Lasersicherheit im Arbeitsschutz: Richtlinien, Best Practices und die Bedeutung verantwortungsbewussten Handelns

Einleitung

Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von rasanten technologischen Entwicklungen, und im Zentrum dieser Revolution steht oft die Lasertechnologie. Ob in der Fertigungsindustrie, Medizin oder in wissenschaftlichen Laboren – Laserstrahlung ist überall präsent. Doch mit der Verbreitung von Lasern steigt auch die Notwendigkeit, sich intensiv mit den damit verbundenen Sicherheitsaspekten auseinanderzusetzen. Für Arbeitsschützer ist es unerlässlich, ein fundiertes Verständnis von Laserstrahlung und den potenziellen Risiken zu haben. In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen kurzen, aber umfassenden Überblick über das Thema Laserstrahlung im Arbeitsschutzkontext.

EigenschaftRelevanz für den Arbeitsschutz
StrahlungsintensitätBestimmt das Verletzungsrisiko und den notwendigen Schutzgrad.
WellenlängeBeeinflusst die Art der Augen- und Hautgefährdung.
AnwendungsgebietEinfluss auf die Expositionsdauer und die Zugänglichkeit des Lasers.
LaserklasseGibt an, welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen.

Diese Tabelle gibt einen ersten Einblick in die Aspekte von Laserstrahlung, die im weiteren Verlauf dieses Artikels vertiefend behandelt werden. Es ist unser Ziel, dass Sie nach der Lektüre besser ausgerüstet sind, um sicherheitsrelevante Entscheidungen in Bezug auf Lasertechnologie zu treffen.

Technische Grundlagen von Lasern

Lasertechnologie ist mittlerweile in zahlreichen Branchen und Bereichen zu finden, doch um ihre Anwendungen und Risiken richtig zu verstehen, ist es essentiell, die technischen Grundlagen von Lasern zu kennen. Ein Laser (Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation) funktioniert im Wesentlichen durch die stimulierte Emission von Photonen, wodurch ein gerichteter Lichtstrahl erzeugt wird. Dabei unterscheiden wir grundsätzlich zwischen mehreren Laserarten, je nachdem, welches Medium zur Lichtverstärkung verwendet wird.

LasertypMediumTypische Anwendungen
FestkörperlaserKristalle, z.B. RubinMaterialbearbeitung, Schweißen
GaslaserGasgemische, z.B. CO2Gravieren, medizinische Anwendungen
DiodenlaserHalbleiterLaserpointer, optische Datenübertragung
FaserlaserGlasfasernFeinmaterialbearbeitung, Markieren von Teilen
FarbstofflaserFlüssige FarbstoffeMedizin, Forschung

Jede dieser Laserarten hat spezifische Vorteile und Eigenschaften, die sie für bestimmte Anwendungen prädestinieren. Obwohl Laser in der Unterhaltungselektronik, der Medizin, der Fertigung und vielen weiteren Branchen nützlich sind, bergen sie auch potenzielle Gefahren, die im Arbeitsschutz nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Als Arbeitsschützer ist es daher notwendig, sowohl die technischen Grundlagen als auch die spezifischen Sicherheitsanforderungen für den jeweiligen Lasertyp zu kennen.

Gefahren und Sicherheitseinrichtungen

Laserstrahlung, obwohl in vielen Branchen unerlässlich, ist nicht ohne Risiken. Die Intensität und Fokussierung von Laserstrahlen können Verletzungen verursachen, insbesondere bei den Augen und der Haut. Gefährdungen können von temporären Blendungen bis zu dauerhaften Schäden oder Verbrennungen reichen, je nach Laserklasse und Expositionszeit.

GefahrAuswirkung
AugenexpositionTemporäre Blindheit, Retina-Schäden
HautexpositionVerbrennungen, Hautschäden
EntflammbarkeitBrandgefahr durch hochintensive Strahlen
Reflektierte StrahlungUnbeabsichtigte Exposition durch Reflektionen

Um diese Gefährdungen zu minimieren, wurden sowohl technische als auch organisatorische Sicherheitsmaßnahmen entwickelt:

  1. Laserschutzbrillen: Sie absorbieren oder reflektieren die Laserstrahlung und schützen die Augen vor gefährlicher Exposition. Die Wahl der richtigen Brille hängt von der Wellenlänge und Intensität des Lasers ab.
  2. Abschirmungen: Feste oder flexible Barrieren, die den Laserstrahl blockieren oder umlenken, um den Zugriff auf die Strahlungsquelle zu verhindern.
  3. Interlock-Systeme: Diese Systeme unterbrechen die Laserstrahlung automatisch, wenn eine Tür geöffnet wird oder ein anderer unsicherer Zustand erkannt wird.
  4. Training und Beschilderung: Schulungen für Mitarbeiter und klare Kennzeichnung von Laserbereichen sind entscheidend, um das Bewusstsein für Gefahren zu erhöhen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Es ist für Arbeitsschützer von zentraler Bedeutung, sich dieser Gefahren bewusst zu sein und sicherzustellen, dass die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen in allen Bereichen, in denen Laser verwendet werden, konsequent angewendet werden.

Bauliche Schutzmaßnahme

Maßnahme11M22M3R3B4
Wände, Decken, BödenXX
Installationen: nicht metallischXX
LichtinstallationenXX
ElektroinstallationenXX
AbschirmungenXX
Vermeidung spiegelnder ReflektionenXXX
Strahlweg begrenzenXXXXXX
Laserbereich kennzeichnenXX
Laserbereich abgrenzen und kennzeichnenXXX
Betriebsanzeige: WarnleuchtenX

Organisatorische Schutzmaßnahme

Maßnahme11M22M3R3B4
Anzeige des BetriebsXXX
LaserschutzbeauftragterXXX
Laserbereich: Grenzen festlegenXXX
Fernbedienbare VerriegelungXX
SchlüsselschalterXX
LaserschutzbrillenXXX
LaserjustierbrillenXXX
SchutzkleidungXXX
Unterweisung: für alle AnwenderXXXXXX
Unterweisung: für alle Versicherten im LaserbereichXXX
Beschäftigungsbeschränkung für JugendlicheXXX
Ärztliche Versorgung: Augenarzt aufsuchenXXXXXXX

Rechtlicher Rahmen

Die sichere Nutzung von Lasertechnologie in der Arbeitsumgebung hat sich nicht über Nacht entwickelt. Es ist das Ergebnis jahrzehntelanger Forschung, Erfahrung und rechtlicher Anpassungen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Geschichtlicher Hintergrund: Die ersten Laser wurden in den 1960er Jahren entwickelt. Mit ihrer Einführung in industrielle, medizinische und wissenschaftliche Anwendungen wuchs die Notwendigkeit, Sicherheitsstandards festzulegen.

RICHTLINIE 2006/25/EG: Die Europäische Union verabschiedete die Richtlinie 2006/25/EG, um die Mindestanforderungen für den Schutz von Arbeitnehmern gegen Risiken für ihre Sicherheit und Gesundheit durch künstliche optische Strahlung (inklusive Laserstrahlung) zu setzen. Diese Richtlinie wurde in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten übernommen.

Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV): In Deutschland wurde die Richtlinie 2006/25/EG durch die OStrV umgesetzt. Seit ihrer Einführung gab es mehrere Anpassungen, um den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden.

JahrAnpassungen
2016Überarbeitung der Bestimmungen zur Gefährdungsbeurteilung und Einführung neuer Schutzniveaus.
2017Konkretisierung der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Anforderungen an die Fachkunde für Laserschutz

Weitere relevante Gesetze und Verordnungen: Zusätzlich zur OStrV gibt es eine Reihe von anderen Gesetzen, Verordnungen und Normen, die die Lasersicherheit betreffen, darunter die DGUV Vorschrift 11, technische Regelwerke wie die TROS Laserstrahlung und internationale Standards. Es ist unerlässlich, als Arbeitsschützer über die gesamte rechtliche Landschaft informiert zu sein und sicherzustellen, dass der Betrieb allen relevanten Bestimmungen entspricht.

Die Rolle des Laserschutzbeauftragten (LSB)

In einer Welt, in der Lasertechnologie immer präsenter wird, spielt der Laserschutzbeauftragte eine entscheidende Rolle im Arbeitsschutz. Der LSB dient als zentraler Ansprechpartner, Berater und Koordinator für alle Fragen rund um den Laserschutz im Betrieb.

Notwendigkeit und Bestellung: Mit dem zunehmenden Einsatz von Lasertechnologie in verschiedenen Branchen hat die Notwendigkeit eines kompetenten Laserschutzbeauftragten zugenommen. Die Bestellung eines LSB ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch unerlässlich, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und die betrieblichen Abläufe effizient zu gestalten.

AspektBeschreibung
QualifikationDer LSB muss über die notwendige Fachkunde verfügen, die durch entsprechende Schulungen und Fortbildungen erworben wird.
AufgabenDazu gehören u.a. Gefährdungsbeurteilung, Beratung des Arbeitgebers, Überwachung von Schutzmaßnahmen und regelmäßige Kontrollen.
ZusammenarbeitDer LSB arbeitet eng mit Arbeitssicherheitsbeauftragten, Betriebsärzten und anderen Fachleuten zusammen, um den Laserschutz zu optimieren.
FachkundeDie Fachkunde wird durch Schulungen erworben und belegt die Fähigkeit, Laserschutzmaßnahmen kompetent zu bewerten und umzusetzen.
Mehrere LSBsIn größeren Betrieben oder bei diversen Laseranwendungen kann es sinnvoll sein, mehrere LSBs zu bestellen, um spezifische Fachbereiche abzudecken.

Bestimmungsfaktoren für mehrere LSBs: Unternehmen, die in verschiedenen Bereichen mit Lasertechnologie arbeiten, benötigen möglicherweise spezialisierte Laserschutzbeauftragte, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei spielen Faktoren wie Art der Laser, Einsatzgebiete und Größe des Unternehmens eine Rolle.

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei optischer Strahlung

Im Zuge des fortschreitenden technologischen Wandels nimmt die Exposition gegenüber optischer Strahlung, insbesondere durch den Einsatz von Lasern, zu. Daher rückt die arbeitsmedizinische Vorsorge immer mehr in den Fokus des Arbeitsschutzes, um möglichen gesundheitlichen Gefahren vorzubeugen.

Definition: Arbeitsmedizinische Vorsorge dient dem Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und zielt darauf ab, Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Sie umfasst Untersuchungen, Beratungen und weitere präventive Maßnahmen.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen im Zusammenhang mit optischer Strahlung.
  • Angebot von Vorsorgeuntersuchungen für betroffene Mitarbeiter.
  • Implementierung von Maßnahmen, die auf den Ergebnissen der arbeitsmedizinischen Vorsorge basieren.

Spezifische Anforderungen im Zusammenhang mit optischer Strahlung:

  • Regelmäßige Augenuntersuchungen.
  • Schulungen zur sicheren Handhabung von Lasereinrichtungen.
  • Berücksichtigung individueller Risikofaktoren, z. B. Vorerkrankungen.
AspektBeschreibung
Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.3Diese Regel konkretisiert die Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge im Umgang mit optischer Strahlung. Sie bietet eine Richtschnur für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und enthält detaillierte Empfehlungen für Untersuchungen und Präventionsmaßnahmen.

Die Beachtung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen ist essentiell, um das Wohl der Beschäftigten zu gewährleisten und potenzielle Risiken durch optische Strahlung zu minimieren. Arbeitsschützer sollten stets auf dem neuesten Stand der Regelungen und Empfehlungen sein, um einen sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsplatz zu garantieren.

Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe bei Laserexposition

Der Umgang mit Laserstrahlung erfordert besondere Sorgfalt, aber trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können Unfälle oder unsachgemäße Expositionen vorkommen. Für solche Fälle ist es unerlässlich, entsprechende Notfallmaßnahmen und Erste-Hilfe-Richtlinien bereitzustellen und zu kennen.

Verhaltensweisen im Falle eines Unfalls:

  1. Sofortige Abschaltung: Bei einem Zwischenfall mit einem Laser sollte die Laserquelle sofort ausgeschaltet oder sicher isoliert werden.
  2. Betroffene Person schützen: Die betroffene Person von der Strahlenquelle entfernen.
  3. Erste Hilfe leisten: Je nach Art der Verletzung adäquate Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.
  4. Unfall melden: Den Vorfall umgehend der zuständigen Person oder Abteilung melden.

Erste Hilfe bei Laserexposition:

  • Augenexposition: Nicht reiben! Augen mit klarem Wasser ausspülen und umgehend einen Augenarzt aufsuchen.
  • Hautexposition: Die betroffene Stelle mit klarem Wasser abkühlen und, falls notwendig, medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
ExpositionsbereichErste-Hilfe-Maßnahmen
AugenNicht reiben, mit Wasser ausspülen, Augenarzt aufsuchen
HautMit Wasser abkühlen, bei Bedarf medizinische Hilfe

Unfälle und unsachgemäße Expositionen mit Laserstrahlung können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Als Arbeitsschützer ist es unsere Pflicht, auf solche Situationen vorbereitet zu sein und sicherzustellen, dass unser Team über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um adäquat zu reagieren.

Die Erste Hilfe, Ersthelfer werden mit Donato Muro.

Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe bei Laserexposition

Laserstrahlung ist ein mächtiges Werkzeug, das in zahlreichen Branchen eingesetzt wird. Aber wie jedes leistungsfähige Werkzeug birgt es Risiken. Wenn es zu einer unsachgemäßen Exposition oder einem Unfall kommt, ist schnelles und korrektes Handeln erforderlich. Als Arbeitsschützer liegt es in unserer Verantwortung, über die richtigen Verhaltensweisen und Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle einer Laserexposition informiert zu sein und unser Team entsprechend zu schulen.

Verhaltensweisen im Falle eines Unfalls:

  1. Laser abschalten: Sichern Sie den Bereich und schalten Sie den Laser sofort aus.
  2. Erstversorgung: Beginnen Sie umgehend mit den ersten Hilfsmaßnahmen, je nach Art der Exposition.
  3. Informieren: Benachrichtigen Sie den Laserschutzbeauftragten und die Ersthelfer vor Ort.
  4. Dokumentieren: Jeder Vorfall sollte zur späteren Analyse und zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle detailliert dokumentiert werden.

Erste Hilfe bei Laserexposition:

  • Augen: Bei einer Exposition der Augen sollten diese nicht gerieben werden. Schatten Sie die Augen ab und suchen Sie umgehend einen Augenarzt auf.
  • Haut: Kühlen Sie betroffene Hautstellen mit fließendem kalten Wasser. Bei starken Verbrennungen oder Blasenbildung sollte ein Arzt konsultiert werden.
ExpositionstypErste-Hilfe-Maßnahmen
AugenNicht reiben; abdecken; umgehend Augenarzt aufsuchen
HautMit kaltem Wasser kühlen; bei schweren Verbrennungen Arzt aufsuchen

Das Wissen um die richtige Reaktion bei einem Laserunfall ist genauso wichtig wie die Präventionsmaßnahmen. Durch die regelmäßige Schulung und Sensibilisierung aller Mitarbeiter kann das Risiko von Laserunfällen minimiert und im Ernstfall eine effektive Erstversorgung sichergestellt werden.

Internationale Standards zur Lasersicherheit

Die Anwendung von Laserstrahlung ist weltweit verbreitet und hat in vielen Branchen eine zentrale Bedeutung erlangt. Daher ist es unerlässlich, dass es international anerkannte Standards und Vorschriften zur Lasersicherheit gibt. Diese Standards dienen nicht nur dem Schutz von Mitarbeitern, sondern ermöglichen auch den globalen Handel und den Austausch technologischer Lösungen.

Wichtige internationale Standards und Organisationen:

  • IEC 60825-1: Dieser von der International Electrotechnical Commission (IEC) herausgegebene Standard behandelt die Sicherheitsanforderungen für Laserprodukte.
  • ANSI Z136: Ausgegeben von der American National Standards Institute (ANSI), setzt diese Serie von Standards die Sicherheitsrichtlinien für die Verwendung von Lasern in den USA fest.

Deutschland orientiert sich in vielen Aspekten an diesen internationalen Standards, hat jedoch mit der Optischen Strahlenverordnung (OStrV) und weiteren spezifischen Regelwerken zusätzliche nationale Richtlinien geschaffen, die in einigen Punkten strenger oder detaillierter sein können.

OrganisationStandardBeschreibung
IEC60825-1Sicherheitsanforderungen für Laserprodukte
ANSIZ136Lasersicherheitsrichtlinien für die USA

Es ist entscheidend, dass Arbeitsschützer sowohl die internationalen Standards als auch die nationalen Regelungen kennen und verstehen. Dies gewährleistet nicht nur einen hohen Sicherheitsstandard innerhalb Deutschlands, sondern erleichtert auch die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und die Einführung von Lasertechnologien aus dem Ausland.

Fallstudien: Lehren aus der Praxis

Die theoretische Auseinandersetzung mit Lasersicherheit und Arbeitsschutz ist unerlässlich. Doch erst die realen Vorfälle liefern uns einen klaren Einblick in die Herausforderungen des Alltags und die Notwendigkeit von präventiven Maßnahmen. Im Folgenden präsentiere ich einige ausgewählte Fallstudien, die die Komplexität und Vielseitigkeit des Themas verdeutlichen.

1. Medizinischer Laserunfall in der Dermatologie Ein Patient wurde während einer Laser-Haarentfernungssitzung durch eine unsachgemäße Kalibrierung des Geräts verletzt. Lektion: Selbst in kontrollierten medizinischen Umgebungen ist eine kontinuierliche Schulung des Personals und regelmäßige Wartung der Geräte unerlässlich.

2. Industrieller Laserunfall in der Fertigung Ein Arbeiter erlitt eine Augenverletzung, da er keine Laserschutzbrille trug, während er einen Hochleistungslaser bediente. Lektion: Die Einhaltung von Sicherheitsprotokollen und die richtige persönliche Schutzausrüstung sind entscheidend.

FallUnfallursacheLektion
Medizinischer LaserunfallUnsachgemäße KalibrierungSchulung und Wartung sind entscheidend
Industrieller LaserunfallFehlende LaserschutzbrillePersönliche Schutzausrüstung ist unerlässlich

Trends und Entwicklungen

Mit der raschen technologischen Entwicklung im Bereich der Lasertechnik ergeben sich auch neue Herausforderungen und Möglichkeiten im Arbeitsschutz. Einerseits ermöglichen neuartige Laser mit geringerem Risikopotenzial sicherere Anwendungen, andererseits erfordern innovative Techniken und Anwendungen eine ständige Aktualisierung von Sicherheitsprotokollen und Schulungen. Daher ist es für Arbeitsschützer unerlässlich, sich ständig weiterzubilden und auf dem neuesten Stand der Technik und der Sicherheitsforschung zu bleiben.

Literatur und Regelwerke

In der Lasersicherheit ist es unerlässlich, sich mit den maßgeblichen Regelwerken und der relevanten Literatur vertraut zu machen. Diese bieten eine fundierte Grundlage für Arbeitsschützer, um die notwendigen Maßnahmen für einen sicheren Umgang mit Laserstrahlung in verschiedenen Anwendungsbereichen zu treffen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Dokumente und Regelungen in diesem Bereich:

Dokument/RegelwerkKurzbeschreibung
DGUV Grundsatz 303-005Ein zentrales Regelwerk, das die Anforderungen für den Betrieb von Lasereinrichtungen und die Ausbildung des Personals festlegt.
OStrVDie Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung definiert rechtliche Rahmenbedingungen und Sicherheitsstandards im Umgang mit optischen Strahlen einschließlich Laserstrahlung.
DGUV Vorschrift 11Sie befasst sich mit den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und legt sicherheitsrelevante Aspekte für den Betrieb von Lasereinrichtungen fest.
TROS LaserstrahlungTechnische Regeln, die als Ergänzung zur OStrV dienen. Sie konkretisieren die Anforderungen und bieten praktische Hinweise für den Umgang mit Laserstrahlung.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitsschützer sich kontinuierlich mit diesen und anderen relevanten Regelwerken auseinandersetzen. Sie bieten nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern unterstützen auch dabei, aktuelle Best Practices im Bereich der Lasersicherheit zu identifizieren und umzusetzen.

Schlusswort

Die rasanten Entwicklungen in der Lasertechnologie haben zahlreiche Innovationen und Anwendungsmöglichkeiten in verschiedensten Industrien ermöglicht. Doch mit dieser technologischen Fortschrittlichkeit kommt auch eine große Verantwortung: Der Schutz vor Laserstrahlung. Als Arbeitsschützer tragen wir eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Lasertechnologien sicher und effizient eingesetzt werden, ohne das Wohlbefinden der Beschäftigten zu gefährden.

HauptanliegenRelevanz
Schutz vor LaserstrahlungVerminderung von Gesundheitsrisiken und Sicherstellung eines gefahrlosen Arbeitsumfelds.
Beachtung der RegelwerkeGewährleistung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Implementierung von Best Practices.
Kontinuierliche WeiterbildungAnpassung an aktuelle technologische Entwicklungen und sich verändernde Sicherheitsstandards.

Es ist daher unser Appell an alle Kolleginnen und Kollegen im Bereich Arbeitsschutz, die vorgestellten Richtlinien und Regelungen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern aktiv in den Arbeitsalltag zu integrieren. Lasertechnologie bietet uns immense Möglichkeiten, aber nur wenn wir ihre potenziellen Gefahren ernst nehmen und proaktiv handeln, können wir das volle Potenzial sicher ausschöpfen.

Schwangerschaft am Arbeitsplatz: Verständnis und Handhabung von Beschäftigungsverboten

Diverse Arbeitsrestriktionen für schwangere Arbeitnehmerinnen

Die Mitteilung einer Schwangerschaft einer Mitarbeiterin löst für Unternehmen einen erheblichen bürokratischen Aufwand und eine Vielzahl von Fragen aus. Zentrale Themen sind hierbei die Beurteilung von Risiken, die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit und das Arbeitsverbot.
Im nachfolgenden Artikel möchten wir den Unterschied zwischen einem Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit erläutern und die unterschiedlichen Kategorien von Beschäftigungsverboten für schwangere Mitarbeiterinnen vorstellen.

Ein Beschäftigungsverbot gemäß dem Mutterschutzgesetz ist nicht mit einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zu verwechseln.

Arbeitsunfähigkeit kann durch Krankheiten oder Unfälle entstehen, die nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, oder sich im Verlauf der Schwangerschaft entwickeln, etwa durch Frühwehen. Gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist von Arbeitsunfähigkeit die Rede, wenn die Versicherte infolge einer Krankheit ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerungsrisiko der Erkrankung ausüben kann (§ 2 Absatz 1 Satz 1 AU-Richtlinie). Wesentlich hierbei ist, dass gesundheitliche Beschwerden vorliegen, die krankheitsrelevant sind.

Hinsichtlich des Terminus „Beschäftigungsverbot“ gibt es oft Fehlinterpretationen. Ein vollständiges Arbeitsverbot besteht nur dann, wenn es von einem Arzt bestätigt wurde oder wenn trotz der Risikobeurteilung keine schützenden Maßnahmen hilfreich sind, unabdingbare Risiken weiterhin bestehen und eine Umplatzierung am Arbeitsplatz unmöglich ist. In allen anderen Situationen handelt es sich um ein zeitlich oder aufgabenbezogenes Verbot (sogenannte nicht zulässige Aufgaben).

Mit der Einführung des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSchG 2018) wurden auch die Bestimmungen für die Beschäftigungsverbote für schwangere Mitarbeiterinnen angepasst und genauer definiert.

Im Mutterschutzgesetz wird zwischen vier Arten von Beschäftigungsverboten unterschieden:

Arbeitszeitliches Beschäftigungsverbot (§§ 3 bis 6 MuSchG)

Dieses liegt vor, solange der Arbeitgeber keine Risikobeurteilung durchgeführt hat bzw. die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht implementiert wurden (§ 10 Abs. 3 MuSchG). Die arbeitszeitlichen Beschäftigungsverbote sind gesetzlich festgelegt, d.h., sie müssen nicht ausgesprochen werden. Sie treten in Kraft, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt.

Betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG)

Es liegt vor bei unabdingbaren Gefährdungen (nicht zulässige Aufgaben) oder der Unmöglichkeit einer Umplatzierung am Arbeitsplatz. Unverantwortbare Gefährdungen sind solche, bei denen die „Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist“. Beispiele hierfür sind Grenz- und Auslösewerte sowie Anforderungen an die Beschaffenheit gemäß Arbeitsschutzvorschriften oder technischen Regeln. Das betriebliche Beschäftigungsverbot für nicht zulässige Aufgaben wird vom Arbeitgeber ausgesprochen, wenn er unabdingbare Gefährdungen nicht durch Schutzmaßnahmen ausschließen kann und nachweislich keine Möglichkeit für eine Umplatzierung am Arbeitsplatz besteht. Das arbeitsplatzbezogene allgemeine Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG richtet sich nicht auf den Gesundheitszustand der werdenden Mutter, sondern auf die Aufgabe und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft. Der Arbeitgeber hat gemäß der Mutterschutzverordnung und weiteren rechtlichen Bestimmungen eine Risikobeurteilung zu erstellen. Dabei muss er Art, Ausmaß und Dauer einer Gefährdung analysieren und entsprechende Schutzmaßnahmen (bis hin zur Umplatzierung oder gar Freistellung) ableiten. Dies kann schriftlich an fachkundige Personen delegiert werden. In der Regel wird aufgrund seiner Fachkenntnisse der Betriebsarzt einbezogen. Die Beschäftigungsverbote sind im MuSchG genannt und in der Mutterschutzverordnung konkretisiert. Kann eine Schwangere nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt werden, kann der Arbeitgeber sie nach billigem Ermessen umplatzieren.

Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG)

Dieses kann von jedem Arzt attestiert werden, üblicherweise ist dies der behandelnde Arzt der Schwangeren. Das ärztliche Beschäftigungsverbot bezieht sich vorrangig auf die individuelle Konstitution der Schwangeren und nicht auf den Arbeitsplatz oder die Aufgabe (daher wird es oft als individuelles Beschäftigungsverbot bezeichnet). Das individuelle Beschäftigungsverbot ist in § 3 Absatz 1 MuSchG geregelt. Dort steht, „werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“. Demnach können normale Schwangerschaftsbeschwerden (Erbrechen bei bestimmten Gerüchen), aber auch das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder die Neigung zu Fehlgeburten ein individuelles Beschäftigungsverbot begründen. Für das Aussprechen eines individuellen Beschäftigungsverbots ist somit entscheidend, ob durch die Fortsetzung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob vom Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann im Ausnahmefall auch durch besonderen psychischen Stress begründet sein.

Beschäftigungsverbot vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG) und Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Auch kann es sinnvoll sein, uns mit der Angelegenheit zu beauftragen.

Wenn der Arbeitgeber den Anforderungen des Mutterschutzgesetzes nicht nachkommt und die werdende Mutter trotz eines Beschäftigungsverbots weiterbeschäftigt, kann er wegen Verstoßes gegen das Mutterschutzgesetz strafrechtlich belangt werden. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

FAQ zu Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft

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Arbeitsschutz ist Pflicht: Ohne ihn droht Ärzten der Zulassungsverlust

Die Einhaltung von Hygiene- und Arbeitsschutzstandards in der medizinischen Praxis ist ein zentrales Element, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Patienten zu gewährleisten. Doch was passiert, wenn ein Arzt diese wesentlichen Normen missachtet? Ein kürzlich ergangenes Urteil des Sozialgerichts Stuttgart veranschaulicht die möglichen rechtlichen Konsequenzen und unterstreicht die entscheidende Bedeutung von Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften in der medizinischen Praxis.

Erste Hilfe

Der Fall, den wir näher betrachten wollen, betrifft einen Facharzt für Urologie, der sich gegen die Entziehung seiner Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wehrte. Doch was waren die genauen Gründe, die zu dieser radikalen Maßnahme führten? Es war eine Reihe von schwerwiegenden Mängeln und Verstößen, die bei mehreren Kontrollen in seiner Praxis festgestellt wurden.

Bei der ersten infektionshygienischen Begehung des städtischen Gesundheitsamtes wurden eine Vermüllung der Praxisräume und schwerwiegende Mängel in den Bereichen Hygiene und Arbeitsschutz festgestellt. Es wurde deutlich, dass seit Jahren gültige Standards nicht umgesetzt und offensichtlich auch nicht bekannt waren. Dieses Missachten der Hygiene- und Arbeitsschutzstandards reichte bereits, um die Sicherheit und Gesundheit der Patienten erheblich zu gefährden.

Die zweite Begehung erfolgte zusammen mit dem Amtsarzt und einer Vertreterin des Regierungspräsidiums. Auch bei dieser zweiten Begehung war das Bild nicht besser. Die Praxis des Arztes entsprach in keiner Weise den sicherheitstechnischen Anforderungen.

Dieses Ausmaß an Vernachlässigung der grundlegendsten Hygiene- und Arbeitsschutzstandards führte nicht nur zu einer unmittelbaren Gefahr für die Patienten, sondern stellte auch eine gravierende Missachtung der ärztlichen Verantwortung dar. Trotz einer Untersagungsverfügung setzte der Arzt seine Praxis fort und behandelte weiterhin Patienten in seiner Praxis – ein Verhalten, das sich als entscheidendes Element für die letztendliche gerichtliche Entscheidung herausstellen sollte.

Die Verfehlungen des Urologen, die sowohl das Ignorieren grundlegender Hygiene- und Arbeitsschutzstandards als auch das Missachten einer Untersagungsverfügung beinhalteten, zogen erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich. Das Sozialgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Berufungsausschusses, dem Kläger die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zu entziehen.

Die Gerichtsentscheidung betonte, dass es sich bei der Missachtung der Hygiene- und Arbeitsschutzstandards sowie der Untersagungsverfügung um eine “grobe Pflichtverletzung” handelte. In diesem Kontext bedeutet eine grobe Pflichtverletzung, dass der Arzt in erheblichem Maße gegen seine beruflichen Verpflichtungen verstoßen hat. Diese beinhalten unter anderem, ein angemessenes Niveau an Hygiene und Sicherheit in der Praxis aufrechtzuerhalten und rechtskräftige Verfügungen von Behörden zu befolgen.

Insgesamt zeigt dieser Fall, dass die Nichtbeachtung von Hygiene- und Arbeitsschutzstandards und die Missachtung von Verfügungen der Behörden schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben können, einschließlich des Verlusts der Fähigkeit, als Vertragsarzt tätig zu sein.

Dieser Fall sendet eine klare Botschaft an die Ärzteschaft: Die Einhaltung von Hygiene- und Arbeitsschutzstandards ist keine Option, sondern eine zwingende Pflicht. Der Entzug der Zulassung eines Arztes aufgrund von Vernachlässigung dieser Standards sollte als ernsthafte Warnung für alle Mediziner dienen.

Erstens bestätigt dieser Fall die grundlegende Verantwortung jedes Arztes für die Einhaltung von Hygiene- und Arbeitsschutzstandards. Dies sind keine bürokratischen Hürden, sondern essenzielle Maßnahmen, die dazu dienen, das Risiko von Infektionen zu minimieren und sowohl Patienten als auch medizinisches Personal zu schützen. Ärzte sollten stets bemüht sein, sich über die aktuellen Standards zu informieren und sicherzustellen, dass diese in ihrer Praxis eingehalten werden.

Zweitens zeigt der Fall die potenziellen rechtlichen Konsequenzen für Ärzte, die ihre Pflichten vernachlässigen. Das Gerichtsverfahren und der letztendliche Entzug der Zulassung verdeutlichen, dass schwerwiegende Verstöße gegen Hygiene- und Arbeitsschutzstandards nicht nur die Gesundheit und das Wohl der Patienten gefährden, sondern auch die berufliche Laufbahn eines Arztes beenden können.

Abschließend dient dieser Fall als wichtige Erinnerung an die zentrale Rolle, die Ärzte bei der Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit ihrer Patienten spielen. Es ist eine gemeinsame Verantwortung aller im Gesundheitswesen Tätigen, die Standards einzuhalten und zu überwachen, um das höchstmögliche Maß an Patientensicherheit zu gewährleisten. Es liegt an jedem Arzt, diese Verantwortung ernst zu nehmen und sich für die Aufrechterhaltung dieser Standards in ihrer eigenen Praxis zu engagieren.

Arbeitssicherheit ist ein unerlässlicher Aspekt jeder medizinischen Praxis. Ohne sie sind sowohl Mitarbeiter als auch Patienten erheblichen Risiken ausgesetzt. Fachleute wie, Donato Muro, spezialisieren uns auf die Bereitstellung sicherheitstechnischer Betreuung für medizinische Einrichtungen, um solche Risiken zu minimieren und den Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu gewährleisten.

Sicherheitstechnische Betreuung umfasst eine Reihe von Dienstleistungen, die dazu dienen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten. Dazu gehören:

  1. Gefährdungsbeurteilung: Wir führen gründliche Inspektionen Ihrer Einrichtungen durch und bewerten potenzielle Gefahren und Risiken. Diese Beurteilungen helfen dabei, Risiken zu identifizieren und zu minimieren, bevor sie zu ernsthaften Problemen werden.
  2. Erstellung von Betriebsanweisungen: Wir erstellen detaillierte Anweisungen für die sichere Durchführung verschiedener Aufgaben und Verfahren. Diese Anweisungen tragen dazu bei, dass alle Mitarbeiter genau wissen, wie sie ihre Aufgaben sicher und effektiv ausführen können.
  3. Durchführung von Unterweisungen: Wir bieten Schulungen und Fortbildungen für Ihr medizinisches Personal an. Diese Schulungen helfen Ihrem Team, die besten Praktiken in Bezug auf Arbeitssicherheit und Hygiene zu verstehen und anzuwenden.

Diese drei Aspekte sind die Mindeststandards, die im Arbeitsschutz umgesetzt werden müssen. Ihre Nichtbeachtung kann nicht nur dazu führen, dass Sie Ihre Zulassung verlieren, sondern auch die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Patienten und Mitarbeiter gefährden.

Arbeitsschutz ist zudem eine Form der Mitarbeiterwertschätzung. Indem Sie in die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter investieren, zeigen Sie, dass Sie ihre Arbeit und ihr Engagement wertschätzen. Dies kann dazu beitragen, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen und die Mitarbeiterbindung zu verbessern.

Letztendlich sollte der Fall des Urologen, der seine Zulassung wegen Vernachlässigung der Arbeitssicherheit verlor, als Warnung dienen. Vermeiden Sie es, in eine ähnliche Situation zu geraten, indem Sie Arbeitssicherheit zu einer Priorität in Ihrer Praxis machen und auf die Fachkompetenz von Sicherheitsingenieuren zurückgreifen. Wir helfen Ihnen, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen und aufrechtzuerhalten, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten.

Schmerzmittel Paracetamol, eine Gefahr für den Arbeitsschutz?

Paracetamol eine Gefahr für den Arbeitsschutz

Paracetamol ist ein rezeptfrei erhältliches Schmerzmittel. Ist es also völlig unbedenklich, dieses einzunehmen? Die Realität sieht anders aus. Forscher kamen zu dem Ergebnis, dass Paracetamol und auch das gängige Schmerzmittel Ibuprofen bei häufiger Einnahme das Gehör beeinträchtigt. Hierzulande kaufen die Menschen die genannten Präparate gern, da sie kaum Nebenwirkungen erwarten. Laut einer Studie beeinträchtigen die Schmerzmittel auch die Psyche. Den Zusammenhang zwischen der Einnahme von Paracetamol und der Risikobereitschaft von Patienten erforschten Wissenschaftler mit Probanden. Im Vergleich zu Kontrollgruppen waren Probanden nach der Einnahme von Paracetamol risikobereiter und entspannter. Bereits in einer länger zurück liegenden Studie fanden Wissenschaftler heraus, dass Paracetamol das Empahievermögen von Patienten beeinträchtigt. Demnach verhalten sie sich nach der Einnahme des Schmerzmittels andern gegenüber verletzend.

Medikamentemkonsum in der Arbeitswelt

Verantwortliche im Bereich der Personalabteilung sowie Beauftragte des Gesundheits-und Arbeitsschutzes sehen sich regelmäßig mit der Frage, konfrontiert, inwiefern Unfälle am Arbeitsplatz auf den Missbrauch von Medikamenten zurückzuführen sind. Das Thema Medikamentenkonsum in der Arbeitswelt ist sehr ernst zu nehmen. Die Gründe dafür sind in der sich im Wandel befindenden Arbeitswelt zu finden. Die an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen wachsen täglich, nicht zuletzt angesichts der Digitalisierung. Leistungs-, Zeit-, Kosten-und Termindruck sind immens und bedeuten für die Betroffenen entsprechende Belastungen. Die Folge davon ist ein Anstieg psychischer Erkrankungen. Fachärzte verabreichen dann routinemäßig Psychopharmaka. Die Krux an der Sache besteht in den damit verbundenen Nebenwirkungen. Diese beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern im Berufsleben. Das führt nicht selten zu Arbeitsunfällen.

Geschlechterspezifische Problembewältigung

Der erhöhte Konsum von Schmerzmitteln wie Paracetamol steht in direktem Zusammenhang mit dem demografischen Wandel. Je älter Menschen sind, umso mehr Medikamente benötigen sie. Unabhängig vom Alter ist ein Grund dafür, dass Arbeitende Medikamente wie Paracetamol einnehmen, der Leistungsdruck und der Konkurrenzkampf. Klassischerweise sind Frauen diejenigen, die Arzneimittel konsumieren. Männer tendieren bei der Bewältigung von Problemen zum Alkoholgenuss.

Welche Risiken und Nebenwirkungen lauern

Wechselwirkungen mehrerer Pharmaka untereinander oder die Nebenwirkungen einzelner Präparate haben Auswirkungen auf die Arbeitsleistung. Besonders kritisch ist die Einnahme von Arzneimitteln, die einen sedierenden oder beruhigenden Effekt haben. Sie wirken sich negativ auf Konzentrations-und Reaktionsvermögen und Wahrnehmung aus. Weitere Nebenwirkungen wie Müdigkeit und ein verlangsamtes Reagieren bergen große Gefahren gerade wenn es um Fahrtüchtigkeit oder Maschinenbedienung geht. Auch Grob-und Feinmotorik sind bei Medikamentenkonsum möglicherweise beeinträchtigt, das Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen erfolgt langsamer und Arbeitnehmer erkennen Grenzen ihrer eigene Leistungsfähigkeit zu spät. Oftmals hat das etwa beim Arbeiten auf einem Gerüst, einer Arbeitsbühne oder einer Leiter fatale Folgen.

Medikamente gefährden die Sicherheit am Arbeitsplatz

Zu den kritischen Medikamenten zählen neben Psychopharmaka auch Präparate für Diabetiker, Epileptiker, chronisch Kranke und Asthmatiker. Selbst rezeptfreie Arzneimittel wie Hustenmittel, Appetitzügler und Augentropfen sind teilweise verantwortlich für eine mangelnde Leistungsfähigkeit. Die Folgen zeigen sich oft erst langfristig. So sind typische Verhaltensauffälligkeiten eine nachlassende Arbeitsleistung, eine zeitintensive Ausführung von Arbeiten, Fehler durch Konzentrationsmangel, Unzuverlässigkeit und Unpünktlichkeit und hohe Fehlzeiten.Im Umgang mit anderen reagieren Betroffene mit Apathie, Distanzlosigkeit oder extremer Unterwürfigkeit. Sie sind unruhig, antriebsarm und angespannt. Die geschilderten Nebeneffekte der Medikamente führen zu Unfällen und gefährden die gesamte Belegschaft.

Professioneller Umgang mit Medikamentenmissbrauch

Die Führungskraft kommt jetzt ihrer Fürsorgepflicht nach und sucht mit betroffenen Mitarbeitern das Gespräch. Sie regt am besten eine medizinische Untersuchung an. Hier hat sie sowohl dem entsprechenden Arbeitnehmer aber auch den anderen Kollegen gegenüber die Pflicht, Gefahren abzuwehren.Wie viele Arbeitsunfälle auf Medikamente wie Paracetamol zurückzuführen sind, ist kaum nachzuvollziehen. Die damit verbundenen Kosten für die Berufsgenossenschaft sind auch nicht zu beziffern. Der SiFa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) kommt im Unternehmen bei der Gefahrenabwehr eine Schlüsselfunktion zu. Er berät die Unternehmensleitung in Sachen Arbeitsschutz. Zu seinen Aufgaben zählt auch die Beschaffung und Überprüfung von Schutz-ausrüstungen sowie deren ordnungsgemäße Benutzung. Den Sicherheitsbeauftragten unterstützen Betriebsmediziner, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ansprechpartner bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Gewerbeaufsicht und staatliche Ämter für Arbeitsschutz.

Sensibilisieren für das Thema Arbeitsschutz

Aufgabe von Führungskräften und Sicherheitsbeauftragten ist es, Verantwortlichkeiten ernst zu nehmen. Das bedeutet zunächst, die Belegschaft für das Thema Schmerzmittel im Kontext des Arbeitsschutzes zu sensibilisieren. Für Arbeitssicherheit Zuständige können über die Gefährdung der Arbeitssicherheit informieren. Wichtig ist dabei den erwünschten Umgang mit Arzneien zu thematisieren. Gleichzeitig ist es notwendig, den Mitarbeitern zu signalisieren, stets ein offenes Ohr zu haben. Auf diese Weise ist das heikle Thema nicht tabuisiert.Dies ist ein gangbarer Weg, um frühzeitig bei ersten Problemen zu intervenieren.

Verantwortung von Personalrat und Betriebsrat

Personalrat und Betriebsrat sind auch in der Pflicht, Präventionsmaßnahmen rund um das Thema Schmerzmittel und Arbeitsschutz zu ergreifen. Beispielsweise gilt es dann ihrerseits, die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz kritisch zu hinterfragen. Im Falle von extrem psychischen Druck, hoher körperlicher Anstrengung oder sozialer Belastung und fehlendem Ausgleich in der Freizeit, treten rasch gesundheitliche Probleme auf. Bei hohem Zeit-und Leistungsdruck ist der Krankheitsfall vorprogrammiert. Vor diesem Hintergrund greifen Betroffene oft zu Medikamenten.

Auf soziale Kompetenzen kommt es an

Das A und O bei der Prävention der geschilderten Problematik ist Achtsamkeit und Wertschätzung untereinander. In kleineren Teams lernen sich Kollegen untereinander schneller und besser kennen, begegnen sich regelmäßig und erkennen so rechtzeitig eine Schieflage. Insbesondere Führungskräfte benötigen heute ausgeprägte soziale Kompetenzen, bei denen die Empathie eine wichtige Rolle spielt.

Schmerzmittel wie Paracetamol stellen tatsächlich eine Gefahr in der Arbeitswelt dar und nicht nur dort. Die Tatsache, dass mehrere Schmerzmittel rezeptfrei in der Apotheke erhältlich sind, ist fatal. Sie gibt Patienten irrtümlicherweise zu verstehen, dass es sich dabei um harmlose Mittelchen handele und keine Risiken mit der Einnahme verbunden seien. Dies ist ein Irrglaube und darum wird es höchste Zeit, die Debatte um die Rezeptpflicht wieder ernsthaft zu führen, daraus die gebotenen Konsequenzen zu ziehen und gewonnene Erkenntnisse umzusetzen.

Brand- & Arbeitsschutz in einer Shisha-Bar

Arbeitsschutz und Brandschutz in der Shishabar

Shisha rauchen in der Shishabar

Man trifft sich mit Freunden auf ein Stündchen in der Shishabar, unterhält sich miteinander, raucht gemeinsam in angenehmer Atmosphäre eine Wasserpfeife, eine Shisha. In dieser Situation denkt man nicht als Erstes an Brandschutz oder an Arbeitsschutz.

Gut, dass andere daran denken, damit die Gäste entspannt ihre Shisha rauchen können.

Die ersten Bars zum Rauchen einer Wasserpfeife kamen in Deutschland auf, als das strenge Rauchverbot in Bars und Discotheken umgesetzt wurde. Im Unterschied zum Rauchen einer Zigarette werden bei der Wasserpfeife kleine Kohlestückchen zum Glühen gebracht, der meist fruchtig aromatisierte Rauch wird durch Wasser gezogen und inhaliert. Für einen guten Genuss muss die Kohle gut durchgeglüht sein. Als Gast erhält man daher eine Wasserpfeife mit vorgeglühten Kohlestücken und setzt sich mit dieser an einen Platz im Raucherraum. Das Vorglühen erfolgt in einem separaten Raum, meistens unter Zuführung von Gas.
Die Gäste halten sich gemeinsam im Gästeraum auf und können dort oft Getränke zu sich nehmen.

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Brand- & Arbeitsschutz in einer Shisha-Bar?

Entstehung von Kohlenmonoxid

Die Kohle in der Shisha verglüht und dabei wird als ein Nebenprodukt Kohlenmonoxid (CO) freigesetzt. Je mehr die Kohle glüht, desto mehr CO wird freigesetzt. Je ein Sauerstoffatom verbindet sich mit je einem Kohlenstoffatom. Beim Verglühen handelt es sich um eine unvollständige Verbrennung. Für eine vollständige Verbrennung muss mehr Sauerstoff zugeführt werden. Dabei verbinden sich je zwei Sauerstoffatome mit je einem Wasserstoffatom. Bei der vollständigen Verbrennung wird also Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Ab einer Konzentration von etwa acht Prozent in der Raumluft wird Kohlendioxid gefährlich für Menschen. Es gilt also für Barbetreiber verstärkt auf Arbeitsschutz und auf Brandschutz zu achten.
Kohlenmonoxid (CO) ist farblos, geruchlos und geschmacklos. Es kann daher weder von einem Gast noch von einem Mitarbeiter der Shishabar wahrgenommen werden. CO ist leichter als die Raumluft und steigt daher nach oben.

Bei Kohlenmonoxid (CO) besteht Vergiftungsgefahr

Bereits kleinste Mengen von Kohlenmonoxid, das beim Rauchen einer Shisha freigesetzt wird, bedeuten Gefahr für den Menschen. Gemessen wird CO in ppm, also parts per million, zu Deutsch „Teile in einer Million Teilen“. Wenige Millionstel Anteile Kohlenmonoxid in der Raumluft können für Menschen tödlich sein, mindestens besteht aber die Gefahr einer Rauchvergiftung.

Wie groß die Gefahr in der Shishabar in einem Raum werden kann, in dem alle Anwesenden Wasserpfeife rauchen und dabei Kohle verglühen, hängt von mehreren Faktoren ab:

– Wie viele Personen rauchen gerade Wasserpfeife, also wie viel Kohle wird verglüht?
– Wie groß ist der Raum?
– Wie dicht stehen die Raucher und die Pfeifen beieinander?
– Wie gut wird die Raumluft ausgetauscht?

Da jede Pfeife eine separate Brandquelle darstellt, werden hier neben Fragen zum Arbeitsschutz auch Fragen zum Brandschutz berührt.

CO-Melder

Da einerseits von Kohlenmonoxid (CO) eine direkte Vergiftungsgefahr für Menschen ausgeht und andererseits beim Rauchen einer Shisha regelmäßig Kohlenmonoxid (CO) produziert wird und der Mensch es nicht wahrnehmen kann, müssen in der Shishabar CO-Melder aufgestellt werden. Diese messen permanent den CO-Gehalt in der Raumluft und registrieren dabei bereits kleinste Mengen im ppm-Bereich. CO-Melder oder auch CO-Warngeräte geben zum Beispiel mit einem akustischen Signal an, sobald sie Kohlenmonoxid in der Raumluft feststellen. Sie sind damit ein wertvolles Instrument im Arbeitsschutz.

Nützlich können sie zusätzlich auch im Brandschutz werden, da eine erhöhte CO-Konzentration in der Raumluft auch eine zu hohe Besuchermenge im Raucherraum bedeuten kann.
Die Gästeräume sind stets auf eine Höchstbesucherzahl ausgerichtet und auf eine Mindestverteilung der Gäste bzw. der aktiven Wasserpfeifen im Raum ausgelegt. Dabei wird kalkuliert, dass nie so viele Personen im Raum so dicht stehen dürfen, dass sie damit eine gefährliche CO-Konzentration produzieren könnten. Stehen versehentlich doch zu viele Wasserpfeifen mit glühender Kohle zu dicht im selben Raum, ist hierdurch auch die Brandgefahr erheblich erhöht. Daher kann ein Alarm durch den CO-Melder auch helfen, einen Brand zu verhindern.

Wichtig beim Einsatz von CO-Meldern ist es, Melder für den gewerblichen Gebrauch zu verwenden und jeden Tag einzeln den Testknopf zu betätigen.

Lüftungsanlage

In der Shishabar ist der Betrieb einer Lüftungsanlage verpflichtend vorgeschrieben. Dies ist vom Arbeitsschutz vorgegeben.
Die notwendige Leistung einer Lüftungsanlage bemisst sich nach der Anzahl der möglichen Shishas und der Raumgröße. Die Lüftungsanlage muss pro glühender Shisha 130 Kubikmeter Luft in der Stunde nach draußen blasen. Bei 20 Shishas im Raum muss sie also 2.600 Kubikmeter Luft pro Stunde schaffen.

Zusätzlich kann die Leistung der Anlage unterstützt werden und damit die Gefährdung der Besucher und der Mitarbeiter deutlich reduziert werden, indem zum Beispiel

– so wenig Kohle wie möglich verwendet wird,
– nur Wasserpfeifen mit geprüften Katalysatoren verwendet werden,
– geschlossene Aufsätze nur für je ein Kohlestück verwendet werden oder
– Shishas mit elektrisch beheizten Smokeboxen eingesetzt werden.

Brandgefahr

In der Shishabar geht einerseits eine mögliche Brandgefahr von jeder aktiven, also glühenden Shisha im Gästeraum aus, denn jede Wasserpfeife enthält glühende Kohlestückchen, die bei unbeabsichtigtem Herausfallen umliegende Materialien schnell entzünden können. Anderseits werden die Kohlestückchen in einem separaten Raum in der Regel mit einer Gasanfeuerungsanlage vorgeglüht. Hier kommen also permanent eine offene Flamme und brennbare Gase zusammen.

Im Sinne vom Brandschutz und auch im Sinne vom Arbeitsschutz müssen daher ausreichend Feuerlöscher mindestens der Klasse A gut sichtbar und gut erreichbar aufgestellt werden. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Wege zum Feuerlöscher und vom Feuerlöscher weg breit genug sind, um auch bei Hochbetrieb in der Bar noch als Fluchtweg dienen zu können. Die Feuerlöscher müssen so aufgestellt oder angebracht sein, dass sie niemandem im Wege stehen, keine Stolperfalle darstellen und nicht dazu anregen, unachtsam oder unbedacht beiseite gestellt zu werden.

Eine Begehung mit einem Experten für Brandschutz und mit einem Experten für Arbeitsschutz wird vor der Eröffnung der Bar und nach jeder Änderung in der Bar dringend empfohlen, falls sie nicht ohnehin vorgeschrieben ist.

Autor: Donato Muro. Co-Autor: Daniel Vanummißen

PDF “Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden”

Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.