Gefahrenverhütungsschauen dienen der Überprüfung von baulichen Anlagen in Bezug auf Brand– und sonstige Gefahren. Sie werden bei Gebäuden besonderer Art oder Nutzung von der zuständigen Kreis– bzw. Stadtverwaltung durchgeführt, um sowohl bauliche, als auch organisatorische Mängel aufzudecken und zu deren Beseitigung beizutragen.

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