ist die Kategorie 2 der Gefahrenklasse “entzündbare Flüssigkeiten”. Leicht entzündbare Flüssigkeiten haben einen Flammpunkt kleiner 23°C und einen Siedebeginn von mehr als 35°C.
ist die Kategorie 2 der Gefahrenklasse “entzündbare Flüssigkeiten”. Leicht entzündbare Flüssigkeiten haben einen Flammpunkt kleiner 23°C und einen Siedebeginn von mehr als 35°C.
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