Arbeitssicherheit auf Baustellen ➔ Das sollte beachten werden

Die Sicherheit setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen ✓ Arbeitskleidung und Unterweisungen sind sinnvoll ✓ Immer die Übersicht behalten ✓

Sicherheit auf Baustellen – das sollten Sie wissen

Baustellen zählen zu den gefährlichsten Arbeitsorten. Moderne Maschinen, digitale Technik und weitere Maßnahmen zur Unfallprävention haben die Sicherheit zwar verbessert, Unfälle können jedoch nicht komplett verhindert werden. Das liegt daran, dass sich die Arbeitsumgebung ständig verändert, die Witterungseinflüsse unberechenbar sind und die körperliche Beanspruchung enorm hoch ist. Zudem trägt ein großer Termin- und Zeitdruck zur Unfallhäufigkeit im Baubereich bei. Daher ist die Arbeitssicherheit auf einer Baustelle von großer Bedeutung. Wir erklären Ihnen im Folgenden, worauf Sie dabei achten sollten.

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Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?

Baustellen sind häufig unübersichtlich. Viele Gewerke und Mitarbeiter verschiedene Firmen sind gleichzeitig auf der Baustelle zugange. Das macht die Arbeit noch gefährlicher. Wird beispielsweise am Dach gearbeitet, dann sind alle Personen, die sich darunter befinden, Gefahren ausgesetzt. Jedes Unternehmen muss dabei die individuelle Arbeitsschutz- und Verkehrssicherungspflicht erfüllen, die Hauptverantwortung liegt jedoch beim Bauherrn.

Um auf einer Baustelle die Übersicht zu behalten, empfiehlt sich eine Baustellen-Webcam, die den Überblick über das Projekt jederzeit gewährleistet. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.netco.de/baustellen-webcam/. Die Bauherren sind dazu verpflichtet, gewerkeübergreifende und baustellenspezifische Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Werden die Arbeiten von unterschiedlichen Firmen durchgeführt, dann muss durch den Bauherren ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt werden, der die sichere Ausführung aller Arbeiten bereits ab der vorausgehenden Planung sicherstellt.

Welche Gefahren gibt es?

Auf der Baustelle können verschiedene Gefährdungen auftreten. Vor allem beim Arbeiten in großer Höhe oder in Gruben, im direkten Umfeld von Geräten und Maschinen sowie durch Lärm, Staub und Vibrationen entstehen Gefahren. Ebenso gefährden die in Baustoffen enthaltenen Gefahrstoffe, sowie die Witterungseinflüsse. Auch das Missachten des Arbeitsschutzes ist eine große Gefahrenquelle. Gerade die Vielzahl an Gefährdungen macht die Baustelle so gefährlich. Daher sollten Sie sich frühzeitig um erforderliche Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit kümmern.

Unfallherde gilt es zu identifizieren und anschließend geeignete Maßnahmen einzurichten, um diese Risiken zu minimieren. Wer alle Gefahren kennt und zu verhindern versucht, erhöht damit die Sicherheit auf einer Baustelle. Essentiell ist, dass alle Mitarbeiter die Regeln kennen und wirklich umsetzen. Dazu gilt es, jedes an der Baustelle beteiligte Unternehmen zu unterweisen.

Welche Regeln gelten für den Arbeitsschutz?

Um die Sicherheit auf der Baustelle zu steigern, gibt es Vorschriften, die zu erfüllen sind. Wichtig dafür sind die Arbeitsschutzverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Baustellenverordnung. Zudem hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verschiedene Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen veröffentlicht. Um Verletzungen durch Unwissenheit zu reduzieren und Gefahren zu vermeiden, sollten alle am Bauvorhaben beteiligten Personen im Vorfeld über Risiken und Sicherheitsvorkehrungen aufgeklärt werden.

Ebenso weisen Schilder und Sicherheitshinweise auf vorhandene Gefährdungen hin. Zu den Schutzmaßnahmen zählen zudem die richtige Arbeitskleidung. Sicherheitsschuhe, Schutzhelme, Gehörschutz, Schutzbrillen und vieles mehr sorgen für umfangreiche Sicherheit. Ebenso sind Vorkehrungen zu treffen, damit keine unbefugten Personen Zugang zur Baustelle haben.

Wie lassen sich Unfälle vermeiden?

Die meisten Unfälle im Baubereich entstehen durch Unaufmerksamkeit. Menschen rutschen aus, stürzen oder fallen. Rutschfeste Arbeitsschuhe und Sicherheitshinweise legen eine gute Grundlage. Gerade in Bereichen, in denen Menschen besonderen Gefahren ausgesetzt sind, sollten individuelle Sicherheitsmaßnahmen entwickelt werden. Dazu gehört ebenso die sachgerechte und sichere Lagerung der Baustoffe.

FASI, Sifa, SiBe, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter – wo liegt der Unterschied?

Inhaltliche Unterschiede zwischen Abkürzungen für Akteure in der Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit ist für jedes Unternehmen unabhängig von der Art und Größe des Betriebs verpflichtend. Schon wegen der Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung („DGUV“) und bundesweit geltender Rechtsvorschriften muss sie gewährleistet sein. Doch Sicherheit ist nicht gleich Sicherheit.

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Es gibt zwar Bereiche in der Arbeitssicherheit, die der Unternehmer ohne Fachkräfte schultern kann. Aber bei spezifischen Gefahrenquellen und/oder juristischen Unklarheiten muss er Experten hinzuziehen. Welche sind das und wie unterscheiden sie sich?

Was ist QHSE

Was sind Betreuungsarten und wann braucht man Fachkräfte?

Wann Fachkräfte einzusetzen sind, richtet sich nach der Größe der Unternehmen und nach den Betreuungsarten.

Die rechtlich relevante Arbeitssicherheit teilt sich in zwei Betreuungsarten.

Die Grundbetreuung ist darauf ausgerichtet, die im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegten Pflichten des Arbeitgebers zu erfüllen, die fortlaufend anfallen. Für sie sind Mindesteinsatzzeiten von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft durchgehend festgeschrieben. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gibt dafür den gesetzlichen Rahmen vor und definiert die Basisleistungen. Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen sich untereinander abstimmen und den Unternehmer hinsichtlich ihrer Aufgabenfelder beraten. Es ist jedoch Aufgabe des Unternehmers, die Zusammenarbeit zu koordinieren sowie den Umfang und die Aufteilung der Betreuung festzulegen.

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Eine betriebsspezifische Betreuung hingegen muss jährlich neu festgesetzt werden. Sie ergänzt die Grundbetreuung und soll sicherstellen, dass betriebliche Besonderheiten wie etwa spezifische Gefahrenquellen nie außer acht gelassen und unter Kontrolle gebracht werden. Genau festgelegt für Betriebe werden die Anforderungen in der DGUV-Vorschrift 2. In der betriebsspezifischen Betreuung muss der Unternehmer auf Sicherheitsbeauftragte und/oder Sicherheitsfachkräfte wie Techniker oder Ingenieure zurückgreifen. Denn nur sie verfügen über das notwendige Fachwissen.

Eine für Kleinbetriebe attraktive Form in der Arbeitssicherheit ist das so genannte “Unternehmermodell“. In diesem Modell kann der Unternehmer selbst einen Teil der vorgeschriebenen Aufgaben übernehmen. Dabei dürfen die Betriebe grundsätzlich aber nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich nachvollziehbar über das Thema Arbeitssicherheit zu informieren. Er muss etwa regelmäßig an fachspezifischen Kursen teilnehmen. Damit darf er die Grundbetreuung selbst managen, ist jedoch auch für jeden Fehler und die meist umfangreiche, lückenlose Dokumentation verantwortlich.
Für die betriebs- oder anlasspezifische Betreuung benötigt der Unternehmer dennoch Fachkräfte.
Denn spezifische Kenntnisse kann nur eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) abliefern. Zusätzlich gibt es noch einen Sicherheitsbeauftragten. Die zwei Aufgabenfelder dieser unterstützenden Akteure ähneln sich, sind aber weit davon entfernt, identisch zu sein.

Verwirrung stiften sie schon durch ihre Abkürzungen.

FASI, Sifa und SiBe – wie wird wer bezeichnet und wo ist der Unterschied?

Bei der Abkürzung “FASI” drängt sich der Zusammenhang zur “Fachkraft für Arbeitssicherheit” geradezu auf. Doch “FASI” steht tatsächlich für die “Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V.”, jenen Fachverband also, der als gemeinnütziger Verein die Interessen der Experten im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz vertritt.
Darüber hinaus ist der Fachverband auch der Dachverband des Vereins Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter, des Vereins der Aufsichtspersonen und anderen Präventionsexperten in Deutschland e.V. sowie des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI).
Das große Netzwerk soll den Profi-Anbietern in der Arbeitssicherheit, den Aufsichts- und Beratungsorganisationen sowie den arbeitsmedizinischen Einrichtungen helfen, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz noch besser zu fördern.


INFO: Wir bilden auch SiBe vor Ort bei Ihnen aus (oder als Online-Kurs) oder beraten Sie als gerne SiFa, wenn sich noch nicht Sicherheitstechnisch betreut werden.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen, die hin und wieder mit “FaSi” (man achte auf Groß- und Kleinschreibung der Buchstaben!) abgekürzt wird, ist tatsächlich eine “Sifa“. Diese Buchstabenkombination resultiert aus dem Wort “Sicherheitsfachkraft” und ist ein Synonym für “Fachkraft für Arbeitssicherheit”. Bei der “Sifa” handelt es sich um eine höher qualifizierte Person, die durch Zusatzlehrgänge noch spezifischer ausgebildet wurde und in einem Unternehmen mit dem Betriebsarzt zusammenarbeitet. Die Sicherheitsfachkraft ist in der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG geschult und unterstützt bei der Umsetzung der Vorschrift am Arbeitsplatz.
Obwohl die Abkürzung “FaSi” für die Fachkraft für Arbeitssicherheit noch gebräuchlich ist, sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) sowie die Bundesländer überein gekommen, dass “FaSi” für Sicherheitsfachkräfte nicht mehr verwendet werden soll, um Verwechslungen mit der FASI zu vermeiden. Die “FaSi” gibt es somit nur noch inoffiziell. Sichheitsfachkräfte sind offiziell ausschließlich mit “Sifa” abzukürzen.

Von der Sicherheitsfachkraft zu unterscheiden ist der Sicherheitsbeauftragte. Er wird “SiBe” abgekürzt.
Der Unternehmer hat, sofern sein Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter stellt, nach §22 des VII Sozialgesetzbuches (SGB) eine ausreichende Zahl von Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen zu bestellen. In Zusammenarbeit mit dem Personal- oder Betriebsrat werden Beschäftigte ausgewählt, die zusätzlich zu ihren beruflichen Aufgaben auf den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung am Arbeitsplatz achten. Dabei hat ein Sicherheitsbeauftragter keine Weisungen zu erteilen und erfüllt auch keinerlei Aufsichtsfunktion. Er trägt nicht mehr Verantwortung als jeder andere Beschäftigte im Betrieb.
Sinn eines “SiBe” ist es, hinsichtlich der Arbeitssicherheit ein Bindeglied zwischen Belegschaft und Unternehmensführung zu bilden, so dass vor allem kleinere Mängel schnell auf dem “kurzen Dienstweg” behoben werden können. Ein Sicherheitsbeauftragter soll aber auch seine Kollegen auf ihr Fehlverhalten hinweisen, soweit es Vorschriften der Arbeitssicherheit verletzt. Das wiederum dient der Entlastung des Unternehmers.

Hier finden Sie Informationen zur Ausbildung zum Sicherheitbeauftragten.

Wir stellen die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) auch in Ihrem Unternehmen in Düsseldorf und NRW. Weitere Informationen

Arbeitssicherheit

Freiheit von nicht akzeptablem arbeitsbedingtem Unfall – und/oder
Krankheitsrisiko

Siehe auch: Sicherheit, Grenzrisiko, Risikoakzeptanz

Historischer Überblick über ethische Ansprüche im Arbeitsschutz

Schon seit Jahrhunderten spielt der Schutz der Arbeitskräfte eine zentrale Rolle in der menschlichen Zivilisation. Dies belegen zahlreiche historische Beispiele:

Bereits im Alten Testament finden wir Hinweise auf die Bedeutung von Sicherheitsmaßnahmen. Ein bemerkenswertes Beispiel ist das Gesetz aus dem 15. Jahrhundert v. Chr., das in 5. Mose 22,8 festgehalten ist: „Mache ein Geländer um dein Dach, wenn du ein neues Haus baust, um zu vermeiden, dass jemand herunterfällt und Schuld auf dein Haus lädt.“

Der griechische Arzt Hippokrates, der um 400 v. Chr. lebte, erkannte bereits die gesundheitlichen Risiken bestimmter Berufe, wie die Bleikolik bei Hüttenarbeitern. Er empfahl Ärzten, ihre Patienten nach ihrer beruflichen Tätigkeit zu fragen, um passende Behandlungen anbieten zu können.

Georgius Agricola, ein Gelehrter des 16. Jahrhunderts, betonte in seinem Werk „De Re Metallica“ die Wichtigkeit der Gesundheit über den finanziellen Gewinn. Er beschrieb, wie bestimmte Berufe das Risiko von Verletzungen an Gliedern, Lungen oder Augen erhöhen, und manchmal sogar tödlich enden können.

Paracelsus, ein weiterer Pionier der Berufsgesundheit aus dem 16. Jahrhundert, formulierte das Prinzip, dass alle Substanzen giftig sind und nur die Dosis das Gift macht – eine Erkenntnis, die bis heute in der Toxikologie Bestand hat.

Im 19. Jahrhundert thematisierte Johann Wolfgang von Goethe in „Wilhelm Meisters Wanderjahre“ die Befürchtungen gegenüber der aufkommenden Maschinentechnik, die er als eine schicksalhafte und beängstigende Entwicklung beschrieb. Er verglich sie mit einem langsam heranziehenden Gewitter, das unausweichlich seine Wirkung entfalten wird.

Diese Zitate zeigen, dass das Bewusstsein für Arbeitssicherheit und der Umgang mit technologischen sowie gesundheitlichen Risiken eine lange Tradition haben und tief in der Menschheitsgeschichte verankert sind.

Die geschichtliche Entwicklung des Arbeitsschutzes

Bereits in frühen Zeiten wurde der Zusammenhang zwischen Krankheiten und bestimmten Berufen erkannt und dokumentiert. Jedoch sorgten erst signifikante Fortschritte in der Technologie für einen entscheidenden Vorstoß im Bereich des Arbeitsschutzes, da diese die Arbeitsbedingungen grundlegend veränderten. Die Entwicklung der Technik kann in drei wesentliche Phasen unterteilt werden, die jeweils erheblichen Einfluss auf die Sicherheit am Arbeitsplatz hatten:

  1. Mechanisierung: Die Einführung von maschinenbetriebenen Werkzeugen brachte neue Risiken mit sich. Dazu zählen Verletzungsgefahren durch das Bewegen schwerer Lasten, Lärmbelastungen und schlechte Luftqualität in Produktionsstätten.
  2. Etablierung des Fabriksystems: Die Aufteilung der Arbeit und die Einführung von Fließbandfertigung führten zu schnelleren Arbeitsprozessen und gesteigerter Produktivität. Jedoch ergaben sich dadurch auch Probleme wie die Entfremdung von der Arbeit, erhöhte Monotonie und verstärkter Zeitdruck, die das Wohlbefinden der Arbeiter beeinträchtigten.
  3. Einführung der Computertechnik: Mit der Verarbeitung immer umfangreicherer Datenmengen stieg einerseits die Arbeitsbelastung für den Einzelnen, während Maschinen gleichzeitig komplexer und schwerer verständlich wurden. Die wachsende Automatisierung führte zudem zu einer zunehmenden Angst vor Arbeitslosigkeit.

Diese technologischen Entwicklungen haben den Arbeitsschutz vor neue Herausforderungen gestellt und die Notwendigkeit kontinuierlicher Anpassungen und Verbesserungen in diesem Bereich unterstrichen.

Die Industrielle Revolution: Ein Zeitalter unbegrenzten Fortschrittsdenkens

Das 19. Jahrhundert markiert den Beginn einer Ära des explosiven technischen Fortschritts: die Industrialisierung. In Westeuropa breitete sich die industrielle Massenproduktion schnell aus, und die Maschinen bestimmten fortan den Arbeitsrhythmus. Doch die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter während der frühen Industrialisierungsphase waren prekär. Hohe gesundheitliche Risiken bei der Arbeit wurden als unvermeidlicher Teil dieser neuen industriellen Ordnung akzeptiert. Tödliche Arbeitsunfälle und schwere Verletzungen wurden oft als individuelles Verschulden angesehen. Zu dieser Zeit existierten keinerlei Schutzmaßnahmen bei der Arbeit, noch gab es Absicherungen im Krankheitsfall oder nach Unfällen.

Diese Umstände verdeutlichen, dass der enorme technologische Fortschritt der Industriellen Revolution einen hohen menschlichen Preis forderte und die Notwendigkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen lange Zeit ignorierte.

Die Einführung der Unfallversicherung – ein Triumph sozialer Protestbewegungen

Die industrielle Revolution zog weitreichende soziale Proteste nach sich, die gegen die prekären Lebensbedingungen der schnell wachsenden Anzahl von Industriearbeiterfamilien gerichtet waren. Diese Missstände rückten die Situation der Arbeiterschaft in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussionen und wurden zur zentralen sozialen Frage der Epoche. Der daraus resultierende Druck auf die politischen Entscheidungsträger führte im Deutschen Kaiserreich schließlich zu bedeutenden sozialpolitischen Reformen. Mit der Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung und der Berufsgenossenschaften im Jahr 1884 begann die schrittweise Institutionalisierung des Arbeitsschutzes, die einen signifikanten Fortschritt für die Sicherheit und das Wohlergehen der Arbeiter darstellte.

21. Jahrhundert: Ein modernes Verständnis von Arbeitsschutz

Die heutige Arbeitswelt unterscheidet sich grundlegend von den Anfängen der Industrialisierung. Unsere Gesellschaft hat den Wandel von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft vollzogen. Dank Wohlstandswachstum und einem fürsorglichen Sozialstaat sind die Armut und die existenziellen Ängste, die einst das Leben der Arbeiterfamilien prägten, nahezu in Vergessenheit geraten. Die heutigen Arbeitsbedingungen sind durch ein hohes Maß an Aufmerksamkeit für Gefahren und gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz gekennzeichnet. Ein modernes und etabliertes Arbeitsschutzsystem trägt entscheidend dazu bei. Besonders hervorzuheben sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die seit 1973 eine zentrale Rolle im System des Arbeitsschutzes spielen und dessen Professionalisierung vorantreiben.

Der Arbeitsschutz – verstanden als Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit – entwickelt sich mit der Überzeugung, dass den Risiken der neuen Arbeitswelt aktiv begegnet werden muss. Es reicht nicht aus, dass der Arbeitsschutz lediglich der Entwicklung der Arbeitswelt folgt; er muss vielmehr mit ihr Schritt halten, um Sicherheit und Gesundheit zu jeder Zeit umfassend zu gewährleisten. Dieser Ansatz spiegelt den modernen Präventionsgedanken wider.

Die Herausforderungen der Arbeitswelt während der Industriellen Revolution: Eine bildliche Darstellung

Die von dir hochgeladenen Bilder bieten eine faszinierende Einsicht in die harten Arbeitsbedingungen während der industriellen Revolution. Das erste Bild zeigt eine Fabrikhalle, dominiert von massiven, schweren Maschinen, an denen Arbeiter ohne jegliche Schutzmaßnahmen beschäftigt sind. Das zweite Bild präsentiert eine grafische Übersicht, die die damals typischen Arbeitsbedingungen zusammenfasst: neue Gesundheitsrisiken durch Lärm, Hitze und Staub, fehlende Schutzeinrichtungen, körperlich anstrengende Arbeit über extrem lange Arbeitszeiten, sehr niedrige Löhne und schlechte Lebensbedingungen, sowie das völlige Fehlen finanzieller Absicherung bei Unfällen oder Krankheiten.

Diese Visualisierungen verdeutlichen eindrucksvoll, welche Gefahren die Mechanisierung sowie das Wachstum der Schwerindustrie und des Bergbaus für die Arbeiter mit sich brachten. In den dicht bevölkerten Fabrikhallen arbeiteten die Menschen an Maschinen von enormer Kraft, ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen. Selbst kleinste Fehler hatten oft katastrophale Auswirkungen, die zu schweren und sogar tödlichen Unfällen führten. Es herrschte weitgehend die Ansicht, dass solche Arbeitsunfälle unvermeidbare Begleiterscheinungen der maschinellen Produktion seien, und das Verschulden wurde häufig den Arbeitern selbst zugeschrieben.

Angesichts dieser Bedingungen wurden Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu zentralen Punkten gesellschaftlicher Auseinandersetzungen, die schließlich zu den ersten Ansätzen eines überbetrieblichen Arbeitsschutzes führten. Diese Entwicklungen mündeten letztendlich in die Einführung gesetzlicher Schutzmaßnahmen, die dazu beitrugen, die Arbeitsbedingungen grundlegend zu verbessern.

Historischer Kontext des Preußischen Regulativs von 1839

Im Jahr 1839 erließ Preußen ein Regulativ, das die Beschäftigung von Kindern unter neun Jahren in Fabriken, Bergwerken und Hüttenbetrieben verbot. Es legte zudem fest, dass Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren nicht länger als zehn Stunden am Tag arbeiten dürfen. Diese Regelungen stellten einen ersten Versuch dar, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, allerdings fehlte eine Institution zur Überwachung dieser Vorschriften. Erst 1847 begannen Lokalkommissionen auf Gemeindeebene, ehrenamtlich die Einhaltung dieser Regelungen zu überwachen, obwohl ihnen Durchsetzungsbefugnisse fehlten.

Arbeitsbedingungen und fehlende Absicherungen

Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts bestimmten die Arbeitgeber nahezu uneingeschränkt die Arbeitsbedingungen. Sie operierten in einer fast absoluten Gewerbefreiheit ohne bindende Schutzvorschriften und ohne effektive Aufsicht. Arbeitsunfähigkeit oder verminderte Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheiten oder Unfällen führten oft zu komplettem Einkommensverlust und stürzten die betroffenen Arbeiter und ihre Familien in tiefe Armut.

Die Diskrepanz zwischen technischem Fortschritt und Arbeitsschutz

Die technologische Entwicklung schritt rasch voran und führte zu einem massiven Wachstum der Arbeiterschaft, die unter schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen litt. Ohne angemessene Rehabilitations- oder Versorgungsansprüche bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Unfällen waren die Arbeiter sowohl am Arbeitsplatz als auch im Falle von Unfällen oder Krankheiten doppelt schutzlos. Dies verdeutlicht, wie sehr der Arbeitsschutz hinter dem technischen Fortschritt zurückblieb und die dringende Notwendigkeit von umfassenderen Schutzmaßnahmen und einer besseren Überwachung.

Erläuterung des Unfallversicherungsgesetzes von 1884

Das Gesetz führte zur Pflicht für Unternehmen, ihre Beschäftigten finanziell bei arbeitsbedingten Gesundheitsschäden abzusichern. Es sah auch die Gründung von Berufsgenossenschaften vor, branchenspezifische Institutionen, die für die Abwicklung der neuen Versicherungen zuständig waren. Diese Berufsgenossenschaften erhielten das Recht, Unfallverhütungsvorschriften aufzustellen und Personal zu deren Überwachung einzusetzen. Damit verlagerte sich die Haftung im Schadensfall von den einzelnen Unternehmen auf die Solidargemeinschaft der Unternehmer.

1891 – Etablierung des dualen Arbeitsschutzsystems

Das Arbeitsschutzgesetz von 1891 markierte einen weiteren bedeutenden Fortschritt, indem es die bisherige Fabrikinspektion in eine staatliche Gewerbeaufsicht überführte, die nun größere Vollzugsbefugnisse besaß und für die Sicherheit in allen gewerblichen Anlagen zuständig war. Dies begründete das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland, in dem die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaften gemeinsam die überbetrieblichen Aufgaben im Arbeitsschutz erfüllen.

Auswirkungen dieser Entwicklungen

Die Verankerung des überbetrieblichen Arbeitsschutzes führte zu einer signifikanten Reduzierung der Arbeitsunfälle. Zwischen 1886 und 1913 halbierte sich die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle und der Unfälle, die zu dauerhafter Erwerbsunfähigkeit führten. Diese positive Entwicklung war das Ergebnis einer konsequenten Umsetzung von Arbeitsschutzbestimmungen, die erstmals weitreichend definiert und institutionell durchsetzbar gemacht wurden.

Weiterentwicklung im betrieblichen Arbeitsschutz

Während das überbetriebliche Arbeitsschutzsystem durch externe Vorschriften und Überwachung geprägt war, gab es im betrieblichen Arbeitsschutz noch großes Entwicklungspotenzial, das nach dem Ersten Weltkrieg schrittweise erschlossen wurde.

Das frühe 20. Jahrhundert brachte wesentliche Weiterentwicklungen im Bereich des Arbeitsschutzes in Deutschland, die eine präventive und regulative Dimension in die Betriebe brachten.

1919 – Einführung von Unfallvertrauensmännern Im Jahr 1919 begannen einige Unternehmen mit der Bestellung von Unfallvertrauensmännern. Diese sollten auf einer kollegialen Ebene für den Arbeitsschutz werben und informieren. Ihre Rolle wurde 1963 im Unfallversicherungsneuregelungsgesetz weiter formalisiert, indem die Position der Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten etabliert wurde.

1920 – Einsatz von Sicherheitsingenieuren Ab 1920 setzten einige Großbetriebe, insbesondere in der chemischen und der Stahlindustrie, aus eigener Initiative Sicherheitsingenieure ein. Diese waren die Vorläufer der heutigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Zudem hatten viele Unternehmen zu dieser Zeit bereits Werksärzte, die die Gesundheit der Beschäftigten überwachten.

1925 – Berufskrankheiten und Präventionsauftrag Das Unfallversicherungsrecht wurde 1925 um Berufskrankheiten erweitert, wobei erste Krankheitsbilder offiziell anerkannt wurden. Die Liste der Berufskrankheiten wurde in den Folgejahren kontinuierlich erweitert. Ab 1925 waren auch Wegeunfälle, also Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, durch die Unfallversicherung abgedeckt. Ebenfalls in diesem Jahr wurde der Präventionsauftrag der Berufsgenossenschaften erweitert, die nun nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen und technischen Möglichkeiten für Unfallverhütung sorgen sollten. Ziel war es, Schäden präventiv zu vermeiden statt nur reaktiv zu handeln.

Wandel im Arbeitsschutzverständnis Das Verständnis von Arbeitsschutz wandelte sich zunehmend: Technisch-organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen wurden zunehmend aus Ursachenforschungen bei Unfällen, Unfallschwerpunkten und Krankheiten abgeleitet. Dennoch erfolgte die Umsetzung dieser Maßnahmen überwiegend nachdem Unfälle oder Erkrankungen bereits eingetreten waren – ein korrektiver statt präventiver Ansatz.

Diese Entwicklungen zeichnen die fortschreitende Integration von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in die Arbeitswelt aus und legten den Grundstein für das moderne Verständnis von Arbeitsschutz.

Die Entwicklung des Arbeitsschutzrechts in Deutschland seit den 1970er Jahren zeigt eine zunehmende Integration von präventiven Maßnahmen und europäischen Richtlinien, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern.

1973 – Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Das Arbeitssicherheitsgesetz, eingeführt im Jahr 1973, markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung des Arbeitsschutzes in Deutschland. Es schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen muss. Diese Experten sind speziell ausgebildet, um den Arbeitgeber in der Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu unterstützen, was zu einer professionelleren Handhabung des Arbeitsschutzes führte.

1985 – EWG-Vertrag und die europäische Integration Mit dem Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1985, der später in EU-Verträge überging, wurde der Arbeitsschutz zu einer europäischen Angelegenheit erhoben. Artikel 153 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union reflektiert die zentrale Rolle, die die EU in der Gestaltung von Arbeitsschutzstandards spielt. Dieser europäische Einfluss initiierte wesentliche Fortschritte und harmonisierte Standards über die Mitgliedstaaten hinweg.

1996 – Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und SGB VII Die Einführung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Jahr 1996, als Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie für Arbeitsschutz, markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein. Das Gesetz und die damit verbundenen Rechtsverordnungen bieten detaillierte Bestimmungen für den Arbeitsschutz, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Risiken zu minimieren. Im gleichen Jahr wurde das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) verabschiedet, welches die gesetzliche Unfallversicherung neu regelt.

Aktuelle Entwicklungen und der präventive Ansatz Die jüngsten Entwicklungen im Arbeitsschutz zeigen einen Paradigmenwechsel hin zu dynamischeren, den technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen angepassten Vorschriften und Regelwerken. Anstatt starre Vorgaben zu machen, fokussieren sich moderne Ansätze auf allgemeine Schutzziele und die Anpassung an den jeweiligen Stand der Technik. Das Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu fördern.

Diese Entwicklungen unterstreichen, wie der Arbeitsschutz in Deutschland und Europa sich von einer reaktiven zu einer proaktiven Disziplin gewandelt hat, die auf Prävention, technologische Neuerungen und die Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens der Arbeitnehmer ausgerichtet ist.

Diese Entwicklungen umfassen demografische Trends, Wertewandel, Digitalisierung, veränderte Risikoakzeptanz, Umgang mit Vielfalt und die Entgrenzung von Arbeits- und Lebensbereichen. Diese Faktoren führen zu einer Transformation der Arbeitswelt, die der Arbeitsschutz aktiv begleiten und adressieren muss, um eine sichere, gesundheitsfördernde und menschengerechte Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Analyse der Herausforderungen im modernen Arbeitsschutz:

  1. Demografische Entwicklung und Fachkräftemangel: Der demografische Wandel, gekennzeichnet durch eine niedrige Geburtenrate und eine steigende Lebenserwartung, führt zu einer alternden Belegschaft und einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Dies erfordert Anpassungen in den Arbeitsbedingungen, um ältere Arbeitnehmer zu unterstützen und die Arbeitsfähigkeit über längere Zeiträume hinweg zu erhalten.
  2. Wertewandel und Ansprüche an die Arbeit: Gesundheit und Prävention sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nehmen in der gesellschaftlichen Wertehierarchie einen höheren Stellenwert ein. Dies verändert die Ansprüche an die Arbeitsgestaltung, wobei Flexibilität und Work-Life-Balance zunehmend gefordert werden.
  3. Digitalisierung: Die rasante Entwicklung der Informationstechnologie und kürzere Innovationszyklen transformieren die Arbeitsprozesse. Dies erfordert ständige Anpassungen im Arbeitsschutz, um sowohl mit den technologischen Neuerungen Schritt zu halten als auch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in einer digitalisierten Arbeitswelt zu gewährleisten.
  4. Umgang mit Vielfalt und Inklusion: Eine zunehmende Diversität in der Belegschaft erfordert flexible und inklusive Arbeitsstrukturen, die Diskriminierung vermeiden und jedem Individuum ermöglichen, seine Potenziale voll auszuschöpfen.
  5. Entgrenzung von Arbeit und Leben: Flexible Arbeitszeitmodelle und die Zunahme von mobilen Arbeitsformen wie Homeoffice führen dazu, dass die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben verschwimmen. Dies stellt neue Anforderungen an den Arbeitsschutz, insbesondere in Bezug auf psychische Belastungen und die Ergonomie am Arbeitsplatz.

Strategische Ansätze für den modernen Arbeitsschutz:

  • Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz: Es gilt, Bedingungen zu schaffen, die nicht nur Schutz bieten, sondern auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter aktiv fördern.
  • Präventive Maßnahmen: Angesichts des raschen Wandels ist es entscheidend, präventive Strategien zu entwickeln, die potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und angehen.
  • Anpassungsfähigkeit und Flexibilität: Arbeitsschutzsysteme müssen flexibel genug sein, um auf die dynamischen Veränderungen in der Arbeitswelt reagieren zu können.
  • Integration von Technologie: Nutzung moderner Technologien zur Überwachung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere zur Reduktion von Unfallrisiken und zur Förderung der Gesundheit.

Die genannten Entwicklungen und Herausforderungen verdeutlichen die Notwendigkeit eines ganzheitlichen und dynamischen Ansatzes im Arbeitsschutz, um den Bedürfnissen einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden.

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