Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere
Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtungen haben und mit den
einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,
Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der
Technik vertraut sind.