Arbeitssicherheit beschreibt den Zustand, in dem arbeitsbedingte Unfall- und Gesundheitsrisiken auf ein akzeptables Maß reduziert sind. Sie ist ein Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes und umfasst technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen.

Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung. Unternehmen ermitteln Gefährdungen, legen Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip fest, unterweisen Beschäftigte und kontrollieren die Wirksamkeit. Arbeitssicherheit ist deshalb kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Verbesserungsprozess.

Je nach Betrieb wirken Führungskräfte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte, Interessenvertretung und Beschäftigte zusammen. Die Verantwortung des Arbeitgebers wird durch die Beratung dieser Personen nicht aufgehoben.