Biologischer Arbeitsstoff TRBA 400 (Biostoffverordnung)
TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Gerne beraten wir Sie beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV. In dieser GBU identifizieren wir „Biostoffe”, dazu gehören:
Mikroorganismen
Bakterien
Viren
Zellkulturen
Endoparasiten