sind gemäß REACH-Verordnung Schutzmaßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung einer direkten oder indirekten Exposition von Menschen (insbesondere von Arbeitnehmern und Verbrauchern) und der verschiedenen Umweltkompartimente gegenüber dem Stoff oder dem Gemisch. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Abfallbehandlung zur Verringerung oder Vermeidung der Exposition von Menschen und Umwelt gegenüber dem Stoff während der Abfallentsorgung und/ oder -verwertung.
Es sind die organisatorische, technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen.

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