesehen und artikuliert werden, nicht persönlich genommen werden. Vielmehr sollte das Feedback-Verhalten von allen Beteiligten eingefordert werden.
Verletzlichkeit und Befindlichkeiten
Um psychologische Sicherheit entstehen zu lassen, bedarf es nicht nur Wissenstransparenz, sondern auch ein Gespür für die Befindlichkeiten der Mitarbeiter. Besonders in Zeiten der Pandemie haben Unternehmen erkannt, dass Gespräche über die Befindlichkeiten der Angestellten mehr Raum benötigt. Auch die Führungskräfte selbst, die ihre Verletzlichkeit und den Gemütszustand ehrlich und offen zeigen, führen damit eine Veränderung im Zusammenarbeiten herbei.
Damit wird die Angstkultur aufgelöst, Schwäche darf gezeigt werden und Fehler sowie Irrtümer werden offen und ohne Angst kommuniziert. Zumindest beginnt, sich ein schwerer Stein allmählich zu bewegen.
Vor allem in der Schweiz haben einige große Unternehmen erkannt, dass sich psychologische Sicherheit nicht nur auf den Erfolg des Unternehmens positiv auswirkt, sondern auch auf das gesamte Betriebsklima. Durch den Einsatz von Arbeitspsychologen begeben sich einige Unternehmen auf den Weg.
Diese neue Kultur der Offenheit und Sicherheit sind ein Prozess, der seine Zeit in Anspruch nehmen wird. Auch hier sind wieder die Vorgesetzten und Führungskräfte gefragt. Mit der Brechstange kann kein Vertrauen eingefordert werden. Vielmehr ist der respektvolle Umgang miteinander und die Wertschätzung des Individuums im Laufe der Zeit durch Workshops, Seminare und anderen Möglichkeiten erreichbar. Hier bedarf es Durchhaltevermögen und ein Schritt für Schritt Annähern der einzelnen Teammitglieder aneinander.
Die Unternehmensführung hat die Aufgabe konsequent Wertschätzung und psychologische Sicherheit vorzuleben und damit den Raum zu öffnen für die Mitarbeiter es ihnen gleichzutun. Weg von der Angstkultur und weg vom Schweigen innerhalb von Teams und Unternehmen.
Es wäre wünschenswert, wenn psychologische Sicherheit ins Arbeitsrecht und für den Arbeitsschutz aufgenommen wird. So wie der Brandschutz in Gebäuden.
Wir stehen mit unseren Psychologen Firmen und Unternehmen zur Verfügung, psychologische Sicherheit zu etablieren. Durch Begleitung und Beratung, durch Workshops und Seminare werden Firmen für die Zukunft wieder fit gemacht und die Leistung optimiert. Nicht durch Druck, sondern durch eine Kultur der Offenheit und Wertschätzung.
Sonnenschutz schützt die Haut vor den Gefahren der UV-Strahlung Sonne tanken ohne Reue
In den ersten Frühlingstagen zieht es dich nach draußen in die Sonne. Du sitzt in einem Straßencafé oder machst einen Spaziergang: Hauptsache die Sonne genießen und die Lebensgeister wecken. Die Strahlung der Sonne hebt Laune und Lebenslust, verführt dich, in ihr zu baden. Und hier lauert die Gefahr: Wenn du dich zu lange der direkten Sonneneinstrahlung aussetzt, steigerst du dein Hautkrebsrisiko erheblich. Vor allem, wenn dies ungeschützt tust, da zu viel UV-Strahlung der Haut schadet.
Die Arten der Sonnenstrahlung
Die Ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) ist eine unsichtbare, von der Sonne erzeugte Strahlung, aufgeteilt in drei Arten:
Die längere Wellenlänge der UV-A-Strahlung versetzt diese in die Lage, in tiefere Hautschichten einzudringen. Zu viel UV-A-Strahlung verursacht Hautverbrennungen und im schlimmsten Fall Hautkrebs. Des Weiteren führt sie zur vorzeitigen Hautalterung und Faltenbildung.
Bei UV-B-Strahlung handelt es sich um eine kurzwellige UV-Strahlung, die die äußere Hautschicht schädigt und Sonnenbrand verursacht.
UV-C-Strahlung
Anders als UV-A- und UV-B-Strahlung erreicht die UV-C-Strahlung die Erde nicht, weil die Ozonschicht sie blockiert. Das heißt, sie kann nicht in unsere Haut eindringen und stellt keine Gefahr für uns dar.
Der UV-Index
UV-A- und UV-B-Strahlen durchdringen die Wolken und sind in der Lage, deine Gesundheit schädigen. Aus diesem Grund bietet die Weltgesundheitsorganisation einen UV-Index. Dieser zeigt an jedem Tag die Höhe der UV-Werte und die Notwendigkeit eines Sonnenschutzes an. Der UV-Index aufgeteilt in drei Stufen, von niedrig bis sehr hoch:
• niedrig (UV-Index ein bis zwei) • mittel bis hoch (UV-Index drei bis sieben), • sehr hoch (UV-Index acht bis elf),
Ein niedriger UV-Index von eins bis zwei erfordert keinen Sonnenschutz. Ein UV-Index von drei oder höher erfordert einen Sonnenschutz. Dies gilt ebenso, wenn die Sonne nicht scheint.
Bei einem Wert von drei bis sieben spricht die WHO von einem mittleren bis hohen UV-Index. Dieser erfordert Sonnenschutzmaßnahmen. Das heißt, du verwendest idealerweise schützende Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille sowie Sonnenschutzmittel.
Als sehr hoch oder extrem hoch gilt ein UV-Index von acht bis elf. Hier rät die WHO zu den über die oben stehenden Maßnahmen hinausgehende Schutzmaßnahmen. Das heißt, die Mittagsstunden nicht im Freien verbringen. Schatten aufsuchen, schützende Kleidung und Kopfbedeckung tragen. Ein Sonnenschutzmittel gilt hier als Pflicht, wenn du vorhast, deine Gesundheit nicht zu schädigen.
Laut einer Studie verursachen UV-Strahlen 90 Prozent der gesamten Hautkrebserkrankungen. Menschen, die draußen arbeiten, haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Aus diesem Grund gilt heller Hautkrebs in Deutschland seit dem ersten Januar 2015 als anerkannte Berufskrankheit.
Zur Verwirklichung des Arbeitsschutzes gibt es vom Gesetzgeber Bestimmungen und Vorgaben. Diese verpflichten sowohl Arbeitgeber als Arbeitnehmer Maßnahmen zu ergreifen. Zum einen die Arbeitgeber, Hautschutzmittel zur Verfügung zu stellen. Zum anderen die Arbeitnehmer, diese anzuwenden.
Sonnenschutz auf dem Bau
Auf dem Bau beschäftigte Menschen verbringen den größten Teil des Tages im Freien. Während dieser Zeit wirkt die UV-Strahlung ständig auf sie ein. Aus diesem Grund ist es für diese Menschen wichtig, das Hautkrebsrisiko zu mildern. Dies gilt vor allem für Beschäftigte im Hoch-, Tief- und Straßenbau. Wenn Du zu diesen Personenkreisen zählst, triffst du im Idealfall Vorkehrungen. Zu diesen zählen:
• ausreichend und regelmäßig trinken, • lange, luftdurchlässige Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille tragen, • Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor von 50 oder höher verwenden, • in den Pausen Schatten aufsuchen und Mittagshitze meiden.
Sonnenschutz richtig anwenden
Donato Muro, Ingenieur, Naturwissenschaftler, Jurist und Berater von Unternehmen zum Thema Arbeitssicherheit, sagt zu diesem Thema Folgendes: Zu wenig Sonnenschutz verringert die Schutzwirkung. Das gilt für alle Sonnenschutzfaktoren. Ein durchschnittlicher Erwachsener verwendet im Idealfall für den kompletten Körper min. zwei Esslöffel, gefüllt mit einem Sonnenschutzmittel oder mehr.
Im Idealfall verwendest du ein Sonnenschutzmittel mit einem Schutzfaktor von 50 oder höher. Dieses trägst du fünfzehn bis 20 Minuten vor der Sonneinwirkung großzügig auf die Haut auf. Alle zwei Stunden erneut auftragen. Bei Schwitzen oder Wasserkontakt in kürzeren Abständen auftragen, um die Schutzwirkung zu erhalten. Grundsätzlich gilt: Ein Sonnenschutzfaktor von 50 bietet einen hohen Schutz vor der UV-A- und UV-B-Strahlung der Sonne.
UV-Schutzkleidung ist ein zentraler Baustein im Schutzkonzept gegen UV-Strahlung. Sie reduziert das Risiko von Hautschäden signifikant, indem sie die Haut der Beschäftigten vor der direkten Einwirkung der UV-Strahlen schützt. Zu den empfohlenen Ausrüstungsgegenständen zählen Funktionsshirts mit UV-Schutz, Warnshirts mit langen Ärmeln für zusätzliche Sichtbarkeit, Kopfbedeckungen mit breiter Krempe oder Nackenschutz sowie Sonnenschutzbrillen mit UV-Filter. Diese Schutzkleidung ist speziell darauf ausgelegt, die Haut vor der schädlichen UV-Strahlung zu schützen, ohne die Träger in ihrer Beweglichkeit oder ihrem Komfort einzuschränken.
Die iQ-Company AG bietet ein breites Sortiment an zertifizierter UV-Schutzkleidung, die speziell für die Anforderungen der Arbeitswelt entwickelt wurde.
UV-Strahlung und Augen
Längere Sonneneinstrahlung erhöht das Risiko einer Augenkrankheit sowie einer Schädigung der Sehkraft. Je mehr UV-Strahlung das Auge empfängt, desto größer das Risiko. Aus diesem Grund rät Donato Muro allen, die sich eine lange Zeit bei Sonnenschein draußen aufhalten, eine Sonnenbrille zu tragen.
Erste Hilfe bei Sonnenbrand und Sonnenstich
Bei einem Sonnenbrand handelt es sich um eine oberflächliche Verbrennung der Haut. Vier bis zwölf Stunden nach dem Sonnenbad wird die Haut heiß, juckt und fängt an zu schmerzen.
Für von Sonnenbrand Betroffene heißt es jetzt, raus aus der Sonne und an einen kühlen Ort. Die betroffenen Stellen unter kaltes Wasser halten. Nicht mit Eis oder eiskalten Kühlpackungen behandeln. Diese schädigen die Haut zusätzlich. Neben kaltem Wasser verschaffen parfümfreie Wasserlotionen oder Gel Linderung. Ausreichend Trinken ist wichtig, um den Flüssigkeitsverlust der Haut auszugleichen.
Präparate mit Wirkstoffen wie Panthenol pflegen und kühlen die betroffenen Hautstellen und führen gleichzeitig zur Bildung neuer Hautzellen.
Ein Sonnenstich stellt eine Gefahr für den Organismus dar. Er tritt oftmals bei starker Sonneneinstrahlung über einen längeren Zeitraum auf. Hierbei erhitzt sich der Organismus und kann überschüssige Hitze nicht mehr abführen. Zu den Folgen eines Sonnenstiches zählen Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Schmerzen in den Muskeln. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer lebensbedrohlichen Situation. Als am anfälligsten für einen Sonnenstich gelten Kinder und ältere Menschen.
Wichtig bei einem Sonnenstich ist es, die Körpertemperatur des Betroffenen zu senken. Hierfür gibt es mehrer Möglichkeiten:
• Betroffenen an einen schattigen, kühlen Ort bringen, • den Kopf erhöht lagern, • Kopf und Nacken befeuchten (nasse, kühle Tücher verwenden), • Betroffenen trinken lassen (unter der Voraussetzung, dass er bei Bewusstsein ist).
Wenn oben genannte Sofortmaßnahmen zur Besserung führen, bedarf es in der Regel nicht der Konsultation eines Arztes. Dies gilt laut Donato Muro nicht bei Kindern und älteren Menschen. Zeigt der Betroffene starke Beschwerden wie Nackensteifheit oder Krämpfe, gilt es, den Notarzt zu rufen.
Wenn die Körpertemperatur außer Kontrolle gerät, sofort den Notarzt rufen. Das heißt, die Temperatur steigt innerhalb weniger Minuten stark an und erreicht einen Wert von 41 Grad Celsius oder höher, sodass ein Hitzschlag das Leben des Betroffenen bedroht.
Für einen Laien ist es nicht leicht, zwischen einem Sonnenstich oder Hitzschlag zu unterscheiden. Aus diesem Grund rät Donato Muro eindringlich, im Zweifel sofort den Notarzt zu rufen.
Kaffeekonsum reduziert Sterberisiko deutlich – Studien bestätigen: Kaffee ist ein Lebenselixier!
Viele Menschen setzen den morgendlichen Kaffee als Wachmacher und Leistungsbooster ein. Dabei ist das Heißgetränk nicht nur ein Energielieferant, sondern auch ein Lebenselixier.
Mehrere Forschungsteams wiesen den positiven Einfluss von Kaffee auf die Lebenserwartung bereits unabhängig voneinander nach. Zwei bis drei Tassen täglich scheinen das Leben zu verlängern und können auch in Hinblick auf Herzerkrankungen gesundheitsfördernd sein.
Entgegen der Erwartungen – Zucker im Kaffee schadet nicht
Zwischen 2009 und 2018 haben chinesische Forscher der Southern Medical University eine bahnbrechende Studie erstellt. Diese befasst sich mit dem Einfluss von Kaffee auf die Lebenserwartung in Abhängigkeit zu der jeweiligen Zubereitungsart (pur, Zucker, alternative Süßungsmittel).
171.000 britische Probanden nahmen an der mehrjährigen Studie als Datenspender teil. Um als Studienteilnehmer infrage kommen, durfte keine Krebserkrankung vorliegen. Außerdem verfügten alle Probanden über ein gesundes Herz-Kreislauf-System. Die Forschungsarbeiten konnten belegen, dass die Sterberate der Kaffeetrinker im Vergleich zu den übrigen Studienteilnehmern um bis 21 (purer Kaffee) beziehungsweise 31 % (gezuckerter Kaffee) geringer war.
Hinweis: Die Verzehrmenge betrug zwischen einer und vier Tassen pro Tag. Außerdem setzten die Probanden, die sich für das gesüßte Heißgetränk entschieden, nur ganz geringe Mengen Zucker (ein Teelöffel pro Tasse) ein.
Wer seinen Kaffee mit künstlichen Süßstoffen trinkt, profitiert laut der Studie übrigens nicht davon. Die genauen Ursachen wurden nicht näher untersucht, allerdings scheinen die Gesundheitsrisiken der Süßungsmittel (krebserregende Stoffe, Substanzen mit Einfluss auf die Insulinproduktion) in einem engen Zusammenhang mit dem Studienresultat zu stehen.
Kaffeetrinker leben länger
Ein amerikanisches Forscherteam vom Nationalen Gesundheitsinstitut in Rockville wies den gesundheitsfördernden Effekt von Kaffee ebenfalls nach.
Zu diesem Zweck wertete es einen Datensatz von 500.000 Studienteilnehmern aus. Der Datenvergleich ergab, dass innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren im Gegensatz zu den Kaffeekonsumenten mehr Nichtkaffeetrinker verstorben waren.
Durch den Konsum von
einer Tasse Kaffee pro Tag, hatte sich das Sterberisiko um 8 %,
von vier bis fünf Tassen um 12 % und
von sechs bis sieben Tassen um 16 %
reduziert.
Selbst ein Kaffeekonsum von acht Tassen und mehr, löste bei den Probanden keine gesundheitlichen Nachteile aus.
Gemäß der komplexen Studie, blieb die Lebenserwartung unabhängig vom Koffeinmetabolismus (also der Geschwindigkeit, mit der der Körper das Koffein abbaut) gleich.
Allerdings arbeiteten die Wissenschaftler leichte Unterschiede zwischen Instant-, Filterkaffee und Espresso heraus. Bei Instantprodukten (wasserlösliches Kaffeepulver) waren die gesundheitlichen Vorteile gegenüber Filterkaffee und Espresso leicht abgeschwächt.
Der gemäßigte Kaffeekonsum löst keine Herzleiden aus
Die Annahme, dass Kaffee die Lebensdauer verlängert, wird durch ergänzende Studien des Alfred Hospitals und des Baker Heart Institutes in Australien gestützt.
Die Forscher griffen ebenfalls auf die britische Datenbank (UK BioBank) zurück. Im Unterschied zu den anderen Studien, werteten sie nicht nur die Daten gesunder Personen, sondern auch solcher mit Herzkrankheiten aus.
Nachdem sie die Gesundheitsinformationen von 380.000 Personen über einen zehnjährigen Untersuchungszeitraum miteinander verglichen, konnten die Forscher unter anderem die folgenden Schlüsse ziehen:
Bei gesunden Personen, die zwei bis drei Tassen Kaffee pro Tag konsumierten, sank die Wahrscheinlichkeit, eine Herzerkrankung zu entwickeln, um bis zu 15 Prozent. Das Sterberisiko vorerkrankter Personen (Herzrhythmusstörung, Vorhofflimmern, weitere Herz-Kreislauf-Erkrankungen), die Kaffee tranken, war gegenüber den Nichtkaffeetrinkern um bis zu 20 % niedriger. Zwei bis drei Tassen koffeinhaltigen Kaffees (gemahlen oder löslich), scheinen laut den Studienergebnissen besonders förderlich zu sein. Entkoffeinierter Kaffee entfaltet im Hinblick auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen keinen schützenden Effekt.
Kaffee als natürliche Generalprävention
Kaffee kann also vor Herzerkrankungen schützen und die prognostizierte Lebensdauer erhöhen. Doch in anderen Versuchsreihen wurde bereits nachgewiesen, dass der Kaffeekonsum noch weitere Vorteile für den Organismus haben kann.
So soll Kaffee dazu in der Lage sein,
das Multiple-Sklerose-Risiko zu reduzieren,
einen positiven Einfluss auf Lebererkrankungen zu haben,
Diabetes vorzubeugen,
das Risiko, an Krebs zu erkranken zu senken,
die Konzentrationsfähigkeit zu steigern,
gegen Parkinson vorzubeugen,
und das mentale Wohlbefinden (auch bei Vorliegen psychischer Krankheiten, wie Depressionen) zu erhöhen.
Die gesundheitsförderlichen Aspekte beruhen unter anderem auf den im Kaffee enthaltenen Polyphenolen (Entzündungshemmer und Stoffwechselbeschleuniger) und dem Koffein (Wachmacher).
Konsumentenhinweis und Studienkritik
Trotz der Studienergebnisse sind Zucker und Kaffee in großer Menge ungesund. Die Konsumenten können zwar von den lebensverlängernden Eigenschaften des Genussmittels profitieren, dazu muss die tägliche Verzehrmenge aber noch in dem empfohlenen Rahmen sein.
Die ersten Nebenwirkungen von Kaffee stellen sich zwischen der fünften und der zwölften Tasse ein. Bei einer starken Konzentration von Koffein treten unter anderem Angstzustände, Unruhe, Herzrasen oder Schweißausbrüche auf. Aber der 50. Tasse nimmt der Kaffee sogar ein lebensbedrohliches Ausmaß an. Dieser Wert wird jedoch nur in der rechnerischen Theorie erreicht. Laut der Weltgesundheitsorganisation fällt die empfohlene Zuckermenge mit 25 g täglich wesentlich geringer aus. Wer seinen Kaffee gerne zuckert, aber trotzdem in den Genuss der gesundheitsfördernden Wirkung kommen will, sollte hier also besser sparsam sein.
Ein großer Kritikpunkt an den bisherigen Studien ist jedoch das Außerachtlassen weiterer Gesundheits- und Ernährungsfaktoren. Zu weiteren Zusätzen, wie Sahne oder Milch, schweigen sich die wissenschaftlichen Arbeiten derzeit ebenfalls noch aus. Es werden also weitere Studien folgen müssen, um die gesundheitlichen Vor- und Nachteile von Kaffee in ihrer Gesamtheit beurteilen zu können.
Die Zahl der Raucher steigt immer mehr In Deutschland rauchen deutlich mehr Menschen als in anderen Ländern. Das war bereits vor der Corona-Pandemie zu. Während der Pandemie haben aber noch mehr Menschen mit dem Rauchen angefangen. In Deutschland rauchen im Jahr 2021 fast 31 Prozent der Menschen ab 14 Jahren. Das geht aus einer Langzeitstudie hervor, die den Titel „Deutsche Befragung zum Rauchverhalten“ (DEBRA) trägt. Sie wurde im Mai veröffentlicht und gibt Aufschluss über das Rauchverhalten der Deutschen. Die Studie berücksichtigt aber nur Produkt, die in Deutschland versteuert wurde. Der tatsächliche Konsum könnte noch höher liegen.
Kurz vor Beginn der Pandemie, im Dezember 2019, lag der Anteil der deutschen Raucher und Raucherinnen in der Bevölkerung bei rund 27 Prozent. Inzwischen ist die Zahl auf 31 Prozent gestiegen. Spekulativ ist die Frage, ob mehr Menschen rückfällig geworden sind und wieder mit dem Rauchen angefangen haben, oder ob der Corona-Stress dazu geführt hat, dass die Menschen zum ersten Mal zur Zigarette gegriffen haben.
Mit rund 31 Prozent rauchen gut ein Drittel der Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland, hat die Studie der Universität Düsseldorf ergeben. Bereits seit 2016 werden alle zwei Monate rund 2000 Personen ab 14 Jahren zu ihrem Konsum von Nikotinprodukten und Tabak befragt. In die Studie eingerechnet sind auch E-Zigaretten und Sisha-Pfeifen, die vor allem von jüngeren Menschen konsumiert werden. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Raucher um vier Prozent gestiegen ist bis Ende 2021. Bis Mai 2022 hätten weitere zwei Prozent mit dem Rauchen angefangen. Rund 33 Prozent aller Deutschen ab 14 Jahren greifen laut Studie im Mai 2022 regelmäßig zum Glimmstängel beziehungsweise zu einer E-Zigarette oder zu einer Pfeife. Der Epidemiologe Univ.-Prof. Dr. Daniel Kotz, PhD MSc MPH geht davon aus, dass die Zunahme der Raucher eine Auswirkung der Corona-Pandemie sei. Corona habe viel Stress verursacht. Durch den Stress seien viele Menschen nervös gewesen, was sie mit dem Griff zum Nikotin kompensiert hätten. Auch Frust und Einsamkeit haben laut den Experten dazu geführt, dass die Menschen wieder mit dem Rauchen angefangen haben. Auch das Home-Office habe zum Rauchen verleitet, denn während im Büro Vorgesetzte und Kollegen das Rauchverhalten sehen können, müsse man sich zu Hause nicht rechtfertigen und entschuldigen. Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai hatte Daniel Kotz sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zu der Studie geäußert. Die Entwicklung sei erschreckend, so Kotz. 2013 lag die Zahl der Raucher in Deutschland noch bei 23 Prozent. In Deutschland wurden 2021 rund 72 Milliarden Fertigzigaretten geraucht. Hinzu kommen etliche weitere Tabakprodukte wie zum Beispiel Pfeifentabak. Wie Daniel Kotz mitteilte, hat sich die E-Zigarette in Deutschland nicht durchgesetzt. Nur ein Prozent aller Raucher gaben an, E-Zigaretten zu bevorzugen. Einen Zusammenhang zwischen Rauchen und dem Krieg in der Ukraine sehen die Forscher bislang noch nicht. Das immer mehr Menschen rauchen würden, sei eine Corona-Spätfolge.
Der deutsche Staat erzielte über die Tabaksteuer im Jahr 2021 Einnahmen von rund 14,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag blieb im Vergleich zum Vorjahr konstant. Die steigenden Raucherzahlen machen sich auch beim Blick auf die gesundheitlichen Folgen bemerkbar. Laut dem Statistischen Bundesamt sind im Jahr 2020 rund 75500 Menschen an den Folgen des Rauchens in Deutschland verstorben, darunter mehr Frauen als Männer. Vor allem Lungen- und Bronchialkrebs wurden als Folgen des Rauchens genannt. Aber auch andere Krebsarten sind auf den Konsum von Tabakprodukten zurückzuführen, so die Studie. Das Rauchen schädigt den Venen, dem Herz und der Lunge. Bluthochdruck, Arterienverkalkung, Herzinfarkt und chronische Bronchitis können Folgen von starkem Tabakkonsum sein.
Auch für die Umwelt hat das Rauchen gravierende Auswirkungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichte kürzlich einen Bericht, wonach für die Herstellung und den Konsum von Tabak jährlich 600 Millionen Bäume geholzt werden müssen. Für die Herstellung von Tabakwaren werden 22 Milliarden Tonnen Wasser und 200 000 Hektar Land benötigt. Um eine Tonne Tabak pro Hektar zu produzieren, werden deutliche Mengen Stickstoff, Kalium und Phosphor benötigt. Außerdem ist die Tabakpflanze sehr durstig und benötigt viel Wasser. Der gesamte Kohlenstoffdioxid entspricht einem Ausstoß von rund 17 Millionen Autos, die mit Benzin betrieben werden. Ein weiteres gravierendes Problem ist der viele Müll. Rund 4,5 Billionen Zigarettenfilter landen auf Böden, Bürgersteinen und in Meeren und Flüssen. Ein Zigarettenstummel kann bis zu 15 Jahren brauchen, bis er in der Umwelt verrottet ist. Eine Zigarette enthält in Summe rund 7000 Schadstoffe enthalten, darunter auch 50 krebserregende Stoffe. Diese Stoffe schaden nicht nur der Gesundheit des Menschen, sondern auch der Umwelt. Ein einziger Filter kann 1000 Liter Wasser vergiften. Abgesehen von den Schäden sieht es auch nicht schön aus, wenn überall auf den Straßen und an den Stränden Zigarettenfilter liegen. Die Tabakindustrie kommt nicht für die Reinigung der Kippenreste auf, sondern in der Regel der Steuerzahler. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 186 Millionen Euro, wie die WHO in ihrem Bericht zusammengefasst hat. Deshalb fordert die Organisation die Bundesländer und Gemeinden auf, die Tabaksindustrie dafür stärker in die Pflicht zu nehmen.
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Auf der Internetseite www.rauchfrei-info.de besteht die Möglichkeit, sich am rauchfrei Ausstiegsprogramm der BZgA kostenlos anzumelden. Hier werden die Teilnehmenden über 21 Tage bei ihrer Entwöhnung begleitet.
Zudem werden unterstützende Broschüren und ähnliches Material zur Verfügung gestellt. Material
Mangelhafte Brandschutzmaßnahmen haben dem Flughafen Berlin-Brandenburg den Beinamen “Pannenflughafen” eingehandelt. Mittels sorgfältiger Dokumentation kann derartig kostenintensive Fehler vorgebeugt werden.
Auf der Baustelle lauern zahlreiche Gefahren, welche die klassische Brandgefahr in Bauwerken weitaus übersteigen. Grund hierfür sind feuergefährliche Arbeiten ebenso wie die hohe Brennbarkeit der eingesetzten Materialien. Es gilt zu bedenken, dass sich die Gefahrenquellen entsprechend dem Baufortschritt ändern. Weitere Faktoren sind fehlende Koordination, Druck in puncto Kosten und Terminen, das Zusammenwirken von mehreren Firmen ebenso wie Kommunikationsschwierigkeiten.
Gefährdet sind nicht nur Bauarbeiter, sondern auch alle Personen, die sich im Bereich der Baustelle aufhalten und natürlich auch Feuerwehrleute.
Donato Muro Brandschutzingenieur und Brandschutzexperte hilft vor Ort! Wir erklären Ihnen, was es auf der Baustelle in Bezug auf den Brandschutz zu beachten gilt und wir zeigen auf, warum eine ordentliche Brandschutzdokumentation das A und O darstellt! Zudem bilden wir online oder vor Ort Brandschutzbeauftragte aus, um Ihnen folgenschwere Kosten zu ersparen!
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fakten in puncto Brandschutz auf der Baustelle zusammengefasst.
Rechtsgrundlagen für Brandschutz auf der Baustelle:
Wie auch in anderen Betrieben, gilt es auch auf der Baustelle, gewisse Gesetze zu beachten, um Sicherheit zu gewährleisten.
Hierzu zählt der Brandschutz auf der Baustelle, welcher in jeder einzelnen Phase des Baufortschritts wichtig ist! Brandschutztechnische Vorkehrungen müssen bei folgenden Phasen beachtet werden: * Planung * Betrieb der Baustelle, * Durchführung von jeglichen Baumaßnahmen * Umbau * Reparatur-Arbeiten * Sanierungs-Arbeiten.
Sowohl vor als auch während den einzelnen Bauphasen gelten folgende Rechtsgrundlagen: * Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), * Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) * Baustellenverordnung (BaustellV)samt aller allgemeinen Vorschriften in Bezug auf den Brandschutz.
In den jeweiligen Landesgesetzen sind Einzelheiten geregelt. Beispiele hierfür sind: * Feuerwehrgesetz * gesetzliche Brandschutz-Vorschriften * berufsgenossenschaftliche Brandschutz-Vorschriften * technische Regelungen für Gefahrenstoffe (TRGS)
Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz:
Seit dem Jahre 1988 muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen eingesetzt werden. Dieser SiGeKo ist laut Gesetz dann Pflicht, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig auf einer Baustelle arbeiten. Auch wenn Beschäftigte verschiedener Unternehmen direkt aufeinanderfolgend tätig sind, ist der SiGeKo für die Einhaltung der Verordnungen und Gesetze während der Planungsphase ebenso wie vor und während der Bauausführung verantwortlich.
Die SiGeKo-Funktion kann entweder der Bauherr selbst übernehmen oder der Bauherr beauftragt eine Person, die dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht wird. Im zweiten Fall muss sich der Bauherr selbst davon überzeugen, dass die ernannte Person diese Aufgaben fachgerecht meistert.
Wenn Sie einen verantwortungsvollen Mitarbeiter als Brandschutzexperten ausbilden lassen möchten, können Sie sich an uns wenden. Wir, von Donato Muro Brandschutzingenieur und Brandschutzexperte, übernehmen gerne die Ausbildung entweder vor Ort oder online!
Der SiGeKo muss schon während der Planung und natürlich auch während der Bauphase eine Vielzahl an Aufgaben übernehmen. Zu diesen Aufgaben zählen nicht nur Arbeiten, deren Inhalt der Brandschutz ist.
Aufgaben des SiGeKo:
* Der SiGeKo muss jegliche Risiken in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit identifizieren. * Er muss Maßnahmen ergreifen, welche die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten sicherstellen. * Es ist die Aufgabe des SiGeKos, einen SiGe-Plan zu erstellen. Dieser Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erläutert allen beteiligten Personen der Baustelle, die Anforderungen für die kommenden auszuführenden Tätigkeiten in puncto Sicherheit. * Der SiGeKo ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Regeln und Grundsätze dieses Plans eingehalten werden. Nur so ist ein sicheres und gewissenhaftes Arbeiten auf der Baustelle sichergestellt. Hierzu zählen nicht nur der Brandschutz, sondern auch die Technik, der Baubetrieb ebenso wie die Unfallverhütung. * Die Absicherung des Baugrundstücks nach außen ist ein weiterer Auftrag, dem der SiGeKo nachkommen muss. * Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist in alle Ausführungsphasen des Baus eingebunden. * Sobald sich die Rahmenbedingungen ändern, muss der SiGe-Plan entsprechend überarbeitet und angepasst werden. * In seiner Rolle hat er dafür zu sorgen, dass alle Firmen, die am Bauprojekt beteiligt sind, in puncto Gesundheitsschutz und Sicherheit kooperieren. * Neben der Organisation von Sicherheitsbesprechungen, muss er auch eine Sicherheitsbegehung jedes einzelnen Gewerks organisieren und durchführen. * Bevor die auf der Baustelle tätigen Personen die Baustelle betreten oder bauliche Tätigkeiten aufgenommen werden, muss der SiGeKo eine Einweisung in das ausgearbeitete Sicherheitskonzept durchführen. * Es ist zwar kein Muss, jedoch ratsam, sich von allen Beteiligten eine schriftliche Bestätigung über die durchgeführte Einweisung einzuholen.
Verantwortlichkeiten und Umfang in puncto Brandschutzvorkehrungen auf dem Bau:
Nicht nur die Verantwortung, sondern auch die Zuständigkeiten in Bezug auf Brandschutzvorkehrungen sind sowohl vor Baubeginn als auch während der Bauphase geregelt. Es gilt zu beachten, dass diese Vorkehrungen auf das jeweilige Projekt zugeschnitten sind und dass es für jeden einzelnen Arbeitsschritt spezielle brandschutztechnische Vorkehrungen gibt! Zur Verantwortung wird der Bauherr gezogen, welcher seine Verantwortung für die Brandschutzvorkehrungen und die Sicherheit der am Bau arbeitenden Personen dem Architekten oder Bauleiter zuschreibt. Der Verantwortliche ist der Koordinator, welcher eine hohe Verantwortung trägt, sei es in puncto Konzeption oder Umsetzung der gesetzlich festgelegten Maßnahmen zum Brandschutz.
Ein Fachplaner kommt dem Brandschutzbeauftragten bei sehr hohen Gebäuden oder Sonderbauten zur Unterstützung. Damit auf der Baustelle in dem Gesetz entsprechender Brandschutz sichergestellt ist, sind zahlreiche Maßnahmen notwendig. Nur so kann das Risiko eines Brandes minimiert werden. Beispiele hierfür sind: * brennbare Stoffe sicher lagern * brennbare Verpackungen täglich beseitigen * Baustelle wöchentlich aufräumen * sicherheitstechnische Anlagen regelmäßig auf deren Funktionsfähigkeit überprüfen * mobile Sicherheitseinrichtungen wie Löschschläuche und Feuerlöscher vor unbefugtem Zugriff schützen.
Wenn während der Baustellen-Begehung Mängel identifiziert werden, so müssen die Risikofaktoren aufgenommen und sofort beseitigt werden, damit kein Brand entsteht. Brandschutz auf dem Bau ist bei all jenen Tätigkeiten notwendig, welche auf der Baustätte stattfinden! Dies bezieht sich sowohl auf die Vorbereitungsarbeiten als auch auf die tatsächliche Durchführung und Abschlussarbeiten. Die Art und Größe der Baustelle ebenso wie die Gefahren der notwendigen Arbeiten bestimmen den Umfang der für den Brandschutz notwendigen Maßnahmen. Bei größeren Bauvorhaben müssen die erforderlichen Schritte mit unter anderem dem Werksicherheitsdienst oder der Feuerwehr abgeklärt werden.
Typische Brandrisiken auf der Baustelle:
Häufige Gefahrenquellen sind brennbare Materialien und feuergefährliche Tätigkeiten.
1. Einsatz von brennbaren Materialien während der Bautätigkeit:
Hohe Risikofaktoren für eine Brandausbreitung sind: * Baustellenabfälle * eingelagerte brennbare Stoffe * Behelfsbauten * Abbruchmaterialien * Verpackungsmaterialien * Druckgasbehälter * Einsatz und Verarbeitung von Lösungsmitteln, Klebstoffen und Reinigungsprodukten * Feuerstellen * Heizungsanlagen * mit Gas betriebene Geräte * elektrische Anlagen * provisorische Installationen * Inbetriebnahme von technischen Anlagen.
2. Brandschutz während der Bautätigkeit:
Hierzu zählen * feuergefährliche Arbeitsgeräte * Arbeiten mit dem Feuer (Löten, Schneidbrennen, Schweißen, Trocknen, Trennschleifen, Auftauen) * jegliche Arbeiten, die Funken erzeugen * Arbeiten über offener Flamme.
Vor dem Beginn der Bauphase ist es die Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung, etwaige Gefahrenquellen auszuloten.
Folgende Vorgaben müssen während der Bauphase im Sinne des Brandschutzes strikt eingehalten werden: Beim Hantieren mit feuergefährlichen Arbeitsgeräten, muss der Auftraggeber eine schriftliche Genehmigung erteilen. In dieser sind die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen verankert. Der Erlaubnisschein stellt für die Durchführung dieser Arbeiten die Voraussetzung dar. Feuergefährliche Arbeiten dürfen ausschließlich von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden, Feuergefährlichen Arbeiten müssen fortwährend beaufsichtigt werden. Die Brandwache muss sachkundig und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sein. Während Feuerarbeiten durchgeführt werden, ist die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften Pflicht. Die Explosions- und Brandgefahr ist speziell in jenen Bereichen hoch, in welchen Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten sind. Auch beim Vorhandensein leicht entzündlicher Stoffe oder explosiver Gase und unterhalb von Dächern mit Dachdeckung, Abdichtung und einer brennbaren Dämmung ist das Risiko eines Brandes erhöht.
Brandschott: Hierbei handelt es sich um eine Abdichtung brandschutztechnischer Art, die gegen Rauch und Feuer von Decken- bzw. Wanddurchbrüchen für Leitungen zum nächstgelegenen Brandabschnitt eingesetzt wird.
Vorbeugender Brandschutz:
Dieser setzt sich aus dem anlagetechnischem, baulichem und organisatorischem Brandschutz zusammen. Kontaktieren Sie unser Unternehmen Donato Muro Brandschutzingenieur und Brandschutzexperte. Wir helfen Ihnen dabei, vorbeugende Maßnahmen für Ihr Bauvorhaben zu treffen.
1. Anlagetechnischer Brandschutz:
Diese Form des Brandschutzes ist unterteilt in die Sicherstellung technischer Gebäudeausrüstung und in die Umsetzung von technischen Anlagen und Einrichtungen. Brandschutz in puncto technischer Gebäudeausrüstung wird durch Unterdecken oder Schächte mit Feuerwiderstand realisiert. Präventive Maßnahmen umfasse die Alarmierung ebenso wie die Branddetektion. Unter operative Maßnahmen fallen maschinelle Entrauchung, Löschung des Feuers, Verhinderung des Brandes ebenso wie die Begrenzung der Feuerausbreitung. Zu den anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen zählen Brandschutzklappen, Systeme, die den Rauch anziehen und Unterdecken mit Feuerwiderstand.
Zu den wichtigsten Anlagen zählen: * Brandmelder * Feuerlöscher * natürliche Rauchabzugsanlagen * maschinelle Rauchabzugsanlagen ebenso wie die * Löschwasserrückhaltung.
2. Baulicher Brandschutz auf Baustellen:
Hierunter fallen jene Schritte im Sinne des Brandschutzes, die zusammenhängend mit der Errichtung oder Änderung von Bauwerken eingeleitet werden müssen. * Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr * Erschließung der Baustelle Löschwasser und * Bildung von Brandabschnitten.
Besteht hohe Brandgefahr, werden raumabschließende und tragende Konstruktionen errichtet. Hierbei sind die wichtigsten Kriterien: * Brandverhalten von Baustoffen * Feuerwiderstand von Bauteilen * Planung von Flucht- und Rettungswegen * Erstellung von Fluchtwegen.
3. Organisatorischer Brandschutz auf dem Bau:
Dies sind ergänzende Maßnahmen. Beispiele sind: * Nutzung, Instandhaltung, Wartung, fachgerechter Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen * Kennzeichnung von Rettungs- und Fluchtwegen * Freihalten von Rettungs- und Fluchtwegen * Aushang von Brandschutzordnungen * Maßnahmen im Notfall
Brandschutz während der Bautätigkeit:
Auch bei Gefahr müssen Baustätten sicher zugänglich sein und auch das schnelle Verlassen muss gewährleistet sein! Mindestens ein Treppenraum muss offen mit allen Stockwerken verbunden, funktionsfähig und abzuschotten sein. Hierzu zählen auch Geländer und Absturzsicherungen.
Innerhalb der Stockwerke müssen die vertikal ausgerichteten Rettungswege problemlos passierbar sein. Baumaterialien dürfen nicht in den Fluren gelagert werden und die Abschlüsse und Türen müssen ohne den Einsatz von Werkzeug geöffnet werden können. Die in der Baugenehmigung verankerte Zufahrt für die Feuerwehr darf nicht blockiert werden.
Anzahl von Feuerlöschern – Brandschutz auf Baustellen:
Da die Wasseranschlüsse während der Bauphase nicht funktionsfähig sind, kommt Feuerlöschern eine große Bedeutung zu. Speziell im Winter sollten Feuerlöscher verfügbar sein, die frostunempfindlich sind. Pro Arbeitsmittel und Verfahren mit hoher Brandgefährdung, von dem eine Brandgefahr ausgeht, muss ein Feuerlöscher verfügbar sein. Dieser Feuerlöscher muss die entsprechende Brandklasse aufweisen und mit sechs oder mehr Löschmitteleinheiten in der Nähe verfügbar sein.
Platzierung von Feuerlöschern:
Feuerlöscher dürfen nicht auf dem Boden stehen und müssen leicht erreichbar und gut sichtbar an Fluren, Treppenräumen bzw. Ausgängen angebracht sein. Sie müssen der witterungsgeschützten Halterung problemlos entnommen werden können. Empfehlenswert ist es, die Griffhöhe zwischen 80 und 120 cm zu positionieren. Alle Personen, die auf der Baustelle tätig sind, müssen regelmäßige an Unterweisungen in puncto Bedienung eines Feuerlöschers teilnehmen.
Warum ist die Dokumentation von Brandschutz auf der Baustelle unerlässlich?
Diese Dokumentation ist der Genehmigungsbehörde gegenüber der Nachweis einer ordnungsgemäßen Ausführung der baulichen Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis, mit welchem der Bauherr die Einhaltung jeglicher Anforderungen der Bauordnung ebenso wie die ordnungsgemäße Bauausführung belegen kann. Die Dokumentation unterstützt den Brandschutzbeauftragten dabei, einen Überblick zu behalten. Zudem ist dies ein schriftlicher Nachweis des vorgeschriebenen Brandschutzkonzeptes samt der Auflistung aller baurechtlichen Abweichungen, die genehmigt sind. Dank Brandschutzdokumentation kann die Funktionsbeschreibungen von sicherheitstechnischen Anlagen belegt werden und sie unterstützt die Kontrolle und Organisation aller Maßnahmen im Sinne des Brandschutzes. Im Falle eines Brandes liefert diese Dokumentation bedeutende Nachweise.
Wir, Donato Muro Brandschutzingenieur und Brandschutzexperte bilden Brandschutzexperten Online oder vor Ort aus, damit Ihre Mitarbeiter diese Dokumentation vollständig und zielorientiert führen.
Wer ist für die Dokumentation verantwortlich?
Der Betreiber des Gebäudes ist für jegliche Vorgänge, die mit diesem Gebäude in Zusammenhang stehen, verantwortlich und muss die erforderlichen Nachweise in Form einer Dokumentation erbringen.
Welches Gesetz schreibt diese Dokumentation vor?
Die gesetzliche Grundlage bilden die Brandschutzgesetze der sechzehn Bundesländer. Brandschutz am Bau ist Sache der Länder.
Was muss in Bezug auf den Brandschutz dokumentiert werden?
Zu verschriftlichen sind nicht nur baurechtliche Nachweise, sondern auch jegliche Details, welche sich auf den gebäudetechnischen Brandschutz beziehen. Zu den Schwerpunkten zählen: * Gebäudedokumentation samt Nachweise für Brand-, Wärme und Schallschutz * brandschutztechnische Dokumentation * Dokumentation von technischen und sicherheitstechnischen Anlagen * laufende Prüfberichte.
Erfolgt die Dokumentation digital, kann diese dem Betreiber übermittelt werden. Wichtige Informationen sind: * Ort der Brandschutzmaßnahme * Name des Brandschutzbeauftragten * Benennung und Ausbildung diverser Brandschutzhelfer * Brandschutzordnung (A bis C laut DIN 14096) * Gefährdungsbeurteilung, * Maßnahmen eines rechtssicheren Brandschutz * Brandschutzkonzept des Brandschutzes auf der Baustelle * Brandrisikoanalyse * Beurteilung der Gefährdung bei explosiven Stoffen samt Explosionsschutz-Dokument * Nachweis aller Brandschutzunterweisungen * Überprüfung von Arbeitsmitteln * Brandvorsorge durch DIN 14095 Feuerwehrplan * DIN 14675 Feuerwehrlaufkarten * Alarmplan * Übersicht zu Flucht- und Rettungswegen gemäß § 4 ArbStättV * Unterschrift des Dokumentationsbevollmächtigten
Wie soll die Dokumentation erfolgen?
Die Basis der Dokumentation ist in der Richtlinie VDI 3819 Blatt 3 geregelt. Diese besagt, wie die Dokumentation der durchgeführten Brandschutzmaßnahmen gelistet und rechtskonform festgehalten werden muss. Traditionsgemäß erfolgt die Verschriftlichung auf einem Vordruck mit Fotos. Diese Variante ist rechtlich noch anerkannt, jedoch ist das Fehlerpotenzial hoch. Empfehlenswert ist die digitale Dokumentation mit Fotos, die vorher und nachher aufgenommen werden. Die Fotos sollte von einem zertifizierten Sachverständigen aufgenommen werden.
Brandschutz ist sowohl vor als auch während der Bautätigkeit wichtig. In den Phasen der Genehmigung und Ausführung müssen detaillierte Konzepte in Bezug auf den Brandschutz ausgearbeitet und Nachweise erbracht werden, welche während der Bauphase in die Tat umgesetzt werden. Bei der Brandschutzplanung steht einerseits die Sicherheit auf der Baustätte, andererseits das fertige Bauwerk und dessen spätere Nutzung im Fokus. Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich einfach an Donato Muro Brandschutzingenieur und Brandschutzexperte! Wir helfen Ihnen vor Ort und bilden Mitarbeiter zum Brandschutzexperten aus.
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