Präsentismus in Projekten: Herausforderungen, Risikomanagement und Lösungen für BGM und SiFa

1. Einleitung:

In der modernen Arbeitswelt ist das Phänomen des Präsentismus – das Erscheinen am Arbeitsplatz trotz Krankheit – ein wachsendes Problem mit weitreichenden Auswirkungen. Dieses Verhalten kann, obwohl es oft aus einem Gefühl der Verpflichtung oder aus wirtschaftlichen Gründen resultiert, sowohl für den betroffenen Mitarbeiter als auch für das gesamte Unternehmen negative Folgen haben. Insbesondere im Kontext des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und der Rolle von Sicherheitsfachkräften (SiFa) stellt sich die Frage, wie man mit dieser Thematik umgeht und welche präventiven Maßnahmen ergriffen werden können, um die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten. In dieser Ausarbeitung werden wir uns eingehend mit dem Präsentismus beschäftigen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Herausforderungen und Lösungsansätzen im Zusammenhang mit BGM und SiFa liegt.

2. Definition und Hintergrund:

  • Was ist Präsentismus? Präsentismus bezeichnet das Verhalten von Arbeitnehmern, trotz bestehender Krankheit oder gesundheitlicher Einschränkungen an den Arbeitsplatz zu kommen und ihre Arbeit fortzusetzen. Es handelt sich um das Gegenteil des Absentismus, bei dem Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen abwesend sind. Präsentismus kann aus verschiedenen Motiven resultieren, darunter Angst vor Arbeitsplatzverlust, wirtschaftliche Notwendigkeiten, fehlende Vertretungsmöglichkeiten oder das Gefühl, dem Team nicht zur Last fallen zu wollen.
  • Aktuelle Daten und Tendenzen: Laut einer kürzlich durchgeführten Datenanalyse der Techniker Krankenkasse zeigen sich steigende Tendenzen von Präsentismus, insbesondere bei Mitarbeitern, die vermehrt im Homeoffice tätig sind. Hier gaben 46 Prozent der Befragten an, im heimischen Büro zu arbeiten, obwohl sie sich krank fühlten. Dieses Phänomen ist jedoch nicht nur im Homeoffice zu beobachten. Auch in Präsenzbüros und auf Baustellen ist es keine Seltenheit, dass Mitarbeiter trotz Krankheit an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass auch Freiberufler, die oft auf Projektbasis arbeiten, aus Angst vor Einkommensverlust krank zur Arbeit kommen und damit potenziell die Gesundheit des gesamten Teams gefährden können. Es ist wichtig zu betonen, dass Präsentismus nicht nur die Produktivität beeinträchtigt, sondern auch das Risiko von Arbeitsunfällen und die Ausbreitung von Krankheiten im Team erhöht.

3. Besondere Herausforderungen durch Freiberufler:

  • Warum Freiberufler trotz Krankheit arbeiten gehen: Freiberufler stehen oft vor besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen, da sie in der Regel nicht denselben sozialen Schutz genießen wie festangestellte Mitarbeiter. Dazu zählen beispielsweise keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder fehlende Urlaubstage. Daher kann das Aussetzen eines Arbeitstages oder gar mehrerer Tage wegen Krankheit erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Außerdem kann die Furcht, einen Kunden oder ein Projekt zu verlieren, weil man nicht verfügbar ist, zu dem Druck beitragen, auch krank arbeiten zu gehen.
  • Das Dilemma: Einkommensverlust vs. Gesundheitsrisiko für alle Mitarbeiter: Für Freiberufler stellt sich oft die schwierige Entscheidung, ob sie das Risiko eines Einkommensverlustes in Kauf nehmen oder das gesundheitliche Risiko für sich selbst und andere in einem gemeinsamen Arbeitsumfeld eingehen. Es ist ein Balanceakt zwischen dem eigenen wirtschaftlichen Wohl und der Verantwortung gegenüber anderen. Diese Situation wird noch komplizierter, wenn ein Projekt zeitkritisch ist oder wenn es keine adäquaten Ersatzmöglichkeiten für den Freiberufler gibt. Es bedarf daher spezieller Sensibilität und Richtlinien seitens der Auftraggeber und Arbeitgeber, um sicherzustellen, dass Freiberufler sich bei Krankheit erholen können, ohne ihre Existenz zu gefährden.

4. Folgen von Präsentismus in Projekten:

  • Sicherheitsrisiken in Projekten durch kranke Mitarbeiter: Wenn kranke Mitarbeiter an einem Projekt teilnehmen, kann dies zu erhöhten Sicherheitsrisiken führen. Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit kann beeinträchtigt sein, wodurch Fehler, Unaufmerksamkeiten oder Unfälle wahrscheinlicher werden. Besonders in sicherheitskritischen Bereichen oder bei Tätigkeiten, die hohe Konzentration erfordern, können diese Risiken gravierende Auswirkungen haben.
  • Auswirkungen auf die Produktivität und Effizienz des Projekts: Präsentismus kann zu einer Abnahme der Arbeitsqualität und -geschwindigkeit führen. Kranke Mitarbeiter sind möglicherweise nicht in der Lage, auf ihrem üblichen Niveau zu arbeiten, was zu Verzögerungen, Fehlern oder einer geringeren Arbeitsausgabe führt. Zudem kann dies auch die Moral und Motivation des gesamten Teams beeinträchtigen, da die zusätzliche Arbeitsbelastung oft auf andere Teammitglieder verteilt wird.
  • Mögliche langfristige Folgen für das Projekt und die beteiligten Mitarbeiter: Abgesehen von den unmittelbaren Auswirkungen kann Präsentismus auch langfristige Folgen haben. Ein einmaliger Vorfall kann zu anhaltenden gesundheitlichen Problemen für den betroffenen Mitarbeiter führen, was wiederum langfristige Auswirkungen auf seine Produktivität und Verfügbarkeit hat. Für das Projekt kann dies bedeuten, dass wichtige Fristen nicht eingehalten werden, das Budget überschritten wird oder die Qualität des Endprodukts leidet. Für die Mitarbeiter kann dies zu erhöhtem Stress, Burnout und weiteren gesundheitlichen Problemen führen. Es kann auch das Arbeitsklima und die Teamdynamik negativ beeinflussen, wenn das Problem des Präsentismus nicht angegangen wird.

5. BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) und SiFa (Sicherheitsfachkraft): Rolle und Verantwortung:

  • Präventive Maßnahmen gegen Präsentismus: BGM und SiFa spielen eine entscheidende Rolle bei der Implementierung präventiver Maßnahmen. Dies kann die Einführung flexibler Arbeitsmodelle, Krankheitsmanagementprogramme oder auch Beratungsangebote für Mitarbeiter umfassen. Ein effektives Krankheitsmanagement kann dazu beitragen, die Auswirkungen von Krankheiten auf das Arbeitsumfeld zu minimieren und die Erholung der Mitarbeiter zu unterstützen.
  • Gesundheitsmanagement und -überwachung in Projekten: BGM kann spezielle Gesundheitsüberwachungsprogramme in Projekten implementieren, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter regelmäßig zu überprüfen. Dies kann helfen, potenzielle gesundheitliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. SiFa kann spezifische Sicherheitsprotokolle und -richtlinien für Projekte erstellen und überwachen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter in einem sicheren Arbeitsumfeld arbeiten.
  • Schulung und Sensibilisierung von Projektteams über die Risiken des Präsentismus: Ein zentraler Aspekt der Rolle von BGM und SiFa besteht darin, das Bewusstsein für die Risiken und Folgen des Präsentismus zu schärfen. Durch Schulungen, Workshops oder Informationsveranstaltungen können Mitarbeiter über die Gefahren des Arbeitens trotz Krankheit aufgeklärt werden. Dies kann dazu beitragen, eine Kultur der Fürsorge und Unterstützung im Unternehmen zu fördern, in der Mitarbeiter ermutigt werden, sich bei Krankheit auszuruhen und sich zu erholen, anstatt das Risiko einzugehen, ihre Kollegen oder das Projekt in Gefahr zu bringen.

6. Lösungsstrategien für den Umgang mit Präsentismus:

  • Anreize für Freiberufler, sich bei Krankheit abzumelden: Unternehmen könnten finanzielle oder andere Anreize für Freiberufler schaffen, die es ihnen erleichtern, sich bei Krankheit abzumelden, ohne Einkommensverluste zu befürchten. Dies könnte durch eine Art Krankentagegeld, eine Versicherungsoption oder durch Vertragsklauseln, die Krankheitstage berücksichtigen, umgesetzt werden.
  • Einführung flexibler Arbeitsmodelle: Flexible Arbeitszeiten, Telearbeit oder Gleitzeitregelungen können es den Mitarbeitern erleichtern, ihre Arbeitszeiten an ihre gesundheitlichen Bedürfnisse anzupassen. Dadurch könnten Mitarbeiter bei ersten Anzeichen einer Krankheit von zu Hause aus arbeiten und so das Risiko einer Ansteckung für andere minimieren, während sie gleichzeitig ihre Aufgaben erfüllen können.
  • Schaffung von Vertretungsmöglichkeiten in kritischen Projektphasen: Für Projekte mit straffen Zeitplänen oder in kritischen Phasen könnte die Einführung von Vertretungsmöglichkeiten hilfreich sein. Hierbei könnten Backup-Pläne entwickelt werden, bei denen bestimmte Schlüsselpersonen vorab identifiziert werden, die bei Bedarf einspringen können. Dies würde den Druck auf Einzelpersonen verringern, sich trotz Krankheit zur Arbeit zu begeben, da sie wüssten, dass ihre Aufgaben von jemand anderem übernommen werden könnten. Es ist auch wichtig, diese Vertretungen regelmäßig in den Projektfortschritt einzubeziehen, damit sie bei Bedarf nahtlos einspringen können.

7. Checkliste/Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Präsentismus (für SiFa)

  1. Erkennung von Präsentismus:
    • Gibt es auffällig häufige Fälle von Mitarbeitern, die trotz Krankheitssymptomen arbeiten?
    • Zeigen Mitarbeiter Anzeichen von Erschöpfung oder vermindertem Wohlbefinden?
    • Gibt es Mitarbeiter, die trotz wiederholter Krankheit keine Fehltage haben?
  2. Ursachenanalyse:
    • Existieren finanzielle oder karrieretechnische Anreize, die Mitarbeiter trotz Krankheit zur Arbeit veranlassen könnten?
    • Gibt es unzureichende Vertretungsregelungen, die den Druck auf die Mitarbeiter erhöhen könnten?
    • Sind die Arbeitsbelastungen und -anforderungen, insbesondere für Freiberufler, angemessen?
  3. Kommunikation und Sensibilisierung:
    • Werden regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Präsentismus und dessen Risiken durchgeführt?
    • Gibt es klare Kommunikationskanäle für Mitarbeiter, um Bedenken hinsichtlich Präsentismus zu äußern?
  4. Prävention und Gesundheitsmanagement:
    • Werden regelmäßige Gesundheitschecks für Mitarbeiter angeboten?
    • Existieren Angebote wie z.B. Betriebsarztbesuche, Beratungsangebote oder psychosoziale Unterstützung?
  5. Arbeitsgestaltung und -organisation:
    • Gibt es Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, z.B. Homeoffice?
    • Werden regelmäßige Pausen und Erholungsphasen gewährleistet?
    • Existieren Regelungen zur Vertretung bei Krankheitsausfall?
  6. Risikobewertung:
    • Welche kritischen Arbeitsbereiche oder -prozesse könnten durch Präsentismus besonders beeinträchtigt werden?
    • Wie hoch ist das potenzielle Sicherheitsrisiko durch kranke Mitarbeiter in diesen Bereichen?
    • Welche langfristigen Auswirkungen könnten sich für das Projekt und die beteiligten Mitarbeiter ergeben?
  7. Maßnahmenplanung und -umsetzung:
    • Welche präventiven Maßnahmen könnten das Auftreten von Präsentismus reduzieren?
    • Wie können bestehende Risiken minimiert oder eliminiert werden?
    • Gibt es Möglichkeiten zur kontinuierlichen Überwachung und Anpassung der Maßnahmen?
  8. Feedback und Überwachung:
    • Wird das Auftreten von Präsentismus regelmäßig überwacht und bewertet?
    • Gibt es Feedback-Mechanismen, um die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu beurteilen?
    • Werden Anpassungen und Verbesserungen kontinuierlich vorgenommen?

Nr.Arbeitsschritt/ -bereichGefährdungMaßnahme zur GefährdungsverminderungVerantwortlichÜberprüfungstermin
1Allgemeine TätigkeitMitarbeiter kommen trotz Krankheitssymptomen zur ArbeitSchulung und Aufklärung über Risiken des PräsentismusSiFa01.12.2023
2Allgemeine TätigkeitAnzeichen von Erschöpfung oder vermindertem WohlbefindenRegelmäßige Gesundheitschecks anbietenBGM15.12.2023
3Allgemeine TätigkeitMitarbeiter melden sich trotz Krankheit nicht abKlare Kommunikationskanäle und Richtlinien für Krankmeldungen schaffenHR/Personalabteilung10.12.2023
4ArbeitsgestaltungUnzureichende VertretungsregelungenEinführung von Vertretungsregelungen in kritischen BereichenProjektmanager05.12.2023
5ArbeitsorganisationZu hohe ArbeitsbelastungenÜberprüfung und ggf. Anpassung der ArbeitsbelastungTeamleiter20.12.2023
6ArbeitsgestaltungFehlende Möglichkeiten zur flexiblen ArbeitszeitgestaltungEinführung von flexiblen Arbeitsmodellen, z.B. HomeofficeHR/Personalabteilung25.12.2023
7GesundheitsmanagementFehlende präventive MaßnahmenAngebote wie z.B. Betriebsarztbesuche, Beratungsangebote bereitstellenBGM30.12.2023
8RisikobewertungKritische Arbeitsbereiche durch Präsentismus beeinträchtigtRegelmäßige Risikobewertungen durchführen und Maßnahmen anpassenSiFa15.01.2024
Muster GBU

8. Fazit:

Die Problematik des Präsentismus, insbesondere im Kontext von Freiberuflern in Projekten, stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Das Bewusstsein dafür, dass Mitarbeiter trotz Krankheit zur Arbeit kommen – oft aus Angst vor Einkommensverlusten – bringt sowohl Sicherheitsrisiken als auch potenzielle Produktivitätsverluste mit sich. Dies kann insbesondere in Projekten, in denen Effizienz und Teamgesundheit von entscheidender Bedeutung sind, schwerwiegende Folgen haben.

Die vorgestellten Lösungsansätze, von finanziellen Anreizen für Freiberufler über flexible Arbeitsmodelle bis hin zu Vertretungsmöglichkeiten, bieten Unternehmen praktische Wege, um auf diese Herausforderung zu reagieren. Sie spiegeln die Notwendigkeit wider, das traditionelle Arbeitsmodell neu zu überdenken und Anpassungen vorzunehmen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Vordergrund stellen.

Abschließend appellieren wir an BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) und SiFa (Sicherheitsfachkräfte), das Thema Präsentismus proaktiv in Angriff zu nehmen. Es ist unerlässlich, dieses Thema als wesentlichen Bestandteil des Gesundheitsmanagements in Projekten zu erkennen und zu etablieren. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl präventive Maßnahmen als auch gezielte Interventionsstrategien umfasst, können Unternehmen eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung gewährleisten und gleichzeitig die Effizienz und Produktivität ihrer Projekte sicherstellen.

Vorsicht bei Altmetall: Radioaktive Stoffe und wie sie uns betreffen können

Einleitung

Radioaktivität ist ein Phänomen der Atomphysik, bei dem instabile Atomkerne Strahlung freisetzen. Diese Emission kann gesundheitliche Risiken bergen, insbesondere wenn sie unerkannt bleibt. Dieser Artikel beleuchtet, wie Radioaktivität in Altmetall vorkommen kann und was das für die Allgemeinheit bedeutet.

Was ist Radioaktivität? Ein kurzer physikalischer Exkurs

Radioaktive Isotope sind Varianten eines Elements, deren Kerne instabil sind. Diese Instabilität führt dazu, dass sie Strahlung aussenden, um in einen stabilen Zustand überzugehen. Es gibt verschiedene Arten von radioaktiver Strahlung:

  • Alpha-Strahlung: Besteht aus Heliumkernen und hat eine geringe Durchdringungsfähigkeit.
  • Beta-Strahlung: Besteht aus schnellen Elektronen oder Positronen und hat eine mittlere Durchdringungsfähigkeit.
  • Gamma-Strahlung: Elektromagnetische Strahlung, die eine hohe Durchdringungsfähigkeit hat.

Wo kommt Radioaktivität vor? Eine Übersicht

AnwendungsfeldBeispiele für radioaktive MaterialienWas tun?
MedizinRöntgengeräte, StrahlentherapieExperten konsultieren, Fachgerecht entsorgen
IndustrieStrahlungsquellen in der MaterialprüfungSpezialisierte Firmen beauftragen
HaushaltÄltere Rauchmelder, LeuchtzifferblätterBehörden informieren, Fachgerecht entsorgen
AltmetallBlitzableiter, alte MedizinprodukteGeigerzähler verwenden, Behörden informieren
Wo kommt Radioaktivität vor? Eine Übersicht

Schutzmaßnahmen im Umgang mit Altmetall

  1. Strahlungsmessgeräte: Investieren Sie in einen Geiger-Müller-Zähler oder einen Szintillationszähler.
  2. Sicherheitskleidung: Tragen Sie Handschuhe und andere Schutzausrüstung.
  3. Schulung des Personals: Alle Mitarbeiter sollten im Umgang mit potenziell radioaktiven Materialien geschult sein.

Was tun bei einem Strahlungsalarm?

SchrittAktion
Erster AlarmSofortige Isolierung des verdächtigen Materials
Zweiter SchrittBehörden informieren
Dritter SchrittMaterial durch Fachleute sicher entsorgen lassen
Was tun bei einem Strahlungsalarm?

Für den Laien: Was kann man im Alltag tun?

Auch als Privatperson sollten Sie beim Umgang mit Altmetall vorsichtig sein. Im Zweifel ist es immer besser, einen Experten zu Rate zu ziehen.

Schlussfolgerung

Radioaktivität ist ein Phänomen, das wir ernst nehmen müssen, insbesondere wenn wir mit Altmetall zu tun haben. Das Risiko ist zwar generell gering, aber durch Kenntnisse der Physik und der entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen kann es fast vollständig eliminiert werden.

Durchstrahlungsprüfung mit Gammastrahlung, wo liegen die Gefahren?

Schwangerschaft am Arbeitsplatz: Verständnis und Handhabung von Beschäftigungsverboten

Diverse Arbeitsrestriktionen für schwangere Arbeitnehmerinnen

Die Mitteilung einer Schwangerschaft einer Mitarbeiterin löst für Unternehmen einen erheblichen bürokratischen Aufwand und eine Vielzahl von Fragen aus. Zentrale Themen sind hierbei die Beurteilung von Risiken, die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit und das Arbeitsverbot.
Im nachfolgenden Artikel möchten wir den Unterschied zwischen einem Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit erläutern und die unterschiedlichen Kategorien von Beschäftigungsverboten für schwangere Mitarbeiterinnen vorstellen.

Ein Beschäftigungsverbot gemäß dem Mutterschutzgesetz ist nicht mit einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zu verwechseln.

Arbeitsunfähigkeit kann durch Krankheiten oder Unfälle entstehen, die nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, oder sich im Verlauf der Schwangerschaft entwickeln, etwa durch Frühwehen. Gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist von Arbeitsunfähigkeit die Rede, wenn die Versicherte infolge einer Krankheit ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerungsrisiko der Erkrankung ausüben kann (§ 2 Absatz 1 Satz 1 AU-Richtlinie). Wesentlich hierbei ist, dass gesundheitliche Beschwerden vorliegen, die krankheitsrelevant sind.

Hinsichtlich des Terminus „Beschäftigungsverbot“ gibt es oft Fehlinterpretationen. Ein vollständiges Arbeitsverbot besteht nur dann, wenn es von einem Arzt bestätigt wurde oder wenn trotz der Risikobeurteilung keine schützenden Maßnahmen hilfreich sind, unabdingbare Risiken weiterhin bestehen und eine Umplatzierung am Arbeitsplatz unmöglich ist. In allen anderen Situationen handelt es sich um ein zeitlich oder aufgabenbezogenes Verbot (sogenannte nicht zulässige Aufgaben).

Mit der Einführung des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSchG 2018) wurden auch die Bestimmungen für die Beschäftigungsverbote für schwangere Mitarbeiterinnen angepasst und genauer definiert.

Im Mutterschutzgesetz wird zwischen vier Arten von Beschäftigungsverboten unterschieden:

Arbeitszeitliches Beschäftigungsverbot (§§ 3 bis 6 MuSchG)

Dieses liegt vor, solange der Arbeitgeber keine Risikobeurteilung durchgeführt hat bzw. die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht implementiert wurden (§ 10 Abs. 3 MuSchG). Die arbeitszeitlichen Beschäftigungsverbote sind gesetzlich festgelegt, d.h., sie müssen nicht ausgesprochen werden. Sie treten in Kraft, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt.

Betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG)

Es liegt vor bei unabdingbaren Gefährdungen (nicht zulässige Aufgaben) oder der Unmöglichkeit einer Umplatzierung am Arbeitsplatz. Unverantwortbare Gefährdungen sind solche, bei denen die „Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist“. Beispiele hierfür sind Grenz- und Auslösewerte sowie Anforderungen an die Beschaffenheit gemäß Arbeitsschutzvorschriften oder technischen Regeln. Das betriebliche Beschäftigungsverbot für nicht zulässige Aufgaben wird vom Arbeitgeber ausgesprochen, wenn er unabdingbare Gefährdungen nicht durch Schutzmaßnahmen ausschließen kann und nachweislich keine Möglichkeit für eine Umplatzierung am Arbeitsplatz besteht. Das arbeitsplatzbezogene allgemeine Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG richtet sich nicht auf den Gesundheitszustand der werdenden Mutter, sondern auf die Aufgabe und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft. Der Arbeitgeber hat gemäß der Mutterschutzverordnung und weiteren rechtlichen Bestimmungen eine Risikobeurteilung zu erstellen. Dabei muss er Art, Ausmaß und Dauer einer Gefährdung analysieren und entsprechende Schutzmaßnahmen (bis hin zur Umplatzierung oder gar Freistellung) ableiten. Dies kann schriftlich an fachkundige Personen delegiert werden. In der Regel wird aufgrund seiner Fachkenntnisse der Betriebsarzt einbezogen. Die Beschäftigungsverbote sind im MuSchG genannt und in der Mutterschutzverordnung konkretisiert. Kann eine Schwangere nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt werden, kann der Arbeitgeber sie nach billigem Ermessen umplatzieren.

Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG)

Dieses kann von jedem Arzt attestiert werden, üblicherweise ist dies der behandelnde Arzt der Schwangeren. Das ärztliche Beschäftigungsverbot bezieht sich vorrangig auf die individuelle Konstitution der Schwangeren und nicht auf den Arbeitsplatz oder die Aufgabe (daher wird es oft als individuelles Beschäftigungsverbot bezeichnet). Das individuelle Beschäftigungsverbot ist in § 3 Absatz 1 MuSchG geregelt. Dort steht, „werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“. Demnach können normale Schwangerschaftsbeschwerden (Erbrechen bei bestimmten Gerüchen), aber auch das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder die Neigung zu Fehlgeburten ein individuelles Beschäftigungsverbot begründen. Für das Aussprechen eines individuellen Beschäftigungsverbots ist somit entscheidend, ob durch die Fortsetzung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob vom Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann im Ausnahmefall auch durch besonderen psychischen Stress begründet sein.

Beschäftigungsverbot vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG) und Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Auch kann es sinnvoll sein, uns mit der Angelegenheit zu beauftragen.

Wenn der Arbeitgeber den Anforderungen des Mutterschutzgesetzes nicht nachkommt und die werdende Mutter trotz eines Beschäftigungsverbots weiterbeschäftigt, kann er wegen Verstoßes gegen das Mutterschutzgesetz strafrechtlich belangt werden. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

FAQ zu Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft

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