UVV = Unfallverhütungsvorschriften, alt

Nun DGUV

Eine UVV-Prüfung muss vor Erstinbetriebnahme durchgeführt werden, damit eine betriebs- und anwendersichere Verwendung gewährleistet werden kann. Darüber hinaus ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine UVV-Prüfung in einem regelmäßigen Abstand von maximal einem Jahr durchgeführt wird.

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