Montage und Installation umfassen
– alle notwendigen Arbeiten für den Auf- bzw. Zusammenbau zu einem Arbeitsmittel oder einer überwachungsbedürftigen Anlage,
– den Anschluss von Ver- und Entsorgungseinrichtungen z.B. für Energie, Hilfs- und Zusatzstoffe,
– die Ausstattung mit Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen.
Die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen im Hinblick auf die Montage und Installation bezieht sich auf die Ergebnisse der oben genannten Arbeiten.