Pflegeleistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung sind Pflegegeld oder
alternativ dazu Hauspflege und Heimpflege gemäß § 44 SGB VII. Durch die
Pflegeleistungen soll die Versorgung des Versicherten im täglichen Leben
sichergestellt werden. Das Pflegegeld wird pauschal und abhängig vom Grad der
Hilflosigkeit des Pflegebedürftigen gezahlt.

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