Warum eigentlich Arbeitsschutz ?

Auch der Arbeitsschutz bestimmt den Unternehmenserfolg

Arbeitsschutz war im 19. Jahrhundert eine zentrale Forderung der Arbeitnehmer. Unfälle zu verhüten war zunächst ein Interesse der direkt Betroffenen. Diese Einstellung hat sich heute auf den Inhaber des Betriebs übertragen. Denn auch er ist mittlerweile motiviert, sich für Unfallverhütung einzusetzen. Zu groß können die Nachteile sein, wenn er es unterlässt. Für den Erfolg des Unternehmens ist der Arbeitsschutz ein nicht zu übersehender Faktor, denn durch Unfälle entstehen Kosten. Und der Inhaber des Betriebs ist sicherlich verantwortlich für Alles, was in seinem Betrieb vor sich geht, aber das Kostenrisiko zu beachten ist in seinem ureigenen Interesse und eine seiner wesentlichen Aufgaben.

Warum eigentlich Arbeitsschutz?

Die Arbeitssicherheit ist auch Thema diverser wissenschaftlicher Studien, die alle zu dem selben Ergebnis kamen. Betriebe, die in den Arbeitsschutz investieren, verbessern nicht ihr Ansehen bei der Belegschaft. Sie erlangen durch die entsprechenden Maßnahmen auch zusätzliche Vorteile. Denn viele Betriebsstörungen lassen sich mit dem entsprechenden Bewusstsein für Arbeitssicherheit vermeiden. Als Folge werden Ausfalltage gemindert, das Unternehmen produziert weniger Ausschuss, die Nacharbeit wird verringert. Auch die Motivation der Beschäftigten steigt nachhaltig, ihre Zufriedenheit verbessert sich.

Durch Störungen des betrieblichen Ablaufs entstehen zusätzliche Arbeiten, Ressourcen werden gebunden. Mit der Reduktion dieser unnötigen Aktivitäten stellt sich eine dauerhafte Qualitätsorientierung ein, die Produktqualitäten werden optimiert, Innovationen können problemlos entwickelt und implementiert werden. Denn es werden weniger Kapazitäten durch Produktionsausfälle gebunden. Schließlich steigt das Ansehen der Firma, denn das Angebot steht jederzeit verlässlich dem Markt zur Verfügung.


Wir unterstützen Sie bei der Aufgabe den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen noch stärker zu integrieren und zu verbessern: durch Ausbildung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zum Beispiel. Aber auch bei der Stellung einer SiFa in Ihrem Unternehmen in NRW.


Die Basis für den wirtschaftlichen Erfolg

Arbeitsschutz heißt heute nicht nur Unfallverhütung oder die Fokussierung auf einen gesundheitsgerecht gestalteten Arbeitsplatz. Er bedeutet zunehmend, daß die Maßnahmen erheblich zur Steigerung des betrieblichen Erfolgs beitragen. Denn jeder einzelne Mitarbeiter ist ein signifikanter Bestandteil des Unternehmens. Der Arbeitgeber und seine Mitarbeiter sind wechselseitig aufeinander angewiesen.

Besonders im Kleinbetrieb stellt die moderne Arbeitsorganisation an den einzelnen Mitarbeiter hohe Anforderungen. Er soll flexibel sein, selbständig arbeiten, sich kreativ einbringen. Aber damit nicht genug: Kundengespräche sind zu führen, Termine müssen eingehalten und die Qualität der Produkte darf nicht außer acht gelassen werden.

Die Produktion ist gefährdet

Durch Arbeitsunfälle oder Krankheiten stehen all diese essentiellen Bestandteile der Herstellung für einen gewissen Zeitraum dem Unternehmen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Die anstehenden Aufgaben müssen nun mit einer geringeren Anzahl von Mitarbeitern bewältigt werden. Deshalb werden Überstunden notwendig, Sonderschichten werden gefahren. Reicht all dies nicht aus, bemüht sich das Unternehmen um Ersatzpersonal – oft zu horrenden Kosten.

Aber all diese Umstrukturierungen sind nicht von Heute auf Morgen umgesetzt. Es droht ein anhaltender Produktionsausfall, bis die Gesundheit der Mitarbeiter wieder hergestellt ist oder die Leihkräfte gefunden und eingearbeitet sind. Währenddessen laufen die Kosten aber weiter. Die Maschinen müssen gewartet, Löhne, Miete, Strom weiter gezahlt werden.

Durch Ersatzarbeiter, gleich ob aus dem eigenen Betrieb oder von außerhalb, entstehen immer Qualitätsprobleme. Die über einen längeren Zeitraum entwickelten Standards sind mit neuem Personal nicht in kurzer Zeit wieder erreichbar. Damit mindert sich die Zufriedenheit der Kunden, die hochwertige Produkte gewohnt waren und nun Wartezeiten hinnehmen müssen. Und bald arbeiten die eigenen Mitarbeiter an der Leistungsgrenze, verzichten auf Freizeit. Schließlich sind sie überlastet, die Unzufriedenheit steigt und stört das Betriebsklima oft dauerhaft.

Kosten für das Unternehmen

All das führt auch zu negativen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen und schlägt sich schließlich auch dauerhaft in den Betriebsergebnissen nieder. Statistisch lässt sich das Ausmaß genau beziffern. Die Kosten, die durch Fehltage entstehen, belaufen sich täglich pro Mitarbeiter auf 500 bis 1 000 Euro.

Aber auch die Folgen für die gesamte Volkswirtschaft sind nicht zu übersehen. Im Jahr 2014 ergaben sich 95 600 Arbeitsunfälle. Damit sank die Arbeitsproduktivität um 57 Milliarden Euro, die Bruttowertschöpfung um 90 Milliarden. Die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit betrug laut Statistik 12 Tage. Übrigens waren 43,1 Prozent der Ausfälle auf psychische Belastungen zurückzuführen.

Vorteile für die Mitarbeiter

Viele Unternehmen sehen sich aber nicht in der Lage, dem Arbeitsschutz ausreichend nachzukommen. Denn für diese Aufgaben müssten neue Mitarbeiter eingestellt oder externe Firmen beauftragt werden. Aber für das Problem gibt es eine einfache Lösung: Beziehen Sie Ihr Personal ein, wenn es um die Organisation des Arbeitsschutzes geht. In vielfältiger Form werden Aufgaben und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten an die Mitarbeiter übertragen. Warum wird die Elektrofachkraft nicht nebenbei Hygienebeauftragter, der Software-Entwickler kann auch als „Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz“ betriebliche Abläufe koordinieren und für sie verantwortlich sein.

Mit dem Einbinden der Mitarbeiter bleibt dem Vorgesetzten mehr Zeit für die wesentlichen Aufgaben. Aber die Vorteile sind nicht nur auf der Seite der Unternehmensführung. Ohne weiteres Zutun verbessern sich die Organisationsabläufe, denn die Mitarbeiter können nun ihre Ideen mit einbringen. Ursache ist, daß sie ohnehin immer nah an den Problemen sind und diese bereits erkennen, bevor sie offenkundig werden. Als Folge gibt es im Fertigungsprozess weniger Störfälle, denn Mängel können frühzeitig beseitigt werden, oft noch bevor ernste Schäden auftreten konnten.

Übrigens müssen Arbeitslose eine Stelle nicht annehmen, wenn in dem Betrieb gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen wird (Weitere Infos). Unternehmer haben also auch in dieser Hinsicht erhebliche Nachteile bei Nichtbeachtung des Themas Arbeitsschutz.

Optimierung der Produktion durch ein Sicherheitsbewusstsein

Durch die Beteiligung und ihren Beitrag zum Erfolg des Betriebs werden die Mitarbeiter deutlich produktiver. Sie entwickeln ein neues Selbstbewusstsein, denn sie fühlen sich nun ernst genommen. Damit steigt ihre Motivation. Und schließlich verbessert sich die Arbeitszufriedenheit, was wiederum eine direkte Auswirkung auf die Qualität der gefertigten Produkte hat. Auch die Fehltage – oft eine Folge von Unzufriedenheit und Überforderung – gehen zurück, was die Verlässlichkeit der Fertigung optimiert.

Jeder im Unternehmen Beschäftigte sollte durch sein Beteiligung an den Konzepten des Arbeitsschutzes eine neue Zuständigkeit erkennen. Arbeit bedeutet nicht nur maximale Produktivität, sondern auch ein Bewusstsein für die vorhandenen Risiken. Und auch für den Erhalt der Gesundheit – der eigenen und der aller Mitarbeiter – bin ich als Teil der betrieblichen Ablaufs verantwortlich – im Sinne des Unternehmens und zu meinem eigenen Vorteil.

Der Wille des Kunden

Aber nicht nur interne Strukturen verbessern sich durch einen richtig verstandenen Arbeitsschutz, auch am Markt steigen mit der Einrichtung von Unfallverhütungen die Chancen. Kunden erwarten nicht nur pünktliche Lieferung hochqualitativer Erzeugnisse. Zunehmend versuchen sie, sich gegen mögliche Risiken abzusichern. Besonders Kunden aus der Industrie fordern immer häufiger Nachweise über Arbeitsschutzsysteme. Und das Unternehmen sollte den neuen Bedingungen Rechnung tragen, denn auch andere Betriebe stellen sich auf die Kundenwünsche ein und verbessern damit ihre Chancen am Markt.

Um die Schutzziele zu definieren, sollte stets das gesamte Arbeitssystem einbezogen werden. Im Mittelpunkt steht der Beschäftigte, der im Arbeitsablauf die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel an der Arbeitsstätte verbraucht. Dies sind die wesentlichen Elemente der Produktion, auf die sich der Arbeitsschutz wesentlich bezieht. Aber jeder Teil des Betriebsablaufs besteht seinerseits aus besonderen Komponenten, die nicht außer acht gelassen werden sollten. Das Verarbeiten von Material benötigt Energie, Zwischenergebnisse müssen kontrolliert, frei werdende Stoffe gelagert und überwacht werden. Unfälle oder Störungen entstehen nicht unmittelbar am Arbeitsplatz, sondern auch im Umfeld der Produktion, und auch hier sollte das Unternehmen auf Ausfälle vorbereitet sein.

Fazit

Selbstbewusste Mitarbeiter sind ein Produktionsfaktor. Die Arbeitsergebnisse werden optimiert, wenn die Menschen im Betrieb nicht nur als Arbeiter akzeptiert, sondern als Teil des Unternehmens wertgeschätzt sind. Der Arbeitsschutz, auch wenn er von der Belegschaft nur passiv erlebt wird, zeigt jedem Mitarbeiter in der Produktion, daß der Inhaber der Firma seine Probleme kennt und entsprechende Lösungen umsetzt. Wenn der Mitarbeiter dann auch noch selber an den Konzepten und der Umsetzung beteiligt wird, kann das Unternehmen in seiner Gesamtheit nur profitieren. Und die Antwort auf die Frage „Warum eigentlich Arbeitsschutz?“ lautet immer: Gleichermaßen für die Mitarbeiter und ebenso für das Unternehmen.

Online Lehrgang: Sicherheitsbeauftragter nach DGUV Information 211-042

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Die Sicherheit und die Gesundheit sind zwei essentielle Faktoren auf der Arbeit, die alle Mitarbeiter und jeden Ihrer Kollegen betreffen. Doch nicht jeder betritt seinen Betrieb mit dieser Einstellung. Als Sicherheitsbeauftragter nach DGUV übernimmst du eine wichtige Aufgabe. Diese wurde laut Gesetz folgendermaßen definiert:

Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Unternehmensleitung, Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die betriebsärztliche Betreuung sowie die Kollegen beim Vermeiden von Unfällen, berufsbedingten Krankheiten und Gesundheitsgefahren.

Der Sicherheitsbeauftragte in Theorie und Praxis. Taschenbuch von Donato Muro und Osamah Khawaja. 14,90 Euro.

Aber was bedeutet das eigentlich konkret?
Sicherheitsbeauftragte sind von der Unternehmerin/vom Unternehmer bestellte Personen, die sie/ihn bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen.
Als Sicherheitsbeauftragter sind Sie mitten im Team Prävention und bist dafür verantwortlich Arbeits- und Betriebsausfälle zu verhindern. Das ist natürlich eine große Verantwortung, aber bei dieser Arbeit seid ihr nie ganz alleine, sondern arbeitet gemeinsam mit einer oder mehreren Sicherheitsfachkräften. Es handelt sich hierbei um ein gesetzlich vorgeschriebenes Ehrenamt, das für ein Unternehmen mit mehr als 20 Personen unverzichtbar ist. In vielen Unternehmen wird die Position des Sicherheitsbeauftragten zusätzlich ausgeschrieben.

Warum Sie sich für diesen Online Lehrgang entscheiden sollten:

Im Internet gibt es viele Online Ausbildungen zum SiBe. Dieser Kurs wurde von Donato Muro, einem anerkannten Experten auf diesem Gebiet entwickelt. Er ist Inhaber von Sicherheitsingenieur.NRW und blickt auf langjährige Erfahrung der Berufspraxis zurück.
Zu den zahlreichen Vorteilen dieses Kurses zählt es, dass dieser wesentlich günstiger als die anderen ist, aber dennoch mehr zu bieten hat. Der Inhalt entspricht 3 Vollzeit-Tagen, aber bei diesem Angebot lernt man am intensivsten und am umfangreichsten.

Warum lohnt sich genau diese Ausbildung als wertvolle Investition für den Rest Ihres Lebens?

Da unsere Ausbildung ausschließlich digital abläuft, profitieren Sie von einer freien Zeiteinteilung. Das bedeutet, dass Sie Ihre eigene Lerngeschwindigkeit festlegen können. Legen Sie jederzeit eine Pause ein und lernen Sie, wo Sie möchten, wann Sie möchten und in Ihrem eigenen Tempo.

Nach Bestehen der Abschlussprüfung händigen wir Ihnen ein Zertifikat aus, das von allen Stellen akzeptiert wird.

Beispiele für konkrete Themen aus diesem Kurs sind:

  • Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Elektrischer Strom
  • Verkehrssicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • Rechtsgrundlagen

Welche Voraussetzungen gibt es für diesen Kurs?

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter in einem Betrieb an der Sicherheitsbeauftragter Fortbildung teilnehmen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben. Im Idealfall haben Sie vielleicht schon einen guten “Draht” zu Ihren Kollegen und es fällt Ihnen leicht, Hinweise und Anmerkungen rund um den Arbeitsschutz auf verständliche Weise zu vermitteln. Gute Deutschkenntnisse und Volljährigkeit werden für die erfolgreiche Teilnahme vorausgesetzt.

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1. Legen Sie Ihr individuelles Wohlfühl-Tempo fest
Greifen Sie wann immer Sie wollen auf Ihren Online-Kurs zu. Nutzen Sie die Zeit im Zug oder Ihren Feierabend zuhause, um sich zum Beispiel ein 30-minütiges Video anzusehen oder einen Absatz zu lesen. Selbst auf der Arbeit können Sie hin und wieder in Ihre Unterlagen blicken.
Diese 8 Module würden in Vollzeit zwei ganze Tage füllen. Doch bei freier Zeiteinteilung müssen Sie sich hierüber keine Gedanken machen, denn Sie nehmen sich einfach so viel Zeit, wie Sie benötigen, um die Lerninhalte kennenzulernen und zu verstehen.

2. Ortsunabhängiger Zugriff auf die Lerninhalte
Profitieren Sie von maximaler Flexibilität und teilen Sie sich Ihre Zeit ganz nach Ihren Bedürfnissen ein.
Die Online Unterweisungen sind jederzeit auf allen Endgeräten wie zum Beispiel Ihrem Laptop, Smartphone, Computer oder Tablet verfügbar. So können Sie zum Beispiel Warte- oder Leerlaufzeiten sinnvoll nutzen und Ausfallzeiten reduzieren.
Stellen Sie Ihre Kompetenz durch diese Zertifizierung unter Beweis.
Sie benötigen lediglich einen stabilen Internetzugang.

3. Aktuelle Lerninhalte
Wir achten darauf, dass die Ausbildungsinhalte stets auf dem neuesten Stand der Wissenschaft sind und kümmern uns regelmäßig um Updates. Die Inhalte werden verständlich und unterhaltsam präsentiert. Die Inhalte der Fortbildung entsprechen den aktuellen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Information 211-042. Für alle fertig ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte empfiehlt es sich übrigens, alle drei bis fünf Jahre eine Fortbildung zu absolvieren. Damit stellen Sie sicher, immer auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu bleiben.

4. Zeitersparnis
Sparen Sie sich den Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung. Die fertigen Online Unterweisungen können flexibel in Ihren Arbeitsalltag eingebunden werden. Außerdem entfallen Kosten und Aufwand für Reisen, sodass Sie keine kostbare Zeit für lange Anfahrtswege oder Übernachtungen verschwenden müssen. Lernen Sie vollkommen stressfrei und entspannt zuhause im Garten oder in der Hängematte und sparen Sie sich die Parkplatzsuche oder anderen Aufwand.

5. Kostenersparnis durch ausbleibende Dienstreisen
Bedenken Sie nur einmal, wie viel bares Geld Sie sich durch einen bequemen Online-Zugang sparen. Bei diesem flexiblen Angebot entfallen Unkosten für die Anreise, Hotels und Verpflegung. Alle Ausbildungsinhalte stehen Ihnen 24 Stunden auf der Arbeit oder Zuhause zur Verfügung, sodass Sie zum Beispiel auch spätabends, nachts oder frühmorgens ein paar Lerninhalte in Ihren Alltag einschieben können. Nutzen Sie Ihre freie Zeit im Urlaub oder am Wochenende und investieren Sie in Ihre Zukunft.

6. Kein Betriebsausfall

7. Anerkennung in ganz Deutschland
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie von uns per Post ein Zertifikat nachhause geschickt, das deutschlandweit anerkannt ist und Ihnen somit viele Türen öffnet. Dieser Fernlehrgang ist staatlich geprüft und von allen Seiten zugelassen.
Wir bieten Ihnen eine fachlich korrekte, pädagogisch sinnvoll aufgebaute und professionelle Fortbildung an, von der Sie lebenslang profitieren werden.

Welche Schweißverfahren gibt es und wie schaut der Arbeitsschutz dazu aus?

Unterschiedliche Schweißverfahren, die durch einen individuellen Arbeitsschutz sicherer durchzuführen sind

Um mindestens zwei verschiedene Bauteile beziehungsweise Werkstücke auf Dauer zu verbinden, ist Schweißen eine schnelle bewährte Technik. Im Rahmen der unterschiedlichen Schweißtechniken werden dafür teilweise extrem hohe Temperaturen verwendet. Diese Verfahren haben sich bereits seit langer Zeit bewährt, sodass sich für verschiedene Materialien und Verbindungsarten auch spezielle Schweißverfahren entwickelt haben.

Gefahrstoffe beim Schweißen

Gängige und erprobte Schweißverfahren für nachhaltige Verbindungen

Bei der sogenannten MIG/MAG Schweißtechnik handelt es sich um ein einfaches, vielseitiges und international angewendetes Verfahren. Da sich MIG/MAG Schweißen für viele Verbindungen, aufgrund der simplen Handhabung, einsetzen lässt, ist diese Art Schweißtechnik überaus beliebt. Bei MIG/MAG Schweißen dient ein Lichtbogen, der zwischen einer Strom-führenden Drahtelektrode und einem Bauteil / Werkstück mithilfe von MAG (CO2), Mischgas oder MAG (Argon) entsteht, dazu, um die Materialien dauerhaft zu verbinden.

Autogenschweißen – universell, flexibel und bewährt

Beim Autogenschweißen geht es um ein Schweißverfahren, welches als echter Dauerbrenner bezeichnet werden kann. Diese Art Schweißen hat sich seit etlichen Jahren bewährt und kann flexibel und universell zum Verbinden von Bauteilen eingesetzt werden. Des Weiteren eignen sich Autogenbrenner perfekt für Bearbeitungsverfahren, wie beispielsweise Verformen und Trennen. Autogenschweißen punktet besonders durch minimale Investitionskosten sowie wenig Anwärmzeit für Zieltemperaturen bis maximal 3.500 Grad Celsius. Daher ist Autogenschweißen ein ideales Verfahren für unzählige Branchen wie unter anderem Behälterbau und Stahlbau, Maschinenbau und Schiffsbau.

Autogenschweißen ist also eine traditionelle Schweißtechnik, welche einfach zu handhaben ist. Das Verfahren wird mithilfe eines Autogenschweißgerätes und dessen Flamme sowie einem bestimmten Zusatzwerkstoff durchgeführt. Die Flamme dient zum Schmelzen der Schweißstöße, sodass sich beide Bauteile miteinander verbinden lassen. Allerdings wird Autogenschweißen heutzutage oft durch innovativere Verfahren ersetzt.

Elektrodenschweißen – der Allrounder unter den Schweißtechniken

Elektrodenschweißen wird überwiegend auf Montagestellen als mobiles Schweißverfahren verwendet. Denn hierfür wird keine Gaszufuhr benötigt. Der elektrisch erzeugte Lichtbogen bildet sich zwischen dem Werkstück / Bauteil und einer ummantelten Elektrode. Während des Schweißprozesses schmilzt die Ummantelung der Elektrode langsam ab und schirmt dadurch das Schmelzbad vor Verunreinigungen aus der Umgebungsluft ab. Ein großer Pluspunkt dieses beliebten Schweißverfahrens ist, dass es für fast alle schweißbaren Materialien genutzt werden kann. Die Schweißgeräte sind in vielen unterschiedlichen Formaten und handlichen Größen am Markt erhältlich.

WIG-Schweißtechnik – saubere Schweißtechnologie für höchste Ansprüche

Mithilfe der WIG-Schweißtechnologie lässt sich stets ein exzellentes, sauberes Ergebnis schaffen. Das Verfahren WIG bedeutet Wolfram-Inert-Gas Schweißen. Hierbei agiert der Lichtbogen zwischen einer nicht-brennbaren Wolfram-Elektrode und dem Werkstück / Bauteil, um eine nachhaltige Verbindung zu erzeugen. Damit das Schweißgut nicht durch Kontakt mit der Umgebungsluft reagiert, werden sogenannte Inerte Gase (Schutzgase) eingesetzt. Der Schweißprozess an sich verläuft Spritzer-frei, sodass sich speziell bei der Bearbeitung von Aluminium und Edelstahl außerordentlich gute Schweißnaht-Ergebnisse erzielen lassen. Deshalb wird das WIG-Schweißverfahren häufig als saubere Schweiß-Technologie bezeichnet.

WIG-Schweißen (Wolfram-Inert-Gas Schweißen) ist auch unter der Kennzeichnung TIG-Schweißen (Tungsten Inert-Gaswelding) bekannt. Diese Art der Schweißtechnologie ist in der Anwendung sehr anspruchsvoll und sollte daher lediglich von Fachkräften ausgeführt werden, die sehr geübt und/oder in dem Verfahren ausgebildet sind. Denn nicht umsonst wird WIG-Schweißen als “Königin der Schweißverfahren” betitelt.

WIG-Schweißen gehört der Kategorie Schmelzschweißverfahren an. Hierbei schützen Inerte Gase (hauptsächlich Argon) den gesamten Schweißbereich sowie speziell den Lichtbogen. Letzterer befindet sich völlig frei zwischen dem Bauteile und der nicht-abschmelzenden Elektrode, die aus Wolfram besteht. Der benötigte Zusatzwerkstoff wird als Schweißstab manuell zugeführt, sodass sich durch das entstehende Schmelzbad eine nachhaltige Schweißnaht bilden kann.

WIG-Schweißnähte sind äußerst hochwertig und werden durch eine fast perfekte Optik ergänzt. Diese Qualität ist wiederum für diverse Industriebereiche wie unter anderem im Anlagen-/Maschinenbau, dem Pharmabereich sowie der Lebensmittel-Industrie essenziell.

Der Markt bietet heutzutage professionelle WIG-Schweißgeräte mit unterschiedlicher Leistung, die sich äußerst präzise der jeweiligen Schweißaufgabe anpassen lassen. Dies erfolgt durch eine exakte Abstimmung der individuell benötigten Schweißparameter. Dadurch lassen sich selbst allerhöchste Anforderungen an Qualitätsnähte problemlos erfüllen.

Trotz Hightech-Schweißverfahren ist Arbeitsschutz primär

Bei sämtlichen Schweißtechniken werden extrem hohe Temperaturen eingesetzt, sodass stets ein hohes Risiko für Unfälle und/oder Gesundheitsschäden besteht. Deshalb ist eine “Persönliche Schutzausrüstung” (PSA) sowie eine Gefährdungsbeurteilung durch Sicherheitsbeauftragte für Arbeitssicherheit unerlässlich.

Vom Unfallaufkommen abgesehen zeigen allerdings auch Statistiken, dass Mitarbeiter, die Schweißarbeiten vornehmen, für obstruktive beziehungsweise verengende Atemwegserkrankungen wie unter anderem Asthma und Bronchitis sehr anfällig sind. Bei häufigen Kontakten zu Chromverbindungen können sich sogar schwere Lungenerkrankungen einstellen.

Letztere entwickeln sich jedoch erst im Verlauf der Jahre, sodass Mitarbeiter die Auswirkungen fehlender Schutzmaßnahmen erst sehr spät beziehungsweise zu spät nachvollziehen können.

Jede Schweißtechnologie birgt ein gewisses Risiko in sich

Die unterschiedlichen Schweißtechniken werden aufgrund ihrer jeweils eingesetzten Energie wie beispielsweise Laser, Strom oder Gas unterteilt. Elektrische Schweißverfahren spielen dabei eine besonders wichtige Rolle. Dazu gehören Techniken wie das Lichtbogenhandschweißen, das Metall-Inertgas sowie das Wolfram-Inertgas Schweißen.

Sollen entsprechende Schutz-Maßnahmen umgesetzt werden, ist dabei zu beachten, dass jede Schweißtechnologie andere Risiken beinhaltet. Dazu gehört elektrischer Strom, die Verdrängung der Atemluft (Sauerstoff), Explosions-/Brandgefahr sowie optische Strahlung und Freisetzung von schädlichem Rauch und Gasen.

Mögliche Schutzmaßnahmen beziehungsweise effizienter Arbeitsschutz

Welchen Umfang die PSA idealerweise haben sollte, wird normalerweise durch die fachgerechte Gefährdungsbeurteilung bestimmt. Wichtig ist allerdings, dass gleichermaßen das Schweißverfahren wie auch die örtlichen Einflüsse mit einbezogen beziehungsweise berücksichtigt werden.

Schweißtechniken sollten zudem stets so bestimmt werden, dass sich eine möglichst geringe Freisetzung von Schadstoffen ergibt. Allerdings sind es oft primär ökonomische Gründe wie auch technische Anforderungen, welche die Art der Schweißtechnologie bestimmen.

Eine effiziente Maßnahme kann die deutliche Verbesserung der Belüftung sein. Hierbei kann es sich unter anderem um eine leistungsstarke Absaugung am Arbeitsplatz handeln. Dadurch werden gesundheitsschädliche Gase und Rauch schnell und zuverlässig beseitigt. Kann diese Maßnahmen aus baulichen oder anderen Gründen nicht realisiert werden, muss mindestens ein ausreichender Atemschutz zur Verfügung gestellt werden.

Experten empfehlen hier beispielsweise Gebläse-unterstützte Schweißhelme. Diese Schutzmaßnahme erhöht nicht den Atemwiderstand, sodass der Körper nicht zusätzlich belastet wird. Für die Einführung und Umsetzung notwendiger Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter kann sich der zuständige Sicherheitsbeauftragte einsetzen, der auch für die Gefährdungsbeurteilung zuständig ist.

Weitere Maßnahmen für einen effizienten Schutz der Schweißer sind unter anderem mobile Absauganlagen, Arbeitszelte für Montagestellen gegen Witterung und als Schutz vor Spritzer/Funkenflug sowie Schutzwände und Schutzvorhänge in Werkstätten.

PSA für Gesundheitsschutz bei Schweißarbeiten

Bei jeder Schweißarbeit muss grundsätzlich eine Arbeitsbekleidung getragen werden, die schwer-entflammbar ist. Diese muss zudem Richtlinien der Norm DIN EN ISO 11611 erfüllen und demgemäß zertifiziert sein. Die Bekleidung muss stets hochgeschlossen sein und darf keinesfalls mit schnell-brennbaren und/oder entzündlichen Stoffen wie unter anderem Fett, Öl oder Ähnlichem beschmutzt sein.

Um den Körper zusätzlich vor Metall-/Schlackespritzern, Strahlung und Schweißgasen sowie Rauch zu schützen, sind Schweißer-Sicherheitsschuhe inklusive Leder-Stulpen, Schweißer-Handschuhe, eine Lederschürze und Augen-/Gesichtsschutz essenzielle Bestandteile für einen effizienten Schutz am Arbeitsplatz.

Schweißhelme mit Visier oder Handvisiere mit einem Augenschutzglas gegen optische Strahlung, welches für die jeweilige Schweißarbeit prädestiniert ist, dienen dem zusätzlichen Schutz von Augen und Gesicht. Es handelt sich dabei um weitere Arbeitsmittel, die auch die UV-Strahlung bei der Lichtbogen-Schweißtechnik reduzieren können. Denn hier treten oft Hauterkrankungen auf, die einem starken Sonnenbrand ähneln können.

Beim Lichtbogenschweißen kann es zum sogenannten Verblitzen kommen. Dies bedeutet, dass die Augen enormen Schaden nehmen können. Arbeitnehmer, die für Schweißarbeiten eingeteilt sind, sind verpflichtet ihre PSA vor Arbeitsbeginn sorgfältig zu überprüfen und eventuell der anstehenden Schweißarbeit anzupassen. Eigenschutz sollte natürlich ebenfalls im Vordergrund stehen.

Lärmschwerhörigkeit durch regelmäßige Schweißtätigkeit

Besondere Arbeitsbedingungen beim Schweißen erfordern sinnvolle Ergänzungen der “Persönlichen Schutzausrüstung” (PSA). Sind die Arbeiten beispielsweise über Kopf auszuführen, muss ein extra Kopf-/Nackenschutz aus schwer-entflammbarem Material getragen werden, der vor Spritzern und Strahlung schützt.

In Werkstätten, auf Montagestellen oder in Produktionshallen darf der dort herrschende Lärm nicht unterschätzt werden. Allerdings entsteht auch bei gewissen Schweißtechniken erheblicher Lärm. So ist laut Statistik die sogenannte Lärmschwerhörigkeit, die durch langjährige Schweißtätigkeit entstehen kann, eine der häufigsten Berufskrankheiten, die anerkannt sind.

Aus diesem Grund ist für ausgewiesene Lärmbereiche ein Gehörschutz vorgeschrieben, der in die “Persönliche Schutzausrüstung” (PSA) integriert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob aktuell Schweißarbeiten auszuführen sind. In Kombination mit organisatorischen und technischen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ist eine gut ausgestattete PSA der Garant für mehr Sicherheit bei Schweißarbeiten.

Was genau ist der Unterschied zwischen Beauftragung, Benennung und Bestellung?

Was genau ist der Unterschied zwischen Beauftragung, Benennung und Bestellung?

Gutachter werden vom Gericht bestellt, Handwerker werden vom Kunden beauftragt: Was genau ist der Unterschied zwischen Bestellung und Beauftragung? In der juristischen Praxis kommt dem Unterschied zwischen Beauftragung und Bestellung eine große Rolle zu. Ganz besonders gilt dies für das Arbeitsschutzrecht im Allgemeinen und das Arbeitssicherungsgesetz im Besonderen. Im Arbeitsschutzrecht spielt neben den Begriffen Beauftragung und Bestellung auch der Begriff der Benennung eine Rolle.

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Will ein Unternehmen eine Person zum Beispiel als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder zum Betriebsarzt bestimmen, so handelt es sich dabei um eine Bestellung. Darüber hinaus werden beispielsweise auch Sicherheitsbeauftragte von den Verantwortlichen in den Unternehmen “bestellt“. In der Regel wird ein Gabelstaplerfahrer und vergleichbares noch bestellt.

Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte sind schriftlich zu bestellen, siehe § 2 ASiG, §19 DGUV V1 und §20 DGUV V1.

Stellt ein Unternehmen aber eine Führungskraft ein, dann wird diese gemäß §13 Arbeitsschutzgesetz mit der Ausübung der Leitungsfunktion “beauftragt“. Was sind typische Beauftragte: Abfallbeauftragte (§§ 54 – 55 KrW-/AbfG), Immissionsschutzbeauftragte (§§ 53 – 58 BImSchG), Gefahrgutbeauftragte oder auch Kranführer, Staplerfahrer (Staplerschein) oder Lkw-Fahrer.

Fragen, mehr Informationen nötig oder Hilfe? Wir bilden auch Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragte aus. Gerne Kontakt aufnehmen zu uns: 📬 Kontaktformular

Unternehmerpflichten können übertragen werden. Dies hat schriftlich zu erfolgen, §13 ArbSchuG und §13 DGUV V1.

Wichtigstes Merkmal sowohl einer Beauftragung als auch einer Bestellung ist es, dass beide in der Regel schriftlich erfolgen müssen. Weiter ist eine wirksame Willenserklärung zwingend notwendig. Auch die Feststellung, dass die beauftragten oder bestellten Personen in hinreichendem Maß qualifiziert sind, gehört zu Beauftragung und Bestellung dazu. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese bestellten oder beauftragten Personen ihren Pflichten und Aufgaben nachkommen können.

Der Vollständigkeit halber: Im Gegensatz zu einer Beauftragung und Bestellung benötigt die Benennung keine Schriftform, auch wenn dies in der Praxis des Öfteren vorkommt. Ein wesentlicher Punkt zur Abgrenzung: Bei Beauftragung und Bestellung handelt es sich um eine Pflichtenübertragung, innerhalb derer Aufgaben und Befugnisse festgelegt werden.

Wird demgegenüber in einem Betrieb im Rahmen der Ersten Hilfe ein Ersthelfer schriftlich “benannt“, handelt es sich dabei um keine Pflichtenübertragung.

Ersthelfer sind zu benennen.

Wie schaut es nun mit der VEFK oder EFK aus?

Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)
„Person, die […] mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist.“ (Quelle VDE 1000-10:2021-06, Abs. 3.2)

Elektrofachkraft (EFK)
„Jede für die Erstellung und Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen zuständige Elektrofachkraft, darf Weisungen zu deren Erstellung und Einhaltung nur von einer dazu weisungsbefugten Elektrofachkraft erhalten, soweit hierfür nicht gesetzliche Vorschriften vorrangig anzuwenden sind.“ (Quelle VDE 1000-10:2021-06, Abs. 5)

Was nach einem Arbeitsunfall im Betrieb tun?

Was nach einem Arbeitsunfall im Betrieb tun?


Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber hoffen, dass dieses eine Ereignis niemals eintreten wird: der Arbeitsunfall. Viele Menschen denken bei einem Arbeitsunfall zuerst an die Zwischenfälle, die am häufigsten während der Arbeitszeit vorkommen: der Sturz von der Leiter, das Ausrutschen oder Stolpern, gebrochene Arme oder Beine. Arbeitsunfälle passieren in zahlreichen Konstellationen. Auch laufende Maschinen und Gefahrstoffe spielen eine wichtige Rolle. In dieser Situation gilt es, schnell zu handeln und den verunfallten Mitarbeiter aus der Gefahrenzone zu bringen. Jeder in der Nähe befindliche Mitarbeiter ist gefragt. Manchmal reicht es, den betroffenen Kollegen vom Unfallort und aus der Gefahrenzone herauszubringen. Häufig ist jedoch Erste Hilfe notwendig, bevor der Betriebsarzt an Ort und Stelle ist. In dieser Situation gilt es, schnell zu handeln.

Lesen Sie hier, die Erste Hilfe bei Stromunfällen: https://sicherheitsingenieur.nrw/wir-wirkt-strom-auf-menschen-und-die-erste-hilfe-sicherstellen/

Benötigen Sie Hilfe bei der Notfallplanung? Gerne Kontakt aufnehmen zu uns: 📬 Kontaktformular

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, besondere Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz zu treffen. Kommt er dieser gesetzlichen Pflicht nicht nach und setzt seine Mitarbeiter unnötigen Gefahren für Leib und Leben aus, drohen empfindliche Bußgeldstrafen, die Schließung des entsprechenden Arbeitsbereichs und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen, von den zivilrechtlichen Ansprüchen verunfallter Mitarbeiter mal ganz abgesehen. Auch, wenn der Arbeitgeber sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen befolgt hat und sich der Arbeitsunfall nicht aufgrund unzureichender Sicherheitsmaßnahmen ereignet hat, gilt es, Ruhe zu bewahren und weitere gesetzliche Unfallvorschriften zu beachten. Zu den wichtigsten, umgehend umzusetzenden Maßnahmen zählen die Meldung des Arbeitsunfalls an die Berufsgenossenschaft und eine vollständige Dokumentation des Vorfalls anzulegen. Dies natürlich erst nach den Erste-Hilfe-Maßnahmen und der Versorgung des verunfallten Mitarbeiters.

Betreffend das Thema Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern ist einiges zu beachten. Es reicht nicht aus, sichere Maschinen und Arbeitsmaterial bereitzustellen sowie Gefahrstoffe und Gefahrenbereiche entsprechend zu kennzeichnen. Gemäß § 4 DGUV sind alle Beschäftigten einmal jährlich entsprechend zu unterweisen, sodass ein sicheres Arbeiten uneingeschränkt möglich ist und das Risiko von Arbeitsunfällen deutlich reduziert wird. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen lassen sich Arbeitsunfälle jedoch nicht ganz vermeiden. Daher sind zahlreiche Vorkehrungen zu treffen.

Gemäß § 25 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 1 sollte ein Erste-Hilfe-Raum in jedem Betrieb vorhanden sein, in dem das Unfallopfer unter ruhigen Umgebungsbedingungen versorgt werden kann. Dieses Verbringen in den Erste-Hilfe-Raum ist natürlich nur dann angebracht, wenn der verunfallte Mitarbeiter transportfähig ist.

Um den Ersthelfern die Arbeit zu erleichtern, ist es unerlässlich, Erste-Hilfe-Räume sowie Erste-Hilfe-Materialien entsprechend zu kennzeichnen. Tritt ein Arbeitsunfall ein, entsteht aufgrund des nicht alltäglichen Ereignisses häufig eine unübersichtliche Situation. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um einen Unfall mit schweren Folgen handelt. Müssen die Ersthelfer erst noch nach Material beziehungsweise den entsprechenden Räumlichkeiten suchen, geht wertvolle Zeit verloren. Ferner müssen Ersthelfer in ausreichender Zahl vorhanden sein (§ 26 der DGUV Vorschrift 1).

Bei zwei bis zwanzig Beschäftigten muss ein Ersthelfer anwesend sein. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten müssen fünf Prozent der Mitarbeiter als Ersthelfer agieren, bei sonstigen Betrieben gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Zahl von zehn Ersthelfern. Die Lehrgangsgebühren übernehmen die Berufsgenossenschaften.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein Erstsanitäter zur Verfügung steht, wenn mehr als 1.500 sozialversicherte Beschäftigte in dem Betrieb arbeiten (§ 27 der DGUV Vorschrift 1).

Gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat die Beratung in Sachen Erster Hilfe durch einen Betriebsarzt stattzufinden.

Damit die Erste-Hilfe-Leistungen am Unfallort oder in den entsprechenden Räumlichkeiten umgehend stattfinden können, müssen entsprechende Meldeeinrichtungen vorhanden sein.

Erste-Hilfe-Leistungen sind gemäß DGUV Information 204-021 „Meldeblock“ zu dokumentieren.

Im besten Fall laufen die Meldung des Arbeitsunfalls und die Erste-Hilfe-Leistungen reibungslos und entsprechend qualifizierte Personen sind innerhalb kurzer Zeit am Unfallort.

Für alle anwesenden Personen gilt, Ruhe zu bewahren und sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Alle Personen, die für die Versorgung des Unfallopfers entbehrlich sind, sollten den Unfallort umgehend verlassen. Ferner ist der Ort des Geschehens frei von allen Dingen zu machen, die eine weitere Gefährdung darstellen. Laufende Maschinen werden abgestellt, Gefahrstoffe beiseite geräumt und alles, was im Weg steht, zum Beispiel Eimer, Leitern und Kartons entfernt. Die Geräuschkulisse sollte minimal sein, damit Ersthelfer, Unfallopfer und Arzt sich einwandfrei verständigen können.

Eventuell ist eine externe Unterstützung notwendig, zum Beispiel Bergungskräfte bei einem Absturz oder die Polizei bei einem Arbeitsunfall auf einer Baustelle auf der Autobahn.

Ist das Unfallopfer nur leicht verletzt, kann der Krankentransport vor Ort organisiert werden. Ein Kollege kann das Unfallopfer zum Beispiel zur nächsten Arztpraxis oder in das nächstgelegene Krankenhaus fahren. Besteht der Verdacht auf schwerwiegende Verletzungen, ist immer ein Rettungswagen zu rufen. Ansonsten gilt in jeder Situation, mit Notärzten und Sanitätern zusammenzuarbeiten und die entsprechenden betrieblichen Stellen wie Arbeitsschutz, Betriebsrat und Betriebsarzt zu informieren.

Die Behandlung des Unfallopfers übernimmt der sogenannte Durchgangsarzt, ein Facharzt für Orthopädie oder Unfallchirurgie. Der Durchgangsarzt ist für die Behandlung von Arbeitsunfällen besonders gut qualifiziert und entscheidet über weitere Behandlungs- und Heilmaßnahmen.

Die im Betrieb mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz beauftragten Akteure werden aktiv, um den Arbeitsunfall zu dokumentieren, aufzuarbeiten und dem verunfallten Kollegen kurz- bis langfristige Hilfe zukommen zu lassen. Wie umfangreich die Aufarbeitung dieses Ereignisses ist, hängt von der Schwere der Verletzungen ab. Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Arbeitsunfall lediglich einen Arm gebrochen hat, braucht weniger Hilfe als ein Kollege, der nach einem Sturz aus großer Höhe mit multiplen Verletzungen lange Zeit im Krankenhaus verbringt.

Unfall melden: Zur begleitenden Unterstützung gehören die Benachrichtigungen der Angehörigen sowie jede geeignete individuelle Unterstützung des Unfallopfers.

Unfall melden: Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen nach sich ziehen, sind der Berufsgenossenschaft zu melden.

Anschließend sind alle relevanten Stellen zu informieren, zum Beispiel Geschäftsführung, Abteilungsleitung und Meisterbüro. Der Unfall ist zu rekonstruieren, sodass die eindeutige Ursache feststeht. Zeugen werden befragt und Aussagen aufgenommen. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei und Behördenvertretern ist unerlässlich. Ist das Unfallopfer nur leicht verletzt, ist dieses Vorkommnis der Berufsgenossenschaft nicht zu melden, jedoch entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu dokumentieren. Es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme zur Beweiserbringung, denn auch bei kleinen Verletzungen, zum Beispiel einem Schnitt oder einer Prellung können Spätfolgen wie Blutverletzung oder Schmerzen eintreten (Verbandsbuch (DGUV Information 204–020) (Meldeblock DGUV Information 204–021)

Die geschädigte Person braucht zudem den Namen des Durchgangsarztes, damit die mit der weiteren Behandlung beauftragten Ärzte Kontakt aufnehmen und sich gegebenenfalls mit dem Durchgangsarzt absprechenden können.

Ist der Arbeitsunfall aufgrund mangelnder Sicherheitskonzepte eingetreten, heißt es, Lehren aus diesem Ereignis zu ziehen, damit ein derartiger Unfall nicht noch einmal eintritt. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, auch Beinaheunfälle zu dokumentieren und zu melden. Häufig kommt es im Arbeitsalltag zu gefährlichen Situationen, die für alle Beteiligten jedoch glücklicherweise ohne Verletzungen und/oder Arbeitsunfälle ausgehen. Meistens neigen wir dazu, diese Ereignisse abzutun, ist ja schließlich nichts passiert. Die Analyse solcher Situationen kann jedoch dazu beitragen, dass sich solche Ereignisse nicht häufen und die Unfallgefahr für die Mitarbeiter verringern.

Überprüfen Sie vorab: Ist alles für den Ernstfall vorbereitet?

  1. Ist die Meldekette bekannt und kann der Notruf abgesetzte werden?
  2. Sind die Nummern bekannt, neben 112 auch die Nummer vom D-Arzt?
  3. Ist ausreichend Erste-Hilfe-Material gemäß § 25 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 vorhanden?
  4. Ist geregelt, wer die Verbandkästen regelmäßig auf Vollständigkeit kontrolliert?
  5. Gibt es ggf. einen Erste-Hilfe-Raum nach § 25 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 1 und ist dieser vorschriftsmäßig eingerichtet?
  6. Sind die Erste-Hilfe-Einrichtungen, Materialien und Geräte so gekennzeichnet (weis auf grün), dass sie leicht zu finden sind?
  7. Sind die min. 5 oder 10 % Ersthelfer vorhanden, bestellt und auf allen Schichten vorhanden?
  8. Sind die Erntehelfer allen anderen im Betrieb bekannt?
  9. Werden diese alle 2 Jahre fortgebildet?
  10. Sind alle Beschäftigten gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich unterwiesen?
  11. Ist ein Betriebssanitäter nötig nach § 27 der DGUV Vorschrift 1?
  12. Berät der Betriebsarzt in der Ersten Hilfe nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)?
  13. Werden Erste-Hilfe-Maßnahmen dokumentiert und vertraulich behandelt, denken Sie hier an den Datenschutz?
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