Im Rahmen einer Unterweisung müssen Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung über die an ihrem Arbeitsplatz bestehenden Gefahren und Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Gefahrstoffen informiert werden. Näheres siehe auch „TRGS 555“.
Im Rahmen einer Unterweisung müssen Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung über die an ihrem Arbeitsplatz bestehenden Gefahren und Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Gefahrstoffen informiert werden. Näheres siehe auch „TRGS 555“.