Die TRBS 1203 konkretisiert die Anforderungen an „zur Prüfung befähigte Personen“ nach der Betriebssicherheitsverordnung. Sie beschreibt, welche berufliche Qualifikation, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit für die jeweilige Prüfaufgabe erforderlich sind.

Was bedeutet „befähigte Person“?

Die Befähigung ist auf eine konkrete Prüfaufgabe bezogen. Eine allgemeine Schulungsbescheinigung allein macht deshalb nicht automatisch für jede Art von Arbeitsmittel prüfbefähigt. Arbeitgeber müssen Aufgabenbereich, Gefährdungen und benötigte Fachkenntnisse bestimmen und eine geeignete Person schriftlich beauftragen.

Welche Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber organisiert Prüfungen, legt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen und Prüfumfang fest und stellt sicher, dass die beauftragte Person fachlich geeignet und bei ihrer Bewertung nicht unangemessen beeinflusst wird. Besondere Gefährdungen können zusätzliche Anforderungen auslösen.

Passende Weiterbildung: Fortbildungen für befähigte Personen im Arbeitsschutz.

Amtliche Quelle: BAuA – TRBS 1203.