Brandschutzhelfer-Ausbildung auch im eigenen Betrieb

Der erfahrene Brandschutzexperte Donato Muro (Master of Engineering Vorbeugender Brandschutz) von Sicherheitsingenieur.NRW weist darauf hin, dass Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG verpflichtet sind, mindestens fünf Prozent ihrer Belegschaft als Brandschutzhelfer (BSH) zu benennen.

Betriebliche Brandschutzhelfer und Brandschutzhelferinnen (BSH)

Bei der Berechnung der konkreten Anzahl an zu benennenden Belegschaftsmitgliedern für die Rolle als BSH sind Schichtbetrieb und auch Ausfälle wegen Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen, wie auch möglicherweise andere im Betrieb anwesende Personen. Für kleine Unternehmen gilt, dass es keine Rolle spielt, ob die Berechnung nach der Fünf-Prozent-Regel mindestens eine eins ergibt. Für diese ist es sinnvoll, mindestens zwei Betriebsangehörige zu benennen.

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Nach Donato Muro ist es wichtig, zu beachten, dass der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Pflichten aus der Brandschutzordnung gegebenenfalls mehr BSH als die genannten fünf Prozent seiner Belegschaft benötigt.

Haben Sie im Betrieb die Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C?

Bei einer großflächigen Ausdehnung seines Betriebs können Brandabschnitte weitläufiger sein oder es gibt mehr Brandabschnitte. Hier werden evtl. mehr Personen benötigt, um die große Fläche betreuen zu können. Betrieben mit einer hohen Personenanzahl, wie zum Beispiel Kinobesucher in einem Kino, benötigen mehr Helfer, um alle Personen zu überblicken.

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Bei erhöhter Brandgefährdung in einem Brandbereich ist eine entsprechend angepasste Anzahl an Helfern zu empfehlen, weil die Wahrscheinlichkeit von mehreren gleichzeitigen, auseinanderliegenden Brandherden zunimmt.
In allen Bereichen, in denen sich Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten können, sind mehr Helfer notwendig, da die Personen je nach Lage des Brandherdes nicht mehr alleine den Gefahrenbereich verlassen können.

Nach einer entsprechenden Ausbildung haben BSH die folgenden Aufgaben:

• Die Bedienung eines Feuerlöschers zu beherrschen und ggf. im Notfall auch anderen nahezubringen,
• bei Feuer die Brandbekämpfung zu unterstützen und zum Beispiel auch die Feuerwehr einzuweisen,
• sicherzustellen, dass im Brandfall alle Anwesenden den Brandabschnitt verlassen,
• den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen zu unterstützen und
• ihr Wissen aktuell zu halten.

Durch ihre Kenntnisse im Brandschutz und ihrer gleichzeitigen genauen Ortskenntnisse im Brandabschnitt sind sie eine sehr wertvolle Unterstützung für das Unternehmen in der Mitarbeitersensibilisierung für alltägliche Gefahren. Gleichzeitig können sie in der Abstimmung allgemeiner Schutzmaßnahmen auf Besonderheiten in ihrem Abschnitt hinweisen.

Brandschutzhelfer werden Mitarbeitende, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin sie dazu ernennen und die notwendigen Schulungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Es ist wichtig, dass die gewählten Personen im Ernstfall ruhig bleiben und sachlich ohne Panik die gefährdeten Personen anweisen können. Sie müssen in der Lage sein, die Gefahrenlage in kürzester Zeit richtig einzuschätzen.

Aus seiner täglichen Erfahrung bei Sicherheitsingenieur.NRW weiß Donato Muro, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Benennung in der Regel nicht widersprechen können. Aufgrund der hohen Verantwortung sollten jedoch Bereitschaft und Freiwilligkeit vorhanden sein.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder zur Brandschutzhelferin

Die Ausbildung zum BSH setzt sich aus einem theoretischen Teil und praktischen Übungen zusammen. Im Kern werden darin folgende Themen behandelt:

• Geltende Brandschutzregeln und maßgebliche gesetzliche Vorgaben
• Brandschutzordnung (DIN 14096 A-C)
• Vorbeugender Brandschutz in geschlossenen Räumen
• Betrieblicher Brandschutz, Bedeutung und Vorgehen
• Was passiert bei einem Brand und was beim Löschvorgang
• Brandschutz-Kennzeichnungen und Brandmeldeeinrichtungen
• Gefahren durch Brand für den einzelnen und individuelle Schutzmaßnahmen
• Verhalten im Brandfall
• Löschen mit dem Feuerlöscher
• Personenschutz, Personenrettung und Rettungswege
• Einleitung einer Evakuierung
• Alarmierung der Hilfskräfte und deren Einweisung und Unterstützung
• Praktische Übung der Benutzung von Feuerlöschern.

Zu betrieblichen Besonderheiten muss zusätzlich je nach Lage vor Ort geschult werden:

• die konkreten Produktionsabläufe,
• Arbeiten mit feuergefährlichen Substanzen,
• Brandschutzeinrichtungen vor Ort und
• das Löschen von Fetten, Gasen, Metallen und staubförmigen Stoffen.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten im theoretischen Teil, etwa zehn Minuten in der praktischen Übung und anschließend folgt noch die Einführung in den betrieblichen Brandschutz und in den jeweiligen Brandabschnitt.

Die Gültigkeit der Ausbildung beträgt maximal fünf Jahre. Brandschutzhelfer sollen etwa alle drei bis fünf Jahre in aktuellen Ausbildungen Ihr Wissen auffrischen.

Unter Sicherheitsingenieur.NRW können zusätzlich jeweils aktuelle Informationen im Internet nachgelesen werden. Donato Muro empfiehlt zudem, den Status der ausgebildeten Helfer regelmäßig, mindestens jährlich zu überprüfen auf Aktualität der betrieblichen Brandschutzordnung DIN 14096, Änderungen im Betrieb wie Umorganisationen oder räumliche Änderungen, Änderungen in der Belegschaft oder der Gefahrenbewertung. Letztlich können auch die Erfahrungen aus einem Betriebsbrand neue Ausbildungen notwendig werden lassen.

Die Kosten der Ausbildung zum BSH können sehr unterschiedlich sein. Es ist nicht vorgegeben, dass nur externe Ausbilder die Ausbildung leiten dürfen. Die Teilnahme an Sammelausbildungen in größeren Schulungsveranstaltungen kann zudem hohe Reise- und ggf. Unterbringungskosten für mehrere Personen mit sich bringen. Schulungen direkt im Betrieb vor Ort haben dagegen den Vorteil, dass stärker auf örtliche Begebenheiten eingegangen werden kann.

Sicherheitsingenieur.NRW unterstützt hier bei der Entwicklung des für Ihren Betrieb passenden Konzepts.

Der Ausbilder – die Ausbilderin

Die Ausbildung zum BSH kann durch den Arbeitgeber selbst erfolgen, durch beauftragte Personen oder auch in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, wie Sicherheitsingenieur.NRW.

Ausbilder müssen fachkundig sein. Als fachkundig gelten Personen, die

• zur Feuerwehr gehören und mindestens den Lehrgang zum „Gruppenführer“ erfolgreich abgeschlossen haben,
• ein Studium mit Fachrichtung Brandschutz absolviert haben,
• eine Prüfung zum Brandschutzbeauftragten mit Prüfungsnachweis abgelegt haben oder
• die Fachkräfte Arbeitssicherheit sind mit Zusatzausbildung Brandschutz.

Donato Muro (Sicherheitsingenieur.NRW) bildet auch Brandschutzbeauftragte (BSB) online aus. Diese BSB können bei Ihnen vor Ort innerbetrieblich dann die eigenen Brandschutzhelfer ausbilden. Durch die genauen Ortskenntnisse und die sehr detaillierten Kenntnisse der Arbeitsabläufe kann ein Betriebs-zugehöriger BSB stärker und regelmäßig auf die Besonderheiten des Betriebs eingehen.

Online Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten BSB, um selbst BSH auszubilden, hier klicken

Brandschutzhelfer-Ausbildung im Betrieb

Die Ausbildung im eigenen Betrieb ist bewusst möglich und erlaubt. Donato Muro unterstreicht die besondere Bedeutung der innerbetrieblichen Helfer vor Ort. Sie sind bereits anwesend, während die Feuerwehr noch gerufen wird. Dadurch können viele Brände schon vor Eintreffen der Hilfskräfte eingedämmt werden.

Die Ausbildung vor Ort kann Kosten niedrig halten und gleichzeitig hält sie die Mitarbeiter nicht länger von ihrer Arbeit ab als für die Ausbildung selbst absolut erforderlich. Durch beides wird die Bereitschaft zur Ausbildung und deren Erfolg zusätzlich unterstützt, sagt Donato Muro.

Sicherheitsingenieur.NRW bietet die Ausbildung bei Ihnen vor Ort an. Donato Muro bildet mit seiner ausgeprägten Qualifikation auf seinem Gebiet Brandschutzhelfer auch in Ihrem Betrieb aus.

Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.

Haftung im Brandschutz – wer haftet im Brandfall?

Haftung im Brandschutz wer haftet im Brandfall?

Wenn es zu einem Brand kommt, sind nicht nur Sachwerte, sondern auch Menschenleben in Gefahr. Aus diesem Grund kommt dem Brandschutz eine besonders wichtige Rolle zu. Unter diesem Begriff versteht man alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, Brände zu verhüten. Dabei ist es egal, ob es sich um ein fertiges Gebäude handelt oder es noch im Entstehen begriffen ist. Wenn es darum geht, die Frage nach der Haftung zu klären, wird auch ein Blick auf den Brandschutz geworfen. Wurden Brandschutzregeln nicht eingehalten, entsteht eine Verantwortlichkeit. Eine Teilschuld überträgt sich auch explizit auf das Planungsbüro. Wenn ein Feuer entsteht und sich womöglich unkontrolliert ausbreitet, dann fängt die Suche nach den verantwortlichen Personen an. Der Teufel steckt dabei oft im Detail.

Haftung im Brandfall: Die rechtlichen Grundlagen erklärt

Immer dann, wenn es zu einem Schaden kommt, muss jemand für diesen aufkommen. Juristisch gesehen steht diese Person oder Organisation in der Haftung. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich dabei aus dem BGB. Je nach Situation spielt aber auch das Strafrecht oder öffentliche Recht mit hinein. Doch was sind konkrete Situationen, aus denen sich Haftung ableiten lässt? Prinzipiell immer dann, wenn ein Regelverstoß festgestellt wurde – zum Beispiel ein Vertragsbruch. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Verursacher und der Gefährderhaftung. Wer mit einem Auto einen Unfall verursacht, dann wird der Verursacher dafür haftbar gemacht. Ist er die einzige Person, die zur Rechenschaft gezogen werden kann? Nicht unbedingt. Ist der Unfallfahrer nicht der Halter, weil er den Wagen bloß geliehen hat, ist Letzterer als „Gefährder“ mit haftbar. Darum auch der Begriff der Gefährderhaftung.

Übertragen wir dieses Prinzip auf den Feuerschutz, dann ist nicht bloß die Person, welche den Brand zu verschulden hat, haftbar. Auch jene Personen, welche für die Sicherheit der Betriebsanlagen verantwortlich sind, müssen für das Feuer gerade stehen. So kommt dem Betreiber von Anlagen eine Verkehrssicherungspflicht zu. Dies bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen. Da er sich einer Brandgefahr bewusst sein muss, ergibt sich hieraus eine Verantwortung. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem „Gefahrenbereich“, der gesichert werden muss.

Schutzmaßnahmen nicht befolgt: Welche Folgen hat das?

Brandschutzregeln nicht zu befolgen, ist in höchstem Maße unverantwortlich. Nicht nur, weil man das Leben seiner Angestellten aufs Spiel setzt. Die eigene Zukunftsperspektive kann auch erheblich darunter leiden, wird man für einen Brand im eigenen Unternehmen haftbar gemacht. Im besten Fall drohen Bußgelder. Unangenehm wird es, wenn Menschen zu Schaden kommen und Schadenersatz erstritten wird. Der Worst Case tritt ein, sollte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung anstreben. Man ist dann nicht nur vorbestraft, sondern kann auch mit einem Berufsverbot belegt werden. Stichwort: Unzuverlässigkeit. Deshalb ist es unabdingbar, Vorsorge zu treffen und den Betrieb sicher zu gestalten. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, kann nur ein erfahrener Jurist weiterhelfen. Donato Muro aus Düsseldorf kennt sich aus und kann vor Ort beraten – und als Rechtsexperte knifflige Probleme lösen.


Häufige Fragen und Antworten

Wie können Mitverantwortliche haftbar gemacht werden?

Dem deutschen Recht zufolge kann im Brandfall mehr als nur eine Entität haftbar gemacht werden. Dazu bedarf es jedoch einer Feststellung im Einzelfall durch ein Gericht. Im Prozess wird bestimmt, welchen Anteil beteiligte Parteien tragen. Zu diesen zählen eventuell:

  • Sicherheitsfirmen im Feuerschutz.
  • Planer.
  • Teile der Geschäftsleitung sowie Mitarbeiter.

Jede Situation ist sachlich anders gelagert, weshalb es einer genauen Analyse im Rahmen der gerichtlichen Betrachtung bedarf.

Fehler im Brandschutzkonzept: Wer haftet?

Manche Gebäude schon bei der Planung bedürfen eines Brandschutzkonzepts. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Immobilie besonders schutzbedürftig ist. Beispiele sind Schulen, aber auch Krankenhäuser. Auch wenn von den baurechtlichen Bestimmungen abgewichen wird, muss ein solches Schutzkonzept erstellt werden. Natürlich kann es passieren, dass der Fachplaner oder beteiligte Sachverständige fehlerhaft oder nachlässig arbeiten. Wird das Brandschutzkonzept fehlerhaft erstellt, können diese Personen mit in die Haftung genommen werden.

Wie verhält sich die Situation bei fehlerhafter Brandschutzordnung?

Manche Bundesländer verlange nicht nur ein Brandschutzkonzept, sondern eine noch striktere Brandschutzverordnung, welche sich aus der DGUV ableiten lässt. Verantwortlich ist in der Regel die Geschäftsführung. Allerdings kann die Unternehmensleitung auch an externe Dienstleister übertragen (die Kontrollfunktion kann nicht abgegeben werden als Unternehmensleitung). Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass diese auch Verantwortung übernehmen und im Brandfall zur Mitverantwortung gezogen werden können.

Brandschutz-Mängel dokumentieren und melden

Es ist die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten, etwaige Mängel im Rahmen einer Begehung festzustellen und zu rechtssicher zu dokumentieren. Aber auch als Arbeitnehmer, Mieter, Hausverwalter oder Passant kann man Verstöße melden. Auch wenn lediglich ein Verdacht besteht, muss diesem nachgegangen werden, um Menschenleben zu schützen. Doch an wen sollte man sich wenden? Dies hängt davon ab, zu welcher Personengruppe man zählt und in welchem Kontext der Verstoß vermutet wird. Mögliche Ansprechpartner sind Vermieter, Eigentümer, die Unternehmensleitung, Architekten oder Anlagenbetreiber. Wird der Mangel nicht beseitigt, oder weiß man nicht, wer am besten kontaktiert werden sollte, kann man sich auch direkt an die Polizei oder Bauaufsicht wenden. Selbst Brandschutzbeauftragter werden? Hier Informieren!

Prinzipiell kann man sich aber auch an der folgenden Übersicht orientieren:

Arbeitnehmer wenden sich am besten an die Geschäftsführung oder die mit HSE-Betriebssicherheit Abteilung. Befürchtet man Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitnehmer, kann eine Anzeige auch anonym oder durch den Betriebsrat erfolgen. Die Polizei und Bauaufsicht wird dann eingeschaltet, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vermutet wird.

  • Passanten oder Besucher des Betriebs wenden sich am besten direkt an die Behörden (Bauaufsicht).
  • Zeigen sich Kollegen uneinsichtig ob der Mängel und steht man selber in der Verantwortung, sollte man trotzdem zur Polizei oder Behörde gehen. Damit zeigt man sich zwar im Prinzip selber an, aber kann sich nur so aus der Haftung befreien und Unfälle verhindern helfen.

Muss ein Mangel gemeldet werden?

Es kommt darauf an, ob Fachwissen vorliegt! Passanten oder Arbeitnehmer können Brandschutzmängel meist nicht erkennen. Bei Bauleitern oder andere bezogene Personen sieht die Situation anders aus. Von diesen kann erwartet werden, dass sie entsprechende Fehler erkennen und melden. Häufig wird fälschlicherweise vermutet, dass Führungspersonal mit Fachkenntnis sich aus der Haftung schleichen kann, solange es einem anderen Projekt oder Ressort zugeordnet ist. Nein, jeder Leiter mit Spezialkompetenz kann in die Haftung genommen werden!

Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.

Brandschutz-Haftung: Ein schwieriges Thema

Wenn es in einem Betrieb zu einem Brand gekommen ist, dann ist selten ein einzelner Schuldige zu ermitteln. Ja, es ist richtig, dass Fachplaner und Sachverständige bei groben Verstößen durchaus alleine haftbar gemacht werden können. Die Regel ist dies jedoch bei Weitem nicht. Im Regelfall stehen viele verschiedene Interessen und Akteure nebeneinander. Die Haftungsfrage wird dann vor Gericht beantwortet.

Fest steht, dass Fehler in der Brandschutzplanung einfach nicht passieren dürfen. Auch eine Fahrlässigkeit in der Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Für die Geschäftsleitung besteht immer die Möglichkeit, die Haftung vertraglich auf Dritte zu übertragen. Doch auch hier können viele Fehler passieren. Am besten ist es, wenn man sich im Vorfeld von einer sachkundigen Person beraten lässt. Aber auch wenn es bereits zu Problemen und Konflikten gekommen ist, dann kann Donato Muro aus NRW weiterhelfen, der sich in allen Fragen des Arbeitsschutzes sehr gut auskennt. Eine Vogel-Strauß-Taktik ist keinesfalls zu empfehlen. Schließlich sind auch beteiligte Versicherungen daran interessiert, die Haftungsfrage zu klären. Es kommt also darauf an, sich selber gut zu vertreten, um den eigenen Standpunkt zu stärken.

Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3 (2022)

Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3 (März 2022)

Im Arbeitsschutz spielen Maßnahmen zur Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit und Rettung von Menschenleben ebenso eine große Rolle, wie überall dort, wo Menschen zusammenkommen. Die Notwendigkeit und die einheitliche Ausgestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen in Betrieben werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) vorgegeben. Sie werden geregelt in der ASR A2.3.

Der Brandschutz- und Sicherheitsexperte Donato Muro weist darauf hin, dass die ASR A2.3 durch die Veröffentlichung der Neufassung am 18.03.2022 in Teilen aktualisiert wurde. Neu sind zum Beispiel für Hauptfluchtwege der Sollwert für lichte Mindesthöhen von mindestens 2,1 m sowie Mindestbreiten von 1,8 m beziehungsweise 2,4 m für bis 300 Personen beziehungsweise 400 Personen im Einzugsgebiet.

Die Hauptbegriffe der ASR A2.3

Fluchtwege dienen der eigenen Flucht heraus aus einem möglichen Gefahrenbereich ohne weitere Hilfe. Sie unterliegen daher besonderen Anforderungen an Mindestmaße für Breite und Höhe, Höchstmaße für die Länge und sonstige Beschaffenheiten. In vielen Fällen werden daher Fluchtwege auch gleichzeitig als Rettungswege genutzt.

Sie beginnen in der Arbeitsstätte dort, wo Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang haben oder sich während der Nutzung von sonstigen definierten Räumen und Unterkünften aufhalten. Auch offene Gänge, Außentreppen und begehbare Dachflächen können als Teil eines Fluchtwegs gelten und genutzt werden. Fluchtwege enden im Freien oder in geschützten Bereichen.

Hauptfluchtwege sind dabei die Verkehrswege, die zur Flucht notwendig sind, die notwendigen Flure nach Bauordnungsrecht, die Treppenräume für notwendige Treppen und die Notausgänge.

Nebenfluchtwege sind dagegen zusätzliche Verkehrswege, die auch aus dem Gefahrenbereich heraus ins Freie oder einen gesicherten Bereich führen.

Rettungswege werden im Bauordnungsrecht definiert und sind dann auch Fluchtwege, wenn sie selbstständig begangen werden können. Sie dienen dem Herausbringen von Personen durch Rettungskräfte.

Notwendige Flure sind im Bauordnungsrecht aufgeführt und sind dort notwendig, wo der Weg aus einem Raum nicht direkt ins Freie, in einen geschützten Bereich oder in einen Treppenraum führt. Nach Bauordnungsrecht sind notwendige Flure von den anderen Räumen feuersicher und geschützt vor Eindringen von Rauch abgetrennt zu halten.

Lichte Mindestbreite/-höhe ist die Breite beziehungsweise Höhe, die frei mindestens zur Verfügung stehen muss, also nicht eingeschränkt, verstellt oder verbaut sein darf.

Ein Notausgang ist ein Ausgang, über den man direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich gelangen kann und der sich auf dem Hauptfluchtweg befindet.

Ein Notausstieg ist ein Ausstieg auf einem Nebenfluchtweg, durch den man selbstständig einen Raum oder ein Gebäude verlassen kann.

Als Evakuierung wird die Räumung von Gebieten, insbesondere auch von Gefahrenbereichen bezeichnet. In der Regel zum Schutz vor Gefahren werden Menschen aufgefordert, Gefahrenbereiche zu verlassen.

Als gesicherter Bereich werden die Bereiche bezeichnet, in denen man mindestens vorübergehend ausreichend vor unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben geschützt ist. In großen Gebäuden sind das oft benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume. Im Außenbereich können das neben Außentreppen auch offene Gänge und begehbare Dachflächen sein, soweit diese ins Freie führen und lange genug sicher benutzt werden können.

Donato Muro merkt mit seiner umfangreichen Expertise auch im Arbeitsschutz an, dass Balkone nicht als gesicherte Bereiche gelten, eine offene Dachterrasse mit einem Ausgang ins Freie beispielsweise über eine Außenleiter dagegen als gesichert gelten kann. Es gilt nach Donato Muro also stets, auch alle Nebenfluchtwege zu kennen, denn eine Gefahrenquelle kann sich auch plötzlich über den noch vor einem liegenden Teil eines Hauptfluchtweges ausbreiten. Mit gezielten Maßnahmen zum Brandschutz lassen mögliche Gefahren deutlich reduzieren, aber nie vollständig eliminieren.

Fluchtwegbeschaffenheiten

Die ASR A2.3 regelt unter anderem, dass ausreichend viele, ausreichend große Hauptfluchtwege in Betriebsstätten eingerichtet werden müssen und dass diese übersichtlich verlaufen sollen. Ihre Länge muss möglichst kurz sein und darf je nach Brandgefährdung und Gefährdung durch explosionsfähige Stoffe nicht länger als 10 m bis zu 35 m sein.

Durch diese Beschränkung kann es bei großen Gebäuden notwendig werden, mehrere Hauptfluchtwege mit jeweils kürzesten Wegen zum nächsten Notausgang einzurichten.

Die vorgegebenen Mindestbreiten von Durchgängen und Türen reichen von 0,80 m bei bis zu fünf Personen im Einzugsgebiet bis 2,25 m bei bis zu 400 Personen im Einzugsgebiet. Bei derselben Staffelung müssen die Fluchtwege mindestens eine Breite von 0,90 m bis 2,40 m aufweisen, ohne dass diese an einer Stelle verbaut oder verstellt sein dürfen.

Ein Notausstieg, also beispielsweise ein Fenster in einer Wandöffnung, eine Klappe in Decken- oder Bodenöffnungen oder eine Luke muss eine schnelle und ungehinderte Nutzung gewährleisten. Für sie gelten eine Mindesthöhe von 1,20 m und eine Mindestbreite von 0,90 m bei Notausstiegen in Wandöffnungen und 0,70 m im Quadrat oder im Durchmesser für Notausstiege in Decken- oder Bodenöffnungen.

Anforderungen an Türen und Tore im Fluchtwegverlauf

Die Kriterien, die Türen und Tore im Fluchtwegverlauf erfüllen müssen, richten sich zum einen nach der jeweiligen Art, wie Türen mit elektrischer oder manueller Bedienung, Flügeltüren, Schiebetüren, Karusselltüren, Drehtüren oder Tore. Zum anderen richten sie sich nach der Gefahreneinschätzung und der Betriebsart, zum Beispiel Krankenhaus, Kindergarten, Justizvollzugsanstalt und ähnliches.

Soweit Personen auf die Nutzung der Türen und Tore angewiesen sind, müssen diese sich leicht öffnen lassen und stets in Fluchtrichtung aufklappen.

Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen
Sehr detailliert beschreibt die technische Regel für Arbeitsstätten, dass eine Pflicht zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen besteht, siehe dazu ASR 1.3.

Die Kennzeichnung kann mit elektrisch beleuchteten Elementen erfolgen oder auch mit lang nachleuchtenden Schildern und Aufklebern. Dabei sind die grafischen Symbole, die Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen fest definiert. In langen Räumen, Fluren und Gängen sind in regelmäßigen Abständen Fluchtwegkennzeichnungen mit Richtungsfeilen anzubringen. Notausgänge werden über der Tür oder dem Tor mit Hinweisschildern gekennzeichnet, damit sie auch gefunden werden können, wenn sie geöffnet sind.
In übersichtlichen Räumen mit nur einer Tür kann auf diese Kennzeichnung verzichtet werden. Notbeleuchtung kann bei Ausfall der regulären Beleuchtung notwendig werden.

Je nach Gebäudegröße und Übersichtlichkeit der örtlichen Gegebenheiten muss ein Rettungsplan nach festen Vorgaben erstellt und ausgehängt werden. Dieser dient neben der eigenen Orientierung dann auch Rettungskräften ohne detaillierte Objektkenntnis.

Er wird erforderlich, wenn Fluchtwege unübersichtlich verlaufen, wenn ein hoher Anteil des Publikumsverkehrs ortsunkundig ist, bei hohen Gefährdungslagen und auf Baustellen, wenn Fluchtwege nicht erkennbar ins Freie oder in gesicherte Bereiche führen oder sich während der Baumaßnahmen ändern.

Unterweisung und Übung zur Evakuierung

Damit alle Beschäftigten den Verlauf ihrer persönlichen Fluchtwege kennen, gibt die ASR A2.3 vor, dass Arbeitgeber mindestens jährlich in entsprechenden Übungen ihre Mitarbeiter auf den Verlauf der Fluchtwege und die Positionen der Notausgänge hinweisen. Hierbei sind auch erforderliche Maßnahmen, das Verhalten im Gefahrenfall und die Kennzeichnungen der Fluchtwege zu besprechen und einzuüben. Donato Muro sieht in der Praxis oftmals, dass diese Übungen nicht stattfinden!

Ist das Dienstrad im Eingang eine Gefahr?

Donato Muro macht im betrieblichen Brandschutz und während Evakuierungsübungen immer wieder die Erfahrung, dass die Grenzen zwischen Schutz und Gefahr oft fließend sein können. Ist es ein E-Bike mit Lithium-Akku?

Dürfen Paketlieferungen im Fluchtweg abgestellt werden? Muss das Dienstfahrrad auch bei Regen draußen bleiben oder kann es so lange reingeholt und im Eingang untergestellt werden? Dürfen Postverteilerschränke zentral im Flur stehen? Darf das Materiallager mit Druckerpapier im Treppenhaus stehen? Ist es erlaubt, den Rollwagen mit Werkzeug im Gang stehenzulassen? Muss der Servierwagen stets weggeschoben werden?

Hier ist wichtig, folgendes zu verstehen, gibt Donato Muro zu bedenken: In einem Notfall ist weniger von Bedeutung, ob etwas nur kurzfristig oder sogar dauerhaft in einem Fluchtweg abgestellt wird. Alles, was im Wege steht, stellt eine mögliche Behinderung der Flucht und damit eine Gefahr für Menschenleben dar. Man muss den gefährlichen Ort zügig, geordnet und ohne zusätzliche Gefahren verlassen können.
Wenn es sich im täglichen Betriebsablauf nicht ganz vermeiden lässt, dass einmal etwas im Fluchtweg abgestellt werden muss, muss es dort umso schneller wieder entfernt werden, je mehr es selbst eine neue Gefahrenquelle werden kann.

Der Servierwagen aus Metall, mit Wasserflaschen und Gläsern darauf, ist weniger entzündlich als eine Palette Druckerpapier. Ein Karton mit Reinigungsbenzin ist je nach Gebinde sogar explosiv. So kann jedes kleine Hindernis selbst zu einem neuen Brandherd werden und Ihnen den Fluchtweg abschneiden. Damit Ihr Fluchtweg nicht verkürzt wird, gilt grundsätzlich, je gefährlicher das Hindernis selbst werden kann, desto weniger oder kürzer sollte es überhaupt im Fluchtweg verweilen.

Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und der Brandschutzbeauftragte beraten hier intern! Sollen Sie Interesse an einer Beratung vom Experten Donato Muro wünschen, schreiben Sie ihn oder rufen Sie ihn an.

Auch ist eine Ausbildung möglich zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Bandschutzbeauftragte bildet Donato Muro auch aus.

Die Haftung von Brandschutzbeauftragten: Das Eisen im Feuer

Die Haftung von Brandschutzbeauftragten: Das Eisen im Feuer

Alle Unternehmen, vom kleinen Startup bis hin zum Großkonzern, fürchten vor allem ihre Konkurrenz. Da wundert es nicht, dass sich die Unternehmer überwiegend mit ihren Kernaufgaben, dem Vertrieb und der Gewinnoptimierung, beschäftigen. Unterschätzt wird dagegen ein Feind, der noch schwerer wiegt als der größte Konkurrent: ein Großbrand im Unternehmen. Schnell sind Inventar, Gebäude und Menschen in Gefahr. Trifft die Feuerwehr ein, ist es oft schon zu spät. Der Brandschaden nimmt schnell große Ausmaße an. Manchmal fehlen auch schadenbegrenzende Hilfsmittel wie Feuerlöscher. Auch Erste Hilfe Boxen sucht man in einigen Unternehmen vergeblich.

Fragen, mehr Informationen nötig oder Hilfe? Gerne Kontakt aufnehmen zu uns: 📬 Kontaktformular Wir bilden auch Brandschutzbeauftragte aus oder beraten Sie als Brandschutzbeauftragter (Brandschutzingenieur).

Eine Thematik, mit der sich jeder Firmeninhaber vorrangig und intensiv auseinandersetzen sollte, ist daher der Brandschutz im Unternehmen. Die Verantwortung beginnt bereits mit der Beschäftigung eines versierten Brandschutzbeauftragten. Dieser sollte über ein gewisses Expertenwissen verfügen und höchst verantwortungsbewusst handeln. Wie wichtig das ist, zeigt sich zumeist erst im Schadensfall. Nicht immer kommt der Versicherer im Brandfall für den Schaden auf. Der Brandschutzbeauftragte steht in der Haftung.

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Die Haftung der Brandschutzbeauftragten: 3 Fallbeispiele

Der Brandschutzbeauftragte deckt einen großen Verantwortungsbereich in der Sparte Betriebssicherheit ab. Vorgesetzte und Mitarbeiter verlassen sich auf diesen Mitarbeiter. Sie legen praktisch ihre Sicherheit und die Sicherheit des Unternehmens in seine Hände. Dessen sollte sich jeder Brandschutzbeauftragte zu jeder Zeit bewusst sein. Das schlimmste Horrorszenario für jeden Brandschutzverantwortlichen ist der Großbrand im eigenen Unternehmen. Denn schließlich ist es seine Aufgabe, genau das zu verhindern. Manchmal entscheidet ein Detail oder eine zeitliche Abfolge über die Haftung des Brandschutzbeauftragten. Nachfolgende Fallbeispiele machen deutlich, wann dies der Fall ist. Peter Brandt, Betriebsleiter und Brandschutzbeauftragter des Unternehmens Groß & Glücklich, musste diese Erfahrung am 15.10.2020 selbst machen.

Fallbeispiel 1: Großbrand bei Groß & Glücklich
Als Peter Brandt am 15.10.2020 aus der Mittagspause kam, hörte er den ohrenbetäubenden Brandalarm. Ein Geräusch, das er nie vergessen wird. Und das bedeutete nichts Gutes. Wie ein Film lief zeitgleich mit dem Alarm das Brandszenario vor seinen Augen ab. Der Hauptstandort von Groß & Glücklich, wo mehrere Produktionsmaschinen ausschließlich Dinge produzierten, die Menschen glücklich machen und dem Unternehmen hohe Gewinne bescheren sollten, war in Brand geraten. 1000 Personen arbeiteten dort, wenn alle anwesend waren. Der Maschinenraum brannte bereits.

Überall in den Büros, die teils über dem Maschinenraum angesiedelt waren, war dichter Rauch zu erkennen. Die ersten Menschen flüchteten bereits nach draußen. Peter Brandt dachte auch gleich an den Verpackungsraum. Hier wurden hübsche Verpackungen für die glücklich machenden Produkte, wie Dekorationen, Süßigkeiten mit Pfiff sowie Schmuck oder Gutscheine, gelagert. Schon immer hatte Peter Brandt sich Sorgen gemacht. Denn die meisten Verpackungsmaterialien, so schön sie auch aussahen, bestanden aus brennbarer Folie, Papier oder Pappe. Einige hübsch bemalte Holzkisten zur Verpackung hochwertiger Produkte lagerten dort ebenso wie 100.000 Gutscheine im Postkartenformat und bunt gefärbte Papierumschläge in gleicher Anzahl.

Peter Brandt drängte die gesamte Belegschaft zügig nach draußen. Sein Glück. Denn schon bald sollte es zu der gefürchteten Durchzündung auf den beiden oberen Etagen kommen. Der Dachstuhl aus Holz brannte schnell lichterloh.

Der Brand breitete sich binnen Minuten aus. Kein Bereich des Unternehmens war mehr zu retten, wie der Einsatzleiter der Feuerwehr kurz nach seinem Eintreffen nüchtern feststellen musste. Es beruhigte ihn umso mehr, dass sich alle Mitarbeiter in einiger Entfernung zum Unternehmen in Sicherheit gebracht hatten. Auch Peter Brandt, den bei Vorgesetzten und Kollegen hochgeschätzten Brandschutzbeauftragten, hatte der Brand physisch verschont. Dennoch stand er unter Schock. Vor dem Eintreffen der Feuerwehr hatte er aufgrund des sich immens schnell ausbreitenden Feuers selbst nichts mehr tun können, um das Unternehmen vor dem Abbrennen zu bewahren. Der Hauptstandort von Groß & Glücklich hatte mit dem Brand einen Totalschaden erlitten. Alleine der Sachschaden wurde schnell mit einer Höhe von etwa 15 Mio. Euro bewertet.

Bei Peter Brandt, der sich seiner Verantwortung stets bewusst gewesen war, kamen erste große Fragen auf. Hatte er wirklich alles getan, was in seiner Verantwortung stand? Immer noch zitternd erstarrte er vor den Trümmern seines Unternehmens, als bereits die Polizei eintraf. Die Polizeikräfte vor Ort begannen sofort mit ihren Ermittlungen. Das ist im Brandfall so üblich, damit keine Beweise bestimmter Nachlässigkeiten vernichtet werden. Darüber hinaus sichtet die Polizei gewisse Unterlagen. Im Brandfall dieses Unternehmens waren jedoch sämtliche Unterlagen bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Und es war noch nicht alles digitalisiert.

Die am Folgetag eingeleitete Brandursachenermittlung lieferte ein zeitnahes Ergebnis: Ursächlich für diesen Großbrand war ein acht Jahre alter Wasserkocher. Dieser befand sich in der Büroküche auf der vierten und damit letzten Etage des Unternehmens unter dem Dachstuhl. Es war allseits bekannt, dass dieser Wasserkocher seit längerem unter einem Defekt litt. Ab und zu nahm man einen leichten gefahrverheißenden Geruch wahr. Jeder redete darüber. Niemand sorgte für einen Austausch des Wasserkochers. Auch Peter Brandt als Brandschutzbeauftragter wusste von dem Problem mit dem Wasserkocher. Hatte er doch selbst schon bemerkt, dass dieser sich ab und an von selbst abschaltete. Damit befolgte dieses Elektrogerät seine eigenen Sicherheitsansprüche, um einen Brand zu verhindern. Dennoch wurde dieser immer weiter benutzt.

Am Unglückstag kam es zu den entscheidenden Brandumständen. Ein Kabel innerhalb der Elektronik des Wasserkochers brannte durch. Doch dieser Kabelbrand alleine verursachte das Brandunglück noch nicht. Aus dem Wasserkocher flackerten lediglich leichte Stichflammen auf. Was tatsächlich in Brand geriet, war ein trockenes Geschirrtuch, welches unmittelbar neben dem Wasserkocher an der Wand hing, ihn sogar berührte. Hinzu kamen noch einige Putzlappen und von Mitarbeitern unachtsam vor dem Wasserkocher abgestellte Plastikschüsseln. All das zusammen löste den Großbrand bei Groß & Glücklich aus. Hinzu kam noch der Umstand, dass sich die Büroküche in einem Extrabereich der Etage befand, zu weit von den Büroräumen entfernt, um diesen Brand in seinen Anfängen zu bemerken. Das Gebäude stand durch weitere ungünstige Umstände sofort in Flammen. Es fehlte die Zeit, um die Feuerlöscher einzusetzen. Dies hätte eine Gefahr für die Menschen vor Ort bedeutet. Additive, wie Feuerschutzsprays, waren nicht zur Hand. Schnell geriet Peter Brandt in den Fokus der Ermittlungsbeamten.

War das fahrlässige Brandstiftung?
Hier muss zunächst erwähnt werden, dass der Tatbestand ‘fahrlässige Brandstiftung’ niemandem eine Absicht unterstellt, den Brand im Wissen über die Folgen absichtlich herbeigeführt zu haben. Peter Brandt ist für die Polizei jedoch der Hauptverdächtige. Er musste sich daher mit folgenden Fragen der Polizei beschäftigen:

1. Wann hatte er zum letzten Mal die Mitarbeiter in Sachen Brandsicherheit eingewiesen, wann die passenden Dokumente angepasst?

2. Wann hatte er zum letzten Mal eine Begehung durch alle Etagen gemacht, um kleine und größere Details zu überprüfen, die einen Brand auslösen konnten?

3. Wann hatte er zum letzten Mal alle Elektrogeräte überprüft?

Am schlimmsten für den Fachverantwortlichen für Brandsicherheit war es, dass er selbst sich schon über die ständige Selbstausschaltung des Wasserkochers geärgert hatte. Erst jetzt, im schlimmsten Szenario seines Lebens, fiel ihm ein, dass er es schlicht und einfach versäumt hatte, den Wasserkocher zu überprüfen bzw. austauschen zu lassen. Er konnte diesen Straftatbestand der „fahrlässigen Brandstiftung“ demnach kaum leugnen und wollte es auch gar nicht. Er gab seine Verfehlung bei der Polizei zu und wollte dazu stehen. Schließlich war er froh, dass kein Mitarbeiter zu Schaden gekommen war.

Was bedeutet der Straftatbestand der fahrlässigen Brandstiftung für die Haftung des Brandschutzverantwortlichen?
Der Straftatbestand der ‘fahrlässigen Brandstiftung’ ist dabei noch der Glimpflichste unter den Brandschutzdelikten. Dennoch ist mit erheblichen Strafen zu rechnen, wenn auch der der Brand nicht absichtlich vom Straftäter gelegt wurde. Sämtliche Brandstiftungsdelikte sind unter §§ 306 ff StGB gesetzlich geregelt. Schließlich verfügt aber auch der Richter über einen ausgeweiteten Ermessensspielraum, da jeder Brandfall sehr individuell zu beurteilen ist. Bereits die Zerstörung einzelner kleiner Bauteile durch Feuer wird streng geahndet.

Die Strafen für den Betroffenen sind drastisch. Schon das Mindeststrafmaß bewegt sich bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Sind sogar Leben in Gefahr oder kommt es zu Gesundheitsschäden, so steigt das Strafmaß erheblich. Wurde der Tod von Menschen sogar leichtfertig herbeigeführt, wenn auch ohne es gewollt zu haben, so droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren. Bei Gerichtsurteilen im Falle von Brandstiftung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Die Psyche der Brandschutzbeauftragen sowie der gesamte Ablauf am Schadentag und davor als auch der Gesamteindruck vom Unternehmen beeinflussen das Urteil des Richters.

Peter Brandt hatte Glück und einen verständnisvollen Richter. Ermittlungsbehörden und Richter sahen bei Groß & Glücklich nur eine einfache Brandstiftung. Personen waren nicht zu Schaden gekommen. Das besagte Problem, der Wasserkocher als Brandherd, war in der Hektik des Arbeitsalltags jedoch untergegangen. Es war auch kein Vorsatz. Vorsatz wäre es nur gewesen, wenn Peter Brandt das Abbrennen des gesamten Unternehmens billigend in Kauf genommen und darauf hingearbeitet hätte.

Das Gerichtsurteil in Kurzform
Der Richter verurteilte den Betriebs- und Brandschutzverantwortlichen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung und einer Geldstrafe. Selbst sein Anwalt konnte das milde Urteil nicht voraussehen. Schließlich hatte Peter Brandt von dem Defekt des Wasserkochers gewusst. Der Wasserkocher selbst hatte quasi gezeigt, hier kann etwas passieren. Hilfreich für das erleichternde Urteil war auch der Unternehmensvorstand, der über seinen unter Anklage stehenden Mitarbeiter ausgesagt hatte, dass er seit 15 Jahren einen guten Job leistete und sich stets um alles Notwendige gekümmert hatte. Ferner räumte der Vorstand ein, dass die Sprinkleranlage veraltet war und er trotz Hinweis von Peter Brandt die Kosten für den Austausch der Sprinkleranlage scheute. Darüber hinaus fand der Brandgutachter heraus, welcher Mitarbeiter den defekten Wasserkocher zuletzt verwendet hat und wer die brennbaren Kunststoffschüsseln sowie das Handtuch in der Nähe des defekten Wasserkochers platziert hatte. Diesen trifft ein hoher Anteil an Mitschuld. In einem Großkonzern kann Peter Brandt als Brandschutzbeauftragter schließlich nicht überall gleichzeitig sein.

Peter Brandt war froh über das milde Urteil, hatte jedoch Angst um seine Zukunft. Doch auch das brauchte er nicht. Er durfte im Unternehmen bleiben.

Die Versicherung
Die Versicherung des Unternehmens bezahlte diesen Schaden fast vollständig, so dass ein neues Firmengebäude errichtet werden konnte. Groß & Glücklich war bereits seit 20 Jahren guter Kunde bei dem Versicherungsunternehmen, bezahlte gute Prämien, ohne vorher einen größeren Schadensfall verursacht zu haben. Die Büromitarbeiter sowie die Produktion wurden bis zur Fertigstellung des Neubaus in Nebenfilialen des Unternehmens verteilt.

Nicht immer geht es so glimpflich aus. Schnell geraten Brandschutzbeauftragte in die Haftungsschiene. Jeder, der diesen Job annimmt, sollte sich dessen zu jeder Zeit bewusst sein und seine Arbeit gründlich machen.

Fallbeispiel 2: Flammende Literatur
Aileen Lichterloh liebte Literatur. Besonders die Philosophie hatte es ihr angetan und damit die Bücher alter Philosophen. Von Beruf war Aileen mit Leib und Seele Ingenieurin. Sie liebte ihren Beruf, bedauerte es aber, zu wenig Zeit zum Lesen zu haben, bis ihr ein Angebot ins Haus flatterte. Die Sokrates-Bibliothek in Heidelberg bot eine Auswahl an antiker und moderner philosophischer Literatur und suchte einen neuen Brandsicherheitsbeauftragten.

Schon wenige Tage später hatte sie den Job, den sie sich so lange gewünscht hat. Jetzt konnte sie Beruf und ihr privates Steckenpferd, philosophische Literatur, miteinander verknüpfen. Nach drei Monaten Einarbeitungszeit ersetzte Aileen den bisherigen Fachmann für Brandsicherheit in der Bibliothek. Anstelle von Philosophie studierte sie dicke Wälzer mit Sicherheitsliteratur. Auch versäumte es der Bibliotheksvorsteher nicht, Aileen täglich daran zu erinnern, mit welch hochwertigem Kulturgut sie es bei den Büchern als auch bei dem Gebäude zu tun hatte, in dem sich die Bibliothek befand. Außerdem trug sie in Sachen Brandsicherheit die Verantwortung für 40 Mitarbeiter. Aileen war entschlossen, alles zu tun und ihr Ingenieurswissen einzusetzen, damit es an ihrem begehrten Arbeitsplatz niemals zu einem Brand kommt. Und doch ist es passiert.

Aileen war gerade damit beschäftigt zwei Praktikanten eine kleine Einweisung in Punkto Brandsicherheit zu geben, als eine Angestellte sie über Brandgeruch in Raum 3 der Bibliothek informierte. Gleichzeitig erfüllte der Rauchmelder seine Aufgabe durch einen ohrenbetäubenden Piepton. Und tatsächlich: Dichter Qualm trat aus einem hölzernen Regal hervor, etwa fünf Bücher fingen Feuer. Der Brand konnte schnell von Aileen und einigen Mitarbeitern gelöscht werden. Viel war nicht passiert. Doch fünf wertvolle Bücher fanden ihr flammendes Ende. Der Bibliotheksvorsteher war außer sich. Zwei dieser bis zur Unkenntlichkeit verbrannten Philosophiebücher gab es nur noch in dieser Bibliothek. Ihr Wert war sowohl emotional als auch finanziell unermesslich. Wegen dieser Bücher strömten täglich Dutzende Bücherfreunde in die Bibliothek. Der Bibliotheksvorsteher war außer sich, rief die Feuerwehr und die Polizei.

Was war geschehen?
Aileen wurde von ihrem Vorgänger hervorragend eingearbeitet. Jedoch lag es in ihrer Verantwortung, sich so zeitnah wie möglich mit der Umgebung der Bibliothek erneut vertraut zu machen, um mögliche Brandherde aufzudecken und Lösungen dafür zu finden. Aileen tat, was ihr befohlen, aber auch nicht mehr. Obwohl ihr Vorgänger sie darauf aufmerksam machte, dass es in Raum 3 schon einmal einen Brand gab, schenkte sie diesem Raum nicht mehr Beachtung als den anderen Räumlichkeiten.

Zu verlockend war das Angebot an Büchern. Ab und an verbrachte Aileen ihre Zeit mit dem Lesen, vor allem in Raum 3. Dort befanden sich die bedeutendsten Literaturwerte der Bibliothek. Obwohl Aileen drei Bücher gleichzeitig aus einem Regal zog, bemerkte sie nicht, dass sich direkt hinter dem Regal ein offenes Stromkabel an der Wand entlangschlängelte. Viel zu sehr konzentrierte sie sich auf die Bücher.

Das Gerichtsurteil und die Folgen
Das Gericht urteilte hart über Aileen. Bereits die Polizei stufte ihr Verhalten als grob fahrlässig ein. Aileen bekam eine dreijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 EUR. Fünf Punkte führten zu diesem Urteil:

1. Der schlimmste Verstoß: Anstatt sich mit der Brandsicherheit der Bibliothek auseinanderzusetzen, beschäftigte sie sich überwiegend mit dem Lesen der Bücher.
2. Die Vernichtung von wertvollem Kulturgut wiegt schwer.
3. Aileen’s Vorgänger hatte sie auf einen kleinen Brand in Raum 3, der vor zwei Jahren stattfand, aufmerksam gemacht. Grund genug für Aileen, diesen Raum einmal genauer zu inspizieren. Damals vermutete man, jemand hätte den kleinen Brand durch eine Zigarette verursacht. Ihr Vorgänger deutete jedoch die Kabelverlegung durch ein Elektrounternehmen an, was Aileen offensichtlich nicht ausreichend zur Kenntnis nahm.
4. Darüber hinaus hatte Aileen ihr zur Verfügung gestellte Unterlagen nicht richtig gelesen. Darin war vermerkt, dass eine Elektrofirma Meier die Kabel an der Wand verlegt hatte. Wenige Tage später wollte man diese Kabel mit einem Schutz versehen, was aber nicht passiert war. Diesen so wichtigen Umstand hatte Aileen einfach übersehen.
5. Beinahe wäre es zum Abbrennen der gesamten Bibliothek gekommen.

Die Folgen für Aileen waren immens. Sie verlor ihren Arbeitsplatz und bekam so schnell auch keine neue Stelle. Es spricht sich herum, wenn Verantwortliche das Kulturgut nicht ausreichend schützen.

Was hätte Aileen tun können, um nicht in die Haftung zu geraten?
– Hätte Aileen die Kabel an der Wand bemerkt und die Unterlagen richtig gelesen, dann hätte sie gewusst, dass die freien Kabel einen gefährlichen Brandherd darstellen. Die Elektrofirma hätte die Kabel lediglich schützen müssen, um einen Brand zu verhindern.
– Da sich in dem besagten Raum 3 die wertvollsten Bücher der Bibliothek befanden, hätte sie die Mitarbeiter bitten können, diese in einen anderen Raum zu bringen, bevor keine Gefahr mehr von diesem Kabel ausgeht. Die Aussage ihres Vorgängers hätte sie stutzig machen müssen.
– Die wertvollsten Bücher der Bibliothek hätte man in einem brandsicheren Schrank unterbringen können.

Fallbeispiel 3: Drucker in Brand – Gefahr nicht erkannt
Jeder Mensch hat zumindest einmal davon gehört, dass ein offenes Feuer neben einem Drucker die Alarmstufe für Brandgefahr drastisch erhöht. Daher gehen immer mehr Unternehmen dazu über, sämtliche Druckgeräte in einem separaten Druckerraum unterzubringen. Dennoch findet man immer wieder Firmen, die ihre Druckgeräte überall in den Büroräumen verteilen. Da sieht man Drucker neben privaten Wasserkochern oder Mikrowellen. Ein stark frequentiertes Druckgerät erzeugt große Hitze. Kommen andere Geräte in direkter Nähe hinzu, die ebenfalls große Hitze verströmen, kann dies unter bestimmten Umständen einen Brand auslösen.

Marius Lichter von Rebusch & Weller, einer weltweitaufstrebenden Wirtschaftskanzlei, war sich sicher: Solange er als Brandschutzbeauftragter dieses Unternehmens tätig war, würde es niemals zu einem Brand kommen. Doch da hatte er die Rechnung ohne die Mitarbeiter gemacht. Es war Weihnachten. Mitarbeiter wünschen sich eine gemütliche Atmosphäre. Obwohl es in allen Unternehmen laut Sicherheitsvorschriften strengstens untersagt ist, brennende Kerzen zu verwenden, kommt dies immer wieder vor. So war es auch Weihnachten 2018 bei Rebusch & Weller. Zwei Damen platzierten ihren liebevoll gestalteten Adventskranz auf einem Rollwagen direkt neben dem Toner-Drucker. Sie meinten es sogar gut. Auf dem Schreibtisch lag ihrer Meinung nach Zuviel Papier. Dieses könnte in Brand geraten, meinte eine Kollegin. Daher waren sie froh, einen gut sichtbaren Platz auf dem Rollwagen gefunden zu haben.

Am Freitag vor dem 3. Advent passierte es. Die weihnachtsbegeisterten Kolleginnen zündeten die dritte Kerze auf ihrem schönen Adventskranz, der üppig mit Schleifen geschmückt war, an. Die Kerzen brannten den gesamten Tag. Auch der Drucker lief heiß. Vor Weihnachten gab es viel zu tun. Die Damen bedruckten Hunderte Papierseiten. Der Tonerstaub stand regelrecht in der Luft. Leider geriet dieser auch in die Flammen der Kerzen. Der leicht vertrocknete Adventskranz samt Schleifen fing schnell Feuer. Die Damen versuchten, ihn mit Wasser zu löschen. Doch es nutzte nichts. Der Kalender an der Wand über dem Adventskranz flammte ebenfalls und das gut gemeinte schnell geöffnete Fenster fachte das Feuer erst so richtig an.

In Panik und, um nach Hilfe zu suchen, verließen die Bürokolleginnen den Raum. Als sie mit dem Brandschutzexperten zurückkehrten, brannte ihr Zimmer lichterloh. Auch auf dem Flur brannte es. Denn hier waren direkt neben ihrem Büro verpackte Weihnachtspräsente gestapelt, die ebenso Feuer fingen. Die vielen Dokumente auf ihrem Schreibtisch standen hoch in Flammen und der Qualm trat schnell auf die Gänge. Die Rauchmelder auf den Fluren reagierten erst spät. Jedoch konnten sich alle Mitarbeiter in Sicherheit bringen. Der Brandschutzbeauftragte alarmierte die Feuerwehr.

Diese konnten den Schaden auf zwei Büros und wenige Meter auf dem Flur begrenzen. Hier haftet der Mitarbeiter für Brandsicherheit nicht – oder?

Marius Lichter wägte sich, zumindest was das Rechtliche angeht, in Sicherheit. Schließlich hatten die beiden Kolleginnen den Brand ausgelöst. Die meisten Bürobrände entstehen durch Verfehlungen von Mitarbeitern. Die Polizei traf ein und befand schnell: Hier greift die Haftung des Brandschutzbeauftragten. Dies sah auch der Richter so.

Begründung:
– In der vorweihnachtlichen Zeit ist es nur zu verständlich, dass Angestellte sich eine weihnachtliche Atmosphäre wünschen. Und was liegt da näher als schöne echte Kerzen. Marius Lichter hätte demnach in der Vorweihnachtszeit die Büros regelmäßig inspizieren können, um die echten Kerzen daraus, mit einem entsprechenden Hinweis an die Mitarbeiter, zu entfernen.
– Man warf ihm auch vor, die Mitarbeiter nicht ausreichend auf die Gefahren durch Kerzen hingewiesen zu haben. Im Arbeitsalltag geht so etwas bei den Mitarbeitern schnell unter.
– Im Zeitalter der Digitalisierung hätte Marius Lichter die Mitarbeiter regelmäßig durch E-Mails und mindestens einmal mit Flyern auf den Schreibtischen über die Gefahren durch Kerzen informieren müssen.

Gerichtsurteil und die Haftung von Marius Lichter
Obgleich die oben gezeigten Begründungen Marius Lichter als Brandschutzbeauftragten in die Haftung nehmen, fiel das Urteil des Richters milde aus. Die Mitarbeiter für Brandschutz können, so der Richter, schließlich nicht überall gleichzeitig agieren. Marius Lichter war, bevor der Brand ausbrach, gerade damit beschäftigt, den Chef von der Anschaffung moderner Computer zu überzeugen. Die in die Jahre gekommenen Altgeräte und deren notdürftige Verkabelung stellten aus brandschutztechnischer Sicht eine große Gefahr dar.

Darüber hinaus befand der Richter, dass zwei studierte Steuerberaterinnen, die sich ein Büro teilen, wissen sollten, welche Gefahren von brennenden Kerzen, vor allem in Verbindung mit Tonerstaub, ausgehen. Der Richter belastete die beiden Damen stark. Das Urteil für Marius Lichter fiel milde aus, zumal die Versicherung den Schaden der beiden verbrannten Räume übernahm. Marius Richter musste lediglich eine Geldstrafe leisten und die Brandschutzregeln im Unternehmen überarbeiten und verschärfen. Der Richter wies Marius Lichter jedoch auf seine Nachlässigkeiten hin und forderte ihn auf, diese zukünftig zu vermeiden.

Eine der brandverursachenden Kolleginnen verlor anschließend ihren Job, da sie schon öfter durch Regelverstöße auffällig wurde. Die andere Dame erhielt eine Abmahnung, durfte aber schließlich bleiben, da sie aufgrund ihrer hervorragenden Arbeitsleistung für das Unternehmen unverzichtbar geworden war.

Das Vorhandensein von Feuerläschern hätten den Schaden minimieren können.

Namen und Unternehmen sind frei erfunden. Die Fälle weisen Ähnlichkeiten mit realen Brandvorkommnissen auf.

Brandschutz: Brandschutzverantwortung für alle

Wenn ein Brand ausbricht, sollten die Mitarbeiter den Anweisungen des Brandschutzbeauftragten oder anderem Sicherheitspersonal Folge leisten. Im Falle eines Brandalarms sind die Bürogebäude sofort zu verlassen. Bestimmte Utensilien zur Brandbekämpfung sollten für jeden greifbar platziert werden, damit die Ausbreitung eines Feuers schon vor dem Eintreffen der Feuerwehr verhindert wird:

  • Feuerlöscher
  • Feuerlöschspray
  • Sonstige Feuerlöschmittel, entsprechend der Brandgefährdung

Steht auch das Löschen eines ausgebrochenen Feuers an höchster Stelle, so sind in jedem Unternehmen weitere Experten als der Brandschutzbeauftragte und medizinische Hilfsmittel notwendig. Jeder Betrieb, ob Büro oder Handwerk, ist verpflichtet, einige Mitarbeiter in Erste Hilfe und Brandschutz, sogenannten Brandschutzhelfer, Auszubilden. Diese können dann auch bei Brandverletzungen und Atemproblemen helfen, bevor der Arzt eintrifft. Erste Hilfe kann im Brandfall Leben retten. Rauchmelder in ausreichender Anzahl sollten selbstverständlich sein.

Wie kann der Brandschutzbeauftragte sein Haftungsrisiko minimieren?
Brandschutzbeauftragte werden regelmäßig geschult, kennen sämtliche Brandschutzregeln und tragen ihre Verantwortung gewissenhaft. Das Haftungsrisiko für den Brandschützer im Unternehmen ist relativ hoch angesiedelt. Doch kann dieser einer Haftung durch wenige hilfreiche Tipps vorbeugen:

1. Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten müssen klar und deutlich im Bestellungs- und Arbeitsvertrag geregelt sein.
Profunde Kenntnisse über das Brandschutzkonzept in seinem Zuständigkeitsbereich sollten gegeben sein.
2. Der Brandschutzbeauftragten überwacht die Wartung von Brandmeldeanlagen und Löschanlagen im Sinne der Brandschutzmaßnahmen.
3. Sämtliche Vorgänge sollten vom Brandschutzmitarbeiter gegenüber Vorgesetzten, Arbeitgebern oder Behörden stets schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentationen sollte er sich zu seinem eigen Schutz per Unterschrift gegenbestätigen lassen.
4. Die Aktualisierung wichtiger Unterlagen, wie Feuerwehrpläne oder die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes, ist regelmäßig vorzunehmen.
5. Auch die Nachweise über seine Fortbildungen und seinen Wissensstand hält der Brandschutzbeauftragte regelmäßig schriftlich fest.

Die benannten Nachweise können den Brandschutzexperten im Ernstfall von seiner Haftung befreien.

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