Arbeitsschutz und Brandschutz in der Shishabar
Shisha rauchen in der Shishabar
Man trifft sich mit Freunden auf ein Stündchen in der Shishabar, unterhält sich miteinander, raucht gemeinsam in angenehmer Atmosphäre eine Wasserpfeife, eine Shisha. In dieser Situation denkt man nicht als Erstes an Brandschutz oder an Arbeitsschutz.
Gut, dass andere daran denken, damit die Gäste entspannt ihre Shisha rauchen können.
Die ersten Bars zum Rauchen einer Wasserpfeife kamen in Deutschland auf, als das strenge Rauchverbot in Bars und Discotheken umgesetzt wurde. Im Unterschied zum Rauchen einer Zigarette werden bei der Wasserpfeife kleine Kohlestückchen zum Glühen gebracht, der meist fruchtig aromatisierte Rauch wird durch Wasser gezogen und inhaliert. Für einen guten Genuss muss die Kohle gut durchgeglüht sein. Als Gast erhält man daher eine Wasserpfeife mit vorgeglühten Kohlestücken und setzt sich mit dieser an einen Platz im Raucherraum. Das Vorglühen erfolgt in einem separaten Raum, meistens unter Zuführung von Gas.
Die Gäste halten sich gemeinsam im Gästeraum auf und können dort oft Getränke zu sich nehmen.
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Entstehung von Kohlenmonoxid
Die Kohle in der Shisha verglüht und dabei wird als ein Nebenprodukt Kohlenmonoxid (CO) freigesetzt. Je mehr die Kohle glüht, desto mehr CO wird freigesetzt. Je ein Sauerstoffatom verbindet sich mit je einem Kohlenstoffatom. Beim Verglühen handelt es sich um eine unvollständige Verbrennung. Für eine vollständige Verbrennung muss mehr Sauerstoff zugeführt werden. Dabei verbinden sich je zwei Sauerstoffatome mit je einem Wasserstoffatom. Bei der vollständigen Verbrennung wird also Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Ab einer Konzentration von etwa acht Prozent in der Raumluft wird Kohlendioxid gefährlich für Menschen. Es gilt also für Barbetreiber verstärkt auf Arbeitsschutz und auf Brandschutz zu achten.
Kohlenmonoxid (CO) ist farblos, geruchlos und geschmacklos. Es kann daher weder von einem Gast noch von einem Mitarbeiter der Shishabar wahrgenommen werden. CO ist leichter als die Raumluft und steigt daher nach oben.
Bei Kohlenmonoxid (CO) besteht Vergiftungsgefahr
Bereits kleinste Mengen von Kohlenmonoxid, das beim Rauchen einer Shisha freigesetzt wird, bedeuten Gefahr für den Menschen. Gemessen wird CO in ppm, also parts per million, zu Deutsch „Teile in einer Million Teilen“. Wenige Millionstel Anteile Kohlenmonoxid in der Raumluft können für Menschen tödlich sein, mindestens besteht aber die Gefahr einer Rauchvergiftung.
Wie groß die Gefahr in der Shishabar in einem Raum werden kann, in dem alle Anwesenden Wasserpfeife rauchen und dabei Kohle verglühen, hängt von mehreren Faktoren ab:
– Wie viele Personen rauchen gerade Wasserpfeife, also wie viel Kohle wird verglüht?
– Wie groß ist der Raum?
– Wie dicht stehen die Raucher und die Pfeifen beieinander?
– Wie gut wird die Raumluft ausgetauscht?
Da jede Pfeife eine separate Brandquelle darstellt, werden hier neben Fragen zum Arbeitsschutz auch Fragen zum Brandschutz berührt.
CO-Melder
Da einerseits von Kohlenmonoxid (CO) eine direkte Vergiftungsgefahr für Menschen ausgeht und andererseits beim Rauchen einer Shisha regelmäßig Kohlenmonoxid (CO) produziert wird und der Mensch es nicht wahrnehmen kann, müssen in der Shishabar CO-Melder aufgestellt werden. Diese messen permanent den CO-Gehalt in der Raumluft und registrieren dabei bereits kleinste Mengen im ppm-Bereich. CO-Melder oder auch CO-Warngeräte geben zum Beispiel mit einem akustischen Signal an, sobald sie Kohlenmonoxid in der Raumluft feststellen. Sie sind damit ein wertvolles Instrument im Arbeitsschutz.
Nützlich können sie zusätzlich auch im Brandschutz werden, da eine erhöhte CO-Konzentration in der Raumluft auch eine zu hohe Besuchermenge im Raucherraum bedeuten kann.
Die Gästeräume sind stets auf eine Höchstbesucherzahl ausgerichtet und auf eine Mindestverteilung der Gäste bzw. der aktiven Wasserpfeifen im Raum ausgelegt. Dabei wird kalkuliert, dass nie so viele Personen im Raum so dicht stehen dürfen, dass sie damit eine gefährliche CO-Konzentration produzieren könnten. Stehen versehentlich doch zu viele Wasserpfeifen mit glühender Kohle zu dicht im selben Raum, ist hierdurch auch die Brandgefahr erheblich erhöht. Daher kann ein Alarm durch den CO-Melder auch helfen, einen Brand zu verhindern.
Wichtig beim Einsatz von CO-Meldern ist es, Melder für den gewerblichen Gebrauch zu verwenden und jeden Tag einzeln den Testknopf zu betätigen.
Lüftungsanlage
In der Shishabar ist der Betrieb einer Lüftungsanlage verpflichtend vorgeschrieben. Dies ist vom Arbeitsschutz vorgegeben.
Die notwendige Leistung einer Lüftungsanlage bemisst sich nach der Anzahl der möglichen Shishas und der Raumgröße. Die Lüftungsanlage muss pro glühender Shisha 130 Kubikmeter Luft in der Stunde nach draußen blasen. Bei 20 Shishas im Raum muss sie also 2.600 Kubikmeter Luft pro Stunde schaffen.
Zusätzlich kann die Leistung der Anlage unterstützt werden und damit die Gefährdung der Besucher und der Mitarbeiter deutlich reduziert werden, indem zum Beispiel
– so wenig Kohle wie möglich verwendet wird,
– nur Wasserpfeifen mit geprüften Katalysatoren verwendet werden,
– geschlossene Aufsätze nur für je ein Kohlestück verwendet werden oder
– Shishas mit elektrisch beheizten Smokeboxen eingesetzt werden.
Brandgefahr
In der Shishabar geht einerseits eine mögliche Brandgefahr von jeder aktiven, also glühenden Shisha im Gästeraum aus, denn jede Wasserpfeife enthält glühende Kohlestückchen, die bei unbeabsichtigtem Herausfallen umliegende Materialien schnell entzünden können. Anderseits werden die Kohlestückchen in einem separaten Raum in der Regel mit einer Gasanfeuerungsanlage vorgeglüht. Hier kommen also permanent eine offene Flamme und brennbare Gase zusammen.
Im Sinne vom Brandschutz und auch im Sinne vom Arbeitsschutz müssen daher ausreichend Feuerlöscher mindestens der Klasse A gut sichtbar und gut erreichbar aufgestellt werden. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Wege zum Feuerlöscher und vom Feuerlöscher weg breit genug sind, um auch bei Hochbetrieb in der Bar noch als Fluchtweg dienen zu können. Die Feuerlöscher müssen so aufgestellt oder angebracht sein, dass sie niemandem im Wege stehen, keine Stolperfalle darstellen und nicht dazu anregen, unachtsam oder unbedacht beiseite gestellt zu werden.
Eine Begehung mit einem Experten für Brandschutz und mit einem Experten für Arbeitsschutz wird vor der Eröffnung der Bar und nach jeder Änderung in der Bar dringend empfohlen, falls sie nicht ohnehin vorgeschrieben ist.
Autor: Donato Muro. Co-Autor: Daniel Vanummißen