Sicherheitsingenieure (Studium) und Branchenspezifika?

Entgegen einiger falscher Annahmen gibt es derzeit bei Sicherheitsingenieurs-Studiengängen keine Bereichseinschränkung (Branchenspezifika). Die in § 4, Abs. 6 der DGUV Vorschrift 2 genannten drei Ausbildungsstufen gelten nur im Kontext mit § 4, Abs. 2, Satz 1, 3. Auszählungspunkt (Lehrgang) – nicht jedoch mit § 4, Abs. 2, letzter Satz (Studiengänge).

Hochschulabsolventen können demnach bei Vorliegen der Berufserfahrung in allen Betriebsarten bestellt werden, wenngleich bereits im Studium schon die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen angelegt werden sollte, um Kompetenzlücken schließen zu können.

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Staatliche Hochschulen erfüllen somit die Kriterien einer staatlichen Bildungseinrichtung, die Lehrgänge für die sicherheitstechnische Qualifizierung anbieten können und dürfen, als auch bei Vorliegen eines (genehmigten) und akkreditierten Studiengangs Sicherheitsingenieure ausbilden dürfen. Im Zuge des Bologna-Prozesses können die Studiengangs-Bezeichnungen variieren (z. B. Sicherheitstechnik, Safety Engineering, etc.). Auch können die Abschlüsse variieren, z.B. B.Ing. oder B.Sc. Es handelt sich stets um Sicherheitsingenieurs-Studiengänge.

Große Pionierarbeit hat die Bergische Universität Wuppertal mit ihren Sicherheitstechnik-Studiengängen geleistet. Dies ist bis heute wegweisend.

Arbeitsmedizin, eine Pflicht für den Arbeitsschutz

Das sollte man als Arbeitsschützer wissen bezüglich Arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung welche seit 2008 (mit Änderungen seit 2016) besteht. Gemäß §§18 und 19 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt hier die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Unter § 3 ArbMedVV besteht die Pflicht für den Arbeitgeber (AG) dies durchzuführen oder anzubieten. Warum das oder? Es gibt vier unterschiedliche Typen:

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• Pflichtvorsorge, § 4 ArbMedVV
• Angebotsvorsorge, § 5 ArbMedVV
• Wunschvorsorge, 5a ArbMedVV
• Eignungsuntersuchung (keine Einzel Norm vorhanden)

Wie die Namen bereits andeuten, ergibt sich die Wunschvorsorge aus der Angebotsvorsorge. Wichtiger ist die Pflichtvorsorge. Also muss man Pflichtvorsorgen durchführen, während man die anderen beiden nur anbieten muss. Eignungsuntersuchung ist ein separates Thema.

Was ist Pflichtvorsorge?
Der AG muss bei besonders gefährdenden Tätigkeiten diese veranlassen. Das wichtige ist, der AG darf diese Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn zuvor eine Pflichtvorsorge durchgeführt worden ist. Arbeitnehmer (AN) sind also verpflichtet teilzunehmen. Wird Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, droht dem AG ein Bußgeld und unter bestimmten Umständen sogar eine Strafe (vgl. 619a BGB).
Beispiel: G 35 Aufenthalt in klimatisch belastenden Gegenden – Anspruch aus „Anhang ArbMedVV Teil 4 Abs. 1 Nr. 2“.

Was ist Angebotsvorsorge?
Der AG muss bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten diese anzubieten – Nachweislich. Anbieten und Nachweislich bedeutet, der AG muss dies Anbieten und der AN muss dies annehmen oder abschlagen. Bei Annahme folgt die Untersuchung, bei abschlagen, muss dies vom AG schriftlich aufbewahrt werden.
Wird die Angebotsvorsorg nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, droht dem AG ein Bußgeld und unter bestimmten Umständen sogar eine Strafe (vgl. 619a BGB und §§ 25,26 ArbSchG).
Beispiel: G 37 Bildschirmarbeit – Anspruch aus „Anhang ArbMedVV Teil 4 Abs. 2 Nr.1“.

Was ist Wunschvorsorge?
Der AG dem AN über den Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hinaus bei allen Tätigkeiten zu gewähren hat. Dieser Anspruch besteht nur dann nicht, wenn nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Im Streitfall muss der Arbeitgeber dies darlegen und beweisen. Bei Zuwiderhandlung werden Bußgelder verhängt.

ArbMedVV: Hier geht es um die persönliche Aufklärung und Beratung des Beschäftigten über persönliche Gesundheitsrisiken bei der Arbeit.

Was ist eine Eignungsuntersuchung?
Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist wichtig, dass ArbMedVV nicht mit Eignungsuntersuchung zu verwechseln ist.
Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag des AG. Für die Eignungsuntersuchung gibt es kein einzelnes Gesetz oder Verordnung, diese ergeben sich eher aus der Rechtsprechung (vgl. § 106 GewO, §§ 611, 242, 241 II BGB, § 4 TVöD und insbesondere §2 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV und PSV-BV).

Eignungsuntersuchung: hier geht es darum, als AG sicherzustellen das AN die Arbeit überhaupt die Arbeit leisten kann.

Beispiel:
Sobald ein Dach oder eine höhe ab 2 m betreten wird, muss man PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) anziehen – dazu ist eine G 41 nötig.
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PSV-BV ist eine Eignungsuntersuchung nach G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ durchzuführen.

Wichtig für Geschäftsführung oder Führungskraft. Die Führungskraft hat einen Arbeitsvertrag, der Geschäftsführer/Vorstandsmitglied etc. hat einen Dienstvertrag (weisungsfrei). Unterm Strich wird immer ein Richter das letzte Wort haben. Derjenige mit einem Dienstleistungsertrag steht hier in der Haftung , die Führungskraft mit einem Arbeitsvertrag zeilweise nur.
Geschäftsführer (GL) oder Vorstandsmitglieder (VM) unterliegen immer einem Dienstleitungsvertrag, auch wenn diese einen Arbeitsvertrag haben, und dann zur GL oder VM aufgestiegen sind.

Wie wirkt Strom auf Menschen und die Erste Hilfe sicherstellen?

Wie wirkt Strom auf Menschen – Erste Hilfe mit Vorsicht leisten Elektrischer Strom ist unser Energiebringer Nummer Eins. Ohne ihn hätten wir kein Licht, könnten keine Elektrogeräte betreiben und selbst eine Warmwasserdusche würde zum Problemfall. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Neben den zahlreichen Vorteilen, die unseren Alltag durch Verwendung von elektrischer Energie erleichtern, ist der direkte Kontakt mit Stromflüssen von Außen für Menschen und Tiere lebensgefährlich. Warum das so ist und wie Gefahren durch elektrische Energie vermieden werden, verraten nachstehende Details.

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So wirkt elektrischer Strom auf Menschen

Bis zu einer gewissen Stärke produziert der menschliche (oder tierische) Körper selbst elektrische Impulse. Fast alle im Körper befindlichen Organe verarbeiten diese Impulse, die vom Gehirn aus gebildet werden. Mit einer körpereigenen Stärke von etwa 50 mV (Millivolt) steuern diese sanften Impulse nahezu unseren gesamten Bewegungsapparat sowie unsere Organe. Die moderne Medizin verfügt über verschiedene elektrische Geräte, durch die sich diese Ströme messen lassen. So misst das EKG (Elektrokardiogramm) beispielsweise die Herzaktivität. Sogar das Herz arbeitet mit selbst erzeugten elektrischen Strömen, was sich durchaus als kleines Wunderwerk des Körpers bezeichnen lässt. Funktioniert das Herz aufgrund verschiedener Krankheiten nicht mehr richtig, so bekommt der Patient einen Herzschrittmacher, der diesen natürlichen körpereigenen Stromfluss aufrechterhält.

Warum eine zu hohe Stromstärke tödlich ist

Übersteigt die Stromzufuhr die geringfügige vom Körper erzeugte Millivoltzahl von 50 mV, so kann es schnell lebensgefährlich werden. Elektrounfälle oder ein Stromunfall haben verheerende Folgen für die betroffenen Personen. Wandert ein von außen kommender Stromfluss durch den menschlichen Körper, kommt es zu Muskelverkrampfungen. Betroffene verunglückte Personen sind dann nicht mehr in der Lage, die Stelle loszulassen, aus der der Strom ihren Körper durchdringt. Dies macht einen Stromunfall besonders gefährlich.

(C) http://elektro-wissen.de/

Fließt beispielsweise Wechselstrom mit einer viel zu hohen impulsgebenden Stromstärke von etwa 50 Hz ins Herz, dann würde das Herz einen Ausgleich schaffen wollen, indem es 50 Mal pro Sekunde schlägt. Diese gefährliche Situation verkraften Menschen kaum. Die meisten Stromunfälle haben körperschädigende bzw. todbringende Auswirkungen zur Folge:

  • Herzrhythmusstörungen
  • Herzkammerflimmern
  • Komplettausfall der Herztätigkeit
  • Kreislaufstillstand
  • Sauerstoffmangel mit verursachender Hirnschädigung (fast immer mit Todesfolge)

Ab wann besteht tatsächlich Lebensgefahr im Falle einer Fremdzufuhr von Strom?

Die Frage ‘Wir wirkt Strom auf Menschen’ lässt sich leicht in Zahlen zusammenfassen:

– Wechselspannungen über 50 V (Lebensgefahr für Menschen, 25 V für Tiere)
– Gleichspannungen über 120 V (Lebensgefahr für Menschen, 60 V für Tiere)
– Wechselstromfrequenz von 50 Hz (stellt ein höheres Risiko dar als Gleichstrom, da es hierbei bereits zu Herzkammerflimmern kommen kann)

Quelle: Fachkunde Elektrotechnik; 22.Auflage 1999; Europa Verlag

Weitaus weniger bekannt ist den meisten Menschen die Tatsache der chemischen Wirkung von Strom. Bei längerer Einwirkung auf den Körper besteht die Gefahr einer elektrolytischen Zersetzung des Blutes. Es kommt zu schweren bis tödlichen Vergiftungen.

Daher gilt für alle Menschen, die berufsbedingt oder privat an Stromquellen arbeiten, folgender Leitsatz:

Wegen der hohen Unfallgefahr ist das Arbeiten an unter Stromspannung stehenden Teilen generell verboten.

Der gewissenhafte sachgemäße Umgang mit Strom ist äußerste Voraussetzung dafür, Elektrounfälle oder einen Stromunfall zu verhindern.

Stromunfall: Was im Unglücksfall zu tun ist

Allen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen zum Trotz passiert es häufiger, als viele Menschen annehmen: Elektrounfälle mit lebensgefährlichen Verletzungen oder Todesfolge. Eine Statistik der BG ETEM (Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) informiert mit nachstehenden Zahlen des Jahres 2020 aus deren Unfallregister vom 10.02.2021:

  • Gemeldete Spannungsunfälle: 3.574
  • Meldepflichtige Spannungsunfälle: 605
  • Tödliche Stromunfälle: 3

Drei tödliche Elektrounfälle pro Jahr sind drei zuviel. Diese sollten durch Verschärfen von Vorsichtsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Die hohe Zahl aller gemeldeten Stromunfälle bezeugt einmal mehr, dass noch nicht alle Menschen die Risiken durch Strom richtig einschätzen. Letztendlich kann es jedoch auch ohne eigenes Fehlverhalten zu einem Stromunfall kommen.

Woraus auch immer die Elektrounfälle resultieren: Ist es passiert, kann Erste Hilfe das Leben eines Verletzten retten. Erste Hilfe bei Stromunfällen in sieben Schritten:

1. Die Hilfe sollte möglichst schnell erfolgen. Der Verletzte könnte noch unter Stromeinfluss stehen.
2. Zuerst den über den Menschen gleitenden Stromfluss unterbrechen (kann bis zu 1000 Volt betragen). Hier gilt es, möglichst schnell den Netzstecker zu ziehen oder – noch besser – die Sicherungen ausschalten.
3. Kann der Stromkreis durch diese Maßnahmen nicht unterbrochen werden, ist der Verletzte durch einen isolierten Gegenstand, der ihn von den leitenden Teilen trennt, umgehend aus seiner misslichen Lage zu befreien.
4. Bei Atemstillstand ist eine sofortige Beatmung notwendig, bei einem Herzstillstand eine Herzdruckmassage durch fachkundig eingewiesene Ersthelfer.
5. Jetzt wird der Verletzte in eine stabile Seitenlage gebracht (auch dann, wenn Atmung und Puls nach dem Stromschlag in Ordnung sind).
6. Alle Wiederbelebungsmaßnahmen sind möglichst so lange vorzunehmen, bis Puls und Atmung wieder einsetzen oder der Arzt vor Ort erscheint.
7. Sofort nach den ersten Vorkehrungen den Notarzt benachrichtigen; mehr können und sollten Laien hier nicht machen, da die möglichen inneren Verletzungen durch einen Stromunfall nur vom Arzt oder einer medizinischen Fachkraft festgestellt werden können.

Merksatz für Ersthelfer
In einer Hochspannungsanlage ist es ausschließlich Elektrofachkräften gestattet, den Stromkreis zu unterbrechen und wieder in Gang zu bringen.

Fazit
Elektrounfälle passieren täglich. Daher sollten sich möglichst viele Menschen mit den lebensrettenden Maßnahmen nach einem Stromunfall vertraut machen. Am Unfallort eingetroffen, sollten sich Ersthelfer zunächst selbst schützen, indem sie Verletzte nur berühren, nachdem der Stromkreis unterbrochen ist. Sonst besteht die gleiche Verletzungsgefahr auch für helfende Personen. Die hohen Zahlen an Elektrounfällen pro Jahr machen deutlich, dass diese nur durch erhöhte Achtsamkeit im Umgang mit der lebensspendenden, aber auch unfallträchtigen, Stromenergie verringert werden können. Schadhafte elektrische Geräte, beschädigte (offengelegte Stromkabel) oder unsachgemäße Arbeiten bei hoher Stromspannung verursachen die meisten Elektrounfälle. Die Auswirkungen von Strom auf den Menschen verdeutlichen die gefährlichen Reaktionen, die ein Stromunfall in unserem Körper verursacht.

Dankeschön an Stefan Schmid-Gaiser von http://elektro-wissen.de/

Optimaler Büroarbeitsplatz

Optimaler Büroarbeitsplatz: Mit Ergonomie am Arbeitsplatz zu einem gesunden Arbeitsgefühl

Wer berufsbedingt viele Stunden am Tag vor dem PC auf einem Bürostuhl verbringt, wird irgendwann mit den Folgen konfrontiert. Es ist nicht verwunderlich, dass viele Büroangestellte früher oder später unter Rückenproblemen leiden. Auch die Augen stehen unter erhöhtem Anspruch. Spätestens im fortgeschrittenen Zeitalter der Digitalisierung werden die meisten Aufgaben im Büro am PC erledigt. Im Besprechungsraum haben Laptops und Tablets ebenfalls Hochkonjunktur. Die Büroangestellten verbringen ihre Arbeitszeit größtenteils sitzend. Moderne Arbeitgeber setzen daher auf innovative Büromöbeltrends, die gesundheitlichen Spätschäden vorbeugen. Gleichzeitig bieten diese Möbel eine ansprechende Optik. Bei der Ausstattung der heutigen Büroarbeitsplätze fällt zunehmend der Begriff Ergonomie am Arbeitsplatz.

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Ergonomie: Was ist das?

Unter Ergonomie ist die Anpassung von Arbeitsbedingungen an den Menschen zu verstehen, nicht umgekehrt, wie es in der Vergangenheit oft der Fall war. Die Übersetzung des Begriffes Ergonomie stammt aus dem Griechischen (ergon = Arbeit, nomos = Regel/Gesetz). Die Arbeitgeber von heute nehmen das Thema Ergonomie am Arbeitsplatz sehr ernst. Denn sie wissen: Ergonomisch ausgestattete Arbeitsplätze dienen der Körpergesundheit ebenso wie dem seelischen Wohlbefinden der Mitarbeiter. Fühlen Mitarbeiter sich an ihrem Arbeitsplatz rundum wohl, erbringen Sie mehr positive Arbeitsergebnisse.

Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes: Der Schreibtisch

Um dem hohen Anspruch der Ergonomie am Arbeitsplatz gerecht zu werden, ist die optimale Planung die beste Voraussetzung.

Der Schreibtisch
Die Planung beginnt beim Büroschreibtisch mit der optimalen Schreibtischhöhe. Der Tisch sollte verstellbar sein (Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen). Herkömmliche, nicht verstellbare, Schreibtische bieten konstant eine Höhe von 72 cm. Diese Schreibtischhöhe wird nur wenigen Menschen gerecht. Der optimale Bürotisch weist eine anpassbare Höhe zwischen 66 und 75 cm aus. Büromöbelausstatter und wir verfügen über einfache Rechensysteme zum Ausrechnen der Schreibtischhöhe unter Einbeziehung der Körpergröße. Derartige Rechner finden man hier: Link. Bürostuhl und Schreibtisch sind bei der Berechnung der Schreibtischhöhe immer in Relation zu sehen. Zwei Beispielberechnungen für die optimale Höhe des Büroschreibtisches:

Körpergröße: 165 cm
Schreibtischhöhe: 70 cm
Höhe Stehtisch: 104 cm
Stuhlhöhe: 44 cm

Körpergröße: 180 cm
Schreibtischhöhe: 76 cm
Höhe Stehtisch: 114 cm
Stuhlhöhe: 48 cm

Tipp:
Die Rechenbeispiele geben lediglich Richtwerte vor. Jeder Mensch ist unterschiedlich gebaut. Bei gleicher Körpergröße haben einige Menschen längere Beine, die anderen einen längeren Oberkörper. Mit dem ergonomischen Büroschreibtisch ist eine individuelle Anpassung jederzeit möglich.

Schreibtischhöhe selbst einstellen in sieben Schritten
Nicht alle Unternehmen schicken Fachleute, wie z.B. die Sifa, um der Ergonomie am Arbeitsplatz gerecht zu werden. Viele Mitarbeiter kümmern sich selbst darum. Nur sieben Schritte zum Ausrichten der passenden Bürotischhöhe:

1. Der Mitarbeiter setzt sich auf den Bürostuhl.
2. Die Unterarme liegen auf den Armlehnen oder der Tischplatte, die Tastatur genau waagerecht zu den Unterarmen.
3. Oberarme hängen locker (nicht angespannt) herunter.
4. Die optimale Ausrichtung ist gegeben, wenn Ober- und Unterarme einen rechten Winkel zueinander bilden. Ist das nicht der Fall, kann der Bürostuhl höher oder niedriger eingestellt werden.
5. Ober- und Unterschenkel weisen im Optimalfall einen 90-Grad-Winkel auf.
6. Der Rücken liegt fest und möglichst gerade an der Rückenlehne an, um einen Buckel zu vermeiden.
7. Falls Bürostuhl oder Büroschreibtisch etwas zu hoch sind, kann eine Fußstütze zur dauerhaften Aufrechterhaltung der korrekten Sitzhaltung beitragen.

Ist der Austausch aller Schreibtische zwingend notwendig, um die Ergonomie am Arbeitsplatz zu verbessern?

Arbeitgeber sollten sich schon um die Büroausstattung für ihre Mitarbeiter Gedanken machen. Jedoch ist es den wenigsten Unternehmen von jetzt auf gleich möglich, sämtliche Büromöbel auszutauschen. Bei vielen Schreibtischtypen lassen sich feste Tischbeine gegen verstellbare Füße austauschen.

Anschließend lässt sich die Schreibtischhöhe ganz einfach durch Drehen der Ausgleichsfüße variieren.

Letztlich kommt es nicht nur auf den Bürotisch an, sondern auf die bestmögliche Gesamtausstattung eines jeden Büroarbeitsplatzes.

Gesundes Arbeiten am Schreibtisch

Ist der Bürotisch optimal eingestellt, sollten weitere vorteilhafte Komponenten in Betracht gezogen werden, damit ein gesundes Arbeiten im Büro gewährleistet ist:

  • Die Arbeitsumgebung sollte möglichst ruhig sein.
  • Die Lordosenstütze (ergonomische Form einer Rückenstütze) des Stuhls ist auf Lendenwirbelhöhe einzustellen, um eine unterstützende Wirkung des Rückens zu erreichen.
  • Der Abstand zum Büro Monitor beträgt etwa eine Armlänge.
  • Die Bildschirmoberkante befindet sich im Optimalfall maximal auf Augenhöhe.
  • Die beste Luftfeuchte bewegt sich zwischen 40 und 60 %, die Raumtemperatur zwischen 20 und 22 Grad.
  • Größe der Tischplatte: mindestens 80 x 160 cm

Die Schreibtischhöhe sollte so weit verstellbar sein, dass ein Sitzarbeitsplatz mit wenigen Handgriffen zum Steharbeitsplatz wird. Sehr bewährt haben sich dabei elektrisch einstellbare Schreibtische. Denn schon lange steht fest: Wer acht Stunden sitzend im Büro verbringt, schadet seiner Gesundheit. Daher empfehlen Gesundheitsexperten, im Wechsel sitzend und stehend zu arbeiten. Zwischendurch kann sich der Mitarbeiter auch durch den Raum bewegen, während er zum Beispiel telefoniert.

Dynamisches Sitzen: Die Zauberformel für gesünderes Arbeiten?

Wer auf seinem Bürostuhl in immer gleicher Position verharrt, der schadet auf Dauer seinem Körper. Auch das Denken soll so stärker eingeschränkt sein. Ideen können nicht fließen. In den letzten Jahren haben Büromöbelhersteller, Arbeitgeber und Arbeitnehmer das dynamische Sitzen entdeckt. Diese moderne Form des Sitzens beugt sowohl Muskel- als auch Skeletterkrankungen vor.

Durch dynamisches Sitzen auf dem dynamischen Bürostuhl steigern Büroangestellte ihre Bewegung während der Bildschirmarbeit oder in Besprechungen. Die Sitzposition wird beim dynamischen Sitzen möglichst häufig gewechselt. Speziell angefertigte Bürostühle unterstützen dieses moderne gesundheitsfördernde System des bewegten Sitzens. Die Sitzfläche wie die Rückenlehne verfügen dabei über einen bestimmten Bewegungsspielraum. Aber auch, wer auf einem starren Bürostuhl seine Büroaufgaben verrichtet, sollte ab und an seine Sitzposition verändern.

Wer jeden Tag 6 bis 8 Stunden starr auf seinem Bürostuhl verbringt, bewirkt langfristig Schäden an der Wirbelsäule. Die Bandscheiben werden schon nach kurzer Zeit starren Sitzens nicht mehr richtig durchblutet. Die Rückenmuskulatur leistet Schwerstarbeit zur Unterstützung des Rückens. Dynamisches Sitzen ist die beste Möglichkeit, den Körper flexibel zu halten und einzelne Körperpartien nicht zu stark zu belasten.

Darüber hinaus ermüden wir nicht so schnell, wenn wir auch sitzend in Bewegung bleiben. Das dynamische Sitzen umfasst vorrangig drei Sitzhaltungen:

1. die vordere Sitzhaltung
2. die hintere Sitzhaltung
3. die aufrechte Sitzhaltung

Was sollte der Bürostuhl zum Dynamischen Sitzen leisten
Völlig starre Bürostühle sind heute in den großen Büros kaum noch zu finden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen um die Bedeutung von Bewegung und Flexibilität. Dynamisch verwendbare Bürostühle gibt es inzwischen wie Sand am Meer in vielen Preisklassen.

Drei Stuhltypen für Dynamisches Sitzen kurz vorgestellt

Typ 1: Bürostuhl mit Mindestausstattung
Hierbei handelt es sich um die einfachste Form eines Bürostuhls. Dieser verfügt zumindest über eine bewegungsfördernde Wippmechanik, die Möglichkeit der Höhenverstellung und feste Armlehnen.

Typ 2: Bürostuhl mit körpergerechter gesundheitsfördernder Ausstattung
Bei diesem Bürostuhltyp aus dem mittleren Preissegment sollten mindestens folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Synchronmechanik
  • höhenverstellbare Rückenlehne
  • Körpergewichtseinstellung
  • Lordosenstütze
  • 2-D-Armlehnen

Typ 3: Bürostuhl mit Optimalausstattung
Der optimale Bürostuhl verfügt über eine 3D-Mechanik. Neben der höhenverstellbaren Rückenlehne und einer Möglichkeit der Körpergewichtseinstellung bietet dieser Stuhl aus einem höheren Preissegment mindestens eine Nacken- oder Kopfstütze sowie 4D-Armlehnen. Auch eine Sitztiefen- und Sitzneigenverstellung sind oftmals in dieser Stuhlausstattung enthalten. Damit unterstützt ein Bürostuhl vom Typ 3 das dynamische Sitzen in den drei wichtigsten Sitzhaltungen: die vordere, aufrechte und hintere Sitzhaltung.

Was viele nicht wissen: Die drei Bürostuhl-Typen stehen immer in einem engen Zusammenhang mit der darauf verbrachten Arbeitszeit. Dementsprechend gestaltet sich auch Anschaffung von Bürostühlen.

Der Bürostuhl vom einfachen Typus 1 eignet sich für eine maximale Sitzzeit von 4 Stunden täglich. Auf Typ 2 lassen sich sehr gut 8 Stunden aushalten, während auf Typ 3 mit Bestausstattung auch schon mal Überstunden (8 Stunden +) machbar sind, ohne dem Körper zu schaden.

Bürostuhl was beachten: Die Bedeutung des Bürostuhls und seiner einzelnen Bestandteile für die Gesundheit

Der Bürostuhl basiert im Wesentlichen auf fünf einzelnen Bestandteilen: Rückenlehne, Armlehnen, Sitzfläche, Sitzmechanik sowie den Rollen. Im Optimalfall schützt jeder Teil des Stuhls die Gesundheit der Menschen, die viel Zeit ihres Tages darauf verbringen.

Rückenlehne:
Eine Rückenlehne stützt sowohl den Rücken- als auch den Schulterbereich. Daher sollte diese immer an die Körpergröße anpassbar sein und im Optimalfall eine Lordosenstütze enthalten.

Armlehnen:
Die Armlehnen unterstützen die präzise Sitzhaltung, wenn die Arme im 90-Grad-Winkel ausgerichtet sind. Auch die Armlehnen sollten höhenverstellbar sein. Sie entlasten die Nackenpartie sowie den Schulterbereich.

Sitzmechanik:
Die Sitzmechanik (Wippmechanik, Synchronmechanik oder 3D-Mechanik) dient überwiegend der Bewegung und damit verbundenen Stärkung der Muskulatur.

Sitzfläche:
Die optimale Sitzfläche beim Bürostuhl ist flexibel einstellbar, ausgerichtet an der Körpergröße. Die Sitzfläche ist entsprechend gut eingestellt, wenn die Füße bei bequemer Sitzhaltung gerade auf dem Boden abgestellt sind. Eine Entlastung der Beine und des Rückens ist so gewährleistet.

Rollen:
Den Rollen des Bürostuhls wird oft wenig Beachtung geschenkt. Diese erfüllen jedoch eine Vielzahl an Funktionen. Die Rollen sollten vor allem an der Bodenausstattung orientieren, um ein gefährliches Wegrollen zu verhindern, während sich jemand hinsetzt oder seine Arbeiten ausführt. Daher gibt es drei verschiedene Rollentypen für den Bürostuhl:

1. Teppich und weiche Böden: harte Rollen für weiche Böden
2. Parkett und Fliesen: weiche Rollen für harte Böden
3. für viele Bodentypen geeignet: Multifunktionsrollen

Die Büromöbel stehen – Ist damit der Arbeitsplatz ergonomisch eingerichtet?

Eine zeitgemäße gesundheitsbewahrende Büromöbelausstattung leistet viel. Jedoch gehört noch mehr zu einem ergonomisch eingerichteten Arbeitsplatz. Mit diesen sieben Grundregeln ist Büroarbeit auf gesunder Basis und mit einem positiven Arbeitsgefühl möglich:

  • Mindestfläche je Arbeitsplatz: 10 m²
  • bestmögliche Lichtverhältnisse (Beleuchtung und Tageslicht)
  • optimale Temperatur am Arbeitsplatz: 20 bis 22° Celsius
  • optimale Luftfeuchtigkeit in Büroräumen: 40 bis 60 %
  • Monitor / Bildschirm: mindestens 22“ (schont die Augen)
  • Pflanzen im Büro: verbessern erwiesenermaßen die Arbeitsatmosphäre
  • niedriger Lärmpegel: erhöht die Konzentration, vermeidet Ablenkung

Ergonomie-Vorgaben und DIN-Normen wie DIN EN ISO 9241 und DIN EN ISO 10075 regeln die Umsetzung von ergonomischen Arbeitsplätzen.

Beachtenswert: Die zwei L-Spezialthemen Luftfeuchtigkeit und Lichtverhältnisse im Büro

Kommunizieren Menschen über das Thema ‘Optimaler Büroarbeitsplatz’ oder ‘Ergonomie am Arbeitsplatz’, gehen die Gedanken zunächst in Richtung Büromöbel. Jedoch weisen gerade die Gesundheitskassen immer wieder darauf hin, dass die Luftfeuchtigkeit im Büro und bestmögliche Lichtverhältnisse ganz oben auf die Prioritätenliste für gut ausgestaltete Büroarbeitsplätze gehören.

Luftfeuchtigkeit
Mit der bestmöglichen Luftfeuchtigkeit am Büroarbeitsplatz zwischen 40 und 60 % lassen sich viele Gesundheitsrisiken vermeiden:

– Heiserkeit und sogar Kehlkopfentzündungen,
– erhöhte Ansteckungsgefahr durch Grippeviren,
– trockene Haut bis hin zu Neurodermitis oder Schuppenflechte,
– trockene und tränende Augen.

Lichtverhältnisse
Arbeitsmediziner empfehlen für Büro- und Bildschirmtätige eine Lichtstärke, die mindestens 500 Lux beträgt. Der Vergleich: Das Außenlicht kann an Sommertagen bis zu 100.000 Lux betragen. An einem Büroarbeitsplatz ohne optimale Lichtverhältnisse treten schnell Ermüdungserscheinungen auf und die Konzentration lässt nach.

Auch die Helligkeit am Büro Monitor ist wichtiger Bestandteil des guten Arbeitens. Das Computerlicht sollte nicht zu hell eingestellt sein. Von einem Kontrast zu den Fenstern ist abzuraten. Hier hilft die arbeitsmedizinische Faustregel: Der Büro Monitor ist optimal im rechten Winkel zum Fenster aufgestellt, um möglichst optimal die natürlichen Lichtverhältnisse auszunutzen.

Fazit

Jeder Arbeitgeber weiß, wie wichtig bestmöglich eingerichtete Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und das gesamte Büroklima sind. Erwiesen ist zudem, dass sich die Arbeitsleistung durch einen ansprechenden Büroarbeitsplatz deutlich verbessert. Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt und freuen sich darauf, ins Büro zu gehen. An ergonomisch eingerichteten Arbeitsplätzen entwickeln Mitarbeiter Ideen, weil sie entspannter sind. Auch das Miteinander in Teams wird so gestärkt. Die Vorteile im gesundheitlichen Bereich überwiegen hier deutlich: Rückenschmerzen, Kopfschmerzen und mögliche Spätschäden, wie Bandscheibenvorfälle werden so vermieden bzw. vollständig verhindert. Viele Büros leben die optimale Büroausstattung bereits. Doch nicht jeder Arbeitgeber verfügt über das Budget zur sofortigen Umsetzung. Dabei können Arbeitnehmer selbst viel tun, um ihren Arbeitsplatz angenehmer zu gestalten. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler in bestimmten Berufsgruppen (Texter, Übersetzer, Gestalter, Designer).

Dynamisches Sitzen funktioniert auf jedem Bürostuhl. Eine selbst mitgebrachte Pflanze verschafft eine gute Atmosphäre. Pflanzen machen das Arbeitsumfeld nicht nur ein bisschen wohnlicher. Sie wirken sich sehr positiv auf die Psyche aus.

Darüber hinaus kann jeder Arbeitnehmer ganz leicht mehr Bewegung in seinen Arbeitsalltag einbauen. Das können der Gang zur Kaffeemaschine sein, die Treppen anstelle des Fahrstuhls oder der Weg zu Kollegen anstelle der heute weit verbreiteten Chat-Kommunikation. Ist der Schreibtisch nicht in einen Stehtisch umwandelbar, so lassen sich dennoch einige Büroarbeiten im Stehen verrichten: Sortieren von Dokumenten auf Schrankflächen helfen ebenso wie das Kopieren von Dokumenten.

Vielleicht benötigt der Arbeitgeber einfach nur ein wenig Überzeugungsarbeit durch seine Mitarbeiter, um die Arbeitsplätze ergonomisch zu gestalten. Die Vorteile eines ergonomischen Arbeitsplatzes sind beachtlich. Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren davon.

Die MTO-Analyse (Mensch, Technik, Organisation) in Zeiten von Arbeit 4.0

Die MTO-Analyse (Mensch, Technik, Organisation) in Zeiten von Arbeit 4.0 Die MTO-Analyse ist ein wichtiges Werkzeug in den Arbeitswissenschaften. Seit der Einführung des Konzepts durch Oliver Strohm und Eberhard Ulich in den 1990er Jahren lassen sich damit Zusammenhänge analysieren, erklären und gegebenenfalls verändern. Hat MTO aber zu Zeiten der Arbeit 4.0 mit zunehmender Digitalisierung noch Geltung?

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MTO: Mensch, Technik, Organisation

Das MTO-Konzept entstammt der Psychologie beziehungsweise der Arbeitspsychologie. Betrachtet wird – vereinfacht gesagt – das Zusammenspiel von Menschen, technischen Hilfsmitteln und organisationalen Strukturen. Diese drei Bereiche sind auch bei der Digitalisierung unzertrennlich miteinander verbunden und weisen erhebliche Wechselwirkungen auf. Eine sinnvolle Analyse kann daher nur erfolgen, wenn alle Komponenten betrachtet werden. Dazu gehören in Bezug auf den Menschen die Kompetenz und Erfahrung in Hinblick auf den Umgang mit technischen Geräten und Systemen. Denn diese sind nur eine Erleichterung und vorteilhaft für den Erfolg oder als Unterstützung bei der Arbeit 4.0, wenn Angestellte diese entsprechend nutzen und einsetzen können, um Prozesse zu beschleunigen oder zu vereinfachen. Die Strukturen der jeweiligen Organisation spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Denn sie bestimmen darüber, wie viel Entscheidungsfreiheit besteht und welche Hilfsmittel passend sein können.

MTO-Analyse in Zeiten der Digitalisierung

In zahlreichen Bereichen der Arbeitswelt kommt es zu einer zunehmenden Digitalisierung. Das ist zum einen darin begründet, dass Daten sowohl in steigendem Maße an verschiedenen Standorten beziehungsweise mobil zur Verfügung stehen müssen. Zum anderen können bei Projekten oder Unternehmensstandorten in mehreren Ländern sehr weite Entfernungen zwischen den Angestellten oder notwendigen freien Mitarbeitern bestehen.

Effiziente Zusammenarbeit kann bei derartigen Voraussetzungen nur digital erfolgen. Dennoch muss sichergestellt werden, dass alle Nutzer umfassend mit den technischen Systemen und Mitteln sowie der organisatorischen Regelung vertraut sind. Durch Schulungen und fortlaufendes Feedback lässt sich dies erreichen. Die Abstimmung auf den jeweiligen Einsatzzweck muss ebenfalls vorhanden sein.

Das gilt nicht nur, wenn größere Entfernungen oder flexible Arbeitszeiten bestehen. Die folgenden Beispiele können dies verdeutlichen:

Krankenhäuser und Arztpraxen setzen vermehrt auf digitale Daten. Das Krankenblatt liegt so auf jedem Rechner in jedem Behandlungszimmer vor und muss nicht in Form einer Mappe herumgetragen werden. Zudem können die Informationen und Ergebnisse einfacher zwischen verschiedenen Arztpraxen oder Ärzten gesendet werden. Sie liegen schneller vor, wodurch sich Wartezeiten verkürzen.

Diese Vorteile sind jedoch nur dann gegeben, wenn sowohl Ärzte als auch das restliche medizinische Personal das System problemlos nutzen können und sicher beherrschen. Eine umfassende Einführung sollte daher in jedem Fall gegeben sein.

Handelt es sich um weitere Entfernungen zwischen den Mitarbeitern, kann ein sogenanntes CMS (Content Management System) als Schnittstelle zwischen den Arbeitsbereichen dienen, die Arbeitszeit erfassen und zahlreiche Abläufe vereinfachen. Auch hierbei ist jedoch eine Einarbeitung erforderlich, um einen schnellen und effizienten Umgang damit zu erlernen.
Bestenfalls wird der Aufwand jedoch nach der anfänglichen Lernphase reduziert.

Warum spielt die MTO-Analyse eine Rolle in der Arbeit 4.0?

Sie ist aus mehreren Gründen wichtig. In Bezug auf die Angestellten sind in erster Linie Mobilität und Flexibilität sowie eine klare Abgrenzung von der Arbeitszeit Herausforderungen, die bei dem Umgang mit der Technik Berücksichtigung finden müssen. Denn Daten jederzeit und überall abrufen zu können und immer erreichbar zu sein, kann Körper und Psyche überlasten, zu Unzufriedenheit führen, die Arbeitsleistung und die Gesundheit negativ beeinflussen.

Aus Sicht der Psychologie ist undurchdachte und übermäßige Digitalisierung daher schädlich. Nichtsdestotrotz kann sie ein klarer Vorteil für Unternehmen und Mitarbeiter sein. Die Wechselwirkungen zwischen Mitarbeitern und technischen Hilfsmitteln ist dennoch regelmäßig eine Kontrolle durchzuführen, wie es bei einer Analyse erfolgen kann.

Selbiges gilt für das Verhältnis von Organisation, technischen System und Mitarbeitern. Denn nur wenn sich diese drei Komponenten gegenseitig ergänzen, lassen sich die gewünschten Resultate erzielen.

Die Frage, ob MTO noch eine Rolle spielt, stellt sich daher nicht. Stattdessen muss lediglich auf die erfolgten Veränderungen und neuen Ansprüche eingegangen werden.

Die neue Ampelkoalition und der Arbeitsschutz, 10-Punkteprogramm

Die neue Ampelkoalition hat sich nun auf ein gemeinsames Regierungsprogramm geeinigt, in das weitere Aspekte zur Arbeitssicherheit inkludiert wurden:

Grundsätzlich wurden Arbeitssicherheitsthemen unter Berücksichtigung verschiedenster Aspekte und Umsetzungsmöglichkeiten in die verschiedenen Parteiprogramme zur Bundestagswahl aufgenommen.

Das neue Ampelbündnis (SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen) hat sich jetzt auf ein Regierungsprogramm geeinigt, in dem man besonderen Fokus auf Arbeits- und Gesundheitsfragen legen möchte. Nachfolgend eine Übersicht der zehn wichtigsten Arbeitssicherheitspunkte, die künftig umgesetzt werden sollen.

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Überblick des geplanten Zehnpunkteprogramms von A bis Z:

Erweiterter Arbeitsschutz im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Landwirtschaft

1. Die künftige Beschäftigung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird durch das Übereinkommen der 184 Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) um den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft ergänzt.

Bekämpfung von psychischer Belastung

2. Ein besonderer Schwerpunkt des zukünftigen Arbeitsschutzes wird auf die Bekämpfung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt und die Förderung der Prävention in kleinen und mittleren Unternehmen sein.

Arbeitszeitregelung und Flexibilisierung

3. Regelungen zur Arbeitszeit und deren Flexibilisierung sollen künftig von den Sozialpartnern im Rahmen von Tarifverträgen getroffen werden. Die durch das Arbeitszeitgesetz (ArZG) geschaffenen Rahmenbedingungen bleiben nach wie vor bestehen. Die Regelungen werden nach 2022 erneut überprüft.

Bundesprogramm zur Barrierefreiheit

4. Ein „Bundesprogramm zur Barrierefreiheit“, das darauf abzielt, das Konzept der Barrierefreiheit in allen Bereichen der Gesellschaft weiter zu fördern. Die öffentlichen Gebäude des Bundes haben höchste Priorität.

REACH

5. Auf europäischer Ebene wird die Chemikalienpolitik durch die EU-Chemikalienverordnung REACH bestimmt. Neben dem Aspekt der Arbeitssicherheit soll ebenfalls die entsprechende Forschung, auch der Produktionsstandort Deutschland berücksichtigt werden.

Fachkräfte

6. Fachkräfte sind Mangelware: Sie müssen durch gezielte Arbeitsschutzmaßnahmen auch die Arbeitsprofile erweitern können. Neben der fachlichen Qualifikation wird auch auf gesundes Arbeiten Wert gelegt.

Homeoffice

7. Homeoffice soll aus dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) herausgenommen werden. Gemeinsam mit den Stakeholdern müssen neue Lösungen entwickelt werden.

Lärm

8. Lärmbelästigung ist gesundheitsschädlich. Neben dem Verkehrslärm werden künftig alle Lärmbelastungen der Gesellschaft kontrolliert.

9. Der Gedanke der „Vorruhestandsprävention“ ist im Hinblick auf Punkt 6 weiterzuentwickeln.

Psychotherapeutische Versorgung

10. Auf europäischer Ebene sollte psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen vorgebeugt werden. Die psychotherapeutische Versorgung muss in Bereichen mit strukturellen Schwächen verbessert werden.

Planüberprüfung 10 Punkte, aber wie?

Im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist das Regierungsprogramm weitgehend von der Kontinuität zur Vorgängerregierung geprägt. Dies betrifft vorwiegend die Themenbereiche „Barrierefreiheit“ und „Psychische Belastungen in der Arbeitswelt“.

Neue Projekte, wie z.B. flexible Arbeitszeiten, wurden geprüft und unter Prüfvorbehalt gestellt um im Zweifel neue Entscheidungen darüber  treffen zu können.

Gemessen an den prognostizierten Veränderungen durch Klimaschutz und Kohleausstieg halten sich die Anpassungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in moderaten Grenzen, ohne kleine und mittlere Unternehmen zu überfordern.

Die Streichung des Homeoffice aus dem Geltungsbereich der ArbStättV hat Auswirkungen auf die Technischen Regeln für den Arbeitsplatz (ASR „A“) auf Grundlage der ArbStättV, die nicht weiter gelten.

Aufmerksam zu beobachten ist hier, wie sich der Gesetzgeber die oben erwähnten neue Regelungen im immer wichtiger werdenden Bereich des Homeoffice vorstellt.

Eine weitere, noch offene Frage wird sein, wie sich die Cannabis-Legalisierung auf den Arbeitsschutz auswirken wird.

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