Welche Schweißverfahren gibt es und wie schaut der Arbeitsschutz dazu aus?

Unterschiedliche Schweißverfahren, die durch einen individuellen Arbeitsschutz sicherer durchzuführen sind

Um mindestens zwei verschiedene Bauteile beziehungsweise Werkstücke auf Dauer zu verbinden, ist Schweißen eine schnelle bewährte Technik. Im Rahmen der unterschiedlichen Schweißtechniken werden dafür teilweise extrem hohe Temperaturen verwendet. Diese Verfahren haben sich bereits seit langer Zeit bewährt, sodass sich für verschiedene Materialien und Verbindungsarten auch spezielle Schweißverfahren entwickelt haben.

Gefahrstoffe beim Schweißen

Gängige und erprobte Schweißverfahren für nachhaltige Verbindungen

Bei der sogenannten MIG/MAG Schweißtechnik handelt es sich um ein einfaches, vielseitiges und international angewendetes Verfahren. Da sich MIG/MAG Schweißen für viele Verbindungen, aufgrund der simplen Handhabung, einsetzen lässt, ist diese Art Schweißtechnik überaus beliebt. Bei MIG/MAG Schweißen dient ein Lichtbogen, der zwischen einer Strom-führenden Drahtelektrode und einem Bauteil / Werkstück mithilfe von MAG (CO2), Mischgas oder MAG (Argon) entsteht, dazu, um die Materialien dauerhaft zu verbinden.

Autogenschweißen – universell, flexibel und bewährt

Beim Autogenschweißen geht es um ein Schweißverfahren, welches als echter Dauerbrenner bezeichnet werden kann. Diese Art Schweißen hat sich seit etlichen Jahren bewährt und kann flexibel und universell zum Verbinden von Bauteilen eingesetzt werden. Des Weiteren eignen sich Autogenbrenner perfekt für Bearbeitungsverfahren, wie beispielsweise Verformen und Trennen. Autogenschweißen punktet besonders durch minimale Investitionskosten sowie wenig Anwärmzeit für Zieltemperaturen bis maximal 3.500 Grad Celsius. Daher ist Autogenschweißen ein ideales Verfahren für unzählige Branchen wie unter anderem Behälterbau und Stahlbau, Maschinenbau und Schiffsbau.

Autogenschweißen ist also eine traditionelle Schweißtechnik, welche einfach zu handhaben ist. Das Verfahren wird mithilfe eines Autogenschweißgerätes und dessen Flamme sowie einem bestimmten Zusatzwerkstoff durchgeführt. Die Flamme dient zum Schmelzen der Schweißstöße, sodass sich beide Bauteile miteinander verbinden lassen. Allerdings wird Autogenschweißen heutzutage oft durch innovativere Verfahren ersetzt.

Elektrodenschweißen – der Allrounder unter den Schweißtechniken

Elektrodenschweißen wird überwiegend auf Montagestellen als mobiles Schweißverfahren verwendet. Denn hierfür wird keine Gaszufuhr benötigt. Der elektrisch erzeugte Lichtbogen bildet sich zwischen dem Werkstück / Bauteil und einer ummantelten Elektrode. Während des Schweißprozesses schmilzt die Ummantelung der Elektrode langsam ab und schirmt dadurch das Schmelzbad vor Verunreinigungen aus der Umgebungsluft ab. Ein großer Pluspunkt dieses beliebten Schweißverfahrens ist, dass es für fast alle schweißbaren Materialien genutzt werden kann. Die Schweißgeräte sind in vielen unterschiedlichen Formaten und handlichen Größen am Markt erhältlich.

WIG-Schweißtechnik – saubere Schweißtechnologie für höchste Ansprüche

Mithilfe der WIG-Schweißtechnologie lässt sich stets ein exzellentes, sauberes Ergebnis schaffen. Das Verfahren WIG bedeutet Wolfram-Inert-Gas Schweißen. Hierbei agiert der Lichtbogen zwischen einer nicht-brennbaren Wolfram-Elektrode und dem Werkstück / Bauteil, um eine nachhaltige Verbindung zu erzeugen. Damit das Schweißgut nicht durch Kontakt mit der Umgebungsluft reagiert, werden sogenannte Inerte Gase (Schutzgase) eingesetzt. Der Schweißprozess an sich verläuft Spritzer-frei, sodass sich speziell bei der Bearbeitung von Aluminium und Edelstahl außerordentlich gute Schweißnaht-Ergebnisse erzielen lassen. Deshalb wird das WIG-Schweißverfahren häufig als saubere Schweiß-Technologie bezeichnet.

WIG-Schweißen (Wolfram-Inert-Gas Schweißen) ist auch unter der Kennzeichnung TIG-Schweißen (Tungsten Inert-Gaswelding) bekannt. Diese Art der Schweißtechnologie ist in der Anwendung sehr anspruchsvoll und sollte daher lediglich von Fachkräften ausgeführt werden, die sehr geübt und/oder in dem Verfahren ausgebildet sind. Denn nicht umsonst wird WIG-Schweißen als “Königin der Schweißverfahren” betitelt.

WIG-Schweißen gehört der Kategorie Schmelzschweißverfahren an. Hierbei schützen Inerte Gase (hauptsächlich Argon) den gesamten Schweißbereich sowie speziell den Lichtbogen. Letzterer befindet sich völlig frei zwischen dem Bauteile und der nicht-abschmelzenden Elektrode, die aus Wolfram besteht. Der benötigte Zusatzwerkstoff wird als Schweißstab manuell zugeführt, sodass sich durch das entstehende Schmelzbad eine nachhaltige Schweißnaht bilden kann.

WIG-Schweißnähte sind äußerst hochwertig und werden durch eine fast perfekte Optik ergänzt. Diese Qualität ist wiederum für diverse Industriebereiche wie unter anderem im Anlagen-/Maschinenbau, dem Pharmabereich sowie der Lebensmittel-Industrie essenziell.

Der Markt bietet heutzutage professionelle WIG-Schweißgeräte mit unterschiedlicher Leistung, die sich äußerst präzise der jeweiligen Schweißaufgabe anpassen lassen. Dies erfolgt durch eine exakte Abstimmung der individuell benötigten Schweißparameter. Dadurch lassen sich selbst allerhöchste Anforderungen an Qualitätsnähte problemlos erfüllen.

Trotz Hightech-Schweißverfahren ist Arbeitsschutz primär

Bei sämtlichen Schweißtechniken werden extrem hohe Temperaturen eingesetzt, sodass stets ein hohes Risiko für Unfälle und/oder Gesundheitsschäden besteht. Deshalb ist eine “Persönliche Schutzausrüstung” (PSA) sowie eine Gefährdungsbeurteilung durch Sicherheitsbeauftragte für Arbeitssicherheit unerlässlich.

Vom Unfallaufkommen abgesehen zeigen allerdings auch Statistiken, dass Mitarbeiter, die Schweißarbeiten vornehmen, für obstruktive beziehungsweise verengende Atemwegserkrankungen wie unter anderem Asthma und Bronchitis sehr anfällig sind. Bei häufigen Kontakten zu Chromverbindungen können sich sogar schwere Lungenerkrankungen einstellen.

Letztere entwickeln sich jedoch erst im Verlauf der Jahre, sodass Mitarbeiter die Auswirkungen fehlender Schutzmaßnahmen erst sehr spät beziehungsweise zu spät nachvollziehen können.

Jede Schweißtechnologie birgt ein gewisses Risiko in sich

Die unterschiedlichen Schweißtechniken werden aufgrund ihrer jeweils eingesetzten Energie wie beispielsweise Laser, Strom oder Gas unterteilt. Elektrische Schweißverfahren spielen dabei eine besonders wichtige Rolle. Dazu gehören Techniken wie das Lichtbogenhandschweißen, das Metall-Inertgas sowie das Wolfram-Inertgas Schweißen.

Sollen entsprechende Schutz-Maßnahmen umgesetzt werden, ist dabei zu beachten, dass jede Schweißtechnologie andere Risiken beinhaltet. Dazu gehört elektrischer Strom, die Verdrängung der Atemluft (Sauerstoff), Explosions-/Brandgefahr sowie optische Strahlung und Freisetzung von schädlichem Rauch und Gasen.

Mögliche Schutzmaßnahmen beziehungsweise effizienter Arbeitsschutz

Welchen Umfang die PSA idealerweise haben sollte, wird normalerweise durch die fachgerechte Gefährdungsbeurteilung bestimmt. Wichtig ist allerdings, dass gleichermaßen das Schweißverfahren wie auch die örtlichen Einflüsse mit einbezogen beziehungsweise berücksichtigt werden.

Schweißtechniken sollten zudem stets so bestimmt werden, dass sich eine möglichst geringe Freisetzung von Schadstoffen ergibt. Allerdings sind es oft primär ökonomische Gründe wie auch technische Anforderungen, welche die Art der Schweißtechnologie bestimmen.

Eine effiziente Maßnahme kann die deutliche Verbesserung der Belüftung sein. Hierbei kann es sich unter anderem um eine leistungsstarke Absaugung am Arbeitsplatz handeln. Dadurch werden gesundheitsschädliche Gase und Rauch schnell und zuverlässig beseitigt. Kann diese Maßnahmen aus baulichen oder anderen Gründen nicht realisiert werden, muss mindestens ein ausreichender Atemschutz zur Verfügung gestellt werden.

Experten empfehlen hier beispielsweise Gebläse-unterstützte Schweißhelme. Diese Schutzmaßnahme erhöht nicht den Atemwiderstand, sodass der Körper nicht zusätzlich belastet wird. Für die Einführung und Umsetzung notwendiger Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter kann sich der zuständige Sicherheitsbeauftragte einsetzen, der auch für die Gefährdungsbeurteilung zuständig ist.

Weitere Maßnahmen für einen effizienten Schutz der Schweißer sind unter anderem mobile Absauganlagen, Arbeitszelte für Montagestellen gegen Witterung und als Schutz vor Spritzer/Funkenflug sowie Schutzwände und Schutzvorhänge in Werkstätten.

PSA für Gesundheitsschutz bei Schweißarbeiten

Bei jeder Schweißarbeit muss grundsätzlich eine Arbeitsbekleidung getragen werden, die schwer-entflammbar ist. Diese muss zudem Richtlinien der Norm DIN EN ISO 11611 erfüllen und demgemäß zertifiziert sein. Die Bekleidung muss stets hochgeschlossen sein und darf keinesfalls mit schnell-brennbaren und/oder entzündlichen Stoffen wie unter anderem Fett, Öl oder Ähnlichem beschmutzt sein.

Um den Körper zusätzlich vor Metall-/Schlackespritzern, Strahlung und Schweißgasen sowie Rauch zu schützen, sind Schweißer-Sicherheitsschuhe inklusive Leder-Stulpen, Schweißer-Handschuhe, eine Lederschürze und Augen-/Gesichtsschutz essenzielle Bestandteile für einen effizienten Schutz am Arbeitsplatz.

Schweißhelme mit Visier oder Handvisiere mit einem Augenschutzglas gegen optische Strahlung, welches für die jeweilige Schweißarbeit prädestiniert ist, dienen dem zusätzlichen Schutz von Augen und Gesicht. Es handelt sich dabei um weitere Arbeitsmittel, die auch die UV-Strahlung bei der Lichtbogen-Schweißtechnik reduzieren können. Denn hier treten oft Hauterkrankungen auf, die einem starken Sonnenbrand ähneln können.

Beim Lichtbogenschweißen kann es zum sogenannten Verblitzen kommen. Dies bedeutet, dass die Augen enormen Schaden nehmen können. Arbeitnehmer, die für Schweißarbeiten eingeteilt sind, sind verpflichtet ihre PSA vor Arbeitsbeginn sorgfältig zu überprüfen und eventuell der anstehenden Schweißarbeit anzupassen. Eigenschutz sollte natürlich ebenfalls im Vordergrund stehen.

Lärmschwerhörigkeit durch regelmäßige Schweißtätigkeit

Besondere Arbeitsbedingungen beim Schweißen erfordern sinnvolle Ergänzungen der “Persönlichen Schutzausrüstung” (PSA). Sind die Arbeiten beispielsweise über Kopf auszuführen, muss ein extra Kopf-/Nackenschutz aus schwer-entflammbarem Material getragen werden, der vor Spritzern und Strahlung schützt.

In Werkstätten, auf Montagestellen oder in Produktionshallen darf der dort herrschende Lärm nicht unterschätzt werden. Allerdings entsteht auch bei gewissen Schweißtechniken erheblicher Lärm. So ist laut Statistik die sogenannte Lärmschwerhörigkeit, die durch langjährige Schweißtätigkeit entstehen kann, eine der häufigsten Berufskrankheiten, die anerkannt sind.

Aus diesem Grund ist für ausgewiesene Lärmbereiche ein Gehörschutz vorgeschrieben, der in die “Persönliche Schutzausrüstung” (PSA) integriert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob aktuell Schweißarbeiten auszuführen sind. In Kombination mit organisatorischen und technischen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ist eine gut ausgestattete PSA der Garant für mehr Sicherheit bei Schweißarbeiten.

Arbeitszeitgesetz – Wie viel darf ich maximal arbeiten?

Wie viele Stunden darf ein Arbeitnehmer in der Woche arbeiten – das Arbeitszeitgesetz

Allgemeines zum ArbZG

In der heutigen Zeit wirkt es schon en vogue, wenn man viel Arbeit hat. Ständig beschäftigt und im Stress zu sein ist der verbreitetste Status unter Arbeitnehmern. Die Arbeitstage im Büro sind gespickt von Deadlines. Ist das eine Projekt abgeschlossen, wird auch schon das nächste ins Leben gerufen. To-do-Listen, die länger sind als die wöchentliche Einkaufsliste und ein Mailpostfach, das überläuft, sind trauriger Alltag. Mitarbeiter sind unter anderem der größte Kostenfaktor in einem Unternehmen. Um hier möglichst viele Kosten zu sparen, muss die Arbeit von einem Mitarbeiter erledigt werden, die früher von zwei Personen gemacht wurde. Dadurch hetzen viele Arbeitnehmer von einer Aufgabe zur nächsten, um diese rechtzeitig fertig zu bekommen. Die Deutschen arbeiten im Durchschnitt 41 Stunden in der Woche, wenn diese eine Vollzeitstelle haben. Bei Teilzeitkräften sind es ungefähr 19 Wochenstunden. Trotzdem werden die vertraglich vereinbarten Wochenstunden noch überschritten. Kaum jemand baut keine Überstunden auf, wenn er ein Gleitzeitkonto hat.
Durch den immer größeren werdenden Konkurrenzdruck fühlen sich immer mehr Mitarbeiter verpflichtet Überstunden zu erbringen, um Einsatz zu zeigen. Doch wie viel Einsatz ist gut und gesetzlich erlaubt? Natürlich begrüßt jedes Unternehmen einen erhöhten Arbeitseinsatz, aber wie viel ist noch in Ordnung und ab wann machen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber strafbar?


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Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (§3 ArbZG) darf dabei nur in Ausnahmefällen auf 10 Stunden erhöht werden. Es muss jedoch in den nächsten Wochen ein Ausgleich der Überstunden erfolgen. Wer mehr als 6 Stunden am Tag arbeitet, dem steht eine Pause von mindestens 30 Minuten zu (§4 ArbZG). Überstunden müssen zudem vom Arbeitgeber dokumentiert werden. Dies dient auch der Überprüfung für die Aufsichtsbehörde und dem Stundenabbau des Arbeitnehmers (§16 ArbZG).

Als Arbeitszeit gilt primär nur die reine Arbeitszeit am Arbeitsplatz, der Fahrtweg zur Arbeit zählt nicht dazu. Auf Dienstreisen sieht die Sache schon anders aus, hier kommt es darauf an, was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Grundsätzlich muss nur die Zeit anerkannt werden, in der tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht wird. Die Anfahrt mit dem Zug, PKW oder Flugzeug zählt nicht zwingend dazu, wird aber von vielen Firmen zur Arbeitszeit dazu gezählt.

Welche Ausnahmen gibt es?

Das Arbeitszeitgesetz gilt in erster Linie für Arbeitnehmer und Auszubildende. Es gibt jedoch Ausnahmen. Dazu zählen Führungskräfte, leitende Angestellte im öffentlichen Dienst, Pflegekräfte und Erzieher. Für diese Arbeitnehmer zählt nach dem §18 ArbZG nicht die begrenzte Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche. Beamte, Soldaten und Richter zählen auch nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Für diese können daher längere Arbeitszeiten gelten .

Bereitschaftsdienste

In manchen Berufen ist es notwendig im Bereitschaftsdienst zu arbeiten. Das gilt beispielsweise für Ärzte oder Sanitäter. Diese Personen bekommen die Zeit, in der sie Bereitschaftsdienst haben bezahlt, jedoch fällt die Vergütung geringer aus. Wer im Bereitschaftsdienst arbeitet beziehungsweise für diesen eingeteilt wurde, muss sich zu einem vereinbarten Zeitpunkt bereithalten. Er darf in der Zeit auch schlafen und essen, muss jedoch sofort arbeitsbereit sein, falls nötig. Bei der Einplanung von Bereitschaftsdiensten müssen aber ebenfalls Ruhepausen und Höchstarbeitszeiten eingeplant werden.
Die Arbeitszeit darf mit einem beinhaltendem Bereitschaftsdienst und den gesetzlich geregelten Ruhepausen maximal auf 24 Stunden erhöht werden. Auch im Bereitschaftsdienst darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Ausnahmen kann es nur geben, wenn der Tarifvertrag es zulässt.

Rufbereitschaften

Nicht zu verwechseln ist der Bereitschaftsdienst mit der Rufbereitschaft. Bei der Rufbereitschaft darf der Arbeitnehmer zu Hause bleiben. Er muss jedoch jederzeit erreichbar sein, wenn ein Notfall eintritt. Die Rufbereitschaft wird grundsätzlich auch nicht vom Arbeitgeber bezahlt. Durch Tarifverträge gibt es aber oftmals Regelungen, dass der Fahrtweg zum Arbeitsort bezahlt wird.

Ruhezeiten

Wie bereits erwähnt, werden auch Ruhezeiten und Pausen im Arbeitszeitgesetz geregelt. Diese unterscheiden sich darin, dass Pausen jedem Arbeitgeber während der 8 stündigen Arbeitszeit zustehen. Das sind ab sechs Stunden Arbeit 30 Minuten und wer länger als 9 Stunden arbeitet sogar 45 Minuten Pause am Tag.
Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhephase beschreibt die einzuhaltende Zeit zwischen Arbeitstagen. Diese beläuft sich auf 11 Stunden, kann jedoch in Pflegeberufen auf 10 Stunden gekürzt werden. Rufbereitschaft gilt bereits als Ruhezeit anders der Bereitschaftsdienst. Dieser zählt als normale Arbeitszeit und so darf in diesem Fall die Ruhezeit erst nach dem Bereitschaftsdienst beginnen.

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz

Wie bereits erwähnt, haben besonders die Arbeitgeber mit harten Konsequenzen zu rechnen, wenn der Mitarbeiter über die erlaubten 10 Stunden hinaus arbeitet.
Für widerrechtliche Arbeitszeiten, die im Arbeitsvertrag festgehalten wurden, hat der Arbeitgeber mit einer Schadensersatzzahlung zu rechnen. Die 48 Wochenstunden dürfen auch mit dem Arbeitsvertrag nicht ausgehebelt werden.
Muss beispielsweise gerade ein wichtiges Projekt zum Abschluss gebracht werden und ihr Chef duldet, dass Sie die 10 Stundengrenze überziehen, begeht dieser eine Ordnungswidrigkeit (§ 22 ArbZG). In diesem Fall kann er mit einer Strafzahlung von bis zu 15.000 € rechnen, falls die Aufsichtsbehörde dahinter kommt.
Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist in Deutschland grundsätzlich verboten (§ 9 ArbZG), dass diese Tage explizit zur Erholung dienen. Ausnahmen gibt es aber auch in diesem Fall.
Besonders in Pflegeeinrichtungen, Museen, Restaurants und Theatern ist es üblich, dass auch an Sonntagen gearbeitet wird. Diesen Mitarbeitern stehen aber mindestens 15 freie Sonntage im Jahr zu (§ 11 ArbZG).

Grundsätzlich sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gut beraten, wenn sie sich jederzeit an die gesetzlichen Vorschriften halten. Nicht nur, dass Verstöße hohe Geldstrafen und Konsequenzen nach sich ziehen können, auch die Gesundheit des Arbeitnehmers sollte an erster Stelle stehen. Die Versuchung 10 Stunden oder mehr zu arbeiten um eine Deadline einhalten zu können ist groß. Es sollten jedoch immer die möglichen Folgen dagegen abgewogen werden. Stellt ein Unternehmen ein erhöhtes Auftreten von Überstunden fest, sollte über die Erhöhung von Personalzahlen nachgedacht werden. Je länger ein Mitarbeiter arbeitet, desto mehr nimmt die Konzentration ab und die Fehlerquote zu. Dies sollte durch rechtzeitige Personalpolitik verhindert werden, da der Arbeitsschutz an erster Stelle stehen sollte.